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Kategorie: Recht / Justiz

Psychosoziale Prozessbegleitung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat gemeinsam mit Baden-Württemberg zur Justizministerkonferenz 2021 einen Beschlussvorschlag zur Optimierung der psychosozialen Prozessbegleitung eingebracht.

„Bundesweit zeigt sich, dass der Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten, der von Mecklenburg-Vorpommern angestoßen wurde, ein wichtiges Mittel im prozessualen Strafverfahren geworden ist. Doch hat auch die Praxis gezeigt, dass dieser Rechtsanspruch stetig der Zeit angepasst werden muss. Daher habe ich mich einem Beschlussvorschlag meines Amtskollegen aus Baden-Württemberg angeschlossen.

Im Juni wollen wir die Justizministerinnen und Justizminister der Länder dafür gewinnen, gemeinsam die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz von weiteren Optimierungen zu überzeugen. Zum einen sollte die dreistufige Fallpauschale um zehn Prozent auf insgesamt 1.210 Euro angehoben werden, um gestiegene Gebührenkosten zu decken. Auch sollten psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter künftig zusätzlich eine Pauschgebühr erhalten, wenn Umfang oder besondere Schwierigkeit der Sache über die eigentliche psychosoziale Prozessbegleitung in Strafsachen hinausgeht.

Und vor allem ist es bislang nicht gesetzlich vorgesehen, dass Prozessbegleiterinnen und -begleiter zum Termin der Gerichtsverhandlung eine Nachricht erhalten. Auch das sollte sich ändern“, sagt Ministerin Hoffmeister.

„Ich bin zuversichtlich, dass die JuMiKo diese drei wichtigen Punkte mittragen wird. Uns geht es darum, die derzeitige Überarbeitung der Regelung durch das Bundesministerium zu ergänzen. Hierfür brachten wir bereits erfolgreich ein, dass der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung von Amts wegen ohne Antrag erfolgen soll. Geprüft wird ebenso, ob unter bestimmten Voraussetzungen bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet werden kann, um so die Antragstellung zu erleichtern“, so die Justizministerin.

Hilfen für Opfer von Gewalt in der Pandemie

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute die aktuellen Fallzahlen des Beratungs- und Hilfenetzes in Mecklenburg-Vorpommern für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt für das Jahr 2020 vor. Insgesamt suchten 4.369 Erwachsene Schutz und Beratung.

Die erfassten Zahlen bedeuten einen leichten Rückgang. Im Jahr 2019 erhielten 4.531 (2018: 4.593) erwachsene Menschen Schutz und Unterstützung durch das Beratungs- und Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern. Von den 4.369 Gewaltbetroffenen waren 3.792 Frauen, 393 Männer und 184 Personen diversen Geschlechts oder deren Geschlechtsangabe nicht übermittelt wurde.

Werden die Fallzahlen der gewaltbetroffenen Hilfesuchenden des vergangenen Jahres aufgeschlüsselt, ergibt sich ein unterschiedliches Bild. So verzeichneten die Frauenhäuser einen leichten Anstieg – sowohl an Bewohnerinnen (d.h. Frauen, die 2020 Schutz in einem Frauenhaus in M-V suchten) als auch an ambulanten Beratungen. Die Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt verzeichneten 2020 im Vergleich zu 2019 ebenfalls einen leichten Anstieg ihrer Fallzahlen. Alle anderen Beratungsarten des Hilfenetzes verzeichneten einen Rückgang.

Hinzu kommen 356 registrierte Kinder und Jugendliche, die direkt selbst häusliche Gewalt (18), sexualisierte Gewalt (333) oder Menschenhandel und Zwangsverheiratung (5) erfuhren. Das ist ein leichter Anstieg. 2019 waren es insgesamt 342 direkt betroffene Minderjährige.

„Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig ein dicht gespanntes Hilfenetz für Gewaltopfer ist“, verdeutlichte Ministerin Drese. „Ich bin den Beschäftigten der Beratungs- und Anlaufstellen sehr dankbar, dass Sie auch im vergangenen Jahr, das weitgehend durch Corona geprägt war, stets für Hilfe- und Zufluchtssuchende verfügbar waren. So blieben beispielsweise die Frauenschutzhäuser stets geöffnet“, sagte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass es beim Thema häusliche und sexualisierte Gewalt eine hohe Dunkelziffer gibt. Drese: „Ein Zusammenhang zwischen den Fallzahlen 2020 und der mit der Corona-Pandemie einhergehenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen konnte bisher nicht eindeutig festgestellt werden. Aber die polizeiliche Statistik zu der Anzahl von polizeilichen Einsätzen in Fällen von häuslicher Gewalt zeigt seit mehreren Jahren stetig leicht steigende Zahlen.“

Drese ruft deshalb gerade in der Corona-Pandemie zu hoher Achtsamkeit auf. „Es ist wichtig, Signale von Betroffenen wahrzunehmen oder Opfer von Gewalt auf Hilfsangebote hinzuweisen. Wir müssen hingucken, statt weggucken“, so Drese.

Das Beratungs- und Hilfenetz MV besteht aus neun Frauenhäusern, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, drei Täter- und Gewaltberatungsstellen sowie der Landeskoordinierungsstelle CORA.

Offener Vollzug für Frauen

Stralsund – Auf dem Gelände des offenen Vollzugs der JVA Stralsund ist ein bisher leerstehendes Gebäude als Hafthaus grundsaniert worden. Hier werden Frauen und Männer getrennt voneinander untergebracht. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 2,9 Millionen Euro. Bauzeit waren 18 Monate.

Justizministerin Hoffmeister: „Mit der Errichtung eines offenen Vollzuges für erwachsene Frauen ist nun ein letzter wichtiger Meilenstein unseres Organisationskonzepts Justizvollzug 2020 umgesetzt. Im Zuge der Grundsanierung eines Hafthauses im offenen Vollzug der JVA Stralsund ist hier nun auch die Unterbringung von Frauen ermöglicht worden. Die ersten beiden Insassinnen haben ihre Hafträume bezogen. Perspektivisch können hier bis zu zehn Frauen im offenen Vollzug untergebracht werden. Auch die Unterbringung von Müttern mit Kindern ist möglich. Offener Vollzug ist bei der Resozialisierungsarbeit ein wichtiger Bestandteil“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Beim Staatshochbau gibt es immer wieder außergewöhnliche Projekte. Das Hafthaus in Stralsund ist so ein Novum. Es ist die erste Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern, die speziell für den offenen Vollzug von Frauen errichtet wurde. So unterstützen wir auch mit der Landesbauverwaltung die gesellschaftliche Wiedereingliederung von Straftäterinnen.“

FAQ zum Brand in ALT TELLIN

Schwerin – Nach dem verheerenden Brand in der Schweinezucht­anlage Alt Tellin bewegen die Menschen zahleiche Fragen. Die häufigsten wollen wir an dieser Stelle beantworten.

Hat Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus die Anlage genehmigt?

Nein, das hat er nicht. Die oberste immissionsschutz­rechtliche Genehmigungsbehörde, die hierfür im Jahr 2010 die Verantwortung trug, war das Wirtschaftsministerium, damals unter Leitung von Minister Jürgen Seidel.

Erst im Jahr 2016 ging der Bereich des Immissionsschutzes in die Verantwortung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt über.

Es geht dem Minister an dieser Stelle ausschließlich um die Richtigstellung der medialen Berichterstattung und nicht darum, die Verantwortung auf andere zu schieben. Bei aller berechtigter Kritik an großen Tierhaltungsanlagen wie in Alt Tellin ist nämlich zu beachten, dass es sich bei derartigen Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG-Genehmigung) um eine sogenannte gebundene Genehmigung handelt.

Das heißt, wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist die Genehmigung zu erteilen. Einen Ermessensspielraum gibt es in diesen Fällen nicht. Auch darf durch landesrechtliche Bestimmungen nicht davon abgewichen werden. Daran hat sich die genehmigende Behörde zu halten – das ist das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit.

Welche Rolle hatte die Landgesellschaft in dem Genehmigungsverfahren für Alt Tellin?

Die Landgesellschaft ist ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das sich seit 1991 der Verbesserung der Agrarstruktur und der Regionalentwicklung widmet und damit zur ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Entwicklung im ländlichen Raum beiträgt. Dr. Backhaus ist in seiner Funktion als Landwirtschaftsminister seit 1998 Vorsitzender des Aufsichtsrates.

Zu dem umfangreichen Aufgabenportfolio gehört regelmäßig auch die Bauplanung und Baubetreuung für landwirtschaftliche, kommunale und private Vorhaben.

Für die Anlage in Alt Tellin hat die Landgesellschaft seinerzeit Teilleistungen erbracht. Dabei handelte es sich um Bauplanungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Leistungsphase 4. Die Genehmigungsunterlagen hingegen wurden durch ein anderes, von der Firma Straathof beauftragtes Planungsbüro erstellt.

Man darf diese Beteiligung der Landgesellschaft selbstverständlich kritisch bewerten, jedoch wäre auch ohne diese eine Genehmigung der Anlage erfolgt.

Wie steht der Minister zu derartigen Tierhaltungsanlagen?

Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus setzt sich seit vielen Jahren für eine flächengebundene Tierhaltung und Veredlung im Land ein, um im ländlichen Raum Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu erhalten und neu zu schaffen. Er hat dabei jedoch immer wieder deutlich gemacht, dass er Tierhaltungsanlagen wie in Alt Tellin generell ablehnt. Sein erklärtes Ziel war es bereits damals, die bundesrechtlichen Genehmigungsbestimmungen von großen Tierhaltungsanlagen entsprechend anzupassen. Auf seine Initiative hin wurde in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU zur Bildung der Landesregierung 2011 in Ziffer 169 vereinbart, dass „sich die Koalitionspartner bei großen Tierhaltungsanlagen für eine klare Begrenzung einsetzen. Dazu werden sie über eine Bundesratsinitiative die Bundesregierung auffordern, das Recht so zu ändern, dass bei Tierhaltungsanlagen neue, strengere Kriterien eingeführt und vorhandene Ausnahmeregelungen kritisch überprüft werden.“

Warum gibt es dann bis heute keine Bestandsobergrenzen für Tierhaltungen?

In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung wurde von Minister Backhaus 2011 sowohl im Land als auch bundesweit über den Bundesrat und die Agrarministerkonferenz eine intensive Debatte zur Frage der Einführung von Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung angestoßen, um auf diese Weise zu einer Verbesserung der Tierwohl- und Tierschutzstandards in den Tierhaltungen zu gelangen.

Leider ließ sich trotz aller Bemühungen in den darauffolgenden Jahren weder ein gemeinsamer politischer Wille noch ein konsensfähiger fachlicher Ansatz zur Einführung von Tierobergrenzen finden.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen stieß das Vorhaben auf massiven Widerstand des Bauernverbandes, der darin einen unzulässigen Eingriff in Eigentumsrechte und Berufsfreiheit sah. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hielt eine Festlegung von Tierbestandsobergrenzen für nicht zielführend, da sowohl zwischen der regionalen Konzentration als auch betrieblichen Bestandsgrößen und dem Tierwohl kein unmittelbarer Zusammenhang herzustellen sei. Nicht zuletzt konnte aber auch auf Seiten der Befürworter vor allem mit Blick auf dazu fehlende wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse letztlich kein Durchbruch in der Sache erzielt werden.

Ist es heute immer noch möglich, solche Anlagen zu errichten?

Obwohl wie zuvor dargelegt bedauerlicherweise keine Einigung über Bestandsobergrenzen möglich war, wurde 2013 eine Änderung des Baugesetzbuches erreicht. Die bis dahin bestandenen Privilegien gewerblicher Tierhaltungsanlagen wurden dahingehend eingeschränkt, dass nun bei großen Tierhaltungen ein Bebauungsplan erforderlich ist und somit die Gemeinde Größe und Beschaffenheit der Anlagen über dieses Instrument steuern kann. Dies war zuvor nicht möglich. Für die Genehmigung großer Tierhaltungen bedeutet dies seitdem eine erhebliche Hürde.

Welche Konsequenzen werden aus dem aktuellen Brandereignis gezogen?

Zunächst gilt es, im vorliegenden Fall zu klären, ob und inwieweit das   Brandschutzkonzept fehlerhaft war und das Brandgeschehen ursächlich darauf zurückzuführen ist. Hieraus sind sowohl für bestehende als auch neu zu errichtende Tierställe entsprechende Konsequenzen zu Betrieb, Planung und Bau zu ziehen sowie vollumfänglich umzusetzen, um die Gefahr von Brandkatastrophen wie in Alt Tellin soweit wie möglich zu minimieren.

Wie auch in anderen Fragestellungen des Tierwohls und des Tierschutzes (Kastenstand, Ferkelkastration, Töten männlicher Küken) müssen dazu ggf. erforderliche Rechtsanpassungen vorangetrieben werden.

Es ist erfreulich, dass immer mehr Menschen für eine nachhaltige Landwirtschaft und die tierwohlgerechte Haltung von Nutztieren eintreten. Um jedoch zu spürbaren Veränderungen zu gelangen, muss die Gesellschaft – also jeder Einzelne von uns – bereit sein, einen Beitrag dazu zu leisten. Faire Handelsbeziehungen und auskömmliche Erzeugerpreise sowie eine höhere Wertschätzung landwirtschaftlicher Produkte sind eine wesentliche Grundvoraussetzung, um den Zwang zu immer größeren Anlagen zu verringern.

Hat das Land bzw. die Landgesellschaft aktiv um die Ansiedlung von Tierhaltungen geworben und die Ansiedlung von „Tierfabriken“ unterstützt?

Wie zuvor bereits dargelegt, setzt sich der Minister seit vielen Jahren für eine flächengebundene Tierhaltung und Veredlung im Land ein, um im ländlichen Raum Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten.

Bereits Ende der 1990er wurde eine noch von seinem Vorgänger Minister Brick angeschobene Kampagne zur Ansiedlung von Veredlungsbetrieben gestartet. Aufgabe der Landgesellschaft war es damals, geeignete Standorte für Veredlungsanlagen zu recherchieren und entsprechend anzubieten.

Dabei ging es um größere Schweineproduktionsanlagen (8.000 – 10.000 Mastplätze; geschlossenes System 1.200 Sauenplätze mit 8.800 Mastplätze), nicht aber um Anlagen in der Größenordnung der jetzigen Anlage in Alt Tellin. Der Standort Alt Tellin gehörte auch nicht zu den Standorten, die im Rahmen der o.g. Initiative voruntersucht und beworben wurden.

Schon damals war Grundlage des Handelns der Landgesellschaft, die Standorte möglichst konfliktarm zur Wohnbebauung und zu schützenswerten Biotopen auszuwählen und eine flächengebundene Tierhaltung zu ermöglichen.

Es musste also sichergestellt sein, dass für die in den Veredlungsbetrieben anfallenden organischen Dünger ausreichend Agrarfläche vorhanden ist, um diese pflanzenbaulich zu nutzen.

Nach wie vor sollen bei der Verpachtung landeseigener Flächen arbeitsintensive Betriebskonzepte von Bewerbern um die Pachtflächen unterstützt werden. Dazu zählen auch Betriebe, die in die Tierhaltung investiert haben oder investieren wollen. Hier geht es grundsätzlich aber nicht um „Tierfabriken“, sondern insbesondere um die Unterstützung von Tiere haltenden Familienbetrieben bzw. Mehrfamilienbetrieben. Es ist aber nicht völlig ausgeschlossen, dass große Betriebe oder gewerbliche Tierhalter Landesflächen pachten.

Wie ist der Stand im Genehmigungsverfahren der Schweinemastanlage Suckwitz?

Im Fall der geplanten Schweinemastanlage Suckwitz handelt es sich ebenfalls um ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG-Genehmigung). Das bedeutet auch in diesem Verfahren: Einen Ermessensspielraum gibt es nicht. Wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist die Genehmigung zu erteilen. Genehmigt wurde eine Mastschweineanlage mit 7.904 Mastschweinplätzen in 4 Stallgebäuden mit Abluftreinigungsanlage.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte eine Öffentlichkeitsbeteiligung, eine Umweltverträglichkeits- und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Im Ergebnis dieses langwierigen Prozesses wurde von der zuständigen Genehmigungsbehörde – dem Staatlichen Amt Mittleres Mecklenburg – die immissionsschutzrechtliche Genehmigung sowie die wasserrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben erteilt. Aufgrund der zahlreichen Einwendungen gegen das Projekt hat die Genehmigungsbehörde die individuelle Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Dabei hat man sich an den Maßgaben des allgemeinen Verwaltungsverfahrens orientiert. Der BUND M-V hat gegen die erteilte Genehmigung und die wasserrechtliche Erlaubnis Widerspruch eingelegt.

Eine Bewertung durch das Ministerium ist mit Blick auf das laufende Verfahren an dieser Stelle nicht möglich.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2020

Innenminister Torsten Renz: In Mecklenburg-Vorpommern leben, heißt sicher leben!

Schwerin – Innenminister Torsten Renz und der Direktor des Landeskriminalamtes M-V, Rogan Liebmann, haben heute gemeinsam die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2020 vorgestellt.

Innenminister Torsten Renz „Die vorliegende Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2020 beweist erneut: In Mecklenburg-Vorpommern leben, heißt sicher leben! Diese positive Bilanz ist in hohem Maße auch das Verdienst unserer Polizistinnen und Polizisten. Mit Blick auf die Corona-Pandemie haben wir ein außerordentlich schwieriges Jahr hinter uns gebracht, das allen Beachtliches abverlangt hat. Gesellschaftliche Herausforderungen haben auch immer Auswirkungen auf die polizeiliche Arbeit. Veränderte Lebensbedingungen wie die Einschränkung von Sozialkontakten, wirtschaftliche Engpässe und veränderte Tatgelegenheitsstrukturen haben auch die Kriminalitätslage beeinflusst.

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern um 4,8 % von 111.329 auf 105.932 Fälle gesunken. Die sogenannte Häufigkeitszahl, also die Zahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner, ist von 6.916 auf 6.587 gesunken. Das ist der niedrigste Stand seit 1992.

Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote das dritte Jahr in Folge leicht gestiegen und liegt bei 62,9 Prozent, womit wir die höchste je registrierte Aufklärungsquote in Mecklenburg-Vorpommern seit 1992 erzielt haben. Das ist keineswegs selbstverständlich und Ergebnis professioneller Arbeit. Nur vier Bundesländer hatten beispielsweise 2019 eine höhere Aufklärungsquote als Mecklenburg-Vorpommern aufzuweisen. Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Ergebnis auch in 2020 einen derart guten Stand im Vergleich der Bundesländer erreichen werden.

Sicherlich hat sich die Corona-Pandemie auch auf die Polizeiliche Kriminalstatistik niedergeschlagen. Trotz sinkender Zahlen sind unsere Sicherheitsbehörden ständig mit neuen und steigenden Anforderungen konfrontiert. Die Landespolizei hatte neben der ohnehin anspruchsvollen Aufgabe der täglichen Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zusätzlich die Einhaltung der Corona-Verordnungen und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs zu meistern. Homeoffice-Lösungen mögen in vielen Bereichen machbar sein. Kriminalitätsbekämpfung in Gänze von zu Hause aus ist dagegen undenkbar.

Angesichts des engagierten und qualifizierten Einsatzes aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei, die auch 2020 trotz aller Widrigkeiten mit hoher Verlässlichkeit und Präsenz dafür gesorgt haben, dass sich unsere Bürger sicher fühlen können, möchte ich an dieser Stelle Danke sagen für die geleistete Arbeit.“

Sicherheit in der Justiz

Schwerin – Die Landesregierung brachte in den Landtag von M-V den Entwurf eines Gesetzes über das Hausrecht bei Gerichten und Staatsanwaltschaften und über die Befugnisse des Justizwachtmeisterdienstes in M-V ein.

Justizministerin Katy Hoffmeister hat den Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz über das Hausrecht bei Gerichten und Staatsanwaltschaften und über die Befugnisse des Justizwachtmeisterdienstes in den Landtag eingebracht. Zur ersten Lesung sagte die Ministerin: „Sicherheit in der Justiz, das bedeutet Sicherheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Besucherinnen und Besucher unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften. Mir ist diese Sicherheit ein wichtiges Anliegen, und wir arbeiten intensiv daran, sie zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Noch setzen wir punktuell auf Einlasskontrollen, bereiten aber auch das Pilotprojekt eines Gepäckscanners in einem Justizzentrum vor. Im Jahr 2020 begannen wir damit, alle Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister weiterzubilden, um ihnen noch mehr Sicherheit für den Einsatz während der Einlasskontrollen zu geben.“

„Mit der Gesellschaft wandeln sich Gefahrenstrukturen und auch Publikum. Mit dem nun eingebrachten Gesetz werden wir dem Gefahrenabwehrrecht in den Justizgebäuden eine klare gesetzliche Grundlage geben. Wir erwarten, dass die Einsätze und Aufgaben zunehmen werden, die über das Hausrecht und über die bisherigen Befugnisse des Justizwachtmeisterdienstes hinausgehen. Es können im Einzelfall Grundrechtseingriffe verbunden sein, die einer gesetzlichen Legitimation bedürfen. Das Gesetz kodifiziert das bisher aus dem Gewohnheitsrecht hergeleitete öffentlich-rechtliche Hausrecht der Leiterinnen und Leiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften und den Vollzug. Es stattet den Justizwachtmeisterdienst zudem mit Befugnissen aus, die dieser zur Erfüllung seiner Sicherheitsaufgaben benötigt. Damit wird die Sicherheit in der Justiz weiter erhöht“, so Justizministerin Hoffmeister im Landtag.

WEMAG warnt vor unlauterer Werbung

Dubiose Anrufer belästigen WEMAG-Kunden und fordern zum Anbieterwechsel auf

Schwerin – Besorgte oder verunsicherte Kunden aus Zarrentin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) berichten von Telefonanrufen beginnend mit der britischen Ländervorwahl 0044. Die Anrufer geben sich als Beauftragte des regionalen Energieversorgers aus und befragen in gebrochenem Deutsch die Angerufenen zu ihrem Stromtarif. Auch erfragen sie persönliche Angaben, Bankdaten und die Vertragsnummer und fordern zum Stromanbieterwechsel auf.

„Wenn Sie keinen Anruf aus dem Vereinigten Königreich erwarten, ignorieren Sie ihn einfach. Reagieren Sie nicht auf diese Aufforderung, geben Sie keine Auskünfte, sondern legen einfach auf“, rät WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann. „Es handelt sich bei diesen Anrufen um unzulässige Belästigungen. Sofern wir unsere Kunden persönlich anrufen, stellen wir uns eindeutig vor und geben uns sofort und eindeutig als WEMAG-Mitarbeitende zu erkennen“, erklärt der Vertriebsleiter.

Wer hinter den dubiosen Versuchen steckt, wird nun geprüft. Derartige Anrufe sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten, bei Verstößen drohen dem Verursacher hohe Bußgelder. „Rufen Sie die Rufnummer keinesfalls zurück, das könnte teuer werden. Und: Informieren Sie uns, wenn Sie von solchen Anrufern belästigt werden. Wir können dann handeln, indem wir gegen die Anrufer vorgehen“, so Hillmann. Betroffene Kunden können sich beim WEMAG-Kundenservice unter der Rufnummer 0385 . 755-2755 melden.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Landtag von M-V liegt Evaluationsbericht vor

Schwerin – Justizministerin Hoffmeister hat im Rechtsausschuss des Landtags einen Bericht zur Evaluation der psychosozialen Prozessbegleitung vorgelegt: „Wir haben Statistiken ausgewertet und bei psychosozialen Prozessbegleiterinnen und –begleitern, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeipräsidien Befragungen durchgeführt. Alle bestätigten, dass das Angebot wichtig sei für die Kinder und auch schutzbedürftige Erwachsenen, die Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten wurden. Die Zahl der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter stieg von 2017 bis heute auf zwölf. Damit ist die Versorgung landesweit gesichert.

Die Anzahl der gerichtlichen Beiordnungen blieb allerdings gering. Bundesweit beantragen wenige Verletzte eine psychosoziale Prozessbegleitung trotz des von uns initiierten, bundesweiten Anspruchs. Aber vielen Betroffenen ist das Hilfsangebot noch immer unbekannt. Wir sind stetig dabei, es bekannter zu machen. Wir haben tausende Flyer verteilt und verteilen sie weiter an Staatsanwaltschaften und Polizei. Medien berichten regelmäßig. Opferschutzvereine haben der Beauftragten der Justiz für Opferhilfe zugesagt, ebenso daran mitzuwirken, die Prozessbegleitung stets im Blick zu haben“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Da Betroffene aber auch erhebliche Schwierigkeiten haben, vor allem erwachsene Opfer, einen Antrag zu stellen, ist eine Lösung in Sicht. Mithilfe der Justizministerkonferenz ist es uns gelungen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Möglichkeit prüft, wonach die Gerichte von Amts wegen eine Beiordnung anordnen dürfen. Auch die Höhe der Fallpauschale wird überprüft. Allerdings ist die Fallpauschale grundsätzlich für die Begleitung der juristisch aufzuarbeitenden Sexual- oder Gewaltstraftat das richtige Mittel. Opferbegleitung, die über juristische Belange hinausgehen, deckt die Sozialseite ab“, erklärt die Ministerin.

Derzeit setzt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Prüfauftrag der JuMiKo mit dem Ziel um, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung zu erleichtern. Eine Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen, sollte künftig möglich sein. Darüber hinaus wird geprüft, ob unter bestimmten Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Justizministerin Hoffmeister: „Es geht darum, die schweren durchlebten juristisch aufzuarbeitenden Fälle psychosozial zu begleiten. Dafür stehen die Fallpauschalen bereit. Ich setze mich aber auch für eine weitere Anpassung dieser Vergütung ein.“