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Kategorie: Städte und Gemeinden

VVW-ExtraRunde auf dem Weihnachtsmarkt

Rostock – Am 15.12. findet auf dem Rostocker Weihnachtsmarkt die VVW-ExtraRunde statt. Mit einem gültigen VVW-Fahrausweis erhalten alle Fahrgäste an teilnehmenden Fahrgeschäften jede zweite Karussellfahrt gratis! Den ganzen Tag, so oft man möchte.

Die VVW-ExtraRunde funktioniert ganz einfach: Einen tagesaktuell gültiges VVW-Ticket einfach bei den teilnehmenden Fahrgeschäften beim Kauf einer Karussellfahrt o.ä. vorzeigen und eine 2. Fahrt gratis dazu erhalten!

Es gelten alle gültigen VVW-Fahrausweise. Dazu gehören Einzel- und Tageskarten, Zeitkarten, VVW-Abos wie Mobil60-, Job-, Vorschul-, Schüler-, SemesterTickets. Alle am 15.12. gekauften mobilen Tickets des VVW sind ebenso mit dabei. Kinder unter 6 Jahren können das VVW-Ticket der Eltern oder Großeltern nutzen.

Die VVW-ExtraRunde ist eine Gemeinschaftsaktion des Rostocker Großmarktes, des Schaustellerverbandes und des Verkehrsverbundes Warnow.

Neue Beflaggungsverordnung vorgestellt

Schwerin – Ein wichtiger Punkt der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung ist heute abgeschlossen worden: Innenminister Christian Pegel hat im Kabinett den Entwurf für die neue „Landesverordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ abschließend eingebracht. Das Kabinett beschloss die Novelle, die damit Anfang 2023 in Kraft treten kann.

„Wir haben uns zum Ziel gesetzt – und der Landtag hat uns im Januar offiziell damit beauftragt – (die alte Vorschrift von 1998) auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Insbesondere soll das Hissen nicht hoheitlicher Flaggen wie etwa der Regenbogenfahne möglich sein. Künftig muss dafür keine Ausnahmegenehmigung mehr beim Innenministerium beantragt werden, die zudem in der Vergangenheit regelmäßig abgelehnt worden war“, sagte Innenminister Christian Pegel.

Die neue Verordnung solle das Setzen nicht hoheitlicher Flaggen nicht nur bei besonderen Anlässen und Veranstaltungen, sondern auch ohne konkreten Anlass grundsätzlich ermöglichen.

„Außerdem dürfen Kommunen eigene hoheitliche Flaggen künftig auch außerhalb der offiziellen Beflaggungstage setzen, so dass zum Beispiel eine Dauerbeflaggung mit der Stadtflagge möglich ist. Mit der neuen Verordnung stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und die Selbstverwaltung der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen“, so der Minister.

Laut bisheriger Verordnung dürfen nur die darin aufgezählten hoheitlichen Flaggen von der Europa- und Bundes- über die Mecklenburg-Vorpommern-Flagge, die Flaggen der zwei Landesteile oder auch der Gemeinde gehisst werden bis hin zu den Flaggen anderer Bundesländer oder Gemeinden bei entsprechendem Anlass. Für das Hissen nicht hoheitlicher Flaggen war bisher eine Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums erforderlich.

„Allerdings zeigten schon im zurückliegenden Sommer Ministerien, Rathäuser, Amtsgebäude bei uns im Land die Regenbogenfahne. Wir hatten bereits Anfang Mai alle Behörden im Land per Rundschreiben informiert, dass sie sie etwa zum Christopher Street Day hissen dürfen. Wir haben damit der jetzt umgesetzten Überarbeitung dieser Richtlinie bereits bewusst vorgegriffen. Damit waren wir im Übrigen nicht allein: Auch die Bundesinnenministerin hatte parallel die Regenbogenflagge an Dienstgebäuden des Bundes gestattet“, so Christian Pegel.

Als weitere Neuerungen im Rahmen der Novelle zählt der Minister auf: „Mit ihr wird das Beflaggungsrecht gestrafft und anwenderfreundlicher. Wir fassen mit der jetzt neuen Verordnung außerdem die bisherige Verordnung und den bislang bestehenden gesonderten Erlass an einer Stelle zusammen. So wird der neben der Beflaggungsverordnung geltende, Runderlass des Innenministeriums zu den Grundsätzen der Beflaggung öffentlicher Gebäude‘, ebenfalls von 1998, mit der Beflaggungsverordnung zusammengeführt.

Wir haben die Novelle auch zum Anlass genommen, die (Verordnung zur Bestimmung der regelmäßigen Beflaggungstage) vom März 1998 anzupassen. Damit sollen insbesondere der 11. März als nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt und der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus in den Katalog regelmäßiger Beflaggungstage aufgenommen werden.“

In Kraft treten wird die Novelle mit ihrer Bekanntmachung, voraussichtlich Anfang kommenden Jahres.

Land und Kommunen handeln gemeinsam

Schwesig: Land und Kommunen gestalten Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam

Schwerin – Das Land und die Kommunen werden Mecklenburg-Vorpommern weiterhin gemeinsam und vertrauensvoll gestalten. Das sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute im Schweriner Landtag.

„Seit Jahren arbeiten Land und Kommunen fast ununterbrochen im Krisenmodus. Ich denke an die Corona-Pandemie, die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine oder die Energiekrise. Diese Herausforderungen können wir nur gemeinsam bewältigen. Für diesen großen Dienst möchte ich mich bedanken. Der enge und vertrauensvolle Austausch zwischen Land und Kommunen ist der richtige Weg. Diesen setzen wir entschlossen fort.“

Mit dem Finanzausgleichgesetz habe das Land die finanzielle Ausstattung der Kommunen auf eine neue Grundlage gestellt und erheblich verbessert. Die Kommunen bekommen in den nächsten Jahren aus Gemeindesteuern und Finanzausgleichsleistungen zusammen so viel Geld wie nie zuvor. 2022 hatten sie den Rekordbetrag von 2,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

Schwesig: „Das Finanzausgleichgesetz hat sich bewährt. Die Kommunen haben mehr Geld und mehr Freiraum zum Gestalten. Jetzt aber treffen die steigenden Energiepreise auch sie. Beim Kommunalgipfel im November haben wir uns deshalb auf Maßnahmen verständigt, die die Kommunen entlasten und gleichzeitig die Investitionskraft stärken. Zusammen mit den Steuermehreinnahmen im Jahr 2023 werden sie 185 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben.“

Unter anderem wird das erfolgreiche Instrument Infrastrukturpauschale in Höhe von 150 Millionen Euro auch im Jahr 2023 fortgesetzt. Die Investitionen in die Feuerwehren werden konsequent fortgesetzt und der Katastrophenschutz mit 5 Millionen Euro gestärkt. „Und die Kommunen werden vom Härtefallfonds des Landes profitieren, um die steigenden Energiepreise abzufedern. Kommunen erhalten beispielsweise 50 Euro pro Schülerinnen und Schüler. Insgesamt stehen für Kitas und Schulen 15 Millionen Euro bereit. Wir sind auch jetzt in der Energiekrise an der Seite unserer Kommunen. Weil wir die Kommunen brauchen und wir sehr dankbar sind, was die Kommunen für uns alle leisten.“

Gewerbegebiet „Auf der Heide“ wird erschlossen

Meyer: Vorhaben wird Wirtschaftskraft der Region nachhaltig verbessern

Wittenburg – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute einen Fördermittelbescheid für die Revitalisierung und Erschließung des Gewerbegebietes „Auf der Heide“ in Wittenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim) übergeben.

„Mit dem Ausbau des Gewerbegebietes sollen die Wirtschaftskraft in der Region nachhaltig verbessert und Arbeitsplätze geschaffen werden. Deshalb unterstützen wir das Vorhaben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Die Stadt Wittenburg will das Gewerbegebiet „Auf der Heide“ (Bebauungsplan Nr. 18) erschließen. Die Maßnahme ist in drei Lose aufgeteilt. Zur inneren Erschließung des Gewerbegebietes (Los 1) sind der Neubau der Erschließungsstraße, die Anbindung an die Landesstraße L04 sowie die Verlegung aller Ver- und Entsorgungsmedien, wie beispielsweise Schmutz- und Regenwasser, Trinkwasser, Strom, Gas und Telekommunikation erforderlich.

Das zweite Los beinhaltet den Ausbau des Knotenpunktes L04/A24 Anschlussstelle Wittenburg (Richtungsfahrbahn Berlin) als Folge der Gewerbegebietserschließung. Die Ver- und Entsorgung des Gewerbegebietes erfordert die Einbindung in vorhandene Systeme. Die Einbindepunkte befinden sich ca. 600 m nördlich der Autobahn, im Wölzower Weg. Die Aufwendungen für diese äußere Erschließung sind im Los 3 zusammengefasst. „Wenn alles klappt wie geplant, ist der Baubeginn im Sommer 2023 vorgesehen“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund sechs Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro.

Perspektive am Werftstandort Wismar

Mindestens 400 Beschäftigte für den Umbau und die Fertigstellung der Global 1 gebraucht

Wismar – In Wismar haben das Unternehmen MEYER WISMAR und die Gewerkschaft IG Metall am Donnerstag über Perspektiven für Mitglieder der Transfergesellschaft der ehemaligen MV Werften informiert. Im November hatte die Disney Cruise Line (DCL) das Kreuzfahrtschiff Global 1 gekauft. Die Fertigstellung des Schiffes erfolgt nun durch die Meyer Werft Papenburg – konkret durch das Unternehmen MEYER WISMAR.

„Wir sind in der Hansestadt einen großen Schritt vorangekommen. Es ist gut, dass viele Beschäftigte vor Ort konkret informiert worden sind. Mit dem Angebot erhält ein großer Teil der Beschäftigten in der Transfergesellschaft eine Perspektive.

Das ist auch für die weitere Entwicklung des maritimen Standortes Wismar von Bedeutung, denn Fachkräfte werden gebraucht und müssen im Land gehalten werden. Es bedeutet Arbeit für die Menschen vor Ort“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag. Mindestens 400 Beschäftigte der Transfergesellschaft werden eingestellt.

Das Land hat die Ende November auslaufende Transfergesellschaft bis Ende Januar in gemeinsamer Finanzverantwortung von Land, Insolvenzverwalter und Bundesagentur für Arbeit verlängert. „Die maritime Wirtschaft ist im Umbruch. Dafür werden Fachkräfte gebraucht, die diesen Wandel aktiv begleiten.

Mit der Verlängerung werden vor allem die weitere Vorbereitung und Qualifizierung sowie auch die Umorientierung für neue Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer weiter.

Rund 900 ehemalige Beschäftigte der MV Werften Wismar GmbH, der MV Werften Rostock GmbH, der MV Werften Stralsund GmbH und der MV Werften Fertigmodule GmbH in der Transfergesellschaft Küste mbH werden noch in der Transfergesellschaft betreut.

Kummerow jetzt offiziell Seegemeinde

Kummerow – Die Gemeinde Kummerow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhält den Namenszusatz „Seegemeinde“. Den entsprechenden Verleihungsbescheid hat Innenminister Christian Pegel dem Bürgermeister der Gemeinde André Ebeling zugesandt.

„Ich freue mich sehr, der Gemeinde den Namenszusatz verleihen zu dürfen. Damit hat sie ein Alleinstellungsmerkmal und kann ihr Ziel, den ruhigen Tourismus weiterzuentwickeln, angehen“, so Pegel.

Der Ortsname Kummerow ist in Deutschland mehrfach vergeben, dadurch besteht eine Verwechslungsgefahr mit den anderen Orten bzw. Ortsteilen. Auch aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung per Mehrheitsbeschluss den Antrag auf einen Namenszusatz gestellt.

„Die angestrebte Weiterentwicklung des ruhigen Tourismus bietet sich durch die Verknüpfung zu dem gleichnamigen See an. Darüber hinaus bietet der Namenszusatz eine weitere verstärkte Identifikationsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger des Ortes“, sagt der Minister weiter.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die eine dem Gemeindenamen vorangestellte kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung verliehen bekommen haben.

So darf Neubrandenburg seit 2019 die Bezeichnung „Vier-Tore-Stadt“ führen, Teterow ist seit 2017 „Bergringstadt“, Gnoien kann sich „Warbelstadt“ nennen (2017), Rostock erhielt den Namenszusatz „Universitätsstadt“ (2016), Ueckermünde die Bezeichnung „Seebad“ (2013), Neustrelitz ist seit 2013 „Residenzstadt“, die Stadt Neukalen „Peenestadt“ (2012), die Stadt Malchow darf sich „Inselstadt“ nennen (2011), die Gemeinde Ankershagen hat den Namenszusatz „Schliemanngemeinde“ (2010), die Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 „Bernsteinstadt“ und Woldegk ist seit 2008 die „Windmühlenstadt“. Die Gemeinde Heringsdorf ist seit 2007 offiziell als „Ostseebad“ bekannt und Güstrow seit 2006 „Barlachstadt“.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung kann gemäß § 8 Absatz 4 Satz 1 Kommunalverfassung M-V auf Antrag der Gemeinde kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnungen verleihen. Eine kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung ist kein Bestandteil des amtlichen Gemeindenamens, sondern stellt ein eigenständiges Element neben dem Gemeindenamen dar. Sie trifft eine Aussage über den Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in aktueller oder historischer Hinsicht.

Radwege im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Schwerin – Im Landkreis Ludwigslust-Parchim können zwei neue Radwege gebaut werden. Diese erfolgen zwischen Göhlen und Leussow sowie an der Kreisstraße 38 (Wesselsdorfer Kreuzung).

„Die Fördermittel stehen bereit. Es wird weiter in die Verbesserung der Radwegeinfrastruktur des Landkreises investiert. Weitere Lücken im Radwegenetz können perspektivisch geschlossen werden. Die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wird weiter verbessert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Schwerin.

Zwischen Göhlen und Leussow soll der straßenbegleitende Radweg an der Kreisstraße 40 neu gebaut werden. Der Neubau erfolgt in einer Breite von 2,50 Metern und einer Länge von ca. fünf Kilometern. Die Umsetzung erfolgt in Betonbauweise.

Zudem ist vorgesehen, den Radweg an der Kreisstraße 38 von der Landesstraße 072 (Wesselsdorfer Kreuzung) bis zur Landesstraße 073 (Kreuzung Groß Laasch) auf einer Länge von rund 2,6 Kilometern und einer Breite von zweieinhalb Metern neu zu bauen.

 Die Unterstützung beider Vorhaben erfolgt im Rahmen der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL). Die Gesamtinvestition für den Radweg Göhlen und Leussow belaufen sich auf rund 1,85 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt den Neubau mit rund 1,39 Millionen Euro Zuschuss.

Die Gesamtinvestition für die Maßnahme der Kreisstraße 38 beträgt rund eine Million Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben in Höhe von rund 747.000 Euro. „Wer attraktiv für neue Gäste sein will, braucht die stetige Weiterentwicklung des touristischen Angebotes. Hierzu zählt auch ein gut ausgebautes Radwegenetz. Das freut im Ergebnis Einheimische und Gäste gleichermaßen“, sagte der Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Erste Sitzung des Tourismusbeirates

Rostock – Am Montag ist der 30-köpfige Tourismusbeirat zu seiner ersten Sitzung in Rostock zusammengekommen.

„Wir wollen die Kraft und die touristische Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern bündeln, um unser Land in der touristischen Entwicklung insgesamt weiter voranzubringen. Dabei setzen wir auf das Know-how und die Expertise der Unternehmen, der Kammern und Verbände aus dem Land.

Wir müssen gemeinsam zum stärkeren Umsetzen und Handeln kommen – und das in Krisenzeiten. Das ist kein einfacher Weg, aber er ist unumgänglich. Der Tourismus ist ein wirtschaftliches Zugpferd im Land. Das soll auch so bleiben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag.

Ein Thema der ersten Sitzung war unter anderem das geplante Tourismusgesetz. „Als erstes deutsches Bundesland plant Mecklenburg-Vorpommern die Einführung eines Tourismusgesetzes in dieser Legislaturperiode.

Über gäste- und unternehmensbezogene Beiträge zur Tourismusfinanzierung soll ein zeitgemäßes, gerechtes und dauerhaft tragfähiges System der Tourismusfinanzierung auf allen Ebenen erreicht werden. Gleichzeitig ist es wichtig, die Attraktivität des Tourismuslandes MV und seiner einzelnen Tourismusdestinationen zu steigern“, erläuterte der Tourismusminister.

Ein weiteres Thema war der Aufbau einer Tourismusakademie in Mecklenburg-Vorpommern. „Ziel ist es dabei, Fachkräfte für unser Land auszubilden, zu qualifizieren und auch hier zu halten. Das geht nur zusammen mit der Wirtschaft im Land. Darüber hinaus können Qualifizierungsmaßnahmen der unterschiedlichen Akteure im Land vernetzt und auch optimiert werden“, sagte Meyer.

Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer sowie der Tourismusbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Tobias Woitendorf leiten den Beirat. Dieser berät das Ministerium und den Tourismusbeauftragten in strategischen touristischen Fragen mit landesweiter und grundsätzlicher Bedeutung.

Der Beirat besteht in der Regel aus 30 Mitgliedern, die sich aus den Bereichen der Landesverwaltung, Fachpolitik, Verbänden und Interessenvertretungen, Tourismusregionen und -orten sowie Leistungsanbieter zusammensetzen. Die Mitglieder kommen mindestens zweimal im Jahr zusammen.