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Kategorie: Wirtschaft

Düngelandesverordnung

Bauernverband muss konstruktiv mitarbeiten

Schwerin – Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern übt Kritik am Kurs des Landes in Bezug auf die Düngelandesverordnung. Morgen beschäftigt das Thema auch den Landtag im Schweriner Schloss. Der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus stellt dazu im Vorfeld fest: „Ich muss mich schon sehr wundern: Einerseits moniert der Bauernverband, wir würden nicht rechtskonform arbeiten. Anderseits müssen wir uns nun den Vorwurf gefallen lassen, wir spielten auf Zeit und arbeiteten nicht schnell genug. Die Argumentation des Bauernverbandes lässt für mich nur einen Schluss zu: Es scheint mir als habe der Verband Scheuklappen auf und lässt letztlich nur die eigenen Vorstellungen gelten. Dazu gehört in erster Linie möglichst ohne große Einschränkungen weiter wirtschaften zu können. Das ist betriebswirtschaftlich auch vollkommen nachzuvollziehen, wird aber nicht den gesellschaftlichen Anforderungen an eine umweltschonende und klimaangepasste Landwirtschaft gerecht. Fakt ist: Unser Grundwasser ist mit Schadstoffen belastet, die dort nicht hineingehören. Das muss auch die Landwirtschaft einsehen und gewillt sein, mit der Politik konstruktiv an Lösungen zu arbeiten.“

Dass die Düngelandesverordnung ausgerechnet durch eine Klage von Landwirten gekippt wurde, sieht der Minister als paradox an. Schließlich sei man im Prozess der Ausweisung den Wünschen der Landwirte nach einer Binnendifferenzierung gefolgt, was eine genauere Bestimmung nitratbelasteter Gebiete ermöglichte. Backhaus steht deshalb weiterhin zu der Korrektheit des gewählten Verfahrens. Da eine Revision gegen das Urteil vom Oberverwaltungsgericht Greifswald nicht zugelassen wurde, hat das Landwirtschaftsministerium nun eine Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Ziel eingereicht, doch noch in Revision gehen zu können. Um die nun entstandene Regelungslücke zu schließen, arbeitet das Agrarministerium parallel mit Hochdruck an einer neuen Düngelandesverordnung. Ziel ist, bis zum Beginn der Düngesaison im März Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirte zu schaffen.

Hinzu kommt, dass die Europäische Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen nicht adäquater Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie klargestellt hat, dass die Bundesvorschriften geändert werden müssen. Ziel der EU-Kommission ist ein wirksamer Schutz des Grundwassers, verbunden mit der Erwartung, dass künftig in allen Bundesländern – und damit auch in MV – deutlich mehr „rote“ Gebiete ausgewiesen werden. Im Laufe des nächsten Jahres wird es also zu einer geänderten Rechtslage kommen; in diesem Zuge wird dann auch die Landesregelung wiederum anzupassen sein.

Neuauflage der Neustart-Prämie

Schwerin – Die Corona-Pandemie hat die Zahl der Anzeigen für Kurzarbeit auch in Mecklenburg-Vorpommern ansteigen lassen. „Kurzarbeit ist ein wichtiges Mittel, um Arbeitsplätze zu sichern. Sie ist aber für die betroffenen Beschäftigten mit Einkommensverlusten verbunden. Um einen Teil der Einkommensverluste zu kompensieren, legt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Neustart-Prämie ab 01. Januar 2022 neu auf. Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten zahlen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin. Gleichzeitig mahnte der Minister den Bund an, auch die in der Corona-Krise erhöhten Fördersätze von 70/77 Prozent und 80/87 Prozent bis 31. März 2022 fortzuführen. „Corona endet nicht am 31. Dezember 2021, nur weil die Verwaltung dies so festlegt. Wir brauchen die volle Unterstützung, so lange die Krise da ist.“

In der Neuauflage sollen für Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent im Zeitraum Januar bis März 2022 200 Euro pro Monat gezahlt werden. „Das ist konkrete Unterstützung für die Beschäftigten in den Unternehmen. Die Prämie ist auch ein Beitrag, um die heimische Wirtschaft zu unterstützen“, betonte Wirtschaftsminister Meyer. Die erste Auflage des Programms betraf die Kurzarbeit im Zeitraum April 2020 bis März 2021 und von April bis Juni 2021. Die Antragsfrist ist am 31.Oktober 2021 abgelaufen. Es sind rund 1.590 Anträge im Rahmen der Neustart-Prämie gestellt worden. „Bisher haben mehr als 11.600 Beschäftigte profitiert – vor allem im Gastgewerbe. Mit den geplanten Beträgen wird insbesondere bei geringen Einkommen eine deutliche prozentuale Aufstockung erreicht“, so Meyer weiter. Im Bereich Gastgewerbe (rund 2,5 Millionen Euro für knapp 6.000 Beschäftigte), verarbeitendes Gewerbe (0,37 Millionen Euro für rund 1.400 Beschäftigte) und Handel inklusive Instandhaltung (rund 0,35 Millionen Euro für rund 930 Beschäftige) wurden bisher die meisten Prämien ausgezahlt.

Die Anträge sind bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1 – 3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars sowie ergänzend schriftlich im Original einzureichen. Anträge können ab dem 01. März 2022 rückwirkend für abgelaufene Unterstützungsmonate gestellt werden. Die Antragsunterlagen und weitergehende Informationen können bei der GSA im Internet unter www.gsa-schwerin.de abgerufen werden.

Bei der vom Bund eingeführten Überbrückungshilfe IV ab dem 01. Januar 2022 ist es wichtig, dass die Gelder schnell bei den betroffenen Unternehmen ankommen. „Für die Unternehmen ist entscheidend, dass die Hilfe dann ankommt, wenn sie gebraucht wird“, so Meyer. „Da dies durch den Bund in der Vergangenheit nicht immer zeitnah gewährleistet werden konnte, werden wir als Land den Unternehmen anbieten, die Fördersumme teilweise vorzufinanzieren, damit sie mehr Sicherheit gewinnen.“ Auch hier wird die Antragstellung über die GSA erfolgen.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer machte auch auf bereits bestehende Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam. Hierzu zählt der Härtefallfonds. Um Unternehmen zu unterstützen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme in wirtschaftlicher Not sind, haben Bund und Länder Härtefallhilfen aufgelegt, mit denen betriebliche Ausgaben bezuschusst werden. „Das Programm ist offen für Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben und für Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, so Wirtschaftsminister Meyer weiter. Darüber hinaus wurde vom Wirtschaftsministerium bereits die Zins- und Tilgungsfreiheit der Corona-Liquiditätshilfe um drei Monate bis mindestens zum 31. März 2022 verlängert.

Darüber hinaus soll Kurzarbeit bei Auszubildenden vermieden werden. Aktuell bezuschusst der Bund im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ bei Betrieben mit erheblichem Arbeitsausfall die Ausbildungsvergütung. Nach derzeitigem Stand endet die Förderung am 31. Dezember 2021. „Für den Fall, dass der Bund seine Förderung nicht verlängert, prüft das Land seinerseits eine Neuauflage der Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit ab dem 01. Januar 2022“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Unterstützung von Unternehmen

Kreistagsfraktion BVR/FW fordert von der Landesregierung klare Aussagen zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit aktuellen Corona Maßnahmen

Stralsund – Durch die Landesregierung wurden aktuell wieder eine Vielzahl von Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona Pandemie beschlossen welche erheblich in die Rechte der Unternehmen und deren Wirtschaftlichkeit eingreifen. „Bereits zum zweiten Mal müssen die Unternehmen in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern infolge von Maßnahmen der Landesregierung einen „Coronawinter“ erleben, der sie zunehmend existenziell gefährdet, stellt Mathias Löttge, Vorsitzender der Fraktion BVR/FW im Kreistag Vorpommern-Rügen fest.

Als Beispiele für solche aktuell verordneten Maßnahmen, nennt Fraktionsmitglied Jörg Burwitz die 2G-Plus-Regel für die Gastronomie, das Beherbergungsgewerbe und dieVeranstaltungsbranche, die 2G-Regel für den Einzelhandel, die Einschränkung von Veranstaltungen und die angedrohten Schließungen von Dienstleistungsbetrieben.

Die jetzt mit Corona Landesverordnung angeordneten Maßnahmen stellen faktisch einen Lockdown durch die Hintertür mit unabsehbaren Folgen für die Unternehmen dar, so Löttge und Burwitz unisono.

Bei der jetzigem Situation der heimischen Wirtschaft, bedingt durch eine schlechte Corona Politik sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, ist es, so Löttge, erforderlich, zügig Entscheidungen in der Landesregierung für unbürokratische Corona-Hilfen an die Betroffenen zu treffen.

Eine ewige Prüfung der Möglichkeiten zur Corona Hilfe, wie vom Fachminister angekündigt, kann sicherlich nicht akzeptiert werden, da diese der dramatischen finanziellen Situation der Unternehmen in keiner Weise gerecht wird.

Hier ist schnelles und unbürokratisches Handeln gefragt“, stellt der Vorsitzende der Fraktion BVR/FW fest.

Jörg Burwitz bemerkt dazu „Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergungs- und Dienstleistungsbranche, obgleich weder Hotspots noch Pandemietreiber, waren bereits in Zusammenhang mit den vorhergehenden Corona-Wellen am stärksten von Einschränkungen verbunden mit erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Nachteilen betroffen.

Die Reserven sind aufgezehrt. Ohne schnelle Hilfe werden grade viele kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich der Gastronomie und des Einzelhandels das nächste Frühjahr nicht mehr erleben, was sowohl zu einer weiteren Verödung der Innenstädte führen aber auch nachteilige Spuren in den Tourismusorten hinterlassen wird.“

Dieser Entwicklung wird man nur mit konkreten Hilfsprogrammen des Landes begegnen können, welche wir als Fraktion von der Landesregierung einfordern.

Wir fordern den Landrat und die Landtagsabgeordneten im Landkreis auf, sich entsprechend ihrer Möglichkeiten für eine Unterstützung der von den Corona-Maßnahmen betroffenen, klein- und mittelständischen Unternehmen bei der Landesregierung einzusetzen, so der Fraktionsvorsitzende Mathias Löttge abschließend.

Arbeitsmarkt November in M-V

Schwerin – Im November ist die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zum Vorjahresmonat um 7.500 gesunken (-12,0 Prozent). Insgesamt sind 54.500 Menschen arbeitslos. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 6,7 Prozent (-0,8 Prozentpunkte im Vergleich zu November 2020).

„Die Herbstbelebung kam auf dem Arbeitsmarkt an. Unternehmen bieten mehr Stellen an und versuchen, Personal zu halten. Die wachsende Zahl der Corona-Neuinfektionen macht jedoch auch der Wirtschaft zunehmend stärker zu schaffen. Wichtig ist es, Beschäftigte bestmöglich in Arbeit zu halten. Kurzarbeit ist ein wirksames Instrument dabei. Darüber hinaus prüfen wir für die heimische Wirtschaft, ob zu den bereits bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten weitere Förderungen des Landes in Ergänzung zu den Bundesprogrammen notwendig sind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin.

Im Vergleich zum Vormonat Oktober ist die Zahl der Arbeitslosen um 40 oder 0,1 Prozent gesunken.

Die geschäftsführende Bundesregierung hat das Instrument der Kurzarbeit bis Ende März 2022 verlängert. „Mit der Umsetzung der Maßnahme wird eine Beschäftigungsbrücke bis in das Frühjahr hinein gebaut. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von 24 Monaten wird für weitere drei Monate verlängert. Das gibt den Unternehmerinnen und Unternehmern sowie den Beschäftigten auch etwas mehr Planungssicherheit. Kurzarbeit ist hierfür ein geeignetes Mittel. Bestehende Jobs können bestmöglich gesichert werden. Wichtig ist, dass auch nach der Corona-Krise bei den Unternehmen genügend Personal zur Verfügung steht. Das bleibt eine Herausforderung für die heimische Wirtschaft“, erläuterte Meyer weiter.

Im August (aktuellste Zahlen) wurde nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bei 9.200 Beschäftigten in 1.700 Betrieben die Kurzarbeit genutzt. „Betroffen sind Betriebe hauptsächlich aus dem Gastgewerbe, dem Baugewerbe sowie dem KFZ-Handel“, erläuterte Meyer. 111 Betriebe haben im November für 1.268 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – September-Daten (aktuellste Zahlen) – ist im Vorjahresvergleich um 5.900 oder 1,0 Prozent auf 588.400 gestiegen. Einen Zunahme bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gab es vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.900), im Bereich öffentliche Verwaltung und Sozialversicherungen (+700) sowie im Handel (+700).

„Wir verzeichnen einen fortwährenden Anstieg bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das ist ein gutes Zeichen. Unternehmen suchen aktiv ausgebildete Fachkräfte“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Arbeitsmarkt November 2021

Nürnberg – „Am Arbeitsmarkt hat sich die Erholung der letzten Monate fortgesetzt. Folgen der aktuellen, besorgniserregenden Corona-Situation in Deutschland zeigen sich bislang kaum.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im November:
-60.000 auf 2.317.000

Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:
-382.000

Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:
-0,1 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Die Zahl der Arbeitslosen hat sich im November 2021 gegenüber dem Vormonat weiter deutlich verringert, und zwar um 60.000 auf 2.317.000. Saisonbereinigt hat sie damit um 34.000 abgenommen. Gegenüber dem November des vorigen Jahres ist sie um 382.000 geringer. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent, 0,8 Prozentpunkte niedriger als im November 2020. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im Oktober bei 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im November bei 3.095.000 Personen. Das waren 401.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. November für 104.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Neben dem Verarbeitenden Gewerbe, das mit anhaltenden Lieferengpässen zu kämpfen hat, zeigt auch das Gastgewerbe wieder vermehrt Kurzarbeit an.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis September 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 751.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht damit weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Oktober 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 34.000 gestiegen. Mit 45,34 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 289.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von August auf September um 46.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im September nach Hochrechnungen der BA um 522.000 auf 34,31 Millionen Beschäftigte gestiegen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung erholt sich ebenfalls weiter von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im September betrug ihre Zahl 7,27 Millionen. Saisonbereinigt bedeutet das einen merklichen Anstieg von 30.000 gegenüber dem Vormonat.

Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im November auf hohem Niveau. So waren 808.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 208.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 15.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im November 2021 um 2 Punkte auf 128 Punkte. Er liegt damit 30 Punkte über dem Wert von November 2020. Der BA-X übertrifft auch den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der ersten Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.

716.000 Personen erhielten im November 2021 Arbeitslosengeld, 324.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im November bei 3.636.000. Gegenüber November 2020 war dies ein Rückgang von 176.000 Personen. 6,7 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Digitalisierung in Unternehmen

Schwerin – Mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt heute ist ab morgen die Verlängerung des Förderprogramms zur digitalen Transformation in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, kurz „Digitrans“, rechtskräftig. Damit sind fast fünf Millionen Euro für die weitere Förderung verfügbar. Aufgrund der Regierungsumbildung wird das Programm ab sofort im Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung betreut.

„Bisher haben wir 411 Vorhaben in unserem gesamten Bundesland mit gut 6,7 Millionen Euro über dieses Programm unterstützt“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel. Er freue sich sehr über den riesigen Zuspruch und dass nun weitere Unternehmen diese Unterstützung in Anspruch nehmen können. Das Förderprogramm trat im Oktober 2018 in Kraft mit dem Ziel, die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen.

„Mit der Richtlinie greifen wir nicht nur digitalen Start-ups unter die Arme. Wir helfen damit vor allem auch bereits bestehenden Unternehmen in unserem Land bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse, beispielsweise mit Zuschüssen für Maschinen und Anlagen, die einen Teil des Fertigungsprozesses übernehmen und somit erleichtern, verkürzen oder die Kosten minimieren“, so der Minister.

Der größte Teil der bislang (Stand 19. November) bewilligten Mittel, 4,25 Millionen Euro, ging an kleine Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitern. Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern erhielten 1,82 Millionen Euro, mittlere Unternehmen mit 50 bis zu 249 Mitarbeitern rund 630.000 Euro.

„Damit wurden insgesamt Investitionen in Höhe von mehr als 15,8 Millionen Euro ausgelöst“, führt der Minister weiter aus. Antragsteller waren zu 36 Prozent Kleinstunternehmen, zu 54 Prozent kleine und zu 10 Prozent mittlere Unternehmen.

Betrachtet nach Branchen, waren 32 Prozent der Antragsteller Handwerksunternehmen, 21 Prozent Unternehmen des herstellenden und verarbeitenden Gewerbes, 20 Prozent Groß- und Einzelhändler, ca. 9 Prozent Dienstleistungsunternehmen und fast ebenso viele Hotels und gastronomische Betriebe sowie 11 Prozent Apotheken.

„Von der Förderung konnten Unternehmen in allen unseren Landkreisen und kreisfreien Städten profitieren“, sagt Christian Pegel weiter. Im Detail verteilen sich die geförderten Unternehmen so: 77 im Landkreis Rostock (18,7 Prozent), Mecklenburgische Seenplatte 70 (17,0), Hansestadt Rostock und Ludwigslust-Parchim je 47 (jeweils 11,4 Prozent), Vorpommern-Greifswald 53 (12,9), Nordwestmecklenburg 45 (10,9), Vorpommern-Rügen 42 (10,2) und Schwerin 30 (7,3).

„Im Schnitt bekamen die Unternehmen für Ihr Vorhaben 16.305 Euro Zuschuss. Der höchstmögliche Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro ging an 21 Unternehmen. Damit haben wir zum Beispiel 3D-Drucker für mehrere Zahnlabore, eine Vertriebs-App für einen Unterhaltungselektronik-Händler oder auch die Software zur Digitalisierung von Arbeits- und Steuerungsprozessen bei einem Gerüstbauer unterstützt“, nennt der Minister Beispiele. Eine exemplarische Auswahl von Unternehmen, die mit der „Digitrans“-Förderung unterstützt wurden und was diese damit gemacht haben, finden Sie auch in Filmbeiträgen unter www.digitalesmv.de/digitrans.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium im Oktober 2018 das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut (LFI) zu stellen.

Abfederung steigender Baukosten

Schwerin – Die Bauminister der 16 Bundesländer haben bei ihrer Konferenz vergangene Woche auf Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern hin Maßnahmen beschlossen, die zu einer Stabilisierung und Abfederung der Baukosten führen sollen.

„Wir betrachten mit Sorge die steigenden Preise für Bau- und Rohstoffe und die Folgen für Wohnungsbau und Stadtentwicklung. Ich bin sehr froh, dass alle 15 Ministerkollegen meine Ansicht teilen, dass wir neben kurzfristig wirkenden Maßnahmen mittel- und langfristige Strategien zur Abfederung und Stabilisierung der Baukosten benötigen“, berichtet Mecklenburg-Vorpommerns Minister Christian Pegel von der Konferenz.

Neben dem grundsätzlichen Bekenntnis aller Länder, weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Baukosten einzudämmen, gab es konkrete Beschlüsse:

„So wird die Bauministerkonferenz den Bundesfinanzminister bitten , zusätzliche Finanzhilfen für die Städte- und Wohnungsbauförderprogramme von Bund und Ländern zur Abfederung der Preissteigerungen bereitzustellen. Eine weitere Bitte betrifft die Verlängerung der Umsetzungsfristen für bereits bewilligte Förderungen im sozialen Wohnungs- sowie im Städtebau“, sagt Christian Pegel und begründet: „Bei Ausschreibungen von Bauprojekten gehen heute oft gar keine Angebote ein oder sie liegen deutlich höher, als es in den Planungen und somit Förderanträgen kalkuliert war. Diese stammen zumeist aus vergangenen Jahren, in denen der aktuelle Preisanstieg noch nicht absehbar war.“

 Die Landesbauminister fordern den Bund weiterhin auf, Förderprogramme etwa für Forschungsvorhaben und Pilotprojekte der Länder zur Anwendung flexibler Bauweisen mit dem Ziel der Wiederverwertbarkeit und Verlängerung der Lebenszyklen von Bauwerken und Bauteilen zu unterstützen. Auch ein Forschungsprojekt zum ressourcensparenden Bauen und Baustoffrecycling steht auf der Wunschliste der Bauminister an den Bund.

„Wir haben auch den Fachkräftemangel in der Baubranche thematisiert“, sagt Bauminister Pegel und führt aus: „Hier fordert die Bauministerkonferenz den Bund auf, -die Ausbildung von Facharbeitskräften für die Bauindustrie in Deutschland aktiv zu fördern sowie die Anwerbung ausländischer Fachkräfte zu vereinfachen.“

Dubiose Anrufer belästigen WEMAG-Kunden

Schwerin – Verunsicherte WEMAG-Kunden berichten von Telefonanrufen beginnend mit der Vorwahl 02846. Die Anrufer geben sich als Beauftragte des regionalen Energieversorgers aus und fragen telefonisch die Zählerstände der Kundinnen und Kunden ab. Vorsicht! Diese Anrufe erfolgen nicht im Auftrag der WEMAG.

„Wenn Sie keinen Anruf von einer solchen Vorwahl erwarten, ignorieren Sie ihn einfach. Reagieren Sie nicht auf die Aufforderung, geben Sie keine Auskünfte, sondern legen einfach auf“, rät WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann. „Es handelt sich bei diesen Anrufen um unzulässige Belästigungen. Sofern wir unsere Kunden persönlich anrufen, stellen wir uns eindeutig vor und geben uns sofort und eindeutig als WEMAG-Mitarbeitende zu erkennen“, erklärt der Vertriebsleiter und rät weiter: „Rufen Sie die Rufnummer keinesfalls zurück, das könnte teuer werden.“

Wer hinter den dubiosen Versuchen steckt, wird nun geprüft. Derartige Anrufe sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten, bei Verstößen drohen dem Verursacher hohe Bußgelder. Ein weiterer Rat von Michael Hillmann: „Rufen Sie die Rufnummer keinesfalls zurück, das könnte teuer werden.“

Betroffene Kunden können sich beim WEMAG-Kundenservice unter der Rufnummer 0385 . 755-2755 melden. „Wir können dann handeln, indem wir gegen die Anrufer vorgehen“, so Hillmann.