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Kategorie: Arbeitsmarkt & Wirtschaft

Grünes Licht für Transfergesellschaft

Meyer: Beschäftigte qualifizieren – Werftstandorte weiter entwickeln

Schwerin – Die Landesregierung hat am Dienstag in ihrer Kabinettssitzung grünes Licht für die Finanzierung der Erweiterung der „Transfergesellschaft Küste mbH“ für die Beschäftigten der MV Werften Wismar GmbH, der MV Werften Rostock GmbH, der MV Werften Stralsund GmbH und der MV Werften Fertigmodule GmbH gegeben.

„Mit dem Beschluss sollen Gelder an den Insolvenzverwalter für die Transfergesellschaft bereitgestellt werden. Somit werden die Voraussetzungen für einen Wechsel aller vorhandenen Beschäftigten der drei Werftstandorte (1.834) sowie der MV Werften Fertigmodule GmbH (105) in die Transfergesellschaft zum ersten März geschaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Der heutige Kabinettsbeschluss ist vorbehaltlich der Zustimmung der Lenkungsgruppe für den MV-Schutzfonds und des Finanzausschusses des Landtages erfolgt.

Aufgabe der Transfergesellschaft ist die Qualifizierung und Vorbereitung der Beschäftigten für die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. „Ziel ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu führen. Uns ist wichtig, dass an allen Werftstandorten perspektivisch wieder zukunftsfähige Unternehmens-Ansiedlungen der maritimen Industrie zur Sicherung und zum Erhalt dieses industriellen Kernes erfolgen können. Dazu brauchen wir die Fachkräfte“, so Meyer weiter.

Vorgesehen ist eine Laufzeit der Transfergesellschaft von vier Monaten. Es sollen bis zu 20,4 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds in Form von Darlehen bereitgestellt werden. „Die Corona-Pandemie hat für die MV-Werften und ihre Beschäftigten zu tiefgreifenden Folgen geführt. Mit den Mitteln aus dem MV-Schutzfonds werden insbesondere stabilisierende Maßnahmen für Unternehmen und den Arbeitsmarkt unterstützt. Beides trifft hier zu“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer.

„Es werden konkret vor allem die sogenannten ´Remanenzkosten´ finanziert. Das sind die notwendigen Beiträge zur Sozialversicherung und die Bezahlung an Sonn- und Feiertagen. Denn das ist durch das Transfer-Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit nicht abgedeckt. Daneben fallen unter anderem laufende Kosten für den Geschäftsbetrieb der Transfergesellschaft, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus laufen intensive Gespräche, auch den Bund bei der Finanzierung der Transfergesellschaft einzubinden.“

GAP-Strategieplan in Brüssel eingereicht

Schwerin – Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute mit knapp zwei Monaten Verspätung den GAP-Strategieplan bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht.

„Ich freue mich, dass nach einem langen Ringen um Inhalte und Finanzen für Deutschland nun ein Gesamtkonzept zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume vorliegt, das von der EU-Kommission nun eingehend überprüft wird. Sicherlich sind wir noch nicht bei allen Maßnahmen am Ende der Diskussion angekommen und 2022 werden weitere Weichen für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik der kommenden Jahre gestellt. Das Prinzip ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘, das von Mecklenburg-Vorpommern immer wieder in die Verhandlungen eingebracht wurde, findet sich aber schon jetzt in weiten Teilen wieder. Das ist ein großer Erfolg und ein Ansatz, der Landwirtschaft und Umweltschutz gleichermaßen in den Blick nimmt. Da Landwirte zu allererst wirtschaftlich handeln, ist nur derjenige bereit zu investieren, der mit Klima- und Umweltleistungen auch Geld verdienen kann anstatt nur einen Kostenausgleich zu bekommen. Das stetig knapper werdende europäische Agrarbudget sollte sich deshalb auch künftig noch stärker an diesem Grundgedanken ausrichten“, stellte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, fest.

Insbesondere die Neuregelungen zur Ausgestaltung der Konditionalitäten, also den Voraussetzungen, die der Landwirt erfüllen muss, um an den Direktzahlungen teilnehmen zu können und den Öko-Regelungen (eco schemes) im Rahmen der Direktzahlungen (1. Säule) hätten immer wieder für Diskussionen gesorgt, sagte Backhaus. Auch wenn die finanzielle Ausstattung der Ökoregelungen aus den Berechnungen des Bundes hinter den Erwartungen der Länder zurückgeblieben sei, gehe Backhaus davon aus, dass Leistungen für Umwelt- und Klimaschutz durch die Förderprogramme der 2. Säule finanziell weiterhin gut abgedeckt sind.

Mecklenburg-Vorpommern stehen für die Direktzahlungen jährlich ca. 320 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Für die Förderung des ländlichen Raums inkl. der Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen stehen in den Jahren 2023 bis 2027 insgesamt EU-Mittel in Höhe von ca. 652 Millionen Euro bereit.

Die Europäische Kommission hat nunmehr Zeit, um die Strategiepläne der Mitgliedsländer umfassend zu prüfen. Erfahrungsgemäß ergeben sich bis zu 1.000 Anmerkungen und Nachfragen. Das Jahr 2022 wird demnach für Verhandlungen mit der Kommission und die Umsetzung der Ergebnisse benötigt, damit am 01.01.2023 die neue Förderperiode mit neuen Regeln starten kann.

Fachkräftenachwuchs gesucht

Meyer: Vielseitige berufliche Anforderungen an die „Glücksbringer“ / Neujahrsgruß der Schornsteinfeger-Innung M-V 

Schwerin – Am 17. Februar haben Vertreter der Schornsteinfeger-Innung Mecklenburg-Vorpommern Neujahrsgrüße im Wirtschaftsministerium überbracht.

„Der Schornsteinfeger als Glücksbringer – dieses Bild hat sich bei vielen fest eingeprägt. Schon im Mittealter haben die Handwerker über das Kaminkehren für Sicherheit in den Städten gesorgt. Heute sind die beruflichen Anforderungen noch vielseitiger geworden. Neben dem klassischen Reinigen des Schornsteins gehören unter anderem Maßnahmen des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und die neutrale Beratung der Bürger dazu. Das sind elementare Aufgaben für einen guten Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen. Umso wichtiger ist es, dass es ausreichend Fachkräftenachwuchs in dem Gewerk gibt. Die Schornsteinfeger-Innung bei uns im Land ist dabei sehr aktiv und wirbt unter anderem in den sozialen Medien mit dem Slogan `Werde Glücksbringer in MV´ um junge Menschen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

In Mecklenburg-Vorpommern sind 167 Kehrbezirke ausgewiesen, die von den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern betreut werden. 139 Schornsteinfeger sind in der Schornsteinfeger-Innung organisiert. Gegenwärtig befinden sich 28 Lehrlinge in der Ausbildung.

Fischverarbeitung Sassnitz

Backhaus: Umstrukturierungsprozess bei Euro Baltic wird begleitet

Insel Rügen – Die Euro Baltic Fischverarbeitungs GmbH in Sassnitz hat heute vor der Belegschaft über die wirtschaftliche Situation und die Pläne für die Neuausrichtung des Unternehmens berichtet.

Die schwierige Lage beim Ostseehering, insbesondere seit 2017, die inzwischen zur fast vollständigen Einstellung der Heringsfischerei in Mecklenburg-Vorpommern und zum Wegbrechen der Lieferungen an den einzigen deutschen Herings-Erstverarbeiter geführt hatte, war bis 2021 noch immer über Anlandungen von Hering aus der Nordsee kompensiert worden. Im Ergebnis des Austritts Großbritanniens aus der EU allerdings sind dort derartige Quotenverluste für die deutsche und EU-Hochseefischerei hinzugetreten, dass die insgesamt verfügbaren Fangmengen einen wirtschaftlichen Betrieb des Fischbearbeitungszentrum Mukran (FBZ) nicht mehr garantieren. Für die Zeit nach dem laufenden Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ab 2026 seien außerdem neue Unwägbarkeiten in Betracht zu ziehen.

Bereits gestern waren Gesellschafter und Geschäftsführung mit Minister Dr. Backhaus zusammengetroffen, um ihn vorab zu informieren und den weiteren Werdegang zu erörtern. „Das FBZ Mukran habe ich meine gesamte lange Amtszeit begleitet, war dabei eines der ersten großen Projekte, zwanzig Jahre lang ein erfolgreiches Vorzeigeunternehmen sowie bis zuletzt ein verlässlicher Arbeitgeber in der Region und Partner der Landespolitik“, sagt der Minister im Anschluss an das Gespräch.

Er sei sehr froh, dass das Unternehmen auch in einer so schwierigen Lage Charakter zeige und weiterhin Verantwortung für die Branche und die Region Vorpommern übernehmen wolle. Das Unternehmen wolle sich neu ausrichten, dabei die Fischverarbeitung am Standort und möglichst viele Arbeitsplätze erhalten und auch für einen Wiedereinstieg in die Herings­verarbeitung gewappnet sein, wenn diese in Zukunft wieder möglich sein sollte.

Erfreut zeigt sich Dr. Backhaus über die Ankündigung von Euro Baltic, das Werk in Mukran zu erhalten und die Wertschöpfung zu steigern. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollten dem Vernehmen nach Jobangebote mit Branchenbezug angeboten werden, wenngleich nur ein Teil der Belegschaft weiter auf Rügen werde arbeiten können. Wer Angebote der Unternehmens­gruppe an anderen Standorten in Deutschland nicht annehmen könne oder wolle, solle im Rahmen eines großzügigen Sozialplanes Ausgleiche erhalten. Die Unternehmensgruppe prüfe stufenweise Investitionen in Mukran und im Ergebnis eine Neuausrichtung von Euro Baltic.

„Mecklenburg-Vorpommern hat eine jahrzehntelange Tradition in der großen Hochseefischerei und die Unternehmensgruppe bereedert aktuell noch immer fünf Hochseetrawler im weltweiten Einsatz. Aber auch der hiervon direkt abhängige Fischverarbeitungsbetrieb soll eine Chance erhalten, die Folgen des Brexit abmildern zu können – natürlich vorzugsweise mit auf die Zukunft gerichteten Investitionen!“, so der Minister heute.  Gleichzeitig sichert der Minister dem Unternehmen seine Unterstützung im Rahmen des geplanten Umstrukturierungsprozesses zu.

Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH

Schulte: Qualifizierte Fachkräfte sind Erfolgsfaktor für Unternehmen – stetige Weiterbildung unabdingbar

Rostock – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat sich am Dienstag im Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH (AFZ) bei einem Unternehmensrundgang über aktuelle Vorhaben des Bildungsdienstleisters informiert.

„Qualifizierte Fachkräfte sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Dazu gehört, dass Mitarbeitende stetig aus- und weitergebildet werden, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Die Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH ist dabei ein qualifizierter Partner und hat sich in den über 30 Jahren seines Bestehens national und international einen guten Ruf erarbeitet. Die Teilnehmer reisen aus der ganzen Welt an, vor allem wegen der maritim ausgerichteten Lern- und Trainingsangebote. Um weiter erfolgreich sein zu können, muss stetig in die Ausstattung der Bildungsstätte investiert werden. Dabei können wir unterstützen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Die AFZ Rostock GmbH ist ein wirtschaftsnaher Bildungsdienstleister mit Schwerpunkten in den Bereichen maritime und touristische Wirtschaft. Angeboten werden Berufsausbildungsvorbereitung, Einstiegsqualifizierung, Ausbildung im seemännischen, technischen oder kaufmännischen Bereich und Fortbildungsangebote bis hin zum Bachelor- und Master-Niveau.

Unter dem Titel „S.T.A.R. Maritime“ werden für die Seeschifffahrt ganzjährig Bildungspakete zu Sicherheitstrainings, Rettung und Brandabwehr bis hin zur Erstausbildung der Schiffsmechaniker gemäß STCW-Übereinkommen angeboten (STCW = Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten). Derzeit plant das AFZ die Einführung eines Seminarmanagementsystems sowie eine neue Ausstattung im Bereich Steuerungs- und Automatisierungstechnik.

„Wir haben das AFZ in der Vergangenheit bereits bei unterschiedlichen Maßnahmen unterstützt, beispielsweise bei der Anschaffung eines Brandübungscontainers oder beim Kauf von Fräsmaschinen. Auch für die neuen Vorhaben liegen die Voraussetzungen vor, dass das Land hierbei finanziell helfen kann“, sagte Schulte.

Im AFZ sind rund 100 Mitarbeitende und rund 90 Honorarkräfte tätig. 2021 wurden insgesamt rund 11.000 Teilnehmende in der betrieblichen und überbetrieblichen Erstausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Schifffahrtsschule erreicht. Gesellschafter im AFZ sind der NORDMETALL Verband der Metall – und Elektroindustrie e.V. sowie der Förderverein „Aus- und Fortbildungszentrum e.V“.“

Die Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH (AFZ) wurde seit 1996 bei Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 27,7 Millionen Euro mit insgesamt rund 3,8 Millionen Euro vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Für die beiden jetzt geplanten Vorhaben geht es bei Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 480.000 Euro um eine Förderung in Höhe von rund 206.000 Euro.

Erfolg in Sonderwirtschaftsministerkonferenz

Forderungen aus Mecklenburg-Vorpommern angenommen

Schwerin – Die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben heute mit Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck im Rahmen einer Sonderwirtschaftsministerkonferenz über die Fortführung und weitere Ausgestaltung der Wirtschaftshilfen gesprochen. Dabei ging es auch darum, die Überbrückungshilfe um drei Monate zu verlängern.

„Wir sind dem Bund für die bisherige Unterstützung der Wirtschaft mit umfangreichen Mitteln dankbar. Die Corona-Pandemie ist längst nicht vorbei. Deshalb ist es wichtig, die Überbrückungshilfe weiter zu verlängern. Hier haben wir positive Signale vom Bund erhalten, dass die Verlängerung kommen könnte“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag nach dem Gespräch. Die Überbrückungshilfe IV läuft bislang bis Ende März und soll nach Auffassung aller Landeswirtschaftsminister bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden.

Wirtschaftsminister Meyer machte weiter deutlich: „Mecklenburg-Vorpommern hat verschiedene Forderungen gegenüber dem Bund eingebracht. Wir haben uns insbesondere für die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge im Zuge der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ausgesprochen. Darüber hinaus muss das Bundesprogramm ´Ausbildungsplätze sichern´ mit all seinen Bestandteilen fortgesetzt werden. Ein weiteres Anliegen des Landes: Steuerfreie Corona-Sonderzahlungen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten sollen bis zum 30. Juni 2022 möglich sein, zudem soll der bisherige Maximalbetrag von 1.500 Euro erhöht werden. Die Forderungen aus Mecklenburg-Vorpommern sind angenommen worden. Jetzt ist der Bund gefordert diese umzusetzen. Die Zeit drängt“, betonte Meyer weiter.

Im Zuge der Verlängerung der Regelungen zur Kurzarbeit fordert Mecklenburg-Vorpommers Wirtschaftsminister Meyer die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit rückwirkend zum 01. Januar 2022 und zumindest bis 30. Juni 2022 wieder einzuführen. „Die Regelungen haben sich in der gesamten Corona-Pandemie bewährt. Die Unternehmen versuchen weiter ihr Personal zu halten. Die Beiträge zur Sozialversicherung stellen während der Kurzarbeit eine große Belastung für die Unternehmen dar. Das soll vermieden werden. Die Wirtschaft muss weiter entlastet werden, um Arbeitsplätze weiter sichern zu können“, machte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer deutlich.

Speziell mit dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“ hat die Bundesregierung die Wirtschaft bei ihren Anstrengungen unterstützt, dass die Coronakrise nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und der Fachkräftesicherung wird. „Wir wollen, dass das Programm mit all seinen Komponenten fortgesetzt wird. Hierzu zählen beispielsweise die Ausbildungsprämien, die Übernahmeprämie für Auszubildende oder die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung. Es gilt weiter, Ausbildung in den Unternehmen zu ermöglichen, Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen, die die Wirtschaft dringend braucht“, sagte Meyer.

Für viele Beschäftigte war die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Sonderzahlungen eine Anerkennung ihrer Leistung. „Durch die lange Dauer der Pandemie wurde die derzeitige Obergrenze von 1.500 Euro vielfach schon ausgeschöpft. Da die Pandemie und mit ihr die Belastungen für die Beschäftigten noch weiter andauert, wird der Bund gebeten, die Obergrenze anzuheben und den Unternehmen eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung solcher Sonderzahlungen an ihre Beschäftigten bis zum 30. Juni 2022 zu ermöglichen“, sagte Wirtschaftsminister Meyer abschließend.

Wichtige Änderungen………

…….für den Einzelhandel und bei Zuschauern von Großveranstaltungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung Änderungen in der Corona Landesverordnung beschlossen. Zwei Bereiche standen dabei im Mittelpunkt, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung mit.

So wird in der neuen Landesverordnung stufenunabhängig ab dem 12. Februar die 2G-Regelung im Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung aufgehoben. Bisher galt diese ab der Warnstufe Orange.

Für Kundinnen und Kunden besteht ab Sonnabend aber die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2). Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht gibt es für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (hier genügt eine OP-Maske). Beschäftigte im Einzelhandel mit Besucherkontakt müssen nach wie vor mindestens eine OP-Maske tragen. Auch im Einzelhandel der Grundversorgung bleibt es bei der OP-Maskenpflicht.

Bei Großveranstaltungen auch im kulturellen Bereich (z.B. Festspiele MV) sind ab Freitag mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen und nunmehr auch in Warnstufe Rot erlaubt.

Im Einzelnen gilt ab dem 11. Februar:

  • Stufe 1 (grün): 3G-Erfordernis; im Innen- und Außenbereich 100% Auslastung erlaubt, keine max. Zuschauerobergrenze
  • Stufe 2 (gelb): 2G-Erfordernis; im Innen- und Außenbereich 50% Auslastung, max. 3.000 Zuschauende innen und 15.000 im Außenbereich
  • Stufe 3 (orange): 2G-Plus-Erfordernis; im Innenbereich: 30 % Auslastung, max. 1.500 Zuschauende, im Außenbereich: 50 % Auslastung, max. 10.000 Zuschauende
  • Stufe 4 (rot): 2G-Plus-Erfordernis; im Innenbereich: 30 % Auslastung, max. 1.500 Zuschauende, im Außenbereich: 50 % Auslastung, max. 10.000 Zuschauende

Zuschauerinnen und Zuschauer von Großveranstaltungen müssen geimpft und/ oder genesen und getestet sein. Von der Testpflicht befreit sind geboosterte Personen und ihnen Gleichgestellte. Hinweis: Ungeimpfte Schulkinder brauchen am Wochenende z. B. bei Hansa/ Seawolves auch einen Test, da in den Ferien keine Schultestungen stattfinden.

„Es gibt damit jetzt bundesweit in den Stadien und großen Hallen weitgehend einheitliche Regelungen. Das ist aus meiner Sicht ein deutlicher Fortschritt und sorgt für Akzeptanz und Wettbewerbsgleichheit“, verdeutlichte Drese.

Ein Stück Heimat auf Achse

Mobiler Hofladen wirbt für Landkreise Rostock und Mecklenburgische Seenplatte

Schwerin – „Ein Stück Heimat auf Achse“ – unter diesem Motto reist ein regionales Vermarktungsmobil durch Mecklenburg-Vorpommern und bewirbt Produkte aus den Landkreisen Rostock und Mecklenburgische Seenplatte. „Im Land gibt es eine Vielzahl kleiner Produzenten, die oftmals nicht die Möglichkeit haben, ihre hochwertigen Angebote auf Wochenmärkten und Veranstaltungen zu präsentieren. Als mobiler Hofladen kann das Vermarktungsmobil zusätzlichen Absatz für Kleinstproduzenten schaffen und so die regionalen Wertschöpfungsketten verlängern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Vorhaben wird von der 2019 gegründeten gemeinnützigen GmbH „MaMüMaMa“ umgesetzt; „MaMüMaMa“ steht für „man müsste mal machen“. Die Akteure wollen nach eigenen Angaben Ideengeber, Akteure, Vereine, Locations und weitere Engagierte zusammenbringen, mit Rat und Tat zur Seite stehen, Fördermittel einwerben, Events und Produkte entwickeln und diese professionell umsetzen.

Ein Ergebnis ist das Vermarktungsmobil. Das Fahrzeug dient neben dem Verkauf auch als Foodtruck. In einer eingebauten Küchenausstattung können die Regionalprodukte verarbeitet und beispielsweise bei Veranstaltungen verkauft werden. Ebenfalls an Bord sind Informationen zu Urlaubsanbietern, Dienstleistern, Handwerkern, Künstlern und anderen interessanten Akteuren der Region. Das Fahrzeug ist zudem ausgestattet mit Flyern, Broschüren und einem Flatscreen. „Die mobilen Verkaufs- und Verköstigungsangebote regionaler Produkte gepaart mit der touristischen Standortwerbung für die Landkreise Rostock und die Mecklenburgische Seenplatte sind eine gute Kombination. So leistet das Projekt einen wertvollen Beitrag zur Stärkung im ländlichen Raum“, sagte Meyer.

Weitere Informationen unter www.heimataufachse.de

Die Gesamtinvestition beträgt 440.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Fonds zur Unterstützung Ländlicher GestaltungsRäume (LGR-Fonds) in Höhe von 99.000 Euro.

Der Fonds unterstützt vorrangig Projekte, die Lösungen zu den Themen Mobilität/Erreichbarkeit, Nahversorgung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Kinderbetreuung, Kultur sowie Kooperation und Gemeinschaft in den Ländlichen GestaltungsRäumen anbieten. Träger der Projekte können Gemeinden, Ämter, Vereine, Genossenschaften, Initiativen, Kirchengemeinden, Unternehmen, Privatpersonen etc. sein. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Ländlichen GestaltungsRaum umgesetzt werden. Gefördert werden gemeindeübergreifend wirkende Vorhaben, die Vorbildwirkung für andere haben können.