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Kategorie: Wirtschaft

Wertholz-Submission des Landes M-V

Malchin – Am 27. Januar findet in Malchin die diesjährige Wertholz-Submission des Landes Mecklenburg-Vorpommern statt. Bereits seit 1992 führt die Landesforstverwaltung jährlich diesen Wertholztermin durch, bei dem die besten Holzqualitäten unseres Landes meistbietend verkauft werden. Nach 28 Jahren als Versteigerung fand der Termin im Jahr 2020 erstmals als Submission (Verkauf nach schriftlichem Meistgebot) statt. An dieser Verkaufsform wird auch in diesem Jahr festgehalten.

Das diesjährige Angebot umfasst insgesamt 595 Festmeter Laubwertholz von 10 verschiedenen Baumarten. Davon stammen 123 Festmeter aus Kommunal- und Privatforsten des Landes. Den Hauptanteil des Holzes stellt mit 488 Festmeter erneut die Baumart Eiche, aber auch Esche, Buche, Ahorn und Vogelkirsche sind mit teils nennenswerten Mengen vertreten. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieter beteiligen sich auch 5 kommunale und private Waldbesitzer des Landes mit Werthölzern am diesjährigen Meistgebotstermin. Unter ihnen befinden sich die Universität Greifswald, sowie die Städte Rostock, Greifswald und Güstrow.

„Beim letztjährigen Wertholztermin konnten die beteiligten Waldbesitzer unseres Landes einen Erlös von insgesamt ca. 464.000 Euro erzielen. Die Spitzenpreise vieler Baumarten können sich auch bundesweit sehen lassen. Ich würde mich freuen, wenn sich künftig noch mehr Waldeigentümer unseres Landes an der Wertholz- Submission beteiligen“ so Minister Dr. Till Backhaus.

Die auf der Submission angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie Verwendung finden. Die Kaufinteressenten erwartet ein interessantes Angebot, welches zentral auf dem Wertholzplatz Nossentiner Heide lagert und seit dem 03. Januar 2022 besichtigt werden kann. Der Submissionskatalog wurde an Kaufinteressenten aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland gesandt und steht zudem auf der Homepage der Landesforstanstalt unter www.wald-mv.de als Download zur Verfügung.

Die Öffnung der schriftlichen Gebote erfolgt am 27.01.2022 ab 09.00 Uhr in der Zentrale der Landesforstanstalt. Im Zusammenhang mit entsprechenden Corona-Vorsorge-Maßnahmen ist die Submissionsleitung bestrebt, die Teilnehmerzahl auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Deshalb sollten sich Interessenten im Vorfeld an die Submissionsleitung wenden (Tel. 03994 / 235 210).

Die Ergebnisse der Submission werden am 28.01. vom Ministerium bekanntgegeben.

Innovatives Vorhaben in Parchim vorgestellt

Meyer: Wirtschaft und Wissenschaft entwickeln innovatives elektrohydraulisches Pumpensystem bis zur Marktreife

Parchim – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat in Parchim gemeinsam mit der Hydraulik Nord Technologies GmbH, der Universität Rostock (Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik) und dem Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP Rostock ein innovatives  Verbundforschungsvorhaben vorgestellt.

Ziel des Verbundvorhabens ist die Entwicklung eines innovativen, geräuscharmen und modularen Hochdruckpumpensystems. Dieses soll beispielsweise in Land- und Baumaschinen Anwendung finden.

„Innovative Hydrauliksysteme sind auf dem internationalen Markt gefragt. Moderne Pumpensysteme können beispielsweise dabei unterstützen, Grundfunktionen in Fahrzeugen, die das Lenken oder das Heben und Senken von Lasten betreffen, möglichst energieeffizient umzusetzen. Am Ende soll mit heimischen Know-how aus Wirtschaft und Wissenschaft ein marktfähiges Produkt entstehen, was auch im Land produziert wird. Das sichert und schafft Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Die Firma Hydraulik Nord Technologies GmbH, die Universität Rostock (Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik) und das Fraunhofer-Institut für Großstrukturen wollen im Rahmen des Verbundvorhabens die Entwicklung eines Prototyps eines kompakten, leistungsdichten und leisen Pumpensystems in modularer Bauweise umsetzen. „Im Ergebnis soll das elektrohydraulische System dabei effizienter, kleiner und leiser werden. Es soll als modulares Baukastensystem in der Praxis seine Anwendung finden und somit den steigenden Marktanforderungen gerecht werden“, so Meyer weiter.

Durch den Einsatz neuer Materialien sowie durch eine optimierte Gestaltung der einzelnen Komponenten, welche insbesondere für die Strömung der Fluide relevant sind, soll eine neue Generation von Pumpensystemen entstehen. Diese sollen später in Parchim produziert und mit ihren neuen strömungstechnischen Eigenschaften, der geringeren Masse, einer kleineren Baugröße sowie geringeren Geräuschemissionen in modernen kompakten Anlagen zum Einsatz kommen.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt das innovative Verbundvorhaben mit einer Zuwendung für Forschung, Entwicklung und Innovation in Höhe von 1,12 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

„Wir werden auch in der neuen EU-Förderperiode bis 2027 einen Förderschwerpunkt auf die Unterstützung von Verbundforschungsprojekten legen. Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen und Hochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen mehr innovative Produkte bis zur Marktreife zu entwickeln, die im Land produziert werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Vorläufige Liquidierung

Schwerin – Nach eigenen Angaben erwägt die Genting Hong Kong-Gruppe (GHK), auf den Bermudas einen Antrag auf vorläufige Liquidierung zu stellen. Das Landgericht Schwerin hatte am Montag entschieden, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern ein 78 Millionen Euro-Darlehen vorerst nicht an die Genting Hong Kong-Gruppe auszahlen muss.

Zur Ankündigung der Genting Hong Kong-Gruppe betonen Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und Finanzminister Dr. Heiko Geue:

„Das Land sieht sich durch die Ankündigung Gentings in seiner Skepsis bestätigt, dass das Darlehen in Höhe von 78 Millionen Euro in der jetzigen Situation nicht ausgereicht hätte, um diese Entwicklung zu verhindern. Die durch die Corona-Pandemie verursachten Probleme erscheinen größer als die im Rahmen der Sicherstellung einer Fortführungsperspektive verhandelte Darlehenszusage an den Mutterkonzern der MV Werften. Das Land war bereit, das für eine andere Situation gedachte Darlehen im Rahmen einer Gesamtlösung für die MV Werften an Genting auszuzahlen. Jetzt war es auch im Interesse der Steuerzahler richtig, dass wir uns gegen eine Auszahlung des Darlehens in ein Insolvenzszenario hinein vor Gericht gewehrt haben.“

Die Genting Hong Kong-Gruppe ist der Mutter-Konzern der MV Werften, die in der vergangenen Woche Insolvenz anmelden mussten.

Unternehmer*in des Jahres 2022

Schwerin – Wer wird Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer des Jahres 2022 in Mecklenburg-Vorpommern? Ab sofort beginnt die Bewerbungs- und Vorschlagsphase für den landesweiten Preis der Wirtschaft.

„Der Erfolg unserer heimischen Wirtschaft fußt auf vielen starken Unternehmen, die mit ihren Mitarbeitern täglich ihr Bestes geben. Dieses große Engagement würdigen wir mit der Auszeichnung. Neben den bewährten Preiskategorien Unternehmerpersönlichkeit, Unternehmensentwicklung sowie Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit gibt es in diesem Jahr erstmals eine weitere Kategorie – Nachhaltigkeit. Dabei geht es beispielsweise um den schonenden Umgang mit Ressourcen oder die wesentliche Reduktion von Kohlenstoffdioxid, aber auch um ethisch und sozial verantwortungsvolles Handeln. Überzeugende Nachhaltigkeitsstrategien und -maßnahmen sollen in dieser Kategorie ausgezeichnet werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Preis wird 2022 zum vierzehnten Mal landesweit ausgelobt. Vergeben wird der Preis in den Kategorien „Unternehmerpersönlichkeit“, „Unternehmensentwicklung“, „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“ und erstmals in der Kategorie „Nachhaltigkeit“. Gesucht werden Unternehmen, unabhängig von ihrer Unternehmensgröße und vom Wirtschaftsbereich, die herausragende und beispielgebende Leistungen erbracht haben. Die Unternehmerpersönlichkeiten sollen mit ihren Ideen, Erfolgen, beispielhaften Konzepten und erfolgreichen Unternehmensentwicklungen Mut für unternehmerisches Engagement und zur Gründung der eigenen Selbständigkeit machen. Im Landeswettbewerb sind Eigenbewerbungen und/oder Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien des Wettbewerbs.

„Wir suchen Unternehmerpersönlichkeiten und Unternehmen, die für gesellschaftliche Verantwortung, eine erfolgreiche Entwicklung und eine nachhaltige Unternehmenspolitik stehen. Jedes Unternehmen, egal welcher Größe oder aus welcher Branche, kann mitmachen. Selbstverständlich können auch Belegschaften, Kommunen, Landkreise, Wirtschaftsfördergesellschaften, regionale Unternehmensnetzwerke und Kunden Kandidaten vorschlagen“, sagte Meyer.

Die Preisverleihung ist derzeit im Juni 2022 geplant. Die Auszeichnung der Preisträger umfasst Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro sowie für jede Kategorie eine Stele und eine Urkunde.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sollen in schriftlicher Form eingereicht werden, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens sind möglich. Eine Jury, die sich aus Vertreterinnen/-ern aller Träger des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nicht-öffentlichen Auswahlverfahren.

Träger des Wettbewerbs sind neben dem Wirtschaftsministerium der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die Landesarbeitsgemeinschaft der drei Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der beiden Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Unternehmerverbände Mecklenburg-Vorpommern. Einsendeschluss ist der 25. März 2022.

Weitere Informationen sowie Bewerbungen und Nominierungen unter www.unternehmerpreis-mv.de.

Land gewinnt Rechtsstreit

Darlehen an Genting Hong Kong-Gruppe muss nicht ausgezahlt werden

Schwerin – Das Landgericht Schwerin hat heute über die Auszahlung eines 78 Millionen Euro-Darlehens an die Genting Hong Kong-Gruppe entschieden. Demnach muss das Land das Darlehen nicht auszahlen. „Wir fühlen uns mit dem Richterspruch bestätigt“, sagten Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und Finanzminister Dr. Heiko Geue in Schwerin.

Wirtschaftsminister Meyer und Finanzminister Dr. Geue machten weiter deutlich: „Das Land steht zu seiner Entscheidung. Es ging dem Land nicht darum, sich einer Auszahlung des Darlehens generell zu verweigern. Eine mögliche Auszahlung des Darlehens war jedoch erst ab dem Jahr 2024 geplant. Eine Auszahlung zum jetzigen Zeitpunkt hätte vorausgesetzt, dass sowohl für Genting als auch für die MV Werften weiterhin eine positive Fortführungsperspektive gegeben ist. Das ist jedoch nicht der Fall. Mit der Insolvenz der MV Werften ist auch die Fertigstellung der Global 1 derzeit nicht gesichert. Es ist auch nicht ersichtlich, dass mit einer Auszahlung des Darlehens die Liquiditäts-Notlage der Genting Hong Kong-Unternehmensgruppe beseitigt würde.“

Die Genting-Gruppe ist der Mutter-Konzern der MV Werften, die in der vergangenen Woche Insolvenz anmelden mussten. Die Genting-Gruppe verlangt die sofortige Auszahlung eines Darlehens in Höhe von 78 Millionen Euro. Dabei beruft sich Genting Hong Kong auf einen Kreditvertrag aus dem Sommer 2021. Diesen Vertrag hatte das Land in der vergangenen Woche gekündigt.

Bilanz und Ausblick

Entwicklung des Arbeitsmarktes in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und die Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit Margit Haupt-Koopmann haben in Schwerin die Arbeitsmarkt-Bilanz für das Jahr 2021 und ihre Erwartungen für das Jahr 2022 vorgestellt. „Die Arbeitslosigkeit ist in den vergangenen Monaten trotz der Pandemie gesunken. Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist wieder gestiegen. Auch im neuen Jahr wird die weitere Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes stark vom Verlauf der Pandemie abhängen. Vor allem die Omikron-Variante kann uns weiter zu schaffen machen. Anhaltende Lieferengpässe, wachsende Rohstoffpreise und erschwerte Absatzmöglichkeiten sind bremsende Faktoren, die den Unternehmen zu schaffen machen. Dennoch rechne ich im Jahresverlauf mit einem weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag in Schwerin.

Haupt-Koopmann betonte: „Wie 2020, so war auch das Jahr 2021 ein atypisches Jahr auf dem Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern. Aber wir sind auch Dank der Kurzarbeit und der Wirtschaftshilfen von Bund und Land recht stabil durch dieses Jahr gekommen. Ich blicke verhalten optimistisch auf den Arbeitsmarkt im Jahr 2022.“

Im Februar 2021 war in Mecklenburg-Vorpommern die bisher höchste Arbeitslosenquote (8,7 Prozent) während der Pandemie zu verzeichnen. Seit dem erfolgte ein beständiger Rückgang. Im Dezember 2021 lag die Arbeitslosenquote im Land bei 7,0 Prozent, 0,9 Prozentpunkte unter dem Vorjahresmonat und 0,1 Prozentpunkte unter dem Dezember 2019. „Der ´Corona-Effekt´ auf die Arbeitslosenquote im Land lag im Dezember 2021 bei 1,1 Prozentpunkten, ohne diesen Effekt würde die Arbeitslosenquote bei 5,9 Prozent liegen und den Wert aus der Vor-Corona-Zeit Dezember 2019 noch viel stärker unterschreiten“, erläuterte Meyer weiter.

„Im Jahresdurchschnitt 2021 gab es“ – so Haupt-Koopmann – „62.400 Arbeitslose, ein Rückgang von 2,3 Prozent oder 1.400 gegenüber dem Jahr 2020. Das Vorkrisenniveau von durchschnittlich 58.500 Arbeitslosen konnte 2021 aufgrund der schwierigen ersten Jahreshälfte noch nicht wieder erreicht werden (+3.900/+6,7 Prozent). Allerdings gehen wir für 2022 – auch wenn insbesondere die ersten Monate des Jahres mit Unwägbarkeiten behaftet sind – davon aus, dass wir insgesamt gute Chancen haben, in der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit das Vorkrisenniveau zu erreichen.“

Durch den massiven Einsatz von Kurzarbeitergeld konnten während der Pandemie schwerwiegende Folgen auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Schwerpunktmäßig wurde Kurzarbeit von Betrieben aus dem Gastgewerbe, dem Einzelhandel und dem Gesundheitswesen genutzt. Im Dezember 2021 war ein Anstieg bei der angezeigten Kurzarbeit zu verzeichnen: 869 Betriebe für 10.572 Beschäftigte. „Angesichts der Unsicherheit, der sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten mit der unklaren Entwicklung der Corona-Pandemie gegenüber sehen, wurden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld im Wesentlichen bis zum 31. März 2022 verlängert. Das ist ein gutes Signal für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Ich bin deshalb sehr froh über die Verlängerungen der Regelungen beim Kurzarbeitergeld bis Ende März 2021. Das verschafft uns eine gewisse Sicherheit“, betonte Arbeitsminister Meyer. „Jetzt kommt es darauf an, dass möglichst schnell Klarheit darüber besteht, wie es danach weitergeht.“

Auch Haupt-Koopmann unterstrich, dass die Kurzarbeit entscheidend zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes beigetragen habe. „So konnten Arbeitsplätze erhalten, Fachkräfte gesichert und die drohende Arbeitslosigkeit von vielen Menschen verhindert werden. Seit Beginn der Krise haben die Arbeitsagenturen insgesamt 685 Millionen Euro Kurzarbeitergeld an die Betriebe ausgezahlt, allein 2021 waren es 385 Millionen.“

Die Pandemie verdeutlicht auch eines der drängendsten Probleme des Arbeitsmarktes in M-V: die Fachkräftesicherung. Besonders in medizinischen Berufen, der Pflege, der Hotellerie, im Gastgewerbe und im Tourismus sind Engpässe spürbar. „Dem begegnen wir mit einer neuen Fachkräftestrategie für M-V, an der mein Ministerium zurzeit auf Hochtouren arbeitet. Sie stützt sich auf das ´Industriepolitische Konzept´ und soll vier Säulen umfassen: die Qualifizierung von Fachkräften, die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotenzialen, die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland sowie die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen im Land“, sagte Meyer. „Angesichts der demografischen Entwicklung wird es nicht ausreichen, Fachkräftepotenziale in M-V und Deutschland auszuschöpfen. Deshalb wird es notwendig sein, ergänzend gezielt Fachkräfte von außerhalb mit dringend benötigten Kompetenzprofilen nicht nur vorübergehend für unser Bundesland zu gewinnen.“

Haupt-Koopmann betonte: „Es muss allen bewusst sein, dass es bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels keinen Königsweg gibt, sondern eine Vielzahl von Ansatzpunkten – von der dualen Ausbildung bis zur Fachkräftezuwanderung aus EU- und Drittstaaten. Dazu gehört allerdings auch, dass wir gemeinsam alle Potentiale der Arbeitslosen und der angelernten Beschäftigten durch Weiterbildung entwickeln und nutzen.“

Mit verschiedenen Leistungen vor allem aus dem MV-Schutzfonds werden Impulse gesetzt, um den Folgen der Corona-Pandemie arbeitsmarktpolitisch entgegen zu steuern. Als Beispiel nannte Arbeitsminister Reinhard Meyer insbesondere die „Neustart-Prämie“ für Beschäftigte nach Kurzarbeit. Durch diese Maßnahme soll ein Impuls zur Stärkung der Binnennachfrage gesetzt werden. Im Rahmen der „Neustart-Prämie II“ können Betriebe, die Sonderzahlungen an besonders von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte zahlen, dazu einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent beantragen. Bei der Neuauflage werden für erhebliche Kurzarbeit im Zeitraum Januar bis März 2022 einheitlich 200 Euro pro Monat gezahlt, maximal 600 Euro.

Im Jahresdurchschnitt 2021 waren im Land 25.800 Langzeitarbeitslose gemeldet, 4.600 (21,9 Prozent) mehr als 2020 und 6.000 (30,1 Prozent) mehr als 2019. „Die Aufholprozesse, die bei der Arbeitslosigkeit insgesamt erreicht wurden, waren zeitverzögert in den vergangenen Monaten auch bei der Langzeitarbeitslosigkeit erkennbar. Diese werden durch die aktuellen pandemiebedingten Maßnahmen jedoch erneut stark ausgebremst. Der Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit basiert – wie bei der Arbeitslosigkeit insgesamt – nicht auf mehr Zugängen, sondern auf weniger Abgängen. Ein Teil der geringeren Abgänge begründet sich durch geringere Eintrittszahlen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen seit Beginn der Pandemie“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer weiter.

Auch während der Coronapandemie sind Integrationsprojekte zugunsten von Langzeitarbeitslosen gesetzt. Sie werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Insgesamt wurden hier seit 2015 211 Projekte mit 25,7 Millionen Euro gefördert. Von den Jobcentern des Landes wurden diese Projekte in den meisten Fällen kofinanziert.

Speziell als Reaktion auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die auch wieder ansteigende Langzeitarbeitslosigkeit wurde ab Anfang 2021 aus dem europäischen Förderprogramm REACT-EU eine zusätzliche Förderung mit modifizierten und situationsangepassten Förderbedingungen nach der „Richtlinie zur Förderung von Integrationsprojekten“ zur Bewältigung der Pandemiefolgen auf den Weg gebracht. Hierfür standen eine Million Euro zusätzlich zur Verfügung. „Ziel war es hierbei auch, Beschäftigungsgesellschaften im ländlichen Raum zu unterstützen, indem passgenaue Brücken zur Förderung von Integrationsprojekten gestellt werden. So sollten diese Projekte zur Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen im ländlich-peripheren Raum beitragen“, so Meyer weiter. Der Fördersatz wurde für die REACT-Projekte auf neunzig Prozent erhöht und die Einbringung eines Eigenanteils von nur 10 Prozent ermöglicht.

Haupt-Koopmann hob hervor: „Über viele Jahre ist es uns in Mecklenburg-Vorpommern gut gelungen, auch Langzeitarbeitslosigkeit weiter abzubauen, zwischen 2014 und 2019 um Minus 42 Prozent. Dann kam Corona. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter werden nun verschiedene ‚Hebel‘ nutzen, von denen ich hier exemplarisch die Prävention nennen möchte. Hierbei geht es darum, insbesondere den ‚Nachschub‘ in Langzeitarbeitslosigkeit durch frühzeitige Qualifizierungsangebote oder den Einsatz von Lohnkostenzuschüssen zu verhindern.“

Mit dem Auslaufen der Bundeszuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Betriebe mit erheblicher Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ zum 31.12.2021 fehlt aktuell eine gezielte Förderung, damit ausbildende Unternehmen trotz des durch die Corona-Pandemie bedingten erheblichen Arbeitsausfalls bzw. gar der Schließung ihres Unternehmens Ausbildungsverhältnisse fortsetzen und ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken müssen.

Durch eine Neuauflage des Landesprogramms „Ausbildungsfortsetzung“, das sich von Mai bis Juli 2020 bewährt hatte, soll wieder Unterstützung durch das Land angeboten werden. Das neue Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ soll für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. März 2022 gelten.

„Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe mit erheblichem Arbeitsausfall, die für ihre Auszubildenden keine Kurzarbeit beantragen und das Ausbildungsverhältnis nicht kündigen, sondern die Ausbildung fortsetzen. Diese Unternehmen können aus diesem Landesprogramm einen Zuschuss von 75 Prozent zu den von ihnen in dieser Zeit gezahlten Ausbildungsvergütungen erhalten“, erläuterte Meyer. Anträge werden voraussichtlich ab dem 01. Februar 2022 bis spätestens zum 30. Juni 2022 beim Landesförderinstitut rückwirkend gestellt werden können. „Gerade im Hinblick auf den hohen Stellenwert der Fachkräftesicherung möchte ich alle Ausbildungsbetriebe dazu ermuntern, die Unterstützungsmöglichkeit zu nutzen. Jeder Auszubildende, der in dieser schwierigen Zeit im Unternehmen gehalten werden kann, hilft dabei, sich nach der Krise der Nachwuchssicherung und der Bewältigung des Fachkräftemangels erfolgreich stellen zu können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Ausweisung nitratbelasteter (roter) Gebiete

Düngung: Ministerium wehrt sich gegen Vorwurf der Willkür

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern wehrt sich gegen den Vorwurf der politischen Willkür bei der Ausweisung nitratbelasteter (roter) Gebiete.

Landwirtschaftsminister Backhaus bedauert, dass der Bauernverband in einer Vielzahl seiner öffentlichen Statements mit keiner Silbe erwähnt, dass Gewässer auch in unserem Land nachgewiesener Maßen mit Nitrat belastet sind. Dies sei eine Tatsache. Es könne nicht so getan werden, als gebe es keinen Grund für die verschärften Maßnahmen.

Das Ministerium stellt klar, dass die unterschiedlichen Verfahren zur Ausweisung der roten Gebiete zu jeder Zeit offen und transparent mit Vertretern des Bauernverbandes diskutiert wurden. Einen fairen Dialog und fachlich begründete Entscheidungen hat es – anders als vom Bauernverband in seiner jüngsten Presseinformation behauptet – gegeben.

Im Sinne der Landwirte hat das Ministerium bei der Ausweisung der roten Gebiete Ende 2020 das einzig mögliche Verfahren gewählt, dass eine Regionalisierung möglich macht. Im Ergebnis wurden damals 13 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche als „rot“ eingestuft. So wurde verhindert, was der Verband am neuen Verordnungsentwurf nun moniert: dass Landwirte auf Gebieten um Messstellen ohne Nitratbelastung ihre Düngung auch runterfahren werden müssen.

Das Ministerium hatte im Zuge des Erlasses der Düngelandesverordnung 2020 mehrfach darauf hingewiesen, dass bei allen anderen Alternativen die Gebiete deutlich größer ausgefallen wären. Dennoch wurde gegen die bislang immer noch gültige Düngelandesverordnung von 2020 geklagt (Urteil des OVG ist noch nicht rechtskräftig). Zur Wahrheit gehört daher auch, dass das Gericht klar herausgearbeitet hat, welche Kulisse ohne eine gültige Landesverordnung gilt: Demnach wären sogar ca. 77 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche rot zu stellen (so gibt es die Bundesverordnung vor). Auch das wurde mehrfach im Verfahren und dem Bauernverband gegenüber kommuniziert.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat das Ministerium also sehr wohl zur Kenntnis genommen. Ein überarbeiteter Entwurf der Düngelandesverordnung befindet sich bereits im Anhörungsverfahren. Wie angekündigt, ist eine Regionalisierung unter den Voraussetzungen des Urteils nicht mehr möglich. Die Konsequenz wird sein, dass nun deutlich mehr Gebiete (ca. 46 %) als nitratbelastet ausgewiesen werden müssen, da sich das Land nun an die Bundesverordnungen unter Beachtung des OVG-Urteils zu halten hat.

Dass das Messstellennetz im Land in den kommenden Jahren weiter verdichtet werden muss, ist unstrittig. Allein in den vergangen fünf Jahren wurden 108 Messstellen in Mecklenburg-Vorpommern neu gebaut. Insgesamt verfügt das Landesmessnetz aktuell über 387 Messstellen zur Überwachung der Gewässerqualität. Für die Gebietsausweisung 2020 konnte auf insgesamt 552 Grundwassermessstellen zurückgegriffen werden, da zusätzlich Daten aus Vorfeldmessstellen der Wasserversorger verwendbar waren. Bei der aktuell anstehenden Gebietsausweisung gelten 84 Messstellen als mit Nitrat belastet.

Klar ist aber auch: Wer sucht, der findet! Mehr Messstellen werden nicht dazu führen, dass sich am Grundproblem – der Gewässerbelastung – etwas ändert. Im Gegenteil: Die Messwerte der neu gebauten Messstellen stützen die vorliegenden Werte und zeichnen kein zuversichtlicheres Bild: Jede dritte ist mit Nitrat belastet.

ASP- Restriktionen vorzeitig aufgehoben

Lalendorf – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsministerium hat nach hartnäckigen und konsequenten Verhandlungen mit der EU-Kommission in Brüssel erwirkt, dass die Restriktionen rund um den ASP-Ausbruchsbetrieb in Lalendorf im Landkreis Rostock zum 15. Januar 2022 aufgehoben werden können. Das ist einen Monat früher als in einem EU-Durchführungsbeschluss ursprünglich festgelegt. Mit der Aufhebung der Sperrzone gilt das Gebiet um Lalendorf wieder als frei von ASP und schweinehaltende Betriebe in diesem Gebiet können ihre Tiere wieder uneingeschränkt verbringen und vermarkten.

Seit Feststellung der ASP am 15. November 2021 ist dies in der umgehend eingerichteten Sperrzone nur in wenigen Ausnahmefällen und unter strengsten Auflagen möglich. In den dort ansässigen schweinehaltenden Betrieben hat das zu massiven Absatzproblemen geführt und durch die drohende Überbelegung der Ställe auch tierschutzrechtliche Fragen aufgeworfen.

„Die Schweinehalter im Landkreis Rostock können erst einmal aufatmen und wir auch“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Er bedankte sich bei allen beteiligten Behörden, vom Veterinäramt des Landkreises Rostock bis hin zum BMEL, für die sehr gute Zusammenarbeit in dieser Sache. „Der hervorragende Umgang des Landes mit der ASP-Bekämpfung hat die EU-Kommission letztlich zu der Auffassung gebracht, dass die restriktiven Maßnahmen im Landkreis Rostock aufgehoben werden können“, führte er aus. Fachliche Argumente für diese Entscheidung seien unter anderem, dass es bisher keine weiteren ASP-Ausbrüche bei Haus- und Wildschweinen im Landkreis Rostock gab.

Seit Feststellung der ASP Mitte November wurden im Landkreis Rostock allein rund 1.100 Proben von Wildschweinen und ca. 500 Proben von Hausschweinen auf ASP untersucht. Landesweit waren es ca. 8.500 Proben von Wildschweinen und etwa 2.400 Proben von Hausschweinen.

Auch bundesweit erntet Mecklenburg-Vorpommern beim Umgang mit der ASP Anerkennung. Gestern hat sich das Landwirtschaftsministerium erneut mit Vertretern von Schlachthöfen sowie der Interessensgemeinschaft deutscher Schweinehalter ausgetauscht. Es ist deutlich geworden, dass Mecklenburg-Vorpommern als erstes Bundesland von Tag eins an die Wirtschaft mit in die Überlegungen zum weiteren Umgang mit der ASP einbezogen hat. Das sei nach Aussagen der Schlachthöfe und Schweinefleischvermarkter ein Novum in Deutschland.

Backhaus kündigte an, dass Mecklenburg-Vorpommern das Thema ASP auch auf die digitale Amtschefkonferenz kommende Woche (20. Januar 2022) heben wird. Der Austausch der Staatssekretäre der Agrarressorts von Bund und Ländern findet traditionell jedes Jahr im Vorfeld der Internationalen Grünen Woche statt – so auch in diesem Jahr. „Zwar ist die Grüne Woche coronabedingt abgesagt worden, drängende Themen in der Land- und Ernährungswirtschaft und den nachgeordneten Branchen gibt es aber mehr als genug“, so Backhaus.

Auf der Konferenz möchte Mecklenburg-Vorpommern noch einmal eindringlich für mehr Solidarität unter den Bundesländern und beim Bund werben. „Was wir brauchen, ist eine führende Hand in Berlin. Ein zentraler Punkt ist zum Beispiel, dass wir EU- oder Bundesrecht deutschlandweit einheitlich auslegen müssen, so dass nicht jedes Bundesland seinen eigenen Weg aus der Krise finden muss. Die Interpretationsvorgaben müssen aus Berlin kommen“, betonte Backhaus. Konkret ginge es zum Beispiel um die Frage, wie definiert man den Begriff Gebiet und können ganze Bundesländer, sofern bestimmte Regionen von der ASP betroffen sind, von der Schweinefleischvermarktung ausgeschlossen werden.

„Das sind ganz zentrale Punkte, die einer zügigen Klärung bedürfen und zwar nicht erst, wenn die großen traditionsreichen schweinehaltenden Gegenden, wie Vechta oder Cloppenburg, von ASP betroffen sind. Uns muss klar sein: Wir zerschlagen schon jetzt Lieferketten. Darunter leiden am Ende nicht nur die Landwirte als Produzenten, sondern auch das verarbeitende Gewerbe, der Handel und der Endverbraucher.