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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

LNG-Terminal Mukran: Klage der Deutsche ReGas gescheitert

Insel Rügen – Die Klage der Dt. ReGas gegen das StALU Vorpommern bzgl. der Feststellung der Änderungsgenehmigungspflicht für einen (Weiter-) Betrieb des LNG Terminals ohne Landstromanbindung (KWK-Anlage) wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgewiesen. Damit wurde die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des StALU für die Durchführung eines Änderungsgenehmigungsverfahrens vollumfänglich bestätigt.

Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das StALU zurecht davon ausgegangen ist, dass durch die geplante Änderung des Terminalbetrieb ohne Landstromanbindung nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden können, die nicht offensichtlich gering sind, und somit die Durchführung eines formalen Änderungsgenehmigungsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist.

„Bereits im Anzeigeverfahren Ende 2024 bzgl. der Änderung Betrieb ohne KWK-Anlage hat das StALU Vorpommern die Umweltbelange in Abstimmung mit den Umweltfachbehörden und die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in dem Feststellungsbescheid zur Änderungsgenehmigungspflicht entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Es bleibt nunmehr die Behördenentscheidung im laufenden Änderungsgenehmigungsverfahren abzuwarten.

Rekord bei Zahl der Einstellungen im Rechtsreferendariat

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Hälfte der eingestellten Referendarinnen und Referendare haben hier in M-V Jura studiert.“

Schwerin – „Heute zum 1. Dezember 2025 stellen wir in Mecklenburg-Vorpommern 73 Rechtsreferendarinnen und -referendare ein. Das ist eine Rekordzahl, die es zuletzt im Dezember 2022 gab und davor seit über 20 Jahren nicht. Das bedeutet, der Vorbereitungsdienst auf die Zweite juristische Staatsprüfung hier in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor eine beliebte Option deutschlandweit. In diesem Jahr haben wir insgesamt 123 Referendarinnen und Referendare eingestellt, so dass derzeit 244 Frauen und Männer ihr zweijähriges Referendariat absolvieren.

Die Attraktivität des Referendariats in Mecklenburg-Vorpommern spricht sich weiter herum. In Konkurrenz zu anderen Bundesländern können wir durchaus mithalten, nicht nur wegen der Natur und der Ostsee. Das ist daran zu erkennen, dass rund 58 Prozent der eingestellten Frauen und Männer in Norddeutschland geboren wurden und sich bewusst für M-V entschieden haben. Wir optimieren das Referendariat stetig. Nach dem erfolgreichen Probelauf im Herbst startet das E-Examen im Februar regulär. Ein großer Dank für den unermüdlichen Einsatz geht an das Oberlandesgericht Rostock und das Landesjustizprüfungsamt“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Einstellung von 73 Referendarinnen und Referendaren.

„26 Prozent der Referendarinnen und Referendare kommen aus Mecklenburg-Vorpommern, diese Quote ist stabil. Die Hälfte der eingestellten Frauen und Männer hat hier im Land die erste juristische Prüfung absolviert. Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Durchgang besonders attraktiv für Menschen aus Norddeutschland und Berlin. Ihnen allen ein herzliches Willkommen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Von den 33 Frauen und 40 Männern sind 19 in Mecklenburg-Vorpommern geboren, zwölf in Hamburg, zehn in Berlin, sechs in Schleswig-Holstein und fünf in Niedersachsen. Alle anderen stammen aus anderen Bundesländern, eine Person kommt aus dem Ausland. 37 der Eingestellten haben ihr Jurastudium in M-V absolviert, sieben in Hamburg und zwölf in Nordrhein-Westfalen, die anderen zum Beispiel in Kiel, Celle, München, Bremen oder auch Leipzig.

Jahrestagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

„Die Unabhängigkeit der Justiz ist nicht verhandelbar.“ / Ministerin Jacqueline Bernhardt sprach zur Jahrestagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit über die Resilienz des Rechtsstaates.

Rostock – „Wir sehen in Europa und darüber hinaus, wie politische Kräfte versuchen, die Unabhängigkeit der Justiz zu schwächen, sie zu instrumentalisieren oder sogar systematisch auszuhöhlen. Was anderswo gelingt, darf in hier Deutschland niemals möglich werden. Eine Gefährdung des Rechtsstaates ist auch durch schleichende Einflussnahmen möglich, etwa über mangelnde Transparenz oder den Versuch, fachliche Kriterien zugunsten politischer Loyalität zu relativieren.

Für mich ist die Unabhängigkeit der Justiz aber unverhandelbar“, betonte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Jahrestagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit von Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow.

„Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein Verfassungsgebot und tägliche Aufgabe für Politik und Staat. Die Justiz muss Entscheidungen nach Recht und Gesetz treffen können und nicht nach der Erwartung politischer Akteurinnen und Akteure. Denn wer die Justiz politisch steuern kann, kann auch Grundrechte aushöhlen. Deshalb müssen wir Vorkehrungen treffen. Allein das Chaos um die Wahl von Richterinnen und Richtern am Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr beweist diese Notwendigkeit.

Noch vor einem Jahr hat der Bundesrat einer Grundgesetzänderung zugestimmt, mit der die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts gestärkt werden soll. Wichtige Regelungen zum Status und zur Arbeit des Bundesverfassungsgerichts sind nun nicht mehr nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu finden, sondern haben Verfassungsrang“, so Justizministerin Jaqueline Bernhardt. Gleiches betonte sie auch beim anschließenden Jahresgespräch der Rechtspflege vor Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren in Rostock.

Nicht körperliche und verbale sexuelle Belästigung ist Sexismus

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sieht eine Lücke in der Gesetzgebung.

Schwerin – „Kern unserer Aufgabe als Gesetzgeberinnen, Gesetzgeber und als Mitglied der Landesregierung ist es, Verantwortung dafür zu tragen, dass die Würde jedes Menschen in diesem Land geschützt wird. Niemand darf zum bloßen Objekt gemacht werden. Frauen, Männer, Kinder und nicht-binäre Personen sollen frei und sicher leben können. Sexuelle Belästigung, insbesondere in verbaler oder nichtkörperlicher Form, ist keine Randerscheinung, kein Kavaliersdelikt und erst recht kein Missverständnis. Sie ist eine erhebliche sexuelle Belästigung, wenn sie gezielt darauf abzielt, Menschen einzuschüchtern, zu erniedrigen oder herabzusetzen.

Sie verletzt Intimsphäre und Selbstbestimmung und beschränkt die Freiheit, sich ohne Angst im öffentlichen Raum zu bewegen. Wer davon betroffen ist, trägt die Folgen oft lange. Betroffene ändern Wege, Kleidung, Routinen. Sie fühlen sich unsicher dort, wo andere sich frei bewegen. Studien zeigen: Mehr als die Hälfte aller Frauen hat solche Belästigungen erlebt, besonders häufig junge Frauen. Auch queere Personen sind deutlich überproportional betroffen. Das ist ein Zustand, der einer modernen, gleichberechtigten Gesellschaft nicht würdig ist“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Rede im Landtag zum TOP 36, Antrag der Fraktionen Die Linke und SPD „Schutz vor nicht körperlicher sexueller Belästigung verbessern“.

„Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hat für nächstes Jahr einen Gesetzentwurf angekündigt, der gezielte Aufnahmen von bekleideten Körperpartien mit sexueller Motivierung im öffentlichen Raum unter Strafe stellen soll. Es ist gut, dass der Landtag diesem Vorhaben heute Rückendeckung gibt. Denn sexuelle Belästigungen, insbesondere in verbaler oder nichtkörperlicher Form, fallen nicht unter den Tatbestand der sexuellen Belästigung und auch nicht unter § 177 StGB, da keine körperliche Berührung vorliegt.

Wir brauchen deshalb eine rechtliche Erheblichkeitsschwelle, die klar festlegt: Dort, wo Menschen bewusst sexualisiert und eingeschüchtert werden, hat der Staat die Pflicht einzugreifen. Dass dies möglich ist, zeigt das Stalking-Recht, in dem eine solche Schwelle bereits ausgestaltet wurde. Andere europäische Staaten sind hier weiter: Länder wie Frankreich, Belgien oder die Niederlande haben nicht körperliche sexuelle Belästigung daher ausdrücklich unter Strafe gestellt. Es ist also keineswegs ein unüberwindbares rechtstechnisches Problem, sondern eine Frage des politischen Willens“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Besonders markant ist doch die Tatsache, dass noch immer zum Beispiel ein Mann einem elfjährigen Mädchen auf offener Straße widerlichste sexuelle Aufforderungen straffrei zurufen kann. Hier ist deutlich, dass es unsere Pflicht ist, das Gesetz zu ändern. Jede Art von Sexismus gehört verboten. Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, in der sich alle Menschen frei, selbstbestimmt und sicher bewegen können, egal ob auf der Straße, in der Schule oder am Arbeitsplatz. Die klare Botschaft an die Betroffenen ist, dass sie nicht allein sind und der Staat ihnen das Recht auf Schutz gewähren will. Für diejenigen, die nicht körperliche sexuelle Belästigung ausüben, soll die Zeit der Straflosigkeit vorbei sein. Wer andere erniedrigt oder einschüchtert, muss mit Konsequenzen rechnen“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt im Landtag weiter.

Regenbogen AG räumt Campingplatz Prerow

Prerow – uf ihrer Internetseite hat die Regenbogen AG angekündigt, bis zum 14. November eine Teilfläche des Campingplatzes Prerow zu räumen und diese anschließend an das Land zurückzugeben. Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt diesen Schritt.

„Für die Dauercamper, die Gewerbetreibenden vor Ort und für die Gemeinden ist eine einvernehmliche Lösung von großem Interesse. So wird Planungssicherheit für die kommende Saison hergestellt.

Das gilt auch für den neuen Betreiber des Campingplatzes. Die Stiftung Umwelt und Naturschutz MV und die Ahoi Camp Prerow GmbH stehen mit ihren Vertragsver­handlungen kurz vor dem Abschluss.

Voraussichtlich kann noch in diesem Monat ein längerfristiger Pachtvertrag abgeschlossen werden, auf dessen Grundlage der Betrieb durch Ahoi und insbesondere auch die dringend benötigten Investitionen auf dem gesamten Campingplatz erfolgen können. Zur Saison 2026 werden dann die Camper Betriebssicherheit und verbesserte Bedingungen auf dem Platz vorfinden“, so Backhaus.

Schutz vor ungerechtfertigter Mieterhöhung

Auf der Konferenz der Justizministerinnen und -minister, JuMiKo, bringt Ministerin Jacqueline Bernhardt einen Beschlussvorschlag ein.

Schwerin – „Vermieterinnen und Vermieter können noch immer nahezu folgenlos überzogene Mietpreiserhöhungen verlangen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die geforderte Mieterhöhung über der Kappungsgrenze liegt, die in § 558 Absatz 3 BGB gesetzlich verankert ist. Selbst wenn sich die Mieterin oder der Mieter dagegen wehrt, werden solche Forderungen nur hinsichtlich des übersteigenden Teils unwirksam.

Es sollte daher geprüft werden, ob die vollständige Unwirksamkeit eines der Höhe nach ungerechtfertigten Mieterhöhungsverlangens einen stärkeren Schutz für Mieter und Mieterinnen von Wohnraum bietet. Mietende sind in der Regel auf Seiten der strukturell schwächeren Vertragsparteien. Es trifft oftmals finanziell schwächere Menschen, die aufgrund der Wohnraumknappheit keine adäquate Ausweichlösung organisieren können.

Für einen verbesserten Schutz der Mieterinnen und Mieter sollte der Sanktionsdruck auf Seiten der Vermietenden erhöht werden. Die Norm des § 558 BGB wäre um eine entsprechende Rechtsfolge zu ergänzen, die möglichen Mietwucher jenseits strafrechtlicher Konsequenzen sanktioniert. Der Beschlussvorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern mündet daher in einer Prüfbitte an die zuständige Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Wir brauchen einen echten Schutz vor ungerechtfertigter Mieterhöhung“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der JuMiKo in Leipzig.

„Auch sind im Mietrecht die gesetzlichen Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung aus meiner Sicht unzureichend. Gerade für Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten besteht vor allem bei unberechtigten Eigenbedarfskündigungen hier Handlungsbedarf. Zu beachten ist natürlich immer, dass die Rechtslage zur Eigenbedarfskündigung schon allein vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie komplex erscheint.

Es gilt aber auch, die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Dabei sind die Belange der Mietenden, also das Bestandsinteresse, als auch das Erlangungsinteresse der Vermietenden in angemessener Weise zu berücksichtigen. Nach § 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB liegt ein berechtigtes Interesse der vermietenden Partei an der Beendigung des Mietverhältnisses dann vor, wenn die Räume als Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige des eigenen Haushalts benötigt werden.

Diese Gründe, die im Kündigungsschreiben anzugeben sind, sind aber für die betroffenen Mieterinnen und Mieter schwer zu überprüfen, so dass Scheinbedarfskündigungen rechtlich kaum sanktioniert werden können. Ich plädiere für eine gesetzliche Präzisierung der Begründungspflicht. Zu überlegen wäre zum Beispiel, ob zu der Person, die nach der Eigenbedarfskündigung bedacht wird, nähere Details genannt werden sollten.

In Betracht kämen aber auch Angaben dazu, ob die vermietende Partei über weitere Wohnungen verfügt, die gegebenenfalls den Eigenbedarf decken könnten. Auch hier soll die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten werden zu prüfen, ob an dieser Stelle der Schutz für Mieterinnen und Mieter gestärkt werden kann“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Die Herbst-Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) tagt am 6./7. November 2025 in Leipzig.

22 Diplome der Rechtspflege an der FH Güstrow überreicht

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Von den Diplomierten verstärken 21 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger die Justiz M-V.“

Güstrow – „Zu ihrem erfolgreichen Abschluss des Diplom-Studiums gratuliere ich heute 22 Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. Die Diplomierungsfeier fällt passend auf den 22. Europäischen Tag der Justiz heute. Das ist ein Tag, an dem die EU-weite Zusammenarbeit der Justiz gewürdigt wird. Die Justiz ist eine attraktive Arbeitgeberin, auch hier in Mecklenburg-Vorpommern. Von den 22 diplomierten Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern werden 21 in der Justiz unseres Landes ernannt.

Sie verstärken die Gerichte und Staatsanwaltschaften, hier sind sie unverzichtbar. Ein großer Dank geht heute an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, die das dreijährige Studium ausrichtet, sowie an die Ausbilderinnen und Ausbildern an den Gerichten und Staatsanwaltschaften für den praktischen Teil des Studiums“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Diplomierungsfeier an der FH Güstrow.

Viermal wurde die Note „gut“ vergeben, elfmal die Note „befriedigend“. Die Durchschnittsnote liegt bei 9,22 Punkten. Das beste Diplom-Ergebnis liegt bei einer Punktzahl von 13,29 Punkten. Sowohl der Durchschnitt als auch die Bestleistung sind eine Steigerung zum letzten Durchgang vor zwei Jahren.

„Den frisch diplomierten 16 Rechtspflegerinnen und sechs Rechtspflegern bietet sich ein breit gefächertes Aufgabengebiet im gehobenen Dienst. Der Beruf ist verantwortungsvoll. Viele Aufgaben, die heute durch das Gesetz Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Entscheidung übertragen worden sind, waren früher zumeist Richterinnen und Richtern vorbehalten.

Das oberste Ziel der Tätigkeit es, auf vielen Gebieten den Rechtsfrieden zu erhalten und zu sichern. Zum Beispiel im Nachlass-, Betreuungs-, Grundbuch- und Registerrecht sowie im Zwangsvollstreckungsrecht. Die Rechtspflege ist fester Teil des Rechtsstaates“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Der nächste duale Studiengang der Rechtspflege beginnt im Sommer 2026.

Probelauf für juristisches E-Examen war erfolgreich

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Fast alle Prüflinge wählten die digitale Möglichkeit. Ab Februar ist der Regelbetrieb geplant.“

Schwerin – „Auf dem Weg der Digitalisierung der Justiz haben wir einen weiteren Meilenstein gesetzt. Die Pilotierung des der elektronischen Prüfung im Probeexamen für die Zweite juristische Staatsprüfung ist erfolgreich absolviert worden. Sie verlief reibungslos.

Dass dieser Schritt zeitgemäß ist, sehen wir an der Beteiligung. Insgesamt haben sich 56 von 58 Referendarinnen und Referendaren für die digitale Variante entschieden. Nur noch zwei Probeexamen wurden per Hand geschrieben. Absolviert wurde das Probeexamen Anfang Oktober an den drei Standorten Schwerin, Rostock und Greifswald“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Das Probeexamen ist eine Pflichtveranstaltung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes auf die Zweite juristische Staatsprüfung, dem Rechtsreferendariat.

Babette Bohlen, Justizstaatssekretärin und Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes sieht die Einführung des E-Examens ebenso auf gutem Weg: „Erfreulich waren auch die Rückmeldungen der Referendarinnen und Referendare, die sich zum größten Teil sehr positiv über die elektronische Möglichkeit geäußert haben. Viele kündigten schon jetzt an, im Februar den schriftlichen Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung auf alle Fälle digital absolvieren zu wollen.

Nach einer Auswertung der Pilotphase steht das Ziel, im Februar das E-Examen regulär anzubieten. Für alle Jura-Studierenden an der Universität Greifswald wollen wir voraussichtlich ab April 2027 die Möglichkeit der elektronisch geschriebenen staatlichen Pflichtfachprüfung, also des ersten Examens einführen“, so Justizstaatssekretärin Bohlen.

Ministerin Jacqueline Bernhardt dankt in dem Zusammenhang dem Oberlandesgericht, das gemeinsam mit dem Landesjustizprüfungsamt die Pilotierung ermöglichte: „Der Weg bis zum erfolgreichen Test des E-Examens war kein Selbstläufer. Nach einer intensiven Projektplanung brauchte es die Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung. Darüber hinaus wurde die Vergabe an einen technischen Dienstleister ausgeschrieben.

Die Referendarinnen und Referendare haben ebenso die Möglichkeit bekommen, auf einem elektronischen Portal vorab zu testen, ob eine digitale Prüfung für sie infrage kommen könnte. Auch wurden den Prüferinnen und Prüfern erste Schulungen für die Korrektursoftware angeboten, denn mit dem E-Examen werden auch E-Korrekturen eingeführt. Parallel arbeiten wir an der elektronischen Prüfungsakte. Die Digitalisierung in der Justiz von Mecklenburg-Vorpommern schreitet unaufhaltsam voran“, stellt Ministerin Bernhardt klar.