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Kategorie: Natur und Umwelt

Flusslandschaft Peenetal

Jüngster Naturpark M-Vs erhält Naturparkplan

Gützkow – Es ist der jüngste Naturpark in Mecklenburg-Vor­pommern, beherbergt aber alte Schätze. Nun hat der Naturpark Flusslandschaft Peenetal nach intensiver Erarbeitung mit vielen Beteiligten seinen Naturparkplan erhalten. Der Naturparkplan versteht sich als Fortschreibung des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgroßprojekt. Umweltminister Dr. Till Backhaus übergab diesen heute persönlich in Gützkow bei Anklam.

„Mit dem Naturpark Flusslandschaft Peenetal haben wir in Mecklenburg-Vorpommern ein besonderes Kleinod, das es zu bewahren, zu schützen, aber auch nachhaltig zu nutzen gilt. Genau diesem Zweck dient der Natur­park­plan, den wir heute der Öffentlichkeit übergeben. Der Naturparkplan wurde unter einer außerordentlich breiten Beteiligung erarbeit und soll künftig dessen weitere Entwicklung festschreiben. Der Plan liegt nun in Stolpe an der Peene zur Einsicht für jedermann aus, und ist auch auf der Homepage des Naturparkes einsehbar“, so Backhaus.

Die Erarbeitung des Plans sei das engagierte Gemein­schafts­werk vieler beteiligter Institutionen und Ehren­amtlicher, betont der Minister: „Neben der Auftaktveranstaltung zur Naturparkplanung am 2. Mai 2017 wurden insgesamt 14 Arbeitsgruppen­beratungen zu den unterschiedlichsten Themen und ein übergreifendes Forum durchgeführt. Etwa 300 Menschen wurden dazu eingeladen und alle dieser Veranstaltungen waren öffentlich. Das Ergebnis dieser breiten Einbindung ist nun der Naturparkplan, der die vielfältigen Belange und Perspektiven zusammenbringt. Auch hier hat sich wieder gezeigt, dass uns Kooperation nach vorne bringt, nicht bloße Konfrontation“, so der Minister.

Der Naturpark Flusslandschaft Peenetal ist der jüngste der Naturparke in Mecklenburg-Vorpommern. Er wurde am 9. August 2011 festgesetzt und umfasst eine Fläche von 334 km2. Kernstück dieses Naturparks ist die tiefvermoorte Niederung des Peenetals, das sich über 83 Flusskilometer vom Kummerower See bis zur Mündung der Peene in den Peenestrom erstreckt. Der Großteil dieses Flusstalmoores ist bereits heute als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Weitere Teile befinden sich derzeit im Festsetzungsverfahren zum Naturschutz­gebiet. Fast der gesamte Naturpark ist in das Euro­päische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 integriert.

In den Jahren von 1992 bis 2009 wurde im Gebiet des heutigen Naturparkes eines der größten und auch erfolgreichsten Naturschutzgroßprojekte in der Geschichte der Bundesrepublik umgesetzt. An diesem Projekt, in Trägerschaft des Zweckverbandes Peenetal-Landschaft, beteiligten sich der Bund, das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Landkreise und die Städte im Peenetal. Erstmals gelang es, ein ganzes Flusstalmoor nahezu vollständig hydrologisch zu sanieren, den Grundwasserstand flächendeckend entscheidend anzuheben. Heute weist das Peenetal den höchsten Grad an Naturnähe aller norddeutschen Flusstalmoore auf und ist Lebensraum für Arten, die es ausschließlich in diesem Gebiet gibt, wie das Ostsee-Knabenkraut oder eine besondere Varietät des Menetries-Laufkäfers.

Mittlere Sturmflut in M-V erwartet

Schwerin – Nach Rücksprache mit den Experten seines Hauses, sieht Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus Mecklenburg-Vorpommern für die aktuelle Sturmflut­situation gut gerüstet.

„Wir gehen davon aus, dass wir für MV eine leichte bis mittlere Sturmflut zu erwarten haben, die ihren Höhepunkt in der Nacht von Freitag (20.Oktober 2023) zu Samstag (21.10.2023) erreichen wird. Auf Empfehlung der StÄLU ist im Landkreis Nordwestmecklenburg die Alarmstufe 2 durch den Landrat ausgerufen worden. Diese Alarmstufe wird ausgerufen wenn Wasserstände von über 1,25 m erreicht sind oder in Kürze erreicht werden. In der Hansestadt Rostock und in den Landkreisen Vorpommern Rügen und Vorpommern Greifswald wurde bisher die Alarmstufe 1 ausgerufen (Wasserstand über dem Mittelwasser liegt bei > 1,00m am Pegel). Auch in diesen Bereichen werden Wasserstände der Alarmstufe 2 erreicht werden.

Erst bei einem Wasserstand von mehr als 1,50 Metern über normal spricht man von einer schweren Sturmflut, was ein Überschreiten der Alarmstufe 3 entsprechen würde. Ab einem Wasserstand von 2,00m über Mittelwasser hätten wir mit einer sehr schweren Sturmflut zu tun. Solche Wasserstände werden wir im Unterschied zur Ostseeküste Schleswig-Holsteins in Mecklenburg – Vorpommern voraussichtlich nicht erreichen, zeigen die aktuellen Modellrechnungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH)“, so Minister Backhaus.

Durchschnittlich investiere das Land jährlich rund 20 Mio. Euro für Küstenschutzmaßnahmen, berichtet der Minister: „Die in den vergangenen Jahre errichteten oder verstärkten Küstenschutzanlagen sind auf Ereignisse mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 200 Jahren bemessen“, so Backhaus.

Dennoch rät der Minister zur Vorsicht. Insbesondere Anlagen an den inneren Küstengewässern (Haffe und Bodden), die überwiegend landwirtschaftliche Gebiete schützen, können an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gelangen. Daher würden besonders diese Bereiche beobachtet, erklärt der Minister.

An windexponierten Küstenabschnitten wie Südost-Rügen und Usedom würden hohe Wellen insbesondere den Dünen und den Steilküstenabschnitten zusetzen. „Wenn 4 bis 5 Meter hohe Wellen auf die Küste treffen, haben wir mit Sandumlagerungen und Abbrüchen zu rechnen. Ich bitte daher, solche Abschnitte dringend zu meiden. Hier droht Lebensgefahr!

Wir gehen davon aus, dass unsere Deiche halten, auch wenn die Hochwassersituation länger andauern sollte. Die in der Landesverwaltung befindlichen Sperrwerke (Greifswald, Conventer Niederung, Tarnewitzer und Klützer Bach) sind geschlossen. Am Sperrwerk Greifswald werden auch die seitlichen Sperrtore heute geschlossen.

Ich bitte aber die Halter von Tieren in tieferliegenden Gebieten, die nicht durch Deiche geschützt sind, sich rechtzeitig um das Vieh zu kümmern, wo das noch nicht der Fall sein sollte. Unsere Staatlichen Ämter stehen aber in gutem stetigen Kontakt mit den Landkreisen und geben Warnungen rechtzeitig heraus. Für die gute Zusammenarbeit bedanke ich mich ausdrücklich bei den Landkreisen und Gemeinden Ich gehe davon aus, dass die Meldeketten gut funktionieren. Die dafür vorgesehenen Stellen sind derzeit rund um die Uhr besetzt“, so Backhaus.

Wasserrückhalt in der Fläche

Backhaus: Der Wasserrückhalt in der Fläche ist Mammutaufgabe

Gützkow – Im Rahmen der siebten Landesgewässerschau in Gützkow bei Anklam lobt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, die Arbeit der vier Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) und der 27 Wasser- und Bodenverbände (WBV) in Mecklenburg-Vorpommern bei der Unterhaltung der Gewässer. Die Folgen des Klimawandels, der Gewässerschutz und Nutzungsfragen erforderten einen neuen Umgang mit den Gewässern und der lebenswichtigen Ressource Wasser, so der Minister:

„Das Wasser ist eine der wertvollsten Ressourcen, die wir in diesem Land haben. Und sie ist bedroht: Durch die Auswirkungen des Klimawandels in Form von Dürren und Starkregen, aber auch durch Stoffeinträge und andere Verunreinigungen durch den Menschen. Die Gewässer in einem guten und möglichst naturnahen Unterhaltungszustand zu erhalten oder zu bringen und den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern, ist eine Mammutaufgabe der staatlichen und der verbandlichen Wasserwirtschaft. Hinzu kommt als neue Aufgabe der Moorklimaschutz und das damit verbundene Erfordernis der Wiedervernässung von Moorböden.

Das ist zweifelsohne eine gewaltige Herausforderung, birgt aber auch große Chancen für Synergien bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“, so Minister Dr. Backhaus weiter.

Die Staatliche Wasserwirtschaftsverwaltung und die Wasser- und Bodenverbände (WBV), letztere finanzieren sich aus Beiträgen ihrer Mitglieder, wenden jährlich ca. 35 Millionen Euro für die Gewässerunter-haltung auf, davon ca. 30 Mill. Euro durch die WBV. In die naturnahe Gewässerentwicklung haben die StÄLU und die WBV, finanziert oder gefördert durch das Land, in der laufenden EU-Förderperiode seit 2014 rund 90 Millionen Euro investiert.

Die StÄLU unterhalten ca. 1.000 km Fließgewässer erster Ordnung, die WBV mehr als 30.000 km Fließ­gewässer zweiter Ordnung. Dazu kommen ca. 140 km Landesdeiche u. a. an der Elbe und ihren Nebenge­wässern, an der Peene, dem Ryck, der Nebel und ca. 670 km WBV-Deiche. Ferner unterhalten die StÄLU und die WBV mehr als 400 Schöpfwerke und ca. 10.000 weitere Bauwerke in den Gewässern.

Damit in Bächen und Flüssen ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss und die Nutzung angrenzender Flächen gewährleistet sind, Ufer und Ufervegetation gepflegt und die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer erhalten und gefördert werden, sind sie regelmäßig zu unterhalten. Wobei dies zunehmend naturverträglich und naturnah zu erfolgen hat. Die Gewässer sind dabei nicht nur als bloße Abflussrinnen in der Landschaft zu betrachten, sondern erfüllen vielfältige Ansprüche als Natur- und Lebensraum, sind Bestandteil des Wasser­haushalts, ermöglichen wirtschaftliche Nutzungen des Wassers und bieten Erholungssuchenden aus Nah und Fern lohnende Ausflusgsziele.

„Mit dem Instrument des „Gewässerentwicklungs- und Pflegeplans, kurz GEPP genannt, kann auch die Gewässerunterhaltung einen wichtigen Beitrag dazu liefern, die Attraktivität der Gewässer als Lebensraum zu steigern und gleichzeitig den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern. Mit der Verabschiedung des neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes werden wir wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, auch für die nötigen Maßnahmen der Wasserstrategie setzen“, so der Minister.

Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens erklärt der Minister, dass die Anhörung der Ressorts erfolgt sei. Die zum Teil sehr umfangreichen Stellungnahmen seien ausgewertet und eine Reihe konstruktiver Vorschläge in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden. Die Kabinettsbefassung sei für den Dezember vorgesehen.

Backhaus: MV bereitet sich auf Sturmflut vor

Schwerin – Der Wasserstandvorhersagedienst Ostsee des BSH hat für die Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns für den Zeitraum von Donnerstagabend (19.10.2023) bis Sonnabendmittag (21.10.2023) eine Sturmflutwarnung herausgegeben.

Das BSH geht derzeit davon aus, dass am Freitag (20.10.2023) an der gesamten Außenküste M-V Wasserstände > 1,0m über dem mittleren Wasserstand eintreten. (Sturmflut ab 1,0m ü. NHN). Die Sturmflutwarnung weist westlich Rügens Wasserstände von 0,70-1,50m und östlich Rügens Wasserstände von 0,70-1,20m über dem mittleren Wasserstand aus (entspricht einer mittleren Sturmflut: 1,25-1,50 m über mittlerem Wasserstand).

Die höchsten Wasserstände werden an der Außenküste in der Nacht von Freitag zu Sonnabend erwartet. Die Modelle gehen von Scheitelwasserständen von ca. 1,40m über dem mittleren Wasserstand in Wismar und ca. 1,35m über dem mittleren Wasserstand in Greifswald aus.

Dazu erklärt der für den Küstenschutz zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„Die Hochwassermeldedienststellen der StÄLU beobachten die Wasserstandentwicklung an den verschiedenen Pegeln und die Modellergebnisse des BSH. Ab einem Wasserstand von 1,0m über dem mittleren Wasserstand werden die Hochwasser­meldedienststellen durchgängig personell besetzt. Es ist davon auszugehen, dass am morgigen Freitagmittag/-nachmittag die Alarmstufe I ausgerufen wird.

Das StALU VP hat das Sperrwerksteam in Bereitschaft versetzt. Da für den Pegel Greifswald Wieck Wasser­stände > 1,15 m. ü. NHN vorhergesagt sind, wird das Sperrwerk bereits bei einem Wasserstand von 0,7 bis 0,8m ü. NHN geschlossen. Die Schließung des Sperrwerks Greifswald erfolgte am heutigen Donnerstag um 11:05 Uhr. Der Wasserstand betrug zu dem Zeitpunkt seeseitig 5,80 m, binnenseitig 5,78 m.

Das Sperrwerk Conventer Niederung (alte Bezeichnung: Jemnitzschleuse) wurde am heutigen Vormittag ebenfalls geschlossen. Die zuständige Stelle beobachtet die Binnenzuflussmengen vom Randkanal aufgrund des vorhergesagten Regens und wird bei Bedarf reagieren.

Die mobile Hochwasserschutzwand in Heiligendamm wird aufgebaut und Durchgänge werden geschlossen. Wir gehen auch davon aus, dass die Städte und Gemeinden an der Küste sich auf die Bedienung der Anlagen vorbereiten“, so der Minister.

Uferbefestigung am Oberbach

Neubrandenburg – Gegenwärtig führt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Reparaturarbeiten an der Uferbefestigung des Oberbaches durch.

Das westliche Ufer des Oberbachs wurde 2009 umfangreich saniert. Es wurde in Teilabschnitten mit Hilfe einer Betonstützwand stabilisiert, welche aus Gründen des Denkmalschutzes zusätzlich eine Holzverkleidung erhielt.

Die Verkleidung ist nach inzwischen vierzehn Jahren stark verwittert und muss ersetzt werden. Bereits im Jahr 2022 wurde die Reparatur an einem Teilstück umgesetzt. Im nächsten Abschnitt werden die Arbeiten auf einem 150 Meter langen Uferstück realisiert, beginnend ab der aktuellen Baustelle am Wehr Vierrademühle in Richtung Tollensesee.

Dazu muss die aufgrund der Wehrbaustelle bestehende Sperrung des Promenadenweges am Oberbach erweitert werden. In unmittelbarer Nähe zum Promenadenweg führt ein Parallelweg, auf den die Fußgänger und Radfahrer ausweichen können.

Zur Veranstaltung „Lichterpaddeln auf dem Oberbach“ am 04.11.2023 wird die Sperrung des Promenadenweges ab dem SCN Sportgelände in Richtung Tollensesee vorübergehend aufgehoben.

Verhalten an den Steilküsten bei Sturmflut

Schwerin – Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat aktuell vor der Gefahr einer Sturmflut an der deutschen Ostseeküste gewarnt. Schon ab Mittwoch­abend werde auch an der Küstenlinie westlich von Rügen ein Wasserstand von 30 bis 60 Zentimeter über dem mittleren Wasserstand erwartet.

Östlich von Rügen liegt die Vorhersage bei 40 bis 65 Zentimeter – beides mit steigender Tendenz. Die höchsten Wasserstände für MV werden in der Nacht von Freitag auf Sonnabend erwartet und voraussichtlich die Pegelstände der Alarmstufe 1 (100 cm über normal) überschreiten.

Der für den Küstenschutz zuständige Minister, Dr. Till Backhaus, warnt Strandnutzer und Spaziergänger, die Gefahr zu unterschätzen:

„Besonders an der Außenküste gibt es viele aktive Steilküstenabschnitte. Es besteht immer die Gefahr von Kliffabbrüchen und Hangrutschungen. Diese erhöht sich durch Sturmfluten stark, da es zur Unterspülung des Hangfußes kommen kann, wodurch das Kliff instabil wird“, erklärt Backhaus.

Auch Perioden mit starken Niederschlägen und Frost-Tau-Wechseln sowie eine rasche Schneeschmelze bewirkten häufig die plötzliche Verlagerung von Gesteinsmassen

„Besondere Vorsicht ist bei schmalen Strandabschnitten mit steilen oder überhängenden Kliffs geboten. Grundsätzlich sollten Spaziergänge an den Steilküsten bei Sturm und Hochwasser vermieden bzw. nur an sicheren Stellen unternommen werden“, ergänzt der Minister.

Weitere Informationen:

  • Das Betreten der Küstenwanderwege und der Uferbereiche erfolgt immer auf eigene Gefahr.
  • Spaziergänge an den Steilküsten bei Sturm und Hochwasser vermeiden bzw. nur an sicheren Stellen unternehmen.
  • Beobachten Sie aufmerksam die Steilufer bei Wanderungen oder Spaziergängen unterhalb des Kliffs.
  • Gekennzeichnete Wege und Treppen nicht verlassen.
  • Hinweise der Ämter und Gemeinden sowie des Nationalparkamtes und der Touristeninformationen beachten.
  • Informationen über Gefahrenabwehrmaßnahmen der örtlichen Ordnungsbehörden einholen (z.B. nach Hochwasser oder Starkregenereignissen).

Melden Sie bitte unverzüglich ungewöhnliche Beobachtungen (z.B. größere Risse am Kliff oder frische Abbruchmassen). Wählen Sie die Notrufnummer 112.

Meeresschutz der deutschen Nord- und Ostsee

Schwerin – Am Sonntag, den 15. Oktober 2023, startete die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Berichtsentwürfen zum aktuellen Umweltzustand der deutschen Nord- und Ostseegewässer. Die Berichte müssen zur Umsetzung der europäischen Meeresschutz-Richtlinie im 6-jährigen Turnus an die EU-Kommission gerichtet werden. Während der kommenden sechs Monate kann jede Person zu den von Bund und Küstenländern gemeinsam vorbereiteten und veröffentlichten Berichtsentwürfen Stellung nehmen.

„Ich würde mich über eine rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, gesellschaft­lichen Gruppen und Institutionen an dem für das Küstenland Mecklenburg-Vorpommern sehr wichtigen Thema freuen“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Am 15. Juli 2008 trat die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind seitdem aufgefordert, auf einer wissensbasierten Grundlage die notwendigen Strategien zu entwickeln und Maßnahmen zu ergreifen, um einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen.

„Die Belastungen durch menschliche Aktivitäten sind weiterhin zu hoch, und im Vergleich zu den Berichten von vor 6 Jahren sind in den Ostseegewässern Mecklenburg-Vorpommerns keine deutlichen Verbesserungen zu beobachten“, so Minister Backhaus.

„Der gute Zustand der Meeresumwelt ist weder in der gesamten Ostsee noch in der Nordsee erreicht. Aber es gibt auch gute Nachrichten. So wurde beispielsweise auf Initiative des Umweltministeriums ein Großteil verlorengegangener Stellnetzte der Stellnetz­fischerei (sogenannte „Geisternetze“) im Rahmen eines mit dem WWF Stralsund durchgeführten und durch das Land mit 200.000 Euro aus der Fischereiabgabe geförderten Projektes in Mecklenburg-Vorpommern bereits geborgen.

Auch konnten wir nach langen Bemühungen erreichen, dass im Rahmen eines Sofortprogrammes des Bundes u.a. in der Wismarbucht damit begonnen wird, Munitionsaltlasten aus der Ostsee in einem Pilotvorhaben zu bergen. Leider wird es auch hier noch eine ganze Weile dauern, bis wir alle Kriegsaltlasten aus unseren Meeren entfernt haben“, so Backhaus.

„Die Erholung der Ostsee erfolgt generell sehr langsam. Ein Grund dafür ist u.a. die lange Verweilzeit des Wassers von durchschnittlich 30-35 Jahren in der Ostsee. Zum Beispiel werden positive Effekte wie die deutliche Verringerung der Phosphor- und Stickstoff­einträge aus MV in die Gewässer des Landes voraussichtlich erst Jahrzehnte später in der Ostsee sichtbar werden und dieses auch nur dann, wenn alle Ostseeanrainer mitmachen. Dadurch bleiben uns die Sünden aus der Vergangenheit in der Ostsee leider noch lange Zeit erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt sich weiterhin konsequent der Daueraufgabe des Ostseeschutzes, denn die Meeresumwelt ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern ein kostbares Erbe, das auch zum Wohle zukünftiger Generationen geschützt und erhalten werden muss“, so der Minister weiter.

Das in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht die beiden Berichtsentwürfe zum Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024 und zum Zustand der deutschen Nordseegewässer 2024. Die ausgelegten Unterlagen sind ab dem 15. Oktober 2023 unter anderem auf der Internetseite www.meeresschutz.info einzusehen.

Innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffent­lichung kann jede Person zu den genannten Unterlagen direkt schriftlich Stellung nehmen. Hierzu wird auf der genannten Internetseite auch ein Formular angeboten, mit dem Stellungnahmen und Anregungen an die dort genannte Anschrift unkompliziert übermittelt werden können. Weitere Informationen können dann auch auf der Internet-Seite des Ministeriums www.lm.mv-regierung.de eingesehen werden.

Besatz von Baltischen Stören

Schwerin – Das Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA MV) führt heute den vorerst letzten Besatz 2023 mit Baltischen Stören entlang der Oder durch. Vor jedem Besatz werden alle nötigen Wasserparameter der Oder gewissenhaft überprüft und abgefragt, um sicherzustellen, dass die Störe einen guten Start in ihrem natürlichen Habitat haben.

Am Mittwoch werden insgesamt 120 kg juvenile Störe mit einem Durchschnittsgewicht von 17 g entlang der Oder besetzt. Die Störe sind diesen Sommer in der Forschungsanlage Born der LFA MV geschlüpft. Von den circa 7.000 Tieren werden die größten 100 Stück, die ein Mindestgewicht von 50 g aufweisen, äußerlich mit Marken gekennzeichnet.

Auf den gelben Marken, die auf der linken Seite neben der Rückenflosse der Störe befestigt sind, steht eine Buchstaben- und Zahlenfolge, wodurch jeder Stör individuell unterschieden wird. Bei Sichtung eines markierten Tieres soll eine Meldung an das Institut für Fischerei der LFA MV übermittelt werden (stoer@lfa.mvnet.de), womit wertvolle Daten, wie zum Beispiel Wandergeschwindigkeit und Zuwachsrate ermittelt werden können.

Die Mitarbeiter des Instituts für Fischerei haben bereits zuvor juvenile Störe aus der Forschungsanlage Born vom Jahrgang 2023 in Zusammenarbeit mit dem Nationalparkamt Unteres Odertal und dem Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) in die Oder besetzt: einmal 11 kg (Durchschnittsgewicht 0,5 g, ca. 23.000 Stück) und ein zweites Mal 24 kg (Durchschnittsgewicht 1,3 g, ca. 18.000 Stück).

Im Jahr 2023 sind in der Forschungsanlage Born des Instituts für Fischerei der LFA MV etwa 2,5 Millionen Baltische Störe geschlüpft. Im Rahmen des ostseeweiten HELCOM-Programms zum Schutz des Baltischen Störs wurde ein Großteil der frisch geschlüpften Larven an internationale Kooperationspartner aus Litauen, Lettland, Estland und Polen weitergegeben, um die Tiere dort weiter aufzuziehen und in den Flüssen ihres historischen Verbreitungsgebiets zu besetzen.

Das langfristige Ziel ist es, eine sich selbsterhaltende Population im südlichen Ostseeraum und darüber hinaus aufzubauen. Das Institut für Fischerei der LFA MV bewahrt europaweit den aktuell einzigen verlässlich funktionalen Laichtierbestand des Baltischen Störs, mit dem jährlich ausreichend Besatzmaterial für das Programm erzeugt werden kann, und übernimmt dadurch eine wichtige Rolle bei der Wiederansiedlung des Baltischen Störs in der Ostsee.