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Kategorie: Wirtschaft

Zukunftssichere Innenstädte in M-V

Schulte: Perspektiven für den Einzelhandel schaffen

Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat am Freitag die Dialogreihe „City managen – Know how für Stadtgestalter aus Mecklenburg-Vorpommern“ offiziell eröffnet. 85 Vertreter aus rund 50 Kommunen des Landes diskutierten Strategien für zukunftssichere Innenstadtentwicklungen.

„Die Maßnahmen der Corona-Pandemie und das Erstarken des Online-Handels haben die Innenstädte in Mecklenburg-Vorpommern stark getroffen. Jetzt gilt es, dem Einzelhandel neue Perspektiven aufzuzeigen und wirtschaftlich zu unterstützen. Es müssen Anreize geschaffen werden, um die Innenstädte wieder stärker zu beleben und den Kunden ein attraktives Einkaufserlebnis zu bieten. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung von entsprechenden Projektideen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte beim digitalen Auftakt der Dialogreihe.

„Der Einzelhandel übernimmt in Mecklenburg-Vorpommern in doppelter Funktion eine wichtige Rolle. Die Branche versorgt die Bevölkerung zuverlässig mit allem, was für das tägliche Leben benötigt wird. Zudem gibt der Einzelhandel knapp 46.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Arbeit. Diese wichtige Branche wollen wir stützen“, sagte Schulte. Nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern waren zum 30.06.2021 im Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 45.974 Beschäftigte mit Arbeitsort in Mecklenburg-Vorpommern tätig.

Um den Einzelhandel zu stärken, hatte das Wirtschaftsministerium seit Herbst 2020 verschiedene Förderungen initiiert. So sind beispielsweise Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von rund 790.000 Euro für 20 Projekte eingesetzt worden. Neben Oberzentren wie Greifswald, Rostock oder Schwerin wurden auch Mittelzentren (beispielsweise Bergen auf Rügen, Grevesmühlen oder Neustrelitz) und Grundzentren (etwa Gadebusch) beispielsweise für die Einsetzung von Citymanagern gefördert. Zudem ist das Sofortprogramm „Re-Start Lebendige Innenstädte M-V“ mit zehn Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds aufgelegt worden.

Damit sollen bis 2024 die Innenstädte der landesweit 95 Ober-, Mittel- und Grundzentren attraktiver gestaltet, in ihrer Funktionsvielfalt gestärkt sowie der stationäre Einzelhandel und andere in den Innenstädten engagierte Wirtschaftsakteure unterstützt werden. Die Fördermittel werden jeweils zur Hälfte durch das Wirtschaftsministerium und das Innenministerium umgesetzt. Seitens des Wirtschaftsministeriums sind 35 Anträge in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro im Bewilligungsverfahren.

Mit dem Handelsverband Nord e.V. wurde durch die Unterstützung des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der Corona-Pandemie auch die Einzelhandelskampagne „Ein Kauf mit Herz“ mit 550.000 Euro aus dem MV-Schutzfonds gefördert.

Die Veranstaltung „City managen – Know how für Stadtgestalter aus Mecklenburg-Vorpommern“ wird vom Wirtschaftsministerium in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern des Landes, dem Handelsverband Nord sowie dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern organisiert. Darüber hinaus ist in Zusammenarbeit von Wirtschaftsministerium und Innenministerium ein Landeskongress „Innenstadtentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern“ geplant, der im Juni in Neubrandenburg durchgeführt werden soll.

Arbeitsmarktanalyse und Fachkräftestrategie

Meyer: Fachkräftepotentiale gezielt erschließen und Fachkräfte gewinnen

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist am Donnerstag die Situation auf dem Arbeitsmarkt und der anstehende Fachkräftebedarf in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden.

„Der Arbeitsmarkt ist in Bewegung. Fachkräfte werden gebraucht und vielerorts gesucht. Die Fachkräftesicherung und -gewinnung ist eine der drängendsten Aufgaben für die heimische Wirtschaft. Dem wollen wir mit einer neuen Fachkräftestrategie für M-V begegnen. Wir wollen auf dem Weg dorthin eine Analyse, die fundiert und belastbar ist und uns so auch neue Impulse liefert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Berücksichtigt werden bei der anstehenden regionalspezifischen Analyse des Arbeitsmarktes auch die Auswirkungen und Herausforderungen der COVID-19-Pandemie auf den Arbeitsmarkt. „Die Arbeits- und Fachkräftebedarfe und -lücken in Mecklenburg-Vorpommern sollen identifiziert werden. Außerdem sind Handlungsempfehlungen zum Erschließen von bislang nicht ausgeschöpften Arbeits- und Fachkräftereserven innerhalb und außerhalb des Landes zu erarbeiten.

Dabei werden auch die Auswirkungen der Zeitenwende auf Mecklenburg-Vorpommern zu berücksichtigen sein. Darüber hinaus wird die regionalspezifische Arbeitsmarktanalyse mit branchen-, berufs- und tätigkeitsbezogenen Untersuchungen angereichert.

„Sicher brauchen wir auch tiefergehende Erkenntnisse zur arbeitsmarktlichen Angebots-Nachfrage-Situation in unseren wirtschaftsstrukturell besonders bedeutsamen Branchen, also zum Beispiel in der Tourismuswirtschaft, in der Gesundheitswirtschaft sowie in Industrie und Handwerk“, sagte Wirtschaftsminister Meyer im Landtag.

Neben der Arbeitsmarktanalyse wird im Wirtschaftsministerium ausgehend von den Handlungsempfehlungen zur Fachkräftesicherung und -gewinnung des „Industriepolitischen Konzepts“ das Konzept für eine Fachkräftestrategie erarbeitet.

„Die Ergebnisse der regionalspezifischen Arbeitsmarktanalyse werden bei der Erarbeitung der Fachkräftestrategie des Landes einbezogen. Dabei soll es nicht nur darum gehen, die einzelnen Arbeitsmarktregionen in den Blick zu nehmen, sondern auch eine bessere Abschätzung dafür zu bekommen, welche Arbeitsmarkt- und Fachkräftebedarfe in der Zukunft bestehen, wo diese liegen und welche Ansätze zum Decken dieser Bedarfe aus externer Sicht gesehen werden. Wir brauchen dabei ebenso nachhaltige Beschäftigungsperspektiven für Arbeitsuchende, Arbeitslose und Langzeitarbeitslose“, so Meyer.

Abschließend machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer deutlich, dass es angesichts der demografischen Entwicklung nicht ausreichen wird, Fachkräftepotenziale in M-V und Deutschland auszuschöpfen. „Es ist notwendig, ergänzend gezielt Fachkräfte von außerhalb mit dringend benötigten Kompetenzprofilen nicht nur vorübergehend für unser Bundesland zu gewinnen.“

Geld verdienen mit Umweltleistungen

Schwerin – „Landwirte müssen mit ihren Maßnahmen für die Umwelt endlich ins Verdienen kommen.“

Das ist eine zentrale Forderung von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Im Schweriner Landtag betonte er heute, dass die angebotenen Eco-Schemes (Öko-Regelungen) in der ersten Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 nicht oder nur bedingt in die vielfältigen Betriebsstrukturen der Landwirte in MV integriert werden können. Mecklenburg-Vorpommern setze daher zusätzlich auf vielfältige Förderangebote im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen (zweite Säule).

„Unser Ziel ist es, den positiven Einfluss der Landwirtschaft als größten Landnutzer auf den Klima- und Umweltschutz, auf die Biodiversität und auf den Boden konsequent weiterzuentwickeln“, sagte Backhaus.

So solle künftig beispielsweise die Wiedervernässung und die Bewirtschaftung von nassen Moorflächen erleichtert werden: „Nur wenn es uns gelingt, die Treibhausgas-Emissionen aus den Mooren radikal zu reduzieren, können wir Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral machen“, erklärte Backhaus.

Auch die Extensive Grünlandnutzung sei ein wichtiger Bestandteil im Förderportfolio für mehr Klimaschutz: „Böden unter extensiv bewirtschaftetem Grünland speichern Unmengen an Kohlendioxid – häufig mehr als Wälder. Die ganzjährige Bodenbedeckung ist speziell auf gefährdeten Standorten, wie beispielsweise Hanglagen und Überschwemmungsgebieten, ein Garant für den Schutz von fruchtbarem Boden und den Erhalt der Ressource Trinkwasser. Grünlandflächen bieten zudem zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum, und liefern so einen wesentlichen Beitrag zur Biodiversität“, erläuterte der Minister.

Neue Bewirtschaftungsformen, wie die Entwicklung von Agroforstsystemen seien ebenso Ansätze, landwirtschaftliche Flächen ökonomisch, ökologisch und auch landschaftsästhetisch aufzuwerten.

Backhaus sprach sich zudem für die Tierhaltung im Land aus: „Die Tierhalter sind bereit für eine Transformation der Tierhaltung – hin zu mehr Tierwohl und Haltungskomfort! Aber die Mehrkosten müssen bezahlt werden.“

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen in der Förderperiode 2023-2027 ca. 453 Millionen Euro reguläre ELER-Mittel (2. Säule) bereit. Hinzu kommen ca. 200 Millionen Euro aus Umschichtungsmitteln der 1. Säule. Damit beträgt das ELER-Volumen der Förderperiode 2023-2027 ca. 653 Millionen Euro.

In der ersten Säule sind es rund 395 Millionen Euro pro Jahr, darunter etwa 82 Millionen Euro für Öko-Regelungen.

Ladenöffnungszeiten in M-V

Meyer: Spielraum für Öffnungen im Einzelhandel vorhanden / Sonn- und Feiertage sind verfassungsrechtlich geschützt

Schwerin – Im Landtag ist am Mittwoch das Thema Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Die Corona-Pandemie erfordert weiter von uns in vielen Bereichen die Bewältigung großer Aufgaben. Für den Einzelhandel bedeutete dies, trotz der einschneidenden Regelungen durchzuhalten. Aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes wurde viel abverlangt. Die Auflagen lassen Kundenströme wie vor der Corona-Pandemie noch nicht zu. Gerade in unserem Flächenland trägt der Handel eine große Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung, aber auch als Arbeitgeber für viele Menschen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Thema Sonntagsöffnung für den Einzelhandel ist im Land von Bedeutung. „Natürlich können wir uns alle ein Mehr oder Weniger an Öffnungszeiten vorstellen, aber am Ende muss das Ergebnis für alle akzeptabel sein. Es geht dabei um die Balance zwischen denjenigen, die Einkaufen gehen wollen – den Kunden einerseits und um diejenigen, die sonntags in den Läden stehen oder hinter der Kasse sitzen – die Beschäftigten andererseits. Diesen Spagat in Einklang zu bringen ist die große Herausforderung“, so Meyer weiter.

Wirtschaftsminister Meyer machte deutlich, dass es bereits einen Spielraum gibt, Läden auch offen zu halten. Das Ladenöffnungsgesetz M-V lässt bereits jetzt montags bis freitags den gewerblichen Verkauf ohne zeitliche Begrenzung und am Samstag bis 22.00 Uhr zu. „Von dieser Möglichkeit wurde in der Vergangenheit schon Gebrauch gemacht. Gleichwohl gibt es hier noch genügend Spielraum. Daneben können auch noch in bestimmten Orten die Regelungen der Bäderverkaufsverordnung in Anspruch genommen werden. Hier ist eine Sonntagsöffnung vom 15. April bis zum 30. Oktober im Rahmen der Bäderverkaufsverordnung gestattet“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer im Landtag.

Eine weitere Möglichkeit bietet die Regelung des § 6 Ladenöffnungsgesetz, der an vier Sonntagen im Jahr einen gewerblichen Verkauf aus besonderem Anlass zulässt. „Das ist landesweit eine zusätzliche Anzahl von Sonntagen, an denen unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Öffnung der Geschäfte möglich wäre. Dennoch ein bloßes Handels- bzw. Erwerbsinteresse besitzt keine rechtlich tragfähige Grundlage. Der verfassungsrechtliche Sonn- und Feiertagsschutz muss gewahrt werden“, sagte Meyer weiter.

Abschließend machte Wirtschaftsminister Meyer auf die Unterstützung des Landes für den Einzelhandel aufmerksam. Mit dem Handelsverband Nord e.V. wurde durch die Unterstützung des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der Corona-Pandemie die Einzelhandelskampagne „Ein Kauf mit Herz“ mit 550.000 Euro aus dem MV Schutzfonds gefördert. „Mit der Kampagne soll insbesondere auf die Leistungskraft der Branche aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig werben wir gemeinsam für einen Einkauf im stationären Handel“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Eine weitere Maßnahme zur Belebung der Innenstädte ist das Programm „Re-Start Lebendige Innenstädte“. Dabei werden unter anderem City-Manager und infrastrukturelle Maßnahmen in den Städten unterstützt.

Equal Pay Day

Schwerin – Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt und die Beauftragte der Landesregierung für Frauen und Gleichstellung, Wenke Brüdgam, fordern anläßlich des Equal Pay Day gerechte Bezahlung.

„Es traurig, dass es noch immer eines solchen Tages bedarf, um auf die Ungerechtigkeit im Lohnsektor hinzuweisen. Der Equal Pay Day steht jedes Jahr für den Tag, bis zu dem Frauen vom 1. Januar an mehr arbeiten müssen, um auf das gleiche Jahresbruttoentgelt zu kommen wie Männer. Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen liegt noch immer bei rund 18 Prozent. Das ist eine Kluft, die beispielhaft zeigt, dass wir bei der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern weiterhin viel zu tun haben. Daher hat sich die Landesregierung eine intensive Gleichstellungspolitik auf die Fahnen geschrieben. Die Ernennung der Beauftragten der Landesregierung für Frauen und Gleichstellung war ein wichtiges Zeichen. Der Lohnunterschied zwischen Frau und Mann gehört ins Geschichtsbuch. Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen schon mit dem 1. Januar so viel verdienen wie Männer, denn sie haben es verdient“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

Die Beauftragte der Landesregierung für Frauen und Gleichstellung, Wenke Brüdgam: „Unter dem Motto ‚Equal Pay 4.0 – gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt‘ findet dieses Jahr der Equal Pay Day am 7. März statt. Kernforderung dieses Aktionstages ist die gleiche und gerechte Bezahlung unabhängig vom Geschlecht. Noch immer gibt es reale Lohnlücken. Hinzu kommt, dass Frauen noch immer den Großteil der unbezahlten Heim-, Sorge- und Pflegearbeit leisten. All dies führt dazu, dass Frauen im Osten in ihrem Leben rund 450.000 Euro weniger Vermögen aufbauen als Männer. Wir setzen uns für die Transparenz in der Entlohnung sowie gleiche Bezahlung von gleicher und gleichwertiger Arbeit ein. Die Digitalisierung in der Arbeitswelt kann für Frauen und Männer große Chancen bieten, wenn denn alle von den Möglichkeiten des digitalen Wandels profitieren können. Die Arbeitswelt von Morgen darf nicht auf dem gleichen Fundament der Ungerechtigkeiten von heute gebaut werden.“

Kinder- und Jugendübernachtungsstätten

Schwerin – Hilfe für den Kinder- und Jugendtourismus: Das Land stellt bis zu zwei Millionen Euro für Kinder- und Jugendübernachtungsstätten zur Verfügung. „Wir wollen damit notwendige Investitionsvorhaben gemeinnütziger Träger finanziell unterstützen, um diese wichtigen Strukturen zu erhalten und zu stärken“, betonte Jugendministerin Stefanie Drese anlässlich des Programmstarts.

Die neue Richtlinie „Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kinder- und Jugendübernachtungsstätten gemeinnütziger Träger“ ist Ende Februar in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2024.

„Kinder- und Jugendübernachtungsstätten übernehmen einen überaus wertvollen Beitrag in der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt. Sie sind wichtige Orte für Jugendbildung, Ferienfreizeiten sowie internationale Begegnungen“, verdeutlichte Drese.

Als überwiegend gemeinnützig organisierte Einrichtungen haben die Übernachtungsstätten nach Aussage von Ministerin Drese nur geringe Möglichkeiten, Rücklagen aufzubauen. Dies habe schon in der Vergangenheit zu einem Investitionsstau geführt. Drese: „Die Corona-Krise hat diese Lage noch erheblich verschärft. Deshalb helfen wir gezielt mit Investitionszuschüssen in Höhe von zwei Millionen Euro.“

Die Zuwendung des Landes an die Träger der Vorhaben erfolgt als Projektförderung und beträgt in der Regel bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung soll 200.000 Euro nicht überschreiten.

Gefördert werden vorrangig Vorhaben, die der Substanzerhaltung vorhandener Kinder- und Jugendübernachtungsstätten dienen. Dazu gehören die Instandsetzung, Sanierung und Modernisierung der Bausubstanz, insbesondere der Heizungs- und Sanitäranlagen, der Dächer, anderer betriebstechnischer Anlagen sowie der Einsatz energiesparender Wärmedämmung und die Ermöglichung von Barrierefreiheit.

Drese: „Durch die Zuwendungen des Landes sollen in Folge der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie Investitionen ermöglicht werden, die dem langfristigen Substanzerhalt der Einrichtungen gemeinnütziger Träger dienen und so das Angebot im Sektor der Kinder- und Jugenderholung für die Zukunft sichern.“

Die Richtlinie ist auf der Website des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS M-V) unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV => und dort unter dem Abschnitt „Förderung von Bauinvestitionen“ eingestellt. Dort sind zudem die erforderlichen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zu finden.

Arbeitsmarkt Februar 2022 in M-V

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen ist in Mecklenburg-Vorpommern im Februar im Vergleich zum Vorjahresmonat um 9.600 Arbeitslose gesunken (-13,3 Prozent). Im Vergleich zum Vormonat Januar ist die Zahl der Arbeitslosen um 100 (-0,2 Prozent) gesunken. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,6 Prozent. Insgesamt sind aktuell 62.100 Menschen arbeitslos.

„Es ist eine leichte Belebung auf dem Arbeitsmarkt im Februar spürbar. Unternehmen bieten mehr Stellen an und versuchen weiter Personal zu halten. Sorgen bereiten uns aktuell Probleme durch den möglichen Abbau von Arbeitsplätzen bei größeren Industrieunternehmen. Hier geht es um den wirtschaftlichen Kern des Landes. Wir brauchen die Fachkräfte, um den Strukturwandel im Land voranzutreiben. Das Land wird dabei gemeinsam mit den Beteiligten unterstützen, Lösungen für die Beschäftigten zu finden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch.

Der Windkraftanlagenhersteller Nordex plant die Schließung der Rotorblatt-Fertigung, der Motorenhersteller Caterpillar will seinen Rostocker Standort schließen. Bei den MV Werften sind am 1. März rund 1.800 Beschäftigte in Transfergesellschaften gewechselt.

Wirtschaftsminister Meyer machte auch auf die Unterstützung von Bund und Land für die heimische Wirtschaft aufmerksam. „Insgesamt wurden seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern circa 80.300 Anträge beziehungsweise rund 1,5 Milliarden Euro an Unternehmenshilfen bewilligt. Das sichert Arbeitsplätze in den Unternehmen“, so Meyer weiter.

Das Land finanziert in der aktuellen Situation die Überbrückungshilfe IV teilweise vor, um Unternehmen schneller zu Liquidität zu verhelfen. Zur Liquiditätssicherung hat das Land außerdem die Zins- und Tilgungsfreiheit in der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe mindestens bis zum 31. März 2022 verlängert und bei der Rückzahlungsfrist von zu viel erhaltener Soforthilfe Aufschub bis zum 31. Oktober 2022 gewährt.

Zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden legt das Land von Januar bis März 2022 die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung neu auf. Um Beschäftigte zu unterstützen, die während der aktuellen Welle besonders stark von Kurzarbeit betroffen sind, erfolgt eine Neuauflage der Neustart-Prämie ebenfalls für den Zeitraum Januar bis März 2022.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – aktuellste Daten aus dem Dezember 2021 – im Vorjahresvergleich um 6.800 (+1,2 Prozent) gestiegen. Die Zahl der Beschäftigten liegt aktuell bei 581.000.

„Erfreulich ist, dass auch in den kühleren Monaten die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter wächst. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen übersteigt auch den Wert aus dem Dezember 2019 (+4.600), also dem Vor-Corona-Vergleichsmonat. Die Nachfrage nach Fachkräften zieht wieder an“, so Meyer.

Zuwächse gibt es im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens (+2.800 SV-Beschäftigte) und im Gastgewerbe (+1.400). Darüber hinaus sind im Handel (+800) sowie im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+800) neue Arbeitsplätze entstanden.

Erstes emissionsfreies Gasspeicherkraftwerk

Meyer: Neues Kapitel für die grüne Energieversorgung im Land

Lübesse – Mit dem symbolischen „Anbaggern“ haben in Lübesse (Landkreis Ludwigslust-Parchim) die Bauarbeiten für das erste emissionsfreie Gasspeicherkraftwerk im industriellen Maßstab begonnen. Die Wasserstoff- und Methanerzeugungsanlage mit einer Elektrolyseleistung von vier Megawatt ermöglicht die Speicherung und Nutzung von Windstrom für die lokale Energieversorgung des Dorfes Lübesse sowie eines angrenzenden Gewerbegebietes. Zusätzlich werden regenerative Kraftstoffe (e-Fuels) für den Verkehrssektor erzeugt.

„Mit der ersten kommerziellen Energiefabrik im industriellen Maßstab in Mecklenburg-Vorpommern kann ein neues Kapitel in der grünen Energieversorgung aufgeschlagen werden. Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zum Aufbau einer klimaneutralen Wirtschaft in unserem Land und steigert die Akzeptanz für die Energiewende durch Wertschöpfung vor Ort“, sagte Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes MV.

Gemeinsam mit Energie- und Wirtschaftsminister Meyer gaben die Initiatoren des Projektes – das Technologieunternehmen EXYTRON aus Rostock, der Windparkentwickler naturwind aus Schwerin sowie die VR-Bank Nord eG aus Flensburg – den Startschuss für den Bau der Energiefabrik. „Wir freuen uns, dass nach fast vier Jahren Vorbereitungs- und Planungszeit nun die Arbeiten beginnen“, sagt Bernd Jeske, Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Lübesse Energie GmbH.

In den nächsten eineinhalb Jahren sollen auf einer 25.000 Quadratmeter großen Fläche im Gewerbegebiet von Lübesse Produktionsanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, Methan und Flüssigerdgas (LNG – Liquified Natural Gas) sowie Speicheranlagen und drei Blockheizkraftwerke errichtet werden. Parallel entsteht im Ort ein Nahwärmenetz. Zwei Windenergieanlagen aus dem vorhandenen Windpark werden die Energiefabrik mit grünem Strom versorgen.

Der Strom wird in der Energiefabrik zur Herstellung von grünem Wasserstoff genutzt. Aus dem Wasserstoff wird mit biogenem Kohlendioxid synthetisches Methan erzeugt, das im Vergleich zu Wasserstoff leichter zu handhaben und besser speicherbar ist. Das Methan kann als Erdgasersatz in den Blockheizkraftwerken genutzt werden, um Strom und Wärme zu erzeugen, wenn kein Wind weht. Dies ermöglicht vor Ort eine zu 100 Prozent dezentrale Versorgung mit grünem Strom.

„Der dezentrale Ansatz führt dazu, dass Energie dort verbraucht wird, wo sie erzeugt wird. Zudem führen wir die Stromwende mit der Verkehrs- und Wärmewende zusammen und zeigen so, wie Sektorkopplung bereits heute vorangetrieben werden kann. Mit der Energiefabrik leisten wir einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz“, sagt Bernd Jeske, Geschäftsführer der Lübesse Energie GmbH.

Rund 1.200 Tonnen grünes Methan werden jährlich in der Energiefabrik erzeugt. Durch dessen Einsatz für die Energieerzeugung und Kraftstoffproduktion und durch die Umstellung der Wärmeversorgung in Lübesse können jährlich bis zu 30.000 Tonnen Kohlendioxid vermieden werden. „In unserer Gemeinde wird seit vielen Jahren erneuerbarer Strom produziert. Die Energiefabrik macht Lübesse nun zu einem Modelldorf für die Energieversorgung der Zukunft“, sagt Bürgermeister Burghard Engel. Das Konzept der dezentralen Energiefabrik ist skalierbar und kann auch auf andere Standorte übertragen werden.

Das Wirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern hat zugesichert, den Bau der Energiefabrik als Modellprojekt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit bis zu 15 Millionen Euro zu unterstützen.

Die Lübesse Energie GmbH wurde 2019 als Projektgesellschaft für die Planung und Errichtung einer Energiefabrik in Lübesse gegründet. Seit 2017 haben der Wasserstoff-Systemanbieter EXYTRON aus Rostock und der Windparkentwickler naturwind aus Schwerin nach einer wirtschaftlichen Lösung zur lokalen Nutzung von regional erzeugtem Wind- und Sonnenstrom gesucht. Im Ergebnis entstand das Konzept der dezentralen Energiefabriken. Als weiterer Partner trat 2020 die VR Band Nord eG aus Flensburg mit in die Gesellschaft ein.