Menü Schließen

Kategorie: Politik

Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte liegen vor

Schulen verfassen Regelungen, die am besten zu ihren Bedingungen passen, selbst und schreiben sie in ihren Schulordnungen fest

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen Computer und Laptops gezielt im Unterricht eingesetzt, Schülerinnen und Schüler aber vor übermäßigem Medienkonsum bewahrt werden. Schulen erhalten daher Empfehlungen für die Nutzung digitaler Endgeräte. Diese Empfehlungen sind nach einem breiten Austausch mit den Schulleitungsvereinigungen, Verbänden, dem Landesschülerrat und Landeselternrat entstanden. Die abgestimmten Empfehlungen unterstützen Schulen beim Verfassen eigener, verbindlicher Regellungen, die sie in ihren Schulordnungen festschreiben.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Smartphone, Tablet und PC gehören heute zu unserem Alltag und erleichtern die Suche nach wichtigen Informationen. Sie sind aber auch Ursache für ständige Ablenkung, Computersucht, Fake News, Mobbing und für die unkontrollierte Verbreitung von verstörenden Inhalten. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Nutzung von digitalen Endgeräten in den Schulen so zu organisieren, dass ihre Chancen genutzt werden, um die Bildungsziele zu erreichen und gleichzeitig Risiken minimiert werden. Viele Schulen haben sich bereits Regeln gegeben und setzen sie erfolgreich um. Dort besteht häufig kein weiterer Handlungsbedarf. Andere Schulen sind noch nicht soweit oder sehen den Bedarf, ihre Regeln zu aktualisieren. Für diese Schulen sollen die Empfehlungen eine gute Orientierung bieten. Ich bedanke mich bei allen, die an der Erarbeitung der Empfehlungen mitgewirkt haben“, so Oldenburg.

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern:„Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern:„Der Entwurf von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule wird vom Grundschulverband begrüßt. Auf dieser Grundlage kann jede Schule ihre eigenen Schwerpunkte in der Schul- und Hausordnung setzen. Dabei sprechen wir uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Der reflektierte Umgang mit digitalen Endgeräten gehört heute selbstverständlich zur schulischen Wirklichkeit. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass das Land den Schulen mit fundierten Empfehlungen zur Seite steht. Diese dürfen jedoch keine starre Vorgabe sein. Vielmehr braucht es ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit vor Ort. Jede Schule muss eigenständig – unter Einbindung aller Beteiligten – entscheiden können, wie der Einsatz von Smartphones, Tablets und Co. geregelt wird. Entscheidend ist dabei eine verbindliche, altersangemessene und pädagogisch sinnvolle Linie, die im Konsens getragen wird und sich klar in der Schulordnung sowie im Medienbildungskonzept der Schule widerspiegelt.“

Hans-Joachim Prakesch, Vorsitzender des Landesverbandes MV im Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung:„Der BvLB ist der Meinung, dass es für die beruflichen Schulen nicht nötig ist, einheitliche Regeln zur Nutzung von Smartphones, Tablets oder anderen digitalen Endgeräten zu erlassen. Im Rahmen ihrer Schulordnungen haben die beruflichen Schulen gemeinsam mit ihren Mitbestimmungsgremien ausreichend Gestaltungsspielraum zur Festlegung pädagogisch sinnvoller Konzepte zur Nutzung der digitalen Geräte. Die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt verlangen von den Schulen die Vorbereitung ihrer Absolventinnen und Absolventen auf die ständig steigenden Anforderungen im Erwerbsleben.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Unsere Empfehlungen für die verbindlichen Regeln zur Nutzung von digitalen Geräten verdeutlichen, wie wichtig die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an jeder einzelnen Schule ist. Sie verdeutlichen die Chancen von Mediennutzung in der Schule und zugleich werden die Risiken minimiert. Bewährte Konzepte bleiben erhalten und für alles Weitere wird ein Rahmen erläutert. Für uns ist klar: Modernes Lernen fordert einen modernen Umgang. Deswegen müssen Schulen flexibel bleiben und gegebenenfalls im eigenen Ermessen mit allen Beteiligten Regeln überdenken und anpassen.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates:„Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Im kommenden Schuljahr haben die Schulen Gelegenheit, ihre bestehenden Regeln zu überprüfen, gegebenenfalls neue Regelungen zu verfassen und in Kraft zu setzen. Im Schuljahr 2026/2027 sollen sie dann spätestens angewendet werden. Im Schuljahr 2027/2028 ist eine Evaluation der Regelungen geplant.

Die Empfehlungen raten vom Gebrauch privater Smartphones im Unterricht ab. Eine geringe Bildschirmgröße, eingeschränkte Funktionalität und ein hohes Ablenkungspotenzial – insbesondere durch soziale Medien – sprechen dagegen. Zudem haben Lehrkräfte keine Möglichkeit, installierte Apps oder gespeicherte Inhalte zu kontrollieren. Schulisch administrierte Tablets bieten hier didaktisch und datenschutzrechtlich deutlich bessere Voraussetzungen. Ein Einsatz privater Smartphones im Unterricht kommt daher allenfalls in pädagogisch begründeten Einzelfällen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Schule in Betracht. Im Detail sehen die Empfehlungen Folgendes vor:

Klasse 1 bis 6  

Die Nutzung privater Smartphones ist während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln.

 Klasse 7 bis 9 

Die Nutzung privater Smartphones ist während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln.

Klasse 10 bis 12  

Die Nutzung privater Smartphones kann innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden – etwa durch festgelegte Nutzungszeiten, ausgewiesene Bereiche oder die bereits benannten Ausnahmen. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Gleichzeitig wird empfohlen, bewusst digitale Freizeiten und -zonen einzurichten, um Phasen der Erholung und des sozialen Miteinanders zu fördern.

Anträge im Wohnraum-Förderprogramm Barrierefreiheit wieder möglich

Schwerin – Das Landesförderinstitut nimmt ab Montag wieder Förderanträge zum Umbau von Wohnungen an, durch den Barrieren reduziert werden. Für das „Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ stehen in diesem Jahr wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist die Förderung von Barrieren reduzierenden Anpassungen in selbstgenutztem Wohneigentum oder in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen möglich.

„In den zurückliegenden Jahren war die Nachfrage regelmäßig groß“, so Bauminister Christian Pegel. „Ich freue mich, dass wir für 2025 zwei Millionen für dieses beliebte und notwendige Programm bereitstellen können.“

Mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro je Wohnung werden beispielsweise bauliche Maßnahmen gefördert, die die Zugänglichkeit von Wohngebäuden, Wohnungen oder Räumen verbessern, ebenso Verbreiterungen von Türdurchgängen oder der barrierenreduzierende Umbau von Bädern. Damit leistet das Förderprogramm einen wichtigen Beitrag, um den wachsenden Bedarf nach barrierefreiem Wohnraum, insbesondere für Senioren, langfristig zu decken. Förderanträge stellen können Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum und Mieter mit Zustimmung des Vermieters.

Seit Programmbeginn im Jahr 2018 wurden rund 12,4 Millionen Euro bewilligt. Weitere Informationen zum Programm finden Sie im Internet:

https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/

Schwesig gratuliert Firma Caravan-Wendt zum 35-jährigen Bestehen

Kremmin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf einem Mitarbeiterfest in Kremmin im Landkreis Ludwigslust-Parchim der Firma Caravan Wendt zu ihrem 35-jährigen Bestehen gratuliert.

„Am 1. Juli 1990 trat die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. In der DDR wurde die D-Mark eingeführt. Am 2. Juli 1990 meldete Matthias Wendt in Grabow ein Gewerbe zum Verkauf von Wohnwagen an“, erinnerte Schwesig an die Anfänge des Unternehmens. „Das Firmengelände wurde immer größer: Angefangen haben Sie auf 300 Quadratmetern. Heute sind es fast 50.000. 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bei Caravan Wendt und verkaufen 2.000 Wohnwagen und Reisemobile im Jahr. Der zweitgrößte Händler in diesem Bereich in Deutschland kommt aus Mecklenburg-Vorpommern. Das ist eine beachtliche Erfolgsgeschichte.“

Die Menschen, die nach der Friedlichen Revolution den Mut hatten, ihr eigenes Unternehmen zu gründen, hätten ganz wesentlich dazu beigetragen, das Land wirtschaftlich aufzubauen. „Unsere Wirtschaft ist seitdem enorm gewachsen. Getragen von der maritimen Wirtschaft, dem Tourismus, der Landwirtschaft, der Gesundheitswirtschaft. Getragen aber vor allem von kleinen und mittelständischen, familiengeführten Unternehmen“, sagte Schwesig weiter.

 „Im vergangenen Jahr hatten wir in Mecklenburg-Vorpommern ein Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent und waren damit nach Hamburg das Land mit dem zweithöchsten Wachstum“, betonte die Ministerpräsidentin. „Auch das verdanken wir ganz wesentlich den kleinen und mittelständischen Unternehmen, den Unternehmerinnen und Unternehmern ebenso wie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“

EU folgt Vorschlag aus M-V für weniger Bürokratie

Justizministerin Jacqueline Bernhardt hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, die Handhabung „Bezugnahmeklausel“ zu überdenken.

Schwerin – „Es ist eine gute Nachricht aus Brüssel. Es ist auch ein Zeichen für Bürokratieabbau, so wie ich es bei einem Besuch bei der EU- Generaldirektion Justiz und Verbraucherschutz angeregt habe. Alle Länder der Europäischen Union sind sich mit der EU-Kommission einig geworden, die Handhabung der sogenannten Bezugnahmeklausel zu korrigieren. Mit dieser Klausel hatte die EU-Kommission unnötigen Mehraufwand verursacht.

Konkret ging es um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 über Verfahrensgarantien für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind. Hier wurde gerügt, dass die sogenannte Bezugnahmeklausel nicht ausreichend beachtet wurde. Denn als die Länder ihr Landesrecht an diese EU-Richtlinie angepasst haben, wurde bei der Veröffentlichung nur darauf hingewiesen, dass die Änderung aufgrund dieser EU-Richtlinie erfolgte.

Das reichte der Kommission nicht. Sie forderte, dass auch bereits bestehende Normen, die zwar nicht geändert werden müssen, aber der Umsetzung der EU-Richtlinie dienen, in den jeweiligen Verkündungsblättern bekannt gemacht werden. Dieser Weg war kompliziert und überbürokratisch. Die EU-Kommission hat aber nun diese Praxis überdacht und verzichtet künftig auf die aufwändige zusätzliche Bekanntmachung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die Korrektur der Handhabung der Bezugnahmeklausel ist folgerichtig, um unnötige Bürokratie zu verhindern. Es drohte eine große Menge an zusätzlichen Bekanntmachungen, was der Übersichtlichkeit der Rechtsordnung nicht zuträglich gewesen wäre“, erklärte Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

HanseQueer-Kulturwochen: „MV ist ein Land der Vielfalt“ eröffnet

Rostock – Mit einem Appell für Toleranz, Gleichberechtigung und die Verteidigung demokratischer Werte eröffnete Sozialministerin Stefanie Drese heute die HanseQueer-Kulturwochen in Rostock. In ihrem Grußwort machte sie deutlich: „Queeres Leben ist kein Widerspruch zur Freiheit. Sondern es ist ihr Beweis.“

Drese nahm damit Bezug auf die in Deutschland aber auch in Mecklenburg-Vorpommern zunehmenden Angriffe auf die queere Community. „Wer heute queere Sichtbarkeit leben will, lebt leider nicht mehr selbstverständlich sicher. Abgerissene Regenbogenfahnen, beschmierte Regenbogenbänke, Brandanschläge auf queere Bars oder Christopher Street Days, die nur unter verstärktem Polizeischutz durchgeführt oder gar abgesagt werden müssen, zeigen, dass der Kampf für gleiche Rechte und gesellschaftliche Akzeptanz weiterhin notwendig und wichtig ist“, so Drese weiter.

Sich von diesen Entwicklungen einschüchtern zu lassen, sei leicht, erklärte die Ministerin. „Ich freue mich deshalb umso mehr, dass die HanseQueer Kulturwochen an insgesamt zwölf Veranstaltungstagen mit Workshops, Partys und Sportevents ganz deutlich Haltung beziehen und zeigen, dass Mecklenburg-Vorpommern bunt und Vielfalt eine Stärke ist“, hob Drese hervor und dankte den zahlreichen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, die dieses umfangreiche Programm erst möglich machen.

Drese bekräftigte außerdem das Bekenntnis der Landesregierung zu einer offenen Gesellschaft und zur queeren Community. So seien für die Fortschreibung des Landesaktionsplans Vielfalt zuletzt rund 80 Maßnahmen in acht Handlungsfeldern wie Schule, Sport, Polizei und Arbeitswelt erarbeitet worden, um die Anliegen queerer Menschen in der Gesellschaft besser zu verankern. Auch neue Beratungsangebote befinden sich im Aufbau.

„Und natürlich setzen wir uns auf Bundesebene auch weiterhin für mehr rechtliche Sicherheit ein. Darunter für eine Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes und für eine Reform des Abstammungs- und Familienrechts“, unterstrich die Ministerin.

Schülerinnen und Schüler lesen mehr Bücher im Unterricht

Oldenburg: Lesen macht Spaß, fördert die Konzentration und erweitert den Wortschatz von Kindern und Jugendlichen

Schwerin – Ob Abenteuergeschichten oder Comics – in Mecklenburg-Vorpommern lesen Schülerinnen und Schüler bereits in der Grundschule Bücher. In den Klassen 1 und 2 stehen insgesamt zwei Werke und in den Klassen 3 und 4 jeweils ein Werk pro Schuljahr auf dem Programm. Bei jüngeren Schülerinnen und Schülern handelt es sich um längere zusammenhängende Texte. Mit den Neuerungen im Unterrichtsfach Deutsch, die nach einem längeren Arbeits- und Abstimmungsprozess entstanden sind, macht das Land verbindliche Vorgaben und erhöht die Zahl der Werke, die gelesen werden. Ziel ist es, die Lesekompetenzen der Kinder weiter zu fördern.

„Durch das Lesen von Büchern lernen die Kinder und Jugendlichen, sich über einen längeren Zeitraum zu konzentrieren. Ist eine Geschichte spannend, macht es Spaß, weiter zu lesen. Darüber hinaus erweitern die Grundschülerinnen und -schüler ihren Wortschatz, regen ihre Fantasie an und trainieren ihre Vorstellungskraft“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Je früher wir Bücher in den Unterricht einbringen, umso besser können wir die Lesefähigkeiten und das Textverständnis fördern. Das sind Eigenschaften, die die Mädchen und Jungen für ihren Bildungserfolg in allen Fächern benötigen.“

Von der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe befassen sich die Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr mit zwei literarischen Werken im Fach Deutsch. Das Bildungsministerium veröffentlicht kontinuierlich Lektüreempfehlungen, die jeweils zu Beginn des Schuljahres aktualisiert werden. Lehrkräfte orientieren sich bei der Auswahl der Werke am Lernstand und an den Interessen der Schülerinnen und Schüler.

Beispiele für Leseempfehlungen in Klassenstufe 5/6:

  • Cornelia Funke, Das grüne Königreich (Roman, 2023)
  • Jens U. Schubert, De Abrafaxe up Platt. De Schatz von de Likedeelers, Band 1 (Mosaik-Comic, Niederdeutsch, 2022)
  • Christian Tielmann, The Game – Das Spiel erwacht, Band 1, (Roman, 2023)

Das Lesen von vollständigen Werken wird im kommenden Schuljahr auch auf die Rahmenpläne der Modernen Fremdsprachen ausgeweitet. So lesen Schülerinnen und Schüler zum Beispiel im Fach Englisch ab Klasse 7 eine englischsprachige Lektüre pro Schuljahr, die nach ihren Interessen und ihrem Lernstand ausgewählt wird.

„Wir reagieren mit unseren Neuerungen auf Studienergebnisse wie den IQB-Bildungstrend. Eine der wesentlichen Beobachtungen ist die abnehmende Lesekompetenz“, so die Bildungsministerin weiter. „Im Unterricht erreichen wir alle Schülerinnen und Schüler. Wenn hier Kinder und Jugendliche häufiger längere zusammenhängende Texte lesen, liefern wir einen direkten Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit.“

Das Land hat in diesem Schuljahr zusätzlich das Leseband für Jahrgangsstufen 1 bis 4 eingeführt. Den Kindern stehen jeden Tag 20 Minuten zur Verfügung, in denen sie das Lesen intensiv üben können. Die Lesezeit ist fester Bestandteil des Unterrichts. Alle Grundschulen haben dafür im Vorfeld ein Starter-Bücherpaket und die neue Handreichung für die Arbeit mit dem Leseband erhalten.

Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ geht in die nächste Runde

Rechlin – Staatssekretärin Elisabeth Aßmann hat heute zur Auftaktveranstaltung des 12. Landeswettbewerbes von „Unser Dorf hat Zukunft“ ein Grußwort in Rechlin gehalten. Minister Dr. Till Backhaus, zuständig für ländliche Räume, ist Schirmherr des Wettbewerbes. Aufgrund eines anderweitigen Termins konnte er nicht persönlich anwesend sein.

„Die heutigen Zeiten erfüllen viele Menschen verständlicherweise mit den unterschiedlichsten Sorgen. Dies führt bei den Einen zum Rückzug und bei vielen anderen zu einem starken Drang nach Gemeinschaft, nach einem Sinn stiftenden Tun oder auch nach besonderen Erlebnissen. Ein Beispiel für Personen mit einem solchen Drang sind die Menschen in unseren ländlichen Gemeinden und Dörfern, die hier heute sitzen.

Engagierte aus den Dörfern, die auch in den Kreiswettbewerben des Wettbewerbs ‚Unser Dorf hat Zukunft‘ teilgenommen haben. Sie nehmen Widrigkeiten als Herausforderung, sind verbunden mit ihrer Gemeinde und deren Umgebung, helfen einander, feiern zusammen und wissen dabei immer die Heimat und das Miteinander zu schätzen. Diese Eigenschaften sind wichtige Säulen des Dorfwettbewerbs, der damit nicht nur Anerkennung für alle Menschen in den ländlichen Dörfern und Gemeinden ist, sondern auch der breiten Öffentlichkeit zeigt, was mit sozialem Engagement unmittelbar vor Ort zu erreichen ist. Deswegen ist der Wettbewerb ein starkes Zeichen nach innen – an alle Mitstreitenden –  aber auch nach außen – an alle anderen Dörfer.

Ich stelle so auch mit ein wenig Stolz fest, dass sich in den nunmehr abgeschlossenen Kreiswettbewerben insgesamt 39 Dörfer, Ortsteile und Vereine beteiligt haben. Alle Engagierten brachten sich im Wettbewerb mit vielfältigen und innovativen Ideen aktiv in die dörfliche Sozialgemeinschaft ein und präsentieren sich dabei selbst sowie ihre Heimat auf Kreis-, Landes- und Bundesebene. Ziele sind hier besonders der Zusammenhalt, die Fürsorge, die Umsicht und auch die nachbarschaftliche Unterstützung.

Es gilt dabei aber auch, aktuelle Themen wie die Sicherung und Entwicklung der örtlichen Grundversorgung, die Mobilität, die Klimaneutralität, den Klimaschutz oder die Nutzung der Chancen der digitalen Transformation in das tägliche Leben zu integrieren. Die Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen wird in der Praxis wirkungsvoll nur durch das Miteinander mit den Menschen vor Ort möglich sein und bedarf in der Umsetzung daher eben solch engagierter Menschen, die auch den Dorfwettbewerb tragen und so wichtig für ein gutes Leben in den ländlichen Räume sind.

Ich bin zuversichtlich, dass die diesjährige Wettbewerbsteilnahme für die Dörfer sowie deren Bewohnerinnen und Bewohner hier zusätzliche Motivation und Bestätigung sein wird, auch unter herausfordernden Bedingungen Aktivitäten und neue Projekte gemeinsam anzugehen. In diesem Sinne danke ich allen für die Teilnahme und wünsche viel Spaß und Erfolg“, sagte Aßmann.

Diese Dörfer und Vereine treten beim Landeswettbewerb an: Gemeinde Grambow (LK Nordwestmecklenburg), Gemeinden Bernitt und Rühn (LK Rostock), Gemeinde Ummanz (LK Vorpommern-Rügen), „Smmyn 1990 e.V.“ Zemmin mit der Gemeinde Bentzin (LK Vorpommern-Greifswald) und die Gemeinde Rechlin (LK Mecklenburgische Seenplatte). Der Sieger des Landeswettbewerbes wird dann Mecklenburg-Vorpommern im 28. Bundeswettbewerb 2026 vertreten. I

Der Wettbewerb wird in Mecklenburg-Vorpommern seit 1991 ausgetragen, auf Bundesebene sogar seit 1961. Er bietet den Bürgerinnen, Bürgern und Gemeinden in den ländlichen Räumen Gelegenheit, sich und ihr Dorf zu präsentieren sowie in den Wettbewerb zu anderen teilnehmenden Dörfern und Gemeinden zu treten.

Die Mitglieder der unabhängigen Bewertungskommission des 12. Landeswettbewerbes MV 2025, die von Vertreterinnen und Vertretern der Architektenkammer, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindetages, des Land-Frauenverbandes MV e.V, des Landschaftspflegeverbandes Mecklenburger Endmoräne e.V. sowie des Wirtschaftsministeriums MV gebildet wird, besuchen in den nächsten Wochen die am Landeswettbewerb teilnehmenden Gemeinden und bewerten anhand von einheitlichen Kriterien in mehreren Einzelbereichen die Dörfer.

Bewertungsbereiche im Landeswettbewerb MV 2025 sind: Entwicklungskonzepte (wirtschaftliche Initiativen und Verbesserung der Infrastruktur), Soziales und kulturelles Leben, Baugestaltung und –entwicklung, Grüngestaltung/ Klimaschutz-Maßnahmen sowie der Gesamteindruck des Dorfes.

Die Dörfer, die sich in den Landeswettbewerben 2025 für den Bundesentscheid 2026 qualifizieren, werden durch die Bundesbewertungskommission im Sommer 2026 bereist. Die erfolgreichen Dörfer werden auf der Internationalen Grünen Woche 2027 ausgezeichnet.

Industrie in M-V: Unterstützung bei der Digitalen Transformation

Landes-Industrie-Konferenz / Industrial Transformation Center

Rostock – Um den Weg zu einer digitalen, automatisierten und ökologisch nachhaltigen Produktion zu unterstützen, fördert das Wirtschaftsministerium den Aufbau eines Industrial Transformation Center (ITC). Das ITC soll die Industrieunternehmen in ihrem herausfordernden Transformationsprozess unter anderem mit Beratungs- und Weiterbildungsberatungsangeboten stärken.

Am Rand der Landes-Industrie-Konferenz in Rostock hat Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, gestern (Donnerstag, 3. Juli 2025) einen entsprechenden Zuwendungsbescheid in Höhe von 782.200,00 Euro übergeben. In der Förderperiode vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Mai 2028 werden die Industriebetriebe bei der Umstellung auf eine digitale und zukunftsfähige Produktion unterstützt.

Dr. Wolfgang Blank: „Die Herausforderung im Zusammenhang mit der industriellen Transformation sind enorm, insbesondere für unsere vielen kleineren Betriebe mit wenigen Mitarbeitern. Da gibt es selten einen ausgewiesenen Experten oder eine Expertin für die Digitalisierung von Prozessen oder für den umweltgerechten Umbau der Produktion – das ITC setzt genau da an. Mit dem ITC gibt es zukünftig einen zentralen Ansprechpartner, der unsere Industrie branchenübergreifend bei allen Fragen rund um die Transformation konkret unterstützt.“

In seinem Grußwort auf der Landes-Industrie-Konferenz vor rund 60 Teilnehmenden beim Kranhersteller Liebherr in Rostock betonte Wirtschaftsminister Dr. Blank die entscheidende Bedeutung einer erfolgreichen Industriebranche für Mecklenburg-Vorpommern: „Unsere verarbeitende Industrie ist eine mittelständisch orientierte und sich dynamisch entwickelnde Branche, die heute und in Zukunft im Land für stabiles Wachstum sorgt. “

Die Förderung für das neue Industrial Transformation Center (ITC) erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Seit 1990 wurden damit in Mecklenburg-Vorpommern Investitionszuschüsse von rund 4,6 Milliarden Euro bewilligt.

Der 1990 in Rostock gegründete gemeinnützige REFA – Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. – ist Träger des geförderten Innovationsclusters „Industrial Transformation Center (ITC)“. Er agiert als branchenübergreifender Fachverband und Dienstleister für Wirtschaft und Verwaltung.