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Kategorie: Arbeitsmarkt & Wirtschaft

Deutschland: Arbeitsmarkt im Januar 2024

Nürnberg – „Der alljährliche Anstieg der Arbeitslosigkeit zum Jahreswechsel fällt in diesem Jahr geringer aus. Auch die Beschäftigung und Arbeitskräftenachfrage zeigen sich konstant, sodass sich der Arbeitsmarkt zu Jahresbeginn trotz der anhaltenden Wirtschaftsschwäche stabil zeigt“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar:  +169.000 auf 2.805.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:  +189.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:  +0,4 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Januar 2024 wie jahreszeitlich üblich gestiegen, und zwar um 169.000 auf 2.805.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 2.000 abgenommen. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 189.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember auf Januar um 0,4 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote ebenfalls um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 2,9 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 4.000 gesunken. Sie lag im Januar 2024 bei 3.609.000 Personen. Das waren 156.000 mehr als vor einem Jahr, davon 43.000 Staatsangehörige aus der Ukraine.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 46.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, deutlich weniger als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 181.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 170.000 im Oktober und 147.000 im September.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat leicht um 24.000 gestiegen. Mit 46,09 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 207.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Oktober auf November 2023 saisonbereinigt geringfügig um 6.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im November nach Hochrechnungen der BA um 217.000 auf 35,11 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,63 Millionen Personen hatten im November 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 149.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,2 Millionen ausschließlich und 3,44 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Januar waren 699.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 66.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im Januar 2024 unverändert bei 116 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 11 Punkten.

921.000 Personen erhielten im Januar 2024 Arbeitslosengeld, 89.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.971.000. Gegenüber Januar 2023 war dies ein Anstieg um 79.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2023 bis Januar 2024 mit 64.000 gut 1.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 85.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, knapp 4.000 mehr als im Vorjahr. 28.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2024 noch unversorgt und weitere 18.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle.

Gleichzeitig waren 18.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Für das neue Berichtsjahr 2023/24 sind bislang 3 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen liegt 1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Januar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.

Arbeitsmarkt in M-V Januar 2024

Meyer: Langfristig ist es wichtig, ausreichend Nachwuchskräfte auszubilden und Fachkräfte weiter zu qualifizieren

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Arbeitslosigkeit im Januar 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 2.900 Arbeitslose gestiegen (4,3 Prozent). 70.100 Menschen waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nord arbeitslos gemeldet. Die Landesarbeitslosenquote beträgt 8,6 Prozent (Vorjahr 8,3 Prozent). Im Vergleich zum Vormonat Dezember ist die Zahl der Arbeitslosen um 5.000 oder 7,7 Prozent gestiegen.

„Die bundesweit angespannte Wirtschaftslage und die Rezession sind auch auf dem Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern zu spüren, dennoch zeigt sich der Arbeitsmarkt weiterhin stabil. Die Unternehmen sind derzeit etwas zurückhaltend, wenn es um die Einstellung von neuem Personal geht. Die Betriebe fokussieren sich auf ihr vorhandenes Personal. Langfristig ist es jedoch wichtig, ausreichend Nachwuchskräfte auszubilden und Fachkräfte weiter zu qualifizieren. Dabei unterstützt die Landesregierung die Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Derzeit gibt es – aktuelle Zahlen aus dem November 2023 – insgesamt 580.700 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern. Damit sind im Vergleich zum Vorjahresmonat die Zahlen um 2.600 (0,4 Prozent) gesunken. Hauptsächlich im Verarbeitenden Gewerbe (-1.900), im Baugewerbe (-1.300) sowie in der Arbeitnehmerüberlassung (-900) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren.

Speziell im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.600), im Bereich der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen (+400) sowie in der IT- und Kommunikationsbranche (+300) sind neue Arbeitsplätze entstanden. Insgesamt liegt die Personalnachfrage nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit auf dem Niveau des Vorjahres. Aktuell befinden sich 16.000 sozialversicherungspflichtige Stellen im Bestand, im Januar 2023 waren es 1.700 oder 9,5 Prozent weniger.

Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen sowie im Verarbeitenden Gewerbe werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. „Die berufliche Weiterbildung gewinnt vor dem Hintergrund der veränderten Anforderungen am Arbeitsmarkt sowie der rasanten technologischen Entwicklungen und demografischen Veränderungen immer mehr an Bedeutung.

Wir unterstützen die Unternehmen hierbei in erster Linie im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie, indem es Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung ihrer Beschäftigten fördert. Diese sollen es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen der Mitarbeitenden zur Fachkräftesicherung im Unternehmen zu erwerben, zu erhalten und zu erweitern“, sagte Meyer.

Unternehmen fast aller Branchen können für branchenübergreifende und branchenspezifische Fortbildungsmaßnahmen Zuschüsse in zwei Förderbereichen erhalten: In Form von Bildungsschecks, die für Weiterbildungen ausgereicht werden, welche von geeigneten Weiterbildungsdienstleistern angeboten werden (externe Weiterbildungsmaßnahmen). Und für unternehmensspezifische Weiterbildungsprojekte.

Diese werden für spezielle Bedarfe vom antragstellenden Unternehmen selbst entwickelt und ausschließlich mit dessen Beschäftigten durchgeführt (interne Weiterbildungsmaßnahmen). Dabei sind auch Vorhaben zur Kompetenzfeststellung von Beschäftigten oder zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze förderfähig.

In der Weiterbildungsdatenbank M-V (www.weiterbildung-mv.de) finden an Weiterbildung Interessierte, Beratungseinrichtungen sowie Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden schulen möchten, passende Angebote. Weiterbildungsdienstleister können wiederum ihre Angebote auf dieser Plattform präsentieren. Allen Nutzern wird außerdem eine aktuelle, neutrale und unabhängige Beratung zu verschiedensten Maßnahmen und Themen der Weiterbildung angeboten.

Fachkräftestrategie Mecklenburg-Vorpommern

Meyer: Zukunft des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern hängt von Sicherung des Fachkräftebedarfs ab

Schwerin – Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer hat am Dienstag im Rahmen einer Landespressekonferenz (LPK) die Grundzüge einer Fachkräftestrategie für Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt.

„Die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern hängt in entscheidendem Maße auch davon ab, den Fachkräftebedarf der Unternehmen im Land zu sichern und bedarfsadäquat zu erweitern. Der Wohlstand, die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme und daran anknüpfend der soziale Zusammenhalt sind als wesentliche Elemente der sozialen Marktwirtschaft eng an die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft gekoppelt.

Deshalb haben wir uns gemeinsam mit der Wirtschaft, den Kammern, den Gewerkschaften und vielen weiteren Akteuren intensiv zusammengesetzt und gemeinsam Inhalte einer Fachkräftestrategie diskutiert. Klar ist aber auch: Es gibt nicht den einen Königsweg, sondern viele einzelne Stellschrauben. Und daran müssen alle mitarbeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Ausgehend von der Fachkräftestrategie und den daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen sollen nun die prioritären Maßnahmen zur Umsetzung im Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern besprochen werden.

In der Fachkräftestrategie berücksichtigt ist unter anderem die Studie „Regionale Arbeits- und Fachkräftebedarfe in Mecklenburg-Vorpommern“ des Unternehmens Prognos. Darin wurden die Arbeits- und Fachkräftelücken des Landes analysiert.

Zudem wurden methodisch unterschiedlich ausgerichtete Analysen wie beispielsweise die Fachkräftebedarfs- und Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit, Analysen des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung des Institutes der deutschen Wirtschaft Köln und des IAB-Betriebspanels für Mecklenburg-Vorpommern vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einbezogen. Eine Erkenntnis aus der Prognos-Studie ist, dass im Jahr 2030 voraussichtlich neun Prozent der Arbeitskräftenachfrage in Mecklenburg-Vorpommern nicht durch das Arbeitskräfteangebot abgedeckt wird.

„Das heißt: uns fehlen 2030 insgesamt 59.400 Arbeitskräfte – und davon sind 51.000 Personen Fachkräfte. Wenn wir jetzt nicht gegensteuern, dann wird die Fachkräftelücke dauerhaft sein. Und es wird nicht reichen, nur die noch vorhandenen Arbeits- und Fachkräftepotenziale in unserem Bundesland zu heben. Wir brauchen viel mehr Zuwanderung von außen mit entsprechenden Qualifikationen“, sagte Meyer.

Die Prognos-Studie steht zum Download bereit unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Service/Publikationen/

Die vier Säulen der Fachkräftestrategie

„Die Fachkräftestrategie Mecklenburg-Vorpommern ist als Prozess zu sehen, der sich über die nächsten Jahre erstrecken wird und sich auf vier inhaltliche Säulen stützt“, hob Meyer hervor.

  1. Fachkräfte ausbilden und qualifizieren

Im Mittelpunkt stehen hier insbesondere die Stärkung der beruflichen Orientierung, der ökonomischen Bildung, der beruflichen Ausbildung und der beruflichen Weiterbildung. Berufsorientierung, Bildung und Qualifizierung sind die Elemente eines kontinuierlichen Prozesses zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses.

  1. Erwerbspotenziale sichern und ausschöpfen

Es ist erforderlich, möglichst alle relevanten bereits im Land vorhandenen Erwerbspersonenpotenziale in Mecklenburg-Vorpommern systematisch zu erschließen und zu nutzen. Es bestehen durchaus noch begrenzt vorhandene Fachkräftepotenziale in Mecklenburg-Vorpommern – insbesondere im Bereich der Langzeitarbeitslosen, Teilzeitbeschäftigten, Frauen, Menschen mit Behinderungen und Migrantinnen und Migranten.

  1. Fachkräfte aus dem In- und Ausland gewinnen

Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet zwar in den letzten Jahren Wanderungsgewinne durch Zuzüge, allerdings wird dies aufgrund der demografischen Entwicklung des Erwerbspersonenpotenzials und der Erwerbspersonen nicht ausreichen. Es ist notwendig, ergänzend gezielt Fachkräfte von außerhalb mit dringend benötigten Kompetenzprofilen nicht nur vorübergehend für Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen und zu halten.

  1. Attraktive Arbeitsbedingungen

Attraktive Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie für Bewerberinnen und Bewerber interessante Lohn- und Gehaltsofferten sind Voraussetzungen für das Halten und Gewinnen von Fachkräften aus dem In- und Ausland. Dies liegt vor allem im Verantwortungsbereich der Sozialpartner.

„Jahr des Praktikums 2024“

Gemeinsam mit Politik, Wirtschaft und Kammern wurde vereinbart, Praktika in Unternehmen verstärkt zu ermöglichen und zu bewerben. Dazu soll es entsprechende Aktivitäten geben.

Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft startet

Bewerbungen sind ab sofort möglich / Meyer: Neue, wettbewerbsfähige und beschäftigungswirksame Produkte und Dienstleistungsangebote gesucht

Schwerin – Für den landesweiten „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ beginnt ab Montag (29.01.) die Bewerbungsfrist. Gesucht werden innovative Projekte zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung im Sinne des Masterplans Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern 2030. „Die Gesundheitswirtschaft ist ein stabiler Anker der wirtschaftlichen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern.

Beim Wettbewerb geht es darum, den Teilnehmenden die Möglichkeit zu bieten, ihre Entwicklung einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und somit auch zu vermarkten. Wir wollen dabei unterstützen, die Idee in die Praxis umzusetzen. Deshalb suchen wir Unternehmen und Dienstleister aus der Branche, die neue wettbewerbsfähige und beschäftigungswirksame Produkte und Dienstleistungsangebote in Kooperation mit anderen Akteuren der gleichen Branche oder mit Akteuren anderer Branchen entwickeln“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Prämierung der Gewinnerprojekte findet voraussichtlich am 02. Mai 2024 statt.

Ziel des Ideenwettbewerbs 2024 ist, das Wachstumspotenzial der Gesundheitswirtschaft durch Vernetzung, Kooperation und Marketing, Fachkräftesicherung, Digitalisierung sowie Internationalisierung der Branche weiter zu erschließen und damit die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Standortes Mecklenburg-Vorpommern weiter auszubauen.

Gefördert werden der Auf- und Ausbau unternehmensübergreifender, nachfrageorientierter, innovativer Netzwerkstrukturen, die insbesondere branchenübergreifende Kooperationen zur Weiterentwicklung der Leitthemen des Masterplans Gesundheitswirtschaft 2030 berücksichtigen. Weiterhin werden Marketingmaßnahmen und gezielte Werbung für die Gesundheitswirtschaft des Landes, für regionale Produkte sowie Angebote und Dienstleistungen der Branche, die neue Kundengruppen national und international gewinnen, unterstützt.

„Es gibt einen wachsenden Bedarf nach Produkten und Dienstleistungen aus der Gesundheitswirtschaft. Das liegt unter anderem an demografischen Veränderungen und einem steigenden Gesundheitsbewusstsein. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der in der Branche tätigen Firmen zu stärken, somit bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue Stellen zu schaffen“, sagte Meyer.

 Das Projekt ist in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Die Projektinhalte müssen dabei unmittelbar der weiteren Entwicklung der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern dienen. Die Projektergebnisse sind auf regionaler Ebene in Mecklenburg-Vorpommern oder für das gesamte Bundesland zu nutzen. Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit entsprechendem Bezug zur Gesundheitswirtschaft und Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Soweit es sich um Unternehmen handelt, gilt die jeweils gültige Definition der Europäischen Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt und besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber 150.000 Euro. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 2 Jahre.

Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Bewerbungsformular, in dem unter anderem Informationen zu Projektinhalt, Finanzierung, Erfahrungen, Kompetenzen und Referenzen des Bewerbers anzugeben sind. Anmeldeschluss für den Wettbewerb ist der 16. Februar 2024, 14.00 Uhr. Das Bewerbungsformular steht auf den Internetseiten der BioCon Valley® GmbH unter https://ideen.bioconvalley.org/.

Die Gesundheitswirtschaft ist in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren ein stabiler, krisenfester Wachstumsfaktor mit mehr als 160.000 Erwerbstätigen. Nach aktuellen Daten weist die Branche eine Wertschöpfung von insgesamt ca. 6,5 Mrd. Euro aus. Das entspricht fast 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes.

Rückgrat der Gesundheitswirtschaft in M-V bleibt zwar nach wie vor die medizinische Versorgung, aber der Anteil der mittelständisch geprägten industriellen Gesundheitswirtschaft (u.a. Produktion, Vertrieb und Großhandel von Humanarzneimitteln, Medizintechnik und Medizinprodukten) in Mecklenburg-Vorpommern wächst stetig. Dies ist umso bedeutender, da Medizinprodukte und Medizintechnik Wachstumstreiber im Hinblick auf Wertschöpfung, Beschäftigung und Export sind.

Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern

Schulte: Land punktet mit Standortvorteilen – moderne Infrastruktur und hervorragend ausgebaute Gewerbegebiete

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte ist für drei Tage nach Süddeutschland gereist. Gemeinsam mit Vertretern der Landeswirtschaftsfördergesellschaft „Invest in MV“ wirbt Staatssekretär Schulte für den Investitions- und Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern.

Zudem nimmt er an der Veranstaltung „Gipfeltreffen der Weltmarktführer“ in Schwäbisch Hall teil. „Wir können mit unseren Standortvorteilen punkten. Dazu zählen beispielsweise die strategisch gute Lage im Ostseeraum mit Brückenfunktion nach Nord- und Osteuropa und gleichzeitig die Nähe zu den Ballungsräumen Hamburg, Berlin, Stettin, Kopenhagen und den Ostseeanrainern.

Dazu kommen eine moderne Infrastruktur und hervorragend ausgebaute Gewerbegebiete, vor allem an der Kaikante. Diese Standortfaktoren machen unser Land für Investoren interessant“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Wirtschaftsstaatssekretär Schulte führt unter anderem Gespräche mit Unternehmen aus den Bereichen Energie, Kunststoff Compounds, Healthcare, Brennstoffzellensysteme und Biotechnologie.

„Wir setzen in Mecklenburg-Vorpommern auf eine moderne, international wettbewerbsfähige und klimafreundliche Industrie. Deshalb werden wir Ansiedlungen und Erweiterungen von Unternehmen weiter offensiv unterstützen. In den vergangenen Jahren ist es bereits gelungen, Unternehmen aus Süddeutschland wie beispielsweise die Topregal GmbH in Pasewalk und die Schottel GmbH in Wismar erfolgreich von Mecklenburg-Vorpommern als modernen Investitionsstandort zu überzeugen.

Den Weg gehen wir weiter. Dabei haben wir vor allem kleine und mittlere Unternehmen im Blick, die gut in das Wirtschaftsgefüge unseres Landes passen“, sagte Schulte.

In Mecklenburg-Vorpommern gehören etwa 99,5 Prozent aller Unternehmen des Landes quantitativ zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Unternehmen stehen für etwa 79,4 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Quelle: Mittelstandsbericht Mecklenburg-Vorpommern 2021).

Im Jahr 2023 (Stand Anfang Dezember) wurden für 59 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft insgesamt rund 33 Millionen Euro Zuschüsse bewilligt. Dadurch können Investitionen in Höhe von rund 246,7 Millionen Euro realisiert werden.

Nach Abschluss aller Vorhaben werden rund 550 Arbeitsplätze neu entstanden und über 1.500 Arbeitsplätze gesichert sein. Wichtige Ansiedlungen und Erweiterungen waren beispielsweise die Birkenstock Injections GmbH in Pasewalk. Im September 2023 erfolgte die Betriebsaufnahme im neuen Werk; seitdem wird dort modernes Schuhwerk produziert.

Langfristig sollen vor Ort 400 Arbeitsplätze entstehen. Zudem hat das Unternehmen Ypsomed Produktion GmbH in Schwerin eine Erweiterung der Produktionsstätte vorgenommen. Produziert werden an dem neuen Standort Bauteile für Pens, Autoinjektoren und Pumpensysteme.

Diese werden im Anschluss mit Zulieferteilen zu fertigen Endprodukten montiert. Auch die TecMed GmbH in Schwerin hat eine Betriebsstätte zur Produktion von innovativen Insulinpods errichtet.

Ausweitung der Kormoranverordnung M-V

Backhaus: rechtliche Möglichkeiten beim Kormoran bereits voll ausgeschöpft

Schwerin – Anlässlich eines Antrags der Opposition im Landtag zur Ausweitung der Kormoranverordnung M-V widerspricht Umweltminister Dr. Till Backhaus. Laut Minister sei die Verordnung bereits umfassend und schöpfe alle rechtlichen Möglichkeiten aus, die über eine Verordnung angewendet werden können.

„Soweit der vorliegende Antrag darauf abstellt, dass mit Blick auf den günstigen Zustand der Kormoranpopulation die Kormoranverordnung anzupassen sei, bitte ich zu berücksichtigen, dass eine Kormoranverordnung auf Grundlage Bundesnaturschutzgesetzes nicht pauschal auf eine Reduzierung der Kormoranpopulation ausgerichtet werden kann. Die mit einer solchen Verordnung legitimierten Maßnahmen müssen vielmehr erforderlich und geeignet sein, um konkret belegbare fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden“, so Backhaus.

Bereits in der Verordnung berücksichtig sind nach Ausführung des Ministers alle außerhalb von Naturschutzgebieten und Nationalparken gelegenen fischereiwirtschaftlich genutzten Binnengewässer und Teichanlagen und somit auch Orte fischereiwirtschaftlich genutzter Binnengewässer, an denen die im Antrag angesprochenen Aalbesatzmaßnahmen durchgeführt werden.

Hier können Kormorane in der Zeit vom 1. August bis zum 31. März geschossen werden. Nicht am Brutgeschäft beteiligte immatur gefärbte Kormorane, die als solche sicher erkannt werden, können dort sogar ganzjährig geschossen werden. Auch ist es in den genannten Bereichen und im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. März gestattet, die Neugründung von Brutkolonien durch Störungen in der Koloniebildungsphase zu verhindern.

Für Küstengewässer konnte hingegen keine hinreichend untersetzte Ableitung für den Nachweis konkreter erheblicher oder ernster fischereiwirtschaftlicher Schäden erbracht werden, so dass diese im Rahmen der Kormoranverordnung M-V nicht berücksichtigt werden konnten.

Sollten jedoch Fälle vorliegen, die eine Entnahme von Kormoranen notwendig machten, bestehe neben der Kormoranverordnung immer auch die Möglichkeit, Ausnahmeanträge zu stellen, betont der Minister:

„Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, entsprechend begründete Ausnahmeanträge im Einzelfall zu stellen für Fallkonstellationen, welche nicht durch die Kormoranverordnung M-V abgedeckt werden. In den vergangenen Jahren wurden für zwei Fischteichanlagen entsprechende Anträge (zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden) gestellt und genehmigt, da hier aufgrund der Lage in Schutzgebieten nicht die Voraussetzungen nach der Kormoranverordnung vorlagen, jedoch der Nachweis für konkrete fischereiwirtschaftliche Schäden gleichwohl erbracht werden konnte.“

Die Gesamtsituation werde aber auch künftig weiterhin im Blick behalten und entsprechenden Prüfungen unterzogen, so dass bei sich ändernden Rahmenbedingungen auch Anpassungen der Rechtsgrundlagen erwogen werden können, verspricht Dr. Backhaus.

In den letzten fünf Jahre verlief die Entwicklung dieses Brutbestandes in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:

  • Jahr 2019 – 15.133 Brutpaare in 17 Kolonien,
  • Jahr 2020 – 13.207 Brutpaare in 19 Kolonien,
  • Jahr 2021 – 10.740 Brutpaare in 20 Kolonien,
  • Jahr 2022 – 11.085 Brutpaare in 23 Kolonien,
  • Jahr 2023 – 12.794 Brutpaare in 22 Kolonien.

Anwendungszentrum Wasserstoff

Schulte: Durch Entwicklung zu einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft entstehen neue wirtschaftliche Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern

Warnemünde – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat sich heute beim Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik (IGP) in Warnemünde über die aktuellen Entwicklungen des Anwendungszentrums Wasserstoff informiert.

„Am Standort entsteht eine Forschungsinfrastruktur zum Thema Wasserstoff, die langfristig auch Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen soll für eigene Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Insbesondere durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft entstehen neue wirtschaftliche Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern. Das unterstützen wir, unter anderem mit Förderungen des Anwendungszentrums Wasserstoff“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Das Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik (IGP) hat im August 2023 die ehemaligen Räumlichkeiten der Caterpillar Motoren Rostock GmbH (CAT) bezogen. Das Anwendungszentrum Wasserstoff ist Teil des Gesamtvorhabens Forschungsfabrik Wasserstoff, in dem Konzepte und Lösungen für die emissionsarme beziehungsweise emissionsfreie Schifffahrt entwickelt werden sollen.

Die aus der praxisorientierten Forschung hervorgehenden Funktionsmuster sollen im späteren Verlauf in Verbundprojekten mit regionalen Unternehmen zu Prototypen weiterentwickelt werden. Das Anwendungszentrum wird nun über mehrere Jahre in zwei Umsetzungsphasen und an zwei Standorten realisiert werden. In Umsetzungsphase 1 soll das Interim Anwendungszentrum entstehen. Diese erste Phase umfasst die Erweiterung der Ausstattung der Infrastruktur, die nach Baufertigstellung auch in der Umsetzungsphase 2 Verwendung finden soll. Umsetzungsphase 2 beinhaltet den Neubau der Versuchshallen. Nach Fertigstellung sollen Teile der Ausstattung in den Neubau umziehen.

Die Gesamtinvestition für das Anwendungszentrum beträgt rund 9,9 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium plant bei Vorlage aller Unterlagen eine Förderung in Höhe von 9,9 Millionen Euro aus Landesmitteln.

Die Forschungsschwerpunkte des Fraunhofer Instituts für Großstrukturen in der Produktionstechnik bilden ingenieurtechnische Aufgabenstellungen aus maritimen und anderen Bereichen der Industrie. Die wissenschaftlichen Kompetenzen umfassen Fertigungstechnik, Automatisierungstechnik, Qualitätstechnik, Organisationstechnik sowie Funktionsmusterbau, Messtechnik und Prüftechnik unter anderem für die Geschäftsfelder Schiffe und Offshore, Bauwesen, Stahlbau sowie Flugzeug- und Schienenfahrzeugbau. Derzeit sind über 200 wissenschaftliche und technische Mitarbeitende am Institut beschäftigt, dazu kommen etwa 100 wissenschaftliche Hilfskräfte.

Planungsleistungen für Gewerbegebiete

Planungsleistungen für Gewerbegebiet Grevesmühlen/Upahl können starten / Schulte: Höchste Klimaschutz-Maßstäbe werden angesetzt – Fläche soll langfristig „Grünes Gewerbegebiet“ werden

Grevesmühlen – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat heute einen Fördermittelbescheid an die Stadt Grevesmühlen übergeben. Dabei geht es um Planungs- und Beratungsleistungen für die Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes Grevesmühlen/Upahl. „Die Stadt Grevesmühlen und die Gemeinde Upahl haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam ein neues Gewerbegebiet auszuweisen. Bei jeder Neuausweisung von Gewerbegebieten sollten höchste Maßstäbe aus Sicht des Klimaschutzes angelegt werden. Das wird hier vor Ort geschehen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Der Standort mit einer Fläche von rund 42 Hektar ist im Landesraumentwicklungsprogramm für die Ansiedlung klassischer Industrie- und Gewerbeunternehmen festgelegt. Die Entwicklung erfolgt in interkommunaler Zusammenarbeit der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde Upahl und zielt auf ein 100%ige Versorgung des Gewerbegebietes aus lokal generierter erneuerbarer Energie ab. „So soll vor Ort ein sogenanntes ´Grünes Gewerbegebiet´ entstehen. Dann müssen mehr als 50 Prozent erneuerbare Energien vor Ort genutzt werden“, sagte Schulte.

Die Erschließung von Gewerbegebieten kann aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), der Infrastrukturrichtlinie, gefördert werden. Bei der Ausweisung von Gewerbegebieten wird unter Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien ein erhöhter Fördersatz von bis zu 90 Prozent gewährt. Darüber hinaus ist die Förderung eines G³-Koordinators möglich, der die Zusammenarbeit der Unternehmen, Kommunen und weiterer Akteure (z. B. Energieversorger) in den Gewerbegebieten unterstützt.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 766.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 575.000 Euro.

Mit dem Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in MV“ hat das Land eine Initiative gestartet, um Erneuerbare-Energie-Konzepte in Gewerbegebieten modellhaft zu erproben. Ein Anforderungskatalog enthält Kriterien für die Vergabe des Labels „Grünes Gewerbegebiet“. Entscheidend sind eine erneuerbare Energieversorgung sowie das Engagement von Kommune und Unternehmen vor Ort. Die Beantragung der Zertifizierung ist freiwillig, denn nur so werden die Planungshoheit der Gemeinde sowie die unternehmerische Verantwortung geachtet.

Das Label kann nur für bestehende Gewerbegebiete vergeben werden. Um zu wissen, ob mehr als 50 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden, werden die Energiewerte der einzelnen Unternehmen miteinander verrechnet. Das Label „Grüne Gewerbegebiete – natürlich erfolgreich“ ist als Wort-Bild-Marke beim Bundespatentamt geschützt.

Für die Zertifizierung eines „Grünen Gewerbegebietes“ wird zwischen drei Basiskriterien – erneuerbare Energieversorgung; Maßnahmen zur Verbesserung des Energiemanagements und Steigerung der Energieeffizienz sowie Bewusstseinsbildung im Bereich des nachhaltigen Flächenmanagements und Zusatzqualifikationen unterschieden. Die Zusatzqualifikationen spezifizieren die Ausrichtung des Gewerbegebietes und spiegeln die lokalen Bedingungen wider. Hierzu zählen beispielsweise die gemeinsame Nutzung und Verwaltung von Infrastrukturen; die gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen sowie eine nachhaltige Verkehrsplanung oder Flächenreduzierung bei der Flächeninanspruchnahme.