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Kategorie: Arbeitsmarkt & Wirtschaft

Gesundheitswirtschaft in M-V

Schwesig: Gesundheitswirtschaft ist für unser Land von zentraler Bedeutung

Rostock – Die Gesundheitswirtschaft ist für die Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns in den kommenden Jahren von zentraler Bedeutung. Das sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Eröffnung der 18. Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft in Rostock.

„Die Gesundheitswirtschaft bringt unserem Land Einnahmen und Arbeitsplätze. Mit 6,5 Milliarden Euro erwirtschaftet sie jeden siebten Euro der Bruttowertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern. Möglich machen das die rund 160.000 Erwerbstätigen, die in dieser Branche beschäftigt sind. Somit kommt jeder fünfte Arbeitsplatz in M-V aus der Gesundheitswirtschaft. All das zeigt: Sie ist für unser Land von zentraler Bedeutung.“

Ziel ist, dass Mecklenburg-Vorpommern eine führende Rolle in der Gesundheitswirtschaft in Deutschland einnimmt, erklärte Schwesig. „Dabei sind wir auf einem guten Weg. Der Masterplan Gesundheitswirtschaft 2030 zeigt uns den Rahmen für die Entwicklung der Branche in den kommenden Jahren.“ Dabei gehe es um Themen wie die Fachkräfteentwicklung oder die medizinische Versorgung der Zukunft.

Schwesig: „Auch die Branchenkonferenz hier in Rostock spielt bei unserer Strategie eine wichtige Rolle. Längst ist sie über unser Land hinaus bekannt. Mehr als 700 nationale und internationale Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik diskutieren die großen und aktuellen Fragen der Gesundheitswirtschaft.“

Die medizinische Versorgung und die Gesundheit der Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, das sei eine wichtige Botschaft der Konferenz. Eine Botschaft zur richtigen Zeit – kurz nach Ende der Corona-Pandemie.

„Dort waren wir beispielsweise in der Situation, dass wir bei Medikamenten und medizinischen Produkten abhängig von anderen Ländern waren. Das müssen wir ändern.“ Zu einer guten medizinischen Versorgung und Fürsorge zähle auch eine intakte Krankenhauslandschaft, sagte Schwesig. „Es ist ein wichtiger Schritt, dass mit der Reform von Bundesminister Lauterbach die Fallpauschalen abgeschafft werden sollen. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass jeder Krankenhausstandort bei uns Land erhalten bleibt.“

Brückenstrompreis des Bundes überdenken

Meyer: Mehrheit der Unternehmen aus MV würde nicht profitieren

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat beim Bund für veränderte Kriterien des Brückenstrompreises geworben. Derzeit plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Brückenstrompreis von sechs Cent pro Kilowattstunde für einen klar definierten Empfängerkreis.

Dabei handelt es sich um energieintensive Industrieunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen sowie neue energieintensive Transformationsindustrien. Der Brückenstrompreis soll zeitlich befristet werden und spätestens 2030 automatisch auslaufen.

„Mecklenburg-Vorpommern unterstützt grundsätzlich den Ansatz eines Industriestrompreises. Die relativ starre Eingrenzung des Brückenstrompreises zielt allerdings ausschließlich auf energieintensive Industrieunternehmen ab, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt. Die Mehrheit dieser Unternehmen wird mit diesem Brückenstrompreis nicht entlastet werden, obwohl sie national sowie international im Wettbewerb steht. Deshalb braucht es eine weitergehende Regelung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach jetzigem Stand der Planungen vom Bund würden nur 46 Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern von der Regelung profitieren.

Parallel zur Einführung eines Brückenstrompreises muss es nach Einschätzung von Wirtschaftsminister Meyer eine grundlegende Reform der Netzentgelte, Umlagen und Steuern geben. Auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben die Energieminister aller Länder auf der Energieministerkonferenz am 30. März erklärt, dass sie die Neuregelungen der Netzentgeltproblematik für erforderlich halten.

Ziel ist eine gerechte Finanzierung der Netzausbaukosten und damit eine erfolgreiche Energiewende zu gewährleisten. „Eine Reform der Netzentgelte ist dringend erforderlich, um die kleineren und mittleren Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten sowie die Bevölkerung von hohen Strompreisen zu entlasten“, sagte Meyer.

Arbeitsmarkt Mai in M-V

Meyer: Arbeitsmarkt erweist sich als robust – Chancen im Handwerk nutzen – frühzeitig auf Ausbildungsplätze aufmerksam machen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im Mai gesunken. Im Vergleich zum Vormonat April sank die Zahl um 1.800 Arbeitslose (-2,8 Prozent) ab. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,5 Prozent. Insgesamt sind aktuell 61.600 Menschen arbeitslos.

„Der Arbeitsmarkt erweist sich weiter als robust. Unternehmen, Branchen und Regionen stehen dabei in einem immer stärkeren Wettbewerb um qualifizierte sowie motivierte Arbeits- und Fachkräfte. Für die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ist das die elementare Herausforderung, um mehr Wertschöpfung erreichen zu können. Ein volles Auftragsbuch nützt wenig, wenn die Arbeitskräfte fehlen, die Aufträge umzusetzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2022 ist die Zahl der Arbeitslosen um 6.800 (12,3 Prozent) gestiegen. Ein großer Teil davon geht auf Schutzsuchende aus der Ukraine zurück. Hier hat die Bundesagentur für Arbeit im Mai 4.500 Schutzsuchende registriert.

In einer aktuellen Studie der Universität Göttingen im Auftrag vom Wirtschaftsministerium und den Handwerkskammern im Land sind fünf Jahre nach der Gründung in Mecklenburg-Vorpommern noch fast 60 Prozent der Betriebe am Markt, nach neun Jahren sind es zwischen 40 und 50 Prozent.

„In Deutschland waren im Jahr 2021 13 Prozent der Inhaber/innen jünger als 40 Jahre, während es in Mecklenburg-Vorpommern nur zehn Prozent sind. Gleichzeitig ist in Mecklenburg-Vorpommern ein größerer Anteil der Inhaber/innen über 61 Jahre alt. „Die demografisch bedingte Knappheit an jungen Arbeitskräften wird in den nächsten zehn Jahren weiter zunehmen. Unternehmen buhlen um Fachkräfte.

Es gibt aktuell eine sich verschärfende Konkurrenzsituation um Auszubildende und Fachkräfte mit anderen Wirtschaftszweigen und Organisationen“, so Meyer weiter. Als Beispiele nannte der Minister die Bunderwehr, die Gesundheitswirtschaft oder den öffentlichen Dienst.

Arbeitsminister Meyer machte drüber hinaus auf die Nachfolgezentrale zur Unterstützung des Generationenwechsels aufmerksam. „Diese bringt Unternehmer mit Nachfolgeinteressierten zusammen“, so Meyer. Das Projekt wird vom Wirtschaftsministerium, den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern betreut.

Auf dem Ausbildungsmarkt sind aktuell rund 2.800 Bewerberinnen und Bewerber unversorgt sowie 5.300 Ausbildungsplätze frei. Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer warb dafür, das vielfältige Angebot der Berufsberatung zu nutzen.

„Es gibt viele Möglichkeiten für eine qualifizierte Berufsausbildung mit besten Einstiegs- und Karrierechancen. In vielen Branchen sind noch frei Plätze. Die duale Berufsausbildung bietet hervorragende Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben“, machte Wirtschaftsminister Meyer deutlich. Gesucht wird aktuell vor allem in den Berufen Verkäufer/in, Kaufmann/-frau im Einzelhandel sowie Koch/Köchin.

Der Arbeitsminister begrüßte, dass viele Unternehmen im Land Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. „Das ist ein elementarer Beitrag, für eigenen Fachkräftenachwuchs zu sorgen. Entscheidend ist, dass wir stärker als bislang alle Erwerbspotentiale ausschöpfen. Frühzeitig werben, Praktika oder auch Ferienjobs anbieten, sind wichtige Maßnahmen, um potentielle Auszubildende kennenzulernen“, betonte Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Arbeitsmarkt im Mai 2023

Nürnberg – „Trotz schwacher Konjunktur ist der Arbeitsmarkt insgesamt beständig. Das Wachstum der Beschäftigung hält weiter an, verliert jedoch an Schwung. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben abgenommen, für einen Mai aber weniger als üblich“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Mai: -42.000 auf 2.544.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +284.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,5 Prozent

Im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im Mai 2023 gegenüber dem Vormonat auf 2.544.000 gesunken. Der Rückgang fiel mit 42.000 schwächer aus als in einem Mai üblich. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen daher um 9.000 zugenommen. Verglichen mit dem Mai des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 284.000 höher.

Auch ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich angestiegen, allerdings weniger stark. Die Arbeitslosenquote ist im Mai 2023 um 0,2 Prozentpunkte auf 5,5 Prozent gesunken. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,6 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im April auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 25.000 gestiegen. Sie lag im Mai 2023 bei 3.419.000 Personen. Das waren 405.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung um 56.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 24. Mai für 45.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis März 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 133.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 140.000 im Februar.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im April 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 18.000 gestiegen. Mit 45,80 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 421.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Februar auf März 2023 um 13.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im März nach Hochrechnungen der BA um 319.000 auf 34,65 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,42 Millionen Personen hatten im März 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 240.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,16 Millionen ausschließlich und 3,26 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Mai waren 767.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 98.000 weniger als vor einem Jahr. Die gemeldete Kräftenachfrage geht seit einem Jahr saisonbereinigt stetig zurück. Insgesamt zeigt sich der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen aber noch auf vergleichsweise hohem Niveau.

Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im Mai 2023 um 2 auf 122 Punkte. Der Abstand des Stellenindex zum Allzeithoch im Vorjahresmonat vergrößerte sich auf -17 Punkte.

764.000 Personen erhielten im Mai 2023 Arbeitslosengeld, 66.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Mai bei 3.919.000. Gegenüber Mai 2022 war dies ein Anstieg um 403.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2022 bis Mai 2023 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 356.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 3.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im Mai noch 167.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 487.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 4.000 mehr als vor einem Jahr. 276.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Mai noch in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Campingplatz Prerow

Noch vier von sieben Bewerbern im Rennen

Prerow – Die Betreiberauswahl für den Campingplatz bei Prerow geht in die zweite Runde. Das Nationalparkamt Vorpommern und die Stiftung für Umwelt- und Naturschutz M-V hatten mit einer öffentlichen Bekanntmachung nach potentiellen Betreibern für den Campingplatz bei Prerow im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft gesucht. Sieben Bewerber hatten sich daraufhin gemeldet und entsprechende Unterlagen eingereicht, mit vier ausgewählten Unternehmen wird das Verfahren nun fortgesetzt.

Umweltminister Dr. Backhaus zeigt sich zuversichtlich, dass in der Runde der verbliebenen Bewerber großes Potential für die Entwicklung des Campingplatzes in mitten der geschützten Natur des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft liegt. „Bereits die eingereichten Kurzkonzepte zeigen ein hohes Maß an Kreativität und Innovationsbereitschaft, sie lassen darüber hinaus erkennen, dass sich die Unternehmen mit den hohen Anforderungen des Natur- und Klimaschutzes auseinandersetzen.“ Er bedankt sich bei allen Bewerber für das große Engagement, bat gleichwohl aber um Verständnis, dass es am Ende nur einer werden kann.

Für das Feinkonzept, für dessen Erstellung die Unternehmen jetzt bis zum 31. Juli Zeit haben, erwartet der Minister, dass die vielen Ideen und Ansätze in den Konzepten, jetzt zu einem schlüssigen und finanziell vollständig untersetzen Gesamtkonzept zusammengefügt werden. „Für mich geht es hier um ein Leuchtturmprojekt: Es muss sichergestellt sein, dass der Campingplatz neben der Umsetzung von Natur- und  Klimaschutzzielen, auch mit großer sozialer Verantwortung betrieben wird. Dies gilt sowohl gegenüber den Beschäftigten, als auch gegenüber den einzelnen Nutzergruppen. Auch die  Familienfreundlichkeit und die Besucherinformation im Nationalpark  müssen eine zentrale Rolle spielen.“

Die bereits mit der Bekanntmachung vorgegeben Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung und Entwicklung des Campingplatzes tragen Sorge dafür, dass die hohen Schutzgüter Berücksichtigung in den Konzepten finden. So sind Dünenschutzbereiche ohne Nutzung und eine maximale Gesamtstellplatzzahl vorgegeben. Gesichert bleibt, dass Strand und Waldwege weiterhin von allen Einheimischen und Gästen genutzt werden können.

Gernot Haffner, Leiter des Natioanlparkamtes Vorpommerns, betont: „Es ist bereits anhand der Kurzkonzepte erkennbar, dass die Bewerber die besonderen Rahmenbedingungen im Schutzgebiet berücksichtigen und auf Zusammenarbeit setzen. Auf dieser Grundlage erwarte ich ein gedeihliches Miteinander mit dem am Ende des Verfahrens auszuwählenden Betreiber.“

Bei der Entscheidung haben sich das Land Mecklenburg-Vorpommern und die landeseigene Stiftung Umwelt und Naturschutz (StUN) von einem Gremium beraten lassen, dem neben Vertretern des Nationalparkamtes, des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums und der StUN auch Fachleute aus der Campingwirtschaft und der Wissenschaft angehören. Das Gremium wird das Land und die StUN auch im nächsten Verfahrensschritt unterstützen und die eingereichten Konzepte fachkundig prüfen. Der Pachtvertrag über die Flächen des Landes und der Stiftung soll zum 1. Januar 2024 geschlossen werden.

Handwerk 2030

Struktur-, Regional- und Potenzialanalyse des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt

Schwerin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am Mittwoch (24.05.) Ergebnisse der „Struktur-, Regional- und Potenzialanalyse des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern – Handwerk 2030“ beim Unternehmen Beglau Wärmepumpen GmbH in Rampe (Landkreis Ludwigslust-Parchim) vorgestellt.

„Wir haben nun eine umfassende Bestandsanalyse des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern vorliegen. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sollen die strategische Ausrichtung dieses bedeutenden Wirtschaftszweiges noch zielgerichteter gestalten. Das Handwerk ist eine verlässliche Größe der heimischen Wirtschaft und steht, wie viele andere Branchen auch, vor großen Herausforderungen. Diese müssen wir gemeinsam meistern. Eines der wichtigsten Themen ist die Fachkräftesicherung und die damit verbundene Unternehmensnachfolge. Viele Betriebe, die nach der Wende gegründet worden sind, suchen eine Nachfolgelösung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Rampe.

Die Analyse wurde vom Volkswirtschaftlichen Institut für Mittelstand und Handwerk (ifh) an der Universität Göttingen erstellt. Die Gesamtkosten betrugen rund 106.000 Euro; das Wirtschaftsministerium hat 75 Prozent der Kosten, die Handwerkskammern aus Mecklenburg-Vorpommern 25 Prozent der Kosten übernommen.

Das Handwerk ist ein bedeutender Wirtschaftsbereich in Mecklenburg-Vorpommern. In den mehr als 19.000 Betrieben sind rund 93.000 Beschäftigte tätig. In der Analyse wurde herausgearbeitet, dass die Überlebensraten von Handwerksunternehmen im Durchschnitt über denen von Nicht-Handwerksunternehmen liegen, was unter anderem durch den strikteren regulatorischen Rahmen im Handwerk begründet ist. Zum einen wird durch die Meisterpflicht eine Positivauswahl von Betrieben durchgeführt, die am Markt agieren können. Zum anderen begrenzt die Zugangshürde die Zahl der Unternehmen am Markt und reduziert somit den Wettbewerb. Fünf Jahre nach der Gründung befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern noch fast 60 Prozent der Betriebe am Markt, nach neun Jahren zwischen 40 und 50 Prozent. „Das Handwerk ist konjunkturell robuster als andere Wirtschaftszweige und trägt somit zu einer hohen regionalen Resilienz bei“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer.

„Diese Studie liefert den eindeutigen Beleg für die große wirtschaftliche Bedeutung des Handwerks in unserem Bundesland. Zwar waren wir uns dessen immer schon bewusst. Es schwarz auf weiß in einer wissenschaftlichen Studie zu lesen, gibt dem Ganzen aber noch mal ein besonderes Gewicht“, sagt Uwe Lange, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in MV. „Die Studie zeigt aber auch die Risikofaktoren auf. Für starke Frustration sorgt unter anderem die hohe Bürokratiebelastung. Sie trifft die Unternehmer bereits in der Phase der Gründung und wirkt damit abschreckend.“

Eine Reihe von Handwerksbereichen weist eine mittlere bis starke Clusterung auf – das bedeutet, mehrere benachbarte Postleitzahlenregionen zeigen eine erhöhte Handwerkerkonzentration. Dies sind die Ausbau- und Gesundheitsgewerbe sowie die Handwerke für den privaten Bedarf. Die Clusterung der Gesundheitsgewerbe um Rostock herum beispielsweise lässt auf Wertschöpfungsverflechtungen mit der Gesundheitswirtschaft schließen, die in Mecklenburg-Vorpommern einen hohen Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung ausmacht. Weiterhin wurden ein traditionelles Cluster (Bootsbauer, Segelmacher und Tischler) sowie tourismusnahe Cluster (Gebäudereiniger sowie Goldschmiede, Fotografen, Keramiker, Konditoren, Friseure, Kosmetiker und Speiseeishersteller) identifiziert.

Die Altersstruktur im Handwerk ist hoch. Auffällig ist, dass die Inhaber/innen älter sind als im Bundesdurchschnitt. So sind in Deutschland im Jahr 2021 13 Prozent der Inhaber/innen jünger als 40 Jahre, während es in Mecklenburg-Vorpommern nur zehn Prozent sind. Gleichzeitig ist in Mecklenburg-Vorpommern ein größerer Anteil der Inhaber/innen über 61 Jahre alt. Zudem wird die demografisch bedingte Knappheit an jungen Arbeitskräften in den nächsten zehn Jahren weiter zunehmen. Es gibt aktuell Konkurrenzsituationen um Auszubildende mit anderen Wirtschaftszweigen und Organisationen (Bundeswehr, Hochschulen, Tourismuswirtschaft, Gesundheitswirtschaft – hier Krankenhäuser, öffentlicher Dienst). In der Analyse wird vorgeschlagen, verstärkt auf Frauen im Handwerk, ausländische Fachkräfte und eine Unterstützung bei Betriebsnachfolgen zu setzen.

Das Wirtschaftsministerium fördert das Handwerk vielfältig. „Auch künftig werden wir das Handwerk unterstützen. Im Fokus stehen dabei beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen, Innovations- und Investitionsunterstützungen sowie die Möglichkeit zur Beratung, um die Entwicklung neuer Geschäftsfelder voranzutreiben. Aufgrund des technologischen Wandels werden die fachlichen Wissensanforderungen weiter steigen“, so Minister Meyer.

Aktuell fördert das Wirtschaftsministerium das „Meister-Extra“. Dabei wird ein erfolgreicher Abschluss einer Meisterprüfung in Handwerk und Industrie mit 2.000 Euro honoriert; die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung. Seit 2016 wurden 1.697 Meister-Absolventinnen und Absolventen mit insgesamt 2,58 Millionen Euro „Meister-Extra“ prämiert. „Der Weg zu einem Meistertitel oder einer Fachqualifikation kann manchmal aufwendig sein, lohnt sich aber im Ergebnis. Eine Investition in Weiterbildung und Qualifizierung ist die Grundlage für die weitere berufliche Entwicklung. Mecklenburg-Vorpommern und besonders auch das Handwerk braucht gut ausgebildete Fachkräfte“, betonte Wirtschaftsminister Meyer weiter.

Die Meisterprämie sieht einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro als Unterstützung zum Lebensunterhalt vor. Handwerks- und Industriemeister erhalten diese, wenn sie erstmalig eine Existenz durch Übernahme eines Unternehmens gründen. Seit 2015 wurden 160 „Meisterprämien“ in Höhe von 1,2 Millionen Euro ausgereicht.

Die Nachfolgezentrale zur Unterstützung des Generationenwechsels bringt Unternehmer mit Nachfolgeinteressierten zusammen. Das Projekt wird vom Wirtschaftsministerium, den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern betreut.

Um im Handwerk eine hohe Ausbildungsbeteiligung der Betriebe zu gewährleisten und qualitätsvolle Ausbildung zu garantieren, fördert das Wirtschaftsministerium Maßnahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) der Handwerkskammern und ihrer Partner aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wird vom Bund und vom Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam gefördert. Der Finanzrahmen bis 2027 umfasst rund 19,95 Millionen Euro. Zudem erhalten Berufsschülerinnen und Berufsschüler eine finanzielle Unterstützung, wenn sie wegen langer Anfahrtswege zur Berufsschule Fahrt- und Übernachtungskosten begleichen müssen. Das AzubiTicket MV wird in das Deutschland-Ticket überführt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 19.222 Handwerksbetriebe, die insgesamt 92.983 Mitarbeitende haben. Bezogen auf die Gesamtwirtschaft des Landes kommen 19,6 Prozent aller Unternehmen aus dem Handwerk. Die Branche erzielte einen Umsatz von 9,3 Milliarden Euro. Gemessen an der Zahl der Handwerksunternehmen je 10.000 Einwohner weist Mecklenburg-Vorpommern einen Wert von 75,5 aus und liegt damit über dem deutschlandweiten Durchschnitt von 67,4. Die Mehrheit der Handwerksbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt weniger als fünf Personen; 80 Prozent der Betriebe haben weniger als zehn Mitarbeitende. Zudem existieren im Land mehr Ein-Personen-Unternehmen als im bundesdeutschen Durchschnitt. Im MV-Handwerk sind beispielsweise für das Jahr 2018 rund 3.400 umsatzsteuerpflichtige Ein-Personen-Unternehmen verzeichnet, was einem Anteil von 28,9 Prozent an allen Handwerksunternehmen entspricht. Bundesweit werden 26,2 Prozent (= 145.964) der Handwerksunternehmen von Soloselbstständigen geführt.

Auf Basis der Handwerkszählung des Statistischen Bundesamtes wurde gezeigt, dass sich der Anteil des Handwerks an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2019 auf 16,5 Prozent beläuft. Demgegenüber lag der Anteil des MV-Handwerks am landesweiten Auszubildendenbestand im selben Jahr mit rund 27,8 Prozent (= 19.773 Auszubildende).

Die „Struktur-, Regional- und Potenzialanalyse des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern – Handwerk 2030“ steht auf der Startseite des Wirtschaftsministeriums zum Download bereit: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/

Reform des Unternehmenssanktionenrechts

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Kleinere und mittlere Firmen sollten gegenüber Konzernen nicht überproportional belastet sein.“

Berlin – „Strafrechtliche Sanktionen belasten den Mittelstand gegenüber großen Unternehmen noch immer überproportional stark. Denn Sanktionen treffen kleine und mittlere Firmen härter als große. Das möchten wir ändern mit der Anregung, erneut über ein Unternehmenssanktionenrecht nachzudenken. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diese Woche in Berlin legt Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor.

Darin soll der Bundesminister der Justiz gebeten werden, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Bereits die Bundesregierung der vergangenen Wahlperiode hatte erkannt, dass es eine Lücke bei der möglichen Reaktion auf Unternehmenskrimina­lität gibt. Diese Lücke wurde aufgrund der Bundestagswahl jedoch nicht mehr geschlossen.

Ein eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren konnte nicht mehr abgeschlossen werden und ist somit obsolet. Nun muss das Thema erneut angegangen werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

„Nach geltendem Recht können Straftaten, die von juristischen Personen und Personengruppen aus Verbänden heraus begangen werden, gegenüber dem Verband nur mit einer Geldbuße von maximal zehn Millionen Euro geahndet werden. Für Global-Player oder deutschlandweite Konzerne ist diese Strafzahlung mit Sicherheit keine emp­findliche Sanktion.

Kleine und mittelständische Unternehmen dagegen können durch Geldbußen empfindlich getroffen werden. Das ist eine Ungleichbehandlung. Die Sanktionierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollte aus meiner Sicht jedoch auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, so wie es bereits geplant war.

Das geltende Recht reicht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht aus. Ich werbe daher auf der JuMiKo dafür, den Bedarf für die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten erneut anzuerkennen. Dabei sind das Sanktionsinteresse und das Gebot einer effektiven Verfolgung miteinander in Einklang zu bringen“, so Justizministerin Bernhardt.

Abschluss an Fachoberschulen in MV

Oldenburg: Wir wünschen viel Erfolg für die nächsten Schritte Ihres Weges

Schwerin – Nach den Abiturientinnen und Abiturienten legen ab Montag kommender Woche auch die Fachoberschülerinnen und -schüler ihre Abschlussprüfungen ab.

In Mecklenburg-Vorpommern absolvieren in diesem Schuljahr insgesamt 45 Fachoberschülerinnen und -schüler an vier öffentlichen Schulen und einer Schule in freier Trägerschaft die Prüfungen. Sie durchlaufen die Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und in ihrem beruflichen Schwerpunktfach.

„Ich wünsche den Schülerinnen und Schülern für die kommende Zeit alles erdenklich Gute, drücke ihnen die Daumen und weiß, dass sie couragiert in ihren neuen Lebensabschnitt nach dem Ende der Schulzeit aufbrechen werden. Unabhängig davon, ob sie ein Studium aufnehmen, eine Berufsausbildung beginnen oder erst einmal einen anderen Weg einschlagen.

Vor ihnen liegen unermesslich viele Chancen. Ich wünsche den Jugendlichen, dass sie all das nutzen, was ihnen ihre Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Freundinnen und Freunde mitgeben, ob es gute Wünsche, fachliches Wissen oder aber die wunderbaren Erfahrungen des sozialen Miteinanders sind. Ich bin mir sicher, die Schülerinnen und Schüler meistern auch die nächsten Schritte ihres Weges“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

An der Fachoberschule erhalten Schülerinnen und Schüler eine erweiterte allgemeine Bildung und berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ziel ist, sie auf ein Fachhochschulstudium oder eine anspruchsvolle Berufsausbildung vorzubereiten. Zugangsvoraussetzung für die Fachoberschule ist die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Berufsausbildung.