Bekämpfung der Hasskriminalität

Schwerin –  Die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben Sonderdezernate zur Bekämpfung der Hasskriminalität eingerichtet.

„Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben in diesem Jahr Sonderdezernate eingerichtet, in denen Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Hasskriminalität bearbeitet werden. Ich danke der Generalstaatsanwältin, dass sie schon vor dem Beschluss der Justizministerkonferenz zur Bekämpfung antisemitisch motivierter Straftaten hier in Mecklenburg-Vorpommern die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erneut sensibilisiert und die Einrichtung der Sonderdezernate veranlasst hat. Das zeigt auch, dass die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern alles unternimmt, um politisch motivierte Straftäter, die auch Hass und Antisemitismus verbreiten, konsequent zu verfolgen“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Die konsequente Strafverfolgung in diesem Phänomenbereich ist mir ein besonderes Anliegen. Rassismus, Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus und andere menschenverachtende Beweggründe sind immer wieder Motiv für die Begehung von Straftaten. Deshalb habe ich frühzeitig veranlasst, dass Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Hasskriminalität bei den Staatsanwaltschaften in Sonderdezernaten und damit durch besonders geschulte und erfahrene Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bearbeitet werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass die entsprechende Tatmotivation gezielt in den Blick genommen und entsprechend gewürdigt wird.“

Straftaten werden dem Bereich der Hasskriminalität zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, physischen oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität, politischen Haltung, Einstellung oder ihres Engagements, äußeren Erscheinungsbildes oder sozialen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution, Sache oder einen sonstigen Gegenstand richtet.

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