……ist gerüstet für die Nachwuchsgewinnung und die Digitalisierung
Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister, die Präsidenten des Landessozialgerichts sowie des Landesarbeitsgerichts und der Vertreter der OLG-Vizepräsidentin stellten jetzt das Ergebnis der Evaluation des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes vor.
„Die Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern ist für die Herausforderungen der nächsten Jahre gerüstet. Die Herausforderungen sind: Digitalisierung und Nachwuchsgewinnung. Das ist das Hauptergebnis der Evaluation des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes. Für die Justiz im Land ist mit der Gerichtsstrukturreform eine Grundlage geschaffen worden, die eine effiziente Arbeitsweise bei guter Organisation vor Ort ermöglicht. Wir können feststellen, dass das überwiegend gut funktioniert und sich gerade in Zeiten von Corona bewiesen hat. Die Justiz ist handlungsfähig. Die Zeit der Corona-Pandemie zeigt aber auch, dass einige Entwicklungen unvorhersehbar sind. Daher wird es auch künftig Optimierungsbedarf geben, sodass wir in Zusammenarbeit mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte die Gerichtsstruktur weiter optimieren werden. Ein Zurück gibt es nicht“, so Justizministerin Hoffmeister bei der Vorstellung des Evaluationsberichtes zur Landespressekonferenz.
Vorgestellt wurde gleichzeitig ein Gesamtkonzept für die Nachwuchsgewinnung in der Justiz. Ministerin Hoffmeister: „Unsere jahrelangen Bemühungen um junge Kräfte münden jetzt in ein strategisch zukunftsgewandtes Konzept. Die Auftritte der gesamten Justiz auf Jobmessen, das neue Justiz-Online-Karriereportal sowie die Optimierung des Referendariats in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht und dem Landesjustizprüfungsamt waren erste Schritte. Nun sind konzeptionell weitere Eckpunkte der Nachwuchsgewinnung festgelegt. Die Rekordzahlen der Einstellungen bei Referendaren und Proberichtern zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“
Die jetzige Gerichtsstruktur besteht seit Februar 2017. Die Arbeit der einst 21 Amtsgerichte wird nun an 16 Standorten gebündelt. Die Hauptstandorte sind: Greifswald, Güstrow, Ludwigslust, Neubrandenburg, Pasewalk, Rostock, Schwerin, Stralsund, Waren (Müritz) und Wismar. In Anklam, Bergen, Demmin, Grevesmühlen, Neustrelitz und Parchim wurde je eine Zweigstelle eingerichtet, die gesetzlich verankert ist. Mit der Verlegung des Landessozialgerichts nach Neustrelitz hat die Stadt ein Obergericht erhalten. Das aufgehobene Arbeitsgericht Neubrandenburg wurde zu auswärtigen Kammern des Arbeitsgerichts Stralsund umgewandelt. Mit der Reform war kein Arbeitsplatzabbau verbunden. Es sollen insgesamt fast 36 Millionen Euro über 25 Jahre gerechnet eingespart werden.