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Kategorie: Wirtschaft

MV Werften stellen Insolvenzantrag

Meyer: Hiobsbotschaft für alle Beschäftigten – konstruktive Lösungen vor Ort erarbeiten

Schwerin – Die MV Werften-Gruppe hat am Montag beim Amtsgericht Schwerin einen Insolvenzantrag gestellt. „Das ist ein trauriger Tag für die maritime Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Der Insolvenzantrag ist eine Hiobsbotschaft für alle Beschäftigten in Wismar, Rostock und Stralsund und auch für zahlreiche Zulieferer im Land. Der Insolvenzantrag ist ein herber Rückschlag für den Schiffbaustandort Mecklenburg-Vorpommern. Es geht um den industriellen Kern des Landes MV und um die Zukunft von ca. 2.000 direkt beim Unternehmen Beschäftigten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Land und der Bund haben in den vergangenen Monaten gemeinsam versucht, eine Verhandlungslösung im Sinne der Beschäftigten und der Zukunft der MV Werften zu erreichen. „Die Landesregierung hat immer wieder deutlich gemacht, dass sie alles tun wird, was rechtlich möglich und wirtschaftlich vernünftig ist, um die Zukunft der MV Werften zu sichern. Dazu stehen wir nach wie vor“, so Meyer weiter.

Es muss nun ein vorläufiger Insolvenzverwalter beauftragt werden. „Die Insolvenzverwaltung ist gefordert, die Situation bei den MV-Werften zu ordnen. Das Land steht dabei mit Blick auf Fortführungslösungen und die Zukunft der Beschäftigten bereit, entsprechend zu unterstützen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Meyer.

Die Landesregierung wird gemeinsam mit den Standortkommunen, den Akteuren vor Ort, den Gewerkschaften, dem Bund und Experten den erforderlichen Strukturwandel einleiten und gestalten. „Wichtig ist, dass auch in den kommenden Tagen an den anstehenden Herausforderungen gemeinsam gearbeitet wird. Es geht nicht um gegenseitige Schuldzuweisungen. Wir sind an konstruktiven Lösungen im Interesse der Beschäftigten vor Ort interessiert“, verdeutlichte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Nachhaltige Nutzung von Holz

Schwerin – Die Säge- und Holzindustrie steht vor einem gesellschaftlichen Dilemma. Einerseits soll die Laubholzverwendung zur Erreichung der Klimaschutzziele erhöht werden; anderseits wird die Laubholznutzung durch Flächenstilllegungen oder Nutzungsverzichte – zum Beispiel in Schutzgebieten zur Förderung der Biodiversität – zunehmend eingeschränkt. Seit Anfang 2000 haben in Deutschland ca. 100 laubholzverarbeitende Unternehmen den Betrieb eingestellt.

„Für die Unternehmen der Laubholzindustrie sind die Rahmenbedingungen nicht mehr verlässlich und die Rundholzversorgung unsicher“, mahnte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, an. Heute traf er sich in Schwerin mit Branchenvertretern aus dem Land, um sich über die Situation und mögliche Lösungsansätze auszutauschen.

Dabei sei die Herausforderung für die Branche, die Politik, aber auch die Gesellschaft noch einmal sehr deutlich geworden, sagte Backhaus. „Wir wollen einerseits einen strengeren Schutzstatus für unsere Wälder, da sie gut für den Artenschutz, den Klimaschutz und saubere Gewässer sind. Anderseits liefert der Wald uns den nachhaltigen Wertstoff Holz, aus dem hochwertige Produkte aus regionaler Produktion entstehen. Das sind die Fakten. Die Herausforderung besteht in meinen Augen darin, diese zunächst konträr erscheinenden Leistungen der Wälder im Kopf zusammenbringen. Ich bin ganz klar der Auffassung, dass Holzeinschlag und Artenschutz keine Gegensätze sind, sondern Partner für die nachhaltige Erfüllung aller Waldfunktionen. Holz als Baustoff wird vom Weltklimarat als Substitutions- und Klimaschutzleistung anerkannt – natürlich unter der Voraussetzung, dass unsere Wälder nachhaltig bewirtschaftet und klimaangepasst umgebaut werden. Kurz gesagt: Schutz durch Nutzung. Diese Devise muss auch im Klimaschutzgesetz des Bundes und der Länder zum Beispiel in Form einer Waldklimaprämie zentrale Berücksichtigung finden“, erklärte er.

Der Waldnaturschutz in MV ist laut Backhaus auf hohem Niveau. „Die Waldfläche und der Laubholzanteil nehmen zu. Die Wälder werden vielfältiger. Bereits heute sind in MV 75% der Wälder Mischwälder. Die nachhaltige Holznutzung ist gewährleitest, 57% des jährlichen Zuwachses werden aktiv genutzt. Über 40% des Zuwachses verbleibt in den Wäldern“, führte er aus. Auf ca. 52.000 ha (10%) der Waldfläche MV findet keine Holznutzung statt. Auf weiteren 38.900 ha (7,4%) ist die Nutzung eingeschränkt.

Weitere Einschränkungen sollten im Einzelfall betrachtet werden: „Grundsätzlich präferiere ich den integrativen Forstwirtschaftsgedanken, da ansonsten enorme Einschnitte bei der Rohstoffbereitstellung zu erwarten sind, welche durch Export kompensiert werden müssten“, so Backhaus. Schon heute steht in MV dem landesweiten Holzeinschlag von 1,875 Mio. m³ (2020) eine Verarbeitungskapazität von 3,7 Mio. m³ Holz in 23 Sägewerken gegenüber. Damit ist die Holzindustrie in M-V importabhängig.

Im Cluster Forst und Holz sind hierzulande rund 2.700 Unternehmen mit mehr als 16.000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von rund 1,3 Milliarden Euro organisiert. Dazu gehört die Säge- und Holzwerkstoffindustrie (erste Absatzstufe), der Holzfertigbau, die Holzpackmittelindustrie, die Möbelindustrie, das Holzhandwerk (zweite Absatzstufe) und die Papierindustrie, das Verlags- und Druckgewerbe sowie der Holzhandel.

Arbeitsmarkt Dezember 2021 in M-V

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahr gesunken. 57.100 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 8.000 weniger als im Dezember 2020. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 7,0 Prozent.

„Die Corona-Pandemie trübt weiterhin das Wirtschaftsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern. Das wirkt sich auch auf den Arbeitsmarkt aus, aktuell aber nicht mehr so stark wie im Vorjahr. Es bleibt wichtig, Unternehmen, Solo-Selbständige und Mitarbeitende zu unterstützen, um die Folgen der Pandemie so gut wie möglich abzudämpfen. Dafür haben Bund und Land gemeinsam Programme auf den Weg gebracht, die wir auch in diesem Jahr weiterführen wollen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Im Vergleich zum Vormonat November ist die Arbeitslosigkeit um 4,7 Prozent (2.600 Menschen) gestiegen.

Im Dezember 2021 haben 869 Betriebe für 10.572 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Im November waren es 138 Betriebe für 1.623 Beschäftigte. Die Schwerpunkte der Anzeigen lagen in den Bereichen Hotel- und Gastronomie und im Einzelhandel. Als Folge der wirtschaftlichen Einschränkungen der Corona-Pandemie hat der Bund beschlossen, die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes bis Ende März 2022 beizubehalten.

Das Kurzarbeitergeld soll auch künftig weiter auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent (wenn ein Kind im Haushalt lebt) des Nettoentgeltes ab dem vierten Monat und auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent (Haushalt mit Kind) ab dem siebten Monat erhöht bleiben. Die höheren Sätze kommen dabei wie bisher bei Monaten mit mindestens 50-prozentiger Kurzarbeit zur Anwendung. Die Verlängerung soll nicht nur für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten, sondern neu auch für diejenigen Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind.

„Das ist eine wichtige und konkrete Unterstützung für die Beschäftigten, denn Einkommensverluste werden abgepuffert. Zugleich werden die Unternehmen entlastet. So soll erreicht werden, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben“, sagte Schulte.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Daten aus Oktober 2021) ist im Vorjahresvergleich um 5.000 (0,9 Prozent) auf 587.500 gestiegen. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.700), im Handel und in der Logistik-Branche (jeweils +600) sowie im Bereich öffentliche Verwaltung/Sozialversicherungen und im Baugewerbe (jeweils +500) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Vor allem in der Metall- und Elektroindustrie (-800) und im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (-600) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte verwies auf weitere Unterstützungsprogramme von Bund und Land, die für Unternehmen und Mitarbeitende aufgelegt wurden. Dabei handelt es sich unter anderem um die Neustart-Prämie. Um einen Teil der Einkommensverluste zu kompensieren, hat das Land die Neustart-Prämie ab 01. Januar 2022 neu aufgelegt.

„Wir beteiligen uns an Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten zahlen“, sagte Schulte.

In seiner ersten Auflage deckte das Programm Kurzarbeit im Zeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. Juni 2021 ab. Insgesamt wurden 1.589 Anträge für 13.542 Beschäftigte gestellt, davon waren Stand 30. Dezember 2021 insgesamt 1.485 Anträge mit einem Volumen von rund fünf Millionen Euro für 12.492 Beschäftigte bewilligt.

Arbeitsmarkt im Dezember 2021

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt hat sich zum Jahresende gut entwickelt. Damit hat sich die Erholung der letzten Monate fortgesetzt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Dezember saisonbereinigt erneut abgenommen. Unsicherheiten entstehen durch die pandemische Lage: die Anzeigen für Kurzarbeit sind im Dezember kräftig gestiegen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Dezember: +12.000 auf 2.330.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -378.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,1 Prozent

Die Zahl der Arbeitslosen hat sich im Dezember 2021 gegenüber dem Vormonat – wie in diesem Monat üblich – leicht erhöht, und zwar um 12.000 auf 2.330.000. Saisonbereinigt hat sie um 23.000 abgenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist sie um 378.000 geringer. Im Vergleich zum Dezember 2019 liegt sie noch um 102.000 höher. Die Arbeitslosenquote lag wie im November bei 5,1 Prozent, 0,8 Prozentpunkte niedriger als im Dezember 2020. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 32.000 gesunken. Sie lag im Dezember 2021 bei 3.089.000 Personen. Das waren 418.000 weniger als vor einem Jahr und 50.000 weniger als im Dezember 2019.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 27. Dezember für 286.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Insbesondere das Gastgewerbe und der Handel zeigen wieder vermehrt Kurzarbeit an.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 710.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme ging damit bis zum Oktober weiter zurück.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 43.000 gestiegen. Mit 45,41 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 403.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von September auf Oktober um 37.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 504.000 auf 34,37 Millionen Beschäftigte gestiegen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung erholt sich ebenfalls weiter von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im Oktober betrug ihre Zahl 7,29 Millionen. Saisonbereinigt bedeutet das einen merklichen Anstieg von 26.000 gegenüber dem Vormonat.

Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im Dezember auf hohem Niveau. So waren 794.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 213.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 21.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Dezember 2021 um 3 Punkte auf 132 Punkte. Er liegt damit 33 Punkte über dem Wert von Dezember 2020 und nähert sich dem bisherigen Höchststand. Der BA-X übertrifft auch den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der ersten Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.

728.000 Personen erhielten im Dezember 2021 Arbeitslosengeld, 332.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.619.000. Gegenüber Dezember 2020 war dies ein Rückgang von 193.000 Personen. 6,7 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

30 Jahre Landesforschungsanstalt

Schwerin – Am 2. Januar 1992 wurde auf Beschluss des Landtags in Mecklenburg-Vorpommern die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) gegründet. Dies war nach der politischen Wende 1990 Ergebnis der Prüfung, wie die Agrarforschung im ländlich geprägten Raum weiterentwickelt werden sollte.

Minister Dr. Till Backhaus dazu: “Die LFA sollte den notwendigen Umstrukturierungsprozess in der Agrarwirtschaft des Landes wissenschaftlich begleiten. Es ging um die Entwicklung von landwirtschaftlichen Produktionsverfahren der Zukunft. Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft standen im Mittelpunkt. Landwirte, Gärtner und Fischer sollten einen Anlaufpunkt haben, um sich weiterzubilden.“

In den letzten 30 Jahren hat sich die LFA in den Instituten für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft in Gülzow, für Tierproduktion in Dummerstorf, für Fischerei in Rostock und im Gartenbaukompetenzzentrum ebenfalls in Gülzow zu einem gefragten Ansprechpartner für Praktiker, Verbände, andere wissenschaftliche Einrichtungen und natürlich auch für die Politik entwickelt. „Wir werden bei den anstehenden großen Herausforderungen für eine Transformation der Landwirtschaft gerade jetzt auf die Wissenschaft setzen müssen.

Die Fragen zu Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Tierwohl oder Digitalisierung bedürfen einer regional- und standortspezifischen Bearbeitung für unser Bundesland“, so der Landwirtschaftsminister. „Natürlich geht es auch um die Versorgung des Menschen mit gesunden Lebensmitteln, die aktuellen Diskussionen um die Wertschätzung landwirtschaftlicher Produkte zeigen die Bedeutung einer nachhaltigen Betrachtung von Wertschöpfungsketten“, so der Minister weiter.

Die LFA ist mittlerweile zu einem festen Bestandteil der Agrarforschungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern geworden. In teilweiser Kooperation mit anderen Landesanstalten und Landwirtschaftskammern werden vielfältige Forschungsprojekte bearbeitet. „Die Vielfalt wird allein dadurch sichtbar, dass die LFA nach einem Diskussionsprozess mit der Praxis, der Wissenschaft und mit meinem Haus im Zeitraum 2021/2022 insgesamt 87 Themen forschungsseitig bearbeitet. Gut ein Viertel aller Themen hat demnach auch Aspekte von Klima- und Wasserschutz, von Tierwohl oder der Biodiversität im Blick. Diese Themen werden wir auch weiterhin forcieren und die Forschung darin ausbauen“, freut sich Dr. Backhaus.

„Landwirtschaft hat nur dann eine Perspektive, wenn sie die ihr anvertrauten Ressourcen nachhaltig nutzt“, ist sich Minister Backhaus sicher. „Dazu setze ich auch in Zukunft auf die Unterstützung der Wissenschaft, ich bedanke mich bei den Beschäftigten der LFA für ihren Beitrag dazu und wünsche auch in Zukunft viel Erfolg“, so der Minister abschließend.

Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird den Unternehmen im Land einen zeitlichen Aufschub bei der Rückzahlung der Soforthilfe gewähren. Hintergrund ist, dass der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt hat, die Frist für die Rückzahlung zu viel erhaltener Soforthilfen zu verlängern.

„Wir setzen diese Regelung umgehend um. Wir werden bei anstehenden Rückforderungen eine Frist bis Ende Oktober 2022 einräumen und Unternehmen damit weiter entlasten. Unser Land steht vor einer möglichen 5. Corona-Welle. Es muss zuallererst darum gehen, die Liquidität der Betriebe weiter zu sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.

Der Bund und das Land haben im März 2020 die Soforthilfe auf den Weg gebracht. Die Soforthilfe wurde auf Basis von Schätzwerten über Einnahmen und Ausgaben beantragt und bewilligt. Sind die Einnahmen tatsächlich höher und/oder die Ausgaben tatsächlich geringer ausgefallen, als bei Antragstellung geschätzt (Überkompensation), sind zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsverpflichtung war im Bescheid geregelt. Zurückgefordert wird grundsätzlich der zu viel gezahlte Betrag ohne Verzinsung.

„Bei der Rückforderung hat Mecklenburg-Vorpommern bereits in der Vergangenheit von seinen haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und die Rückzahlung mittels Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen an die finanzielle Situation des Antragstellers angepasst“, so Meier weiter. Vom Aufschub unbenommen bleibt es dabei, dass vorfristige Rückzahlungen jederzeit möglich sind.

Mit der Soforthilfe hatten Bund und Land unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie Einmalzahlungen für drei Monate ausgereicht, damit Unternehmen eventuelle Liquiditätsengpässe decken können. Dabei ging es um einen einmaligen Zuschuss. Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 348,3 Millionen Euro an Soforthilfe an circa 36.400 Antragsteller ausgereicht. Infolge der Lockerungen ab Mai 2020 hat sich gezeigt, dass im Drei-Monats-Zeitraum in vielen Fällen mehr Einnahmen erzielt wurden als bei der Antragstellung erwartet.

Bisher sind vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Stand 27. Dezember 2021) 7.352 teilweise oder vollständige Rückforderungen mit einem Volumen von rund 67,75 Millionen Euro ergangen. Rund 58,69 Millionen Euro wurden bereits zurückgezahlt und damit 6.703 Rückforderungen teilweise oder vollständig beglichen.

Geflügelpest: Weitere Nachweise im Land

Schwerin – Die Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern greift weiter um sich. Nachdem um die Weihnachtsfeiertage in einer Kleinsthaltung in Schwanheide und einer Putenmastanlage in Moltenow der Erregertyp H5N1 nachgewiesen wurde, gibt es nun einen weiteren bestätigten Fall in Dersekow im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Betroffen ist eine Putenhaltung mit ca. 32.000 Tieren.

„Auch, wenn wir mit einer Zuspitzung der Lage gerechnet haben und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tierseuchenbekämpfung hervorragende Arbeit leisten, trifft uns jeder neue Fall schwer. Neben dem erheblichen wirtschaftlichen Schaden, der den Halterinnen und Haltern und in der Summe einer ganzen Branche entsteht, spielt auch der emotionale Verlust eine Rolle. Dennoch müssen alle Tiere der von Geflügelpest betroffenen Bestände tierschutzgerecht getötet werden. Andernfalls würden die derzeit äußerlich noch gesund erscheinenden Tiere in den kommenden Tagen qualvoll verenden. Durch die weitere Fütterung, Tränkung und Pflege der Tiere würde außerdem das Risiko der Virusverschleppung steigen, was es zwingend zu verhindern gilt“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Damit sind in Mecklenburg-Vorpommern aktuell sechs Geflügelhaltungen und ein Tierpark von der Geflügelpest betroffen. Bei den Wildvögeln erfolgten seit Mitte Oktober dieses Jahres 44 Nachweise des hochpathogenen aviären Influenzavirus.

Minister Backhaus bittet alle Halterinnen und Halter die Lage ernst zu nehmen und die bekannten Biosicherheitsmaßnahen und die durch die Kreise und kreisfreien Städte angeordneten Aufstallungsgebote einzuhalten. Ein Geflügelpestseuchenzug wie im letzten Winter sollte sich nicht wiederholen.

Wirtschaftsjahr 2021 und Prognose 2022

Meyer: Corona-Einschränkungen, Lieferengpässe und höhere Beschaffungskosten setzen der Wirtschaft zu – Wirtschaftswachstum in 2022 erwartet

Schwerin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat im ausklingenden Jahr eine durchwachsene Wirtschaftsbilanz gezogen. „Der Hemmschuh der wirtschaftlichen Entwicklung ist das Corona-Virus. Die Pandemie stellt die Unternehmen weiter vor große Herausforderungen. Für die Wirtschaft war das Jahr 2021 vor allem auch ein kräftezehrendes Jahr. Auch mit Unterstützung von Bund und Land ist es dennoch gelungen, die Wirtschaft im Land insgesamt zu stabilisieren. Für das Gesamtjahr 2021 rechnen wir mit einem moderaten Anstieg der Wirtschaftsleistung. Der Anstieg des Bruttoinlandsproduktes in Mecklenburg-Vorpommern dürfte im Rahmen der von der Bundesregierung und den Wirtschaftsforschungsinstituten für Gesamtdeutschland prognostizierten Werte liegen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag.

Der Aufholprozess hat zu Beginn des Frühjahrs 2021 eingesetzt und sich bis in den Oktober fortgesetzt. Angesichts des nationalen und globalen Pandemiegeschehens hat sich jedoch der Prozess zum Jahresende hin wieder verlangsamt. „Das wieder stark angestiegene Infektionsgeschehen machte erneut Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in Teilbereichen der Wirtschaft erforderlich. Die Folgen waren vor allem in den Dienstleistungsbereichen, der Veranstaltungswirtschaft, der Gastronomie und im Tourismus spürbar“, so Minister Meyer weiter.

Aufgrund der ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie kam es im Jahr 2021 zu einer langsameren wirtschaftlichen Erholung als erwartet. So stieg das Bruttoinlandsprodukt in Mecklenburg-Vorpommern im 1. Halbjahr 2021 preisbereinigt um 1,3 Prozent gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum. „Das Wachstum im 1. Halbjahr 2021 ist zu einem großen Teil auf dem Anstieg der Bruttowertschöpfung im Produzierenden Gewerbe zurückzuführen“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer.

Wirtschaftsminister Meyer äußerte sich mit Blick auf das kommenden Jahr 2022 vorsichtig optimistisch: „Die bislang für Anfang 2022 erwartete kräftige Erholung der gesamtwirtschaftlichen Leistung könnte sich durch die vierte Corona-Welle und eine mögliche 5. Welle verschieben, auch durch das nur langsame Auflösen der weltweiten Lieferengpässe in der zweiten Jahreshälfte 2022. Für Unsicherheiten sorgt auch die Ausbreitung der Coronavirus-Variante Omikron. Gleichwohl gehen die bundesweiten Prognosen für 2022 noch von einem stärkeren Anstieg des Bruttoinlandsproduktes von über 3 Prozent aus. Wir rechnen mit einem ähnlich positiven Wirtschaftswachstum in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings bleibt dies insbesondere vom weiteren Pandemieverlauf abhängig“, machte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend deutlich.

Die weltweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie sind auch im kommenden Jahr weiter bemerkbar. „Gestörte Lieferketten, Verzögerungen bei Zulieferungen insbesondere von elektronischen Bauteilen, Rohstoffknappheit, gestiegene Beschaffungskosten sowie erschwerte Absatzmöglichkeiten machen den Unternehmen weiter zu schaffen. Wir wollen die Wirtschaft gemeinsam am Laufen halten. Hier werden Bund und Land auch künftig weiter unterstützen. Ziel ist es, Arbeitsplätze im Land zu halten und neue Jobs zu schaffen“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer abschließend. Als Beispiele für die Unterstützung nannte Minister Meyer die Fortführung des Kurzarbeitergeldes, die Neuauflage der Neustartprämie und die Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe IV durch das Land.