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Kategorie: Politik

Maskenpflicht im Einzelhandel

Glawe: Anfang eines intensiven Diskussionsprozesses

Schwerin – In vielen Bundesländern wird gegenwärtig die Einführung der Maskenpflicht diskutiert. „Es ist ein intensiver Diskussionsprozess angestoßen worden. Wir müssen auch weiter neue Vorschläge diskutieren können. Die Leute reagieren mit Umsicht in vielen Bereichen des Lebens. Hierzu zählt beispielsweise der Arztbesuch, der Aufenthalt im Urlaub oder auch der Einkauf. Deshalb gibt es die Überlegung, aus der Maskenpflicht eine Empfehlung zu machen. Wer die Maske im Handel tragen möchte, soll dies auch künftig weiter können. Entscheidend ist, dass das Infektionsgeschehen so gering wie möglich bleibt. Auch das Abstandsgebot soll bleiben. Wir stehen am Anfang eines Diskussionsprozesses. Wir werden bei allen Schritten behutsam vorgehen. Das haben wir auch in den vergangenen Wochen bei den Lockerungen so gehandhabt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Unter der Leitung von Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph hat am Montag in Heringsdorf die Taskforce Einzelhandel ihre Arbeit aufgenommen. An der ersten Sitzung nahmen Vertreter vom Handelsverband Nord, der Industrie- und Handelskammern, der Vereinigung der Unternehmensverbände, der Gewerkschaft ver.di, des Tourismusverbandes M-V sowie des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes M-V. teil. Ziel ist es, einen Stufenplan sowohl inhaltlich als auch zeitlich zu entwickeln, der Lockerungen im Einzelhandel möglich macht.

Die Diskussion in der Taskforce war konstruktiv und zielführend. Schwerpunkte der heutigen Diskussion waren unter anderem Möglichkeiten von Differenzierungen zwischen Branchen, Differenzierungen bei Öffnungszeiten, der Gesundheitsschutz und die Entlastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Durchsetzung der Abstandsregeln sowie die Möglichkeit in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens Maßnahmen nicht nur zu lockern, sondern gegebenenfalls auch zu verschärfen.

Die Taskforce wird in der kommenden Woche erneut zusammentreten und relevante Lösungsansätze in einem erweiterten Teilnehmerkreis unter anderem mit Virologen und Kommunalvertretern diskutieren.

Neben der Maskenpflicht wurde im Rahmen der Taskforce die weitere Belebung des Einzelhandels diskutiert. Hier soll eine Kampagne etabliert werden, die für den Einzelhandel vor Ort aufmerksam machen. Erste Schwerpunkte einer Kampagne des Einzelhandels wurden diskutiert und Verantwortlichkeiten festgelegt.

Die Taskforce Einzelhandel ist Ergebnis der Beratungen der Landesregierung im Rahmen des MV-Gipfels mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes in der vergangenen Woche.

Lösungsvorschläge der Taskforce Einzelhandel werden dem Kabinett zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Kosten für sogenannte Transitflüchtlinge

Schwerin – Im Herbst 2015 waren unter den Schutzsuchenden, die nach Deutschland kamen oder direkt in Rostock eintrafen, viele sogenannte Transitflüchtlinge. Sie wollten nach Skandinavien weiterreisen, um dort einen Asylantrag zu stellen. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten auf den Fährschiffen waren eine Erstversorgung, Unterbringung und anderweitige Unterstützung für ein oder mehrere Tage in einer Notunterkunft notwendig.

Um die Hansestadt Rostock angesichts der unvorhersehbaren Aufgabe nicht ungebührlich zu belasten, hatte das Innenministerium schon im Oktober 2015 finanzielle Unterstützung bei den Kosten zugesagt, die im Zusammenhang mit der Versorgung und Betreuung der durchreisenden Personen entstanden sind, soweit diese Kosten nicht schon nach dem Verfahren gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg-Vorpommern erstattet wurden.

Nachdem die von der Hansestadt Rostock dargestellten Kostenpositionen geprüft wurden, erhält die Stadt eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 1,0 Mio. Euro.

Förderbescheid für Familienferienstätte

Dambeck – „Familienferienstätten sind wichtige Einrichtungen im Bereich der Jugend- und Familienerholung vor allem für Familien mit geringerem Einkommen. Leider sind sie ebenfalls hart von den Corona-Einschränkungen getroffen worden, da die Angebote lange von Kindern und Familien nicht wahrgenommen werden konnten. Deshalb freue ich mich, dass ich heute für eine tolle familienfreundliche Anlage Unterstützungsmittel aus dem MV-Schutzfonds in Höhe von 60.000 Euro übergeben darf“, sagte die Sozialministerin Stefanie Drese bei ihrem Besuch des Familienferienparks Dambeck (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) im Rahmen ihrer diesjährigen Corona-Info-Tour.

Die Mittel aus dem MV-Schutzfonds dienen der Abmilderung von Schäden bei sozialen Einrichtungen und Angeboten, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind, informierte Drese. Mit den Landesmitteln sollen Einrichtungen in ihrer Existenz gesichert werden, um auch künftig das Angebot und die Träger- und Einrichtungsvielfalt zu erhalten. Für Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie stehen insgesamt 3,5 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds zur Verfügung.

Der Familienferienpark Dambeck im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit einer Ausstattung von 100 Betten gehört zur AWO SANO gemeinnützige GmbH. Der sieben Hektar große Gutshauspark liegt mitten im Müritz-Nationalpark und bietet den Familien viele naturnahe Angebote und eine engagierte Kinderbetreuung.

Drese: „Es ist wichtig, dass wir mit den Corona-Hilfen zeitnah den Fortbestand der Einrichtungen sichern können. Unsere landesweit 13 Familienferienstätten sind Anlaufpunkte für Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen. Sie bieten nicht nur preisgünstigen Urlaub, sondern auch Beratungs- und Bildungsangebote. Zudem sind sie auf Gäste mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen ausgerichtet. Auf diese Angebote können wir im Land stolz sein und wollen auch zukünftig darauf nicht verzichten.“

Öffnungen für Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese plant in Abstimmung mit dem Expertengremium „Pflege und Soziales“ weitreichende Öffnungen der voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung. Eine entsprechende Verordnung hat das Ministerium erarbeitet. Sie soll am 13. Juli in Kraft treten.

Änderungen und deutliche Lockerungen gelten auch für die 24 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Tagesgruppen und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.

„Die anhaltend geringen Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen nun auch im Pflege- und Sozialbereich endlich weitgehende Lockerungen“, betont Drese. „Die bisherigen gravierenden Einschränkungen waren mit schmerzlichen Entbehrungen verbunden. Ich freue mich deshalb sehr für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen und ihre Familien, dass die Einrichtungen ab dem 13. Juli für mehrere Stunden am Tag öffnen“, so Drese. Auch in den Tagespflegen sowie Werk- und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung kehre damit ein Stück Normalität zurück.

Die neue Corona-Verordnung im Bereich Pflege und Soziales sieht vor, dass der Besuch und das Betreten von Einrichtungen, Angeboten und Diensten in der Pflege und Eingliederungshilfe (Menschen mit Behinderung) grundsätzlich auch für Personen, für die die Einrichtung nicht der Wohn- oder Arbeitsort ist, erlaubt ist.

In den Altenpflegeeinrichtungen hat die Einrichtungsleitung Öffnungszeiten für Besuche in einem Umfang von mindestens vier Stunden am Tag, über die Woche angemessen verteilt auf die Vormittags-, Nachmittags- und Abendstunden, einzurichten. Dabei sollen sowohl die Gebäude als auch die Freiflächen der Einrichtung genutzt werden.

Drese: „Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat die Möglichkeit, regelmäßig Besuch zu empfangen.“

Voraussetzung ist, dass in der Einrichtung kein aktives Corona-Virus SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen oder der Verdacht auf ein solches besteht und in der Region kein erhöhtes Infektionsgeschehen zu verzeichnen ist. Darüber hinaus muss jede Einrichtung ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept erstellen beziehungsweise anpassen und eine Tagesanwesenheitsliste führen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal wird täglich eine Symptomkontrolle durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Bei Coronaverdacht erfolgt unverzüglich eine Testung durch direkten Erregernachweis (PCR).

Drese: „Mit unserer neuen Landesverordnung hält ein Paradigmenwechsel im Bereich der Pflege- und Behinderteneinrichtungen Einzug. Aus Besuchsverboten mit Ausnahmen werden Öffnungen unter Auflagen.“

Kampf gegen Corona

Jochen Schulte: Maskenpflicht hat wesentlich zu niedrigen Infektionszahlen beigetragen und die derzeitigen Lockerungen erst ermöglicht

Schwerin – Zur aktuellen Diskussion um eine Aufhebung der Maskenpflicht stellt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jochen Schulte fest: „Bei allem Verständnis für die Probleme des Einzelhandels, ist jetzt nicht die Zeit über eine anstehende Abschaffung der Maskenpflicht zu spekulieren. Die geltenden Abstandsregelungen sowie die Pflicht eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen, haben wesentlich zu den geringen Infektionszahlen und damit gerade auch zu den zwischenzeitlich erfolgten Lockerungen beigetragen.

Es ist weder im Interesse der Menschen in unserem Land noch unserer Wirtschaft mitten in der touristischen Hochsaison leichtfertig die erzielten Erfolge im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus aufs Spiel zu setzen und damit die Gefahr erneuter weitgehender Einschränkungen heraufzubeschwören. Allen sollte bewusst sein, dass das Corona-Virus nicht verschwunden ist. Wie schnell die Infektionszahlen wieder ansteigen können, zeigt sich aktuell in der Schweiz und Österreich, wo keine Maskenpflicht gilt.

Die SPD-Landtagsfraktion setzt darauf, dass auch zukünftig die richtige Reihenfolge ist, erst zu prüfen, welche weiteren Lockerungen sinnvoll sind, und im Anschluss daran mögliche Ergebnisse zu verkünden.“

Zur aktuellen Diskussion um eine Aufhebung der Maskenpflicht stellt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jochen Schulte fest: „Bei allem Verständnis für die Probleme des Einzelhandels, ist jetzt nicht die Zeit über eine anstehende Abschaffung der Maskenpflicht zu spekulieren. Die geltenden Abstandsregelungen sowie die Pflicht eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen, haben wesentlich zu den geringen Infektionszahlen und damit gerade auch zu den zwischenzeitlich erfolgten Lockerungen beigetragen.

Es ist weder im Interesse der Menschen in unserem Land noch unserer Wirtschaft mitten in der touristischen Hochsaison leichtfertig die erzielten Erfolge im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus aufs Spiel zu setzen und damit die Gefahr erneuter weitgehender Einschränkungen heraufzubeschwören. Allen sollte bewusst sein, dass das Corona-Virus nicht verschwunden ist. Wie schnell die Infektionszahlen wieder ansteigen können, zeigt sich aktuell in der Schweiz und Österreich, wo keine Maskenpflicht gilt.

Die SPD-Landtagsfraktion setzt darauf, dass es auch zukünftig die richtige Reihenfolge ist, erst zu prüfen, welche weiteren Lockerungen sinnvoll sind, und im Anschluss daran mögliche Ergebnisse zu verkünden.“

Die Grundrente kommt

Schwesig: Insbesondere Frauen und Ostdeutsche profitieren von Grundrente

Schwerin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen aus Mecklenburg-Vorpommern für die Einführung der Grundrente gestimmt.

„Die Grundrente kommt! Das ist das klare Signal an die Bürgerinnen und Bürger: Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter mehr haben als Sozialhilfe. Damit ist die Grundrente ein wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in Deutschland. Sie ist ein sozialpolitischer Meilenstein“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nach der Sitzung, in der sie für die Annahme des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung geworben hatte.

Besonders Frauen und Ostdeutsche würden von der Einführung der Grundrente profitieren. „Vier von fünf Berechtigten, die Grundrente bekommen werden, sind Frauen“, hob Schwesig hervor.

Außerdem würden überdurchschnittlich viele ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner durch die Grundrente bessergestellt. Allein in Mecklenburg-Vorpommern seien dies nach ersten Schätzungen zwischen 30.000 bis 50.000 Rentnerinnen und Rentner. „Das ist die Generation, die in den letzten 30 Jahren unser Land aufgebaut hat. Aus dieser Generation sind viele nach der Wende unverschuldet arbeitslos geworden. Sie haben dann zu oft niedrigen Löhnen neue Tätigkeiten angefangen. Diese Menschen haben viel geleistet in ihrem Arbeitsleben und haben trotzdem nur Minirenten. Ihnen wird mit der Grundrente geholfen. Sie ist damit auch ein wichtiger Beitrag zur Anerkennung ostdeutscher Lebensleistungen. Das ist 30 Jahre nach der Deutschen Einheit ein wichtiges Signal.“

Mecklenburg-Vorpommern habe sich viele Jahre für die Einführung der Grundrente eingesetzt. „Dass sie heute kommt, ist ein großer Erfolg für uns und vor allem für viele Menschen in unserem Land“, so Schwesig.

Bundesrat stimmt Grundrente zu

Berlin – Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 der Grundrente zugestimmt: Damit erhalten rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten ab 2021 einen Zuschlag zu ihrer Altersversorgung.

Für den Anspruch auf Grundrente müssen Geringverdiener ausreichend Beitragszeiten nachweisen können: Mindestens 33 Jahre, in denen sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und unterdurchschnittlich verdient haben – über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr. Berücksichtigt werden auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Der Zuschlag ist gestaffelt – in voller Höhe wird er ab 35 Pflichtversicherungsjahren gezahlt.

Der Erhalt der Grundrente erfordert keinen Antrag. Stattdessen findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Trifft die Grundrente mit anderen Einkommen – etwa Betriebsrenten oder die Pension des Partners – zusammen, gilt ein Freibetrag, bis zu dem das Einkommen nicht angerechnet wird. Für Alleinstehende liegt der Freibetrag bei 1250 Euro, für Paare bei 1950 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente gekürzt: zunächst um 60 Prozent des Betrags, der den Freibetrag übersteigt; ab einem Einkommen von 1600 Euro bei Singles und 2300 Euro bei Paaren um 100 Prozent.

Die Höhe der jeweiligen Grundrente richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen 0,3 und 0,8 EP). Diese Entgeltpunkte werden dann verdoppelt – maximal auf 0,8 EP. Anschließend wird der Wert um 12,5 Prozent verringert. Damit fällt die Rente umso höher aus, je höher die eigene Beitragsleistung ist. Maximal kann die Grundrente 404,86 Euro im Monat betragen.

Neben der Grundrente regelt das Gesetz Freibeträge im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vorgesehen.

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Regierungsentwurf zur Grundrente am 2. Juli 2020 weitgehend unverändert verabschiedet. Inhaltliche Korrekturen hat er jedoch bei der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Demnach wird die geltende monatliche Einkommensgrenze, bis zu der die betriebliche Altersvorsorge von Geringverdienern gefördert wird, von 2.200 auf 2.575 Euro angehoben, um einen zusätzlichen Anreiz für den Aufbau dieser Altersvorsorge zu schaffen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Hilfe für Seawolves und weiteren MV-Topclubs

Bargeshagen – Die Landesregierung wird die in der Initiative „Team Sport MV“ zusammengeschlossenen Vereine finanziell mit rund zwei Millionen Euro unterstützen. Diese Hilfszusage gab Sportministerin Stefanie Drese bei ihrem Treffen mit den Basketballern der Rostock Seawolves in deren Trainingszentrum in Bargeshagen.

„Aufgrund der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Abbruch der Spielsaison 2019/ 2020 sind die betroffenen Vereine unverschuldet in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten“, betonte Drese. Vor allem die fehlenden Zuschauereinnahmen, aber auch wegbrechende Sponsorengelder würden hohe Einnahmeverluste bedeuten. Noch sei nicht absehbar, wann Spiele wieder vor Tausenden von Zuschauenden möglich seien, so Drese. Hierzu müssten überregionale Entscheidungen getroffen werden.

„In diesen schweren Zeiten wollen wir unseren sportlichen Aushängeschildern in den Ballsportarten beistehen und dazu beitragen, dass ein erfolgreicher Neustart möglich ist“, verdeutlichte Drese. Die Sportministerin sagte, dass die Landesregierung gerade dabei sei, die organisatorischen Voraussetzungen für eine Landesförderung aus Mitteln des MV-Schutzfonds zu schaffen, um schnellstmöglich die Mittel an die Vereine ausreichen zu können.

Drese: „Wir wissen, dass die wirtschaftliche Not groß ist, deshalb helfen wir mit den rund zwei Millionen Euro im beträchtlichen Umfang.“

Zur Initiative „Team Sport MV“ gehören die Spielsportvereine SSC Palmberg Schwerin, Rostock Seawolves, F.C. Hansa Rostock, HC Empor Rostock, Rostock Griffins, Stralsunder HV, Mecklenburger Stiere und SV Warnemünde.