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Kategorie: Arbeitsmarkt & Wirtschaft

Ladenöffnungszeiten in M-V

Meyer: Spielraum für Öffnungen im Einzelhandel vorhanden / Sonn- und Feiertage sind verfassungsrechtlich geschützt

Schwerin – Im Landtag ist am Mittwoch das Thema Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Die Corona-Pandemie erfordert weiter von uns in vielen Bereichen die Bewältigung großer Aufgaben. Für den Einzelhandel bedeutete dies, trotz der einschneidenden Regelungen durchzuhalten. Aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes wurde viel abverlangt. Die Auflagen lassen Kundenströme wie vor der Corona-Pandemie noch nicht zu. Gerade in unserem Flächenland trägt der Handel eine große Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung, aber auch als Arbeitgeber für viele Menschen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Thema Sonntagsöffnung für den Einzelhandel ist im Land von Bedeutung. „Natürlich können wir uns alle ein Mehr oder Weniger an Öffnungszeiten vorstellen, aber am Ende muss das Ergebnis für alle akzeptabel sein. Es geht dabei um die Balance zwischen denjenigen, die Einkaufen gehen wollen – den Kunden einerseits und um diejenigen, die sonntags in den Läden stehen oder hinter der Kasse sitzen – die Beschäftigten andererseits. Diesen Spagat in Einklang zu bringen ist die große Herausforderung“, so Meyer weiter.

Wirtschaftsminister Meyer machte deutlich, dass es bereits einen Spielraum gibt, Läden auch offen zu halten. Das Ladenöffnungsgesetz M-V lässt bereits jetzt montags bis freitags den gewerblichen Verkauf ohne zeitliche Begrenzung und am Samstag bis 22.00 Uhr zu. „Von dieser Möglichkeit wurde in der Vergangenheit schon Gebrauch gemacht. Gleichwohl gibt es hier noch genügend Spielraum. Daneben können auch noch in bestimmten Orten die Regelungen der Bäderverkaufsverordnung in Anspruch genommen werden. Hier ist eine Sonntagsöffnung vom 15. April bis zum 30. Oktober im Rahmen der Bäderverkaufsverordnung gestattet“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer im Landtag.

Eine weitere Möglichkeit bietet die Regelung des § 6 Ladenöffnungsgesetz, der an vier Sonntagen im Jahr einen gewerblichen Verkauf aus besonderem Anlass zulässt. „Das ist landesweit eine zusätzliche Anzahl von Sonntagen, an denen unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Öffnung der Geschäfte möglich wäre. Dennoch ein bloßes Handels- bzw. Erwerbsinteresse besitzt keine rechtlich tragfähige Grundlage. Der verfassungsrechtliche Sonn- und Feiertagsschutz muss gewahrt werden“, sagte Meyer weiter.

Abschließend machte Wirtschaftsminister Meyer auf die Unterstützung des Landes für den Einzelhandel aufmerksam. Mit dem Handelsverband Nord e.V. wurde durch die Unterstützung des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der Corona-Pandemie die Einzelhandelskampagne „Ein Kauf mit Herz“ mit 550.000 Euro aus dem MV Schutzfonds gefördert. „Mit der Kampagne soll insbesondere auf die Leistungskraft der Branche aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig werben wir gemeinsam für einen Einkauf im stationären Handel“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Eine weitere Maßnahme zur Belebung der Innenstädte ist das Programm „Re-Start Lebendige Innenstädte“. Dabei werden unter anderem City-Manager und infrastrukturelle Maßnahmen in den Städten unterstützt.

Equal Pay Day

Schwerin – Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt und die Beauftragte der Landesregierung für Frauen und Gleichstellung, Wenke Brüdgam, fordern anläßlich des Equal Pay Day gerechte Bezahlung.

„Es traurig, dass es noch immer eines solchen Tages bedarf, um auf die Ungerechtigkeit im Lohnsektor hinzuweisen. Der Equal Pay Day steht jedes Jahr für den Tag, bis zu dem Frauen vom 1. Januar an mehr arbeiten müssen, um auf das gleiche Jahresbruttoentgelt zu kommen wie Männer. Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen liegt noch immer bei rund 18 Prozent. Das ist eine Kluft, die beispielhaft zeigt, dass wir bei der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern weiterhin viel zu tun haben. Daher hat sich die Landesregierung eine intensive Gleichstellungspolitik auf die Fahnen geschrieben. Die Ernennung der Beauftragten der Landesregierung für Frauen und Gleichstellung war ein wichtiges Zeichen. Der Lohnunterschied zwischen Frau und Mann gehört ins Geschichtsbuch. Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen schon mit dem 1. Januar so viel verdienen wie Männer, denn sie haben es verdient“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

Die Beauftragte der Landesregierung für Frauen und Gleichstellung, Wenke Brüdgam: „Unter dem Motto ‚Equal Pay 4.0 – gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt‘ findet dieses Jahr der Equal Pay Day am 7. März statt. Kernforderung dieses Aktionstages ist die gleiche und gerechte Bezahlung unabhängig vom Geschlecht. Noch immer gibt es reale Lohnlücken. Hinzu kommt, dass Frauen noch immer den Großteil der unbezahlten Heim-, Sorge- und Pflegearbeit leisten. All dies führt dazu, dass Frauen im Osten in ihrem Leben rund 450.000 Euro weniger Vermögen aufbauen als Männer. Wir setzen uns für die Transparenz in der Entlohnung sowie gleiche Bezahlung von gleicher und gleichwertiger Arbeit ein. Die Digitalisierung in der Arbeitswelt kann für Frauen und Männer große Chancen bieten, wenn denn alle von den Möglichkeiten des digitalen Wandels profitieren können. Die Arbeitswelt von Morgen darf nicht auf dem gleichen Fundament der Ungerechtigkeiten von heute gebaut werden.“

Kinder- und Jugendübernachtungsstätten

Schwerin – Hilfe für den Kinder- und Jugendtourismus: Das Land stellt bis zu zwei Millionen Euro für Kinder- und Jugendübernachtungsstätten zur Verfügung. „Wir wollen damit notwendige Investitionsvorhaben gemeinnütziger Träger finanziell unterstützen, um diese wichtigen Strukturen zu erhalten und zu stärken“, betonte Jugendministerin Stefanie Drese anlässlich des Programmstarts.

Die neue Richtlinie „Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kinder- und Jugendübernachtungsstätten gemeinnütziger Träger“ ist Ende Februar in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2024.

„Kinder- und Jugendübernachtungsstätten übernehmen einen überaus wertvollen Beitrag in der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt. Sie sind wichtige Orte für Jugendbildung, Ferienfreizeiten sowie internationale Begegnungen“, verdeutlichte Drese.

Als überwiegend gemeinnützig organisierte Einrichtungen haben die Übernachtungsstätten nach Aussage von Ministerin Drese nur geringe Möglichkeiten, Rücklagen aufzubauen. Dies habe schon in der Vergangenheit zu einem Investitionsstau geführt. Drese: „Die Corona-Krise hat diese Lage noch erheblich verschärft. Deshalb helfen wir gezielt mit Investitionszuschüssen in Höhe von zwei Millionen Euro.“

Die Zuwendung des Landes an die Träger der Vorhaben erfolgt als Projektförderung und beträgt in der Regel bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung soll 200.000 Euro nicht überschreiten.

Gefördert werden vorrangig Vorhaben, die der Substanzerhaltung vorhandener Kinder- und Jugendübernachtungsstätten dienen. Dazu gehören die Instandsetzung, Sanierung und Modernisierung der Bausubstanz, insbesondere der Heizungs- und Sanitäranlagen, der Dächer, anderer betriebstechnischer Anlagen sowie der Einsatz energiesparender Wärmedämmung und die Ermöglichung von Barrierefreiheit.

Drese: „Durch die Zuwendungen des Landes sollen in Folge der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie Investitionen ermöglicht werden, die dem langfristigen Substanzerhalt der Einrichtungen gemeinnütziger Träger dienen und so das Angebot im Sektor der Kinder- und Jugenderholung für die Zukunft sichern.“

Die Richtlinie ist auf der Website des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS M-V) unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV => und dort unter dem Abschnitt „Förderung von Bauinvestitionen“ eingestellt. Dort sind zudem die erforderlichen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zu finden.

Arbeitsmarkt Februar 2022 in M-V

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen ist in Mecklenburg-Vorpommern im Februar im Vergleich zum Vorjahresmonat um 9.600 Arbeitslose gesunken (-13,3 Prozent). Im Vergleich zum Vormonat Januar ist die Zahl der Arbeitslosen um 100 (-0,2 Prozent) gesunken. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,6 Prozent. Insgesamt sind aktuell 62.100 Menschen arbeitslos.

„Es ist eine leichte Belebung auf dem Arbeitsmarkt im Februar spürbar. Unternehmen bieten mehr Stellen an und versuchen weiter Personal zu halten. Sorgen bereiten uns aktuell Probleme durch den möglichen Abbau von Arbeitsplätzen bei größeren Industrieunternehmen. Hier geht es um den wirtschaftlichen Kern des Landes. Wir brauchen die Fachkräfte, um den Strukturwandel im Land voranzutreiben. Das Land wird dabei gemeinsam mit den Beteiligten unterstützen, Lösungen für die Beschäftigten zu finden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch.

Der Windkraftanlagenhersteller Nordex plant die Schließung der Rotorblatt-Fertigung, der Motorenhersteller Caterpillar will seinen Rostocker Standort schließen. Bei den MV Werften sind am 1. März rund 1.800 Beschäftigte in Transfergesellschaften gewechselt.

Wirtschaftsminister Meyer machte auch auf die Unterstützung von Bund und Land für die heimische Wirtschaft aufmerksam. „Insgesamt wurden seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern circa 80.300 Anträge beziehungsweise rund 1,5 Milliarden Euro an Unternehmenshilfen bewilligt. Das sichert Arbeitsplätze in den Unternehmen“, so Meyer weiter.

Das Land finanziert in der aktuellen Situation die Überbrückungshilfe IV teilweise vor, um Unternehmen schneller zu Liquidität zu verhelfen. Zur Liquiditätssicherung hat das Land außerdem die Zins- und Tilgungsfreiheit in der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe mindestens bis zum 31. März 2022 verlängert und bei der Rückzahlungsfrist von zu viel erhaltener Soforthilfe Aufschub bis zum 31. Oktober 2022 gewährt.

Zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden legt das Land von Januar bis März 2022 die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung neu auf. Um Beschäftigte zu unterstützen, die während der aktuellen Welle besonders stark von Kurzarbeit betroffen sind, erfolgt eine Neuauflage der Neustart-Prämie ebenfalls für den Zeitraum Januar bis März 2022.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – aktuellste Daten aus dem Dezember 2021 – im Vorjahresvergleich um 6.800 (+1,2 Prozent) gestiegen. Die Zahl der Beschäftigten liegt aktuell bei 581.000.

„Erfreulich ist, dass auch in den kühleren Monaten die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter wächst. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen übersteigt auch den Wert aus dem Dezember 2019 (+4.600), also dem Vor-Corona-Vergleichsmonat. Die Nachfrage nach Fachkräften zieht wieder an“, so Meyer.

Zuwächse gibt es im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens (+2.800 SV-Beschäftigte) und im Gastgewerbe (+1.400). Darüber hinaus sind im Handel (+800) sowie im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+800) neue Arbeitsplätze entstanden.

Erstes emissionsfreies Gasspeicherkraftwerk

Meyer: Neues Kapitel für die grüne Energieversorgung im Land

Lübesse – Mit dem symbolischen „Anbaggern“ haben in Lübesse (Landkreis Ludwigslust-Parchim) die Bauarbeiten für das erste emissionsfreie Gasspeicherkraftwerk im industriellen Maßstab begonnen. Die Wasserstoff- und Methanerzeugungsanlage mit einer Elektrolyseleistung von vier Megawatt ermöglicht die Speicherung und Nutzung von Windstrom für die lokale Energieversorgung des Dorfes Lübesse sowie eines angrenzenden Gewerbegebietes. Zusätzlich werden regenerative Kraftstoffe (e-Fuels) für den Verkehrssektor erzeugt.

„Mit der ersten kommerziellen Energiefabrik im industriellen Maßstab in Mecklenburg-Vorpommern kann ein neues Kapitel in der grünen Energieversorgung aufgeschlagen werden. Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zum Aufbau einer klimaneutralen Wirtschaft in unserem Land und steigert die Akzeptanz für die Energiewende durch Wertschöpfung vor Ort“, sagte Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes MV.

Gemeinsam mit Energie- und Wirtschaftsminister Meyer gaben die Initiatoren des Projektes – das Technologieunternehmen EXYTRON aus Rostock, der Windparkentwickler naturwind aus Schwerin sowie die VR-Bank Nord eG aus Flensburg – den Startschuss für den Bau der Energiefabrik. „Wir freuen uns, dass nach fast vier Jahren Vorbereitungs- und Planungszeit nun die Arbeiten beginnen“, sagt Bernd Jeske, Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Lübesse Energie GmbH.

In den nächsten eineinhalb Jahren sollen auf einer 25.000 Quadratmeter großen Fläche im Gewerbegebiet von Lübesse Produktionsanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, Methan und Flüssigerdgas (LNG – Liquified Natural Gas) sowie Speicheranlagen und drei Blockheizkraftwerke errichtet werden. Parallel entsteht im Ort ein Nahwärmenetz. Zwei Windenergieanlagen aus dem vorhandenen Windpark werden die Energiefabrik mit grünem Strom versorgen.

Der Strom wird in der Energiefabrik zur Herstellung von grünem Wasserstoff genutzt. Aus dem Wasserstoff wird mit biogenem Kohlendioxid synthetisches Methan erzeugt, das im Vergleich zu Wasserstoff leichter zu handhaben und besser speicherbar ist. Das Methan kann als Erdgasersatz in den Blockheizkraftwerken genutzt werden, um Strom und Wärme zu erzeugen, wenn kein Wind weht. Dies ermöglicht vor Ort eine zu 100 Prozent dezentrale Versorgung mit grünem Strom.

„Der dezentrale Ansatz führt dazu, dass Energie dort verbraucht wird, wo sie erzeugt wird. Zudem führen wir die Stromwende mit der Verkehrs- und Wärmewende zusammen und zeigen so, wie Sektorkopplung bereits heute vorangetrieben werden kann. Mit der Energiefabrik leisten wir einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz“, sagt Bernd Jeske, Geschäftsführer der Lübesse Energie GmbH.

Rund 1.200 Tonnen grünes Methan werden jährlich in der Energiefabrik erzeugt. Durch dessen Einsatz für die Energieerzeugung und Kraftstoffproduktion und durch die Umstellung der Wärmeversorgung in Lübesse können jährlich bis zu 30.000 Tonnen Kohlendioxid vermieden werden. „In unserer Gemeinde wird seit vielen Jahren erneuerbarer Strom produziert. Die Energiefabrik macht Lübesse nun zu einem Modelldorf für die Energieversorgung der Zukunft“, sagt Bürgermeister Burghard Engel. Das Konzept der dezentralen Energiefabrik ist skalierbar und kann auch auf andere Standorte übertragen werden.

Das Wirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern hat zugesichert, den Bau der Energiefabrik als Modellprojekt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit bis zu 15 Millionen Euro zu unterstützen.

Die Lübesse Energie GmbH wurde 2019 als Projektgesellschaft für die Planung und Errichtung einer Energiefabrik in Lübesse gegründet. Seit 2017 haben der Wasserstoff-Systemanbieter EXYTRON aus Rostock und der Windparkentwickler naturwind aus Schwerin nach einer wirtschaftlichen Lösung zur lokalen Nutzung von regional erzeugtem Wind- und Sonnenstrom gesucht. Im Ergebnis entstand das Konzept der dezentralen Energiefabriken. Als weiterer Partner trat 2020 die VR Band Nord eG aus Flensburg mit in die Gesellschaft ein.

Arbeitsmarkt im Februar 2022

Nürnberg – „Bis in den Februar hat der Arbeitsmarkt seinen Aufwärtstrend fortgesetzt. Allerdings ist in den aktuellen Indikatoren der Krieg in der Ukraine noch nicht abgebildet.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Februar: -34.000 auf 2.428.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -476.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent

Die Zahl der Arbeitslosen ist im Februar 2022 gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 34.000 auf 2.428.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 33.000 abgenommen. Verglichen mit dem Februar des vorigen Jahres ist sie um 476.000 geringer. Im Vergleich zum Februar 2020 liegt sie nur noch um 32.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank von Januar auf Februar 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent und liegt damit 1,0 Prozentpunkte niedriger als im Februar 2021. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 35.000 gesunken. Sie lag im Februar 2022 bei 3.174.000 Personen. Das waren 482.000 weniger als vor einem Jahr und 128.000 weniger als im Februar 2020.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Februar für 201.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Die Anzeigen stammen überwiegend aus dem Verarbeitenden Gewerbe, dem Handel und dem Gastgewerbe.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 641.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme ging damit bis zum Dezember weiter zurück.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 80.000 gestiegen. Mit 45,07 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 636.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von November auf Dezember 2021 um 82.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 603.000 auf 34,30 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,25 Millionen Personen waren im Dezember 2021 geringfügig entlohnt beschäftigt, 221.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,12 Millionen ausschließlich und 3,12 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht allein auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im Februar auf hohem Niveau. So waren 822.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 240.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA‑X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Februar 2022 um 1 Punkt auf 136 Punkte und setzt damit seinen Wachstumspfad fort.

807.000 Personen erhielten im Februar 2022 Arbeitslosengeld, 316.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.597.000. Gegenüber Februar 2021 war dies ein Rückgang von 313.000 Personen. 6,6 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2021 bis Februar 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 284.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 10.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 417.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 29.000 mehr als vor einem Jahr. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Eröffnung des Insolvenzverfahrens MV Werften

Meyer: Transfergesellschaften starten – maritimen Wandel als Chance nutzen

Am Dienstag, den 01. März 2022, ist das Insolvenzverfahren über die MV Werften durch das Amtsgericht Schwerin offiziell eröffnet worden.

„Die Landesregierung unterstützt den Insolvenzverwalter, weiter erfolgversprechende Lösungen für die einzelnen Standorte zu finden. In den kommenden Wochen müssen aus den bisherigen Interessensbekundungen potentieller Investoren konkrete zu bewertende Angebote werden, die weiterhin industrielle Perspektiven an jedem der drei Standorte ermöglichen. Dafür werden auch Fachkräfte gebraucht. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Transfergesellschaften ihre Arbeit aufnehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag bei den MV Werften in Rostock.

An den einzelnen Standorten der MV Werften in Rostock, Wismar und Stralsund wurden Transfergesellschaften eingerichtet. Am Dienstag, den 01. März 2022, sind auch die Transfergesellschaften gestartet. In den vergangenen Tagen wurden die Voraussetzungen für den Wechsel aller verbliebenen Beschäftigten der drei Werftstandorte (1.834 Beschäftigte) sowie der MV Werften Fertigmodule GmbH (105 Beschäftigte) in die Transfergesellschaften geschaffen.

„Aufgabe der Transfergesellschaft ist die Qualifizierung und Vorbereitung der Beschäftigten für die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Ziel ist es, sie in ein Beschäftigungsverhältnis zu führen“, erläuterte Meyer weiter. Vorgesehen ist eine Laufzeit von vier Monaten. Dafür stehen bis zu 20,4 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds in Form von Darlehen bereit.

Die Stadt Stralsund hat einen Kaufvertrag für das 34 Hektar große Grundstück des dortigen MV Werften-Standortes unterzeichnet.

„Damit ist ein erster Schritt hin zur Entwicklung eines maritimen Industrie- und Gewerbeparks geschaffen worden. Die maritime Branche steht insgesamt im Land vor einem Umbruch. Der Strukturwandel bietet dabei Chancen zur innovativen und nachhaltigen Weiterentwicklung. Diese liegen beispielsweise im Bereich der Erneuerbaren Energien, wenn es um Antriebstechnologien oder Kraftstoffe geht“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Erhöhung des Mindestlohnes

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Meyer begrüßt geplante Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat die geplante Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Oktober von 10,45 auf 12,00 Euro begrüßt. Entsprechende Schritte hat das Bundeskabinett in Berlin am Mittwoch in seiner Sitzung auf den Weg gebracht.

„Die Geschichte des Mindestlohnes in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Daran wird auch die vorgesehene Erhöhung auf 12 Euro nichts ändern. Wer in Vollzeit arbeitet, muss auch davon leben können – und zwar ohne, dass er auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen ist. Der Mindestlohn ist ein aktiver Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Rund 23 Prozent der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern waren in 2020 über einen Flächen- oder Haustarifvertrag tarifgebunden. „Das ist noch zu wenig. Mit Blick auf den wachsenden Wettbewerb um Fachkräfte muss das besser werden. Wir brauchen mehr Tarifbindung im Land“, forderte Meyer weiter.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer machte dabei auch auf die öffentliche Auftragsvergabe aufmerksam. „Wir wollen eine Tariftreueregelung bei der Öffentlichen Auftragsvergabe einführen. Auch in der Wirtschaftsförderung sollen vor allem die Unternehmen von Fördergeldern profitieren, die ihre Beschäftigten entsprechend gut entlohnen. Deshalb werden künftig tarifgebundene Unternehmen bei Investitionen noch stärker unterstützt und höher gefördert. An den Details wird derzeit gearbeitet“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer abschließend.

Bei der Festlegung der Fördersätze soll ein Bonussystem angewendet werden. In diesem Bonussystem werden tarifgebundene Unternehmen bei der Investitionsförderung mit einem Tariftreuebonus bessergestellt als Unternehmen ohne Tarifvertrag.