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Kategorie: Wirtschaft

Public Corporate Governance Kodex für M-V

Schwerin – Bereits im November 2022 hat sich das Kabinett auf die Einführung des Kooperativen Beteiligungsmanagements verständigt. Die Gesellschafterrechte werden künftig nicht mehr dezentral von den fachlich zuständigen Ministerien wahrgenommen, sondern im Finanzministerium gebündelt.

„Mit dem neuen kooperativen Beteiligungsmanagement können wir gemeinsam mit unseren Beteiligungen in Mecklenburg-Vorpommern den Klimawandel und den demografischen Wandel besser bewältigen. Dies stellt einen wichtigen Meilenstein zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes dar“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Vor dem Hintergrund hat das Kabinett heute den Public Corporate Governance Kodex für Mecklenburg-Vorpommern beschlossen und das Beteiligungshandbuch genehmigt. Im Beteiligungshandbuch werden die unterschiedlichen Funktionen und Verantwortlichkeiten der einzelnen Organe der Landesbeteiligungen detailliert beschrieben und das kooperative Handeln definiert. Zudem werden standardisierte Verfahren festgelegt, welche die Steuerung der Landesbeteiligungen wesentlich effizienter gestalten und insgesamt erleichtern. Durch die Einführung des im Beteiligungshandbuch enthaltenen Public Corporate Governance Kodex und den Regelungen für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung schließt Mecklenburg-Vorpommern zu vielen anderen Bundesländern, dem Bund sowie kommunalen Beteiligungsverwaltungen auf.

„Mit dem Public Corporate Governance Kodex für Mecklenburg-Vorpommern ist heute ein weiterer großer Schritt beim Paradigmenwechsel in der Beteiligungspolitik des Landes vollzogen worden. Das Beteiligungshandbuch stellt ein echtes Nachschlagewerk für alle handelnden Akteure dar – sowohl für die Ministerien als auch für die Landesbeteiligungen selbst. In Kombination mit entsprechenden Regelungen zu adäquaten Kontrollmaßnahmen und einem hohen Maß an Transparenz wird zudem das öffentliche Vertrauen in die Unternehmen des Landes sowie in die Entscheidungen aus Verwaltung und Politik gestärkt, womit das Land seiner besonderen Verantwortung gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird“, so Geue.

Das Beteiligungshandbuch wird in dieser Form erstmalig veröffentlicht. Es wird künftig regelmäßig redaktionell geprüft und bei Bedarf angepasst.

Schwesig wirbt am 1. Mai für mehr Tariflohn

Rostock – Für mehr Tariflohn und das von der Landesregierung geplante Vergabe- und Tariftreuegesetz hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute auf der DGB-Kundgebung zum 1. Mai in Rostock geworben.

„Die Menschen in unserem Land leisten genauso gute Arbeit wie ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Teilen Deutschlands. Und deshalb haben sie auch gleiche Löhne verdient“, sagte die Ministerpräsidentin in ihrer Rede.

Das Land befinde sich in einem zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte. „Wer Fachkräfte will, muss sie ordentlich bezahlen und gute Arbeitsbedingungen bieten“, sagte die Ministerpräsidentin.

Viele Unternehmen im Land hätten das längst erkannt. „Unser Ziel sind gute und faire Löhne. Und deshalb finden wir es gut, dass in unserem Land inzwischen eine ganze Reihe von Unternehmen Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Es dürfen aber gerne noch mehr sein. Der beste Weg zu guten Löhnen ist eine höhere Tarifbindung.“

Schwesig warb in ihrer Rede für das geplante Vergabe- und Tariftreugesetz. Es sieht vor, dass Unternehmen bei der Erfüllung von öffentlichen Aufträgen des Landes und der Kommunen mindestens Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen müssen. „Wir schützen mit diesem Gesetz auch die vielen Unternehmen in unserem Land, die längst auf gute Löhne und familienfreundliche Arbeitsbedingungen setzen. Sie sind nämlich nicht länger gegenüber der Billigkonkurrenz im Nachteil, Dieses Gesetz liegt auch im Interesse von erheblichen Teilen der Wirtschaft unseres Landes“, sagte die Ministerpräsidentin. Der Entwurf der Landesregierung wird im Mai in den Landtag eingebracht.

Der 1 Mai sei traditionell der Tag der Gewerkschaften. Die Landesregierung setze auch in Zukunft auf eine enge Partnerschaft. „Wir haben gemeinsame Ziele. Wir arbeiten daran, dass unser Land wirtschaftlich vorankommt. Wir sorgen dafür, dass Arbeitsplätze in unserem Land gesichert werden und neue entstehen. Und wir kämpfen gemeinsam für ein höheres Lohnniveau“, so die Ministerpräsidentin.

Wichtige Vorhaben für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien von der Landesregierung bereits umgesetzt worden. So ist nach der Kita auch der Ferienhort beitragsfrei gestellt worden. Mit dem Internationalen Frauentag hat Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Feiertag erhalten.

Hilfe für Wohnungsunternehmen

Schwerin – Mit den aktuell stark gestiegenen Energiekosten sind erhebliche Belastungen in Bezug auf die Zahlungsfähigkeit von Wohnungsunternehmen verbunden. Da die Wohnungsunternehmen den Energieversorgern bereits jetzt die höheren Energiekosten als Abschläge zahlen müssen, ihren Mietern diese erhöhten Umlagen aber erst im kommenden Jahr mit der Nebenkostenabrechnung weiterreichen können und bis dahin die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter auf Grundlage der deutlich geringeren Energiekosten der Vergangenheit berechnet werden, kann dies einzelne Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften in wirtschaftliche Schieflagen bringen. Die Landesregierung sichert deshalb mit insgesamt fünf Millionen Euro das 1,1 Milliarden Euro schwere Härtefallprogramm ab, das der Bund für diese Fälle aufgelegt hat.

„Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine stehen Deutschland und Europa vor großen Herausforderungen bei der Energieversorgung. Mit einem Härtefallfonds ermöglichen wir Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, bei denen trotz Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse vorübergehende finanzielle Belastungen bestehen, die Aufnahme von Betriebsmittelkrediten. Damit können kurzfristig finanzielle Engpässe zwischen zum Beispiel Einkauf und Bezahlung von Energie und Eingang der Mietzahlungen überbrückt werden“, sagte Landesbauminister Christian Pegel.

Er wies zugleich darauf hin, dass bislang keine Fälle im Land bekannt seien, dass Wohnungsunternehmen infolge der Energiemarktturbulenzen in eine solche besondere Notlage geraten seien. „Wir wollen aber für den schlimmsten Fall der Fälle vorbereitet sein und haben deshalb gehandelt“, so der Minister.

„Die sozialen Vermieter haben ihren Mieterinnen und Mietern versprochen, dass niemand seine Wohnung verliert, sollte sie oder er die gestiegenen Energiekosten nicht tragen können“, sagte Andreas Breitner, Direktor des Verbands Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), der in M-V 146 Wohnungsgenossenschaften sowie kommunale und sozialorientierte privaten Wohnungsunternehmen vertritt.

„Das Härtefallprogramm von Bund und Land hilft unseren Unternehmen, dieses Versprechen einzuhalten. Das ist im Sinne alle: dem Menschen im Land und den Unternehmen, die vor allem im ländlichen Raum wichtige wirtschaftliche Anker sind. Man darf nicht vergessen: unsere Wohnungsunternehmen bieten ja nicht nur den Menschen zu bezahlbaren Mieten ein sicheres und schönes Zuhause. Sie sind als Wirtschaftsunternehmen zugleich unverzichtbarer Auftraggeber für viele kleine regionale Handwerksbetriebe. Geriete eines unserer Unternehmen auf Grund gestiegener Heizkosten unverschuldet in eine Schieflage, hätte das Auswirkungen aus die gesamte Region“, so VNW-Direktor Andreas Breitner und ergänzt:

„Zu guter Letzt: Soziale Vermieter sind für eine Kommune von großer wirtschaftlicher Bedeutung und sorgen zudem für ‚positive Wohlfahrtseffekte‘. Am Gemeinwohl orientierte Vermieter sorgen ja nicht nur für bezahlbare Mieten. Sie arbeiten mit der örtlichen Wirtschaft zusammen, beauftragen Bauunternehmen, Handwerker oder Dienstleister und sichern damit Arbeitsplätze.“

„Die Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Wohnungsunternehmen ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Die vorgesehenen Liquiditätshilfen für mögliche künftige Notlagen bei Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sind eine wichtige Unterstützungsleistung, um mögliche Schäden oder Nachteile, die die Wohnungsunternehmen treffen könnten, abzuwenden“, sagte Bauminister Pegel und führte weiter aus: „Damit tragen wir auch unserem Ziel Rechnung, dauerhaft das bezahlbare Wohnen als eines der zentralen Interessen der Menschen und Unternehmen in unserem Land zu gewährleisten.“

Arbeitsmarkt April 2023 in M-V

Meyer: Dynamische Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt – Mindestarbeitsbedingungen weiter verbessern – Kurzarbeit deutlich weniger gefragt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im April deutlich gesunken. Im Vergleich zum Vormonat März sank die Zahl um 3.000 Arbeitslose (-4,6 Prozent) ab. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,8 Prozent. Insgesamt sind aktuell 63.400 Menschen arbeitslos. „Der Arbeitsmarkt erweist sich als dynamisch. Das allmähliche Hochfahren im Tourismus in diesem Jahr macht sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Unternehmen suchen Arbeitskräfte insbesondere auch im Gastgewerbe, im verarbeitenden Gewerbe und im Handel“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2022 ist die Zahl der Arbeitslosen um 6.500 (11,5 Prozent) gestiegen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer machte deutlich, dass die Rufe nach mehr gesetzlichen Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen lauter werden. „Das ist zunehmend eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern bei der öffentlichen Auftragsvergabe den Vergabemindestlohn an die mindestens tarifgleiche Vergütung und Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen koppeln. Wir modernisieren diesbezüglich das Vergaberecht. Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge“, erläuterte Minister Meyer auch im Vorfeld des Tags der Arbeit (1. Mai). Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag im Kabinett beschlossen.

Auch die Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ist in Mecklenburg-Vorpommern stärker auf das Kriterium der Tarifbindung oder mindestens tarifgleichen Vergütung ausgerichtet. „So haben wir die Förderung neugestaltet und eine Bonusförderung bei Tarifbindung und bei der Zahlung von ´guten Löhnen´ eingeführt. Zudem werden Anstrengungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben honoriert“, betonte Minister Reinhard Meyer. Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 2023 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 645 Beschäftigte in 58 Betrieben in Kurzarbeit. „Es ist gut, dass das Instrument der Kurzarbeit weiter zum Einsatz kommt. Die Nachfrage ist inzwischen deutlich gesunken. Das spricht für eine Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend. Im Januar 2022 waren – pandemiebedingt – 21.663 Beschäftigte in 3.198 Betrieben in Kurzarbeit.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im April deutlich gesunken. Im Vergleich zum Vormonat März sank die Zahl um 3.000 Arbeitslose (-4,6 Prozent) ab. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,8 Prozent. Insgesamt sind aktuell 63.400 Menschen arbeitslos. „Der Arbeitsmarkt erweist sich als dynamisch. Das allmähliche Hochfahren im Tourismus in diesem Jahr macht sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Unternehmen suchen Arbeitskräfte insbesondere auch im Gastgewerbe, im verarbeitenden Gewerbe und im Handel“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2022 ist die Zahl der Arbeitslosen um 6.500 (11,5 Prozent) gestiegen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer machte deutlich, dass die Rufe nach mehr gesetzlichen Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen lauter werden. „Das ist zunehmend eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern bei der öffentlichen Auftragsvergabe den Vergabemindestlohn an die mindestens tarifgleiche Vergütung und Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen koppeln. Wir modernisieren diesbezüglich das Vergaberecht. Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge“, erläuterte Minister Meyer auch im Vorfeld des Tags der Arbeit (1. Mai). Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag im Kabinett beschlossen.

Auch die Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ist in Mecklenburg-Vorpommern stärker auf das Kriterium der Tarifbindung oder mindestens tarifgleichen Vergütung ausgerichtet. „So haben wir die Förderung neugestaltet und eine Bonusförderung bei Tarifbindung und bei der Zahlung von ´guten Löhnen´ eingeführt. Zudem werden Anstrengungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben honoriert“, betonte Minister Reinhard Meyer. Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 2023 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 645 Beschäftigte in 58 Betrieben in Kurzarbeit. „Es ist gut, dass das Instrument der Kurzarbeit weiter zum Einsatz kommt. Die Nachfrage ist inzwischen deutlich gesunken. Das spricht für eine Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend. Im Januar 2022 waren – pandemiebedingt – 21.663 Beschäftigte in 3.198 Betrieben in Kurzarbeit.

Arbeitsmarkt im April 2023

Nürnberg – „Die Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt bleibt auch im April schwach. Einer der Gründe dafür ist die träge Konjunktur. Insgesamt befindet sich der Arbeitsmarkt aber in einer stabilen Verfassung“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im April: -8.000 auf 2.586.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +276.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,7 Prozent

Im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im April 2023 gegenüber dem Vormonat auf 2.586.000 gesunken. Der Rückgang fiel mit 8.000 schwach aus. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen daher um 24.000 zugenommen. Verglichen mit dem April des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 276.000 höher. Auch ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich angestiegen, allerdings weniger stark.

Die Arbeitslosenquote liegt im April 2023 wie im März bei 5,7 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,7 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 2,9 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 18.000 gestiegen. Sie lag im April 2023 bei 3.445.000 Personen. Das waren 389.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung um 34.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 24. April für 36.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 162.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat die Inanspruchnahme im Februar wieder etwas zugenommen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 56.000 gestiegen. Mit 45,72 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 449.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Januar auf Februar 2023 um 46.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Februar nach Hochrechnungen der BA um 371.000 auf 34,61 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,41 Millionen Personen hatten im Februar 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 278.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,17 Millionen ausschließlich und 3,25 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im April waren 773.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 79.000 weniger als vor einem Jahr. Die gemeldete Kräftenachfrage befindet sich seit Frühsommer vergangenen Jahres saisonbereinigt in einem Abwärtstrend. Insgesamt zeigt sich der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen aber noch auf vergleichsweise hohem Niveau.

Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im April 2023 um 1 Punkt auf 124 Punkte. Der Abstand des Stellenindex zum Vorjahresmonat vergrößerte sich auf -14 Punkte.

768.000 Personen erhielten im April 2023 Arbeitslosengeld, 51.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.915.000. Gegenüber April 2022 war dies ein Anstieg um 375.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2022 bis April 2023 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 336.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 3.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im April noch 181.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 472.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 6.000 mehr als vor einem Jahr. 290.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Spargelanbauer verhalten optimistisch

Güstrow – Trotz der Kostensteigensteigerungen bei allen Produktionsmitteln blicken die Spargelanbauer in Mecklenburg-Vorpommern der kommenden Saison verhalten optimistisch entgegen:

„Während die vergangene Spargelsaison noch ganz unter dem unmittelbaren Schock des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stand, der hochpreisige Saisonartikel Spargel infolge der hohen Inflationsrate zum Luxusgut wurde und viele Betriebe früh aus der Saison ausgestiegen sind, gehen wir in diesem Jahr davon aus, dass wir das Edelgemüse bis zum Ende der Stechperiode am 24. Juni wieder zu moderaten Preisen genießen können.

Da die Angebots- und damit Preisentwicklung im Wesentlichen vom Wetter abhängt, wird es für die Spargelanbauer vor allem darum gehen, Angebotsspitzen zu strecken. Das Folienmanagement der Spargeldämme ist dabei das maßgebliche Instrument zur Ertragssteuerung. Schwarze Folie erwärmt die Dämme, weiße Folie reflektiert die Sonneneinstrahlung und verzögert so die allzu schnelle Erwärmung des Bodens. Darüber hinaus kann durch die Wahl früher, mittelfrüher und später Sorten das Angebot etwas gestreckt werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute auf dem Hof der Mecklenburger Frische GmbH in Gülzow-Püzen bei Güstrow, wo er gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Rostock, Sebastian Constien, und Unternehmenschef Sebastian Böckmann die diesjährige Spargelsaion offiziell eröffnete.

Im Jahr 2022 wurde in Mecklenburg-Vorpommern weißer Spargel auf einer Fläche von ca. 156 Hektar angebaut. Es wurden rund 616 Tonnen gestochen, was einem Durchschnittsertrag von 3,9 Tonnen pro Hektar entspricht. Deutschlandweit waren es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa 110.300 Tonnen Spargel auf rund 21.300 Hektar. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019, das gleichzeitig so etwas wie das Zenitjahr im deutschen Spargelanbau war, ist das ein Flächenrückgang von rund 15 Prozent in M-V und von rund 7,5 Prozent bundesweit. Auch die Erträge (-12 % in M-V und -15 Prozent in Deutschland) sind rückläufig.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde kurz vor Ostern der erste Spargel geerntet: „Diese erste Freilandware stammt aus Spargeldämmen die durch die Bedeckung mit Folien und Minitunnel geschützt werden, um die Ernte zu verfrühen. Selbst nur wenig Sonnenschein führt darunter sehr schnell zu einem Anstieg der Bodentemperatur und lässt die Sprossen aus den Spargelwurzeln wachsen. Wegen der höheren Kosten ist dieses Anbausystem allerdings nur dazu geeignet, eine begrenzte Anbaufläche zu verfrühen“, erläuterte der Minister.

Traditionell seien die  Preise für die ersten Spargelstangen höher, sagte er weiter. Das hänge mit den insgesamt gestiegenen Produktionskosten, aber auch mit dem neuen Mindestlohn zusammen. Dieser beträgt seit dem 1. Oktober 2022 12,00 Euro pro Stunde, was einer Lohnsteigerung von 22 Prozent gegenüber dem Mindestlohn (9,82 Euro/Stunde) in der letztjährigen Spargelsaison entspricht. Nach den Wirren der Corona-Jahre sei die Verfügbarkeit von Saisonarbeitnehmern aus Mittelosteuropa, vor allem aus Bulgarien, Polen und Rumänien, laut Minister Backhaus gesichert.

Die Spargelstangen in Klasse I zu Preisen werden aktuell zwischen 9 bis 12 Euro/kg angeboten, sagte er weiter. Im Jahr 2022 betrug der saisonale Durchschnittspreis für Spargel 8,62 Euro/kg. Das waren vier Prozent weniger als im Jahr 2021. „Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher bevorzugen den Spargel aus der Region, weil sie wissen wollen, wo er herkommt und wer ihn anbaut. Vor allem der Einkauf direkt bei Erzeuger garantiert tagesfrische Qualität“, betonte der Minister. Deutlich vorn in der Gunst der Bevölkerung liege dabei der weiße Spargel mit einem Kilogramm Einkaufsmenge pro Kopf, gefolgt von grünem Spargel mit lediglich 0,15 Kilogramm pro Kopf.

Bundes-Förderung für Wasserstoff-Projekt

Meyer: Heimische Produktion und regionale Nutzung von Wasserstoff gleichermaßen aufbauen und so nachhaltige Wertschöpfung generieren

Stralsund – Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist „HyPerformer Region“ – das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am Mittwoch das Vorhaben „H2-Projektregion Rügen-Stralsund“ für eine Förderung ausgewählt.

„Das ist eine hervorragende Nachricht für Mecklenburg-Vorpommern. Die Wasserstoffwirtschaft hat bei uns im Land großes Potential. Mit dem Vorhaben wird die heimische Produktion von Wasserstoff und seine regionale Nutzung aufgebaut und für eine klimaschonendere Mobilität gleichermaßen unterstützt. So kann es gelingen, eine nachhaltige Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern auszubauen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Landkreis Vorpommern-Rügen hatte sich gemeinsam mit seinen Partnern SWS Stadtwerke Stralsund GmbH, Energiewerk Rügen eG, Hypion GmbH, VVR mbH, FWOL GmbH, Grimmener Spezitrans & Service GmbH, Hochschule Stralsund und der Stadt Stralsund beworben.

Der eingereichte Projektvorschlag zielt darauf ab, die Wasserstoffwirtschaft im Landkreis Vorpommern-Rügen aufzubauen und gleichzeitig den Einsatz von grünem und regional erzeugtem Wasserstoff in der Mobilität zu fördern. Durch die Betankung von Brennstoffzellenbussen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie von LKWs im Schwerlastverkehr und durch die Belieferung von Versorgerschiffen, die Wartungsteams zu in der Ostsee gelegenen Offshore-Windparks bringen, wird ein Beitrag zur Dekarbonisierung geleistet werden.

Die Stadtwerke Stralsund werden den grünen Wasserstoff mittels Elektrolyse aus Wind- und PV-Strom produzieren und in unmittelbarer Nähe wird eine Tankstelle entstehen, die über eine Gasleitung verbunden als H2-Hub sowohl lokale Fahrzeuge als auch weiter entfernte Verbraucher versorgen kann.

Die Abwärme wird der Quartiersversorgung als grüne Fernwärme dienen und helfen, das Vorhaben via Sektorenkopplung wirtschaftlich tragfähig zu machen. Insgesamt waren für das Projekt Fördermittel von 13,85 Millionen Euro beantragt bei einer Gesamtinvestition von mindestens 25,06 Millionen Euro.

 Die HyPerformer-Förderung richtet sich an regionale Projektkonsortien, die bereits über Feinkonzepte zum Einsatz von Wasserstofftechnologien verfügen und nun einen Rollout der Technologie anstreben. Auslobende Institution des HyLand Wettbewerbs ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

Für die Durchführung des Wettbewerbs im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) sind die Programmgesellschaft NOW GmbH und der Projektträger Jülich zuständig. Die NOW übernimmt die fachliche Betreuung im Zusammenhang mit der programmatischen Ausrichtung und der PtJ die fachliche Betreuung zur Umsetzung des Wettbewerbs unter Berücksichtigung der förderrechtlichen Bestimmungen.

Treffen der Schülerfirmen

Oldenburg: Neue Fachkoordinatorin unterstützt Schülerfirmen

Güstrow – Nach einer langen Auszeit u. a. aufgrund der Corona-Pandemie haben sich Schülerfirmenbegleiterinnen und -begleiter in Mecklenburg-Vorpommern zu einem Austausch in Güstrow getroffen. Bei einer gemeinsamen Veranstaltung der Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie Waren/Müritz (RAA Mecklenburg-Vorpommern) und des Bildungsministeriums haben die 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erörtert, wie bestehende Schülerfirmen unterstützt und neue Schülerfirmen aufgebaut werden können.

„Schülerfirmen vermitteln auf vielfältige praktisch-anschauliche Weise Verantwortungsbewusstsein und betriebswirtschaftliches Grundwissen. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen in den Schülerfirmen erwerben, sind für ihre berufliche Orientierung und ihre Persönlichkeitsentwicklung von großem Wert. Es ist wichtig, dass wir gemeinsam Schülerfirmen zu neuem Leben erwecken und bestehende Firmen tatkräftig unterstützen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Lehrkräfte, die Schülerfirmen vor Ort betreuen, haben sich mit der RAA-Beauftragten für Schülerfirmen, Konni Fuentes, und Bildungsministerin Simone Oldenburg zudem darüber ausgetauscht, wie effektive Unterstützungsstrukturen im Land aufgestellt sein müssen, damit die Schülerfirmen erfolgreich arbeiten können. Ihre Erfahrungen und ihr Wissen sollen in ein Konzept einfließen, um Schülerfirmen zu stärken.

Infolge der Corona-Pandemie und damit durch den Wegfall der Unterstützungsstrukturen mussten viele Schülerfirmen ihren Betrieb einstellen. Um den Neustart und die Weiterführung bestehender Firmen zu unterstützen, hatte sich das Land dafür eingesetzt, die Stelle einer Landesfachkoordinatorin zu schaffen.

Schülerfirmen sind eine besondere Form schulischer Projektarbeit, in der Schülerinnen und Schüler eigene Geschäftsideen selbstständig umsetzen. Unter dem Dach der Schule produziert und verkauft die Schülerfirma Produkte oder bietet Dienstleistungen in der Schule oder deren Umfeld an. Ende vergangenen Jahres gab es rund 30 Schülerfirmenprojekte in Mecklenburg-Vorpommern.