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Kategorie: Recht / Justiz

100.000 Klicks für Justizvollzug M-V

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Wir erreichen online die Interessenten von morgen.“ JVA Stralsund und die Online-Plattform JOBBOX drehten Ausbildungsfilm

Stralsund – Der Justizvollzug Mecklenburg-Vorpommern wirbt derzeit erfolgreich auf mehreren Plattformen. Neben dem eigenen Imagefilm für eine Ausbildung im Justizvollzug, zu sehen auf der Karriereseite des Justizministeriums und bei Social Media, hat auch die das Online-Team der Jobbox in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Stralsund und der JVA Stralsund einen Film produziert. Dieser Clip ist auf YouTube mittlerweile über 100.000 Mal geklickt worden.

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Gerade das vergangene Pandemie-Jahr hat die Suche nach Nachwuchs ins Internet verlagert, da Präsenzveranstaltungen weggefallen sind. Wir werden nicht müde, im Wettstreit mit den Bundesländern auch neue Wege in den digitalen Medien zu gehen. Hier erreichen wir heute die Interessenten von morgen. Der Dienst im Justizvollzug ist verantwortungsvoll und auch abwechslungsreich. Auch wenn das Einstiegsalter bei 18 Jahren liegt, entscheiden sich die meisten für die Arbeit mit Menschen im Vollzug nach einer bereits abgeschlossenen Ausbildung oder wenn sie ihren Beruf einfach wechseln wollen. Das macht unseren Justizvollzug sehr alltagsnah.“

Dr. Jürgen Radloff, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Stralsund: „Es gibt viele gute Argumente für eine Ausbildung in diesem Bereich und wie dieses Beispiel zeigt, auch ein sehr guter Weg für die Bewerbergewinnung. Vielfach sind diese Vorteile bei dem potentiellen Bewerber gar nicht bekannt. Ich empfehle daher allen Unternehmen, verstärkt auch die sozialen Netzwerke für die Bewerbergewinnung zu nutzen. Viele Unternehmen und Organisationen sind bereits heute auf Social-Meda-Plattformen vertreten. Doch gerade kleinere Firmen scheuen den Aufwand. Dabei können sie doch über einen Auftritt in diesen Netzwerken zusätzliches Potential für ihre Ausbildungs- und auch Arbeitsstellen erschließen.“

Dokumentations- und Gedenkstätte eröffnet

Schwesig: Wir müssen Demokratie, Freiheit und den Rechtsstaat bewahren

Rostock – In Rostock ist heute die sanierte Dokumentations- und Gedenkstätte in der ehemaligen Stasi-Untersuchungshaftanstalt eröffnet worden.

„Diese Gedenkstätte hier in Rostock zeigt uns ganz eindringlich: Demokratie und Freiheit sind keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen alles dafür tun, um Freiheit, Demokratie und den Rechtsstaat zu bewahren, für eine Zukunft, in der Platz ist für alle, unabhängig von Herkunft, Religion oder politischer Meinung“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der unter Corona-Bedingungen stattfindenden Eröffnung.

Die Ministerpräsidentin erinnerte in ihrer Rede an das Leid der dort Inhaftierten: „Viele wurden hier in der Untersuchungshaftanstalt Rostock über Monate festgehalten, häufig ohne Kontakt zur eigenen Familie. Und all das nur, weil sie eine andere Meinung hatten, weil sie mehr Freiheiten wollten. Die Angst vor Repression, die Ungewissheit, die Einsamkeit und Ungerechtigkeit – dieses Leid, das die 4.900 Frauen und Männer, die hier zwischen 1960 und 1989 inhaftiert waren, erleben mussten, können wir nur erahnen. Ihnen ist schweres Unrecht widerfahren.“

Es sei wichtig, die Erinnerung daran für kommende Generationen wachzuhalten. „Das Erinnern, das Mahnen und das Gedenken an die Opfer von staatlichem Unrecht, das ist eine große gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft. Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht zu dieser Verantwortung“, sagte die Ministerpräsidentin.

Das Land habe die Sanierung der Gedenkstätte mit 2,4 Millionen Euro gefördert. Der Bund habe sich mit weiteren 1,8 Millionen Euro beteiligt. Die Gedenkstätte informiere eindrucksvoll über die Arbeit der Staatssicherheit, die Haftbedingungen in der Anstalt und über die Verhörmethoden der Stasi. Sie wird künftig von der Landeszentrale für Politische Bildung getragen.

Fristen zum Erwerb der Fahrerlaubnis

Schwerin – Aufgrund der Coronapandemie-bedingten Schließung der Fahrschulen war es in den vergangenen Monaten mitunter nicht möglich, entsprechend der Fristen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die theoretische oder praktische Prüfung rechtzeitig abzulegen. Das Land hatte aus diesem Grund zu Jahresbeginn Ausnahmeregelungen getroffen, die nun noch einmal verlängert werden.

Bis einschließlich 30. September 2021 gilt:

Die Frist zwischen der Beendigung der theoretischen Fahrerlaubnisausbildung und der theoretischen Prüfung (§ 16 Absatz 3 Satz 7 FeV) beträgt zweieinhalb Jahre, statt zwei Jahre.

Die Frist zum Ablegen der praktischen Prüfung nach Bestehen der theoretischen Prüfung (§ 18 Absatz 2 Satz 1 FeV) beträgt 18 Monate, statt 12 Monate.

Die Prüffristen der technischen Prüfstelle vor Rückgabe eines Prüfauftrages an die Fahrerlaubnisbehörde (§ 22 Absatz 5 FeV) betragen 18 Monate, statt 12 Monate.

„Im Zuge der Betriebsuntersagungen für die Fahrschulen musste die Durchführung der Fahrschulausbildung in vielen Fällen eingestellt werden, Fahrstunden und Prüfungen konnten in der Regel nicht durchgeführt werden. Bewerbern um eine Fahrerlaubnis soll dieser unverschuldete Zeitverzug in ihrer Ausbildung aber nicht angelastet werden. Aus diesem Grund werden wir die gesetzlichen Fristen nochmals mittels Ausnahmeregelungen per Erlass ausweiten“, erläutert Ina-Maria Ulbrich, Staatssekretärin im Infrastrukturministerium.

Offener Frauenvollzug

Stralsund – Seit zwei Monaten sind auf dem Gelände des offenen Vollzugs der JVA Stralsund erstmals weibliche Gefangene untergebracht. Fünf Frauen sind es aktuell. Ein bisher leerstehendes Gebäude war als Hafthaus grundsaniert worden, in dem nun Frauen und Männer voneinander getrennt untergebracht sind. Die Gesamtbaukosten haben ca. 2,9 Millionen Euro betragen. Bauzeit waren 18 Monate.

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Der offene Vollzug ist bei der Resozialisierungsarbeit ein wichtiger Bestandteil. Gefangene müssen sich hier in Verantwortung beweisen. Perspektivisch können hier bis zu zehn Frauen im offenen Vollzug untergebracht werden. Auch die Unterbringung von Müttern mit Kindern ist möglich. Die Errichtung eines offenen Vollzuges für erwachsene Frauen war ein letzter wichtiger Meilenstein unseres Organisationskonzepts Justizvollzug 2020. Im Zuge der Grundsanierung eines Hafthauses im offenen Vollzug der JVA Stralsund ist hier nun auch die Unterbringung von Frauen ermöglicht worden“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Finanzstaatssekretär Heiko Miraß: „Im staatlichen Hochbau gibt es immer wieder außergewöhnliche Projekte. Das Hafthaus in Stralsund ist so ein Bau mit besonderen Anforderungen. Es ist die erste Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern, die speziell für den offenen Vollzug von Frauen errichtet wurde. So konnten wir erstmals mit der Landesbauverwaltung die gesellschaftliche Wiedereingliederung von Straftäterinnen unterstützen.“

Nationale Sozialisten Rostock verboten

Schwerin – Innenminister Torsten Renz hat die Vereinigung „Nationale Sozialisten Rostock“, auch handelnd und auftretend unter der Bezeichnung „NSR“ und „Aktionsblog“, einschließlich der Teilorganisation „Baltik Korps“ verboten. Im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Europa, das zuständige Verbotsbehörde ist, hat das Landeskriminalamt als zuständige Vollzugsbehörde das Verbot durchgesetzt. Seit heute früh 06:00 Uhr durchsuchten ca. 50 Polizeibeamte vier Wohnungen bzw. Arbeitsstätten von Vereinsmitgliedern in Rostock, Güstrow sowie im Bereich Wismar.

Zum Vereinsverbot erklärte Innenminister Renz: “Wir haben alle Möglichkeiten des Rechtsstaates voll ausgeschöpft, um den Umtrieben dieser Kameradschaft ein Ende zu setzen. Die „NSR“ und das „Baltik Korps“ waren bereits seit Jahren ein primäres Aufklärungsziel des Verfassungsschutzes im Phänomenbereich Rechtsextremismus. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse zeigen eindeutig, dass sich diese Vereinigungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richten. Folglich habe ich die Kameradschaft verboten. Erneut hat der Rechtsstaat heute seinen Handlungswillen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus bewiesen. Ich werde auch in Zukunft den Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen, das heutige Verbot steht für Null Toleranz!“

Die „Nationalen Sozialisten Rostock“ sind eine seit über 10 Jahren aktive rechtsextremistische Kameradschaft in Rostock und wurden 2008 erstmals und seitdem kontinuierlich im Verfassungsschutzbericht genannt. Seit einigen Jahren treten sie auch unter der Bezeichnung „Aktionsblog“ in Erscheinung, zu dem wurde Anfang 2019 das „Baltik Korps“ als „sportlicher Arm“ gegründet und unter diesem Label Kampfsportaktivitäten der Gruppenmitglieder gebündelt.

Sie haben seitdem ein weit verzweigtes Netzwerk innerhalb der rechtsextremistischen Szene aufgebaut, das auch über die Landesgrenzen hinausreicht und sind seit Jahren die prägende Struktur der rechtsextremistischen Szene in Rostock. In den vergangenen Jahren haben sie ihre Aktivitäten auf den Bereich Kampfsport ausgeweitet. So gab es regelmäßige gruppeninterne Kampfsporttrainings. Einzelne Trainingseinheiten wurden im Vorfeld öffentlich angekündigt, um neue Mitglieder zu akquirieren.

Das „offene Training“ am 27. April 2019 fand beispielsweise im Szeneobjekt „Thinghaus“ in Grevesmühlen statt, was die Vernetzung der Gruppe innerhalb der rechtsextremistischen Szene unterstreicht.

Das Verbot der „NSR“ ist das insgesamt dritte Vereinsverbot des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Verbot der „Mecklenburgischen Aktionsfront“ am 20. Mai 2009 und des „Schwarze Schar MC“ am 13. Dezember 2013.

Spatenstich zum neuen Justizzentrum Schwerin

Schwerin – Justizministerin Katy Hofmeister und Finanzminister Reinhard Meyer gaben jetzt im Beisein des Stadtpräsidenten Sebastian Ehlers symbolisch den Startschuss für den Bau des Justizzentrums am Demmlerplatz.

Im neuen Justizzentrum Schwerin sollen zukünftig das Amtsgericht, die Fachgerichte des Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrechts sowie das Landgericht an einem Standort konzentriert werden. Hierzu bot sich das historische Justiz- Ensemble am Demmlerplatz an, welches nicht nur baulich, sondern auch in seiner Funktion und Widmung einen erheblichen Wandel erfahren. Im Laufe der Zeit erfuhr das Justiz‐Ensemble unterschiedlichste Nutzer in der Weimarer Republik, in Nazi‐Deutschland, durch die Besatzungsmächte, zu Zeiten der DDR und seit der Wiedervereinigung. Das im historischen Gefängnisgebäude beheimatete Dokumentationszentrum widmet sich aus regionaler Perspektive der Geschichte der politischen Verfolgung im 20. Jahrhundert.

Finanzminister Meyer: „Die Entscheidung für den Standort hier am Demmlerplatz stellt aus zwei Gründen eine besondere Herausforderung dar: Einerseits galt es, die beiden viergeschossigen Neubauten für die Fachgerichte und das Amtsgericht entsprechend der bestehenden Gebäudefluchten in die umliegende Bebauung einzufügen. Das war eine hochspannende planerische Aufgabe, da neben den gestalterischen und räumlichen Qualitäten auch funktionale und denkmalpflegerische Aspekte zu berücksichtigen waren. Zudem erfordert die beengte Lage im innerstädtischen Kontext und die geringen verfügbaren Grundstücksflächen eine fachliche Koordination der Baufirmen bzgl. der Lager- und Transportflächen. Hinsichtlich möglicher Verkehrsbeeinträchtigungen am Obotritenring gab es bereits im Planungsprozess Austausch mit der Stadt Schwerin.“

Justizministerin Katy Hofmeister: „Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort ist es ein sehr guter Tag. Schon ein halbes Jahr nach Start der Abrissarbeiten ist mit dem symbolischen Spatenstich ein Zeichen gesetzt, dass das künftige Justizzentrum und das Ende der provisorischen Unterbringung in Bürocontainern hier immer näher rücken. Das neue Justizzentrum wird modern und kompakt. Unterschiedliche Gerichtsbarkeiten werden gemeinsame Bibliotheken und Kantinen nutzen. Das bedeutet auch eine effektivere Einsatzmöglichkeit für die Justizwachtmeisterei.“

Die Abbrucharbeiten wurden bereits im November 2020 begonnen. Hierbei wurde das vom Ministerium für Staatssicherheit errichtete Verwaltungsgebäude einschließlich Einfriedungsmauern am Obotritenring und der Mozartstraße abgebrochen, die Hofzufahrt in der Mozartstraße zurückgebaut.

Demokratie muss wehrhaft bleiben

„Übergriffe auf Verfassungsorgane sind nicht hinnehmbar“

Schwerin – Die Justizministerkonferenz folgte jetzt einem Beschlussvorschlag aus Bayern, M-V und Hessen. Justizministerin Katy Hoffmeister: „Unsere Demokratie muss wehrhaft bleiben“

„In Zeiten einer zunehmenden Aggressivität, die auch gegen staatliche Institutionen gerichtet ist, muss die Demokratie wehrhaft bleiben. Die rechtswidrige Demonstration in Berlin vor dem Reichstag im Sommer 2021 mit dem Durchbrechen der Polizeiabsperrungen war für uns ein Alarmsignal. Der Vorfall gibt Anlass genug, die bisherigen Schutzregelungen kritisch zu hinterfragen, denn Übergriffe auf unsere Verfassungsorgane, wie zum Beispiel den Bundestag, sind nicht hinnehmbar.

Daher ist es ein wichtiges Zeichen, dass die Justizministerkonferenz mehrheitlich dem gemeinsamen Beschlussvorschlag aus Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen zugestimmt hat. Nun wird die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, strafrechtlichen Handlungsbedarf zu prüfen. Gewaltsames Vordringen in den Schutzbereich von Verfassungsorganen sollte mit den Mitteln des Strafrechts konsequent verfolgt werden. Wenn wir derartiger Gewalt nichts entgegensetzen, steht zu befürchten, dass die legitime Ausübung staatlicher Gewalt in Frage gestellt und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet wird.

So sollten Strafschärfungen für die Straftatbestände des Hausfriedensbruchs und Landfriedensbruchs eingeführt werden, soweit diese Taten im räumlichen Bereich der Verfassungsorgane begangen werden. Weiter sind die aktuell geltenden Vorschriften zu Versammlungen in einem räumlichen Schutzbereich um die Verfassungsorgane aus meiner Sicht nicht mehr zeitgemäß. Aus dem bestehenden Bußgeldtatbestand sollte ein Straftatbestand werden“, so Justizministerin Hoffmeister.

Bis August 1999 waren Versammlungen innerhalb eines Bannkreises um die Verfassungsorgane strafbar – mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Der Straftatbestand wurde abgeschafft. Aktuell drohen Bußgelder von höchstens 20.000 Euro.

Digitale Hochschulprüfungen

Mehr Rechtssicherheit bei digitalen Hochschulprüfungen und Verlängerung der Regelstudienzeit

Schwerin – Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen sicheren rechtlichen Rahmen für digitale Prüfungen. Dafür sollen vor allem eindeutige datenschutzrechtliche Regelungen geschaffen werden. Der Landtag hat eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes (LHG) beschlossen.

„In der Corona-Pandemie haben die Hochschulen schnell alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, damit der Lehr- und Studienbetrieb auch unter schwierigsten Bedingungen fortgesetzt werden konnte. Neben dem digitalen Lehr- und Studienangebot wurden auch digitale Prüfungsformate angeboten. In Diskussionen mit den Hochschulrektorinnen und -rektoren sowie den Studierendenvertretungen wurde ausdrücklich ein sicherer rechtlicher Rahmen für diese digitalen Prüfungen eingefordert“, so Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Mit dem geänderten Landeshochschulgesetz schaffen wir nun die gesetzliche Grundlage, dass für digitale Prüfungen künftig landesweit ein sicherer Rechtsrahmen gilt. Dabei wurde sehr genau abgewogen zwischen dem verfassungsrechtlich gebotenen Gleichheitsgrundsatz und der informationellen Selbstbestimmung der Studierenden. Es geht also darum, gleiche Prüfungsbedingungen für alle auch bei Online-Prüfungen herzustellen und Täuschungen zu verhindern und gleichzeitig das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Studierenden zu schützen. Dabei ist wichtig zu betonen, dass die Teilnahme an Online-Prüfungen freiwillig ist. Wer diese nicht wählt, dem ist ein alternatives Prüfformat anzubieten“, so die Ministerin weiter.

Zukünftig sollen die Hochschulen Standards dafür entwickeln, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie digitale Prüfungsformate anbieten werden. Sie legen unter Mitwirkung der Hochschulgremien fest, wie sie sicherstellen, dass die Prüfungsleistungen höchstpersönlich erbracht werden, wie Täuschungsversuche ausgeschlossen werden und wie bei beobachteten Täuschungshandlungen oder bei technischen Problemen verfahren werden soll. Datenschutzrechtliche Bestimmungen müssen gewährleistet werden.

Mit dem geänderten Landeshochschulgesetz wird außerdem aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie im Sommersemester 2021 erneut die individuelle Regelstudienzeit verlängert. „Damit stellen wir sicher, dass Studierende aufgrund der erheblichen Einschränkungen aufgrund der Pandemie ihr Studium nicht aus finanziellen Gründen abbrechen müssen. Die Studienzeitverlängerung hat zur Folge, dass auch der BAföG-Bezug verlängert wird“, erläuterte die Ministerin.

Zudem wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ermächtigt, bei einem Fortdauern der Pandemie auch für weitere Semester eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit vorzusehen.