Referendar*innen aus aller Welt

Justiz stellt 65 Referendarinnen und Referendare aus aller Welt ein / Justizministerin Jacqueline Bernhardt freut sich über die anhaltend hohe Zahl: „Jede/r Vierte kommt aus Mecklenburg-Vorpommern.“

Schwerin – „So international war der Einstellungsjahrgang für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare noch nie. Das ist ein gutes Zeichen für Vielfalt, für die unser Land und unsere Justiz steht. Von den 65 Frauen und Männer, die morgen zum 1. Dezember 2023 für den Vorbereitungsdienst auf die zweite juristische Staatsprüfung eingestellt werden, sind fünf aus Asien, aus den USA und aus Osteuropa.

Rund ein Viertel der einzustellenden Referendarinnen und Referendare kommt aus Mecklenburg-Vorpommern. Sechs von diesen 15 Absolventinnen und Absolventen kommen in ihre Heimat zurück, nachdem sie die erste juristische Staatsprüfung in anderen Bundesländern abgelegt haben.

Es bleibt zu wünschen, dass von den nun 65 jungen Referendarinnen und Referendaren ein großer Teil die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern verstärken wird“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Im Vergleich zu den 50 Einstellungen vom Juni 2023 hat sich die Zahl für Dezember wieder erhöht. Dann werden insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 260 Frauen und Männer im Vorbereitungsdienst sein. Unsere Energie und Arbeit, die wir in die Optimierung des Referendariats stecken, wird weiterhin belohnt.

Wir werden nicht nachlassen, damit das Interesse am Referendariat und an der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern groß bleibt. Die Justiz ist eine attraktive Arbeitgeberin im Land zum Leben“, sagt die Ministerin.

Von den 37 Rechtsreferendarinnen und 28 Rechtsreferendaren, die zum 1. Dezember 2023 in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt werden, stammen u. a. 15 Frauen und Männer aus M-V selbst, neun aus Berlin, acht aus Nordrhein-Westfalen und sechs aus Hamburg.

Aus den fünf Ländern Norddeutschlands kommt über die Hälfte aller Referendarinnen und Referendare. Ihre erste juristische Staatsprüfung haben die meisten von ihnen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg abgeschlossen.

Arbeiten mit der E-Akte

1.001 Bedienstete in der Justiz arbeiten bereits mit der E-Akte / Justizministerin Jacqueline Bernhardt lobte zum Rechtspflegertag am OLG Rostock die hohe Motivation für die Digitalisierung der Justiz.

Rostock – „Die Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Akte in der Justiz von Mecklenburg-Vorpommern sind groß. Nachdem vor fünf Jahren an einigen Zivilkammern des Landgerichts Rostock die Pilotierung der elektronischen Akte begonnen hatte, sind nunmehr alle Zivil- und Familienabteilungen sowie die Abteilungen für Betreuungssachen und Immobilarvollstreckungssachen angeschlossen.

Anfang November 2023 wurde die elektronische Akte auch in Nachlassangelegenheiten eingeführt. Mit zügigem Tempo geht es auch nächstes Jahr weiter. Mit der vorgesehenen Einführung der elektronischen Akte in Mobiliarzwangsvollstreckungssachen wird die E-Akte auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis Mitte 2024 eingeführt sein, ausgenommen sind aber noch Straf- und Ordnungswidrigkeitsabteilungen.

Bislang wurden in der ordentlichen Gerichtsbarkeit unseres Landes insgesamt 123.946 Akten elektronisch angelegt. In den Fachgerichten ist eine Pilotierung der elektronischen Akte erfolgreich angelaufen. Bis Mitte 2024 sollen dann auch alle Fachgerichte mit der elektronischen Akte arbeiten“, bilanzierte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt beim Rechtspflegertag am Oberlandesgericht Rostock.

„In den Jahren 2024 und 2025 wird dann die noch ausstehende Einführung der elektronischen Akte im Bereich der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichtsbarkeit einen Schwerpunkt der Digitalisierung bilden. Hier sind noch vielseitige technische und fachliche Aufgabenstellungen zu lösen. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in der Fachgerichtsbarkeit arbeiten gegenwärtig insgesamt 1001 Personen mit der elektronischen Akte.

In dieser Zahl enthalten sind 210 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger also weit mehr als die Hälfte aller Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern. All das ist nicht selbstverständlich und nur mit dem überobligatorischen Einsatz der Beschäftigten in der Justiz erreicht worden. Die Berufsgruppe der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger hat daran in der IT-Referatsgruppe des Ministeriums für Justiz und im Geschäftsbereich einen erheblichen Anteil gehabt.

Hierfür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Durch die flächendeckende Ausstattung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit Convertibles und die über VPN ermöglichte sichere Verbindung zum heimischen Arbeitsplatz sind die technischen Voraussetzungen für eine ortsunabhängige Arbeit inzwischen für viele Angehörige aus Ihrer Berufsgruppe ermöglicht worden. Dies erhöht Ihre Flexibilität, kann Ihnen Fahrwege einsparen und schon hierdurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern“, so Justizministerin Bernhardt am OLG.

Internationale Woche gegen Gewalt

Opferschutztagung thematisiert Arbeit mit Täterinnen und Tätern / Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Innenminister Christian Pegel starten in Neustrelitz die Internationale Woche gegen Gewalt

Neustrelitz – „Täter und Täterinnen im Fokus – Opferschutzorientierte Täterarbeit im Kontext häuslicher Gewalt“ ist der Titel der Interdisziplinären Opferschutztagung in Neustrelitz. Innenminister Christian Pegel und Justizministerin Jacqueline Bernhardt gaben den Auftakt zur Internationalen Woche gegen Gewalt an Frauen und Kindern.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die Arbeit mit Täterinnen und Tätern ist ein wirksamer Baustein des Opferschutzes. Denn das Ziel ist, neue Opfer zu verhindern. Die Präventionsarbeit gilt eben auch den Menschen, die vor einer Wiederholung ihrer Straftaten bewahrt werden sollten.

Der Resozialisierungsarbeit im Justizvollzug kommt so eine immense Bedeutung zu. Antigewalttraining, Suchtbehandlungsmaßnahmen oder auch nachgeholte Schulabschlüsse sind einige der Bausteine, mit denen die Verurteilten nach ihrer Haftentlassung ihren Weg ohne neue Straftaten pflastern sollten. Gleiches gilt für die Arbeit des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit.

Hier sind die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, aber auch die Psychologinnen und Psychologen der Forensischen Ambulanz eine wichtige Stütze auf dem Weg eines zukünftig straffreien Lebens. Weiterhin sind die Angebote für die Menschen, die selbst erkennen, dass sie ohne Hilfe von außen ihr Aggressionsverhalten nicht in den Griff bekommen, wichtig. Die Arbeit des Hilfe- und Beratungsnetzes ist hierbei unverzichtbar. Um sie gezielt zu festigen, wird bis Anfang des nächsten Jahres evaluiert, welche Bedarfe zukünftig zu decken sind.“

Innenminister Christian Pegel: „Die Straftaten im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt weisen in den vergangenen Jahren leider einen steigenden Trend auf, der sich im Jahr 2022 fortgesetzt hat.

Im Vergleich der zurückliegenden sieben Jahre wurde im Berichtsjahr 2022 die höchste Zahl an Häuslicher Gewalt registriert. Gerade die bedrückende Pandemiezeit hat dabei leider stark mitgewirkt. Daher ist es nun umso wichtiger, Präventionsangebote verstärkt in den Blick zu rücken, dazu gehören die Aufklärung in Schulen, aber auch die aktive Täterarbeit. Denn häusliche Gewalt kann und sollte bei denen bekämpft werden, die sie ausüben: bei den Gewalttätern selbst.

Das Kernziel von Täterarbeit ist, gewalttätiges Verhalten nachhaltig zu beenden, um damit den Opferschutz und die Gewaltprävention zu verbessern. Aus polizeilicher Sicht sollten grundsätzlich alle Hilfseinrichtungen, die mit Fällen häuslicher Gewalt befasst sind, darunter eben auch die Täterarbeitseinrichtungen miteinander vernetzt sein. Unser Ziel ist, ein flächendeckendes und vernetztes Angebot von Maßnahmen der Täterarbeit in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.“

Schutz jüdischen Lebens

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Sollten sich Lücken im Schutz jüdischen Lebens in Deutschland auftun, gehören sie geschlossen.“

Schwerin – „Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister haben ein beeindruckendes Signal zum Abschluss der Tagung gesendet. Wir haben eine Resolution verabschiedet zum antisemitischen Terror der Hamas in Israel und den konsequenten strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Wir verurteilen die terroristischen Angriffe gegen den Staat Israel vom Morgen des 7. Oktober 2023 aufs schärfste.

Dieser Angriff ist das schlimmste Pogrom seit der Schoa. Auf der ganzen Welt sind Jüdinnen und Juden betroffen. Hier in Mecklenburg-Vorpommern bangen Tag für Tag Menschen um das Leben ihrer Verwandten und Freunde. Israel galt als sicherer Ort der Zuflucht. Dieses Pogrom hat das Sicherheitsempfinden tief erschüttert“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der JuMiKo.

„Deutschland bleibt aufgrund seiner historischen Verantwortung für die Schoa in besonderem Maße Israel verpflichtet. Wir stehen fest an der Seite Israels. Das haben wir in der Resolution bekräftigt, denn die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson. Daraus leitet sich auch ab, dass wir eine unabdingbare Verantwortung für die Sicherheit von Jüdinnen und Juden in Deutschland tragen. Auch hier in Deutschland.

Jüdische Menschen erleben hier leider wieder zunehmend Hass, Hetze, Bedrohungen und Angriffe. Es ist furchtbar zu erkennen, dass der Antisemitismus noch immer lebt. Das zu ändern, ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Der Antisemitismus in all seinen politischen und religiösen Ausrichtungen muss klar und schonungslos benannt werden. Die Bekämpfung jedweden Antisemitismus bleibt ein dauerhaftes und sehr wichtiges Anliegen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister“, so Ministerin Bernhardt.

„Jede antisemitische Straftat gefährdet das friedliche Zusammenleben aller Menschen in Deutschland. Dass diese Straftaten konsequent verfolgt werden, steht daher im besonderen öffentlichen Interesse. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern gegen jegliche Form der Hasskriminalität sensibilisiert. Unsere Staatsanwaltschaften sind gut aufgestellt. Ich habe erst vor wenigen Tagen mit der Generalstaatsanwältin über das Thema gesprochen.

Die Sonderdezernate der Staatsanwaltschaften im Bereich der Hasskriminalität leisten hervorragende Arbeit. Diese Sonderdezernate wurden vor Jahren schon eingerichtet und sind für die Verfolgung antisemitischer Straftaten zuständig. Die Dezernentinnen und Dezernenten werden regelmäßig geschult und verfügen über die notwendige Erfahrung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt weiter.

„Ausdrücklich begrüße ich, dass wir in der Resolution uns einig sind, dass alle Ermittlungs- und Strafverfahren mit Bezug zu dem Angriff der Hamas auf Israel sehr genau verfolgt werden. Denn sollten sich hier im Hinblick auf das Existenzrecht Israels und den Schutz jüdischen Lebens wie auch für den Erhalt des öffentlichen Friedens in Deutschland, Schutzlücken offenbaren, muss schnell gehandelt werden. Dann sollten wir gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz prüfen, wie diese Lücken geschlossen werden können“, erklärte Justizministerin Bernhardt in Berlin.

Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hatte den israelischen Botschafter Ron Prosor und der Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster zu Gast. Es gab einen intensiven Austausch über die Lage in Israel und die Situation in Deutschland.

15 Rechtspfleger*innen werden diplomiert

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Ich freue mich, dass fast alle Diplomierten unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften verstärken.“

Güstrow – „Ich gratuliere den 15 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die ihr Diplom-Studium erfolgreich beendet haben. Zwölf von ihnen werden im Geschäftsbereich der Justiz ernannt, sie verstärken die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein guter Tag für die Justiz des Landes. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind an den Gerichten und Staatsanwaltschaften unverzichtbar.

Ein großer Dank geht an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, die das dreijährige Studium ausrichtet“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt anlässlich der Diplomierungsfeier für insgesamt 15 Absolventinnen und Absolventen. Zur Urkundenübergabe an der Fachholschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow wurde sie durch Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns vertreten.

Vier Mal wurde die Note „gut“ vergeben, fünf Mal die Note „befriedigend“. Die Durchschnittsnote liegt bei 8,90 Punkten. Die Besten schlossen ihr Studium mit einer Punktzahl von 12,70 bzw. 12,50 Punkten ab.

Justizstaatssekretär Straetmanns gratulierte: „Mit dem Abschluss der Ausbildung steht Rechtspflegerinnen und Rechtspflegers das gesamte, breit gefächerte Aufgabengebiet im gehobenen Dienst offen. Es ist ein Beruf mit ganz besonderer Verantwortung. Viele Aufgaben, die heute durch das Gesetz Rechtspflegerinnen und Rechtspflegers zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Entscheidung übertragen worden sind, waren früher zumeist Richterinnen und Richtern vorbehalten.

Stetiges Ziel der Tätigkeit als Rechtspflegerin und Rechtspfleger ist es, den Rechtsfrieden auf vielen Gebieten zu erhalten und zu sichern. Zum Beispiel im Nachlass-, Betreuungs-, Grundbuch- und Registerrecht sowie im Zwangsvollstreckungsrecht. Die Rechtspflege ist fester Teil des Rechtsstaates“, so Staatssekretär Straetmanns in Güstrow.

Bombendrohungen an Schulen in M-V

Oldenburg: Dank an alle, die umsichtig gehandelt haben

Schwerin – Nachdem bereits Schulen in mehreren Bundesländern von Bombendrohungen betroffen sind, kommt es nun auch an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu entsprechenden Drohungen. Die ähnlich lautenden Drohungen wurden per E-Mail verschickt.

Betroffen sind vier Schulen aus den Schulämtern Rostock, Neubrandenburg und Greifswald: das Greifen-Gymnasium in Ückermünde, die Borwinschule Rostock, die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen sowie die Grundschule Röbel.

Die Polizei ist in allen Fällen umgehend informiert worden, hat die Gefahrenlage jeweils eingeschätzt und schließlich Entwarnung gegeben. Lediglich die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen wurde heute Morgen vorsorglich durch die Polizei evakuiert. Der Unterricht konnte nach Entwarnung der Polizeikräfte jedoch fortgesetzt werden.

„Notfällen an Schulen begegnen wir mit einem Höchstmaß an Sensibilität“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dank an alle, die so umsichtig gehandelt haben.“

Die betroffenen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler haben das Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie, schulpsychologisch begleitet zu werden.

Auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des damit autorisierten Notfallplans Mecklenburg-Vorpommern sind landeseinheitliche Standards im Umgang mit Notfällen ausgewiesen.

Der Notfallplan MV ist für alle öffentlichen Schulen des Landes verpflichtend. Das konkrete schulaufsichtliche und schulpsychologische Vorgehen gestaltet sich entsprechend des jeweils vorliegenden Einzelfalls.

Fragen, die die polizeiliche Arbeit betreffen, richten Sie bitte an das zuständige Innenministerium.

Demografischer Wandel

Justizministerin Jacqueline Bernhardt stellte beim Jahresgespräch Rechtspflege das Konzept „DIE Justiz 2030“ vor.

Schwerin – Zum achten Mal haben die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern und die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem für Justiz zuständigen Ministerium zum Jahresgespräch geladen.

Der Einladung folgten unter anderem Generalstaatsanwältin Christine Busse, die Präsidentin des Finanzgerichts Gabriele Janke, der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Eberhard Corsmeyer und der Präsident des Landesarbeitsgerichts Alfried Kampen. Mit dabei waren neben vielen Vertreterinnen und Vertretern aus Gerichten und Staatsanwaltschaften auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „DIE Justiz 2030 ist ein Thema, das auch die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer unseres Landes tangiert. Im Zuge des demografischen Wandels, den wir als eine Kernherausforderung sehen, muss die Justiz in die Lage versetzt werden, sich auch weiterhin gut aufzustellen. Vor der gleichen Herausforderung stehen die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern.

In der Justiz gehen bis 2030 rund ein Drittel der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand. Bei den Notarinnen und Notaren sind fast ein Viertel betroffen. In nächster Zukunft trifft es die Rechtsanwaltskanzleien ebenso. Rund 20 Prozent aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind heute 64 Jahre und älter. Wir sitzen im selben Boot.

Daher engagieren wir uns als Ministerium, Landesjustizprüfungsamt und Oberlandesgericht Rostock auch sehr, das Rechtsreferendariat noch attraktiver zu gestalten. Wir brauchen den Nachwuchs zum Erhalt der Rechtspflege“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Jahresgesprächs der Rechtspflege in Rostock.

„Neben dem demografischen Wandel gehört auch die Digitalisierung zu den großen Herausforderungen, mit der sowohl die Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Justizvollzug, aber auch die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer zu tun haben.

Es gibt an der Stelle viele Überschneidungen, bei denen wir kompatibel sein müssen. Ich danke dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer, dass er unsere Bemühungen, den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen einzuhalten, heute hier lobend anerkannt hat. Als Mecklenburg-Vorpommern stehen wir im Bundesvergleich auf dem Weg zur elektronischen Akte an den Gerichten und Staatsanwaltschaften gut da.

Das Modernisierungs- und Optimierungskonzept ‚DIE Justiz 2030‘ zielt genau auf diese drängenden Fragen, wie wir es schaffen, der bevorstehenden Pensionswelle zu begegnen und zugleich die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ins Zeitalter der Digitalisierung zu begleiten. Wir brauchen weiterhin den konstruktiven Austausch zwischen Justiz, Notarkammer sowie Rechtsanwaltskammer, um auch in der Digitalisierung gemeinsam voranzukommen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz

Mecklenburg-Vorpommern stärkt Mitsprache an politischen Prozessen

Schwerin – Mehr Teilhabe und Mitsprache bei demokratischen Prozessen zu schaffen – das ist das Ziel des Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte (Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz, kurz: JVG M-V), dessen Übersendung an den Landtag das Kabinett am 17. Oktober beschlossen hat.

„Unsere Demokratie lebt von Beteiligung und der Möglichkeit, sich in politische Entscheidungen einbringen zu können. Mit dem JVG M-V wollen wir Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte eine stärkere Stimme geben und ihre Mitwirkung an den kommunalen Entscheidungsprozessen gesetzlich ermöglichen“, erklärte Sozialministerin Drese nach der heutigen Kabinettssitzung.

So umfasst das JVG M-V als Artikelgesetz ein eigenes Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz sowie ein Integrations- und Teilhabegesetz. Sie wurden unter großer Beteiligung von 50 Verbänden, Organisationen, der Enquete-Kommission „Jung sein in M-V“ und der Öffentlichkeit erarbeitet und sehen die Möglichkeit zur Einrichtung von Beiräten für Migration und Integration sowie Beteiligungsgremien von Kindern und Jugendlichen auf der kommunalen Ebene vor.

„Politische Entscheidungen, die heute getroffen werden, formen ganz entscheidend das Leben der Kinder und Jugendlichen im Land. Es ist nur richtig, dass wir sie bei politischen Vorhaben und Planungen, die ihre Interessen berühren, mit einbeziehen und dass sie so ihre eigene Zukunft aktiv mitgestalten können“, hob Drese hervor.

Auch für Personen mit Einwanderungsgeschichte sei die Einrichtung von kommunalen Beiräten ein wichtiger Schritt, so die Ministerin. Besonders Menschen, die nicht die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen blieben andere Mitwirkungsmöglichkeiten, wie die Teilnahme an Wahlen, verwehrt. Mit den Beiräten für Migration und Integration sollen ihre Belange im kommunalen Diskurs so stärker Berücksichtigung finden.

„Als Landesregierung verschreiben wir uns mit dem JVG M-V darüber hinaus auch der schrittweisen Erhöhung des Anteils von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Verwaltung. Denn unsere gesellschaftliche Vielfalt soll künftig auch in den Behörden stärker reflektiert werden“, so die Ministerin.

Nach dem heutigen Beschluss im Kabinett soll der Gesetzentwurf nun zügig dem Landtag zugeleitet werden. Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen.

Welttierschutztag

Backhaus kritisiert Verzug beim Tierschutzgesetz

Schwerin – Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober fordert Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, den Bundesländern nun endlich den Gesetzesentwurf zur Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorzulegen.

Laut angekündigtem Zeitplan sollte der Referentenentwurf bereits im Juli an die Länder verschickt werden, damit das Gesetz im ersten Quartal 2024 verkündet werden kann; nunmehr wird Ende Oktober für die Vorlage eines vollständigen Entwurfs avisiert.

Das Tierschutzgesetz  soll nach nunmehr 10 Jahren, als die letzte große inhaltliche Anpassung erfolgte, novelliert werden. „Das ist für den Tierschutz eine gute Nachricht, denn es werden viele Themen berührt, die schon länger auf eine gesetzliche Regelung warten.

Das betrifft u.a. die Anbindehaltung, die Videoüberwachung in Schlachthöfen, Regelungen für den Onlinehandel, Kontrollen in Tierkörperbeseitigungsanlagen sowie die Ausweitung von Straf- und Bußgeldvorschriften“, betonte Minister Backhaus.

Aus tierschutzfachlicher Sicht sei der bisher nur unvollständige vorliegende Entwurf ambitioniert mit zum Teil deutlichen Verbesserungen auch für den Vollzug des Tierschutzrechts und unter Berücksichtigung neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse  und werde daher ausdrücklich begrüßt, sagte er weiter. Leider enthalte er – anders als angekündigt – keine Regelungen für den Tierversuchsbereich.

Minister Backhaus betonte, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern auch dem ehrenamtlichem Tierschutz im Heim- und Wildtierbereich einen besonderen Stellenwert einräumt. So stehen in 2023 für die Tierheimförderung 300.000 Euro, für die Kastration freilebender Katzen und den Transport der Tiere insgesamt 55.000 Euro und zur Unterstützung von Hilfeleistungen für verletzte Wildtiere 5.000 Euro zur Verfügung.

„Wir werden uns dafür einsetzen, dass die langjährig gewachsenen Strukturen auch zukünftig durch die Förderung aufrechterhalten werden können und es so möglich ist, diese wichtige Arbeit für Heim- und Wildtiere fortzusetzen“, sagte der Minister abschließend.

Auszubildende für den Justizvollzug M-V

Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns: „Im stark konkurrierenden Ausbildungsmarkt bleibt die Justiz weiterhin wettbewerbsfähig.“

Güstrow – Zwölf Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind von Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns an der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow begrüßt worden.

„Der Justizvollzug braucht stets junge Nachwuchskräfte. Mit hoher Motivation erlernen sie einen verantwortungsvollen Beruf, der Menschen eine Zukunft ohne neue Straftaten ebnen soll. Täglich geht es um die Resozialisierung der Gefangenen.

Die Teamarbeit spielt dabei eine große Rolle. In den vier Justizvollzugsanstalten werden wieder neue Impulse gesetzt, denn viele der drei Anwärterinnen und neun Anwärter haben aus ihren vorherigen Berufen Fertigkeiten und Erfahrungen mitgebracht, die im Vollzug hilfreich sein können. Im Durchgang heute sind dabei: Ein gelernter Zimmerer, ein Maurer, ein Kfz-Mechatroniker, ein Elektriker, Soldaten auf Zeit oder auch eine Fachkraft für Lebensmittel“, sagt der Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Straetmanns in Güstrow zur Ernennungsfeier.

Er betonte, dass die Justiz im Land eine attraktive Arbeitgeberin ist: „In einem immer mehr umkämpften Markt der Bewerberinnen und Bewerber tun wir unser Bestes, um mit sehr guten Arbeitsbedingungen und einem krisensicheren Job konkurrenzfähig zu bleiben. Auf den Ausbildungsmessen erleben wir, dass die Justiz ein beliebter Anlaufpunkt für die Zukunftspläne junger Menschen bleibt.“

Die zwölf Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind im Schnitt 28,8 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer Ausbildung werden sie in den vier Justizvollzugsanstalten des Landes für wertvolle Unterstützung in den Teams sorgen. Für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern werden Frauen und Männer ausgebildet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Vereinsverbot Hammerskins

Funde von fast 7,5 Tonnen sichergestellt

Vor gut einer Woche hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Vereinsverbot für „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter und seiner Teilorganisation „Crew 38“ angeordnet.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern kam es zu Durchsuchungen in insgesamt fünf Objekten an drei Standorten.

„Die 135 Polizeibeamtinnen und –beamten haben Durchsuchungen in Jamel, im Thinghaus in Grevesmühlen, Anklam sowie auf der Insel Usedom durchgeführt.

Dabei wurden mehrere Klein- und Langwaffen, Messer aber auch Sprengstoff sichergestellt. „Wir können froh sein, dass diese Dinge nun aus dem öffentlichen Verkehr gezogen wurden und keine Gefahr mehr darstellen. Die kriminaltechnische Untersuchung dauert immer noch an.

Asservate der Durchsuchungen bei "Hammerskins Deutschland" in MV.

Asservate der Durchsuchungen bei „Hammerskins Deutschland“ in MV.Schwerin –

Aber wir können jetzt schon sicher sagen, dass es Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz, dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Sprengstoffgesetz gibt“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

In einem Objekt nahe Anklam wurde darüber hinaus ein Vereinsraum der „Hammerskins Pommern“ gefunden. „Dies verdeutlichten neben Unmengen von T-Shirts, Pullovern, Schals, Schildern, Flaggen, Wimpel, Tassen, Schmuck oder Aufklebern und so weiter eine große Holztafel mit der entsprechenden Inschrift.

Die gesamte Ausstattung wie auch mehrere tausend Euro Bargeld wurden als Vereinsvermögen beschlagnahmt“, führt Christian Pegel aus. Eine Vielzahl an Tonträger und Bücher befänden sich ebenfalls noch in der Auswertung.

„Uns ist es gelungen, den organisierten Rechtsextremismus in unserem Bundesland deutlich zu schwächen. Um eine Vorstellung von diesem Ergebnis zu haben: Wir gehen davon aus, dass man mit den gesamten Funden einen LKW mit einem Fassungsvermögen von 7,5 Tonnen füllen könnte“, so der Innenminister und: „Unsere Polizistinnen und Polizisten werden das Vereinsverbot der ,Hammerskins‘ auch weiter konsequent durchsetzen.“

Mit Ausnahme der strafrechtlich relevanten Gegenstände werden die entsprechenden Asservate an das Bundesamt für Verfassungsschutz zur weiteren Prüfung übergeben.

Vereinsverbot „Die Artgemeinschaft“

Innenminister Christian Pegel: „Mit heutigem Vereinsverbot schützen wir unsere Kinder“

Schwerin – Auch in Mecklenburg-Vorpommern kam es aufgrund des Verbots des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V“ durch die Bundesinnenministeriun zu einer Durchsuchung im östlichen Landesteil, um das Vereinsverbot durchzusetzen und mögliches Vereinsvermögen zu beschlagnahmen.

„Der Verein und alle seine Teilorganisationen wurden nach einem einjährigen Sammelprozess mit dem heutigen Tag durch die Bundesinnenministerin verboten und werden aufgelöst. Diese Gruppierungen vereinen Menschen, die ganz klaren rassistischen und antisemitischen Grundbildern folgen.

An dieser Organisation ist besonders, dass sie die Kinder- und Jugenderziehung auf klaren nationalsozialistischen Tugenden aufbaut. Das ist auch einer der wesentlichen Verbotsgründe. Ich bin erleichtert, dass wir diese Strukturen ab heute Einhalt gebieten können und so auch unsere Kinder und Jugendlichen schützen“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Etwa 30 Polizeibeamtinnen und –beamte unter anderem vom Landeskriminalamt waren an dem Einsatz beteiligt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden zunächst mehrere Devotionalien mit Vereinsbezug sowie mit NS-Bezug und digitale Speichermedien beschlagnahmt. Zudem wurde das Vermögen des Vereins beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat heute eine Verbotsverfügung für den Verein einschließlich aller Teilorganisationen, genannt „Gefährtschaften“, „Gilden“ und „Freundeskreise“ und die Teilorganisation „Familienwerk e. V.“ erlassen.

Rechtliche Betreuungen in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt wirbt für Vorsorgevollmacht: „Unsere Broschüre ist neu aufgelegt und erhältlich.“

Die Zahl der Betreuungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern ist wie in den vergangenen Jahren anhaltend hoch. Im Jahr 2022 waren an den Amtsgerichten in M-V rund 34.400 Betreuungsverfahren anhängig. Dementsprechend bleiben die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger auf hohem Niveau.

Sie lagen im letzten Jahr bei ca. 33,5 Mio. Euro. Der Anteil davon für die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer betrug rund 30,7 Mio. Euro. Gleichzeitig sank der Anteil ehrenamtlicher Betreuungen in den Jahren 2019 bis 2022 von rund 38 auf 35 Prozent.

Die ehrenamtliche Tätigkeit in der rechtlichen Betreuung insbesondere von Familienangehörigen, Verwandten und Fremdbetreuern ist und bleibt eine tragende und zu unterstützende Säule im Betreuungssystem“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Greifswalder Tagung des Bundes Deutscher Berufsbetreuer in Mecklenburg-Vorpommern.

„Das Betreuungsrecht ist reformiert worden. Es sollen die Grundprinzipien des Betreuungsrechts gestärkt werden. Dazu zählen insbesondere der Erforderlichkeitsgrundsatz sowie die Handlungsmaxime ‚Unterstützen vor Vertreten‘.

Diese Präferenz stellt auch ein prägendes Element der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Art und Ausmaß der Unterstützung muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie jedes Menschen gibt den Leitfaden für die künftige Neujustierung des Betreuungsrechts vor. Im Mittelpunkt stehen die Förderung und Wahrung der Selbstbestimmung und der Teilhabe des betreuten Menschen“, so Ministerin Bernhardt.

Eindringlich wirbt Justizministerin Jacqueline Bernhardt für kostenlose Informationen des Ministeriums rund um die Vorsorgevollmacht und Betreuung: „Betreuungen im Zusammenspiel mit der Vorsorgevollmacht werden von Jahr zu Jahr wichtiger.

Daher werben wir Tag für Tag für unsere Broschüre zum Betreuungsrecht, die neu aufgelegt und gedruckt wurde. Hierin sind alle wichtigen Formulare und Erklärungen zur Vorsorgevollmacht enthalten.

Jede erwachsene Person kann etwa durch einen plötzlichen Unfall oder eine Erkrankung in eine Situation geraten, die sie aus dem Alltag reißt und die Selbstbestimmung so stark einschränkt, dass sie ggf. auch vorübergehend nicht mehr allein für sich sorgen kann. Für diesen Fall kann insbesondere eine bestehende Vorsorgevollmacht eine umfassende Unterstützung gewährleisten.“

Justizvollzugsanstalten werden immer digitaler

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Von der elektronischen Gefangenenakte bis zur Telemedizin modernisieren wir den Vollzug.“

„Auch die vier Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern stehen wie die gesamte Justiz vor der Herausforderung der Digitalisierung. Bei der Ausstattung der Haftraumtelefonie und der Anschaffung von Videokonferenztechnik für Online-Termine mit den Gerichten sind wir auf der Zielgeraden. In modernisierten Haftfluren der JVA Stralsund und der JVA Bützow sind für Gefangene Terminals eingerichtet.

Gefangene können hier digital Anträge zum Beispiel auf Besuch, für einen Ausgang oder für einen Arzttermin stellen. Zudem ist Gefangenen teilweise schon der Einblick in ihre Lohnabrechnungen möglich. In der JVA Stralsund steht den Gefangenen nun auch der Zugang zur eLiS-Plattform zur Verfügung. Diese speziell für den Strafvollzug entwickelte Lernplattform können die Gefangenen beispielsweise für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder fürs Bewerbungstraining nutzen.

Mit Blick auf die Resozialisierung und auf die Entlassungsvorbereitung sind diese Punkte sehr wichtig“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Die Digitalisierung ist an diesem Donnerstag ein Thema der Konferenz der norddeutschen Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter in Stralsund, auf der Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns die Ministerin vertritt.

„Unter Berücksichtigung des gesetzlich verankerten Resozialisierungs- und Angleichungsziels stellt sich für den Justizvollzug die Frage, wie und unter welchen Bedingungen Gefangenen ein regel- und dauerhafter Zugang zu digitalen Medien ermöglicht werden kann. Ein solcher Zugang muss den besonderen Sicherheitsanforderungen des Justizvollzugs gerecht werden. Technische Lösungen müssen daher variabel einsetzbare Sicherheitseinstellungen für alle Vollzugsformen und -arten und für sicherheitsrelevante Einzelfälle ermöglichen, um Missbrauch zu verhindern. Neue, sichere Haftraummediensystemen sind für Mecklenburg-Vorpommern in Planung“, so die Ministerin.

„Die Digitalisierung bringt auch Fortschritte bei der Kommunikation und erleichtert Verwaltungshandeln. An die elektronische Verwaltungsakte sollen die Justizvollzugsanstalten in den kommenden Jahren angeschlossen werden.

Bis 2030 planen wir zudem die Einführung der elektronischen Gefangenenpersonalakte. Dafür sind bereits jetzt wichtige Bausteine gesetzt. Außerdem starten wir voraussichtlich Anfang 2024 mit der Telemedizin in den Anstalten. Diese digitale ärztliche Versorgungsmöglichkeit wird derzeit in anderen Bundesländern bereits genutzt. Mecklenburg-Vorpommern wird von diesen Erfahrungen profitieren“, erklärte Justizministerin Bernhardt.

Neues Landesjagdgesetz für M-V

Mühlengeez – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus trifft heute auf der 32. Mecklenburgischen Landwirtschaftsausstellung in Mühlengeez VerteterInnen des Landesjagdverbandes, um erneut über den Entwurf des zu novellierenden Landesjagdgesetzes zu sprechen. Bereits vergangene Woche hatte das Kabinett dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Kommende Woche wird dieser in erster Lesung im Landtag beraten. Dem parlamentarischem Verfahren vorausgegangen war eine umfassende Verbändebeteiligung.

Minister Backhaus bezeichnete den Gesetzesentwurf als „modern und in der Sache orientiert“. Er setzt die Vorgaben der Koalitionsvereinbarung (Ziffer 228) um. Das sind die Einführung eines Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald, die Bleiminimierung der Munition sowie die kostenfreie Nutzung des Jagdkatasters durch die Jagdgenossenschaften.

Zudem sieht das Landesjagdgesetz Veränderungen bei der Abschussplanung vor. Im Rahmen des Standarderprobungsgesetzes, das Verwaltungshandeln vereinfachen soll, wurde beispielsweise die dreijährige Abschussplanung anstelle der jährlichen Planung im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte erprobt und von den betroffenen Hegegemeinschaften für gut befunden, sodass die dreijährige Planung für Rot- und Damwild nun in das Landesjagdgesetz überführt wird.

Dadurch werden die unteren Jagdbehörden deutlich entlastet. Weitere Arbeitserleichterungen erwartet der Minister durch eine Vielzahl von Präzisierungen, die auf Anregung der unteren Jagdbehörden vorgenommen werden. Beispielsweise darf die Abrundung von Jagdbezirken künftig auch auf zivilrechtlicher Ebene ohne die Einbindung der Jagdbehörde durchgeführt werden.

Der Paragraph 26 Absatz 2 Landesjagdgesetz MV enthält eine Ermächtigung für die oberste Jagdbehörde durch eine Rechtsverordnung weitere Tierarten dem Jagdrecht zu unterstellen (Ministerverordnung). Sobald die Bundesregierung und die Europäische Union die Weichen für eine Bewirtschaftung des Wolfes gestellt haben, kann zeitnah eine entsprechende Verordnung durch den Minister erlassen werden.

„Die vorgesehenen Änderungen sind zur Bejagung des Wildes erforderlich, um den Bedürfnissen des Waldumbaus in Zeiten des Klimawandels effektiv Rechnung zu tragen“, begründete Minister Backhaus die Gesetzesnovelle. Für ihn ist klar: „Wild ist ein unverzichtbarer Teil des Waldökosystems und unserer Landschaft. Das Landesjagdgesetz gibt uns einerseits die Aufgabe, einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.

Andererseits fordert das Gesetz aber auch, die jagdlichen Interessen mit den sonstigen öffentlichen Belangen, insbesondere mit denen der Landeskultur, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, in Einklang zu bringen. Mit der Ausübung der Jagd leisten die 15.456 Jägerinnen und Jäger im Land ehrenamtlich einen unschätzbaren Dienst an der Gesellschaft und der Natur: Sie sichern die Lebensgrundlagen für einen artenreichen Wildbestand und halten diesen gesund. Dafür gebührt ihnen mein ausgesprochener Dank.“

Das geänderte Jagdgesetz soll zum 1. April 2024 in Kraft treten.