Ladenöffnungszeiten in M-V

Meyer: Spielraum für Öffnungen im Einzelhandel vorhanden / Sonn- und Feiertage sind verfassungsrechtlich geschützt

Schwerin – Im Landtag ist am Mittwoch das Thema Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Die Corona-Pandemie erfordert weiter von uns in vielen Bereichen die Bewältigung großer Aufgaben. Für den Einzelhandel bedeutete dies, trotz der einschneidenden Regelungen durchzuhalten. Aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes wurde viel abverlangt. Die Auflagen lassen Kundenströme wie vor der Corona-Pandemie noch nicht zu. Gerade in unserem Flächenland trägt der Handel eine große Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung, aber auch als Arbeitgeber für viele Menschen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Thema Sonntagsöffnung für den Einzelhandel ist im Land von Bedeutung. „Natürlich können wir uns alle ein Mehr oder Weniger an Öffnungszeiten vorstellen, aber am Ende muss das Ergebnis für alle akzeptabel sein. Es geht dabei um die Balance zwischen denjenigen, die Einkaufen gehen wollen – den Kunden einerseits und um diejenigen, die sonntags in den Läden stehen oder hinter der Kasse sitzen – die Beschäftigten andererseits. Diesen Spagat in Einklang zu bringen ist die große Herausforderung“, so Meyer weiter.

Wirtschaftsminister Meyer machte deutlich, dass es bereits einen Spielraum gibt, Läden auch offen zu halten. Das Ladenöffnungsgesetz M-V lässt bereits jetzt montags bis freitags den gewerblichen Verkauf ohne zeitliche Begrenzung und am Samstag bis 22.00 Uhr zu. „Von dieser Möglichkeit wurde in der Vergangenheit schon Gebrauch gemacht. Gleichwohl gibt es hier noch genügend Spielraum. Daneben können auch noch in bestimmten Orten die Regelungen der Bäderverkaufsverordnung in Anspruch genommen werden. Hier ist eine Sonntagsöffnung vom 15. April bis zum 30. Oktober im Rahmen der Bäderverkaufsverordnung gestattet“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer im Landtag.

Eine weitere Möglichkeit bietet die Regelung des § 6 Ladenöffnungsgesetz, der an vier Sonntagen im Jahr einen gewerblichen Verkauf aus besonderem Anlass zulässt. „Das ist landesweit eine zusätzliche Anzahl von Sonntagen, an denen unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Öffnung der Geschäfte möglich wäre. Dennoch ein bloßes Handels- bzw. Erwerbsinteresse besitzt keine rechtlich tragfähige Grundlage. Der verfassungsrechtliche Sonn- und Feiertagsschutz muss gewahrt werden“, sagte Meyer weiter.

Abschließend machte Wirtschaftsminister Meyer auf die Unterstützung des Landes für den Einzelhandel aufmerksam. Mit dem Handelsverband Nord e.V. wurde durch die Unterstützung des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der Corona-Pandemie die Einzelhandelskampagne „Ein Kauf mit Herz“ mit 550.000 Euro aus dem MV Schutzfonds gefördert. „Mit der Kampagne soll insbesondere auf die Leistungskraft der Branche aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig werben wir gemeinsam für einen Einkauf im stationären Handel“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Eine weitere Maßnahme zur Belebung der Innenstädte ist das Programm „Re-Start Lebendige Innenstädte“. Dabei werden unter anderem City-Manager und infrastrukturelle Maßnahmen in den Städten unterstützt.

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