Menü Schließen

Kategorie: Natur und Umwelt

Uferbefestigung am Oberbach

Neubrandenburg – Gegenwärtig führt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Reparaturarbeiten an der Uferbefestigung des Oberbaches durch.

Das westliche Ufer des Oberbachs wurde 2009 umfangreich saniert. Es wurde in Teilabschnitten mit Hilfe einer Betonstützwand stabilisiert, welche aus Gründen des Denkmalschutzes zusätzlich eine Holzverkleidung erhielt.

Die Verkleidung ist nach inzwischen vierzehn Jahren stark verwittert und muss ersetzt werden. Bereits im Jahr 2022 wurde die Reparatur an einem Teilstück umgesetzt. Im nächsten Abschnitt werden die Arbeiten auf einem 150 Meter langen Uferstück realisiert, beginnend ab der aktuellen Baustelle am Wehr Vierrademühle in Richtung Tollensesee.

Dazu muss die aufgrund der Wehrbaustelle bestehende Sperrung des Promenadenweges am Oberbach erweitert werden. In unmittelbarer Nähe zum Promenadenweg führt ein Parallelweg, auf den die Fußgänger und Radfahrer ausweichen können.

Zur Veranstaltung „Lichterpaddeln auf dem Oberbach“ am 04.11.2023 wird die Sperrung des Promenadenweges ab dem SCN Sportgelände in Richtung Tollensesee vorübergehend aufgehoben.

Verhalten an den Steilküsten bei Sturmflut

Schwerin – Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat aktuell vor der Gefahr einer Sturmflut an der deutschen Ostseeküste gewarnt. Schon ab Mittwoch­abend werde auch an der Küstenlinie westlich von Rügen ein Wasserstand von 30 bis 60 Zentimeter über dem mittleren Wasserstand erwartet.

Östlich von Rügen liegt die Vorhersage bei 40 bis 65 Zentimeter – beides mit steigender Tendenz. Die höchsten Wasserstände für MV werden in der Nacht von Freitag auf Sonnabend erwartet und voraussichtlich die Pegelstände der Alarmstufe 1 (100 cm über normal) überschreiten.

Der für den Küstenschutz zuständige Minister, Dr. Till Backhaus, warnt Strandnutzer und Spaziergänger, die Gefahr zu unterschätzen:

„Besonders an der Außenküste gibt es viele aktive Steilküstenabschnitte. Es besteht immer die Gefahr von Kliffabbrüchen und Hangrutschungen. Diese erhöht sich durch Sturmfluten stark, da es zur Unterspülung des Hangfußes kommen kann, wodurch das Kliff instabil wird“, erklärt Backhaus.

Auch Perioden mit starken Niederschlägen und Frost-Tau-Wechseln sowie eine rasche Schneeschmelze bewirkten häufig die plötzliche Verlagerung von Gesteinsmassen

„Besondere Vorsicht ist bei schmalen Strandabschnitten mit steilen oder überhängenden Kliffs geboten. Grundsätzlich sollten Spaziergänge an den Steilküsten bei Sturm und Hochwasser vermieden bzw. nur an sicheren Stellen unternommen werden“, ergänzt der Minister.

Weitere Informationen:

  • Das Betreten der Küstenwanderwege und der Uferbereiche erfolgt immer auf eigene Gefahr.
  • Spaziergänge an den Steilküsten bei Sturm und Hochwasser vermeiden bzw. nur an sicheren Stellen unternehmen.
  • Beobachten Sie aufmerksam die Steilufer bei Wanderungen oder Spaziergängen unterhalb des Kliffs.
  • Gekennzeichnete Wege und Treppen nicht verlassen.
  • Hinweise der Ämter und Gemeinden sowie des Nationalparkamtes und der Touristeninformationen beachten.
  • Informationen über Gefahrenabwehrmaßnahmen der örtlichen Ordnungsbehörden einholen (z.B. nach Hochwasser oder Starkregenereignissen).

Melden Sie bitte unverzüglich ungewöhnliche Beobachtungen (z.B. größere Risse am Kliff oder frische Abbruchmassen). Wählen Sie die Notrufnummer 112.

Meeresschutz der deutschen Nord- und Ostsee

Schwerin – Am Sonntag, den 15. Oktober 2023, startete die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Berichtsentwürfen zum aktuellen Umweltzustand der deutschen Nord- und Ostseegewässer. Die Berichte müssen zur Umsetzung der europäischen Meeresschutz-Richtlinie im 6-jährigen Turnus an die EU-Kommission gerichtet werden. Während der kommenden sechs Monate kann jede Person zu den von Bund und Küstenländern gemeinsam vorbereiteten und veröffentlichten Berichtsentwürfen Stellung nehmen.

„Ich würde mich über eine rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, gesellschaft­lichen Gruppen und Institutionen an dem für das Küstenland Mecklenburg-Vorpommern sehr wichtigen Thema freuen“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Am 15. Juli 2008 trat die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind seitdem aufgefordert, auf einer wissensbasierten Grundlage die notwendigen Strategien zu entwickeln und Maßnahmen zu ergreifen, um einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen.

„Die Belastungen durch menschliche Aktivitäten sind weiterhin zu hoch, und im Vergleich zu den Berichten von vor 6 Jahren sind in den Ostseegewässern Mecklenburg-Vorpommerns keine deutlichen Verbesserungen zu beobachten“, so Minister Backhaus.

„Der gute Zustand der Meeresumwelt ist weder in der gesamten Ostsee noch in der Nordsee erreicht. Aber es gibt auch gute Nachrichten. So wurde beispielsweise auf Initiative des Umweltministeriums ein Großteil verlorengegangener Stellnetzte der Stellnetz­fischerei (sogenannte „Geisternetze“) im Rahmen eines mit dem WWF Stralsund durchgeführten und durch das Land mit 200.000 Euro aus der Fischereiabgabe geförderten Projektes in Mecklenburg-Vorpommern bereits geborgen.

Auch konnten wir nach langen Bemühungen erreichen, dass im Rahmen eines Sofortprogrammes des Bundes u.a. in der Wismarbucht damit begonnen wird, Munitionsaltlasten aus der Ostsee in einem Pilotvorhaben zu bergen. Leider wird es auch hier noch eine ganze Weile dauern, bis wir alle Kriegsaltlasten aus unseren Meeren entfernt haben“, so Backhaus.

„Die Erholung der Ostsee erfolgt generell sehr langsam. Ein Grund dafür ist u.a. die lange Verweilzeit des Wassers von durchschnittlich 30-35 Jahren in der Ostsee. Zum Beispiel werden positive Effekte wie die deutliche Verringerung der Phosphor- und Stickstoff­einträge aus MV in die Gewässer des Landes voraussichtlich erst Jahrzehnte später in der Ostsee sichtbar werden und dieses auch nur dann, wenn alle Ostseeanrainer mitmachen. Dadurch bleiben uns die Sünden aus der Vergangenheit in der Ostsee leider noch lange Zeit erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt sich weiterhin konsequent der Daueraufgabe des Ostseeschutzes, denn die Meeresumwelt ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern ein kostbares Erbe, das auch zum Wohle zukünftiger Generationen geschützt und erhalten werden muss“, so der Minister weiter.

Das in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht die beiden Berichtsentwürfe zum Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024 und zum Zustand der deutschen Nordseegewässer 2024. Die ausgelegten Unterlagen sind ab dem 15. Oktober 2023 unter anderem auf der Internetseite www.meeresschutz.info einzusehen.

Innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffent­lichung kann jede Person zu den genannten Unterlagen direkt schriftlich Stellung nehmen. Hierzu wird auf der genannten Internetseite auch ein Formular angeboten, mit dem Stellungnahmen und Anregungen an die dort genannte Anschrift unkompliziert übermittelt werden können. Weitere Informationen können dann auch auf der Internet-Seite des Ministeriums www.lm.mv-regierung.de eingesehen werden.

Besatz von Baltischen Stören

Schwerin – Das Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA MV) führt heute den vorerst letzten Besatz 2023 mit Baltischen Stören entlang der Oder durch. Vor jedem Besatz werden alle nötigen Wasserparameter der Oder gewissenhaft überprüft und abgefragt, um sicherzustellen, dass die Störe einen guten Start in ihrem natürlichen Habitat haben.

Am Mittwoch werden insgesamt 120 kg juvenile Störe mit einem Durchschnittsgewicht von 17 g entlang der Oder besetzt. Die Störe sind diesen Sommer in der Forschungsanlage Born der LFA MV geschlüpft. Von den circa 7.000 Tieren werden die größten 100 Stück, die ein Mindestgewicht von 50 g aufweisen, äußerlich mit Marken gekennzeichnet.

Auf den gelben Marken, die auf der linken Seite neben der Rückenflosse der Störe befestigt sind, steht eine Buchstaben- und Zahlenfolge, wodurch jeder Stör individuell unterschieden wird. Bei Sichtung eines markierten Tieres soll eine Meldung an das Institut für Fischerei der LFA MV übermittelt werden (stoer@lfa.mvnet.de), womit wertvolle Daten, wie zum Beispiel Wandergeschwindigkeit und Zuwachsrate ermittelt werden können.

Die Mitarbeiter des Instituts für Fischerei haben bereits zuvor juvenile Störe aus der Forschungsanlage Born vom Jahrgang 2023 in Zusammenarbeit mit dem Nationalparkamt Unteres Odertal und dem Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) in die Oder besetzt: einmal 11 kg (Durchschnittsgewicht 0,5 g, ca. 23.000 Stück) und ein zweites Mal 24 kg (Durchschnittsgewicht 1,3 g, ca. 18.000 Stück).

Im Jahr 2023 sind in der Forschungsanlage Born des Instituts für Fischerei der LFA MV etwa 2,5 Millionen Baltische Störe geschlüpft. Im Rahmen des ostseeweiten HELCOM-Programms zum Schutz des Baltischen Störs wurde ein Großteil der frisch geschlüpften Larven an internationale Kooperationspartner aus Litauen, Lettland, Estland und Polen weitergegeben, um die Tiere dort weiter aufzuziehen und in den Flüssen ihres historischen Verbreitungsgebiets zu besetzen.

Das langfristige Ziel ist es, eine sich selbsterhaltende Population im südlichen Ostseeraum und darüber hinaus aufzubauen. Das Institut für Fischerei der LFA MV bewahrt europaweit den aktuell einzigen verlässlich funktionalen Laichtierbestand des Baltischen Störs, mit dem jährlich ausreichend Besatzmaterial für das Programm erzeugt werden kann, und übernimmt dadurch eine wichtige Rolle bei der Wiederansiedlung des Baltischen Störs in der Ostsee.

Größte Sandaufspülung in M-V startet

Prerow – Auf dem Darß vor Prerow und Zingst beginnt in dieser Woche die von den Sandmengen her umfangreichste Sandaufspülungen an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns. Es handelt es sich um eine Wiederholungsaufspülung der Landesküstenschutzdüne, die in zwei Abschnitten mit ca. 720.000 m³ Sand verstärkt wird, was rund 60.000 LKW-Ladungen entspricht.

Bauherr für die fast 9 km lange Düne ist das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg. Für die Umsetzung der Maßnahme wird nach europaweiter Ausschreibung die Firma Rohde Nielsen A/S aus Kopenhagen beauftragt. Die Aufspülarbeiten beginnen vorrausichtlich am 16.10.2023 in Prerow.

Die Gewinnung des marinen Sandes aus der gewerblichen Lagerstätte Plantagenetgrund NW, Teilfeld 1 in 11 bis 15 m Tiefe erfolgt durch hydraulische Förderung mit Hilfe von zwei Laderaumsaugbaggern (u.a. Thor R von Rohde Nielsen). Der Sand wird mit Wasser gelöst, geladen und an Bord gesiebt.

Das Überschusswasser und das grobe Material wird ins Meer zurückgeleitet. Der Laderauminhalt wird zur Koppelstelle transportiert. Dann wird der Sand gemischt mit Wasser durch eine Dükerleitung in die Einbaustelle an den Strand gespült. Das Spülwasser fließt zurück in die Ostsee und der Sand bleibt am Strand zurück. Dieser wird entsprechend der Planung zur Düne profiliert.

Nach der Profilierung der Dünen erfolgt die Bepflanzung mit Strandhafer. Bis Ende März 2024 wird die Maßnahme abgeschlossen sein. Durch die Aufspülung wird insbesondere der Strand höher und breiter. Die Uferlinie verlagert sich mind. 10 m seewärts.

Die geplanten Baukosten für die Wiederherstellung der Landesküstenschutzdüne betragen insg. ca. 10 Mio. EUR. Davon kommen 70 % aus Mitteln des Bundes aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und 30 % werden aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern finanziert.

Niedrigwasser an der Alten Elde

Neues Wassermanagement erforderlich

Grabow – Die Alte Elde bei Grabow hat in den vergangenen Jahren vermehrt niedrige Wasserstände und Durchflüsse gezeigt mit Folgen für die Umwelt: Bürger der Stadt Grabow berichteten in der Vergangenheit u.a. von einzelnen Fisch- und Schildkrötensterben.

Das geringe Wasserdargebot in der Müritz-Elde-Wasserstraße, von der die Alte Elde in Grabow abzweigt, hat auch Auswirkungen auf die Schiffahrt, die Landwirtschaft und die Fischerei. Zeitweise mussten Einschränkungen und Verbote der Wasserentnahmen verhängt werden.

„Lange Trockenperioden in den Jahren 2018 bis 2023 haben dazu geführt, dass viele Gewässer im Land zu wenig Wasser führen und auch die Grundwasserstände Tiefstwerte erreichen haben. Einzelne regenreiche Phasen werden diese Situation nicht ändern können.

Was wir brauchen, ist eine gleichmäßige Verteilung von Niederschlägen über mehrere Jahre hinweg, so dass das Wasser bis in große Tiefen gelangen und dort die Grundwasserleiter wieder füllen kann. Eine wichtige Aufgabe ist deshalb nach wie vor, Wasser in der Landschaft zu halten, damit es genug Zeit hat, um ins Grundwasser zu versickern.

Dieser und anderen Herausforderungen begegnen wir mit unserer Landeswasserstrategie, deren Kernpunkte ich kürzlich auf der MeLa vorgestellt habe“, erklärte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Bereits im Mai 2023 gab es auf Initiative von MdB Ina Latendorf einen Vor-Ort-Termin im Grabower Rathaus mit Vertretern der Stadt Grabow, des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe und des Landkreises Ludwigslust-Parchim, um neue Wege für das Wassermanagement an der Alten Elde zu erörtern.

Hierbei wurde u.a. eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schifffahrtsverwaltung und dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vereinbart.

Das Treffen hat laut Backhaus bereits Früchte getragen: „Am 7. September 2023 lag der Durchfluss in der Alten Elde bei 70 Liter pro Sekunde. Dies ist deutlich zu wenig, um die Ökosystemfunktionen im Gewässer zu bewahren.

Nach Hinweisen hat sich das StALU WM an das WSA Elbe gewandt und am gleichen Tage darauf verständigt, die Abgabe aus dem Schweriner See zeitweise zu erhöhen und der Alten Elde mehr Wasser zuzuschlagen. Hier haben die Verantwortlichen schnell und pragmatisch gehandelt“, stellte er fest.

Am kommenden Donnerstag, dem 5. Oktober 2023, lädt Frau Latendorf zu einer erneuten Gesprächsrunde, um die aktuelle Entwicklungen und Ergebnisse seit dem ersten Treffen auszuwerten.

 „Der nachhaltige Umgang mit der Ressource Wasser wird uns gerade mit Blick auf den fortschreitenden Klimawandel weiter beschäftigen. Auf Basis der Wasserstrategie von Land und Bund werden wir die Priorisierung von Wassernutzungen in Zukunft neu verhandeln müssen“, sagte Backhaus.

Sowohl die Müritz-Elde-Wasserstraße als auch die Alte Elde sind Bundeswasserstraßen. Die Zuständigkeit liegt bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Sie hat nach § 8 Bundeswasserstraßengesetz für die Erhaltung der Schiffbarkeit zu sorgen, aber auch den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen.

Touristische Modellregionen

Meyer: Zahlreiche Erkenntnisse für die weitere Entwicklung des Tourismus in M-V

Bollewick – In Bollewick wurden am 04.10.2023 die Evaluationsergebnisse aus den fünf touristischen Modellregionen (Fischland-Darß-Zingst, Insel Usedom mit der Stadt Wolgast, Mecklenburgische Seenplatte, Hansestadt Rostock mit Güstrow, Teterow und Schwaan, Ostseebad Kühlungsborn und weitere acht Gemeinden) vorgestellt.

„Nach drei Jahren intensiver Arbeit ziehen wir heute Bilanz, wie der Modellregionenprozess die Entwicklung des Tourismus in M-V beeinflusst hat und welche Erkenntnisse für das Tourismusland MV vorliegen. Die fünf Modellregionen haben drei Jahre lang intensiv und sehr engagiert gearbeitet. Durch die intensive Arbeit wurden wichtige und notwendige Prozesse wie zum Beispiel GästeCards für unser Land in Gang gesetzt.

Diese Prozesse gilt es fortzuführen und auf das gesamte Land auszuweiten. Landesseitig werden wir diese Entwicklungen durch die Einführung eines Tourismusgesetzes unterstützen und ganz praktisch durch die Arbeit mit dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern sowie mit den vielen Städten und Gemeinden weiter begleiten und vor allem weiter voranbringen“, sagte Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer zur Begrüßung.

Die Aufgabe der Modellregionen bestand darin, Lösungen für die in der Landestourismuskonzeption verankerten Schlüsselmaßnahmen in der Praxis zu erproben, um daraus Rückschlüsse für die weitere Umsetzung zu generieren. Dazu zählten zum Beispiel die Neuaufstellung der Organisation und Finanzierung des Tourismus, die Stärkung des Bewusstseins und der Akzeptanz für den Tourismus, die Verbesserung der Infrastruktur und Mobilität in touristisch stark frequentierten Orten sowie das Vorantreiben von Innovationen und Qualität in den Regionen. Anpassung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Tourismusbranche und den touristischen Arbeitsmarkt.

Wichtigste Ergebnisse und Erkenntnisse

Insel Usedom

Die Insel Usedom (außer Lütow) mit der Stadt Wolgast (insgesamt 24 Gemeinden) ist jetzt eine anerkannte Tourismusregion. In diesem Zusammenhang wurde das Satzungsrecht harmonisiert und eine gemeinsame Kurabgabe kalkuliert mit der gegenseitigen Anerkennung ohne Ausgleichszahlungen. Im April 2023 wurde die Usedom Card eingeführt.

Rostock

In Rostock wurde die Kurabgabe auf alle Ortsteile der Hansestadt ausgedehnt und mit einem großen Mehrwert für die Gäste verbunden: seit 01. September 2023 können die Übernachtungsgäste Bus und Bahn im gesamten Gültigkeitsgebiet des Verkehrsverbundes Warnow (außer den Fähren) mit ihrer Gästekarte nutzen.

Güstrow, Teterow und Schwaan sind anerkannte Tourismusorte.

Mecklenburgische Seenplatte

In der Mecklenburgischen Seenplatte wurde die Gemeinde Kargow in MÜRITZrundum integriert. In einer Pilotphase wird die touristischen Mobilität durch den „Malchow-Shuttle“ mit Beteiligung der Inselstadt Malchow und der Gemeinde Göhren-Lebbin getestet. Weitere Erweiterungen, auch unter Beteiligung des Schienenverkehrs, sind für 2024 in der Vorbereitung. Mehrere Orte wurden als Tourismusorte anerkannt, einige haben bereits Kurabgabe eingeführt.

Ostseebad Kühlungsborn

In der Region Ostseebad Kühlungsborn mit acht weiteren Gemeinden wurden die fünf Gemeinden ohne Prädikat als Tourismusorte anerkannt. Der KÜSTEN GUIDE als digitaler Reiseführer des Ostseebades Kühlungsborn wurde auf die teilnehmenden Gemeinden erweitert und die KÜSTEN Karte als gemeinsame Kur-/Gästekarte mit einheitlichem Kurkartenvordruck für die Region eingeführt. Die Gästekarte wird gegenseitig anerkannt ohne Ausgleichszahlungen.

Fischland-Darß-Zingst

Auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst wurde im Januar 2023 die Gästekarte Fischland-Darß-Zingst eingeführt. Sie ersetzt die Kurkarte in den 10 Gemeinden und bietet den Gästen Rabatte bei 32 Partnern. Auf der Grundlage eines interkommunalen Vertrages werden die Kur- und Gästekarten in den 10 Gemeinden gegenseitig anerkannt.

In Zusammenhang mit diesen Ergebnissen wurden in allen Regionen verschiedene technische Systeme eingeführt (z. B. Meldescheinsysteme, digitale Infosysteme).

Grundlegende Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit sind eine zentrale Koordination, eine offene Kommunikation, ein stetiger Dialog, Verträge und Verbindlichkeit, der Wille zur Zusammenarbeit, das Zurückstellen von Einzelinteressen und ein gewisser Mut für neue Wege.

Begonnene Prozesse in den Modellregionen sind langfristige Projekte und mit Ende der Förderung der Modellregionen nicht automatisch beendet. Diese Entwicklungen sollen weitergeführt und weiterentwickelt werden. Hierbei geht es zum Beispiel um die Erweiterung und Weiterentwicklung der GästeCards, die ÖPNV-Einbindung oder die digitalen Reiseführer.

Welttierschutztag

Backhaus kritisiert Verzug beim Tierschutzgesetz

Schwerin – Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober fordert Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, den Bundesländern nun endlich den Gesetzesentwurf zur Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorzulegen.

Laut angekündigtem Zeitplan sollte der Referentenentwurf bereits im Juli an die Länder verschickt werden, damit das Gesetz im ersten Quartal 2024 verkündet werden kann; nunmehr wird Ende Oktober für die Vorlage eines vollständigen Entwurfs avisiert.

Das Tierschutzgesetz  soll nach nunmehr 10 Jahren, als die letzte große inhaltliche Anpassung erfolgte, novelliert werden. „Das ist für den Tierschutz eine gute Nachricht, denn es werden viele Themen berührt, die schon länger auf eine gesetzliche Regelung warten.

Das betrifft u.a. die Anbindehaltung, die Videoüberwachung in Schlachthöfen, Regelungen für den Onlinehandel, Kontrollen in Tierkörperbeseitigungsanlagen sowie die Ausweitung von Straf- und Bußgeldvorschriften“, betonte Minister Backhaus.

Aus tierschutzfachlicher Sicht sei der bisher nur unvollständige vorliegende Entwurf ambitioniert mit zum Teil deutlichen Verbesserungen auch für den Vollzug des Tierschutzrechts und unter Berücksichtigung neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse  und werde daher ausdrücklich begrüßt, sagte er weiter. Leider enthalte er – anders als angekündigt – keine Regelungen für den Tierversuchsbereich.

Minister Backhaus betonte, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern auch dem ehrenamtlichem Tierschutz im Heim- und Wildtierbereich einen besonderen Stellenwert einräumt. So stehen in 2023 für die Tierheimförderung 300.000 Euro, für die Kastration freilebender Katzen und den Transport der Tiere insgesamt 55.000 Euro und zur Unterstützung von Hilfeleistungen für verletzte Wildtiere 5.000 Euro zur Verfügung.

„Wir werden uns dafür einsetzen, dass die langjährig gewachsenen Strukturen auch zukünftig durch die Förderung aufrechterhalten werden können und es so möglich ist, diese wichtige Arbeit für Heim- und Wildtiere fortzusetzen“, sagte der Minister abschließend.