Menü Schließen

Kategorie: Wirtschaft

Rostocker Tradition und Zukunft

Rostock – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sieht die Warnowwerft in Warnemünde ein Jahr nach der Übernahme durch die Bundeswehr auf einem guten Weg. „Der Standort Warnowwerft bleibt dem Schiffbau erhalten: Das ist eine große Erleichterung für die Beschäftigten und eine gute Nachricht für Rostock“, sagte die Ministerpräsidentin heute bei der Vorstellung des Schriftzuges „Marinearsenal Warnowwerft“ auf dem Kran der Werft.

Die Bundeswehr habe sich für Stadt und Land als starker Partner erwiesen. „Die 500 Arbeitsplätze wurden überwiegend mit Mitarbeitern der ehemaligen MV-Werften-Betriebe besetzt.  Arbeitsplätze, die jetzt, vor dem Hintergrund der Zeitenwende und der internationalen Krisen, besonders wichtig sind. Arbeitsplätze mit gutem Lohn und guten Arbeitsbedingungen.

Und die Rostocker haben ihre Warnowwerft zurückbekommen. Sie ist ein wichtiger Teil der Rostocker Identität. Es gibt kaum eine Familie in dieser Stadt, die keine Verbindung zur Werft hat.“ Der Kranturm der Werft präge das Bild von Rostock. Aus diesem Grund sei der traditionelle Name der Werft nun wieder weit sichtbar.

Schwesig dankte der Bundeswehr für die Bereitschaft, ein Teil des Werftgeländes der benachbarten Neptun Werft und der Firma Smulders für den Bau von Konverterplattformen zur Verfügung zu stellen. „Mit dem Schiffbau hier in der Warnowwerft und in der Neptunwerft und mit dem Zukunftsbereich Erneuerbare Energien haben wir zwei feste Standbeine für die Zukunft der maritimen Wirtschaft in unserem Land. Und der Kran macht es weithin sichtbar: Hier ist die Warnowwerft. Hier werden Schiffe repariert und gebaut. Hier ist Rostocker Tradition und Rostocker Zukunft.“

Unterstützung von Start-ups

Innovativer Zukunftsfonds zur Unterstützung von Start-ups und innovativen Unternehmen – MBMV innoGROWTH

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern legt gemeinsam mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV) ein neues Förderprogramm auf: MBMV innoGROWTH. „Innovationen beispielsweise bei Produkten, in Prozessen und innerhalb von Organisationen sind für Unternehmen notwendig, um komplexen Herausforderungen des Marktes effektiv begegnen zu können.

Das kostet jedoch Zeit und Kraft – deshalb wollen wir Start-ups und innovative Unternehmen auf diesem Weg unterstützen, damit diese unerschrocken und kreativ an neue Lösungen herangehen können. Dabei kann eine Förderung aus dem neuen Förderprogramm unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mit einem Gesamtvolumen von 25 Millionen Euro, das über drei Jahre angelegt ist, bietet MBMV innoGROWTH eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung für Start-ups und mittelständische Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Die Förderung steht Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75 Millionen Euro pro Jahr offen, vorausgesetzt der Sitz und/oder die Betriebsstätte befindet sich in Mecklenburg-Vorpommern.

Das Programm MBMV innoGROWTH ist nicht nur darauf ausgerichtet, die Finanzierung von vielversprechenden Unternehmen zu unterstützen, sondern auch Anreize für eine verstärkte Investitionstätigkeit zu schaffen. Dabei leistet es einen bedeutsamen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

„Im Vordergrund stehen Start-ups, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs“, betont Mario Mietsch, Prokurist der MBMV. Gleichzeitig richtet sich das Programm an mittelständische Unternehmen, die auf Innovations- und Wachstumskurs sind.

Die Antragstellung für das Förderprogramm erfolgt unkompliziert über die MBMV. Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Investitionsvorhaben mit einer stillen oder offenen Beteiligung von bis zu 1,5 Millionen Euro zu realisieren.

Die MBMV mit ihrer langjährigen Erfahrung und Expertise in der Unternehmensfinanzierung positioniert sich als kompetenter Partner für Unternehmen und trägt als wichtiger Motor zur wirtschaftlichen Entwicklung im Land bei.

Das Programm ist eng an RegioInnoGrowth (RIG) des Bundes geknüpft. Somit stehen nun ergänzende Mittel bereit, damit vor allem junge Unternehmen ihre Innovationen erfolgreich am Markt etablieren können.

RIG knüpft damit an das Modell Säule II des Corona-Hilfspakets des Bundes für Start-ups und mittelständische Unternehmen an, welches Mitte 2022 ausgelaufen ist (ehemals MBMV Sonderunterstützung KfW 2020). Eine ausreichende Eigenkapitalausstattung ist unabdingbar für eine gesicherte Unternehmensperspektive und Grundvoraussetzung für ein gutes Rating.

„Gemeinsam mit der Thüringer Aufbaubank, dem BVK Bundesverband Beteiligungskapital und dem VÖB haben wir über ein Jahr lang intensiv an der Umsetzung gearbeitet, um im Rahmen des Zukunftsfonds eine angepasste Fortsetzung des erfolgreichen Instruments Säule II zu schaffen“, berichtet Mietsch.

Ideenaufruf zur Fachkräftesicherung

Studierende für Unternehmen in MV gewinnen / Meyer: Engagierte junge Menschen als Fachkräfte im Land halten

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium hat einen Ideenaufruf gestartet: Es können Maßnahmen zur Fachkräftesicherung unterstützt werden, die Studierende mit Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in Kontakt bringen.

„Die Hochschulen und Universitäten bei uns im Land bilden engagierte junge Menschen aus. Es gilt, die Studierenden von einer Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern zu überzeugen, um langfristig den Fachkräftebedarf im Land zu sichern. Dafür suchen wir kreative Projektideen, die überzeugen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach Angaben des Statistischen Amtes waren im Wintersemester 2022/2023 insgesamt 38.380 Studierende an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern eingeschrieben.

Vorgesehen ist die Förderung von maximal acht Projekten, sodass ein flächendeckendes Informations- und Unterstützungsangebot im ganzen Land Mecklenburg-Vorpommern möglich wird. Dabei sollen Unternehmen in allen Regionen im Nordosten sowie Studierende an folgenden Hochschulstandorten berücksichtigt werden: Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Stralsund und Wismar.

Je Projekt und Durchführungsjahr sind mindestens 30 Unternehmen sowie mindestens 100 Studierende aktiv zu beteiligen. Die Bewerbungen sind bis zum 06. März 2024 möglich. Als Gesamtbudget stehen 800.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Der Förderzeitraum beträgt 24 Monate. Für die Einreichung von Projektideen sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts berechtigt. Diese müssen einen Standort in Mecklenburg-Vorpommern haben, fachlich geeignet sein sowie über einschlägige regionale Projekt- und Kooperationserfahrungen verfügen.

Verordnung der Zuwanderungszuständigkeit 

Innenminister Christian Pegel: „Zentrale Stelle für Arbeitsmigration entlastet kommunale Ebene“

Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett den Entwurf einer überarbeiteten Landesverordnung der Zuwanderungszuständigkeit vorgestellt. Diese Verordnung regelt vor allem die ausländerrechtlichen Zuständigkeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Verteilung der im Land aufzunehmenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie weiteren Personengruppen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes MV durch das Landesamt für Inneres Verwaltung (LAiV).

Notwendig wird die Novellierung aufgrund verschiedener Änderungen im Aufenthaltsgesetz des Bundes und insbesondere durch seitens des Bundes neu geschaffene Möglichkeiten für eine gesteuerte Arbeitsmigration nach Deutschland. Durch diese Änderungen ist es notwendig und sinnvoll, dass auch für MV Zuständigkeiten geregelt werden.

„Kern dieser Änderung ist aber vor allem, dass wir unsere Ausländerbehörde im LAiV zusätzlich um die Aufgabe einer zentralen Arbeitsmigrationsstelle erweitern möchten. Dabei wird es sich um keine eigenständige Behörde handeln, sondern die bereits vorhandenen Strukturen werden um eine Organisationseinheit erweitert, die zunächst mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern starten soll. Unser Plan ist es, dass diese Einheit ihre Arbeit noch zum 1. April 2024 aufnehmen kann“, berichtet Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Diese Zentrale Ausländerbehörde wird die zuständige Ausländerbehörde für das aufenthaltsrechtliche Verfahren sein, insbesondere bei Einreisen zu Beschäftigungszwecken wie beispielsweise Ausbildung, Studium oder die Beschäftigung als Fachkraft. Zudem ist die Zentrale Ausländerbehörde zuständig für das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Die Zuständigkeit bezieht sich auf Drittstaatsangehörige, die sich noch im Ausland aufhalten. „Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden also Ansprechpartner für Unternehmen im Land, für im Ausland lebende Arbeitsmigrationswillige und für die deutschen Botschaften im Ausland sein. Die deutschen Botschaften müssen künftig somit nicht acht verschiedene Ausländerbehörden im Land ansprechen, sondern haben einen zentralen Ansprechpartner.

Das spart Zeit und Aufwand und hilft, diese Rechtsmaterie zu professionalisieren, weil sich Beschäftigte ständig mit dieser sehr speziellen Rechtsmaterie befassen werden“, erklärt der Minister und: „Das wird Know-How bündeln, um damit Entscheidungen zu beschleunigen und die Qualität der Entscheidungen zu optimieren. Da wir davon ausgehen, dass mit den neuen bundesgesetzlichen Regelungen in diesem Bereich die Zahlen zunehmen werden, wird es auch die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte entlasten helfen.“

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung 2019 die Vorgabe gemacht, dass die Länder jeweils mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten sollen, die bei Visumanträgen für Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit zuständige Behörde sein soll (§ 71 Absatz 1 Satz 5 Aufenthaltsgesetz).

Somit werden die mit der Fachkräfteeinwanderung verbundenen aufenthaltsrechtlichen Verfahren künftig im Land gebündelt an einer Stelle bearbeitet. Durch diese Spezialisierung werden nicht nur die Verfahren und Entscheidungen bundesweit einheitlicher, vergleichbarer und rechtssicherer; auch die Zuleitung gezielt selektierter Informationen zur Aufgabenerledigung wird genauso vereinfacht wie die Durchführung von zielgruppenorientierten Mitarbeiterschulungen.

„Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes soll daneben künftig auch ihre unterstützende Rolle bei Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern und Asylbewerberinnen sowie unerlaubt eingereisten Ausländern und Ausländerinnen wahrnehmen – auch dafür wird diese Verordnung weiterhin die Grundlage sein“, so Christian Pegel.

Entwicklung des Arbeitsmarktes in M-V

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und der Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Markus Biercher, ziehen gemeinsam Bilanz am Arbeitsmarkt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und der Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Markus Biercher, haben in Schwerin im Rahmen einer Landespressekonferenz (LPK) die Arbeitsmarktbilanz für das Jahr 2023 und ihre Erwartungen für das Jahr 2024 vorgestellt. Im Jahr 2023 lag die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt bei 7,7 Prozent, (2022: 7,3 Prozent).

Bezogen auf den Jahresdurchschnitt war 2019 das Jahr mit der niedrigsten Arbeitslosenquote (7,1 Prozent). „Der Arbeitsmarkt hat sich angesichts der schwachen Konjunktur und multiplen Krisen im vergangenen Jahr insgesamt als robust erwiesen. Trotz der nicht einfachen Rahmenbedingungen kann ich für 2023 eine insgesamt positive Bilanz ziehen“, sagte RD-Chef Markus Biercher.

„Dennoch hat die wirtschaftliche Entwicklung ihre Spuren hinterlassen. Wir können im Vorjahresvergleich 2023 zu 2022 einen Anstieg der Arbeitslosenzahl um 3.600 oder 6,0 Prozent melden. Die Personalnachfrage lag mit 17.800 sozialversicherungspflichtigen Stellen im Bestand mit -1.600 oder -8,3 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres.“

„Es bleibt eine herausfordernde Zeit für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs, die Integration von Zuwanderern in Gesellschaft und Arbeitsmarkt sowie die Veränderung der Lebens- und Arbeitswelt verbunden mit dem demografischen Wandel werden den Arbeitsmarkt im Land weiter bestimmen.

Trotz allem zeigt sich der Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil. Entscheidend ist jetzt, weiter auf zukunftsfähige Wirtschaftszweige zu setzen, Unternehmen bei Investitionen zu unterstützen und vor allem die Fachkräfte im Land ausreichend für kommende Aufgaben vorzubereiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die schwache Konjunktur, der Ukraine-Krieg, steigende Energie- und Lebensmittelpreise, die Inflation und hohe Zinsen sowie der Nahostkonflikt beeinträchtigen weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung. „Mit Blick auf das Jahr 2024 bin ich – bei allen Unabwägbarkeiten – dennoch zuversichtlich“, so Biercher.

„Ich gehe davon aus, dass die Arbeitsmarktlage insgesamt stabil bleibt. Allerdings rechne ich mit einer Stagnation der Beschäftigung und einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr.“

Dennoch sieht Biercher fürs kommende Jahr auch Chancen: „Vor allem in der maritimen Wirtschaft – insbesondere an den Werftstandorten in Stralsund und Rostock – gibt es großes Entwicklungspotenzial. Nun ist es entscheidend, dass wir die Fachkräfte aus dem maritimen Bereich halten und neue hinzugewinnen, den Strukturwandel mit unseren Arbeitsmarktpartnern gemeinsam gestalten und den Transformationsprozess gut begleiten.“

„Wir befinden uns in einem intensiven Strukturwandel und die Wirtschaft wird weiterhin vor hohen Herausforderungen stehen. Zentrale Themen sind eine veränderte Energieversorgung im Land, eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Industriepolitik und die Umsetzung innovativer Wasserstofftechnologien. Ziel ist es, dass das Land einer der führenden Standorte für klimaneutrales Wirtschaften wird. Das schafft zukunftssichere Arbeitsplätze“, sagte Meyer.

Für alle Arbeitsmarktpartner werde auch im Jahr 2024 die Arbeits- und Fachkräftesicherung die zentrale Herausforderung bleiben. „Neben der Integration von Langzeitarbeitslosen und der Qualifizierung und Fortbildung von Beschäftigten stellen die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotentialen sowie die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland wesentliche Voraussetzungen der Fachkräftesicherung dar“, so Biercher.

„Wir – die Arbeitsagenturen und Jobcenter – werden insbesondere in die Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitslosen und Beschäftigten investieren und uns dem Thema ‚Integration geflüchteter Menschen‘ besonders widmen.“

„Qualifizierte Fachkräfte und eine ausreichende Fachkräftebasis sind eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes und seiner Wirtschaft. Nur dadurch können die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützt, eine stabile Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung gesichert, die finanziellen Grundlagen für stabiles staatliches Handeln geschaffen sowie individuelle Perspektiven für Arbeits- und Fachkräfte eröffnet werden. Aus diesem Grund wird derzeit eine Fachkräftestrategie für das Land erarbeitet.

Dabei setzen wir auf vier Säulen: Fachkräfte ausbilden und qualifizieren, Erwerbspotenziale sichern und ausschöpfen – insbesondere im Bereich der Langzeitarbeitslosen, Teilzeitbeschäftigten, Frauen, Menschen mit Behinderungen, Menschen im Ruhestand und Migrantinnen und Migranten, Fachkräfte aus dem In- und Ausland gewinnen und vor allem attraktive Arbeitsbedingungen“, sagte Meyer.

Darüber hinaus machte Biercher auf die Unterstützung der Integration von ukrainischen Geflüchteten aufmerksam. Ende des Jahres waren in den Jobcentern in Mecklenburg-Vorpommern über 9.600 geflüchtete erwerbsfähige Menschen aus der Ukraine gemeldet. Die große Mehrheit hat oder wird in den kommenden Monaten die Integrationskurse beenden und steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Rund 4.000 von ihnen sind aktuell in Mecklenburg-Vorpommern arbeitslos gemeldet.

„Nach der ersten Phase des Spracherwerbs geht es nun um den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Viele sprechen die Sprache noch nicht perfekt oder die Anerkennung ihrer Qualifikationen ist noch nicht abgeschlossen. Unser Ziel ist es dennoch, die Menschen schnellstmöglich in Arbeit zu bringen und parallel weiter in Sprache und Qualifikation zu investieren“, so Biercher und weiter: „Wir brauchen aber auch Unternehmen, die den Geflüchteten eine Chance geben und sie einstellen, auch wenn sie noch nicht perfekt Deutsch sprechen. Hier setzen wir nun auf die Konkretisierung der Arbeits- und Fachkräftebedarfe.“

„Das Wirtschaftsministerium fördert die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, zum Beispiel mit dem Arbeitsmarktprogramm Ukraine, der landesweiten Förderung der IntegrationsFachDienste Migration, die Migrantinnen und Migranten bei allen Fragen der beruflichen Integration beraten. Auch die acht Welcome Center im Land leisten hervorragende Arbeit. Die größte Herausforderung für die Teilnehmenden bleibt nach wie vor die Sprache. Daher werden in Ergänzung der bisherigen Beratungsangebote seit dem 01. April 2023 Sprachkurse mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums angeboten“, sagte Meyer.

In den vergangenen Jahren wurden durch den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instruments des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes schwerwiegende Folgen auf dem Arbeitsmarkt verhindert. Für 2023 konnte nun eine erfreuliche Bilanz gezogen werden: „Insgesamt wurde für 8.200 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Zum Vergleich: In 2022 waren 37.400 Beschäftigte in Kurzarbeit. Dies zeigt, dass Kurzarbeit im Vergleich zu den Vorjahren eine deutlich geringere Rolle spielte und sich wieder auf einem normalen Niveau bewegt“, erläuterte Biercher.

Arbeitsmarkt im Dezember 2023

Nürnberg – „Mit Beginn der Winterpause haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Dezember wie in diesem Monat üblich zugenommen. Die Beschäftigung wächst weiter und die Nachfrage der Unternehmen nach neuem Personal hat sich im Dezember nicht weiter abgeschwächt. Allerdings wurde Kurzarbeit zuletzt wieder etwas mehr in Anspruch genommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Dezember:   +31.000 auf 2.637.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +183.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:   +0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Dezember 2023 wie jahreszeitlich üblich gestiegen, und zwar um 31.000 auf 2.637.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 5.000 zugenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 183.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg im Dezember um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 11.000 gestiegen. Sie lag im Dezember 2023 bei 3.484.000 Personen. Das waren 171.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 126.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. Dezember für 60.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, etwas mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 179.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 150.000 im September und 111.000 im August.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 22.000 gestiegen. Mit 46,22 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 213.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von September auf Oktober 2023 saisonbereinigt um 34.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 227.000 auf 35,12 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Ausländern beruht. 7,62 Millionen Personen hatten im Oktober 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 171.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,43 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Dezember waren 713.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 68.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – stieg im Dezember 2023 um 1 Punkt auf 116 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 12 Punkten.

833.000 Personen erhielten im Dezember 2023 Arbeitslosengeld, 91.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.932.000. Gegenüber Dezember 2022 war dies ein Anstieg um 95.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Arbeitsmarkt Dezember 2023 in M-V

Schulte: Robuster Arbeitsmarkt auch in herausforderndem wirtschaftlichen Umfeld

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 65.000 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 3.100 mehr als im Dezember 2022. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit acht Prozent. Im Vergleich zum Vormonat November ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.600 (4,2 Prozent) gestiegen. „Es bleibt derzeit eine schwierige Zeit für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Auswirkungen des internationalen Geschehens, die hohen Zinsen sowie die hohen Energie- und Rohstoffpreise machen den Unternehmen weiter zu schaffen. Trotz allem zeigt sich der Arbeitsmarkt vergleichsweise robust auch in einem heraufordernden wirtschaftlichen Umfeld. Entscheidend ist jetzt, weiter auf zukunftsfähige Wirtschaftszweige zu setzen, Unternehmen bei Investitionen zu unterstützen und vor allem die Fachkräfte im Land ausreichend für kommende Aufgaben vorzubereiten. Dabei unterstützen wir die Wirtschaft“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – es handelt sich um die Oktober-Daten – ist im Vorjahresvergleich (-2.700/-0,5 Prozent) auf 584.300 gesunken. Hauptsächlich im verarbeitenden Gewerbe (-1.900), im Baugewerbe (-1.200) sowie im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (-1.000) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Speziell im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.400) sowie im Bereich der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen (+500) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Für die Personalnachfrage befinden sich aktuell nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 16.100 sozialversicherungspflichtige Stellen im Bestand, im Dezember 2022 waren es 17.800. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen und im verarbeitenden Gewerbe sowie im Handel werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht.

„Die quantitative und qualitative Sicherung des Fachkräftebedarfes ist eines der drängendsten Zukunftsthemen in Mecklenburg-Vorpommern. Nur so können die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützt, eine stabile Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung gesichert, die finanziellen Grundlagen für stabiles staatliches Handeln geschaffen sowie individuelle Perspektiven für Arbeits- und Fachkräfte eröffnet werden. Der Schlüssel zum Erfolg in der Fachkräftesicherung sind dabei attraktive Arbeitsbedingungen, mitarbeiterzentrierte Unternehmenskulturen und wettbewerbsfähige Arbeitsentgelte“, sagte Schulte.

Eine wesentliche Stellschraube für die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die Integration Geflüchteter und Erwerbsmigranten in den Arbeitsmarkt. Aktuell leben beispielsweise etwa 24.000 ukrainische Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern, nahezu zwei Drittel (15.200) davon sind Frauen, etwa 8.100 Geflüchtete sind jünger als 18 Jahre. Im September 2023 waren 3.700 Personen mit einer ukrainischen Staatsangehörigkeit in Mecklenburg-Vorpommern sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 700 mehr als vor einem Jahr und 2.600 mehr als vor dem Beginn des Krieges.

Auch aus den weiteren nicht-EU-Asylherkunftsländern gehen mittlerweile 4.700 Personen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, 15 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. „Neben dem humanitären Aspekt ist die Erwerbstätigkeit ein entscheidender Schritt zur Integration in die Gesellschaft. Die Erwerbstätigkeit ermöglicht es Geflüchteten und ihren Angehörigen, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen und sich eine Zukunft in Deutschland aufzubauen“, sagte Schulte.

Das Wirtschaftsministerium fördert die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten beispielsweise mit dem Arbeitsmarktprogramm Ukraine und der landesweiten Förderung der IntegrationsFachDienste Migration, die Migrantinnen und Migranten bei allen Fragen der beruflichen Integration beraten.

MV-Außenwirtschaft stabil

Handel mit Polen, Finnland, Brasilien wächst

Schwerin – Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann rechnet mit stabilen Außenwirtschaftszahlen für das Jahr 2023. „Mecklenburg-Vorpommern hat in den ersten drei Quartalen des Jahres Waren und Güter im Werte von 7,3 Milliarden Euro exportiert.

Der Import liegt bei 7 Milliarden Euro. Damit liegen wir nahe bei den Werten des Vorjahres (7,4 bzw. 7,6 Milliarden Euro). Wir rechnen damit, dass auch die Gesamtjahreszahlen stabil sein werden. Das ist für die gesamtwirtschaftliche Stimmung ein gutes Signal“, erklärte der Staatssekretär. E

s müsse berücksichtigt werden, dass insbesondere die Werte für den Import 2022 durch die stark gestiegenen Energiepreise überhöht gewesen seien.

Die Landesregierung habe bei ihren Außenwirtschaftsaktivitäten im Jahr 2023 den Schwerpunkt auf die Länder Polen, Finnland und Brasilien gelegt. Mit allen drei Ländern habe sich der Außenhandel weiter positiv entwickelt. So ist das Außenhandelsvolumen mit Polen in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum von 1,2 auf 1,31 Milliarden gestiegen.

Auch beim Außenhandel mit Finnland (Jan-Sep 22: 413 Mio. Euro, Jan-Sep 23: 602 Mio. Euro), und Brasilien (Jan-Sep 22: 60 Mio. Euro, Jan-Sep 23: 102 Mio. Euro) gebe es eine positive Entwicklung. „Das zeigt, dass wir und die Unternehmen mit unseren aktuellen Schwerpunktsetzungen richtig liegen“, erklärte der Staatssekretär, der im Januar 2023 mit einer Wirtschaftsdelegation Brasilien besucht hatte.

„Wir wollen unsere Außenhandelsaktivitäten 2024 weiterverstärken“, kündigte Dahlemann an. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig plane in ihrer Eigenschaft als Bundesratspräsidentin eine große Reise nach Brasilien. „Sie wird dabei von einer Wirtschaftsdelegation begleitet. Um den wirtschaftlichen Austausch im Ostseeraum auszubauen, richten wir am 18. April den 2. Baltic Sea Business Day in Rostock aus“, kündigte Dahlemann an.

Die erste Auslandsreise von Schwesig führe im Februar 2024 nach Polen. „Dabei geht es darum, dass das deutsch-polnische Verhältnis auf nationaler Ebene wieder besser wird. Eine solche Reise ist aber immer auch die Chance, für Mecklenburg-Vorpommern als Wirtschaftsstandort zu werben. Es gibt die Möglichkeit für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern, mit nach Warschau zu reisen. Wir haben enge Wirtschaftsbeziehungen nach Polen. Diese guten Beziehungen wollen wir weiter ausbauen.“