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Kategorie: Arbeitsmarkt & Wirtschaft

Endspurt: Unternehmer*in 2022 in M-V

Meyer: Bewerbungen und Nominierungen für den landesweiten Preis der Wirtschaft sind möglich

Schwerin – Noch bis zum 25. März läuft die Bewerbungs- und Nominierungsfrist für den landesweiten Preis der Wirtschaft „Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer des Jahres 2022“.

„Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaft besticht durch eine Vielzahl außergewöhnlicher Unternehmen, tatkräftiger Unternehmerpersönlichkeiten und auf Nachhaltigkeit setzende Betriebe. Diesen großen Einsatz wollen wir mit der Auszeichnung würdigen. Bewerbungen sind noch möglich – oder auch Vorschläge von Kunden oder Mitarbeitern, die ein Unternehmen für den Preis nominieren wollen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Preis wird 2022 zum vierzehnten Mal landesweit ausgelobt. Vergeben wird der Preis in den Kategorien „Unternehmerpersönlichkeit“, „Unternehmensentwicklung“, „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“ und erstmals in der Kategorie „Nachhaltigkeit“. Im Landeswettbewerb sind Eigenbewerbungen und/oder Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien des Wettbewerbs. Jedes Unternehmen, egal welcher Größe oder aus welcher Branche, kann mitmachen.

Selbstverständlich können auch Belegschaften, Kommunen, Landkreise, Wirtschaftsfördergesellschaften, regionale Unternehmensnetzwerke und Kunden Kandidaten vorschlagen. Es werden Unternehmen unabhängig von ihrer Unternehmensgröße und vom Wirtschaftsbereich gesucht, die herausragende und beispielgebende Leistungen erbracht haben.

„Die Unternehmerpersönlichkeiten sollen mit ihren Ideen, Erfolgen, beispielhaften Konzepten und erfolgreichen Unternehmensentwicklungen Mut für unternehmerisches Engagement machen“, sagte Meyer.

Die Preisverleihung wird am 27. Juni 2022 im Sitzungs- und Veranstaltungsgebäude Solitär in Parchim stattfinden. Die Auszeichnung der Preisträger umfasst Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro sowie für jede Kategorie eine Stele und eine Urkunde.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sollen in schriftlicher Form eingereicht werden, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens sind möglich.

Eine Jury, die sich aus Vertreterinnen/-ern aller Träger des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nicht-öffentlichen Auswahlverfahren. Träger des Wettbewerbs sind neben dem Wirtschaftsministerium der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die Landesarbeitsgemeinschaft der drei Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der beiden Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Unternehmerverbände Mecklenburg-Vorpommern. Einsendeschluss ist der 25. März 2022.

Weitere Informationen sowie Bewerbungen und Nominierungen unter www.unternehmerpreis-mv.de.

Landesregierung bedauert Intel-Entscheidung

Schwerin – Die Landesregierung hat mit Bedauern auf die Entscheidung der Firma Intel reagiert, ihre neue Chip-Fabrik in Magdeburg zu errichten.

„Es ist bedauerlich, dass Intel sich am Ende nach hartem Wettbewerb für Magdeburg entschieden hat. Die Landesregierung hat intensiv über 7 Monate und mit einem großen Team für Mecklenburg-Vorpommern und im Besonderen für Schwerin geworben – bis hin zum persönlichen Einsatz der Ministerpräsidentin, die mit einem Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden von Intel den schon aus dem Rennen genommenen Standort wieder auf die Bewerberliste gesetzt hat. Gemeinsam mit der Landeshauptstadt Schwerin“, erklärte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Leider haben wir dem Wettbewerb auf den letzten Metern verloren. In einem knappen Rennen hat MV auch europäische Metropolen und renommierte deutsche High-Tech-Standorte hinter sich gelassen. Den zweiten Platz zu belegen, ist in diesem Fall bitter. Aber es zeigt auch: Die Landeshauptstadt ist zweifellos mit dem Industriepark ein attraktiver Investitionsstandort, was beispielsweise die Ansiedlungen des Medizintechnikherstellers Ypsomed und des Nahrungsmittelkonzerns Nestlé in der Vergangenheit bewiesen haben. Das hat uns Intel noch einmal versichert. Und wir hoffen, dass unsere Bewerbung unser Land international bekannter gemacht hat und Zulieferbetriebe bei uns angesiedelt werden können. Deshalb gilt „jetzt erst recht“: Wir werben weiter um nachhaltige Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern. Jüngstes erfolgreiches Beispiel ist die beabsichtigte Ansiedlung des internationalen Unternehmens Birkenstock in Pasewalk“, sagte Meyer weiter.

„Magdeburg und Schwerin sind dicht beieinander. Wir sind weiter mit Intel und anderen im Gespräch. Deshalb können wir zuversichtlich für den hervorragenden Wirtschaftsstandort Schwerin sein. Das Zusammenwirken der Ministerien und der Staatskanzlei, der Wirtschaftsförderung und der Landeshauptstadt Schwerin funktioniert sehr gut. Daran werden wir weiter anknüpfen“, sagte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann.

Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit

Meyer: Unternehmen weiter entlasten

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hatte im April 2020 für Unternehmen mit coronabedingten Liquiditätsproblemen ein Darlehensprogramm aufgelegt. Bei ersten Darlehen würde im April 2022 die Rückzahlung einsetzen.

„Nach dem Wegfall der coronabedingten Einschränkungen brauchen die Unternehmen zunächst noch Mittel, um den Geschäftsbetrieb wieder hochzufahren. Deshalb wird die Zins- und Tilgungsfreiheit in der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe für alle Empfänger um weitere sieben Monate verlängert. Damit braucht bis zum 31. Oktober 2022 niemand mit der Rückzahlung zu beginnen. Das sorgt für Entlastung bei den Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Zins- und Tilgungsfreiheit waren in der Vergangenheit bereits verlängert worden, zuletzt Ende November 2021 um drei Monate und damit mindestens bis zum 31. März 2022.

Ausgereicht wurden im Rahmen der Corona-Liquiditätshilfe rückzahlbare Zuwendungen bis zu 200.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 96 Monaten und einem Zinssatz von 3,69 Prozent per anno.

„Von der Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit können alle Empfänger profitieren. Das ist unabhängig davon, wann der Antrag gestellt und die Liquiditätshilfe ausgezahlt wurde“, so Meyer.

Danach betrifft die Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit rund 2.400 kleinste, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen, an die circa 105 Millionen Euro ausgereicht worden waren. „Die Darlehen sind eingesetzt worden, um die Unternehmensfinanzierung zu sichern, wenn coronabedingt Einnahmen fehlten und die Reserven nicht reichten, um die laufenden betrieblichen Ausgaben zu decken“, sagte Wirtschaftsminister Meyer.

Die erste Phase des Darlehensprogramms umfasste den Förderzeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020. Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und bis zum 30. September 2021 fortgeführt. Umgesetzt wird das Darlehensprogramm durch die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

Vermeidung von Lebensmittelabfällen

Schwerin – Zum Weltverbrauchertag am 15. März sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt, das die Verschwendung von Lebensmitteln einfach nur  unmenschlich ist.

„Jährlich landen knapp zwölf Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Gut die Hälfte aller Lebensmittelabfälle in Deutschland geht jährlich auf Privathaushalte zurück. Wenn wir es schaffen, die knapp sechs Millionen Tonnen oftmals unverdorbene Lebensmittelabfälle zu reduzieren, ist vielen Menschen geholfen. Darum fördert das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz im Herbst die Landesaktionswoche ‚Zu gut für die Tonne‘. Die Verbraucherzentrale M-V, die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung M-V, die Landessektion der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und die Vernetzungsstelle Seniorenernährung M-V bringen sich ein. Es geht darum, uns alle zu sensibilisieren, das Thema Lebensmittelabfälle zu fokussieren und möglichst viele Menschen aufzuklären“, sagt Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt zum Weltverbrauchertag am 15. März.

„Lassen Sie uns alle zusammenrücken. Es ist nicht notwendig, unverdorbene Lebensmittel zu entsorgen. Es ist so einfach denen, die sich Lebensmittel nicht in dem Umfang wie ihre Nachbarinnen und Nachbarn beispielsweise leisten können, zu unterstützen. Das fängt beim bedarfsgerechten Einkaufen an und geht mit einer Lebensmittelspende weiter. Ich setze darauf, dass die Aktionswoche viele Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern wachrütteln wird. Denn Lebensmittel zu entsorgen, ist einfach unmenschlich“, mahnt Ministerin Bernhardt.

Vom 29. September bis zum 6. Oktober 2022 findet die dritte bundesweite „Zug gut für die Tonne! – Aktionswoche“ unter dem Motto „Deutschland rettet Lebensmittel“ statt. Sie ist Teil der Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ und wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit dem Ziel initiiert, mit Aktionen im ganzen Land auf das Thema aufmerksam zu machen und eine Bewegung für mehr Wertschätzung unserer Lebensmittel zu schaffen. Lag der Fokus im letzten Jahr auf „Obst und Gemüse“, geht es in diesem Jahr um Privathaushalte.

Entlastung gefordert

Schwerin – Die Landesregierung reagiert mit großer Sorge auf die rasant steigenden Energiepreise und die Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland in dem jeden Tag mehrere hunderttausend Menschen mit dem Auto zur Arbeit fahren. Deshalb sind die Menschen in unserem Land von dieser Entwicklung – insbesondere bei den Benzin- und Dieselpreisen – ganz besonders betroffen“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer nach einer Telefonkonferenz mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Finanzminister Heiko Geue. Die Ministerpräsidentin hat die Abstimmung mit ihren Ressortkollegen auf Grund der andauernden Erholungsphase nach ihren Operationen von zu Hause aus durchgeführt.

„Pendlerinnen und Pendler zahlen aktuell rund 60 Cent mehr pro Liter Diesel als noch im Januar“, sagte Meyer. „Wer täglich einen Arbeitsweg von einer Stunde auf sich nimmt, muss allein dafür einen deutlich höheren Betrag einplanen. Das überfordert viele Menschen in unserem Land.“

Hinzu komme, dass die Homeoffice-Pflicht aufgrund der Corona-Pandemie ab 20. März abgeschafft werde, was zu zusätzlichen Pendlerbewegungen führen wird.

„Mecklenburg-Vorpommern wird deshalb eine Initiative im Bundesrat unterstützen, die unter anderem zum Ziel hat, die Mehrwertsteuer für Kraftstoffe zeitlich befristet auf 7 Prozent zu senken. Die Menschen erwarten zu Recht, dass jetzt rasch gehandelt wird. Deshalb brauchen wir jetzt eine Spritpreisbremse“, sagte der Minister. „Auch für weitere Energieträger wie Strom, Erdgas, Erdwärme und Fernwärme müssen die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden.“

Zudem müsse der Heizkostenzuschuss für Wohngeld- und Bafög-Empfänger dahingehend angepasst werden, dass die tatsächlichen Heizkosten als Grundlage für die Berechnung herangezogen werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Gaspreis. Deshalb schlägt Mecklenburg-Vorpommern vor, einen „Gaspreisdeckel“ einzuführen, der verbraucherorientiert wirkt. „Der Staat kann dabei einen bestimmten Grundverbrauch an Gas für einen Haushalt definieren, der dann über einen Festpreis für die Verbraucher staatlich subventioniert wird“, so Meyer.

Zukunftssichere Innenstädte in M-V

Schulte: Perspektiven für den Einzelhandel schaffen

Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat am Freitag die Dialogreihe „City managen – Know how für Stadtgestalter aus Mecklenburg-Vorpommern“ offiziell eröffnet. 85 Vertreter aus rund 50 Kommunen des Landes diskutierten Strategien für zukunftssichere Innenstadtentwicklungen.

„Die Maßnahmen der Corona-Pandemie und das Erstarken des Online-Handels haben die Innenstädte in Mecklenburg-Vorpommern stark getroffen. Jetzt gilt es, dem Einzelhandel neue Perspektiven aufzuzeigen und wirtschaftlich zu unterstützen. Es müssen Anreize geschaffen werden, um die Innenstädte wieder stärker zu beleben und den Kunden ein attraktives Einkaufserlebnis zu bieten. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung von entsprechenden Projektideen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte beim digitalen Auftakt der Dialogreihe.

„Der Einzelhandel übernimmt in Mecklenburg-Vorpommern in doppelter Funktion eine wichtige Rolle. Die Branche versorgt die Bevölkerung zuverlässig mit allem, was für das tägliche Leben benötigt wird. Zudem gibt der Einzelhandel knapp 46.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Arbeit. Diese wichtige Branche wollen wir stützen“, sagte Schulte. Nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern waren zum 30.06.2021 im Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 45.974 Beschäftigte mit Arbeitsort in Mecklenburg-Vorpommern tätig.

Um den Einzelhandel zu stärken, hatte das Wirtschaftsministerium seit Herbst 2020 verschiedene Förderungen initiiert. So sind beispielsweise Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von rund 790.000 Euro für 20 Projekte eingesetzt worden. Neben Oberzentren wie Greifswald, Rostock oder Schwerin wurden auch Mittelzentren (beispielsweise Bergen auf Rügen, Grevesmühlen oder Neustrelitz) und Grundzentren (etwa Gadebusch) beispielsweise für die Einsetzung von Citymanagern gefördert. Zudem ist das Sofortprogramm „Re-Start Lebendige Innenstädte M-V“ mit zehn Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds aufgelegt worden.

Damit sollen bis 2024 die Innenstädte der landesweit 95 Ober-, Mittel- und Grundzentren attraktiver gestaltet, in ihrer Funktionsvielfalt gestärkt sowie der stationäre Einzelhandel und andere in den Innenstädten engagierte Wirtschaftsakteure unterstützt werden. Die Fördermittel werden jeweils zur Hälfte durch das Wirtschaftsministerium und das Innenministerium umgesetzt. Seitens des Wirtschaftsministeriums sind 35 Anträge in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro im Bewilligungsverfahren.

Mit dem Handelsverband Nord e.V. wurde durch die Unterstützung des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der Corona-Pandemie auch die Einzelhandelskampagne „Ein Kauf mit Herz“ mit 550.000 Euro aus dem MV-Schutzfonds gefördert.

Die Veranstaltung „City managen – Know how für Stadtgestalter aus Mecklenburg-Vorpommern“ wird vom Wirtschaftsministerium in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern des Landes, dem Handelsverband Nord sowie dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern organisiert. Darüber hinaus ist in Zusammenarbeit von Wirtschaftsministerium und Innenministerium ein Landeskongress „Innenstadtentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern“ geplant, der im Juni in Neubrandenburg durchgeführt werden soll.

Arbeitsmarktanalyse und Fachkräftestrategie

Meyer: Fachkräftepotentiale gezielt erschließen und Fachkräfte gewinnen

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist am Donnerstag die Situation auf dem Arbeitsmarkt und der anstehende Fachkräftebedarf in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden.

„Der Arbeitsmarkt ist in Bewegung. Fachkräfte werden gebraucht und vielerorts gesucht. Die Fachkräftesicherung und -gewinnung ist eine der drängendsten Aufgaben für die heimische Wirtschaft. Dem wollen wir mit einer neuen Fachkräftestrategie für M-V begegnen. Wir wollen auf dem Weg dorthin eine Analyse, die fundiert und belastbar ist und uns so auch neue Impulse liefert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Berücksichtigt werden bei der anstehenden regionalspezifischen Analyse des Arbeitsmarktes auch die Auswirkungen und Herausforderungen der COVID-19-Pandemie auf den Arbeitsmarkt. „Die Arbeits- und Fachkräftebedarfe und -lücken in Mecklenburg-Vorpommern sollen identifiziert werden. Außerdem sind Handlungsempfehlungen zum Erschließen von bislang nicht ausgeschöpften Arbeits- und Fachkräftereserven innerhalb und außerhalb des Landes zu erarbeiten.

Dabei werden auch die Auswirkungen der Zeitenwende auf Mecklenburg-Vorpommern zu berücksichtigen sein. Darüber hinaus wird die regionalspezifische Arbeitsmarktanalyse mit branchen-, berufs- und tätigkeitsbezogenen Untersuchungen angereichert.

„Sicher brauchen wir auch tiefergehende Erkenntnisse zur arbeitsmarktlichen Angebots-Nachfrage-Situation in unseren wirtschaftsstrukturell besonders bedeutsamen Branchen, also zum Beispiel in der Tourismuswirtschaft, in der Gesundheitswirtschaft sowie in Industrie und Handwerk“, sagte Wirtschaftsminister Meyer im Landtag.

Neben der Arbeitsmarktanalyse wird im Wirtschaftsministerium ausgehend von den Handlungsempfehlungen zur Fachkräftesicherung und -gewinnung des „Industriepolitischen Konzepts“ das Konzept für eine Fachkräftestrategie erarbeitet.

„Die Ergebnisse der regionalspezifischen Arbeitsmarktanalyse werden bei der Erarbeitung der Fachkräftestrategie des Landes einbezogen. Dabei soll es nicht nur darum gehen, die einzelnen Arbeitsmarktregionen in den Blick zu nehmen, sondern auch eine bessere Abschätzung dafür zu bekommen, welche Arbeitsmarkt- und Fachkräftebedarfe in der Zukunft bestehen, wo diese liegen und welche Ansätze zum Decken dieser Bedarfe aus externer Sicht gesehen werden. Wir brauchen dabei ebenso nachhaltige Beschäftigungsperspektiven für Arbeitsuchende, Arbeitslose und Langzeitarbeitslose“, so Meyer.

Abschließend machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer deutlich, dass es angesichts der demografischen Entwicklung nicht ausreichen wird, Fachkräftepotenziale in M-V und Deutschland auszuschöpfen. „Es ist notwendig, ergänzend gezielt Fachkräfte von außerhalb mit dringend benötigten Kompetenzprofilen nicht nur vorübergehend für unser Bundesland zu gewinnen.“

Geld verdienen mit Umweltleistungen

Schwerin – „Landwirte müssen mit ihren Maßnahmen für die Umwelt endlich ins Verdienen kommen.“

Das ist eine zentrale Forderung von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Im Schweriner Landtag betonte er heute, dass die angebotenen Eco-Schemes (Öko-Regelungen) in der ersten Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 nicht oder nur bedingt in die vielfältigen Betriebsstrukturen der Landwirte in MV integriert werden können. Mecklenburg-Vorpommern setze daher zusätzlich auf vielfältige Förderangebote im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen (zweite Säule).

„Unser Ziel ist es, den positiven Einfluss der Landwirtschaft als größten Landnutzer auf den Klima- und Umweltschutz, auf die Biodiversität und auf den Boden konsequent weiterzuentwickeln“, sagte Backhaus.

So solle künftig beispielsweise die Wiedervernässung und die Bewirtschaftung von nassen Moorflächen erleichtert werden: „Nur wenn es uns gelingt, die Treibhausgas-Emissionen aus den Mooren radikal zu reduzieren, können wir Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral machen“, erklärte Backhaus.

Auch die Extensive Grünlandnutzung sei ein wichtiger Bestandteil im Förderportfolio für mehr Klimaschutz: „Böden unter extensiv bewirtschaftetem Grünland speichern Unmengen an Kohlendioxid – häufig mehr als Wälder. Die ganzjährige Bodenbedeckung ist speziell auf gefährdeten Standorten, wie beispielsweise Hanglagen und Überschwemmungsgebieten, ein Garant für den Schutz von fruchtbarem Boden und den Erhalt der Ressource Trinkwasser. Grünlandflächen bieten zudem zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum, und liefern so einen wesentlichen Beitrag zur Biodiversität“, erläuterte der Minister.

Neue Bewirtschaftungsformen, wie die Entwicklung von Agroforstsystemen seien ebenso Ansätze, landwirtschaftliche Flächen ökonomisch, ökologisch und auch landschaftsästhetisch aufzuwerten.

Backhaus sprach sich zudem für die Tierhaltung im Land aus: „Die Tierhalter sind bereit für eine Transformation der Tierhaltung – hin zu mehr Tierwohl und Haltungskomfort! Aber die Mehrkosten müssen bezahlt werden.“

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen in der Förderperiode 2023-2027 ca. 453 Millionen Euro reguläre ELER-Mittel (2. Säule) bereit. Hinzu kommen ca. 200 Millionen Euro aus Umschichtungsmitteln der 1. Säule. Damit beträgt das ELER-Volumen der Förderperiode 2023-2027 ca. 653 Millionen Euro.

In der ersten Säule sind es rund 395 Millionen Euro pro Jahr, darunter etwa 82 Millionen Euro für Öko-Regelungen.