Ermittlungserfolg

Innenminister Pegel lobt akribische Arbeit der Polizei M-V

Schwerin – Anlässlich der Festnahme des mutmaßlichen Tatverdächtigen des Tötungsdeliktes im Bereich des Schweriner Schlossparkcenters (4. Februar 2025) in Großbritannien, dankt Innenminister Christian Pegel den Ermittlerinnen und Ermittlern der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern für hervorragende Arbeit:

„Das ist ein Erfolg unserer Sicherheitskräfte, die in einer sorgfältig koordinierten Ermittlung einen Täter festgenommen haben, der des Mordes verdächtigt wird. Dies unterstreicht einmal mehr die hohe Einsatzbereitschaft und Professionalität unserer Polizei.

Die Festnahme erfolgte in enger Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft sowie den französischen und britischen Behörden und zeugt von der exzellenten Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen. Es ist ein klares Signal an alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes: Wer schwere Straftaten begeht, wird konsequent verfolgt und zur Verantwortung gezogen.“

Die Kriminalpolizeiinspektion Schwerin hatte am 5. Februar 2025 eine Mordkommission für die Ermittlungen eingerichtet. „Ich möchte an dieser Stelle den unermüdlichen Einsatz und die gute Arbeit der Landespolizei MV hervorheben – und mich dafür ausdrücklich bedanken. Durch ihren entschlossenen Einsatz wird die öffentliche Sicherheit gestärkt und das Vertrauen in unsere Institutionen weiter gefestigt.

Die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, insbesondere solcher schwerwiegenden Delikte, haben höchste Priorität. Unsere Sicherheitsorgane arbeiten Tag und Nacht daran, die Sicherheit in unserem Land aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern“, so der Minister weiter.

Welttag des Buches

Großes Interesse an Büchergutscheinen für Schulklassen / Oldenburg: Kostenfreie Comic-Romane für Schülerinnen und Schüler fördern das Interesse und den Spaß am Lesen

Schwerin – Anlässlich des Welttages des Buches startet heute die größte Leseförderaktion Deutschlands: Bis zum 31. Mai 2025 erhalten Schülerinnen und Schüler einer Klasse gegen die Vorlage eines Gutscheins einen kostenlosen Comic-Roman. Rund 1.500 dieser Klassengutscheine sollen bis Ende Mai für die 4. und 5. Klassen in MV ausgegeben werden. „Die Aktion ‚Ich schenk dir eine Geschichte‘ ist seit Jahren eine tolle Chance für Kinder, den Zugang zu Büchern und spannenden Geschichten zu erhalten. Das fördert das Interesse und den Spaß am Lesen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Beteiligung der Schulklassen war in den vergangenen Jahren immer hoch – so auch 2024. Bei der Teilnahme der 4.und 5. Jahrgangsstufen lag Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich mit über 80 Prozent auf dem zweiten Platz nach Thüringen.

„Ich freue mich über die rege Teilnahme, weil es die gute Zusammenarbeit der Schulen im Land mit der Stiftung Lesen unterstreicht. Die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte schätzen das Angebot und viele Schulen verbinden diese Aktion mit einem Besuch in der Buchhandlung oder einer Bibliothek, um die Lesefreude der Kinder zu steigern“, erläuterte Oldenburg.

„Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins, Deutsche Post und DHL, cbj Verlag und ZDF. Bereits seit 1997 bekommen Schulkinder rund um den UNESCO-Welttag des Buches am 23. April jedes Jahr eine speziell für den Tag geschriebene Geschichte. Das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit seiner Schirmherrschaft die Initiative. Das diesjährige Buch „Cool wie Bolle“ wurde von Thomas Winkler verfasst und von Timo Grubing illustriert.

Oldenburg: „Gut lesen können und Texte richtig erfassen ist über alle Fächer hinweg die Basis für den Lernerfolg: Deshalb ist es mir ein ganz besonderes Anliegen, dass wir frühzeitig und kontinuierlich die Entwicklung der Lesekompetenzen fördern. Aus diesem Grund unterstützen wir auch die Aktion ‚Ich schenke dir eine Geschichte‛ und ermöglichen unseren jungen Leserinnen und Lesern, an diesem Projekt teilzunehmen. Ich wünsche allen Beteiligten viel Spaß und Erfolg mit dem Comic-Roman.“

Anwerbung von Ärztinnen und Ärzten

Beratungsunternehmen ATI-Küste hilft bei Generationenwechsel

Schwerin – Die Sicherstellung einer guten Gesundheitsversorgung ist gerade in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns eine zunehmende Herausforderung. So schreitet etwa der Generationenwechsel bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten weiter voran. „Mit einem speziellen Beratungsangebot des Landes wollen wir Kommunen gezielt helfen, auch zukünftig wohnortnahe, ambulante Gesundheitsangebote zu erhalten“, gab Gesundheitsministerin Stefanie Drese über Ostern die Verlängerung eines entsprechenden Projektes bekannt.

Mehr als ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind 60 Jahre alt oder älter. „Gehen dann insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte in den ländlichen Regionen in den Ruhestand, stehen Kommunen vor der Frage, wie die Praxis nachbesetzt werden kann und welche Unterstützungsangebote, Förderprogramme oder auch innovativen Betreiberformen und Kooperationsmodelle es gibt“, verdeutlichte Drese.

Nach Ansicht Drese müssen angesichts des demografischen Wandels alle relevanten Kräfte zusammenwirken, um auch zukünftig die wohnortnahe Gesundheitsversorgung zu erhalten. „Ein Baustein ist dabei die fachliche Beratung, die dabei auch als Schnittstelle zur Vereinigung der verschiedenen Themen und Akteure fungiert“, so Drese.

So sei das im Jahr 2023 gestartete und vom Land aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) geförderte Beratungsangebot für Kommunen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen nun nach neuerlicher Ausschreibung bis zum 30.06.2028 verlängert worden.

Durchgeführt wird die landesweite Beratung durch das Rostocker Unternehmen ATI Küste. „Gemeinsam mit interessierten Gemeinden, Landkreisen oder auch Kommunalpolitikern und potentiellen Trägern ambulanter ärztlicher Versorgungsstrukturen erarbeiten die dortigen Beraterinnen und Berater ein individuell passendes Konzept und vernetzen zudem auch Akteure des Gesundheitswesens miteinander – kostenlos und neutral“, betonte die Ministerin.

So können Praxisnachfolgen gefunden, aber auch Neuansiedelungen umgesetzt werden. Die jeweiligen Auftraggeber profitieren hierbei von besonderen Kompetenzen des Beratungsteams, die sich vom (Standort-)marketing, bis hin zur betriebswirtschaftlichen Planung und Gründung von Gesundheitseinrichtungen erstrecken. Inzwischen erhielten bereits mehr als 20 Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern gezielte Unterstützung.

Drese: „Wir brauchen genau solche neuen und innovativen Ansätze, um Medizinerinnen und Mediziner zu überzeugen, sich bei uns niederzulassen. Dafür greifen wir auf das Expertenwissen der erfahrenen ATI Küste GmbH zurück und ermuntern die Kommunen dieses Angebot zu nutzen. Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Projekt gemeinsam viel Gutes für die Gesundheitsversorgung in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns bewirken können.“, so Drese.

Insgesamt stellt das Land für die zweite Förderphase des Beratungsangebotes Mittel in Höhe von 1.32 Millionen Euro zur Verfügung. Sie stammen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. (ESF+)

Disney Adventure ausgedockt

Schwesig: Wir sind stolz auf den Schiffbau in Wismar

Wismar – In Wismar ist heute die Disney Adventure ausgedockt worden. Es ist das größte jemals in Deutschland gebaute Kreuzfahrtschiff und eines der größten Schiffe weltweit. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sprach von „einem großen Tag“ und sagte im Anschluss an ihren Besuch in Wismar: „Ich bin der Meyer Werft dankbar, die das Schiff fertiggestellt hat.

Und der Disney Cruise Line, die es übernommen hat. Besonders danken möchte ich den 1.400 Beschäftigten der Werft und der anderen beteiligten Firmen. Wir sind heute alle sehr stolz auf sie. Ab Dezember soll die Disney Adventure vielen Menschen in Asien Urlaubsfreude machen. Vielen wird sie Arbeit geben. Und wir in Wismar haben sie gebaut. Ich wünsche der „Disney Adventure“ viel Erfolg auf all ihren Fahrten.“

Der Bau des Schiffes habe eine wichtige Brückenfunktion für die Werft in Wismar. „Mit der Fertigstellung der „Disney Adventure“ ist der Weg endgültig frei für Thyssen Krupp Marine Systems hier in Wismar. tkMS investiert mindestens 200 Millionen Euro in Umbauten und neue Technik für die Werft.

Schon in diesem Jahr soll der Bau des neuen Forschungseisbrechers, der Polarstern II, beginnen. Ab 2027 werden dann hier U-Boote gebaut. Das bedeutet Arbeit für etliche Jahre und Jobs für bis zu 1.500 Beschäftigte“, sagte Schwesig. Das Land habe immer hinter der Werft und ihren Beschäftigten gestanden.

Entlastung von Wohnungsbaualtschulden

Weitere 31 Kommunen werden von Wohnungsbaualtschulden entlastet

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern entlastet in diesem Jahr insgesamt 31 Städte und Gemeinden im Land von den Wohnungsbaualtschulden kommunaler Wohnungsunternehmen.

„Mit der Ablösung der Altschulden setzen wir ein weiteres wichtiges Zeichen der Solidarität mit unseren Kommunen“, erklärt Kommunal- und Bauminister Christian Pegel und: „Viele Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern stehen angesichts angespannter Haushaltslagen, des demografischen Wandels und des Sanierungsbedarfs im Wohnungsbestand vor großen Herausforderungen. Durch die Übernahme dieser finanziellen Altlasten – als bisher einziges Bundesland – schaffen wir neue Spielräume für Investitionen in zeitgemäßen, sozialen und energetisch effizienten Wohnraum.“

Insgesamt werden durch das Landesprogramm im Jahr 2025 Schulden in Höhe von rund 24,8 Millionen Euro abgelöst, die größtenteils noch aus DDR-Zeiten stammen und auf investive Fördermaßnahmen im kommunalen Wohnungsbau zurückgehen. „Wir leisten damit einen aktiven Beitrag zur Stabilisierung der kommunalen Haushalte. Gerade im ländlichen Raum ist das ein wichtiger Schritt, um Lebensqualität zu erhalten und Entwicklungsperspektiven zu schaffen“, betont Pegel. Seit 2020 stellt die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen jährlich 25 Millionen Euro für den Abbau dieser Schulden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes bereit.

„Ich danke allen Beteiligten auf kommunaler wie auf Landesebene, die an der Umsetzung dieses Programms mitgewirkt haben. Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass Mecklenburg-Vorpommern lebenswert und zukunftsfähig bleibt“, so der Minister abschließend.

Im Jahr 2023 konnten Altverbindlichkeiten der kommunalen Wohnungswirtschaft in Höhe von rund 48,5 Millionen Euro – mithilfe von Restmitteln aus dem Jahr 2022 – in insgesamt 78 Kommunen zurückgeführt werden. Im Jahr 2024 wurden weitere Wohnungsbauverbindlichkeiten in 18 Kommunen und deren kommunalen Wohnungsgesellschaften im Umfang von rund 25 Millionen Euro abgelöst.

„Und auch in diesem Jahr setzen wir das Programm weiter erfolgreich um. Besonders freut es mich, dass wir in Güstrow die kompletten Altschulden ablösen konnten. Damit wird die Stadt finanziell spürbar entlastet und erhält die Chance, ihre Entwicklung ohne diese historische Hypothek neu auszurichten“, so Pegel weiter.

Auch weitere Städte wie Wolgast, Neustrelitz und Bützow profitieren im Jahr 2025 in erheblichem Maße von dem Programm: „Mit Auszahlungen in Millionenhöhe übernehmen wir eine bedeutende Last, die die Gemeinden bislang gedrückt hat. Diese Summen zeigen eindrucksvoll, wie ernst es uns mit der Unterstützung unserer Kommunen ist – gerade dort, wo die Herausforderungen besonders groß sind. Von dieser Last wegzukommen, wird ein Aufatmen für den Gemeindehaushalt bedeuten.“

Unbegrenzte Landeshilfen seit 2023 möglich

Mit einer Novellierung der Verordnung, die am 15. Juli 2023 in Kraft getreten ist und die die Altschuldenhilfe für Mecklenburg-Vorpommern regelt, können die restlichen Wohnungsbaualtschulden der Kommunen bzw. der kommunalen Wohnungsunternehmen, die einen Antrag gestellt haben, in voller Höhe abgelöst werden. Zuvor wurden die Entschuldungshilfen aufgrund von beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Union zunächst auf eine gesichert unbedenkliche Höchstgrenze von 200.000 Euro pro Fall beschränkt. „Begrenzt sind wir jetzt nur noch durch das jährlich zur Verfügung stehende Kontingent von insgesamt 25 Millionen Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz M-V, soweit der Landeshaushalt dies ermöglicht, der sogenannte ,Haushaltsvorbehalt‘. Deshalb kann es vorkommen, dass manche Kommunen nicht in einem Rutsch, sondern über aufeinanderfolgende Jahre entschuldet werden“, erklärt der Minister.

Ausgehend von einem Gesamtantragsvolumen durch berechtigte Kommunen im Land von etwa 247 Millionen Euro ergibt sich zum Ende des Jahres 2024 noch ein Bestand an Wohnungsbaualtschulden in Höhe von 144,9 Millionen Euro. „Wir sind weiterhin sehr zuversichtlich, dass wir die noch gut 90 zu bescheidenen Anträge von 68 Kommunen mit noch bestehenden Verbindlichkeiten bis 2030 entschulden können“, so Christian Pegel.

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden

Schnell und bequem zur Fähre nach Dänemark

Dr. Wolfgang Blank: „Nachhaltige Verkehrsangebote stärken den Tourismus und die regionale Entwicklung in MV“

Schwerin – In der Sommersaison 2025 wird die erfolgreiche Zuganbindung an den Fährhafen Mukran auf Rügen fortgesetzt. Vom 24. Mai bis zum 18. Oktober ermöglicht erneut ein erweitertes Fahrplanangebot eine direkte Verbindung zur Fähre nach Bornholm. Die Hanseatische Eisenbahn GmbH (HANS) erhielt am 9. April nach Abschluss des Vergabeverfahrens erneut den Zuschlag – erstmals mit einer Laufzeit von drei Jahren (2025 – 2027).

Das Land Mecklenburg-Vorpommern sichert gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV), dem Mukran Port und der HANS den saisonalen Verkehr. Die Direktverbindung stellt eine umweltfreundliche, staufreie Alternative zur Anreise mit dem Auto dar – insbesondere für Urlauberinnen und Urlauber aus Berlin, Hamburg, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank betont die Bedeutung der Anbindung: „Auch in diesem Sommer können Urlauberinnen und Urlauber wieder bequem und schnell nach Dänemark reisen – dank des erweiterten Zugfahrplans zur Fähre vom 24. Mai bis zum 18. Oktober 2025. Neu ist die Verbindung am Montag. Wie in den Vorjahren verkehren die Züge zudem donnerstags, samstags und sonntags. Damit schaffen wir klimafreundliche Anschlüsse, die sich gut in die Urlaubspläne vieler Menschen einfügen.“

Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV, hebt die gute Annahme durch die Fahrgäste hervor: „Die positive Resonanz der Fahrgäste vom letzten Jahr ist ein klares Signal, dass Reisende verstärkt auf klimafreundliche Alternativen setzen. Die Zuganbindung der HANS direkt in den Mukran Port in den Sommermonaten ist ein kleiner, aber dennoch wichtiger Bestandteil der Mobilitätsoffensive des Landes und gestaltet den ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern, sowohl für die Bevölkerung als auch für Urlauber noch attraktiver und nachhaltiger. Fahren auch Sie in diesem Jahr mit und nutzen Sie das zusätzliche Verkehrsangebot!“

Auch Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank sieht in dem Angebot eine zukunftsweisende Maßnahme: „Die steigenden Fahrgastzahlen bestätigen den wachsenden Bedarf an nachhaltigen ÖPNV-Angeboten zu touristischen Zielen. Mit der Mobilitätsoffensive wollen wir mehr Menschen für den Umstieg auf die Bahn gewinnen. Statt im Stau zu stehen, setzen wir auf einen starken Nahverkehr, der dem Klima nützt und die regionale Wirtschaft stärkt.“

Henry Forster, Geschäftsführer des Mukran Ports, unterstreicht die Bedeutung des Hafens: „Unser Standort verfügt über eine moderne, multimodale Infrastruktur und ist längst zu einer wichtigen Drehscheibe für touristische Verkehre von und nach Deutschland geworden – insbesondere in Richtung Skandinavien. Der erstmals langfristig angelegte mehrjährige Vertrag mit der HANS trägt dem wachsenden Bedarf des Marktes Rechnung und ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung nachhaltiger Mobilität. Gleichzeitig leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur touristischen Erschließung der Region und zur wirtschaftlichen Entwicklung Vorpommerns. Nicht zuletzt schafft die direkte Anbindung auch gute Voraussetzungen für potenziell zukünftige Fährverkehre – etwa in Richtung Schweden – für die der Mukran Port weiterhin eine ideale Ausgangslage bietet.“

René Haber-Henning, Geschäftsführer HANS, ergänzt: „Dass der Fährhafen-Shuttle im dritten Jahr infolge verkehrt und steigende Fahrgastzahlen vorweisen kann, zeigt, dass für dieses Angebot ein Verkehrsbedürfnis besteht. Uns erfreut, dass die Reisekette mit dem öffentlichen Verkehr funktioniert und von so vielen Reisenden genutzt wird.“

Weitere Informationen zum Saisonverkehr und den Fahrplan finden Sie hier.

 Alle Fahrplandaten finden Sie in der kostenfreuen App „MV FÄHRT GUT“ für Android und iOS.

Hintergrund

Mukran Port

Der Mukran Port auf Rügen erstreckt sich über knapp 430 Hektar und bietet 22 Liegeplätze sowie moderne Fähr-, Eisenbahn-, Multipurpose- und Offshore-Terminals. Mit seiner maritimen Anbindung an nahezu alle Ostsee-Anrainer und seiner Nähe zu mehreren Windparks spielt der Hafen auch eine wichtige Rolle für die Offshore-Windindustrie.

Zudem gewinnt der Mukran Port für den internationalen Tourismus eine zunehmende Bedeutung. Als maritimes Einfallstor auf die Insel Rügen empfängt er Gäste aus ganz Europa. Dank direkter Bus- und Bahnverbindungen gelangen Reisende komfortabel zu den touristischen Höhepunkten der Insel.

Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV)

Die VMV ist eine landeseigene Gesellschaft, die seit 1995 die Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) koordiniert. Sie unterstützt die Umsetzung verkehrspolitischer Ziele des Landes und arbeitet mit Verkehrsunternehmen und Kommunen an zukunftsfähigen Mobilitätskonzepten.

Hanseatische Eisenbahn GmbH (HANS)

Die HANS betreibt Regionalbahnlinien in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Als regionales Unternehmen engagiert sie sich für den Erhalt von Bahnstrecken, nachhaltige Mobilität und einen engen Kontakt zu den Fahrgästen vor Ort.

Einheitliches E-Mail-System an Schulen

20.000 Postfächer werden eingerichtet / Oldenburg: Wir schaffen eine professionelle, sichere und datenschutzkonforme Kommunikationsinfrastruktur

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stattet alle öffentlichen Schulen mit einem einheitlichen, sicheren E-Mail-System aus. Lehrkräfte, Schulleitungen und weitere Beschäftigte an Schulen erhalten personalisierte dienstliche E-Mail-Adressen. Zudem stehen den Schulen zentrale Funktionspostfächer sowie integrierte Kalender-, Adressbuch- und Cloud-Dienste zur Verfügung. Das Land stellt hierfür drei Millionen Euro bereit. „Wir schaffen mit dieser Lösung eine professionelle, sichere und datenschutzkonforme Kommunikationsinfrastruktur. Damit sorgen wir für Verlässlichkeit im Austausch zwischen Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern, der Schulverwaltung und weiteren Institutionen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die neue Lösung basiert auf einer Open-Source-Software eines deutschen Anbieters und wird in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland betrieben. Im Fokus stehen dabei IT-Sicherheit und Datenschutz. Insgesamt können 17.500 persönliche Postfächer sowie 2.700 Funktionspostfächer für rund 500 öffentliche Schulen im Land eingerichtet werden. „Wir beenden damit die Nutzung unsicherer oder privater E-Mail-Adressen für den dienstlichen Gebrauch. Unsere Lehrkräfte erhalten ein sicheres und zuverlässiges System“, so Oldenburg weiter. „Besonders wichtig ist mir: Die E-Mail-Adresse bleibt auch bei einem Schulwechsel innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern bestehen. Das stärkt die Kontinuität und Professionalität der Kommunikation.“

Das Land hat bereits über 8.500 persönliche Postfächer an mehr als 200 Schulen eingerichtet. Weitere 15 Schulen sollen in Kürze folgen. Die Einführung des neuen cloudbasierten E-Mail-Systems erfolgt schrittweise und in enger Abstimmung mit den Schulleitungen. Es gewährleistet höchste Standards bei Datenschutz und Datensicherheit: E-Mail-Verschlüsselung, digitale Signaturen, Zwei-Faktor-Authentifizierung sowie umfassender Spam- und Virenschutz gehören zum Standard. Hardware-Token stehen als Alternative zur App-basierten Authentifizierung zur Verfügung, sodass keine verpflichtende Nutzung privater Endgeräte erforderlich ist.

„Im Bildungsbereich arbeiten wir mit sensiblen personenbezogenen Daten. Deshalb war für uns von Anfang an klar: Beim Datenschutz dürfen wir keine Kompromisse eingehen“, betonte Ministerin Oldenburg. „Mit der neuen Lösung machen unsere Schulen bei der Digitalisierung einen weiteren großen Schritt nach vorne.“

Die Rückmeldungen aus den ersten Schulen zeigen: Das E-Mail-System und die anderen technischen Dienste werden von den Lehrkräften überwiegend positiv aufgenommen. Sie schätzen die Vereinheitlichung und die verbesserten Sicherheitsstandards. Zwar bedeutet die Einführung der Zwei-Faktor-Authentifizierung eine gewisse Umstellung, doch wird sie im Sinne eines verbesserten Datenschutzes mehrheitlich begrüßt. Die Lösung bietet neben der E-Mail-Funktion auch Kalender-, Aufgaben- und Kontaktverwaltung, einen Schulkalender sowie Adressbücher. In Kürze wird zudem ein integrierter Cloudspeicher mit fünf Gigabyte Speicherplatz pro Nutzerin bzw. Nutzer freigeschaltet.

Gut 34.300 Betreuungsverfahren in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist gut, dass der Bundesrat eine Verbesserung der Betreuungsvergütung beschlossen hat.“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleibt die Zahl der Betreuungsverfahren weiter hoch. Ende des Jahres 2024 waren an den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern 34.288 Betreuungsverfahren anhängig. 2023 waren es rund 34.760. Die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger sind im Vergleich zum Jahr 2023 um knapp drei Millionen Euro gestiegen und lagen im letzten Jahr bei rund 40,4 Millionen Euro.

Der Großteil, knapp 37 Millionen Euro, fiel dabei für berufliche Betreuerinnen und Betreuer an. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt dankt den ehrenamtlichen wie beruflichen Betreuerinnen und Betreuern im Land für ihre wichtige Arbeit: „Berufliche Betreuerinnen und Betreuer werden immer bedeutender, denn die Zahl der ehrenamtlich Tätigen in der rechtlichen Betreuung sinkt. Dennoch ist noch immer jede dritte rechtliche Betreuung ehrenamtlich. Insbesondere bei der Betreuung von Familienangehörigen und Verwandten sind Ehrenamtliche eine tragende und unterstützende Säule im Betreuungssystem“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Situation für Betreuerinnen und Betreuer wird sich im nächsten Jahr verbessern. Dafür habe ich mich als Justizministerin im Bundesrat eingesetzt, der kürzlich mit den Stimmen von Mecklenburg-Vorpommern die Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung beschlossen hat. Dieser bundesweite Konsens ist wichtig, um die notwendige und qualitativ hochwertige Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer weiter sicherzustellen.

Die Erhöhung der Vergütungssätze für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger zum 1. Januar 2026 um durchschnittlich 12,7 Prozent ist unumgänglich. Denn auch bei den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie bei den Betreuungsvereinen kam es zu Kostensteigerungen. Die derzeitige Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer war eine Zwischenlösung, die zum 31. Dezember 2025 auslaufen wird.

Das neue Gesetz soll insbesondere die Amtsgerichte wie auch die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten sowie die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen. Die Vergütung der berufsmäßigen Vormünder, Verfahrens-, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspflegerinnen und -pfleger soll ebenfalls entsprechend erhöht werden“, führt Ministerin Jacqueline Bernhardt aus.

Ministerin Bernhardt hält mehrmals im Jahr in Mecklenburg-Vorpommern Vorträge zur Vorsorgevollmacht. Zuletzt war sie in Stavenhagen und Ludwigslust. Die Broschüre „Das Betreuungsrecht“ kann kostenlos im Ministerium bestellt oder auf der Homepage als PDF heruntergeladen werden.

Lehrkräfte im Seiteneinstieg

Oldenburg: Fachkräfte ermutigen, den Schritt in den Lehrerberuf zu gehen

Schwerin – Das Bildungsministerium lädt zur digitalen Informationsveranstaltung für potenzielle Lehrkräfte im Seiteneinstieg am 14. Mai 2025 ein. Teilnehmende erhalten die Möglichkeit, sich umfassend über die erforderlichen Abschlüsse, das Bewerbungsverfahren, Verdienstmöglichkeiten sowie den Ablauf der Seiteneinstiegsqualifizierung zu informieren.

„Die digitale Informationsveranstaltung ist ein guter Weg, um künftige Lehrkräfte für den Schuldienst zu gewinnen. Wir möchten Fachkräfte ermutigen, den Schritt in den Lehrerberuf zu gehen und ihre Fähigkeiten in unseren Schulen einzubringen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Bildungsministeriums und der Berufsberatung für Erwachsene der Arbeitsagentur werden während der Veranstaltung wertvolle Einblicke geben und alle Fragen rund um den Seiteneinstieg beantworten. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt online. Organisiert wird das Informationsangebot in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.

Interessierte können sich über das Karriereportal www.lehrer-in-mv.de direkt auf ausgeschriebene Stellen bei ihrer Wunschschule bewerben. Die Einstellung erfolgt ganzjährig und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die einen Umfang von 15 Monaten hat. Im Anschluss an die GPQ folgt die berufsbegleitende Modulare Qualifizierungsreihe (MQR), nach deren Abschluss die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unbefristet weiterbeschäftigt werden. Die gesamte Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren.

Das Bildungsministerium informiert auf dem Karriereportal umfassend über die Möglichkeiten des Seiteneinstiegs an allgemein bildenden und beruflichen Schulen.

Landespräventionspreis 2025

Einsendungen noch bis 25. April möglich: Bewerbungsphase für Landespräventionspreis 2025 endet

Schwerin – Innovative Projekte aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich um die Sicherheit und das Wohlergehen aller Beteiligten in der Pflege kümmern, können sich noch wenige Tage für den diesjährigen Landespräventionspreis bewerben. „Es geht nicht nur um Ruhm und Ehre, sondern auch um Pokale und Geldprämien in Höhe von insgesamt 3.500 Euro“, ruft Sozialministerin Stefanie Drese bisher noch Unentschlossene zur Einreichung ihrer Projekte bis zum 25. April 2025 auf.

„Jede und jeder kann Vorschläge einreichen – ob Privatperson, Initiative, Verein, Organisation, Kommune, Selbsthilfegruppe oder Kommunaler Präventionsrat“, so Drese, die sich gemeinsam mit Innenminister Christian Pegel und dem Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung dafür einsetzt, das Thema Gewalt und Gewaltprävention in der Pflege aus der gesellschaftlichen Tabuzone zu holen.

„Gewalt in der Pflege ist komplex und kann Pflegebedürftige ebenso wie Pflegende oder Angehörige treffen. Achtsamkeit und geeignete Präventionsmaßnahmen sind deshalb besonders wichtig, um Gewalt gar nicht erst entstehen zu lassen und Pflegende und Pflegebedürftige zu schützen“, verdeutlichte Drese.

„Wir brauchen gerade in der Pflege mit ihren emotionalen, sozialen und arbeitsbedingten Stressfaktoren eine Kultur des Hinschauens und des Handelns. Ich freue mich deshalb sehr, dass der 13. Landespräventionstag sich diesem spezifischen Thema unter dem Titel „Augen auf! Gewaltprävention in der Pflege“ widmet“, sagte Drese.

Der Präventionstag findet am 3. Juli an der Hochschule Neubrandenburg statt. In diesem Rahmen werden die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Landespräventionspreises gewürdigt und ausgezeichnet.

Vorschläge mit Namen, Anschrift des Bewerbers (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und Begründung können bis zum Ablauf des 25. April per E-Mail an lfk@kriminalpraevention-mv.de gesendet werden.

Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine Jury. Entscheidungsgrundlage für die Jury sind u.a. folgende Kriterien:

  • Innovation
  • Wirksamkeit
  • Nachhaltigkeit
  • Zielgruppenorientierung
  • Kooperation

Wanderausstellung zu Ökowertpapieren eröffnet

Kieve – Die „Ökowertpapiere“ Waldaktie, MoorFutures, Streuobstgenussschein und HeckenScheck sind ab sofort im Gemeindezentrum Kieve (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) im Rahmen einer Ausstellung erlebbar. Die Ausstellung betont die unverzichtbaren Ökosystemleistungen der Biotope Wald, Moor, Streuobstwiese und Hecken, etwa beim naturbasierten Klimaschutz, aber auch bei der Anpassung an den Klimawandel. Sie bietet den Besuchern die Möglichkeit, mehr über die Funktionsweise von Ökowertpapieren, ihre Vorteile für die Umwelt und ihre Rolle bei der Finanzierung nachhaltiger Initiativen zu erfahren.

„Über die neue Ausstellung freue ich mich ganz besonders. Denn der Polder Kieve ist wohl ohne Übertreibung eines der bekanntesten Moore der Welt. Und zwar nicht, weil hier eine besonders spektakuläre Moorleiche gefunden wurde, sondern weil hier erstmalig eine Wiedervernässung mit dem Verkauf von Kohlenstoffzertifikaten, den MoorFutures, finanziert wurde. Vor allem freut es mich aber, dass es der Bürgermeisterin und dem ganzen Dorf gelungen ist, dieses Moor in das Dorfleben einzubinden.

Die damit zum Ausdruck gebrachte Akzeptanz ist ebenso wichtig wie der Klimaschutz selbst. Die Ausstellung richtet sich übrigens nicht allein an Einheimische und Touristen, sondern sie bietet auch für Schulklassen interessante Objekte, sowohl digital wie auch auf Bannern. Am Terminal vor Ort können „Ökowertpapiere“ erworben werden, aber auch ein Quiz ist zu lösen. Ich bin überzeugt, dass die Ausstellung am richtigen Ort ist“, sagt Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Die Gemeinde Kieve ist das namensgebende Dorf für den Polder Kieve, dem ersten MoorFutures-Projekt weltweit. Das dort im Sommer 2012 wiedervernässte Moor ist mittlerweile in das Dorfleben integriert und führt auch zu einem wahrnehmbaren Fachtourismus. Insbesondere Ornithologen treffen sich im Herbst um die Vögel zu beobachten, die, neben vielen anderen Tieren, den Polder Kieve für sich erobert haben.

Kieves Bürgermeisterin Christine Jantzen freut sich über die neue Attraktion. „Wir müssen ein stärkeres Bewusstsein für die Leistungen der ländlichen Räume entwickeln, die oft über Landwirtschaft und Forstwirtschaft hinausgehen. Die „Ökowertpapiere“ sind ein Instrument, dies zu erreichen. Kieve hat hier im Bereich der MoorFutures Pionierarbeit geleistet. Aber auch die anderen „Ökowertpapiere“ sind wichtig, vermitteln sie doch die gesellschaftliche Relevanz der Ökosystemleistungen.“

Die Ausstellung kann nach Voranmeldung jederzeit besichtigt werden. Auch Schulklassen sind nach Vereinbarung mit dem Gemeindebüro willkommen. Das Gemeindebüro ist telefonisch unter 039 925/ 775 040 erreichbar.

„Carfriday“ 2025: Polizei kündigt Kontrollen an

Null Toleranz bei illegalen Rennen und technischen Manipulationen

Schwerin – Der sogenannte „Carfriday“ am 18. April 2025 markiert traditionell den inoffiziellen Auftakt der Tuning-Saison. Auch in diesem Jahr bereitet sich die Polizei Mecklenburg-Vorpommern auf zahlreiche Treffen und erhöhte Aktivitäten der Tuning- und Autoszene vor. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen konsequente Kontrollen sowie die Ahndung von Verkehrsverstößen, illegalen Straßenrennen und unzulässigen technischen Veränderungen an Fahrzeugen.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Am Karfreitag kommt es immer wieder zu gefährlichen Fahrmanövern, spontanen Rennen und massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Polizei wird deshalb auch in diesem Jahr verstärkte, lageangepasste mobile und stationäre Verkehrskontrollen durchführen und Fahrzeuge gezielt überprüfen. Ein besonderer Fokus liegt auf nicht genehmigten Umbauten und technischen Manipulationen, etwa an Abgasanlagen, Fahrwerk oder Beleuchtung.

Innenminister Christian Pegel: „Illegale Rennen sind kein Spaß, sondern eine ernste Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Die Entwicklung der Strafanzeigen zeigt über die Jahre einen deutlichen Anstieg: Während im Jahr 2018 insgesamt neun Strafanzeigen verzeichnet wurden, stieg die Zahl 2023 auf 129. Im Jahr 2024 ist ein Rückgang auf 113 Fälle zu beobachten. Dennoch liegt die Zahl deutlich über dem Niveau der Vorjahre. Das zeigt, illegale Rennen bleiben ein ernstzunehmendes Problem. Wer durch riskantes Verhalten andere gefährdet oder sich selbst überschätzt, muss mit Konsequenzen rechnen!“

Seit 2017 gelten verbotene Kraftfahrzeugrennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Das gilt auch für Einzelpersonen, die fahren, als wären sie in einem Rennen. Der aktuell gültige bundeseinheitliche Tatbestandskatalog eröffnet zudem weitreichende Sanktionsmöglichkeiten. Bußgelder drohen zum Beispiel auch bei Belästigungen durch unnötiges Hin- und Herfahren, bei vermeidbaren Lärm- und Abgasbelästigungen oder wenn durch Tuning die Abgas- und Geräuschwerte verschlechtert werden und dadurch die Betriebserlaubnis erlischt.

Schulen starten Erste-Hilfe-Ausbildung

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler werden befähigt, in Notsituationen zu helfen

Schwerin – In diesem Schuljahr haben 29 Schulen die Erste-Hilfe-Ausbildung freiwillig eingeführt. Bis zu 2.000 Schülerinnen und Schüler werden im ersten Schritt ausgebildet. „Ziel ist es, möglichst viele Kinder und Jugendliche zu befähigen, im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Deshalb freuen wir uns über jede weitere Schule, die an diesem Modellprojekt teilnimmt“, informierte Bildungsministerin Simone Oldenburg. In Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Rostock und den Hilfsorganisationen wurde ein umfassender Leitfaden entwickelt, der als Handlungsempfehlung dient. Dieser ermöglicht es den weiterführenden Schulen, die Erste-Hilfe-Ausbildung im Rahmen eines zweijährigen Modellvorhabens eigenständig umzusetzen.

Oldenburg: „Gefahren- und Notfallsituationen können überall und jederzeit auftreten. Daher ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, die Lage richtig einzuschätzen und Erste Hilfe zu leisten. Die Schule ist ein idealer Ort, um dieses Basiswissen zu vermitteln. Darüber hinaus fördert eine unbefangene Einstellung zum Helfen das Verantwortungsbewusstsein und die Zivilcourage. Mit unserem Leitfaden unterstützen wir die Lehrkräfte in der praktischen Umsetzung.“

Im Schuljahr 2022/2023 haben bereits 10 Schulen im Rahmen eines Pilotprojekts das Konzept erprobt und die Praxistauglichkeit der Module getestet. Die Ausbildung umfasst dabei zwei Module von jeweils 90 Minuten, die als Starterausbildung konzipiert sind. Diese können in den Jahrgangsstufen 7 oder 8 altersgerecht und unabhängig von der Schulart im Rahmen der Fächer Biologie und Sport durchgeführt werden. Alternativ ist das Modellvorhaben auch als Ganztagsangebot oder in Form einer Projektwoche umsetzbar.

Modul 1 „Grundlagenwissen“ behandelt unter anderem die Erfassung von Notfallsituationen, die Überprüfung von Atmung und Bewusstsein, die korrekte Durchführung eines Notrufs sowie die Erkennung und Versorgung von Verletzungen. Modul 2 „Wiederbelebung“ vermittelt die stabile Seitenlage, die Herzdruckmassage und die Beatmung. Der Leitfaden enthält detaillierte Informationen zu den Zielen der Module, den erforderlichen Materialien und den Ansprechpartnern für Lehrkräfte.

Das Thema „Erste Hilfe lernen, können und anwenden“ hat in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem Projekt „Retten macht Schule“ der Björn-Steiger-Stiftung von 2010 bis 2016 einen hohen Stellenwert. In diesem Zeitraum wurden in 278 allgemein bildenden Schulen etwa 300 Lehrkräfte und rund 54.000 Schülerinnen und Schüler ausgebildet. Seit dem Projektende hatten Lehrkräfte eigenverantwortlich weiter Lehreinheiten und Angebote mit den vorhandenen Materialien umgesetzt.

Neues Landeskrankenhausgesetz für M-V

Schwerin – Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf von Gesundheitsministerin Stefanie Drese für eine Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG M-V) beschlossen. Die grundsätzliche Überarbeitung soll nach Aussage von Drese dazu beitragen, die medizinische Versorgung im Land zukunftsfest aufzustellen sowie die investive Landeskrankenhausförderung grundlegend zu reformieren. Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag überwiesen.

Als „Riesen-Befreiungsschlag für Bürokratieabbau“ bezeichnete Drese nach der Kabinettssitzung die geplante Umstellung der Bauförderung auf ein Pauschalsystem. „Aktuell finanzieren wir sogenannte Einzelfördermaßnahmen, bei denen jedes Vorhaben individuell beantragt und geprüft wird. Dieser Prozess allein dauert mehrere Jahre und bindet hohe Personalressourcen sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung“, verdeutlichte die Ministerin.

„Dieses zeitraubende Prozedere auf allen Seiten wollen wir durch einen schlanken Prozess einer Pauschalförderung ersetzen“, sagte Drese. Jedes Krankenhaus werde somit ab dem Jahr 2028 auf der Grundlage eines Bemessungsinstruments eine Investitionspauschale vom Land erhalten, mit der es im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann. Drese: „Dieser Paradigmenwechsel entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit.“

Weitere wesentliche Ziele der Novellierung sind die stärkere Berücksichtigung spezifischer Belange von Patientinnen und Patienten, wie die Einführung von Patientenfürsprechern und die Stärkung der Selbstbestimmung der Frau während der Geburt sowie die Modernisierung der Krankenhausplanung auf Basis von Leistungsgruppen im Zuge der bundesweiten Krankenhausreform.

„Ein ganz zentrales Anliegen ist zudem die Steigerung der Krisenresilienz der Krankenhäuser“, stellte Drese heraus. „Um die Patientenversorgung auch in unsicheren Zeiten zu gewährleisten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die die Folgen von Krisen abfedern“, verdeutlichte die Ministerin. Im Gesetzentwurf wurde deshalb ein eigener Abschnitt für die Notfallversorgung und Regelungen für besondere Gefahrenlagen entwickelt. Hierbei seien auch Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie eingeflossen, so Drese.

Drese: „Die bundesweite Krankenhausreform ist zwar der Anlass für den vorliegenden Gesetzesentwurf, dieser geht aber weit darüber hinaus. Wir schaffen einen zeitgemäßen und sachgerechten Rahmen für unsere Krankenhäuser und setzen sicherlich auch für andere Bundesländer wichtige Signale.“

Ortsumgehung frei gegeben

Elmenhorst: Minister gibt Teilstück der Ortsumgehung frei / Dr. Blank: „Die Ortsumgehung stärkt die Mobilität in der Region und verbessert die Lebensqualität der Menschen vor Ort“

Elmenhorst – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, hat heute in Elmenhorst bei Rostock die Teilverkehrsfreigabe für die Ortsumgehung im Zuge der Landstraße 12 vorgenommen.

„Die heutige Teilfreigabe ist ein sichtbares Zeichen für den Fortschritt eines Projekts, das die Lebensqualität vor Ort nachhaltig verbessert“, betonte Minister Dr. Blank. „Nach einer langwierigen Planungs- und Genehmigungsphase zeigt sich nun, dass sich Geduld und Engagement lohnen. Die Ortsum­gehung wird die Mobilität in der Region nachhaltig stärken und die Menschen in Elmenhorst deutlich vom Durchgangsverkehr entlasten.“

Die Maßnahme umfasst einen rund 4,7 Kilometer langen Neubauabschnitt einschließlich dreier Kreisverkehre, eines Brückenbauwerks, zweier Fledermaus-Schutzwände, zweier Regenrückhaltebecken sowie begleitender landschafts­pflegerischer Ausgleichsmaßnahmen. Die aktuellen Bau­kosten belaufen sich auf rund 21,2 Mio. Euro und werden vollständig durch das Land getragen.

Mit der heutigen Teilfreigabe wird die Verbindung zweier bereits fertiggestellter Kreisverkehre sowie eines angren­zenden Abschnitts zur Anbindung an das bestehende Straßennetz freigegeben. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Ortslage Elmenhorst vom Durch­gangsverkehr. Prognosen gehen von einer Reduktion des innerstädtischen Verkehrs um rund 62 Prozent aus.

Das Projekt blickt auf eine relativ lange Planungs- und Geneh­migungshistorie zurück. Seit der Einleitung des Linienbe­stimmungsverfahrens im Jahr 2005 wurde die Maßnahme in mehreren Stufen entwickelt. Der Weg zur Genehmigung war von einem mehrjährige Planfeststellungsverfahren und einer anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzung geprägt, sodass der Baubeginn erst 2022 erfolgen konnte.

Die Gesamtfertigstellung der Ortsumgehung steht für Ende 2025 an. Im nun freigegebenen Abschnitt erfolgen bis Ende Mai 2025 noch letzte Arbeiten – unter anderem die Installation von Wegweisern. Punktuell kann es dabei auch zu tempo­rären Verkehrseinschränkungen kommen.