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Kategorie: Wirtschaft

Arbeitsmarkt in M-V

Schwesig: Arbeitsmarkt in M-V zeigt sich trotz großer Herausforderungen robust

Schwerin – Trotz großer Herausforderungen zeigt sich der Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern robust. Das sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf dem 19. Arbeitsmarktfrühstück der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit in Schwerin.

„Noch immer gestörte Lieferketten wegen der Corona-Pandemie, dazu die Energiekrise als Folge des Krieges in der Ukraine: All das ist auf dem Arbeitsmarkt zu spüren. Und doch hat sich die Arbeitslosenquote in den vergangenen 20 Jahren in M-V mehr als halbiert. Das sind gute Nachrichten“, sagte Schwesig. Aktuell suchen 67.000 Menschen im Land eine Arbeit, das entspricht einer Quote von 8,3 Prozent. Das sei ein leichter Anstieg im Vergleich zum vergangenen Jahr, „der vor allem dadurch zu erklären ist, dass viele Menschen aus der Ukraine nach ihrer Flucht bei uns erst nach und nach Arbeit finden“.

Es sei eine der zurzeit wichtigsten Aufgabe der Landesregierung, Arbeitsplätze zu sichern, betonte Schwesig. „Über Lubmin und Rostock holen wir bezahlbare Energie ins Land. Im Bund haben wir uns erfolgreich für die Strom- und Gaspreisbremse eingesetzt. Und mit unserem MV-Energiefonds helfen wir dort, wo Hilfen des Bundes nicht ankommen.“

Weiteres Thema beim Arbeitsmarktfrühstück war der Bedarf an Fachkräften. „Fachkräfte auszubilden, zu gewinnen, ins Land zu ziehen und im Land zu halten, ist die größte arbeitsmarktpolitische Aufgabe der nächsten Jahre“, sagte Schwesig. Eine entscheidende Rolle dabei spiele die Fachkräftestrategie, die das Land gemeinsam mit den Arbeitgebern und Gewerkschaften, den Kommunen und der Agentur für Arbeit entwickelt hat. Auch die Zusammenarbeit ostdeutscher Länder sei wichtig. Der demographische Wandel schreite hier schneller voran. Am kommenden Montag treffen sich deshalb die ostdeutschen Länder und der Bund zum Fachkräftegipfel Ost in Schwerin.

„Ich bin überzeugt: Gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen spielen eine Schlüsselrolle bei der Gewinnung von Fachkräften. Wir als Land helfen dabei, indem wir die Rahmenbedingungen verbessern: zum Beispiel mit beitragsfreier Kita, dem beitragsfreien Ferienhort oder dem Tariftreuegesetz für öffentliche Aufträge.“

Beschäftigungs-/Qualifizierungsgesellschaften

Meyer: Veränderte Bedarfe am Arbeitsmarkt – Wandel der Förderkulisse – Herausforderungen gemeinsam angehen

Stralsund – Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer hat im Rahmen einer Auftaktveranstaltung mit den kommunal verankerten Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQGs) Vorschläge für die Umsetzung eines Maßnahmenpaketes von Hilfen zur Neuorientierung der Gesellschaften vorgestellt.

„Der Arbeitsmarkt hat sich gerade in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Er ist heute wesentlich aufnahmefähiger. Es besteht inzwischen ein Fach- und Arbeitskräftemangel – insbesondere auch aufgrund des demographischen Wandels, so dass auch Langzeitarbeitslose bessere Integrationschancen als je zuvor haben. Das Umfeld des Handelns hat sich stark verändert. Entscheidend ist es, dass die Beschäftigungsgesellschaften ihr Geschäftsmodell neu ausrichten. Wir müssen die Herausforderungen gemeinsam angehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch vor Ort.

Der Bedarf an Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit von langzeitarbeitslosen Personen sowie deren soziale Stabilisierung ist grundsätzlich vorhanden.

„Hierbei geht es um einen immer kleiner werdenden Personenkreis. Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration setzt eine erhöhte Vermittlungsfähigkeit sowie gegebenenfalls vorab das Erreichen der notwendigen Bildungsfähigkeit und Bildungsbereitschaft voraus. Hierfür können die BQGs ein wichtiger Partner sein, da sie bereits über langjährige Erfahrung mit Angeboten des ´sozialen Arbeitsmarktes´ insbesondere für arbeitsmarktferne Personen verfügen“, erläuterte Arbeitsminister Meyer.

Darüber hinaus haben sich auch die Förderkulissen des Bundes und des Landes aufgrund der Herausforderungen gewandelt. „Dies sind veränderte demographische Bedingungen sowie ein sich strukturell verändernder Fach- und Arbeitskräftebedarf. Das Ziel der Förderungen ist eher auf Weiterbildung, Umschulung und in erster Linie Integration in den Arbeitsmarkt gerichtet“, so Meyer weiter.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt zur Arbeits- und Beschäftigungsförderung diverse Maßnahmen zumeist mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) um. Hierzu gehören insbesondere die Förderung von Integrationsprojekten, die Förderung der beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten, Weiterbildungsförderung sowie die Gründungsunterstützung.

Der Minister stellte mögliche Unterstützungsansätze für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften vor. Bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) soll ein landesweit arbeitender Berater finanziert werden, der mit dem Angebot einer Initialberatung den Kreisen/kreisfreien Städten und ihren Beschäftigungsgesellschaften zur Verfügung steht.

„Aufbauend auf eine Bestandsanalyse soll eine Anpassungsberatung die Beschäftigungsgesellschaften bei der Neuorientierung von Geschäftsfeldern unterstützen, um eine zukunftsfähige Aufstellung dieser Gesellschaften zu ermöglichen“, so Meyer.

Derzeit wird im Auftrag des Wirtschaftsministeriums darüber hinaus eine Studie zur Bestandsaufnahme und Möglichkeit einer Neuorientierung von Beschäftigungsgesellschaften in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Diese soll im Frühjahr vorliegen.

In den vier Landkreisen mit arbeitsmarktlich besonderen Herausforderungen (Landkreise: Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Rostock und Mecklenburgische Seenplatte) soll jeweils eine Organisationsentwicklungsförderung zur Umgestaltung der arbeitsmarktlichen Dienstleistungsangebote angeboten werden.

„Wie die Lösungen in den einzelnen Regionen konkret aussehen, kann dabei am besten vor Ort entschieden werden. Deswegen werden wir als Land keine Vorgaben für die regional besten Ansätze machen. Entscheidend ist es, in den Landkreisen die regional besten Lösungen zu entwickeln. Nur kommunal tragfähige Lösungen sind zukunftsfähige Lösungen. Im Landesinteresse liegt es dabei, dass in den Landkreisen jeweils Umsetzungsstrukturen für arbeitsmarktliche und strukturentwickelnde Dienstleistungen vorhanden sind“, erläuterte Meyer.

Auch die Jobcenter und Arbeitsagenturen benötigen geeignete Dienstleister vor Ort, um die anstehenden Integrationsaufgaben umsetzen zu können. Für die Maßnahmen steht insgesamt ein Budget von circa 400.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Meyer machte vor Ort abschließend deutlich, dass sich Mecklenburg-Vorpommern mit Initiativen auf Bundesebene für eine bessere Mittelausstattung der Jobcenter einsetzt. „Es bedarf heute ungleich größerer Anstrengungen, um einen Vermittlungserfolg zu erzielen, als noch in den neunziger Jahren. Und dafür braucht es finanzielle Mittel. Wir sind mit dem Bund weiter im Gespräch“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer.

Backhaus besucht Getränkeland-Fachmesse

Rostock – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus hat die norddeutsche Getränkeland-Fachmesse in Rostock besucht und sich bei einem Messerundgang einen Überblick über die Produkte und Herausforderungen der Branche verschafft.

„Die Messe findet dieses Jahr zum 15. Mal statt und bietet 73 Ausstellern aus Mecklenburg-Vorpommern und der ganzen Bundesrepublik eine Bühne für Ihre Produkte. Mehr als 300 Teilnehmer finden jedes Jahr den Weg zu dieser kleinen aber feinen Fachmesse.

Die Betriebe der Ernährungswirtschaft und des Lebensmittelhandels haben während der gesamten Dauer der Corona-Pandemie dafür gesorgt, dass die Regale in den Läden stets gefüllt waren. Sie haben dafür gesorgt, dass den Menschen ein klein wenig Normalität erhalten blieb. Dafür gebührt ihnen großer Dank.

Ein besonderer Dank geht auch an die vielen kleinen regionalen Betriebe, die während der Pandemie alles gegeben haben und allen Widrigkeiten und Personalnöten zum Trotz tolle Arbeit geleistet haben.

Dabei waren vor allem die Getränkewirtschaft und die Gastronomie besonders stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Geschlossene Restaurants und Kneipen, Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht erschwerten das Geschäft erheblich.

Leider bedeutet das Auslaufen von Corona nicht auch das Ende der Krisen, mit denen wir täglich umgehen müssen.

Die Produktionskosten sind in Folge des Angriffs auf die Ukraine drastisch gestiegen und wirken sich stark auf alle Betriebe aus. Seien es Gas, Strom, Agrarrohstoffe, Verpackungen oder Logistik – alles ist teurer geworden.

Auch die grundsätzliche Versorgung mit Rohstoffen ist auf Grund unterbrochener Lieferketten und Energiepreise schwieriger geworden, wie beispielsweise die Versorgung mit Kohlendioxid für die Herstellung von Bier und anderen Kohlensäurehaltigen Getränken.

Die Bundesregierung und wir als Landesregierung haben reagiert. Für den einen oder anderen vielleicht zu langsam, aber diese besondere Situation verlangte eine exakte Bewertung durch Wirtschaftsfachleute und keine Schnellschüsse.

Die ersten positiven Entwicklungen bei den Preis­entwicklungen konnten wir bereits verzeichnen, denn die Preise für Gas, Strom und Wärme beginnen wieder zu sinken. Dies ist nicht zuletzt auch dem Engagement bei der Suche nach neuen Energielieferanten zu verdanken. Mit dem LNG-Terminal in Lubmin haben wir hierfür einen Schritt in die richtige Richtung getan.

Aufgrund der zuletzt sinkenden Energiepreise können wir davon ausgehen, dass sich die Preisentwicklung in der Zukunft auch wieder beruhigen wird.

Die Abhängigkeit von russischem Gas für unsere Wirtschaft und die privaten Haushalte hat uns gezeigt, wo unsere Schwächen liegen. Die niedrigen Preise in der Vergangenheit für unsere Lebensmittel und andere Produkte waren zu lange eine Selbstverständlichkeit für uns.

Das Ziel der energetischen Unabhängigkeit von Russland fordert daher, dass alle Unternehmen und der Handel Ihre Preise anpassen müssen, um die gestiegenen Energiepreise in ihren Produkten aufzu­fangen.

Die Landesregierung weiß um den enormen Druck, unter dem die Unternehmen arbeiten, um keine Kunden zu verlieren und ihr Geschäft zu erhalten und wir werden alles tun, um die Unternehmerinnen und Unternehmer zu unterstützen und für den Erhalt der Arbeitsplätze zu sorgen.

Wir haben bereits erste Maßnahmen getroffen, um die Betriebe zu entlasten. Unterstützend zu den durch den Bund beschlossenen Bremsen für Strom, Gas und Wärme stellen wir für besondere Härtefälle 50. Mio. Euro zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern auch Ausfall­bürgschaften zur Absicherung der Liquidität der Wirtschaft“, so Minister Backhaus, der die Unternehmerinnen und Unternehmer auffordert durchzuhalten. Auch die aktuelle Krise werde man meistern.

Neue Serienproduktion für Windkraftanlage

Schulte: Fertigungsstart sichert Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern

Rostock – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat am Dienstag in Rostock gemeinsam mit dem Chief Executive Officer des Unternehmens Nordex SE, José Luis Blanco, offiziell den Beginn der Serienproduktion des neuen Windenergieanlagentyps „Nordex 6.X“ gestartet.

„Mit dem Beginn der Serienfertigung kann die gute Arbeit in Rostock fortgesetzt werden. Rund 1.200 hochspezialisierte Mitarbeitende sind derzeit in Mecklenburg-Vorpommern für Nordex im Einsatz. Der Fertigungsstart der Serienproduktion ist auch ein klares Bekenntnis für den Standort und sichert hochqualifizierte Arbeitsplätze“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Die Nordex SE mit Sitz in Hamburg fertigt, errichtet und wartet Windkraftanlagen. Das Unternehmen produziert an Standorten in Deutschland, Brasilien, Indien, Mexiko, Polen und Spanien. Die Hauptproduktionsstätte befindet sich am Stammsitz in Rostock.

Die Nordex SE hat nach eigenen Angaben in Mecklenburg-Vorpommern 1.200 Mitarbeitende, davon 121 am Standort Güterverkehrszentrum im Rostocker Osten sowie unter anderem 688 Mitarbeitende in der Gondelproduktion. Das Produktprogramm umfasst Onshore-Windenergieanlagen im Leistungsbereich von 2,5 Megawatt (MW) bis über sechs Megawatt.

„Nordex trägt mit der Produktion dazu bei, dass ein wichtiger Bestandteil der Energiewende vorangetrieben wird und gleichzeitig die industrielle Wertschöpfung in diesem Bereich in unserem Land gestärkt wird. Damit ist Nordex ein gutes Beispiel dafür, wie der Ausbau der erneuerbaren Energien genutzt werden kann, um die Wirtschaftsleistung in unserem Land zu stärken“, sagte Schulte.

Essen vor dem Müll zu retten

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt plädierte im Landtag dafür, über eine Änderung der RiStBV hinaus an Lebensmittelrettung zu denken.

„Der Kampf gegen Lebensmittelverschwendung und das sogenannte Containern sind schon länger in der öffentlichen Diskussion. Beides ist wichtig. Beide Themen hängen zusammen und zeigen: Essen gehört auf den Teller und nicht in die Tonne.

Daher danke ich den Fraktionen der FDP und Bündnis90/Die Grünen für diesen Antrag. Gefordert wird hier, eine Initiative der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zu unterstützen. Die Initiative sieht eine Änderung der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren – kurz RiStBV – vor. Sprich: Bei Diebstahl weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern soll eine regelmäßige Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung in Betracht kommen.

Das hieße aber: Containern bliebe strafbewehrt. Den Staatsanwaltschaften soll nur mitgegeben werden, dass sie regelmäßig das Verfahren einstellen sollten. Das ist zu wenig”, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum Antrag der Fraktionen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen, TOP 7 “Lebensmittelverschwendung entgegentreten”.

„Dem Vorschlag des Bundesjustizministers und des Bundesernährungsministers, den sie den Justizministerien der Länder per Brief mitgeteilt hatten, stehe ich positiv gegenüber. Ausgenommen ist der Fall, wenn es zu Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung kommt. Allerdings wird der Vorschlag des Bundes in den Ländern auch kritisch gesehen. Daher werden wir sicher noch einige Diskussionen führen.

Ein anderer Weg aus meiner Sicht wäre, dass die Strafbarkeit des Containerns im Strafgesetzbuch ausgeschlossen wird.  Diejenigen, die Lebensmittel vor der Verschwendung retten, sollten nicht mit Straftaten in Verbindung gebracht werden. Denn Essen vor dem Müll zu retten, sollte straffrei möglich sein. Deshalb müssen wir uns eher der Frage widmen, wie wir einen legalen Zugang zu weggeworfenen und dennoch genießbaren Lebensmitteln sichern können”, so Ministerin Bernhardt.

“Der Kampf gegen Lebensmittelverschwendung ist nicht nur auf eine Änderung der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren zu reduzieren. Wir müssen umfassender denken und handeln, die gesamte Wertschöpfungskette im Blick haben.

Das ist auch ein Ziel der rot-roten-Landesregierung im Koalitionsvertrag. Daraus folgend wurde beispielsweise auf der 18. Verbraucherschutzkonferenz im Juni 2022 in Weimar von Mecklenburg-Vorpommern der Beschlussvorschlag ‚Reduzierung der Lebensmittelverschwendung: Einführung einer gesetzlichen Überlassungspflicht des Einzelhandels für aus dem Verkauf genommene, aber einwandfreie Lebensmittel’ eingebracht und einstimmig beschlossen.

Gegenüber der Bundesregierung wurde zudem dafür plädiert, zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten auch die Lebensmittelproduktion zu betrachten. Auch die Diskussion über den Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder die einfachen Voraussetzungen für Lebensmittelspenden an die Tafeln spielen in das Thema hinein. Aktionen an Schulen wie ‘Check die Tellerreste’ der DGE-Vernetzungsstelle Schulverpflegung Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind wichtig.

Hier lernen Kinder, wie sie bewusst Lebensmittelverschwendung vorbeugen können. Das haben wir zusammen mit der Verbraucherzentrale und der DGE auf dem Plan. Ich werde die Aktionen weiterhin engagiert begleiten”, erklärt Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

Auftakt zum „Maritimen Zukunftskonzept“

Rostock – Am Montag haben sich der Koordinator der Bundesregierung für maritime Wirtschaft und Tourismus Dieter Janecek, Wirtschaftsminister Reinhard Meyer sowie der Industriebeauftragte und Koordinator der Landesregierung für die maritime Wirtschaft Jochen Schulte in Rostock zum Strukturwandel in der maritimen Industrie in Mecklenburg-Vorpommern ausgetauscht.

„Die maritime Industrie in Mecklenburg-Vorpommern steckt mitten in einem tiefgreifenden Wandel. Das wollen wir eng begleiten, denn die Branche ist ein wichtiger industrieller Kern im Land. Nachdem wir für die Werftstandorte in Wismar, Rostock-Warnemünde und Stralsund regionalspezifische Perspektiven gefunden haben, muss der Prozess weitergehen.

Gerade vor dem Hintergrund der Eignung der hiesigen Werftstandorte für den Bau von Offshore-Großstrukturen zur Umsetzung der Energiewende sowie für den Bau von Schiffen mit alternativen emissionsarmen oder sogar emissionsfreien Antriebstechnologien oder für den Großanlagenbau können die Werften einen zentralen Beitrag zu einem nachhaltigen Klimaschutz leisten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Anlass des Treffens war die Auftaktveranstaltung zum „Maritimen Zukunftskonzept“ mit rund 100 Teilnehmenden aus der gesamten maritimen Branche, darunter Vertreter und Vertreterinnen der Werften, der Zulieferindustrie, der Häfen, der Reedereien, der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. In der Folge ist vorgesehen, einen „Maritimen Zukunftsbeirat“ zu gründen.

Kernthemen werden unter anderem sein: neue Aufgaben für die Häfen: Sicherung der Energieversorgung und Ausbau industrieller Wertschöpfung; wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung in der maritimen Industrie als innovativer Treiber zur Erreichung der Ziele des „Green Deals“; Wasserstoff und E-Fuels sowie Wertschöpfung der Offshore-Windenergie.

„Ziel ist es, die Zukunftsfragen der maritimen Industrie zu beantworten und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Dabei wird künftig ein maritimer Zukunftsbeirat das Land unterstützen, der sich aus Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zusammensetzen wird“, sagte der Industriebeauftragte und Koordinator der Landesregierung für die maritime Wirtschaft Jochen Schulte.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer wies abschließend darauf hin, dass Mecklenburg-Vorpommern wie alle norddeutschen Länder ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes bei den norddeutschen Seehäfen und eine starke Berücksichtigung der Länderinteressen bei der Entstehung der nationalen Hafenstrategie benötige. Die Senatoren und Minister der fünf Küstenländer hatten sich dazu im November 2022 abgestimmt.

„Die maritime Wirtschaft einschließlich der Zulieferer und Dienstleister müssen aufgrund ihrer Systemrelevanz unbedingt erhalten werden. Der Branche kommt bei den klimapolitischen Veränderungen eine Schlüsselrolle zu. Hier geht es um die Versorgungssicherheit Deutschlands mit Energie, Rohstoffen und Vorprodukten. Wir brauchen neben unserer eigenen Unterstützung weiter eine nachhaltige und intensive Unterstützung des Bundes und ein klares Bekenntnis, um die Umsetzung von maritimen Projekten zu ermöglichen“, sagte Meyer.

Die maritime Industrie in Mecklenburg-Vorpommern ist mit dem Schiff- und Bootsbau sowie maritimen Zulieferern und Dienstleistern einschließlich der Meeres- und Offshore-Technik weiterhin ein industrieller Kern von außerordentlicher wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Bedeutung. Vor der Corona-Pandemie erwirtschafteten in den rund 500 Unternehmen ca. 13.700 Beschäftigte einen Umsatz von rund zwei Milliarden Euro (Angaben laut Erhebungen IHK zu Rostock-Branchenmonitor Ausgabe 2020).

Zum hiesigen Schiff- und Bootsbau zählen ca. 85 Unternehmen mit ca. 5.300 Mitarbeitenden. Hinzu kommen die maritimen Zulieferer und Dienstleister einschließlich der Meeres- und Offshore-Technik mit etwa 400 Unternehmen und rund 8.000 Arbeitsplätzen.

Besuch bei Flexdruck-Spezialist Folian

Meyer: Wichtiger Arbeitgeber für die Region

Groß Lüdershagen – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat sich am Donnerstag bei einem Unternehmensrundgang in Groß Lüdershagen (bei Stralsund im Landkreis Vorpommern-Rügen) über aktuelle Entwicklungen der Folian GmbH informiert.

„Die Folian GmbH hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 1999 zu einem erfolgreichen Spezialisten im Bedrucken und Veredeln von flexiblen Verpackungsfolien für die Lebensmittelindustrie entwickelt. Mit mittlerweile über 90 Mitarbeitenden ist das Unternehmen zudem für die Region ein wichtiger Arbeitgeber“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Die Folian GmbH ist heute ein Unternehmen der finnischen Walki Gruppe und wird seit Gründung durchgehend von den beiden Gründern Manuela und Stefan Muschter geführt. Der Betrieb wurde seitens der Industrie- und Handelskammer mehrfach als Top-Ausbildungsbetrieb ausgezeichnet.

Derzeit werden in den Berufsfeldern Industriekaufmann/-frau, Medientechnologie/Druck, Fachkraft für Lagerlogistik und Fachinformatiker/-in für Systeminformatik junge Menschen zu Fachkräften ausgebildet. Zudem war der Betrieb im Jahr 2003 einer der ersten Gewinner des OZ-Existenzgründerpreises.

„Die Folian GmbH ist ein herausragendes Beispiel für ein typisches Unternehmen in unserem Land. Von mutigen Gründern mit einer außergewöhnlichen Geschäftsidee entwickelt, ist daraus ein spezialisierter Betrieb geworden, der hochwertige Produkte und Dienstleistungen aus Mecklenburg-Vorpommern überregional liefert“, sagte Meyer.

Härtefallhilfen „Energie“ für Unternehmen

Meyer: Land gleicht Kostensteigerungen bei Energie anteilig aus

Schwerin – Ab Mittwoch, den 15. Februar 2023, können kleine und mittlere Unternehmen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen.

„Neben den bereits bestehenden Hilfen des Bundes wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern die Unternehmen weiter unterstützen. Es gilt, Fälle von besonderen Härten aufzufangen. Dafür haben wir jetzt die Rahmenbedingungen abgesteckt. Unternehmen können ab Mittwoch Anträge stellen, um eine weitere Entlastung bei den Energiekosten zu erhalten.

So werden vom Land Kostensteigerungen aus dem Jahr 2022 für Energie anteilig ausgeglichen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt.

Dabei geht es um die Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle). Bei Erfüllung der Programmvoraussetzungen erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu einem Abschlag beziehungsweise einen Zuschuss zu den Mehrkosten. Der Höchstbetrag bei allen Förderungen wird je Unternehmen auf 200.000 Euro begrenzt sein.

„Zusätzlich zu den Hilfen gibt es eine spezielle Härtefallkommission. Da wollen wir uns Einzelfälle von besonderer Härte ansehen, um gegebenenfalls Einzelfalllösungen zu finden“, sagte Meyer.

Für Unternehmen mit einer leitungsgebundenen Energieversorgung durch Strom gilt: Der vom Unternehmen zu zahlende Preis für Strom muss sich im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Juni bis November 2021) mindestens verdreifacht haben (maßgeblich ist die Veränderung des Arbeitspreises je kWh ohne Mehrwertsteuer). Zudem muss für den Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 ein monatlicher Abschlag (ohne MwSt.) für Strom von mindestens 1.000 Euro nachgewiesen werden.

Für Unternehmen mit einer leitungsgebundenen Energieversorgung durch Gas als Hauptenergiequelle gilt: Der vom Unternehmen zu zahlende Preis für Gas muss sich im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Juni bis November 2021) mindestens verdreifacht haben (maßgeblich ist die Veränderung des Arbeitspreises je kWh ohne Mehrwertsteuer). Weiterhin ist für den Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 ein monatlicher Abschlag (ohne MwSt.) für Gas von mindestens 1.000 Euro nachzuweisen.

Diese Unternehmen (leitungsgebundene Energieversorgung mit Strom und/oder Gas) erhalten einen einmaligen Ausgleich von bis zu 100 Prozent ihres durchschnittlichen monatlichen Abschlags für Strom und/oder Gas.

Für Unternehmen mit einer nicht leitungsgebundenen Energieversorgung gilt: Wenn anstelle von leitungsgebundenem Gas Öl, Kohle, Holz/Pellets und/oder nicht leitungsgebundenes Gas als Hauptenergiequelle genutzt wird, müssen die Beschaffungsausgaben insgesamt für diese Energieträger im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2021 einen über die Verdreifachung hinausgehenden Ausgabenanstieg von mindestens 1.250 Euro aufweisen. Zudem gilt, dass für das Jahr 2021 Energiekosten (ohne Kosten für Treibstoffe für Fahrzeuge und fahrbare Maschinen) in Höhe von mindestens sechs Prozent vom Umsatz angefallen sein müssen.

Diese Unternehmen erhalten einen einmaligen Ausgleich von bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über die Verdreifachung der Beschaffungsausgaben hinausgehen. Eine kombinierte Antragstellung für Strom plus Gas beziehungsweise Strom plus nicht leitungsgebundenem Energieträger ist möglich.

Die schriftlichen Anträge können formgebunden bis zum 22.03.2023 beim LFI eingereicht werden. Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter www.lfi-mv.de.

Die eingehenden Anträge werden zunächst im LFI erfasst, nach Ende der Antragsfrist starten die Bewilligungen und Auszahlungen. Die Gewährung beziehungsweise die Höhe der Billigkeitsleistung steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen für besondere Härtefälle insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden: bis zu 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelungen des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen. Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.