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Kategorie: Natur und Umwelt

Zwischenstand bei der Endlagersuche

Teilgebiet auf Rügen raus

Schwerin – Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat einen neuen Arbeitsstand zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle veröffentlicht. Demnach wurde das Teilgebiet 78 auf Rügen in die Kategorie D und damit für ein potenzielles Endlager als ungeeignet eingeordnet. Dazu Mecklenburg-Vorpommern Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„Ich begrüße diese Entscheidung sehr. Damit ist offiziell, dass dieses Teilgebiet im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt wird. Das war eine Forderung der Landeskonferenz Endlagersuche, die sich auf meine Initiative hin 2021 gebildet hat. Ich hoffe, dass bei der Bearbeitung der weiteren Teilgebiete in Mecklenburg-Vorpommern die Hinweise des Landesamtes für Umwelt Naturschutz und Geologie ebenfalls berücksichtigt werden.

Außerdem fordere ich die Bundesregierung auf, die Endlagersuche deutlich zu beschleunigen. Uns allen ist bewusst, dass es enorm anspruchsvoll ist, ein sicheres Lager für Stoffe zu finden, die mindestens eine Million Jahre lang von jedem Kontakt mit dem Menschen abgeschirmt werden müssen. Gefährlicher Atommüll am falschen Standort kann dazu führen, dass ganze Regionen unbewohnbar werden. Doch eine über 50 Jahre lange Suche nach einem passenden Standort ist aus meiner Sicht nicht tragbar. Denn das bedeutet jahrzehntelange Unsicherheit.

Hinzu kommt, dass sich bereits eine große Menge radioaktiver Müll aus den stillgelegten deutschen Atommeilern in Zwischenlagern befindet. Doch die sind nur für 40 Jahre ausgelegt, und davon sind mancherorts schon mehr als 30 Jahre vergangen. Es muss also dringend etwas geschehen. Dafür braucht es mutige Politik, die auch den zu erwartenden Aufschrei der Empörung – unabhängig davon, welcher Standort es am Ende wird – aushält.“

Die weiteren in Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen fünf Teilgebiete werden in den kommenden Jahren analog bearbeitet werden. Diese Bearbeitung endet im vierten Quartal 2027 mit den Vorschlägen für die Standortregionen in Deutschland, welche die BGE an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übermittelt. Nach einer Prüfung werden die Vorschläge an die Bundesregierung übermittelt.

Welche Gebiete weiter erkundet werden sollen, entscheiden dann die gewählten Volksvertreter:innen des Bundestags per Gesetz. Die weiteren zwei Phasen der übertägigen und untertägigen Erkundung sollten nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) im Jahre 2031 mit dem der Standortentscheidung beendet sein. Nach aktuellen Aussagen der BGE und des BASE ist jedoch damit erst 2074 bis 2080 zu rechnen.

Verkehrsfreigabe Seekanal Rostock

Meyer: „Die Vertiefung ist eine Grundlage des künftigen Erfolgs“

Rostock – „Die vorgenommene Vertiefung des Seekanals ist eine Grundlage des künftigen Erfolgs des Rostocker Hafens und ein wichtiger Schritt in der Transformation zum Energiehafen. Mit den verbesserten Bedingungen für große Schiffe und Tanker kann der Hafen jetzt sein beträchtliches wirtschaftliches Potenzial für die Region und Mecklenburg-Vorpommern weiter ausbauen.“

Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit anlässlich der heutigen symbolischen Verkehrsfreigabe des Seekanals Rostock gesagt. Nach der seit Oktober 2022 durch Spezialbagger vorgenommenen Vertiefung kann der rund 16 Kilometer langen Seekanal jetzt von Schiffen mit einem Tiefgang von bis zu 15 Metern genutzt werden.

Minister Meyer verdeutlichte die im Zuge der Energiewende weiter stark wachsende Bedeutung der maritimen Wirtschaft und insbesondere der Häfen. „Unsere Häfen sind zentrale Drehpunkte für das Gelingen der Transformation, sowohl beim weiteren Ausbau der Offshore-Energie, als auch mit Blick auf den anstehenden Hochlauf der Wasserstoff-Wirtschaft.

Der Bund ist hier dringend gefordert, dem Rechnung zu tragen und adäquate Finanzhilfen zu finden.“ Zuletzt hätte die Verkehrsministerkonferenz aus gutem Grund beschlossen, den Bund aufzufordern, die Zuweisungen für den weiteren Ausbau der Hafeninfrastruktur zu verzehnfachen.

Der Rostocker Seehafen hat 2023 einen neuen Umschlagsrekord von knapp 31 Millionen Tonnen erzielt. Das ist eine Verdopplung der Umschlagszahlen gegenüber den 1990er Jahren.

Ursache für tote Kegelrobben weiter unklar

Schwerin – Die Todesursache der über 30 Kegelrobben, die seit Anfang Oktober an der Außenküste Rügens sowie am Greifswalder Bodden geborgen wurden, ist weiterhin nicht geklärt.

„Die zuständigen Behörden und Organisationen haben eine Vielzahl an Untersuchungen durchgeführt. Die Sektionen ergaben bislang keine Hinweise auf eine natürliche Todesursache. Auch die Vogelgrippe – derartige Fälle sind aus Dänemark bekannt – konnte als Todesursache ausgeschlossen werden.

Auch für menschliches Einwirken, z.B. in Folge von Bauarbeiten oder fischereilichen Aktivitäten im betreffenden Küstenabschnitt, liegen uns derzeit keine belastbaren Nachweise vor. Kontrollen einer Reuse vor Thiessow durch die Fischereiaufsicht, auch unter Einsatz von Unterwasserkameras, blieben bislang ergebnislos.

Das ist äußert bedauerlich und lässt alle Beteiligten unbefriedigt zurück. Sie können aber davon ausgehen, dass wir die Ereignisse sehr ernst nehmen und ihr weiter buchstäblich auf den Grund gehen werden“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus am Vormittag in Schwerin.

Einige Robben werden derzeit in Büsum am Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) untersucht, um weitere Todesursachen, z. B. Lärm, abzuklären.

Es wurden zur Unterstützung der Ursachenermittlung darüber hinaus auch Strömungsmodelle vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) angefertigt, die bislang aber keinen Rückschluss auf einen anderen ursächlichen Ausgangspunkt der Totfunde ermöglichen. Auch eine Befliegung des Küstenabschnitts durch die Wasserschutzpolizei ergab keine Anhaltspunkte für eine andere mögliche Ursache.

Minister Backhaus informierte, dass im Herbst 2017 ein vergleichbares Ereignis stattgefunden hat. Auch damals konnte eine konkrete Ursache für die Totanspülungen nicht ausgemacht werden.

Im Ergebnis des damaligen Vorfalls wurden gemeinsam mit dem Fischereibereich präventiv Vorkehrungen für den Eingangsbereich von Reusen entwickelt, um das Einschwimmen von Robben zu verhindern bzw. zu minimieren.

Umweltpreis der Bundesstiftung Umwelt

Moore: Backhaus gratuliert Dr. Franziska Tanneberger zum Umweltpreis

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus gratuliert Dr. Franziska Tanneberger, Leiterin des Greifswalder Moorcentrums, zum Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, einem der höchstdotierten Umweltauszeichnungen Europas: „Für mich gehört Frau Dr. Tanneberger zu den weltweit einflussreichsten Moorforschenden.

Sie gilt als treibende Kraft bei der Revitalisierung von Mooren und als Brückenbauerin zwischen Wissenschaft, Politik und Landwirtschaft. Uns verbindet eine enge und konstruktive Zusammenarbeit. Ihr Engagement und Ihre Kompetenz haben mich immer wieder beeindruckt. Sie ist eine würdige Preisträgerin.“

In Mecklenburg-Vorpommern besitzen Moore das größte Potenzial im Kampf gegen den Klimawandel und zur Anpassung an dessen Folgen. Insgesamt verursachen die entwässerten Moore hierzulande Treibhausgasemissionen in Höhe von über 6 Millionen Tonnen CO2-Äq pro Jahr und sind damit für rund 30 Prozent der gesamten Treibhausgase von Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich.

Von den rund 285.00 Hektar Moorfläche, was 12 Prozent der Landesfläche entspricht, konnten wir seit 1991 rund 35.000 Hektar revitalisieren. „Das heißt, das vorhandene Potenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft und die Landesregierung setzt alles daran, gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Praxis weitere Wiedervernässungsmaßnahmen umzusetzen und alternative Bewirtschaftungsformen zu etablieren“, sagte Minister Backhaus.

Er betonte dabei, dass Moorschutz nicht von oben durchgesetzt werden darf: „Wir müssen Angebote und Anreize schaffen, damit Landnutzer Moorschutz nicht als Minusgeschäft werten.“

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zum Beispiel am Stettiner Haff entsprechende Paludi-Pilotvorhaben, in denen die Bewirtschaftung von Nassgrünland sowie der Anbau von Paludikulturen (Rohrkolben, Schilf, Anbaugräser, u.a.)  unter realen Bedingungen auf Polderebene großflächig (mehrere 100 ha) getestet werden, um aktuell fehlende belastbare Erkenntnisse zu ganzjähriger flurnaher Wasserhaltung bewirtschafteter Moorböden zu erlangen.

„Nur so können wir in letzter Konsequenz Planungssicherheit für unsere Landwirtschaftsbetriebe erreichen und die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden erhöhen.“

Küstenschutz für die Sicherheit der Menschen

Schwerin – Anlässlich der Debatte um eine Strandbewirtschaftung auch in die Sturmflutsaison hinein, wie sie von einigen Akteuren im Land gefordert wird, nimmt der für den Küstenschutz zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus Stellung und verweist auf die Notwendigkeit der Sicherheitsmaßnahmen: „Ich kann das Ansinnen aus der Tourismusbranche sehr gut verstehen, das schöne Herbstwetter zu nutzen, um Gästen auch in den Herbstferien Strandkörbe und andere Angebote am Strand zu bieten.

Strandkörbe sind quasi ein Markenzeichen für unser Land und ich freue mich auch, wenn ich zufriedene Gäste und Unternehmerinnen und Unternehmer an den Stränden sehe. Wir sollten in der Debatte aber auch die Gefahren ehrlich im Blick behalten. Das Ende der Badesaison ist nicht willkürlich auf den 15. Oktober gesetzt und auch das damit verbundene Ende der regulären Strandbewirtschaftung hat einen ernsten Hintergrund.

Mitte Oktober steigt die Gefahr von Sturmfluten massiv an. Sturmfluten können auch sehr kurzfristig auftreten und hohen Schaden anrichten – wenn wir nicht entsprechend darauf vorbereitet sind. Unsere Aufzeichnungen belegen das und ich möchte eindringlich vor einer Hochwasserdemenz warnen. Erst letztes Jahr hat im Oktober eine Sturmflut erhebliche Schäden an der touristischen Infrastruktur hinterlassen.

Auch erinnere ich an die Sturmflut am 15. Oktober 2009, die genau zum Ende der Badesaison eintraf. Die Bilder von zerstörten oder schwimmenden Strandkörben sind vielleicht noch dem ein anderen im Gedächtnis“, warnt Minister Backhaus.

Um dennoch eine praktische Lösungen im Sinne beider Seiten zu finden, kündigt der Minister an. dass es noch vor der kommenden neuen Badesaison ein Gespräch zwischen den Strandbewirtschaftenden auf Usedom und dem Küstenschutz geben soll: „Ich bin mir sicher, dass sich dort Kompromisse finden lassen, um die Konflikte zu befrieden“, so Backhaus.

Grundsätzlich betont der Minister die Zugänglichkeit der Strände für die Arbeit des Küstenschutzes und wirbt um Verständnis für die Maßnahmen:

„Um Schäden für Leib und Leben in bewohnten Küstenabschnitten abzuwenden, haben wir in Mecklenburg-Vorpommern einen gut funktionierenden Küstenschutz, der seine Aufgaben sehr gewissenhaft und entsprechend der Gesetzeslage erfüllt. Unsere Kolleginnen und Kollegen beim Küstenschutz müssen jedes Jahr zahlreiche Arbeiten an unseren Schutzanlagen vornehmen und diese Arbeiten können nun einmal nur passieren, wenn die relevanten Bereiche frei zugänglich sind.

Da geht es um Unterhaltungsarbeiten wie Aufspülungen zur Dünenverstärkung oder Reparatur von Buhnen oder Ufermauern auf dem Strand und im Vorstrand. Das geht eben nicht während der Badesaison, sondern nur danach. Ziel der Saisonregelung ist es daher, bauliche Anlagen auf dem Strand und sonstige Nutzungen des Strandes nur zuzulassen, wenn die Belange des Küstenschutzes als öffentliche Aufgabe nicht beeinträchtigt werden.

Das ist deshalb ganz explizit keine Willkür oder Schikane, sondern dient zuallererst der Sicherheit von Menschen und deren Sachwerte – und letztlich auch den Strandbewirtschaftenden, die im nächsten Jahr wieder einen schönen Strand vorfinden wollen. Ich bitte hier wirklich um Verständnis“, so der Küstenschutzminister.

Ebenfalls will Backhaus dem Eindruck widersprechen, dass nach dem 15. Oktober gar keine Strandbewirtschaftung mehr möglich sei. Das entspreche nicht der Wahrheit sagt er und verweist auf die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigungen:

„Es ist in Mecklenburg-Vorpommern durchaus möglich, unter bestimmten Bedingungen auch über das Ende der Badesaison den Strand zu bewirtschaften, auch zur Vermietung von Strandkörben.

Es gibt die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen, die unsere Staatlichen Ämter auch erteilen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Wenn in einem der betreffenden Bereich keine Unterhaltungsmaßnahmen stattfinden und der Nachweis der Antragstellenden erfolgt, dass man an das Sturmflutvorhersagesystem angeschlossen ist (BSH-FACT 24, oder DWD), sowie den Nachweis erbringt, dass man seine Anlagen innerhalb von 12 Stunden nach Eingang der Sturmflutwarnung beseitigen kann, kann für wenige Tage auch eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot erteilt werden.

Diese Ausnahmegenehmigungen werden jedes Jahr viel genutzt. Der Hinweis bei Antragsstellung, dass man auf seinem Handy eine Wetter-App installiert habe, reicht allerdings nicht“, so Backhaus abschließend.

Stralsund blüht auf

Grüne Bushaltestellen für die Stadt / Stralsund und die Firma Ströer setzen mit begrünten Bushaltestellen ein Zeichen für nachhaltige Stadtgestaltung

Stralsund – Seit 2022 wurden neun Wartehallen mit bepflanzten Dächern neu errichtet, die damit insgesamt 63 Quadratmeter begrünen. Den Anfang machte die Haltestelle am Tribseer Damm, in der Nähe des Jobcenters. Diese war gleichzeitig die erste begrünte Bushaltestelle in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Nun sind acht weitere dazu gekommen, wovon vier im September fertiggestellt wurden. Das neueste Wartehäuschen befindet sich beim Werftkreisel.

Bushaltestellen mit Begrünung

Tribseer Wiesen am Spielplatz
Kreuzung Tribseer Damm / Carl-Heydemann-Ring
Tribseer Damm // HS Agentur für Arbeit stadteinwärts
Hochschulallee // HS Hochschulallee stadteinwärts
Heinrich-Heine-Ring // HS Knieper Nord stadteinwärts
Heinrich-Heine-Ring // HS Heinrich-von-Stephan-Straße stadtauswärts
Grünhufer Bogen // HS Hansedom stadtauswärts
Greifswalder Chaussee // HS Voigdehäger Weg stadtauswärts
Greifswalder Chaussee // HS Werftkreisel

Die modernen und klimafreundlichen Haltestellen tragen zu einer besseren Luftqualität bei, indem sie die Luft im Stadtverkehr filtern und damit die Feinstaubbelastung reduzieren. Die etwa sieben Quadratmeter großen Dächer sind mit sogenannten „extensiven Sedumpflanzen“ begrünt und bieten neuen Lebensraum für Insekten.

Die pflegeleichten und insektenfreundlichen Sedumpflanzen sind sehr robust und präsentieren sich als ideale Dachbegrünung, da sie nur wenig Regenwasser und Nährstoffe benötigen.

Die Kosten für die begrünten Bushaltestellen trägt Ströer.

Ostseefangquoten 2025: Fischkrise geht weiter

BUND fordert Fangpause für die Ostsee

  • EU-Fischereiminister*innen treiben Fischkrise in der Ostsee weiter voran
  • Wertvolle Fische werden über Bord geworfen oder für Futtermittel verschwendet
  • Die Ostseefischerei braucht Pause zur Reflexion und Neuausrichtung

Berlin/Luxemburg – Die EU-Fischereiminister*innen haben heute entschieden, die Fischkrise in der Ostsee weiter voranzutreiben – ein fatales Zeichen aus Luxemburg an die gestern gestartete Weltbiodiversitätskonferenz in Kolumbien. Auch 2025 wird es wieder erlaubt sein, den gefährdeten westlichen und östlichen Dorsch sowie den westlichen Hering als Beifang zu fischen.

Die Fangquoten für Heringe und Sprotten in der zentralen Ostsee sind damit auch im kommenden Jahr viel zu hoch: Hunderttausende Tonnen der wichtigen Schwarmfische dürfen abgefischt werden, obwohl es ihnen seit Jahren immer schlechter geht. Dadurch gerät das Ökosystem aus dem Gleichgewicht und bedrohte Schweinswale und Dorsche finden immer weniger Futter. Den EU-Fischereiminister*innen geht es bei ihrer Entscheidung nicht um die Rettung der kleinen Küstenfischerei, sondern um die Förderung eine industrielle Fischerei zur Produktion von Fischmehl.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender:„Diese Entscheidung ist eine riesige Enttäuschung. Die Fischereiminister*innen haben heute deutlich gemacht, dass sie keine Ambitionen haben, ihren Beitrag zur Rettung der Ostsee zu leisten.“

Die gezielte Fischerei auf Dorsch ist zwar verboten, aber durch eine Beifangquote dürfen die Dorsche weiter mitgefangen werden. So wird auf Kosten der Dorsche die Fischerei auf Plattfische in den gleichen Gebieten weiter ermöglicht. Da es inzwischen nur noch sehr wenige Dorsche gibt, kann bereits die Beifangquote eine Erholung der Population verhindern. Hinzu kommt: Mehr als die Hälfte der Dorsch-Fänge geht direkt wieder über Bord, weil sie zu klein oder zu dünn sind. Auch bei den Schollen sind die Rückwürfe massiv. Je nach Fanggebiet werden 40 bis 80 Prozent der Schollen zurück in die Ostsee geworfen.

Ohne Fische wird es weder eine Erholung des Ökosystems der Ostsee, noch eine Perspektive für die Fischerei geben. Da trotz der dramatischen Situation zielgerichtete Maßnahmen zum Wiederaufbau der Fischpopulationen und zur Veränderung der Ostseefischerei ausbleiben, hilft jetzt nur noch eine Zwangspause der Fischerei. Die Fischpopulationen brauchen Zeit, um sich zu erholen und um eine Größe zu erreichen, die wieder befischt werden kann. In der Zwischenzeit muss ein ökosystembasiertes Fischereimanagement umgesetzt werden, damit Fischpopulationen gesund bleiben und die Bedürfnisse aller Meereslebewesen berücksichtigt werden.

Bandt: „Bereits vor einem Jahr hat die Leitbildkommission Ostseefischerei ihre Empfehlungen vorgelegt. Nichts davon wurde bisher umgesetzt oder auch nur angestoßen. Inzwischen gibt es sogar eine Zukunftskommission Fischerei. Der sozialökologische Wandel der Fischerei könnte das Vermächtnis des grünen Fischereiministers Özdemir sein, doch dafür muss er jetzt handeln.“

 Jeden Oktober verhandeln die EU-Fischereiminister*innen die Fangquoten für die Fischpopulationen in der Ostsee für das kommende Jahr. Für Deutschland nimmt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir an den Verhandlungen teil. Die meisten der kommerziell befischten Populationen in der Ostsee sind zusammengebrochen oder stark zurückgegangen. In der westlichen Ostsee vor der deutschen Küste kann seit einigen Jahren nur noch die Scholle gezielt befischt werden, die Dorsch und Hering Populationen sind kollabiert.

Zwischen November 2022 und Dezember 2023 tagte die „Leitbildkommission Ostseefischerei“, um der Bundesregierung Empfehlungen für die Zukunft der deutschen Ostseefischerei vorzuschlagen. Zu den Empfehlungen gehörten unter anderem der effektive Schutz von Meeresschutzgebieten, die Umsetzung eines ökosystembasierten Fischereimanagements, die Entwicklung umweltgerechter und nachhaltiger Fangmethoden, sowie eine Umverteilung von Fangquoten unter Anwendung sozialer und ökologischer Zuteilungskriterien.

Richtfest der „Kranichwelten“

Jesse: „MV bekommt neues Highlight für naturverbundene Gäste“

Groß Mohrdorf – „Der Zug der Kraniche ist ein beeindruckendes Naturschauspiel, das Jahr für Jahr mehr Menschen in den Bann zieht. Mit dem neuen Erlebniszentrum ‚Kranichwelten‘ wird ein zeitgemäßer, informativer und attraktiver Anlaufpunkt für die seit Jahren wachsende Besucherzahl geschaffen. Mit der Eröffnung im kommenden Jahr bekommt Mecklenburg-Vorpommern ein neues Highlight für naturverbundene Gäste.“

Das hat Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, am Freitag beim Richtfest für den Neubau des internationalen NABU-Kranichzentrums in Groß Mohrdorf (Landkreis Vorpommern Rügen) gesagt.

Das neue Besucherzentrum wird über eine Ausstellungshalle und eine moderne Multimediananlage verfügen und kann für Filmvorführungen, Seminare und für die Arbeit mit Schülergruppen zu ökologischen und naturschutzfachlichen Themen genutzt werden.

Der Neubau wird auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche außerhalb des Ortes Günz errichtet und voraussichtlich im dritten Quartal 2025 eröffnet.

Die Gesamtkosten für den Bau belaufen sich auf rund 4,5 Millionen Euro. Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit 3,7 Millionen Euro. Ines Jesse: „Hier entsteht dank der zielgerichteten Förderung ein neues attraktives Ausflugsziel für naturliebhabende Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern und weit darüber hinaus.“