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Kategorie: Natur und Umwelt

Spitzenpreis bei Wertholz-Submission

Malchin – Den Spitzenwert bei der Wertholz-Submission des Landes Mecklenburg-Vorpommern am 25. Januar in Malchin erzielte eine Stieleiche aus dem Forstamt Güstrow mit 3.710 Euro pro Festmeter. Dieses Höchstgebot ist zudem ein neuer Landesrekord für die Baumart Eiche (bisheriger Spitzenpreis 3.295 Euro pro Festmeter, erzielt im Vorjahr). Bei einem Volumen von 3,77 Festmeter brachte der Stamm insgesamt fast 14.000 Euro ein. Den Zuschlag für die Stieleiche erhielt ein Furnierhandelsunternehmen aus den Niederlanden.

Insgesamt wurden bei dem diesjährigen, mittlerweile 33. Wertholztermin des Landes, 704 Festmeter Laubwertholz von zwölf Baumarten nach schriftlichem Meistgebot verkauft. Davon stammten 189 Festmeter aus Kommunal- und Privatforsten. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieterin beteiligten sich auch zwei Bundesforstbetriebe sowie zwölf kommunale und private Waldbesitzende des Landes. Den Hauptanteil des Holzes stellte mit 551 Festmeter wiederum die Baumart Eiche.

Auf die Angebotsmenge sind Gebote von insgesamt 13 Bietenden eingegangen, darunter auch zwei einheimische Unternehmen. Zwölf (Vorjahr 13) Unternehmen der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus der gesamten Bundesrepublik sowie dem Ausland (Dänemark, Polen, Niederlande) erhielten Zuschläge. Bis auf zwei Buchenstämme konnte die gesamte Angebotsmenge verkauft werden. Die beteiligten Waldbesitzenden erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 672.000 Euro (Vorjahr: ca. 540.000) Euro.

Sehr gut beboten wurde erneut die Eiche. Viele Einzelstämme erzielten hervorragende Preise. Mit 1.173 Euro pro Festmeter wurde bei der Eiche fast wieder der höchste Durchschnittspreis aller bisherigen Meistgebotsverkäufe unseres Landes erreicht (1.213 Euro pro Festmeter im Vorjahr). Auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten teilweise beachtliche Preise. So wurde zum Beispiel eine Ulme eines privaten Anbieters für 697 Euro pro Festmeter verkauft. Auch der Durchschnittspreis über alle beteiligten Baumarten von 968 Euro pro Festmeter (Vorjahr: 1.016 Euro pro Festmeter) kann sich bundesweit sehen lassen.

Die Landesforstanstalt als Ausrichterin der Submission war mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. Sie bedankt sich im Namen der Anbieterseite bei allen Bietenden für das Interesse und die abgegebenen Gebote.

„Die Ergebnisse zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage ist das sehr beachtenswert. Daher würde ich es sehr begrüßen, wenn weitere Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer unseres Landes diese Möglichkeit zur Präsentation Ihrer besten Holzqualitäten nutzen und sich an der Submission beteiligen“ sagte Forstminister Dr. Till Backhaus. Die auf diesem Termin angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie verwendet.

Förderung von Tierheimen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern stellt für das Jahr 2024 erneut Haushaltsmittel für Investitionen in den Tierheimen des Landes zur Verfügung.

„Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sehen sich derzeit mit vielen Problemen konfrontiert. Die Tierheimförderung soll dazu beitragen, dass wichtige existenzerhaltende und entlastende  Maßnahmen in den Tierheimen durchgeführt werden können. Ich danke besonders allen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die die Situation vor Ort Tag und Nacht mit vollem Arbeitseinsatz und Herzblut meistern“, betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Ab sofort bis zum 15. März können Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, Anträge auf Förderung stellen. Danach beginnt das Auswahlverfahren.

Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrecht­erhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, welche über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Geschlossene Verträge über die Unterbringung von Fundtieren o. ä. mit Kommunen sind bei dem Auswahlverfahren hilfreich.

Wer wird gefördert?

Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“.

Tierheime im Sinne dieser Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
  • Verbesserung der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Verfügung: Tierheime (lfi-mv.de)

Die Antragsstellung für mehrere Projekte ist möglich, wobei je nach Antragslage zunächst nur ein Förderantrag pro Antragssteller berücksichtigt werden kann. Das LFI steht allen Antragsstellenden beratend und unterstützend zur Verfügung.

Rügen jetzt „Wolfsgebiet“

Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen nunmehr landesweit förderfähig

Schwerin – In den zurückliegenden Monaten konnten für die Insel Rügen mehrere Wolfsnachweise erbracht und weitere Hinweise ausgewertet werden. Demnach ist weiterhin von der Anwesenheit mindestens eines Wolfes auf Rügen auszugehen und künftige weitere Besiedlungen müssen als wahrscheinlich angenommen werden.

Vor diesem Hintergrund wird unter anderem die Insel Rügen ab sofort zum Bestandteil des „Wolfsgebietes“ im Sinne der Förderkulisse nach der Förderrichtlinie Wolf M-V erklärt. Auch die Inseln Hiddensee und Poel sowie weitere kleinere Insellagen, welche bislang nicht Bestandteil der Förderkulisse waren, werden in das „Wolfsgebiet“ aufgenommen, da das – ggf. auch nur zeitweilige – Auftreten von Wölfen auch dort potenziell nicht ausgeschlossen werden kann.

Im Ergebnis haben Tierhalter nun auch in diesen Regionen und somit nunmehr landesweit die Möglich­keit, Zuwendungen für die Realisierung von über den Grundschutz hinausgehenden Präventionsmaßnahmen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwen­dungen zur Vermeidung oder Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern (Förderrichtlinie Wolf – FöRLWolf M-V) zu erhalten.

Nach Ablauf einer Übergangszeit von sechs Monaten muss allerdings auch in diesen neu hinzugetretenen Gebieten zumindest ein Grundschutz installiert sein, um im Falle eines Rissvorfalls auch weiterhin Ausgleichs­zahlungen erhalten zu können. Innerhalb der genannten Übergangszeit von sechs Monaten kann ein durch einen Wolf verursachter Schaden in den nun neu in das „Wolfs­ge­biet“ bzw. in die Förderkulisse aufgenommen­en Gebieten auch ohne entsprechenden Grundschutz ausgeglichen werden.

Kostenlose Termine zu den Themen Herdenschutz- und Präventionsberatung können unter der Nummer 0171-727 06 24 vereinbart werden. Wolfssichtungen, bevorzugt mit Foto- oder Videodokumentation, können weiterhin an das landesweite Monitoring unter der E-Mailadresse stier@wildundforst.de oder telefonisch unter 0171-485 97 89 gemeldet werden.

Vorfälle mit der Beteiligung von Wölfen (z.B. Schadens­fälle bei Nutztieren oder Nahbegegnungen) werden sieben Tage die Woche durch die zentrale Koordination Wolf M-V unter der Telefonnummer 0170-7658887 aufgenommen und bearbeitet.

Diese Kontaktdaten sowie weitere Informationen zur Thematik finden Sie auch auf der Webseite des Landes zum Thema Wolf https://wolf-mv.de/.

Änderungen im Landesplanungsgesetz

Meyer: Ausweisung von Windeignungsgebieten bleibt in Verantwortung der regionalen Planungsverbände

Schwerin – Im Landtag ist heute die Änderung des Landesplanungsgesetzes diskutiert worden. Dabei geht es unter anderem um die Festlegung von Flächen für Windenergieanlagen.

„Wir haben im Februar 2023 im Kabinett mit dem Planungserlass Wind festgelegt, dass die Zuständigkeit für die Ausweisung der Windenergiegebiete weiterhin bei den regionalen Planungsverbänden verbleibt und in allen vier Planungsregionen gleichermaßen 2,1 Prozent der Regionsfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden müssen.

Ich halte diese Regelung für wichtig, um direkt vor Ort über regionale Besonderheiten zu diskutieren und bei der Festlegung von Windeignungsgebieten zu berücksichtigen. Das erhöht die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie. Sollte sich abzeichnen, dass ein regionaler Planungsverband die Planungen nicht rechtzeitig schafft, können wir als oberste Landesplanungsbehörde die Planung übernehmen und zu Ende führen.

Das ist aber nur eine Notfalloption. Deshalb haben wir ein umfassendes Projektmanagement und Monitoring eingeführt und sind im engen, regelmäßigen Austausch mit den Ämtern für Raumordnung und Landesplanung zur Einhaltung der Zeitpläne“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Bundes-Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) aus dem Jahr 2022 gibt den Ländern verbindliche Flächenziele vor, die für den Ausbau der Windenergie an Land benötigt werden, um die Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu erreichen.

Danach muss jedes Bundesland einen prozentualen Anteil der Landesfläche für Windenergie an Land ausweisen. Mecklenburg-Vorpommern ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,1 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen.

Länder, in denen die Windenergiegebiete auf der Ebene der Regionalplanung ausgewiesen werden, müssen ihren Flächenbeitragswert auf die zuständige regionale Planungsebene herunterbrechen und die landesspezifischen Ziele in verbindlicher Form an die nachfolgende Planungsebene weitergeben.

Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes wird in einem Landesgesetz festgelegt, dass die vom Bund festgelegten Flächenziele erreicht werden müssen. Im Landesplanungsgesetz wird zudem die Möglichkeit verankert, dass regionale Planungsverbände untereinander vertragliche Vereinbarungen darüber abschließen können, mit denen sich eine Planungsregion gegenüber einer anderen Planungsregion verpflichtet, mehr Fläche als erforderlich für die Windenergie auszuweisen.

Sobald entsprechende Gebietsfestlegungen getroffen wurden, kann der Flächenüberhang der einen Region der anderen Region für die Zielerreichung angerechnet werden.

„Damit ermöglichen wir den regionalen Planungsverbänden individuelle und flexible Lösungen. Das kann beispielsweise in der Planungsregion Rostock hilfreich sein, da sie aufgrund luftverkehrsrechtlicher und artenschutzrechtlicher Beschränkungen über ein vergleichsweise geringeres Flächenpotenzial verfügt“, sagte Meyer.

Außerdem werden Anpassungen des Landesplanungsgesetzes an das durch den Bundesgesetzgeber mehrfach geänderte Raumordnungsgesetz (ROG) vorgenommen. Dies betrifft insbesondere Änderungen zur weiteren Beschleunigung, Modernisierung und Digitalisierung der Planungsprozesse sowie zur Erhöhung der Planungssicherheit.

„Mit der Gesetzesnovelle wird auch das Ziel der Deregulierung verfolgt: Überall dort, wo eine Bundesregelung alles Erforderliche erschöpfend regelt, wird auf eine gleich oder ähnlich lautende Landesregelung verzichtet“, sagte Meyer.

Anträge auf Zielabweichung nach dem Raumordnungsgesetz sind bei der obersten Landesplanungsbehörde zu stellen. Diese entscheidet im Einvernehmen mit den jeweils berührten Fachministerien, ob die Zielabweichung im Einzelfall aufgrund veränderter Tatsachen und Erkenntnisse nach raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist oder wegen übergeordneter Bundes- oder Landesinteressen oder der Berührtheit der Grundzüge der Planung zurückgewiesen werden muss.

Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass es sich bei einer Zielabweichung um eine Entscheidung im Einzelfall handeln muss, zu der die fachlich berührten Ressorts gegenüber der obersten Landesplanungsbehörde ihr Einvernehmen erklären.

So können gewichtige öffentliche Interessen des Landes an einer geordneten nachhaltigen Raumentwicklung gewahrt bleiben, wie etwa der Schutz der Moore, der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für den Aspekt der Ernährungssicherheit oder auch der Entwicklung nachhaltiger Industrie- und Gewerbestandorte.

„Die Regelung legt fest, dass das Einvernehmen im internen Verhältnis der zu beteiligenden Fachministerien als erteilt gilt, wenn es nicht innerhalb eines Monats versagt wird. So erreichen wir weitere Beschleunigungen im Verfahren“, sagte Meyer.

Waldzustandsbericht 2023

Nur jeder sechste Baum in MV ist gesund

Kaliß – Heute hat Forstminister Dr. Till Backhaus im Forstamt Kaliß (Landkreis Ludwigslust-Parchim) den Waldzustandsbericht 2023 vorgestellt. Dieser ermöglicht eine landes- und bundesweite Einschätzung von Waldschäden. Die Daten wurden zwischen dem 30. Juli und dem 4. September 2023 an 2.448 Bäumen erhoben.

„Die Erhebung ergab, dass sich der Gesundheitszustand unserer Wälder weiterhin besorgniserregend ist. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Gesundheitszustand zwar nicht verschlechtert, aber leider auch nicht verbessert.

Der mittlere Nadel-/Blattverlust als Zeiger für die Vitalität der Bäume beträgt durchschnittlich 21,3 Prozent. Der Anteil von Bäumen mit deutlichen Schäden (Bäume mit mehr als 25 Prozent Nadel- oder Blattverlust) verringerte sich von 25,7 Prozent im Jahr 2022 auf 23,1 Prozent im Jahr 2023. Auch der Anteil der Bäume ohne Schäden ging um 2,3 % zurück. Damit ist der Gesundheitszustand allgemein schlecht. Dennoch ist 17 Prozent der Bäume, rund jeder sechste, ist gesund.

Ein Blick auf andere Bundesländer zeigt, dass im Süd-Westen Deutschlands der Waldzustand noch deutlich schlechter ist als bei uns. So liegt der Anteil deutlich geschädigter Wälder in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt bei 26 und in Hessen bei 29 Prozent. Wir haben es hier mit einem Problem zu tun, das weite Teile Deutschland betrifft und den Handlungsbedarf umso dringlicher macht “, betonte Forstminister, Dr. Till Backhaus.

Um den Gesundheitszustand der einzelnen Baumarten besser beurteilen zu können, wird der mittlere Nadel- und Blattverlust herangezogen. Hier ist eine leichte Verbesserung zum Vorjahr zu erkennen.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • Als die am weitesten verbreitete Baumart bestimmt die Kiefer mit ihrem Gesundheitszustand wesentlich das Ergebnis der Erhebung.

Ihr mittlerer Nadelverlust beträgt 22,4 Prozent. Das entspricht nahezu dem Vorjahreswert mit 22,5 Prozent.

  • Die Fichte als flachwurzelnde Baumart ist im besonderem Maße durch die Belastungen der langanhaltenden warm-trockenen Witterung betroffen. Die Schwächung in Verbindung mit günstigen Witterungsbedingungen für Massenvermehrungen verschiedener Borkenkäferarten führten zu einer erhöhten Mortalität. Der mittlere Nadelverlust beträgt 23,7 Prozent und deutet damit weiterhin auf eine schlechte Vitalität der noch lebenden Fichten hin.
  • Profitierte die Eiche in den vergangenen drei Jahren noch von der warmen und trockenen Witterung, ist doch bei den aktuellen Aufnahmen aufgefallen, dass erstmals seit drei Jahren eine Zunahme der mittleren Kronenverlichtung zu beobachten ist. Der mittlere Blattverlust liegt derzeit mit 23,4 Prozent. Der schlechte Kronenzustand der Eichen ist im Wesentlichen aus verstärktem Blattfraß durch die Eichenfraßgesellschaft zurückzuführen. Zudem ist der Johannistrieb (Regenerationstrieb) nicht selten vom Eichenmehltau befallen. Dieser Pilz trägt dann zusätzlich zu einer weiteren Verschlechterung des Kronenbildes bei.
  • Die Buche ist vitaler als im vergangenen Jahr, ein Grund hierfür kann die geringe Fruktifikation im Jahr 2023 sein. Während 2022 noch weit über die Hälfte aller Buchen der Waldzustandserhebung Bucheckern in der Baumkrone aufwiesen, war 2023 nur ein sehr geringer Fruchtbehang zu verzeichnen. Dadurch konnten die Bäume die zur Verfügung stehenden Energie- und Nährstoffvorräte ganz in die Ausbildung von Trieben und Blättern investieren, was die Regeneration der Buchenkronen begünstigt hat. Der mittlere Blattverlust liegt bei 20,4 Prozent.

Eine entscheidende Rolle bei der Waldentwicklung spielt das Wetter. Das Frühjahr war sehr warm und vor allem in den nördlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns erheblich zu trocken. Der Sommer 2023 fiel zu warm und zu nass aus. Vor allem in Vorpommern, aber auch im westlichen Mecklenburg, waren die Niederschläge überdurchschnittlich hoch. Auf ein mildes Frühjahr und einen warmen Sommer folgten ein stürmischer und regenreicher Herbst und Winter. Durch die niederschlagsreichen Monate hat sich in den meisten Regionen das Grundwasser wieder aufgefüllt.

„Wie sich die derzeitige Entwicklung auf den Waldzustand 2024 auswirkt, kann niemand sagen. Ich blicke positiv in die Zukunft. Es scheint, dass zum Beginn der forstlichen Vegetationsperiode die Bodenwasserspeicher gefüllt sind. Der Nachteil: Die Niederschläge haben die Waldböden stark aufgeweicht und damit sind selbst tiefwurzelnde Laubbäume nicht mehr standfest und können schneller umstürzen“, sagte Backhaus.

Die wohl größte Herausforderung für unsere Wälder stellt Minister Backhaus zufolge der Klimawandel dar. „Wir setzen alles daran, den Aufbau des Waldes noch klimastabiler und artenreicher zu gestalten.  Dies möchten wir durch die Entwicklung strukturreicher Mischbestände, einen beschleunigten Waldumbau, Pflege und nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie einen besseren Wasserrückhalt im Walderreichen“, sagte der Minister.

Für die Waldbewirtschaftung ist die Etablierung eines funktionierenden Risiko- und Krisenmanagements wichtig, da sich die gestiegenen Unsicherheiten im Klimawandel bei den langen Lebenszyklen von Wäldern besonders stark auswirken. Mecklenburg-Vorpommern besitzt ein gut funktionierendes elektronisches Waldschutzmeldewesen (eWSM), welches der Überwachung der wichtigsten biotischen und abiotischen Schaderreger in Gesamtwald dient.

So können beginnende Kalamitäten rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen vorbereitet werden. „Dass dieses System funktioniert, haben wir hier bei der Massenvermehrung der Kleinen Grünen Kiefernbuschhornblattwespe im Frühjahr 2023 gesehen. Wir waren gut vorbereitet, hatten die Populationsentwicklung aber auch den Vitalitätszustand der Kiefern im Blick und konnten uns wissensbasiert, fachlich fundiert für eine Pflanzenschutzmaßnahme entscheiden. Ich bin den Mitarbeitenden des Waldschutzes und der betroffenen Forstämter sehr dankbar für Ihre gewissenhafte und verantwortungsbewusste Arbeit“, sagte Backhaus.

Abschließend wies er darauf hin, dass Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020 die bundesweit größte Aufforstungsinitiative gestartet hat. Innerhalb von zehn Jahren sollen rund 8.600 ha – das entspricht 10 Prozent der landeseigenen Flächen – neu aufgeforstet werden und für andere Klima- und Naturschutzprojekte, wie etwa Moorrenaturierung und Wiedervernässung, eingesetzt werden. Bisher wurden bereits circa 800 Hektar neue Waldflächen aus Mitteln der Initiative und unter Beteiligung von Vereinen, Verbänden und Schulklassen angelegt.

Insgesamt wurden dabei circa 3,5 Millionen standortgerechte und klimaresiliente Bäume und Sträucher gepflanzt. „Damit liegen wir im Plan, denn bis zum Ende der Legislaturperiode sollen laut Koalitionsvertrag fünf Millionen neue Bäume gepflanzt werden“, betonte Backhaus. Für die laufende Pflanzperiode (Herbst 23/Frühjahr 24) sind in der Landesforstanstalt 350 ha Erstaufforstungsfläche vorbereitet worden.

Die Waldzustandserhebung gibt es in MV seit 1992. Sie wird nach einem einheitlichen, bundesweit abgestimmten Verfahren durchgeführt. Sie ist ein entscheidender Bestandteil des Forstlichen Umwelt Monitorings und liefert jährlich aktuelle Informationen über den Gesundheitszustand der Wälder.

Die Waldzustandserhebung in MV wird seit 1998 auf einem landesweiten Stichprobennetz im 8×8 km-Raster durchgeführt. Ab 2014 wurden zur besseren Repräsentanz von Buchen und Eichen einige Aufnahmepunkte aus dem vorherigen 4×4 km-Raster in das Aufnahmenetz der Waldzustandserhebung integriert. An jedem Aufnahmepunkt werden 24 Bäume systematisch ausgewählt und dauerhaft markiert, um eine jährliche Bewertung an denselben Bäumen sicherzustellen.

Fallen Bäume aus der Stichprobe heraus, z. B. durch forstliche Nutzung oder Windwurf, werden sie durch die nächsten Nachbarbäume ersetzt. Bäume, die im aktuellen Jahr stehend abgestorben sind, werden mit 100 Prozent Nadel-/Blattverlust erfasst und im nächsten Jahr ausgetauscht.

Die Waldzustandserhebung basiert auf der visuellen Bewertung der Baumkronen. Der Kronenzustand dient als Indikator für die Baumgesundheit und wird anhand von Nadel-/Blattverlust sowie Vergilbung bewertet. Diese Parameter werden in 5- Prozent-Schritten erfasst und anschließend zu Schadstufen zusammengefasst. Zusätzlich erfolgt eine detaillierte Schadansprache für jeden Baum, bei der alle biotischen Schäden (z. B. durch Insekten, Pilze oder Wildtiere) und abiotischen Schäden (z. B. durch Trockenheit, Frost oder Nährstoffmangel) erfasst werden, die die Baumvitalität beeinflussen.

Hafen in Sommersdorf wird ausgebaut

Meyer: Wassertouristische Freizeitmöglichkeiten noch attraktiver gestalten

Sommersdorf – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am Mittwoch (10.01.) einen Fördermittelbescheid an die Gemeinde Sommersdorf (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) übergeben für den Ausbau der Hafenanlage.

„Der Kummerower See ist ein beliebtes Wassersportrevier und bietet dank des vielfältigen Angebotes Kultursuchenden, Wasserratten, Wanderlustigen und Radfahrfans, Familien und Genießern unvergessliche Eindrücke. Jetzt soll die Hafenanlage in Sommersdorf ausgebaut werden, um für Gäste, Tagesausflügler und Einheimische die wassertouristischen Freizeitmöglichkeiten noch attraktiver zu gestalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Kummerower See liegt am Nordrand der Mecklenburgischen Schweiz im Dreieck von Teterow, Malchin und Demmin. Mit einer Fläche von 33 Quadratkilometern, einer Länge von elf Kilometern und drei Kilometern Breite ist er der viertgrößte See in Mecklenburg-Vorpommern. Das Hafenbecken in Sommersdorf ist etwa 15 mal 50 Meter groß und durch eine Holzspundwand mit vorgelagerten Holzpfählen eingefasst.

Da es nach Angaben der Gemeinde einen steigenden Bedarf nach Wassersportmöglichkeiten und die Unterbringung von Booten auf dem und am Kummerower See gibt, soll die Hafenanlage ausgebaut werden. Vorgesehen ist eine Ufersicherung, der Bau eines Anlegers für Fahrgastschiffe. So sollen etwa 15 Bootsliegeplätze mit je einer Länge von sieben Metern entstehen.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 2,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro.

Schwesig und Backhaus an der Elbe

Keine akute Gefahr für M-V

Boizenburg – Andere Regionen Deutschlands sind massiv von Hochwasserereignissen und deren Auswirkungen betroffen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Lage noch nicht bedrohlich, aber angespannt, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus heute auf einer Pressekonferenz an Elbe in Boizenburg, wo er sich gemeinsam mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ein Bild von der Lage machte.

„Wir beobachten mit großer Aufmerksamkeit die Wasserstandsentwicklung an unseren Fließgewässern, insbesondere an der Elbe. Aktuell können wir für unser Bundesland glücklicherweise sagen, dass es keine akute Gefahrensituation gibt. Die Pegel im Land weisen zwar zum Teil bereits erhöhte Wasserstände auf. Für uns ist in der Vorausschau aber immer wichtig, ob es zum Überschreiten von Alarmstufen an unseren Pegeln kommt und damit Aktivitäten der Hochwasserabwehr oder -bekämpfung eingeleitet werden müssen.

Die Wettervorhersage für MV lässt nach aktuellem Kenntnisstand aber keinen weiteren deutlichen Anstieg der Wasserstände erwarten“, erklärte Backhaus. Bei der Einschätzung der Lage spielen die Wasserstandsvorhersagen der gemeinsamen Hochwassermeldezentrale der Flussgebietsgemeinschaft Elbe, deren Berechnungsmodelle ständig an die veränderten Fließbedingungen aufgrund von umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen angepasst werden, eine wichtige Rolle.

Durch die ergiebigen Niederschläge insbesondere auch in den letzten zwei Tagen führen die meisten Fließgewässer Hochwasser. Das Sturmhochwasser in der Ostsee erzeugt zusätzlich in den Zuflüssen einen Rückstau.  Die küstennahen Pegel von Hellbach, Schmarler Bach, Warnow, Recknitz und Saaler Bach liegen z.T. deutlich über dem mittleren Hochwasser. An der Peene in Anklam wurde der Richtwasserstand für Alarmstufe I heute am Morgen erreicht. Das Erreichen des Richtwasserstandes der Alarmstufe II wird momentan nicht erwartet.

Daher wird die Alarmstufe I nicht ausgerufen. Die Pegelstände im Oberlauf und im Einzugsgebiet stagnieren auf hohem Niveau. Für die Warnow ist am Pegel Bützow nach aktueller Einschätzung der Hydrologen nicht mit einem Überschreiten der Alarmstufe 1 zu rechnen. Angesichts der hohen Wasserstände  bittet der Minister landesweit um erhöhte Vorsicht, da die Fließgeschwindigkeiten lokal recht hoch sein können. In tiefliegenden unbebauten Bereichen wird es auch zu Ausuferungen kommen. Auf Grundlage der Wettervorhersage ist in den nächsten Tagen nicht mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.

Die Situation an der Elbe macht es hingegen notwendig, die Lage weiter akribisch zu beobachten, sagte Minister Backhaus weiter. Nachdem der Wasserstand am Pegel Dresden bereits unter die Marke der Alarmstufe 1 abgesunken war, steigt er nun wieder aufgrund der im tschechischen Elbeeinzugsgebiet registrierten erneuten Anstieg Wasserführung. Dies ist auch an den weiteren sächsischen Pegeln Schöna, und Riesa zu beobachten. Nach der derzeitigen Vorhersage erreichen die Wasserstände dort heute und in den kommenden Tagen die Alarmstufe 2. Es ist für Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht damit zu rechnen, dass sich daraus höhere Wasserstände als durch die momentan ablaufende erste Welle ergeben. Der langgezogene Hochwasserscheitel der ersten Welle befindet sich derzeit unterhalb von Wittenberge. Heute wird er Dömitz passieren.

Der Alarmpegel für MV in Dömitz zeigt aktuell (Stand: 4.01.23) einen Wasserstand von 558 cm. t Die Marke der Alarmstufe 1 liegt bei von 5,00 Meter wurde bereits überschritten. Das mittlere Hochwasser liegt hier bei 438 cm. Der höchste jemals gemessene Wasserstand wurde mit 721 cm beim Hochwasser im Juni 2013 registriert.

Am Alarmpegel Boizenburg liegt aktuell ein Wasserstand von 558 cm an. Das mittlere Hochwasser liegt hier bei 437. Auch hier wurde der höchste jemals gemessene Wasserstand während des Hochwassers 2013 mit   732 cm am Pegel registriert. „Aufgrund der Vorhersagen und den bereits fallenden Wasserständen an den Pegeln oberhalb von Dömitz gehen wir davon aus, dass die Alarmstufe 2 in Dömitz und in Boizenburg nicht erreicht werden wird“, prognostizierte Minister Backhaus.

In den Bereichen Boizenburg und Dömitz sind alle Schöpfwerke des StALU WM in Betrieb und werden es auch noch eine Weile bleiben müssen, da die Schöpfwerke ab einem Wasserstand von 2,30 m am Pegel in Betrieb bzw. außer Betrieb gehen, wenn der Wasserstand unter diese Marke fällt. Das heißt, dass sich die Betriebskosten insbesondere für den Strom enorm erhöhen werden. Im vergangenen Jahr lagen allein die Stromkosten für die durch das StALU WM betriebenen Schöpfwerke bei rund 160.000 Euro. Durch dieses Hochwasserereignis rechnen wir mit Mehrkosten von etwa 60.000 Euro, in Abhängigkeit davon wie lange die Schöpfwerke auch aufgrund der zu erwartenden zweiten Welle noch laufen müssen.

Das Sude-Abschlussbauwerk ist geöffnet, d.h. dass die Sudepolder für das Zwischenspeichern von Wasser aus dem Einzugsgebiet noch nicht in Anspruch genommen werden müssen. Für Management der länderübergreifenden Flutpolder an der Sude hat das Land eine Verwaltungsvereinbarung mit Niedersachsen abgeschlossen.

Das Wehr Wehningen, das ein Einströmen der Elbe in die Löcknitz bei höheren Wasserständen verhindert und das bereits auf niedersächsischem Gebiet liegt, wird ebenfalls vom StALU WM auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit Niedersachsen überwacht und bedient. Aktuell ist es noch geöffnet und die Löcknitz kann noch frei in die Elbe abfließen. Die Wasserstände werden hier ständig beobachtet. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Wasserstands- und Abflußverhältnisse wird über die weitere Bedienung des Wehres entschieden.

Dieses Bauwerk wird in den nächsten Jahren modernisiert werden und den aktuellen Erfordernissen des Hochwasserschutzes und der Wasserrahmenrichtlinie angepasst werden. Aktuell läuft ein Planfeststellungsverfahren, an dem Mecklenburg –Vorpommern und Brandenburg beteiligt sind. Die derzeitige Hochwassersituation kann mit der vorhandenen Bausubstanz gut bewältigt werden.

Das Abschlussbauwerk an der Mündung der Doven-Elbe ist seit dem 29.12.2023 geschlossen. Das anfallende Wasser aus dem Binnenbereich wird nun in die Müritz-Elde-Wasserstraße geschöpft und fließt auf diesem Wege in die Elbe ab.

„Der Küsten- und Hochwasserschutzschutz sind eine Daueraufgabe, die nie abgeschlossen sein wird. Das heißt, hier besteht langfristig Bedarf an Personal und Geld, um diese Daueraufgaben bewältigen zu können“, betonte Minister Backhaus. Die Gründe für die regelmäßig wiederkehrenden Hochwasserwerte seien einerseits im Klimawandel zu suchen. Anderseits hätten die verstärkten Investitionstätigkeiten (Sanierung und Verstärkung der Hochwasserschutzanlagen) insbesondere nach dem Hochwasser vom August 2002 am Oberlauf der Elbe dazu geführt, dass mehr Wasser in kürzerer Zeit die Elbe hinuntergeflossen ist und für erhöhte Wasserständen bei den Unterliegern, wie Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, gesorgt hat.

„Deshalb freue ich mich, dass es gelungen ist, das Nationale Hochwasserschutzprogramm auf den Weg zu bringen. Mit diesem Programm wird es uns gelingen, den Oberlieger- Unterlieger- Ausgleich zu schaffen“, ist sich Minister Backhaus sicher. Das Programm sei durch die Umweltministerkonferenz als Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe im Jahr 2013 beschlossen worden. Der Bund stellt jährlich über den Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz 100 Millionen Euro für Projekte des Nationalen Hochwasserschutzprogramms zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden ausschließlich Projekte finanziert, die regionalübergreifend wirken.

Die größten Projekte an der Elbe befinden sich in Sachsen-Anhalt und Brandenburg, von denen die Unterlieger wie Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein profitieren. Hier ist beispielsweise die Optimierung der Havelpolder zu nennen, in denen auf einer Fläche von insgesamt 11.700 ha rund 125 Mio. mWasser zwischengespeichert werden kann. Mit dem Havelschlauch ist es sogar möglich, bis zu 286 Mio. m3 Wasser zurückzuhalten, was zu einer Absenkung des Hochwasserscheitels bei den Unterliegern von bis zu 45 cm führten kann.

Für die Steuerung der Havelpolder hat das Land nach dem Hochwasser vom August 2002 mit den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen einen Staatsvertrag abgeschlossen, um aktiv am Hochwassermanagement mitwirken zu können. Diesem Vertrag ist nun auch Schleswig-Holstein beigetreten.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde unter Federführung des für die Hochwasserschutzanlagen an der Elbe verantwortlichen Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) ein an den neuen Bemessungsabfluss angepasstes Hochwasserschutzkonzept erstellt. Die Umsetzung erster Maßnahmen im Bereich Dömitz, wie die Ertüchtigung Rüterberger Deiches ist abgeschlossen. Für die Sanierung des Brodaer Deiches läuft die Bauvorbereitung. Für die Verbesserung des Hochwasserschutzes Boizenburg mit den beiden Teilprojekten „Rückdeichung Hafendeich“ und „Neubau Sude-Hochwassersperrwerk“ ist das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen.

Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird in Kürze erfolgen.  Mit der Umsetzung dieser Projekte, die Teil der mit Niedersachsen programmierten Maßnahme des Nationalen Hochwasserschutzprogramms im Polder Boizenburg sind, werden rund 120 ha Überflutungsflächen freigelegt werden. Allein für die in MV geplanten Maßnahmen rechnen wird mit Ausgaben in Höhe von rund 40 Millionen. Euro

Für die Finanzierung des Hochwasserschutzprogramms zur Ertüchtigung der Anlagen auf das Bemessungshochwasser 1983, das mit der Sanierung des Deiches am Randkanal im Bereich Boizenburg 2015 seinen Abschluss fand, wurden rund 100 Millionen Euro aufgebracht.

Neben den Investitionen in die Verbesserung des Hochwasserschutzes gibt das Land jährlich rund 700.000 Euro Landesmittel für die Unterhaltung der rund 122 km Deiche an der Elbe und im Rückstaugebiet der Elbe aus. Aufgrund dieser regelmäßigen Unterhaltung befinden sich die Hochwasserschutzanlagen in einem guten und wehrfähigen Zustand, wie zuletzt auf den Herbstdeichschauen im Oktober 2023 festgestellt wurde.

Pegelstände in M-V steigen

noch keine Alarmstufe erreicht

Schwerin – Angesichts der Hochwassersituation in Teilen Deutschlands blickt auch der für den Küsten- und Hochwasserschutz zuständige Agrarminister Dr. Till Backhaus mit Sorge auf die steigenden Pegel in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Pegel im Land weisen derzeit mittlere bis hohe Wasserstände auf. An den Alarmpegeln ist jedoch noch keine Alarmstufe erreicht. Sofern dies eintreten sollte, ist über die Meldeketten sichergestellt, dass die Informationen an alle weitergegeben werden, die im Hochwasserfall aktiv sind. Die Wettervorhersage für MV lässt allerdings nicht mit einem deutlichen Anstieg der Wasserstände rechnen“, so Minister Backhaus. Die Situation im Einzugsgebiet der Elbe in Sachsen und Tschechien mache es aber nötig, wachsam zu sein, ergänzt Backhaus.

„Für die Elbe melden die Hochwasserzentralen, dass infolge ergiebiger Niederschläge im Einzugsgebiet der Elbe sowie einsetzenden Tauwetters in höheren Lagen die Wasserstände an der Elbe ansteigen. An den sächsischen Elbpegel wurde bereits zum Teil die Alarmstufe (AS) 2 überschritten. Auch aus der Saale kommt es zu hohen Zuflüssen. An den Elbepegeln direkt unterhalb der Saalemündung werden Richtwertüberschreitungen der AS1 für heute (26.12.2023) erwartet.

Der Alarmpegel für MV in Dömitz zeigt aktuell einen Wasserstand von 362 cm, Tendenz steigend. Das mittlere Hochwasser liegt hier bei 438 cm. Der höchste jemals gemessene Wasserstand liegt bei 754 cm.

Am Alarmpegel Boizenburg liegt ein Wasserstand von 347 cm an, Tendenz leicht steigend. Das mittlere Hochwasser liegt hier bei 437. Der höchste jemals gemessene Wasserstand liegt bei 732 cm.

Nach den aktuellen Wasserstandvorhersagen wird die AS1,  d.h. ein Wasserstand von 500cm, an den Pegeln Dömitz und Boizenburg am 30./31.12.2023 erreicht. Zu diesem Zeitpunkt wird der Hochwassermeldedienst des StALU WM besetzt, um die Hochwasserentwicklung an der Elbe in M-V rund um die Uhr zu beobachten und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten.

Die Deichschauen im Herbst haben aber gezeigt, dass unsere Schutzanlagen in gutem Zustand sind. Auch gibt es derzeit keine Baustellen an den Schutzanlagen, die Schwachstellen bedeuten könnten“, gibt Backhaus vorsichtig Entwarnung für MV.