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Kategorie: Arbeitsmarkt & Wirtschaft

Arbeitsmarkt März 2023 in M-V

Meyer: Arbeitsmarkt erweist sich weiter als robust – Härtefallhilfen für Unternehmen verlängert – Vielfältige Chancen auf Ausbildungsmarkt nutzen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist im März die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat Februar um 2.000 Arbeitslose gesunken (-2,9 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt im März bei 8,2 Prozent. Insgesamt sind aktuell 66.400 Menschen arbeitslos.

„Das Frühjahr macht sich allmählich bemerkbar. Unternehmen bieten Stellen an und versuchen ihr Personal bestmöglich zu halten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag. Im Vergleich zum Vorjahresmonat März ist die Zahl der Arbeitslosen um 6.300 (+10,5 Prozent) gestiegen, vor allem bedingt durch ukrainische Schutzsuchende.

Arbeitsminister Meyer hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Antragsfrist für Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen mit besonders hohen Energiekosten im Jahr 2022 verlängert worden sind. Bis zum 26. April 2023 können Unternehmen weiter Anträge stellen.

„Das ist konkrete Unterstützung. Das Programm soll Unternehmen weiter entlasten. Arbeitsplätze können gesichert werden. Bei dem Programm geht es darum, Fälle von besonderen Härten aufzufangen. Mit der Verlängerung der Antragsfrist wollen wir auch denjenigen Unternehmen noch die Möglichkeit geben, einen Antrag zu stellen, die bisher noch nicht alle Unterlagen für das Vorjahr vorliegen hatten“, so Meyer weiter.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Dezember 2022 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 812 Beschäftigte in 54 Betrieben in Kurzarbeit. „Es ist gut, dass das Instrument der Kurzarbeit weiter zum Einsatz kommt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend. Im März hatten 73 Betriebe für 467 Beschäftigte Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt, bzw. angemeldet.

Auf dem Ausbildungsmarkt sind aktuell noch 3.100 unversorgte Bewerberinnen und Bewerber sowie 5.900 Ausbildungsplätze frei. Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer ermunterte die Jugendlichen, das vielfältige Angebot der Berufsberatung intensiv zu nutzen.

„In Mecklenburg-Vorpommern gibt es viele Möglichkeiten für eine qualifizierte Berufsausbildung mit besten Einstiegs- und Karrierechancen. Dabei kann jede und jeder etwas finden. In vielen Wirtschaftsbereichen gibt es frei Plätze. Die duale Berufsausbildung bietet dabei gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Gleichzeitig ist sie auch ein wirksamer Schutz gegen Arbeitslosigkeit“, machte Wirtschaftsminister Meyer deutlich. Gesucht wird vor allem in den Berufen Verkäufer/in, Kaufmann/-frau im Einzelhandel sowie Koch/Köchin.

Der Arbeitsminister begrüßte, dass viele Unternehmen im Land ihren Fachkräftebedarf auf hohem Niveau durch Ausbildung sichern wollen. Meyer machte deutlich, dass es wichtig sei, dass Unternehmen frühzeitig um Fachkräfte werben.

„Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist auch aufgrund der demografischen Entwicklung die zentrale Herausforderung der heimischen Wirtschaft. Wir müssen stärker als bislang alle Erwerbspotentiale ausschöpfen. Um bei Jugendlichen für eine Ausbildung und auch für Karrierechancen im Unternehmen zu werben, ist es wichtig, beispielsweise Praktikumsplätze bereitzustellen und Ferienjobs anzubieten. Berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten, Arbeitszeitmodelle sowie Teilzeitausbildungsplätze können für junge Eltern ebenso Anreize sein, sich für ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu scheiden“, betonte Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Fünf Jahre MVeffizient

Die Kampagne der LEKA MV zeigt Unternehmen in MV seit 2018 beachtliche 100 Gigawatt-stunden Energie- und 30 Millionen Euro Kosteneinsparung auf

Stralsund – Seit fünf Jahren beraten die Mitarbeitenden der Kampagne MVeffizient die Unternehmen in MV in allen Fragen der Energieeffizienz. Die Kampagne der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) startete am 1. April 2018 mit dem Ziel, den rund 55.000 Unternehmen im Land mit technischen Beratungen, Schulungen und Informationsmaterialien Einsparpotenziale aufzuzeigen und Kosten zu senken.

„Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien ist der effiziente Umgang mit Energie entscheidend, damit die Energiewende gelingt. Das heißt, das gleiche Ziel mit möglichst wenig Energie zu erreichen. Denn die sauberste und günstigste Energie ist die, die nicht verbraucht wird.

Im Schnitt lassen sich in jedem Unternehmen 30 Prozent der Kosten für Wärme, Kälte und Strom sparen. Um dieses Potenzial zu heben, berät das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner Kampagne MVeffizient seit nunmehr fünf Jahren Unternehmen zum Thema Energieeffizienz. Dabei werden auch Chancen zur langfristigen Reduzierung von Betriebskosten und die Erschließung von Wettbewerbsvorteilen aufgezeigt, die gleichzeitig das Unternehmensimage steigern und das Klima schützen.

Ich danke dem MVeffizient-Team für diese wichtige Arbeit, denn nur gemeinsam erreichen wir das ambitionierte Ziel, MV bis 2040 klimaneutral aufzustellen. Den gesetzlichen Rahmen wird unser Klimaschutzgesetz bilden, das wir Ende des Jahres verabschieden möchten. Zwar haben andere Bundesländer bereits Klimaschutzgesetze erlassen, doch keines formuliert so klare Zielvorgaben in den einzelnen Sektoren wie unseres“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

„Insbesondere der Klimawandel und die hohen Energiekosten seit dem vergangenen Jahr 2022 führten zu einer steigenden Nachfrage nach unabhängigen Fachberatungen“, ergänzt Gunnar Wobig, Geschäftsführer der LEKA MV. „Die vier Kampagnenmitglieder von MVeffizient konnten einen enormen Beitrag zur Energiewende in MV leisten und Unternehmen jeder Art und Größe beraten und unterstützen.“

Bei den 445 im Rahmen der Kampagne MVeffizient durchgeführten Beratungen in Unternehmen im Land deckten die Technischen Berater der LEKA MV hohe Einsparpotenziale auf: So könnte der Energieverbrauch für Strom und Wärme um insgesamt 100 Gigawattstunden pro Jahr reduziert und damit knapp 30 Millionen Euro an Kosten pro Jahr eingespart werden. Hinzu käme bei Umsetzung der durch die Berater empfohlenen Maßnahmen eine CO2-Einsparung von 30.000 Tonnen jährlich.

Neben den Beratungen sind auch Weiterbildungs- und Netzwerkmöglichkeiten Bestandteil der Kampagne. In insgesamt 86 Stammtischen, Online-Schulungen und Weiterbildungen für Unternehmer/innen und Energieberater/innen zu Kernthemen der Energieeffizienz und der Energiewende begrüßte MVeffizient rund 1.900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Zusätzlich waren die Experten als Referenten gefragt und hielten über 50 Fachvorträge vor mehr als 2.500 interessierten Gästen. Im Jahr 2021 suchten die Experten von MVeffizient im Rahmen eines landesweiten Wettbewerbes die energieeffizientesten Unternehmen und kürten im November 2021 schließlich bei einer Preisverleihung den Gewinner Haffhus GmbH, gefolgt von der Meck-Schweizer GmbH sowie der Bürgerenergie GmbH & Co. KG Zemmin Tutow.

Anfragen für Erstberatungen zur Energieeffizienz, Fördermitteln und erneuerbaren Energien in Unternehmen nimmt das Kampagnenteam gern per Telefon unter  +49 (0) 385 3031640 sowie per E-Mail an beratung@mv-effizient.de entgegen.

Alle Angebote der LEKA MV, darunter auch MVeffizient, sind für Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenfrei und neutral. Eine Übersicht über die Beratungsmöglichkeiten, Schulungsformate und -termine ist online unter www.leka-mv.de sowie unter www.mv-effizient.de zu finden.

Der Arbeitsmarkt März 2023

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt zeigte sich auch im März insgesamt robust. Die schwache Konjunktur hinterlässt aber Spuren: die Frühjahrsbelebung setzt nur verhalten ein“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im März: -26.000 auf 2.594.000   

Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +232.000

Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,7 Prozent

Im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im März 2023 gegenüber dem Vormonat auf 2.594.000 gesunken. Der Rückgang fiel mit 26.000 eher schwach aus. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen daher um 16.000 zugenommen. Verglichen mit dem März des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 232.000 höher.

Auch ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich angestiegen. Die Arbeitslosenquote liegt im März 2023 wie im Februar bei 5,7 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,6 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 23.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird. Die Unterbeschäftigung lag im März 2023 bei 3.465.000 Personen. Das waren 357.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung um 7.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. März für 50.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 140.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt nicht mehr erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 31.000 gestiegen. Mit 45,60 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 423.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Dezember 2022 auf Januar 2023 um 34.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Januar nach Hochrechnungen der BA um 395.000 auf 34,57 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,39 Millionen Personen hatten im Januar 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 274.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,16 Millionen ausschließlich und 3,23 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im März waren 777.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 62.000 weniger als vor einem Jahr. Die gemeldete Kräftenachfrage befindet sich seit Frühsommer vergangenen Jahres saisonbereinigt in einem Abwärtstrend. Insgesamt zeigt sich der Personalbedarf aber noch auf vergleichsweise hohem Niveau. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im März 2023 um 2 Punkte auf 125 Punkte. Der Abstand des Stellenindex zum Vorjahresmonat vergrößerte sich auf -11 Punkte.

797.000 Personen erhielten im März 2023 Arbeitslosengeld, 45.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.895.000. Gegenüber März 2022 war dies ein Anstieg um 323.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2022 bis März 2023 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 311.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 2.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im März noch 187.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 451.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 7.000 mehr als vor einem Jahr. 297.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Bezahlbares Wohnen

Spitzentreffen für bezahlbares Wohnen und verlässliche Energieversorgung mündet in gemeinsame Erklärung

Schwerin – Führende Vertreter von Bau- und Wohnungswirtschaft, kommunalen Energieversorgern, Mietern und Regierung des Landes kamen heute in Schwerin zusammen. Innen- und Bauminister Christian Pegel, Moritz Schibalski vom Verband kommunaler Unternehmen, Andreas Breitner vom Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen, Thomas Maync vom Bauverband und Kai-Uwe Glause vom Mieterbund unterzeichneten eine Erklärung, mit der sie sich verpflichten, sich gemeinsam für bezahlbares Wohnen und eine verlässliche Energieversorgung im Land einzusetzen.

„Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in Deutschland und Europa zu großen Herausforderungen bei der Energieversorgung geführt. Gas, Wärme, Strom und in der Folge viele weitere Waren und Dienstleistungen sind deutlich teurer geworden. Wie sich die Preise langfristig entwickeln, ist nicht absehbar“, sagte Christian Pegel. Das stelle viele Menschen vor große Herausforderungen:

„Nicht nur für Geringverdiener wird es schwieriger, die Miete für eine angemessene Wohnung und die Kosten für den Energiebedarf aufzubringen. Wir, die Unterzeichner der Erklärung, verpflichten uns, dass wir sie gemeinsam beim sparsamen Umgang mit Energie unterstützen und vor überfordernden Energiekosten schützen sowie bezahlbares Wohnen in M-V sichern.“

 Der Minister hat dafür die kommunalen Energieversorger und die sozial orientierten Wohnungsunternehmen an einen Tisch geholt, „die seit Jahrzehnten die zentralen Garanten für sicheres und bezahlbares Wohnen sowie eine verlässliche regionale Energieversorgung in unserem Land sind. Wir wollen gemeinsam auch dafür sorgen, ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu sichern, die durch die extremen Preisbewegungen gefährdet ist. Kein Wohnungsunternehmen, kein kommunaler Energieversorger in Mecklenburg-Vorpommern darf seine Tätigkeit durch die Energiekrise einstellen müssen.“

„Unsere Mitglieder, die Stadtwerke und kommunalen Versorger im Land, werden die grundlegenden Daseinsvorsorgeleistungen auch weiterhin verlässlich sicherstellen. Wir unterstützen dabei insbesondere die Menschen, die durch die aktuellen Energiekosten vor wirtschaftliche Probleme gestellt werden, bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen, etwa mit der Möglichkeit von Ratenzahlungen und Stundungen“, sagte Moritz Schibalski, Geschäftsführer der Landesgruppe Nord des Verbands kommunaler Unternehmen. Der VKU vertritt bundesweit rund 1.500 kommunale Unternehmen der Städte und Gemeinden in den Bereichen Energiewirtschaft, Wasser/Abwasser, Digitalisierung und Abfallwirtschaft.

 „Auch wir, die sozialen Wohnungsunternehmen, werden weiterhin gemeinsam mit unseren Mieterinnen und Mietern in Notlagen Lösungen finden, um den Verlust ihrer Wohnung zu verhindern. Wir begrüßen, dass die Landesregierung sich verpflichtet, Sanierung und Neubau bezahlbaren Wohnraums sowie die Beseitigung städtebaulicher Missstände weiterhin mit Förderprogrammen zu unterstützen“, sagte Andreas Breitner, Direktor des Verbands Norddeutscher Wohnungsunternehmen, der in M-V 146 Wohnungsgenossenschaften sowie kommunale und sozialorientierte privaten Wohnungsunternehmen vertritt.

„Die Kapazitäten der Bauwirtschaft müssen im jetzigen Umfang erhalten werden. Sie dürfen nicht durch kurzfristige Konjunkturschwankungen unwiederbringlich verloren gehen. Wir müssen die Baukapazitäten für den dringend benötigten Wohnungsneubau dauerhaft sichern“, sagte Thomas Maync, Vizepräsident des Bauverbands M-V. Er freue sich über das Engagement der Landesregierung, Genehmigungsverfahren vor allem mit Hilfe der Digitalisierung zu verkürzen.

Kai-Uwe Glause, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbunds in M-V, sagte: „Wir sind sicher, dass diese gemeinsame Erklärung auch dann Wirkung zeigt, wenn sich unverschuldet in Not geratene Mieterinnen und Mieter gegen Kündigungen vor Gericht wehren müssen. Das Land und die Wohnungswirtschaft stehen mit dieser Erklärung im Wort. Vor dem Ausspruch einer Kündigung muss einer unverschuldet in Not geratenen Mietpartei zunächst eine Ratenzahlung angeboten werden. Die Zusagen aus der heutigen Erklärung werden auch Gerichte bei der Interessenabwägung nicht ignorieren können.“

Breitbandausbau in Ludwiglust-Parchim

Ludwigslust – Digitalisierungsminister Christian Pegel übergibt heute an Landrat Stefan Sternberg Änderungsbescheide über eine erhöhte Fördersumme für den Breitbandausbau im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Der Landkreis hatte für alle 18 Bundes-Förderprojekte eine Erhöhung der bewilligten Fördersumme beantragt. 16 Anträge hat der Bund bereits bewilligt.

Daraus ergibt sich eine Erhöhung der Kofinanzierungsmittel, die das Land zur Verfügung stellt, um insgesamt rund 40 Millionen Euro. Darin enthalten ist auch ein kommunaler Eigenanteil, den das Land für die Kommunen übernimmt. Dem Landkreis stehen damit nun insgesamt rund 545 Millionen Euro Fördermittel vom Land und vom Bund für den Ausbau von Glasfaseranschlüssen zur Verfügung.

Im Rahmen des Bundesförderprogramms befinden sich 18 Projektgebiete aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim im Bundes-Förderverfahren. Darüber hinaus hat der Landkreis zwei Projekte, die über den Kommunalinvestitionsförder-fonds finanziert werden und zwei GRW-Projekte (Förderung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft). Für alle Projekte hat die Wemacom den Zuschlag für den Breitbandausbau erhalten. Alle Projektgebiete befinden sich im Bau.

In einem Projektgebiet sind bereits Dienste buchbar (GRW – Pampow). In weiteren acht Projektegebieten ist der Trassenbau weitestgehend abgeschlossen. Bisher wurden mehr als 3.000 Kilometer (90 Prozent) Trasse gebaut sowie rund 9.000 Anschlüsse fertiggestellt.

Mit dem geförderten Breitbandausbau werden Regionen unterstützt, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau besonders unwirtschaftlich ist. Das betrifft insbesondere großflächige Gebiete mit geringer Einwohnerzahl. Förderfähig waren in den ersten sechs Förderaufrufen Gebäude mit Wohn- und Nutzungseinheiten, die keinen Internetanschluss haben oder deren Bandbreite weniger als 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) beträgt. Seit April 2021 sind auch Adressen förderfähig, die mehr als 30 aber weniger als 100 Mbit/s und somit keinen Anschluss ans zukunftsfähige schnelle Internet haben.

Informationen über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus in M-V finden Sie auf den Webseiten des Breitbandkompetenzzentrums M-V unter www.breitband-mv.de/breitbandausbau.

M-V tut gut

Agenturen aus MV tun künftig „MV tut gut.“ gut. Europaweite Ausschreibung der Marketingdienstleistungen für das Land abgeschlossen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landesmarketingkampagne „MV tut gut.“ und die Hochschulmarketingkampagne „Studieren mit Meerwert“ werden ab 1. April 2023 von Agenturen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern betreut. In einer europaweiten Ausschreibung setzten sich die Unternehmen Werk 3 Werbeagentur GmbH aus Rostock und das Unternehmen MANDARIN MEDIEN – Gesellschaft für digitale Lösungen mbH aus Schwerin durch.

Die Werbe- und Marketingdienstleistungen waren in zwei Losen ausgeschrieben worden. Werk 3 wird künftig die Beratung und operative Arbeit der erfolgreichen Kampagnen „MV tut gut.“ und „Studieren mit Meerwert“ begleiten. MANDARIN MEDIEN wird die digitale Kommunikation für die Kampagnen übernehmen.

Der Chef der Staatskanzlei, Parlamentarischer Staatsekretär Patrick Dahlemann: „Mecklenburg-Vorpommern ist das Land zum Arbeiten, Studieren, Forschen, Gründen, Investieren und Genießen – „Land zum Leben“ eben. 95 Prozent der Menschen in MV leben hier gern.* Dieser hohe Wert ist eine starke Motivation für uns und unsere Landesmarketingkampagne. Die Vielfalt der Qualitäten und Stärken des Landes auf den Punkt zu bringen, sie überraschend und mit Selbstbewusstsein zu kommunizieren und dabei zugleich die anerkannten Werte unserer Marke MV zu halten und auszubauen – das ist die schöne Herausforderung für die beauftragten Unternehmen. Ich freue mich auf die Ideen und das Miteinander.“

Die Ausschreibung erfolgte turnusgemäß durch das Landesamt für innere Verwaltung. Mit den Unternehmen wurden Verträge für zwei Jahre mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen.

Der Leiter des Landesmarketings MV, Peter Kranz: „Wir danken der bisherigen Agentur A&B One Kommunikationsagentur GmbH sehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Die     Neugestaltung unserer nun modern gestalteten Landesmarke, die Einführung der Leitidee „Land zum Leben.“ und die Erweiterung der Markenwelt des Landes um das Regionalzeichen für gute Produkte aus MV werden bleiben, selbstverständlich weitergeführt und weiterentwickelt. Wir schauen nun auf neue Impulse für die Marke, ihre Sichtbarkeit und unsere Kampagnen.“

Die Landesmarketingkampagne „MV tut gut.“ wirbt seit 2004 für Mecklenburg-Vorpommern und verknüpft dabei über Branchen und Institutionen hinweg die Kernbereiche (Markenthemen) des Landes: Gesundheit, Natur und Ernährung, Bildung und Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Tourismus.

Das Landesmarketing MV setzt dabei gemeinsam mit seinen Partnern die Leitplanken für die Kommunikation des Landes nach innen und außen. Die Landesmarketingkampagne „MV tut gut.“ und die Hochschulmarketingkampagne „Studieren mit Meerwert“ finanzieren ihre Projekte vorwiegend aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Ab Mitte 2023 wird die Kampagnenarbeit aus Landesmitteln finanziert.

Die Agenturleistungen für die Landesmarketingkampagne „MV tut gut.“ und die Hochschulmarketingkampagne „Studieren mit Meerwert“ haben insgesamt ein Budget von bis zu 1 Mio. EUR pro Jahr.

*Quelle: forsa-Umfrage für die Ostsee-Zeitung, veröffentlicht im April 2022

Grüne Gewerbegebiete in M-V

Meyer: Ausbau Grüner Gewerbegebiete im Land vorantreiben

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist am Freitag das Thema „Grüne Gewerbegebiete konsequent klimafreundlich und nachhaltig gestalten“ diskutiert worden. Seit etwa fünf Jahren gibt es den Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in MV“. Dieser hat sich in den Kommunen des Landes MV bewährt. Die Dialogtreffen und Vernetzungstreffen werden angenommen. Es sind zunehmende Zertifizierungswünsche zu verzeichnen.

„Der Landesdialog wirkt investitionsvorbereitend und steigert die regionale Wertschöpfung. Dies führt zur Stärkung der Wasserstoffwirtschaft im Land, des Wirtschaftsstandorts vor Ort, sichert Arbeitsplätze, erhöht die Lebensqualität für die Bevölkerung und dient der Angleichung der Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Durch die Zertifizierung möglichst vieler Industrie- und Gewerbegebiete als „G³ – Grünes Gewerbe Gebiet“ wird Mecklenburg-Vorpommern zunehmend konkurrenzfähig. Zugleich leisten wir damit einen verstärkten Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit im Landtag.

Mit dem Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in MV“ hat das Land eine Initiative gestartet, um Erneuerbare-Energie-Konzepte in Gewerbegebieten modellhaft zu erproben. Ein Anforderungskatalog enthält Kriterien für die Vergabe des Labels „Grünes Gewerbegebiet“. Entscheidend sind eine erneuerbare Energieversorgung sowie das Engagement von Kommune und Unternehmen vor Ort.

„Die Beantragung der Zertifizierung ist freiwillig, denn nur so werden die Planungshoheit der Gemeinde sowie die unternehmerische Verantwortung geachtet. Eine Ausweisung von oben als „Grünes Gewerbegebiet ist weder möglich noch zielführend. Das Ziel des Landesdialoges ist es, zu motivieren und gute Beispiele sichtbar – wie in Hagenow, Parchim und Grevesmühlen – zu machen.

Das Label kann selbstverständlich nur für bestehende Gewerbegebiete vergeben werden. Denn, um zu wissen, ob mehr als 50 Prozent Erneuerbare Energien erzeugt und verbraucht werden, werden die Energiewerte der einzelnen Unternehmen miteinander verrechnet“, so Meyer weiter. Das Label „Grüne Gewerbegebiete – natürlich erfolgreich“ ist als Word-Marke beim Bundespatentamt geschützt.

Für die Zertifizierung eines „Grünes Gewerbegebietes“ wird zwischen drei Basiskriterien – Erneuerbare Energieversorgung; Maßnahmen zur Verbesserung des Energiemanagements und Steigerung der Energieeffizienz sowie Bewusstseinsbildung im Bereich des nachhaltigen Flächenmanagements und Zusatzqualifikationen unterschieden.

Die Zusatzqualifikationen spezifizieren die Ausrichtung des Gewerbegebietes und spiegeln die lokalen Bedingungen wider. Hierzu zählen beispielsweise die gemeinsame Nutzung und Verwaltung von Infrastrukturen; die gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen sowie eine nachhaltige Verkehrsplanung oder Flächenreduzierung bei der Flächeninanspruchnahme.

„Die Zusatzqualifikationen geben Spielraum für die Entwicklung der bereits ausgezeichneten Gewerbegebiete“, sagte Meyer weiter.

Die Transformation der Wirtschaft wird sich im Bestand vollziehen müssen, denn dort sind die entscheidenden Einsparpotenziale zu finden. „Bei jeder Neuausweisung von Gewerbegebieten sollten höchste Maßstäbe aus Sicht des Klimaschutzes angelegt werden. Deshalb haben wir die Förderbedingungen angepasst“, so Meyer abschließend. Die Erschließung von Gewerbegebieten kann aus der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), der Infrastrukturrichtlinie, gefördert werden.

Bei der Neuausweisung von künftigen „Grünen Gewerbegebieten“ wird unter bestimmten Förderkriterien ein erhöhter Fördersatz von 90 Prozent gewährt. Hierzu zählen die Festlegung künftiger G³-Fläche/n im          Aufstellungsbeschluss der Gemeinde; die Vorlage eines verpflichtenden Energiekonzeptes; die Verankerung in der Begründung des B-Plans (Festsetzungen §9 Abs. 1 BauGB) sowie der Nachweis Flächenbedarf. Darüber hinaus ist die Förderung eines G³-Koordinators möglich, der die Zusammenarbeit der Unternehmen, Kommunen und weiterer Akteure (z.B. Energieversorger) in den Gewerbegebieten unterstützt.

Antragstellung bei Härtefallhilfen

Meyer: Frist bis zum 26. April 2023 verlängert

Schwerin – Die Antragsfrist für Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen mit besonders hohen Energiekosten im Jahr 2022 wurde verlängert. „Bis zum 26. April 2023 können Unternehmen weiter Anträge stellen. Bei dem Programm geht es darum, Fälle von besonderen Härten aufzufangen. Dabei wollen wir betroffene Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern konkret unterstützen.

Mit der Verlängerung der Antragsfrist wollen wir auch denjenigen Unternehmen noch die Möglichkeit geben, einen Antrag zu stellen, die bisher noch nicht alle Unterlagen für das Vorjahr vorliegen hatten,“ sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch. Die Antragsfrist wäre am Mittwoch, den 22. März 2023 ausgelaufen.

Seit Mitte Februar 2023 können KMU beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen. „In der ersten Antragsrunde sind circa 40 Anträge eingegangen. Die Antragsteller kommen aus den verschiedensten Branchen, vorwiegend mit Schwerpunkten in den Bereichen Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in dem Bereich Lebensmittelverarbeitung“, so Meyer weiter.

„Die eingehenden Anträge wurden zunächst im LFI erfasst, nach Ende der ersten Antragsfrist starten nun die Bewilligungen und Auszahlungen. Alles in allem werden für die Anträge aus der ersten Antragsrunde voraussichtlich rund 165.000 Euro aus dem Härtefallfonds des Landes ausgereicht werden“.

Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt.

Dabei geht es um die Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle). Als Härtefall gilt, wenn sich die Preise für Gas/Strom oder die Ausgaben für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl, Kohle, oder Holz/Pellets bereits im vergangen Jahr mindestens verdreifacht haben gegenüber 2021.

Bei Erfüllung der Programmvoraussetzungen erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu einem Abschlag beziehungsweise einen Zuschuss zu den Mehrkosten. Der Höchstbetrag bei allen Förderungen wird je Unternehmen auf 200.000 Euro begrenzt sein.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen für besondere Härtefälle insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden: bis zu 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelungen des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen.

Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

Die schriftlichen Anträge können formgebunden beim Landesförderinstitut eingereicht werden. Weitere Informationen unter:

https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/haertefallhilfen-energiemehrkosten-kmu/