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Kategorie: Recht / Justiz

Schutz vor ungerechtfertigter Mieterhöhung

Auf der Konferenz der Justizministerinnen und -minister, JuMiKo, bringt Ministerin Jacqueline Bernhardt einen Beschlussvorschlag ein.

Schwerin – „Vermieterinnen und Vermieter können noch immer nahezu folgenlos überzogene Mietpreiserhöhungen verlangen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die geforderte Mieterhöhung über der Kappungsgrenze liegt, die in § 558 Absatz 3 BGB gesetzlich verankert ist. Selbst wenn sich die Mieterin oder der Mieter dagegen wehrt, werden solche Forderungen nur hinsichtlich des übersteigenden Teils unwirksam.

Es sollte daher geprüft werden, ob die vollständige Unwirksamkeit eines der Höhe nach ungerechtfertigten Mieterhöhungsverlangens einen stärkeren Schutz für Mieter und Mieterinnen von Wohnraum bietet. Mietende sind in der Regel auf Seiten der strukturell schwächeren Vertragsparteien. Es trifft oftmals finanziell schwächere Menschen, die aufgrund der Wohnraumknappheit keine adäquate Ausweichlösung organisieren können.

Für einen verbesserten Schutz der Mieterinnen und Mieter sollte der Sanktionsdruck auf Seiten der Vermietenden erhöht werden. Die Norm des § 558 BGB wäre um eine entsprechende Rechtsfolge zu ergänzen, die möglichen Mietwucher jenseits strafrechtlicher Konsequenzen sanktioniert. Der Beschlussvorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern mündet daher in einer Prüfbitte an die zuständige Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Wir brauchen einen echten Schutz vor ungerechtfertigter Mieterhöhung“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der JuMiKo in Leipzig.

„Auch sind im Mietrecht die gesetzlichen Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung aus meiner Sicht unzureichend. Gerade für Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten besteht vor allem bei unberechtigten Eigenbedarfskündigungen hier Handlungsbedarf. Zu beachten ist natürlich immer, dass die Rechtslage zur Eigenbedarfskündigung schon allein vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie komplex erscheint.

Es gilt aber auch, die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Dabei sind die Belange der Mietenden, also das Bestandsinteresse, als auch das Erlangungsinteresse der Vermietenden in angemessener Weise zu berücksichtigen. Nach § 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB liegt ein berechtigtes Interesse der vermietenden Partei an der Beendigung des Mietverhältnisses dann vor, wenn die Räume als Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige des eigenen Haushalts benötigt werden.

Diese Gründe, die im Kündigungsschreiben anzugeben sind, sind aber für die betroffenen Mieterinnen und Mieter schwer zu überprüfen, so dass Scheinbedarfskündigungen rechtlich kaum sanktioniert werden können. Ich plädiere für eine gesetzliche Präzisierung der Begründungspflicht. Zu überlegen wäre zum Beispiel, ob zu der Person, die nach der Eigenbedarfskündigung bedacht wird, nähere Details genannt werden sollten.

In Betracht kämen aber auch Angaben dazu, ob die vermietende Partei über weitere Wohnungen verfügt, die gegebenenfalls den Eigenbedarf decken könnten. Auch hier soll die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten werden zu prüfen, ob an dieser Stelle der Schutz für Mieterinnen und Mieter gestärkt werden kann“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Die Herbst-Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) tagt am 6./7. November 2025 in Leipzig.

22 Diplome der Rechtspflege an der FH Güstrow überreicht

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Von den Diplomierten verstärken 21 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger die Justiz M-V.“

Güstrow – „Zu ihrem erfolgreichen Abschluss des Diplom-Studiums gratuliere ich heute 22 Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. Die Diplomierungsfeier fällt passend auf den 22. Europäischen Tag der Justiz heute. Das ist ein Tag, an dem die EU-weite Zusammenarbeit der Justiz gewürdigt wird. Die Justiz ist eine attraktive Arbeitgeberin, auch hier in Mecklenburg-Vorpommern. Von den 22 diplomierten Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern werden 21 in der Justiz unseres Landes ernannt.

Sie verstärken die Gerichte und Staatsanwaltschaften, hier sind sie unverzichtbar. Ein großer Dank geht heute an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, die das dreijährige Studium ausrichtet, sowie an die Ausbilderinnen und Ausbildern an den Gerichten und Staatsanwaltschaften für den praktischen Teil des Studiums“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Diplomierungsfeier an der FH Güstrow.

Viermal wurde die Note „gut“ vergeben, elfmal die Note „befriedigend“. Die Durchschnittsnote liegt bei 9,22 Punkten. Das beste Diplom-Ergebnis liegt bei einer Punktzahl von 13,29 Punkten. Sowohl der Durchschnitt als auch die Bestleistung sind eine Steigerung zum letzten Durchgang vor zwei Jahren.

„Den frisch diplomierten 16 Rechtspflegerinnen und sechs Rechtspflegern bietet sich ein breit gefächertes Aufgabengebiet im gehobenen Dienst. Der Beruf ist verantwortungsvoll. Viele Aufgaben, die heute durch das Gesetz Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Entscheidung übertragen worden sind, waren früher zumeist Richterinnen und Richtern vorbehalten.

Das oberste Ziel der Tätigkeit es, auf vielen Gebieten den Rechtsfrieden zu erhalten und zu sichern. Zum Beispiel im Nachlass-, Betreuungs-, Grundbuch- und Registerrecht sowie im Zwangsvollstreckungsrecht. Die Rechtspflege ist fester Teil des Rechtsstaates“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Der nächste duale Studiengang der Rechtspflege beginnt im Sommer 2026.

Probelauf für juristisches E-Examen war erfolgreich

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Fast alle Prüflinge wählten die digitale Möglichkeit. Ab Februar ist der Regelbetrieb geplant.“

Schwerin – „Auf dem Weg der Digitalisierung der Justiz haben wir einen weiteren Meilenstein gesetzt. Die Pilotierung des der elektronischen Prüfung im Probeexamen für die Zweite juristische Staatsprüfung ist erfolgreich absolviert worden. Sie verlief reibungslos.

Dass dieser Schritt zeitgemäß ist, sehen wir an der Beteiligung. Insgesamt haben sich 56 von 58 Referendarinnen und Referendaren für die digitale Variante entschieden. Nur noch zwei Probeexamen wurden per Hand geschrieben. Absolviert wurde das Probeexamen Anfang Oktober an den drei Standorten Schwerin, Rostock und Greifswald“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Das Probeexamen ist eine Pflichtveranstaltung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes auf die Zweite juristische Staatsprüfung, dem Rechtsreferendariat.

Babette Bohlen, Justizstaatssekretärin und Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes sieht die Einführung des E-Examens ebenso auf gutem Weg: „Erfreulich waren auch die Rückmeldungen der Referendarinnen und Referendare, die sich zum größten Teil sehr positiv über die elektronische Möglichkeit geäußert haben. Viele kündigten schon jetzt an, im Februar den schriftlichen Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung auf alle Fälle digital absolvieren zu wollen.

Nach einer Auswertung der Pilotphase steht das Ziel, im Februar das E-Examen regulär anzubieten. Für alle Jura-Studierenden an der Universität Greifswald wollen wir voraussichtlich ab April 2027 die Möglichkeit der elektronisch geschriebenen staatlichen Pflichtfachprüfung, also des ersten Examens einführen“, so Justizstaatssekretärin Bohlen.

Ministerin Jacqueline Bernhardt dankt in dem Zusammenhang dem Oberlandesgericht, das gemeinsam mit dem Landesjustizprüfungsamt die Pilotierung ermöglichte: „Der Weg bis zum erfolgreichen Test des E-Examens war kein Selbstläufer. Nach einer intensiven Projektplanung brauchte es die Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung. Darüber hinaus wurde die Vergabe an einen technischen Dienstleister ausgeschrieben.

Die Referendarinnen und Referendare haben ebenso die Möglichkeit bekommen, auf einem elektronischen Portal vorab zu testen, ob eine digitale Prüfung für sie infrage kommen könnte. Auch wurden den Prüferinnen und Prüfern erste Schulungen für die Korrektursoftware angeboten, denn mit dem E-Examen werden auch E-Korrekturen eingeführt. Parallel arbeiten wir an der elektronischen Prüfungsakte. Die Digitalisierung in der Justiz von Mecklenburg-Vorpommern schreitet unaufhaltsam voran“, stellt Ministerin Bernhardt klar.

400 Euro Spende für das Jugendrechtshaus Schwerin e. V.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Der Erlös stammt aus einer Versteigerungsaktion zum Betriebsausflug des Ministeriums.“

Schwerin – „Die ehrenamtliche Arbeit des Jugendrechtshauses Schwerin ist für die Akzeptanz unseres Rechtsstaats von enormer Bedeutung. Das Engagement wird von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz als sehr wichtig angesehen. Aus dem Grund war es auch nicht schwer, Spendengelder während unseres Betriebsausflugstags am Schweriner See einzusammeln.

Aus unserer Versteigerungsaktion kamen 400 Euro zusammen, die ich gern dem Vorsitzenden des Jugendrechtshauses Schwerin, dem ehemaligen Direktor des Amtsgerichts Ludwigslust Andreas Merklin, überreiche“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zu Übergabe des Schecks in Ludwigslust.

„Im Jugendrechtshaus Schwerin sind mehr als 40 Mitglieder ehrenamtlich vereint. Es sind zumeist Juristinnen und Juristen, die Schülerinnen und Schülern Rechtskenntnisse und Rechtsbewusstsein nahebringen. Wenn Schulklassen Gerichtsverhandlungen besuchen, sind oftmals Mitglieder des Jugendrechtshauses Schwerin zur Nachbesprechung dabei. Sie gehen auch an die Schulen und vermitteln Wissen zu Themen wie etwa Rechtsstaat, Jugendstrafrecht, Europarecht und auch Arbeitsrecht für Jugendliche.

Wir müssen gerade Schülerinnen und Schülern die Justiz und ihre Arbeit näherbringen. Sie sollen verstehen, wie der Rechtsstaat und damit auch unsere Demokratie funktionieren. Darüber hinaus ist die ehrenamtliche Arbeit der Mitglieder des Jugendrechtshauses auch praxisbezogene Nachwuchswerbung. Denn sie erklären auch, wie attraktiv und interessant die Tätigkeiten in der Justiz sind. Dafür gilt der Dank des gesamten Ministeriums“, so Ministerin Bernhardt zur Übergabe der Spende.

Erprobungen in der Justiz werden gesetzlich festgeschrieben

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Erprobung im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst gebilligt.

Schwerin – „Was bislang nur in einer Verwaltungsvorschrift geregelt war, soll künftig gesetzlich verankert sein. Es geht um die Erprobungen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten als Voraussetzung für die Übertragung von Beförderungsämtern. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Vorgaben, die bedeutend für eine Auswahlentscheidung nach Leistung sind, in Rechtsnormen zu regeln sind. Bloße Verwaltungsvorschriften reichen nicht mehr aus.

Dem kommt Mecklenburg-Vorpommern nach, wie im Übrigen andere Bundesländer auch. Damit erhöhen wir die Rechtssicherheit von Stellenbesetzungsverfahren“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettssitzung. In ihrer Sitzung heute hat die Landesregierung den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern gebilligt.

Die Regelungen über die Erprobung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sollen durch eine Ergänzung des § 6 RiG M-V gesetzlich verankert werden. Der neue Absatz 6 enthält die wesentlichen Vorgaben zur Erprobung, insbesondere die grundsätzliche Entscheidung für das Erfordernis einer Eignungsfeststellung im Rahmen einer Erprobung vor der Übertragung eines Beförderungsamtes.

Der neue Absatz 7 sieht eine Ermächtigung für das für Justiz zuständige Ministerium vor, die weitere Ausgestaltung durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Damit wird eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Rechtsgrundlage für die Erprobung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten geschaffen.

Europol: Schlag gegen die Glasaal-Mafia

Schwerin – Behörden aus ganz Europa und darüber hinaus haben sich mit Europol zusammengetan, um gegen organisierte kriminelle Gruppen vorzugehen, die hinter dem illegalen Handel mit gefährdeten Glasaalen stehen.

Europol deckte in einer Operation, die von Oktober 2024 bis Juni 2025 lief, groß angelegte Schmuggelnetzwerke zwischen Europa und Asien auf. Die Schmuggler fälschten Fangaufzeichnungen und Empfänger für Lieferungen, um Kontrollen zu umgehen und jedes Jahr Tonnen von lebenden Aalen zu transportieren. Dieser Schwarzmarkt bedroht eine stark gefährdete Spezies.

Die Europäische Union schenkt dem Aal mit einer eigenen Verordnung zu seinem Schutz große Aufmerksamkeit.

Auch Mecklenburg-Vorpommern engagiert sich seit vielen Jahren für den Aal. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus begrüßt den Einsatz und Erfolg der europäischen Kontrollbehörden: Seit 2009 erfolgt ein systematischer Besatz der für eine spätere Abwanderung geeigneten Gewässer in MV, der ebenso wie das Glasaal- und Blankaalmonitoring in ausgewählten Fließgewässern sowie das Gelbaal-Monitoring im Küstenmeer wesentlicher Bestandteil des Aalmanagements im Land ist.

Alle diese Maßnahmen werden aus dem jeweiligen Fischereifonds und unter Kofinanzierung mit Landesmitteln finanziert sowie in Bezug auf Maßnahmen privatrechtlicher Partner höchstmöglich unterstützt. Damit erfüllt Mecklenburg-Vorpommern die Anforderungen auch im Rahmen des gesamtdeutschen als auch des paneuropäischen Aalmanagements.

„Rechnen wir 2025, das Jahr des Aals, mit hinzu, werden hierzulande seit 2009 bis zum Jahresende insgesamt mehr als 100 Tonnen Besatzaale in Binnengewässern ausgebracht worden sein. Dass sind dann etwa 30 Millionen Individuen, davon knapp 14 Millionen vorgestreckte Aale und mehr als 16 Millionen Glasaale. Bis letztes Jahr hat das Land die Gesamtausgaben von 5,16 Millionen Euro mit knapp drei Millionen Euro aus dem EU-Fischereifonds und 937 000 Euro Landesmitteln unterstützt.

Fast 1,3 Millionen Euro haben Angler und Fischer als Eigenmittel aufgebracht. Hinzu kommt der Besatz in den Küstengewässern, den das Land, seit 2014 finanziert mit rund 225 000 Euro aus den Einnahmen für die Küstenangelerlaubnisse, selbst unternimmt. Das sind nochmals 2,1 Millionen Glasaale“, erläuterte Backhaus

Im Rahmen des landesspezifischen Managements gibt es deutlich sichtbare Zeichen einer Verbesserung. Basierend auf voneinander unabhängigen Erfassungsmethoden kann für den Gelbaalbestand im Küstenbereich eine positive Entwicklung der Bestandsdichte innerhalb der letzten Jahre gezeigt werden. Im Binnenbereich zeigen sich ähnlich positive Tendenzen. Im Vergleich zu den Vorjahren wurden im Jahr 2024 deutlich mehr in den Binnenbereich einwandernde Jungaale an den Monitoringstationen des Landes beobachtet.

Ebenso deutet die gestiegene Abwanderung beim Blankaalmonitoring im Jahr 2024 auf eine positive Entwicklung des Aalbestands hin. Eine nachhaltige Steigerung der Blankaalabwanderung wird aufgrund der langen Wachstumsphase der Aale von 10-20 Jahren bis zur Abwanderung aus dem Binnenbereich nach Prognosen der Landesforschung etwa ab dem Ende dieser Dekade erreicht. Diese Erkenntnisse unterstreichen die Wirksamkeit der in Mecklenburg-Vorpommern getroffenen Managementmaßnahmen.

Neue Mitglieder im „Team Justiz“

Justizministerin Bernhardt vereidigt neue Mitglieder im „Team Justiz“ / 18 Frauen und Männer starten ihre Ausbildung im Vollzug. Zeitgleich verstärken zehn neue Kolleginnen und Kollegen die vier JVA in MV.

Güstrow – An der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow sind heute 18 Frauen und Männer als Anwärterinnen und Anwärter vereidigt worden. Sie beginnen ihre zweijährige Ausbildung zu Justizvollzugsbediensteten. Gleichzeitig bekamen heute zehn Frauen und Männer ihre Urkunden nach bestandener Prüfung. Sie wurden als Beamte auf Probe ernannt. Die beste Note war ein ‚gut‘ mit 11,45 Punkten.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt betonte in ihrer Festrede: „Unsere Mitarbeitenden in den vier Justizvollzugsanstalten sind wichtiger Baustein unseres obersten Ziels im Justizvollzug, der Resozialisierung. Hinter diesem einen Wort steckt eine große Verantwortung. Die Bediensteten brauchen Teamgeist, Selbstbewusstsein und Menschlichkeit. Sie tragen auch dafür Sorge, dass die eigene Familie, die Nachbarschaft, der Freundeskreis weiterhin ein sicheres Leben haben werden. Vor allem soll Menschen auf den Weg zurück in ein Leben ohne neue Straftaten geholfen werden“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Die drei Anwärterinnen und 15 Anwärter haben als Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes eine gute Zeit bei einer attraktiven Arbeitgeberin, der Justiz vor sich. Sie setzten sich aus 230 Bewerbungen durch. Das Durchschnittalter liegt bei gut 25 Jahren. Einige von ihnen haben bereits eine erste Ausbildung gemacht zum Beispiel als Fachlagerist, Anlagenmechaniker, Gas-Wasser-Installateur oder Kfz-Mechatroniker. Bewerben können sich alle ab 18 Jahren, sofern sie einen Realschulabschluss oder vergleichbares haben. –>Info.

„Gute Arbeitsbedingungen für das Team Justiz sind uns wichtig. Es läuft derzeit eine Personalbedarfserhebung. Dazu gilt ab 1. Oktober ein neuer Dienstsporterlass. Der beinhaltet noch mehr Möglichkeiten für Kolleginnen und Kollegen, mit Sportprogrammen ihre Gesundheit und Dienstfähigkeit im Rahmen der Dienstzeit absolvieren zu können.  Außerdem bereiten wir weitere Beförderungsausschreibungen vor als Zeichen der Wertschätzung für die wichtige Arbeit mit verurteilten Straftäterinnen und Straftätern.

Justizdelegation aus M-V informiert sich in Tallinn über Digitalisierung

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Vom Erfahrungsaustausch mit estnischen Expertinnen und Experten wollen wir profitieren.“

Tallinn – „Die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern steht deutschlandweit beim Thema Digitalisierung gut da. Die geplante Verlängerung der Frist zur gesetzlichen Einführung der E-Akte um ein Jahr werden wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht brauchen, wir sind voraussichtlich zum Jahresende 2025 fertig mit der Umstellung.

Dennoch gibt es viele Bereiche der Digitalisierung, in denen wir von anderen Ländern in der Europäischen Union lernen können. Ein Vorreiterland ist Estland. Daher werde ich mit einer Delegation aus der Justiz unseres Landes in dieser Woche nach Tallinn reisen, um viele Gespräche zu führen und Eindrücke zu gewinnen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Justizministerin Bernhardt wird von der Generalstaatsanwältin Christine Busse, der stellvertretenden Leiterin der Abteilung Justizvollzug Gloria Arndt sowie dem Leiter des IT-Referatsgruppe im Ministerium Dr. Niklas Schreiner begleitet. Auf dem Programm steht zunächst der Besuch des e-Estonia Briefingzentrums, das über die digitale Erfolgsgeschichte Estlands informiert und Teil der Estnischen Wirtschaftsförderungsagentur ist.

Geplant ist ebenso ein Treffen mit der Justiz- und Digitalministerin der Republik Estland Liisa-Ly Pakosta zum Thema Digitalisierung und KI-Anwendungen im Justizbereich. Gespräche über IT-Sicherheit und Digitalisierung in der Justiz und der Verwaltung werden außerdem mit der Vorsitzenden des Bezirksgerichts Harju, Liina Naaber-Kivisoo, dem Botschaftsrat und Ständigen Vertreter Mario Sauder sowie in der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, EU-LISA geführt. Besucht wird auch die Tallinner Justizvollzugsanstalt, in der es mehr als 1.000 Haftplätze gibt.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir leben die Ostseestrategie in Mecklenburg-Vorpommern. Diese beinhaltet auch gegenseitige Impulse, die wir auf dieser Reise bekommen werden. Unser Ziel bleibt, dass die Justiz bei allen Herausforderungen, die schon jetzt absehbar sind, auch künftig bürgernah und effizient arbeiten kann.“