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Kategorie: Natur und Umwelt

Baumverkauf in den Forstämtern startet

Schwerin – Am Samstag, 7. Dezember, beginnt der traditionelle Weihnachtsbaumverkauf der Landesforstanstalt MV. Den Anfang machen das Forstamt Bad Doberan, Güstrow, Neustrelitz, Rügen (Revier Poseritz), Schuenhagen, Mirow und die Samendarre Jatznick.

„In unseren Forstämtern könnt ihr jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit Weihnachtsbäume kaufen – und oft sogar auch selbst schlagen. Egal ob klein, groß, ausladend oder schlank: Für jeden Geschmack ist stets der passende Baum dabei. Der beliebteste Weihnachtsbaum in M-V ist seit Jahren ungebrochen die Nordmanntanne, aber auch Liebhaber von Fichten und Küstentannen gehen nicht leer aus. Neben dem Spaß beim Aussuchen ist auch der nachhaltige Gedanke dabei: Es lohnt sich in jedem Fall, die Bäume direkt bei unseren Forstämtern zu kaufen – denn sie werden regional produziert. Außerdem warten vorweihnachtliche Veranstaltungen in vielen Forstämtern auf die Besucher“, sagt Forstminister Dr. Till Backhaus.

Das Kompetenzzentrum für forstliche Nebenproduktion (KFN) in Jatznick, einem Geschäftsbereich der Landesforstanstalt MV, hat eine Anbaufläche für Weihnachtsbäume von ca. 25 Hektar. Hinzu kommen 40 Hektar Anbaufläche in den 29 Forstämtern – damit ist die Anbaufläche genauso groß wie in den Vorjahren.

In den letzten drei Jahren wurden durchschnittlich ca. 13.000 Bäume verkauft. Die Bäume kommen vorrangig aus den Plantagenflächen, welche sich im Wald oder KFN befinden. Minister Backhaus betont, dass der Weihnachtsbaumverkauf kein Gewinngeschäft ist, sondern nur die entstehenden Kosten abdeckt „Trotzdem möchten wir an dieser Traditions festhalten. Es ist eine gute Gelegenheit mit den Bürgerinnen und Bürgern in andächtiger Atmosphäre zusammenzukommen und die Aufgaben und Leistungen der Landesforst transparent zu machen“, sagte er weiter.

Mit Blick auf den Klimawandel betonte der Minister: „Die Weihnachtsbaumanzucht wird bei uns vor allem durch die Trockenheit erschwert. Wenn das Wasser fehlt, kann zum Beispiel kein Dünger aufgenommen werden. Somit fehlen die Zuwächse, die Farbe wird heller bzw. auch die Knospenanlagen für das nächste Jahr sind geringer. Dies war vorrangig in den vergangenen 4 Jahren der Fall. In 2024 war der Regen zu den wichtigen Zeiten des Wachstums im Frühjahr und Sommer ausreichend.“  Aufgrund der allgemein ansteigenden Aufwendungen für Löhne und Betriebsmittel schloss er eine Anpassung der Verkaufspreise nicht aus. Sie bewegen sich aber im handelsüblichen Rahmen und varieren je nach Forstamt und Größe leicht.

Modernisierung von Seebrücken

Meyer: „Wir unterstützen die Modernisierung der Seebrücken nach Kräften und mit Augenmaß“

Schwerin – „Unsere Seebrücken sind herausragende touristische Wahrzeichen für Mecklenburg-Vorpommern. Sie stehen für das vielfältige touristische Angebot in unserem Bundesland. Als Aushängeschilder sind sie längst zu beliebten Ausflugszielen von Einheimischen und Gästen geworden.

Wir werden die Kommunen deshalb bei der Modernisierung der Seebrücken finanziell unterstützen.“ Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, hat heute über die künftige Förderung von Modernisierungsinvestitionen von kommunalen Seebrücken informiert.

Reinhard Meyer: „Die Seebrücken sind erheblichen Belastungen ausgesetzt und einige sind erkennbar in die Jahre gekommen. Auch, um besser für die zunehmende Zahl an extremen Wetterereignissen gewappnet zu sein, muss jetzt investiert werden. Dabei unterstützen wir nach Kräften und mit Augenmaß. Das ist auch eine Investition in den zukünftigen Erfolg unserer Tourismuswirtschaft.“

Die angekündigte Förderung soll unter den Regularien der GRW (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) erfolgen. Dabei werden die Kosten je zur Hälfte vom Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Als maximale Fördersumme für die Modernisierung der Seebrücken sind je Einzelfall grundsätzlich bis zu drei Millionen Euro vorgesehen. Förderungsfähig sind insbesondere:

  • Investitionen zur Anpassung an Klimawandel und Witterungsextreme
  • Investitionen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Barrierefreiheit
  • Investitionen zur Erhöhung der Attraktivität und Nutzungserweiterung.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es insgesamt 19 kommunale Seebrücken. Für den Erhalt und die Sanierung sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich.

Priorisierungskonzept Radwege

Mehr als 200 km neue Radwege an Landesstraßen in MV

Schwerin – Bis 2033 sollen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 135 Radwegeprojekte mit einer Gesamtlänge von 203 km neu errichtet werden. Das sieht das neue Priorisierungskonzept für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen vor. Damit soll das Netz der Radwege an Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern von rund 1.110 km auf über 1.300 km anwachsen.

„Die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen haben höchste Priorität. Deshalb erhöhen wir die Mittel für den Radwegeausbau an Landesstraßen trotz der angespannten Situation im Haushalt und investieren weiter kräftig.

Leider können dennoch nicht alle Wünsche erfüllt werden und es muss priorisiert werden, wo die Steuergelder am nötigsten gebraucht werden.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, zum heute veröffentlichten Priorisierungskonzept für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen gesagt.

Im Rahmen des Priorisierungskonzepts wurde für alle Landesstraßenabschnitte, an denen es noch keinen begleitenden Radweg gibt, ermittelt, wie dringend die Einrichtung eines neuen Radwegs ist. So konnten die wichtigsten Projekte mit dem größten Nutzen ermittelt werden. Dabei wurden auch die fachliche Kompetenz und die Ortskenntnisse der regionalen Akteure einbezogen und zahlreiche Vorschläge der Landkreise geprüft.

Reinhard Meyer: „Für die geplanten 135 Radwegeprojekte rechnen wir mit Gesamtkosten von rund 75 Millionen Euro – verteilt auf zehn Jahre. Zudem wurden zusätzliche Stellen in den drei Straßenbauämtern des Landes geschaffen, um die Planung und den Bau der Radwege an Landesstraßen schneller realisieren zu können.“

Minister Meyer verweist auf die verkehrspolitischen Ziele beim Radwegeausbau: „Vordringlichstes Ziel des Radwegeausbaus ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.“ Dafür müsse ein möglichst lückenloses Radverkehrsnetz entwickelt werden. Gerade Bundes- und Landesstraßen mit hohen Kfz-Verkehrsstärken würden erst durch separate Radverkehrsinfrastrukturen sicher befahrbar.

Neben der Verkehrssicherheit verweist Minister Meyer auf weitere Aspekte: „Mit unserer Ausbauoffensive für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen verbessern wir die Voraussetzungen für einen attraktiveren und sicheren Radverkehr. Damit fördern wir die gesundheitsförderliche Mobilität, erlauben es Menschen allen Alters eigenständig unterwegs zu sein, senken die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor und fördern auch den Radtourismus im Land.“

Anfang des Jahres 2023 hatte das Land bereits ein Priorisierungskonzept für straßenbegleitende Radwege an Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt. Die landesweite und einheitliche Methodik zur Priorisierung der Radwegebauvorhaben an Bundesstraßen wurde nun auch für die Landesstraßen angewandt.

Für das Priorisierungskonzept wurden für alle 1.638 Landes-straßenabschnitte im Land, die bislang nicht mit einer straßenbegleitenden Radverkehrsanlage ausgestattet sind, die Dringlichkeit für die Herstellung ermittelt.

Im Einzelnen erfolgte die Bedarfsbewertung anhand der folgenden raumordnerischen Kriterien: Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen, Distanz zu zentralen Orten, Lückenschluss zu Radwegen im Bestand, Anbindung an Orte der Versorgung wie beispielsweise Einzelhandel und medizinischer Versorgung, Bestandteil touristischer Radfernrouten und weiterer touristischer Radrouten, Anbindung an Bahnhöfe sowie Schulwegsicherung.

Darüber hinaus wurde die Dringlichkeit einer Radwegausstattung aus der Perspektive der Verkehrssicherheit anhand der verkehrstechnischen Daten Fahrbahnbreite, Verkehrsstärke und Schwerlastverkehrsstärke abgebildet. Im Ergebnis wurde für jeden Radwegeabschnitt eine sogenannte Prioritätskennzahl ermittelt. Zudem fanden gegebenenfalls vorhandene Planungsstände sowie spezifische Einflussfaktoren wie beispielsweise kurvenreiche Streckenführung und die Ausstattung der Straße mit Schutzplanken Berücksichtigung.

Des Weiteren wird einbezogen, ob das Radwegeprojekt Bestandteil des bisherigen Lückenschlussprogramms war. Zudem wurden anschließend die sich ergebenden Projektlisten auch mit den Landkreisen des Landes abgestimmt.

Im Ergebnis sind in den kommenden fünf Jahren (2024 – 2028) insgesamt 67 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 98 Kilometern zur Realisierung vorgesehen. Dies sind vorrangig Radwegeprojekte, die sich derzeit bereits in einer fortgeschrittenen Planungsphase befinden. Die Planungen für die 2. Halbdekade (2029 – 2033) umfassen 68 Projekte mit einer Gesamtlänge von 105 Kilometern. Die Liste der geplanten Radwegebauvorhaben ist hier einsehbar: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Infrastruktur/Radverkehr/Radwege/

Die Landesstraßen im Land sind mit Stand 01. Januar 2024 auf einer Länge von 1.110 km und die Bundesstraßen auf einer Länge von 1.057 km mit einem straßenbegleitenden Radweg ausgestattet. Beim Ausstattungsgrad mit straßenbegleitenden Radwegen liegt Mecklenburg-Vorpommern dabei mit rund 32,9 Prozent bei den Landesstraßen und rund 54,9 Prozent bei den Bundesstraßen jeweils deutlich über dem jeweiligen Bundesdurchschnitt.

In den letzten fünf Jahren (die statistisch bereits erfasst sind; 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023) wurden in M-V 70 km neue Radwege an Landesstraßen und 87 Kilometer neue Radwege an Bundesstraßen gebaut.

Sozialer Zusammenhalt

Sozialministerin Drese übergibt Förderung in Höhe von 90.000 Euro an Stadtteilgarten und Jugendfirma

Schwerin – Mit der Unterstützung des Landes sollen der gemeinschaftliche Garten und die Jugendfirma ZiMT in Schweriner Stadtteil Mueßer Holz fortgeführt werden. Einen entsprechenden Fördermittelbescheid übergab Sozialministerin Stefanie Drese am Freitag persönlich an Thomas Littwin, Geschäftsführer des Verbunds für Soziale Projekte (VSP gGmbH) in Schwerin.

„Der Stadtteilgarten bringt bereits seit fast zwei Jahren die Anwohnerinnen und Anwohner zusammen, die dort für den eigenen Bedarf und für wenig Geld ein kleines Stück Garten pachten können“, erklärte Drese. „In dieser Zeit ist eine bunte Gemeinschaft entstanden, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft und sozialer Hintergründe regelmäßig gemeinschaftlich werkeln“, hob sie hervor. Es werde auch gemeinsam gegrillt, gefeiert und geklönt.

Ein ehrenamtlicher Gartenhelfer steht den Pächtern zudem mit Rat und Tat zur Seite, eine ehrenamtliche Koordinatorin für Gartenaktivitäten gibt es ebenso. „Diese vorbildlichen bürgerschaftlichen Strukturen wollen wir mit den Fördermitteln aus dem Bürgerfonds in Höhe von rund 46.000 Euro weiter stärken und verfestigen“, so Drese.

In unmittelbarer Nähe befindet sich zudem die Jugendfirma vom „Zukunft im Mueßer Holz Treff“ (ZiMT), in der Jugendliche ohne Abschluss eine sinnstiftende Arbeit finden. „Wenn im Stadtteil zum Beispiel Möbel für einen Umzug transportiert werden müssen, ein Fahrrad repariert werden soll oder ältere Personen beim Einkauf Unterstützung brauchen, dann helfen die Jugendlichen von ZiMT“, erklärte die Ministerin.

Das Projekt helfe damit bei der Lösung von Alltagsproblemen und lasse den Stadtteil näher zusammenrücken. ZiMT trage aber auch dazu bei, dass die jungen Menschen Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten gewinnen und ihre Talente und Neigungen entdecken. „Das macht Mut, den Übergang in eine neue Beschäftigung oder eine Ausbildung zu schaffen. Ein toller, zum Teil ehrenamtlich getragener Ansatz, für den wir als Land nun knapp 45.000 Euro bereitstellen“, so Drese.

Wolfmanagement jetzt vorbereiten

Schwerin – Anlässlich der 103. Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Neuenahr-Ahrweiler am 29. November 2024 fordert Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Bund auf, vorbereitende Maßnahmen für ein aktives Wolfsmanagement in Deutschland zu ergreifen:

„Die Länder hatten sich auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns mehrfach mit Nachdruck für die Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer sowie internationaler Ebene eingesetzt, dieser Einsatz zeigt jetzt einen ersten Erfolg. Nachdem im Zuge der 44. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Berner Überein­kommens der Rat am 25. September 2024 beschlossen hatte, im Namen der Europäischen Union einen Vorschlag zur Änderung des Erhaltungszustands des Wolfs von „streng geschützte Tier­arten“ zu „geschützte Tierarten“ vorzulegen, kann erwartet werden, dass die EU einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Schutzstatus auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention Anfang Dezember 2024 einbringt.

Um den langwierigen Prozess der erforderlichen Rechtsanpassungen auf europäischer und nationaler Ebene zu beschleunigen, wäre es zielführend, dies frühzeitig vorzubereiten. Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den wolfsreichsten Bundesländern. Weidetierhaltern wäre eine weitere Verzögerung bevor wir in ein rechtssicheres und artenschutzgerechtes Wolfmanagement eintreten können, nicht zu vermitteln. Hieran hängt auch ein gutes Stück politischer Glaubwürdigkeit“, so Backhaus.

Ein weiteres beherrschendes Thema der UMK werde der Hochwasserschutz darstellen, ergänzt der Minister: „Die Häufung schwerer Hochwasserereignisse in den letzten Jahren führt eindringlich die immer größer werdende Gefahr durch Hochwasser- und Starkregenereignisse aufgrund des Klimawandels vor Augen. Mit dem Ahrtal findet die UMK in einer Region statt, in der 2021 die Flut- und Hochwasserkatastrophe zahlreiche Menschenleben forderte und immense Schäden verursachte. Zahlreiche weitere Hochwasserereignisse in Deutschland, Europa und global, zuletzt die verheerenden Überflutungen in Spanien, unterstreichen das dringende Gebot, Hochwasserschutz und -vorsorge weiter zu stärken und die Umsetzung konsequent voranzutreiben.

Bund und Länder haben wichtige gemeinsame Anstrengungen unternommen, um den Hochwasserschutz zu stärken, insbesondere durch die Nationale Wasserstrategie, das Klimaanpassungsgesetz und zahlreiche weitere Initiativen auf Länder- und kommunaler Ebene. Gleichzeitig besteht weiterer Handlungsbedarf. Daher ist es grundsätzlich sehr zu begrüßen, dass auch das Wasserhaushaltsgesetz zeitnah novelliert wird. Der Referentenentwurf der Bundesregierung zum „Hochwasser­schutz­gesetz III“ (HWSG III) ist ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch sehen die Länder dringend weiteren Ergänzungsbedarf. Vor allem Regelungen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und zur Finanzierbarkeit der Stark­regen­vorsorgekonzepte sollten dringend aufgenommen werden.

Darüber hinaus muss der Bund zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des Hochwasserschutzes und der Starkregenvorsorge umsetzen. Dabei ist besonders die Einführung einer Pflichtver­sicherung gegen Elementarschäden hervorzuheben. Das zuständige Bundesministerium hat hierzu, trotz wiederholter Aufforderung, noch immer keinen Regelungsvorschlag unterbreitet. Darüber hinaus soll in dem Beschluss darauf abgestellt werden, dass eine dauerhafte auskömmliche Finanzierung auf allen Verwaltungsebenen notwendig ist, um die Durchführung von allen genannten und weiteren Maßnahmen zu gewährleisten“, fasst Minister Backhaus zusammen.

Mit einem Beschlussvorschlag zur Entwicklung der Treibhausgas­minderungsquoten bringe Mecklenburg einen weiteren wichtigen Punkt in die Konferenz ein, erklärt Minister Backhaus:  „Die Regelungen zur Erfüllung der Klimaquoten sind überkomplex. Ziel ist es aber, einen effektiven Klimaschutz zu gewährleisten. Allerdings führen die aktuellen Regelungen dazu, dass zu den Projekten in Deutschland ausführlich und nachvoll­ziehbar Treibhausgasquellen berichten müssen. Vergleichbare Standards sind bei internationalen Projekten nicht zu erkennen oder werden unzureichend kontrolliert.

So müssen die Betreiber von deutschen Bio- LNG-Anlagen umfassende Berechnungen und Nachweise bezüglich der Treibhausgase vorlegen. Das bedeutet eine umfassende Prozesserfassung, ob z.B. Grünstrom verwen­det wurde oder Gärrestlager gasdicht abgedeckt wurden. Hier darf es keine Wettbewerbsverzerrungen geben. Ziel der Bundes­länder ist, die innovativen Ideen in Deutschland in diesem Bereich zu unterstützen, Finanzierungen zu ermöglichen und die damit verbundene regionale Wertschöpfung zu stärken.

Jedoch gehen vermehrt Hinweise von regionalen Unternehmen ein, die auf einen möglichen Missbrauch bei der Generierung von Zertifikaten im Ausland hinweisen. Durch diesen Missbrauch kann ein Wettbewerbsnachteil für in Deutschland ansässige Unternehmen entstehen. Dies wollen wir wirksam verhindern. Dazu braucht es aber die Unterstützung durch den Bund“, so Backhaus abschließend.

Warnung vor leichtem Sturmhochwasser

Schwerin – Für Donnerstag, den 28.11. werden an der Ostseeküste erhöhte Wasserstände erwartet. Umweltminister Dr. Till Backhaus mahnt zur Vorsicht.

„Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) warnt vor steigenden Wasserständen an der gesamten Ostseeküste. Die höchsten Wasserstände werden am Donnerstag erwartet.

Die bisherigen Prognosen zeigen jedoch höchstens eine leichte Überschreitung der Alarmstufe 1 und somit ein leichtes Sturmhochwasser an der Außenküste. Unsere Küstenschutzanlagen sind in einem guten und wehrfähigen Zustand und für deutlich höhere Wasserstände ausgelegt, daher rechnen wir mit keinen größeren Schäden.

Vorsicht ist allerdings trotzdem geboten. Ich bitte daher alle Menschen an den Küstenabschnitten, insbesondere an Steilküsten, sich nicht leichtsinnig zu verhalten und im Ernstfall auf die Anweisungen von Rettungs- und Sicherheitskräften zu achten“, so Dr. Backhaus.

Die Höchstwasserstände werden im Tagesverlauf des Donnerstags (28.11.24) mit Werten von voraussichtlich +75 cm im Westen und bis zu + 100 cm im östlich von Rügen erwartet. Im Saaler Bodden ist mit deutlich niedrigeren Wasserständen zu rechnen, hier werden maximale Wasserstände von + 48 cm erwartet.

Das Sperrwerk Greifswald wird nach jetzigem Stand nicht geschlossen.

Backhaus wirbt für Kreislauf­wirtschaft

Schwerin – Anlässlich der Regionalverbandstagung des BDE Nord betont Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern. In vielen Bereichen sei der Kreislaufgedanke im Zuge der Wirtschaftsentwicklung abhandengekommen. Daher seien intelligente Steuerungsinstrumente nötig, um die erklärten Ziele der Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes umzusetzen.

„Gerade der Baubereich birgt große Potenziale, den Kreislaufgedanken in Handeln und Gesetzgebung aufzunehmen. Die Landesregierung hat vor einem Jahr den von meinem Haus erarbeiteten Abfallwirtschafts­plan MV 2022 verabschiedet.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2022 710.000 t Siedlungsabfälle, 4,2 Mio. t mineralische Abfälle und 312.000 t gefährliche Abfälle erzeugt. Zu den Siedlungsabfällen gehören auch 126.000 t Bioabfälle, deren zunehmender Anteil an getrennter Erfassung eine positive Entwicklung im MV darstellt. Wir hatten ein Aufkommen an knapp 30.000 t (TS) Klärschlamm zu verzeichnen. Der Export an Abfällen ins Ausland umfasste 77.000 t, der Import ebenfalls 77.000 t. Für all diese Abfallströme stehen im Land mit verschiedensten Abfallentsorgungsanlagen grundsätzlich ausreichend Entsorgungskapazitäten zur Verfügung“, so Backhaus.

Die Landesregierung wolle den Kreislaufgedanken zum Gegenstand ihres politischen Handelns machen, erklärt Backhaus und listet drei Schwerpunkte auf:

„1. Die getrennte Erfassung von Bioabfällen ist nicht nur gesetzliche Pflicht.  Sie ist Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung und Kreislaufführung von Bioabfällen. Wir haben den Zielwert für die getrennte Erfassung der Bioabfälle in Höhe von 100 kg je Einwohner und Jahr formuliert. Diesen Zielwert haben alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei Aufstellung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte zu berücksichtigen.

2. Mineralische Abfälle haben mit 4,2 Mio. t den mit Abstand größten Anteil am gesamten Abfallaufkommen in M-V, aber auch bundesweit. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Primärrohstoffen wie Sand und Kies unverändert hoch. Fehlende Recyclingoptionen führten jedoch dazu, dass in M-V im Jahr 2020 immer noch 62 % der mineralischen Abfälle in Tagebauen verfüllt bzw. 7 % auf Deponien beseitigt wurden.

Hier liegen noch große Reserven für mehr Recycling, Kreislauf­wirtschaft und Nachhaltigkeit.

Und 3. müssen wir daher auch innerhalb der Landesregierung noch mehr darauf hinwirken, dass die öffentliche Hand mit Vorbildwirkung die Nutzung von Ersatzbaustoffen nachfragt.

Bestimmte Vorgaben müssen allerdings durch den Bund umgesetzt werden. Beispielsweise die verbindliche Festlegung eines bestimmten Anteils von Recycling (RC) – Material in Bauprodukten oder Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Materialien im Rahmen der Ökodesign-Regelungen. Dafür werde ich mich in den Gesetzgebungsprozessen einsetzen. Die Pflicht der öffentlichen Hand zur Nutzung von recycelten Erzeugnissen ist bereits in unserem Abfallwirtschaftsgesetz für MV verankert.

Es gilt nun, mit verstärkten Anstrengungen die Vorgaben umzusetzen und den Gedanken der Zirkularität unserer Wirtschaft bei jeglichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Gleichwohl wissen wir alle, dass zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft nach wie vor auch die Möglichkeit der schadlosen Herausnahme und Entsorgung nicht recyclingfähiger Stoffe gehört.

Daher sehen wir die Deponie Ihlenberg nach wie vor als wichtigen Bestandteil unseres Entsorgungssystems an. Die IAG wird sich jedoch in den nächsten Jahren vom Deponiebetreiber zu einem Umwelt­dienstleister wandeln. Der Spatenstich für den 90.000 Quadratmeter großen Gewerbepark ist bereits vollzogen. Mit der Errichtung von Solaranlagen auf dem stillgelegten Teil der Deponie und der Deponiegasnutzung über Blockheizkraftwerke am Standort kann Energie kostengünstig bereitgestellt werden. Der Gewerbepark eignet sich somit hervorragend für die Ansiedlung von Recycling-Betrieben und innovativen Start-ups.

Darüber hinaus gibt es Planungen für die Nutzung der Wasserstoff­technologie und für den Aufbau von Batteriespeichern für die Stromversorgung.

Die Gewerbegrundstücke sollen im Sommer 2025 baureif sein. Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2026 geplant.“

Tote Kegelrobben

Backhaus will Tierschutzanforderungen an Fanggeräten erhöhen

Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus will die Küstenfischereiverordnung des Landes überarbeiten lassen. Dies kündigte er heute auf einer Pressekonferenz an seinem Dienstsitz in Schwerin an. Ziel ist, die Anforderungen an spezifischen Fanggeräten zur Vermeidung von Beifang weiter zu erhöhen bzw. auf die Küstengewässer auszudehnen. Anlass geben die 44 Kegelrobben, die im Zeitraum September bis November vor der Küste Rügens unter anderem von Mitarbeitenden des Biosphärenreservats Südost-Rügen tot aufgefunden wurden.

„Ich möchte ausdrücklich betonen, das bis zuletzt kein kausaler Zusammenhang zwischen den toten Kegelrobben und fischereilichen Aktivitäten hergestellt werden konnte. Für mich gilt daher nach wie vor die Unschuldsvermutung. Die zuständigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden forschen nach wie vor intensiv in alle Richtungen, die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Hinweise auf ein infektiöses Geschehen liegen nicht vor. Ein Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod kann weder ausgeschlossen noch nachgewiesen werden.

Dem Land ist sehr daran gelegen, alles zutun, um derartige Ereignisse künftig zu vermeiden. Da die Fischerei als auch der Artenschutz in meinem Zuständigkeitsbereich liegt, lasse ich derzeit prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, um den Fischern zu helfen, das ungewünschte Einschwimmen von Kegelrobben und Seehunden (Phoca vitulina) in Fanggeräte zu vermeiden.

Im Greifswalder Bodden ist das Aufstellen von Bügelreusen bereits an spezielle Auflagen gebunden, da sich dort in der Vergangenheit besonders viele Kegelroben aufhielten. Die ringförmigen, nicht dehnbaren Schutzeinrichtungen haben einen maximalen Umfang von 75 Zentimetern und verhindern das Einschwimmen von Robben und Seehunden in die 1. Reusenkehle. Ich plane, diese Regelung auf die Küstengewässer auszuweiten. An dieser Entscheidung sind die Küstenfischer zu beteiligen. Dieses Verfahren halte ich für richtig und zielführend, denn neben dem Natur- und Artenschutz müssen wir auch die Funktionstüchtigkeit der modifizierten Reusen gewährleisten“, betonte Minister Backhaus.

„Der nachweislich unnatürliche Tod von 44 Kegelrobben in einem so kurzen Zeitraum und so eingegrenzten Gebiet ist äußerst besorgniserregend. Eine erneute Wiederholung solch einer Serie muss verhindert werden. Deshalb ist die schnellstmögliche Sicherung von Reusen gegen das Einschwimmen von Kegelrobben jetzt ein entscheidender Schritt,“ sagt Prof. Burkard Baschek, Direktor des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund. Die Wissenschaftler*innen des Deutschen Meeresmuseums untersuchen seit Langem die Bestandsentwicklung und Lebensweise der in der Ostsee heimischen Kegelrobben und Schweinswale. Sie prüfen, wie Maßnahmen für ein konfliktfreies Miteinander zwischen Tier und Mensch abgeleitet werden können.

Zur Konkretisierung dieses Ansatzes wird zudem die Erstellung eines „Robbenplans“ für die Ostseeküstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns unter Beteiligung der betroffenen Intressensgruppen, darunter Vertreter der Naturschutzverbände, des Deutschen Meeresmuseums als auch der Fischerei, sowie Verwendung von Ergebnissen wissenschaftlicher Begleitforschung vorbereitet. Hierzu sind durch das Land Mittel im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) eingeplant.

Minister Backhaus setzt perspektivisch außerdem auf den Einsatz alternativer Fanggeräte, wie Pontonhebereusen. In Zusammenarbeit mit dem Thünen-Institut für Ostseefischerei wurden bereits erste Prototypen in Ummanz und in Schleswig Holstein getestet. Ziel ist es, ein an Kegelrobben und Seehunde angepasstes Fanggerät, dass sowohl einerseits die Tiere vor Verletzungen als auch andererseits die Fänge vor den Kegelrobben und Seehunden  schützt. Die bessere Selektivität der Pontonhebereuse wurde bereits nachgewiesen. Aktuell prüft das Thünen-Institut in Zusammenarbeit mit den Fischern, die das Gerät bereits testweise einsetzen, die hinreichende Wirtschaftlichkeit.

Darüberhinaus kündigte Minister Backhaus an, dass auch die Kontrollen der Fischereiaufsicht verstärkt werden sollen. Dazu sollen neben Drohnen auch ferngesteuerte Tauchroboter zur Verfügung gestellt werden. Bei den durchgeführten Seekontrollen der Reuse Thiessow wurden die Unterwasseraufnahmen durch die Kollegen des Bundesamtes für Natruschutz gefertigt.

In der Ostsee leben derzeit rund 55.000 Kegelrobben.