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Kategorie: Verkehr / ÖPNV / Autobahnen / Straßenbau

Radverkehrsförderung des Bundes

Schwerin – Im Rahmen seines Klimaschutz-Sonderprogramms „Stadt und Land“ stellt der Bund den Bundesländern von 2020 bis 2023 rund 657 Millionen Euro für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Knapp 26 Millionen davon stehen für Mecklenburg-Vorpommern bereit. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern dazu hat Infrastrukturminister Christian Pegel unterzeichnet.

„Besonders freue ich mich, dass es auf Drängen Mecklenburg-Vorpommerns gelungen ist, dass auch touristische Radwege als grundsätzlich förderfähig anerkannt wurden. Vorrangig soll das Programm aber dazu dienen, die Bedingungen für den Alltagsradverkehr zu verbessern“, sagt Christian Pegel zu der Vereinbarung und ergänzt: „Ebenfalls auf Drängen von M-V wurde der Radverkehr in den ländlichen Räumen mit seinen besonderen Chancen, aber auch spezifischen Herausforderungen ausdrücklich aufgenommen.“

Ziel des Programms ist „der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems“. Förderfähig sind zum Beispiel Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen einschließlich der Planungsleistungen Dritter und Grunderwerb. Dabei kann es sich um straßenbegleitende, vom motorisierten Verkehr möglichst getrennte Radwege handeln, eigenständige Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen oder auch den Umbau von Knotenpunkten, die den Radverkehr sicherer machen. Auch Abstellanlagen oder Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr können gefördert werden.

„Prämisse des Bundes ist, Maßnahmen zu fördern, die ohne seine finanzielle Beteiligung erst nach 2023 oder überhaupt nicht verwirklicht würden“, nennt Pegel eine wichtige Bedingung und verweist auf eine zweite: „Das Geld, das nicht rechtzeitig gebunden wird, geht an andere Bundesländer. Ich empfehle deshalb Gemeinden und Landkreisen dringend, bereits in ihre Haushalte 2021 entsprechende Eigenanteile einzustellen. Bis Ende 2021 gilt auch ein höherer Fördersatz von 80 Prozent. Danach sind es 75, für finanzschwache Kommunen 90 Prozent.“ Außerdem müsse die Planung der Maßnahme im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes bzw. Radnetzes erfolgen.

„Das Programm wird über das Land abgewickelt. Das Infrastrukturministerium erarbeitet dazu schnellstmöglich eine Förderrichtlinie. Ich möchte aber nochmals an alle Kommunen im Land appellieren, sich bereits vor deren Veröffentlichung Gedanken über Projekte zu machen, die für die Förderung in Frage kommen und sie so weit wie möglich für die Antragstellung vorzubereiten“, so Christian Pegel, der gern sehen würde, dass die gesamten 25 Millionen Euro in M-V verbaut werden.

Förderung des Straßenbaus

Stavenhagen – Die Reuterstadt Stavenhagen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält vom Infrastrukturministerium einen Zuschuss in Höhe von 452.500 Euro für den Ausbau der Goethestraße. Die Mittel werden gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen 696.300 Euro, die Gesamtkosten etwa 1,5 Millionen Euro.

Die Stadt plant mit dem Wasserzweckverband Malchin-Stavenhagen und der Wärmeversorgung Stavenhagen, die Goethestraße auf einer Länge von 232 Metern und einen 122 Meter langen Teil der Malchiner Straße grundhaft auszubauen. Die Fahrbahn soll mit Granitrechteckpflaster in einer Breite zwischen 5,60 und 6,60 Metern gepflastert werden. Beidseitig schließen sich zwei Meter breite Parkstreifen an. Die zwei bis drei Meter breiten Geh- und Radwege werden mit Betonsteinpflaster befestigt.

Die Goethestraße ist eine wichtige innerörtliche Verbindungsstraße zwischen der Kreisstraße MSE 38 und der Bundesstraße 104 im Sanierungsgebiet „Historische Altstadt Stavenhagen“. Die zehn Meter breite Fahrbahn besteht aus Kopfsteinpflaster, der Übergangsbereich zur Malchiner Straße aus Asphalt. Sie ist sehr uneben und an den Rändern abgesackt. Die Gehwege sind stellenweise sehr unwegsam.

Die Arbeiten haben bereits begonnen. Sie sollen voraussichtlich im Oktober 2021 abgeschlossen sein.

A 9: Petersdorfer Brücke

Rostock – Ab morgen Mittag, voraussichtlich gegen zwölf Uhr, wird der Verkehr auf der Autobahn 19 über beide Teilbauwerke der neuen Petersdorfer Brücke rollen. Die zweite Hälfte des Ersatzneubaus über den Petersdorfer See ist fertig – und die bislang auf die westliche Brückenhälfte beschränkte Verkehrsführung wird aufgehoben.

Zunächst stehen weiterhin zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung Berlin und ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung Rostock zur Verfügung. Voraussichtlich am 4. Dezember wird nach Restarbeiten der zweite Fahrstreifen in Fahrtrichtung Rostock freigegeben. Der Abschluss der Restarbeiten ist – pünktlich zum Weihnachtsverkehr – für den 18. Dezember geplant. Ab dann stehen je Fahrtrichtung wieder zwei reguläre Fahrstreifen plus Seitenstreifen zur Verfügung.

Die ursprünglich für diesen Termin geplante offizielle Verkehrsfreigabe musste aufgrund der Corona-Pandemie leider abgesagt werden. Wir werden Ihnen morgen Nachmittag eine Pressemitteilung sowie aktuelles Bildmaterial, für das unter anderem eine Drohne eingesetzt wird, zur Verfügung stellen.

Barrierefreie Bushaltestelle

Bresegard – Für die Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle erhält die Gemeinde Bresegard im Landkreis Ludwigslust-Parchim einen Zuwendungsbescheid über knapp 32.000 Euro. Die Fördermittel werden nach der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt.

Aufgrund des Ausbaus der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 04 in der Gemeinde Bresegard muss die bestehende Bushaltestelle umverlegt werden. Mit Hilfe der Fördermittel sollen Aufstellflächen für den neuen Standort hergestellt, ein Fahrgastunterstand und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen werden. Die Gesamtkosten betragen rund 40.000 Euro. Für dieses Vorhaben wurde Ende März 2020 ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt. Voraussichtlich im kommenden Sommer soll die Bushaltestelle fertiggestellt sein.

Das Vorhaben wird im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ gefördert, bei dem das Infrastrukturministerium einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent gewährt. Ziel ist es, zu einer barrierefreien Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote beizutragen. Dazu werden Kommunen und Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs bei der barrierefreien Umgestaltung von Haltestellen gezielt unterstützt.

Sonntagsfahrverbot für LKW in M-V ausgesetzt

Schwerin – Ab sofort bis zum 18. Januar 2021 ist das Fahrverbot für LKW in Mecklenburg-Vorpommern erneut ausgesetzt. Das gilt für das Verbot an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen im Land – aber nicht für Großraum- und Schwertransporte. Diese müssen weiterhin eine Ausnahmegenehmigung für Fahrten an Sonn- und Feiertagen beantragen.

„Damit sichern wir, wie schon im Frühjahr, die Verfügbarkeit von Waren und Gütern für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Insbesondere ermöglichen wir dem Einzelhandel, im Zweifelsfall schnell auf untypisch starke Nachfrage nach bestimmten Waren infolge der Corona-Pandemie reagieren zu können“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Ausnahmeregelung.

Für denselben Zeitraum hat das Wirtschaftsministerium eine Ausnahme vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen verfügt. „Wie bereits im Frühjahr tragen wir der vermehrten Nachfrage nach Artikeln des täglichen Bedarfs wie Trockenlebensmitteln, Hygieneartikel, Desinfektionsmittel und dergleichen Rechnung. Darüber hinaus soll auch die Versorgung mit Medikamenten weiter gewährleistet sein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Christian Pegel weist daraufhin, dass die Landesregierung solche Ausnahmen nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen kann: „Die Spediteure sollten sich informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und, sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.“

Zuschüsse für ÖPNV

Schwerin – Zur Abfederung Corona-bedingter Härten wird die Landesregierung noch in diesem Monat Mittel aus dem ÖPNV-Rettungsschirm für notleidende Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs bewilligen.

„Damit konnten und können wir sicherstellen, dass der Nahverkehr im Land in Bussen und Zügen in Mecklenburg-Vorpommern auch in diesen schwierigen Zeiten sein Angebot aufrechterhalten kann und konnte und zuverlässig für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort verfügbar ist“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Bis zum Ablauf der gesetzten Antragsfristen haben Busbetriebe, Städte, Landkreise und Bahnunternehmen Schäden von insgesamt ca. 40 Millionen Euro geltend gemacht. Davon entfallen rund 27 Millionen Euro auf Unternehmen des Regionalbahnverkehrs und knapp 13 Millionen Euro auf Bus- und Straßenbahnunternehmen.

„Alle Bus- und Bahn-Unternehmen im Land waren und sind von den Corona-Auswirkungen betroffen – im landesweiten Lockdown im Frühjahr und Frühsommer beinahe bis zum vollständigen Verlust der Fahrgasteinnahmen. Sie waren und sind dennoch unermüdlich im Einsatz – insbesondere dem Fahr- und Servicepersonal gilt deshalb mein herzlicher Dank“, so Christian Pegel. Die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) und das Energieministerium arbeiten mit Hochdruck an den Anträgen, damit die Gelder schnellstmöglich ausgezahlt werden können.

Bund und Länder hatten sich im Juni auf den vehementen Druck der Länder auf einen Rettungsschirm für den öffentlichen Personennahverkehr verständigt mit dem Ziel, den Unternehmen die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Ausfälle der Fahrgasteinnahmen vollständig zu ersetzen. Dem vorangegangen waren umfangreiche Gespräche zwischen Bund und Ländern, bei denen von Gesamtausfällen von bundesweit fünf Milliarden Euro ausgegangen worden war. Die Hälfte davon war der Bund bereit zu tragen. Im Kommunalgipfel in Mecklenburg-Vorpommern wurde vereinbart, dass von dem zuvor in den Bund-Länder-Gesprächen zugrunde gelegten hälftigen Anteil die kommunale Seite zehn Prozent tragen und den Bus- und Straßenbahnbetrieben zuweisen wird. Bei den Regionalbahnen trägt das Land die Komplementärmittel allein.

„Die aktuellen Infektionszahlen und die neuerlichen Einschränkungen seit Anfang November zeigen deutlich, dass die Pandemie nicht vorbei ist. Die Bus- und Bahnunternehmen werden zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs auch in den kommenden Monaten vor Herausforderungen gestellt werden“, prophezeit Verkehrsminister Christian Pegel, dass es künftig erneut Hilfebedarf der Bus- und Bahnbetriebe geben könne. Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz im Oktober hätten die Länder den Bund in den gemeinsamen Gesprächen aufgefordert, auch für den absehbaren weiteren Hilfebedarf seiner Verantwortung gerecht zu werden und weitere Hilfen zu leisten.

Radwegebau

Dreilützow – Für den Neubau eines straßenbegleitenden Radwegs entlang der Kreisstraße LUP 27 von der Landesstraße L 042 bis zum Ortseingang Dreilützow/Ortsteil Zwölf Apostel erhält der Landkreis Ludwigslust-Parchim einen Zuwendungsbescheid über knapp 210.000 Euro. Gefördert wird das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung nach der Kommunalen Radbaurichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Der 961 Meter lange Radweg wird in Asphaltbauweise 2,50 Meter breit gebaut. Er schließt von der Ortslage Dreilützow/Ortsteil Zwölf Apostel kommend an den vorhandenen Radweg an der L 042 in Richtung Wittenburg an.

Aufgrund der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns haben die Arbeiten bereits im Mai dieses Jahres begonnen. Sie werden voraussichtlich Ende Juni 2021 abgeschlossen sein.

Mit den bereitgestellten Fördermitteln wird das Radwegenetz im Landkreis Ludwigslust-Parchim weiter ausgebaut. Dadurch verbessert sich die Verkehrssicherheit an dieser Kreisstraße, die auch ausgewiesene Umleitungsstrecke der Autobahn A 24 ist, für alle Verkehrsteilnehmer.

Barrierefreie Haltestellen

Schwerin – Das Innenministerium übersandte an den Oberbürgermeister der Stadt Schwerin einen Bewilligungsbescheid über eine Kofinanzierungshilfe i.H.v. rund 74.000 EUR für den Um- und Ausbau von barrierefreien Haltestellen im Stadtgebiet Schwerin.

Bei Gesamtkosten i.H.v. rund 490.000 EUR ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Hauptzuwendungsgeber mit rund 392.000 EUR über das Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“, finanziert mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Zur Absicherung der Gesamtfinanzierung wurde ein Antrag auf Kofinanzierungshilfe gestellt, dem der Vergaberat positiv zugestimmt hat.

Innenminister Lorenz Caffier: „Mit den Kofinanzierungsmitteln wird der Eigenanteil, der für die Stadt zur Finanzierung übrigbleibt, deutlich verringert. Das so eingesparte Geld verschafft finanzielle Spielräume für andere Projekte.“

Das Land stellt seit 2017 jährlich rund 10,0 Mio. EUR für den kommunalen Kofinanzierungsfonds zur Verfügung. Die Kommunen können aus diesem Fonds Zuwendungen erhalten, um den eigenen kommunalen Anteil an einer Förderung aufzubringen. Sie haben die Möglichkeit, für Förderungen aus insgesamt 24 Förderrichtlinien des Landes eine Kofinanzierung ihres Eigenanteils zu beantragen. Ein interministeriell besetzter Vergaberat unter Leitung des Innenministeriums entscheidet halbjährlich über die vorliegenden Anträge.