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Kategorie: Wirtschaft

Neues Marinearsenal eröffnet

Schwesig: Mit dem neuen Marinearsenal hat Rostock seine Warnowwerft zurück

Rostock – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute gemeinsam mit Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht das Marinearsenal „Warnowwerft“ in Rostock-Warnemünde eröffnet.

„Wir sind stolz darauf, dass sich die Bundeswehr mit dem neuen Marinearsenal für Mecklenburg-Vorpommern entschieden hat. Ein traditionsreicher Standort bleibt somit dem Schiffbau erhalten. Besonders schön ist. Rostock hat seine Werft zurück – sogar unter dem alten Namen „Warnowwerft“.

Als im Januar des vergangenen Jahres die MV-Werften Insolvenz angemeldet hatten, war das für unser Land ein Schock, allen voran für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Viele Arbeitsplätze standen auf der Kippe und damit auch die Zukunft unserer maritimen Industrie. Heute können wir sagen: Gemeinsam mit starken Partnern haben wir es geschafft, dass jeder Standort eine neue Perspektive hat. Das ist ein großer Erfolg für Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Schwesig.

Ein besonders starker Partner sei die Bundeswehr in Rostock. 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ehemaligen MV-Werften würden im Marinearsenal eine neue Chance bekommen. „Das sind Arbeitsplätze, die krisensicher sind, mit guten Löhnen und guten Bedingungen. Ich bin sicher, dass die Bundeswehr in Rostock auch Impulse für andere Unternehmen in der Region geben wird. Ich danke dem Bund für die gute Zusammenarbeit.“

Die Regierungschefin betonte zudem die Wichtigkeit der Bundeswehr für die Gesellschaft mit ihren 11.000 Soldatinnen und Soldaten in M-V. Schwesig: „Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine erleben wir eine Zeitenwende. Die Marine, das Heer und die Luftwaffe schützen uns hier, in Deutschland und in Europa. Wir als Gesellschaft sind dafür verantwortlich, dass die Bundeswehr gut ausgerüstet ist.“

Arbeitsmarkt M-V im Dezember 2022

Schulte: Auswirkungen Ukrainekrieg und Coronapandemie machen der Wirtschaft weiter zu schaffen

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2022 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 62.000 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 4.800 mehr als im Dezember 2021. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 7,6 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat November ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.200 oder 3,7 Prozent gestiegen.

„Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern spürt nach wie vor die Auswirkungen des Ukrainekrieges und der Coronapandemie. Es zeigt sich jedoch, dass die Lage am Arbeitsmarkt weitestgehend stabil scheint. Um diese Entwicklung weiter voran zu treiben, unterstützen Bund und Land die Unternehmen bestmöglich, beispielsweise über finanzielle Hilfen bei gestiegenen Energiepreisen sowie Förderungen bei Unternehmenserweiterungen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Die Zunahme der Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich liegt auch im Übergang geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer in die Grundsicherung begründet. Derzeit sind 4.430 ukrainische Frauen und Männer in Mecklenburg-Vorpommern arbeitslos gemeldet, im Dezember 2021 waren es insgesamt 200. Das Land fördert mit einem fünf Millionen Euro umfassenden Sonderprogramm die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.

„Uns ist eine schnelle Arbeitsmarktintegrationen wichtig, denn wir brauchen die Fachkräfte für ein solides Wachstum der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Für die Männer und Frauen ist es wichtig, dass die Anerkennung ihrer Qualifikationen erfolgt. Die zu erwartenden Neuregelungen des Bundes werden vieles erleichtern, auch bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen“, sagte Schulte.

Im September 2022 – aktuellste Daten – haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 397 Beschäftigte in 40 Betrieben kurzgearbeitet. 164 Betriebe haben im Dezember für 2.706 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt.

Der Zugang zum Kurzarbeitergeld ist weiter unter vereinfachten Bedingungen möglich. Eine Verordnung des Bundes sieht eine Verlängerung bis Ende Juni 2023 vor. Kurzarbeitergeld kann derzeit bereits gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent betroffen sind. Regulär wäre dies der Fall, wenn ein Drittel der Beschäftigten betroffen wären.

Zudem müssen Beschäftigte keine negativen Arbeitszeitsalden („Minusstunden“) aufbauen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. „Mit dieser Regelung können Arbeitsplätze auch in wirtschaftlich unruhigen Zeit gesichert werden“, sagte Schulte.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – es handelt sich um die Oktober-Daten – ist im Vorjahresvergleich auf 587.300 (-100) gesunken. Hauptsächlich im verarbeitenden Gewerbe (-2.300), im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen sowie im Baugewerbe (jeweils -500) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren.

Speziell im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.200), im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+800) sowie im Bereich der öffentlichen Verwaltung/ Sozialversicherungen (+600) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Arbeitsmarkt im Dezember 2022

Nürnberg – „Die Arbeitslosigkeit hat im Dezember wie in diesem Monat üblich mit Beginn der Winterpause zugenommen. Bereinigt um saisonale Einflüsse ist jedoch ein Rückgang zu verzeichnen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Dezember: +20.000 auf 2.454.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +124.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent

Im Zuge der einsetzenden Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Dezember 2022 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 20.000 auf 2.454.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 13.000 abgenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 124.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken.

Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 2,8 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat deutlich um 20.000 gestiegen, da hier auch die zunehmende Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen Berücksichtigung findet. Die Unterbeschäftigung lag im Dezember 2022 bei 3.322.000 Personen. Das waren 238.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 28. Dezember für 91.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 163.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 50.000 gestiegen. Mit 45,99 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 498.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von September auf Oktober 2022 um 9.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 531.000 auf 34,90 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,44 Millionen Personen hatten im Oktober 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 190.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,16 Millionen ausschließlich und 3,28 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal wurde zuletzt spürbar schwächer, liegt aber weiter auf einem vergleichsweise hohen Niveau. So waren 781.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 13.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 7.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im Dezember 2022 um 1 Punkt auf 127 Punkte.

748.000 Personen erhielten im Dezember 2022 Arbeitslosengeld, 18.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.814.000. Gegenüber Dezember 2021 war dies ein Anstieg um 226.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Unternehmerin/Unternehmer des Jahres 2023

„Preis der Wirtschaft“ in Mecklenburg-Vorpommern ausgelobt

Schwerin – Wer wird Unternehmerin oder Unternehmer des Jahres 2023 in Mecklenburg-Vorpommern? Ab sofort beginnt die Bewerbungs- und Vorschlagsphase für den landesweiten Preis. Ausgezeichnet werden Persönlichkeiten und Unternehmen in den Kategorien Unternehmerpersönlichkeit, Unternehmensentwicklung, Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit sowie Nachhaltigkeit.

„Wir suchen Unternehmen, die herausragende und beispielhafte Leistungen erbracht haben. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Mitarbeitende dort tätig sind oder aus welchem Wirtschaftsbereich der Betrieb kommt. Entscheidend sind die kreativen Ideen, Errungenschaften, Produkte und Dienstleistungen, die Fürsorge für die Mitarbeitenden und das nachhaltige Engagement“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer zum Start der Bewerbungsphase. Im vergangenen Jahr sind 120 Bewerbungen und Nominierungen für den Preis eingegangen.

Der Preis der Wirtschaft „Unternehmer des Jahres in MV“ wird 2023 zum fünfzehnten Mal landesweit ausgelobt. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen. In dem Wettbewerb sind Eigenbewerbungen und Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien.

Träger des landesweiten und branchenübergreifenden Wettbewerbs sind das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die drei Industrie- und Handelskammern in MV, beide Handwerkskammern in MV und die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern (VUMV).

„Die Unternehmerinnen und Unternehmer aus Mecklenburg-Vorpommern sind mit ihren Mitarbeitenden ein Garant für die wirtschaftliche Stabilität des Landes. Sie übernehmen Verantwortung, schaffen und sichern Arbeitsplätze, entwickeln innovative Produkte und Dienstleistungen. Dieses hohe Engagement wollen wir mit der Auszeichnung würdigen“, sagte Meyer.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sind in schriftlicher Form einzureichen, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens auf der Seite unternehmerpreis-mv.de sind möglich. Bitte die Unterlagen an die unten genannte Geschäftsstelle des Landeswettbewerbs senden. Einsendeschluss ist der 26. März 2023.

Eine Jury, die sich aus den Trägern des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nichtöffentlichen Auswahlverfahren. In jeder der vier Kategorien des Landeswettbewerbs 2023 werden Finalisten festgelegt, aus deren Kreis die Ausgezeichneten ermittelt werden.

Bewerbungen und Nominierungen können an die folgende Adresse gesandt werden: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV, Doreen Krätschmann, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin, Telefon: 0385/588-15401, E-Mail: d.kraetschmann@wm.mv-regierung.de.

Neue Wirtschaftsförderung ab Januar 2023

Schwerin – Die Förderung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) wird zum 01. Januar 2023 neu ausgerichtet. Darauf hatten sich die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder sowie der Bundesfinanzminister im Dezember verständigt. Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft.

„Die GRW stärkt die regionale Wettbewerbsfähigkeit. Im Mittelpunkt steht das Voranbringen von Innovationen und einer nachhaltigen Entwicklung der heimischen Wirtschaft. Strukturelle Förderanreize sind weiter nötig, um wirtschaftlich in Mecklenburg-Vorpommern weiter voranzukommen. Mit jeder unternehmerischen Investition entstehen neue Arbeitsplätze, bestehende Jobs werden gesichert. Die Attraktivität in den Regionen wird gestärkt und Fachkräfte vor Ort gehalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Darüber hinaus werden Aspekte „Guter Arbeit“ in der GRW verankert. Demnach wird für bestimmte Vorhaben erwartet, dass die Betriebe einer Tarifbindung unterliegen oder im Zuge der Förderung des jeweiligen Vorhabens ein bestimmtes Lohnwachstum realisieren.

„Eine gute Entlohnung ist die Basis für die Sicherung von Fachkräften in den Unternehmen. Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist zu einem ernstzunehmenden Wettbewerbsfaktor für Unternehmen geworden. Viele Unternehmen haben das erkannt und setzen dies bereits auch um“, betonte Wirtschaftsminister Meyer.

Das zentrale Kriterium der Förderung bleibt nach wie vor, dass von dem Vorhaben bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte ausgehen müssen. Die bisherige Fördervoraussetzung des überwiegend überregionalen Absatzes, die sog. „50 km Regel“ entfällt jedoch.

„Neu ist, dass nunmehr auch Unternehmen unterstützt werden können, die mit ihren Waren und Produkten in regionalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind. Somit können verstärkt Potentiale für eine eigenständige Regionalentwicklung erschlossen werden. Das ist perspektivisch auch ein Zeichen für mehr Klimaschutz und mehr Nachhaltigkeit vor Ort“, so Meyer weiter.

Unternehmen, die die Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft, unabhängig von der Größe des Unternehmens, vorantreiben, können erhöhte Fördersätze erhalten. Dazu zählen insbesondere Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten sowie zur Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen.

Für diese Vorhaben gelten höhere Förderhöchstsätze bis zu 45 Prozent, für kleine Unternehmen gar bis zu 65 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 55 Prozent. Förderfähig sind hierbei die umweltschutz- und energieeffizienzbedingten Mehrkosten eines Vorhabens. Ansonsten gelten grundsätzlich Höchstfördersätze von 15 Prozent für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte), 25 Prozent für mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 35 Prozent für kleine Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte).

Im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur gilt grundsätzlich ein maximaler Fördersatz von bis zu 60 Prozent. Für einen Fördersatz bis zu 90 Prozent ist nun erforderlich, dass sich die Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt.

Darüber hinaus muss die geförderte Maßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt werden, einen Betrag zur Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (wie beispielsweise die Revitalisierung von Altstandorten oder Investitionen in ein grünes Gewerbegebiet) oder in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.

Die wichtigsten Punkte im Überblick (Quelle: BMWK):

  • Erweiterte Zielsystematik, die nicht mehr allein auf die Schaffung von Arbeitsplätzen abzielt. Künftig gibt es drei Hauptziele: Standortnachteile ausgleichen; Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen; Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
  • Die bisher geltende Voraussetzung, dass nur Betriebe gefördert werden, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überregional in einem Umkreis von mindestens 50 km absetzen, entfällt. Künftig stellt die GRW auch auf die regionalen Wertschöpfungsketten und Wirtschaftskreisläufe ab und stärkt so die Grundlagen für eine eigenständige Regionalentwicklung.
  • Erleichterte Fördervoraussetzungen für klimafreundliche Investitionen sowie für forschungsintensive Unternehmen. Zudem werden die Möglichkeiten zur Förderung von Umweltschutzinvestitionen, mit denen Unternehmen über nationale oder EU-Klimaschutznormen hinausgehen, erweitert.
  • Im Bereich der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur werden klimafreundliche bzw. nachhaltige Maßnahmen honoriert. Beispielsweise wird eine Weiternutzung bzw. Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbegelände umfassender gefördert als die Erschließung neuer Flächen. Gleiches wird für die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien und andere Aktivitäten im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft gelten.
  • Ein neuer Fördertatbestand wird eingeführt für Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge, soweit diese engen Wirtschaftsbezug aufweisen und maßgeblich zur Attraktivität regionaler Wirtschaftsstandorte beitragen.

Hilfen aus dem Härtefallfonds

Schwerin – Die von der Landesregierung eingerichtete Lenkungsgruppe „Härtefallfonds“ ist heute zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Sie soll die Vergabe der Mittel aus dem Härtefallfonds des Landes in der Energiekrise vorbereiten. Dem Gremium gehören der Chef der Staatskanzlei sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aus dem Finanz-, Wirtschafts-, Sozial- und Bildungsministerium an.

„Mit dem Nachtragshaushalt sind für den Energie-Fonds insgesamt 1,1 Milliarden zur Verfügung gestellt worden. Hier sind 100 Millionen Euro für den Härtefall-Fonds eingestellt. Wir wollen, dass die Hilfe möglichst schnell bei den Betroffenen ankommt“, erklärte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann im Anschluss an die konstituierende Sitzung.

„Ein Bereich, der angesichts steigender Energiekosten und anderer Preise dringend Unterstützung braucht, sind die Tafeln. Unser erster Vorschlag ist deshalb, dass wie von der Ministerpräsidentin angekündigt 2.500 Euro pro Ausgabestelle für die Unterstützung der Tafeln zur Verfügung gestellt werden. Die Ehrenamtsstiftung hat sich freundlicherweise bereit erklärt, die Vergabe der Mittel zu übernehmen. Wir wollen den Tafeln und vergleichbaren Einrichtungen vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses unkompliziert helfen, damit sie ihrer wichtigen sozialen Aufgabe weiter nachkommen können“, so Dahlemann.

20 Millionen aus dem Härtefallfonds sollen eingesetzt werden, um die Hilfen des Bundes für kleinere und mittlere Unternehmen zu verdoppeln. „Das wird Thema der ersten Kabinettssitzung im neuen Jahr sein“, erklärte der Staatssekretär. „Auch hier wird es darauf ankommen, dass die Hilfen schnell dort ankommen, wo sie benötigt werden. Dazu gab es einen intensiven Abstimmungsprozess mit Vertretern der Wirtschaft im Land. Auch an der konkreten Ausgestaltung der Hilfen für private Haushalte mit anderen Heizformen wie Öl, Pellets, Flüssiggas und Briketts wird unter Federführung des Landwirtschaftsministers intensiv gearbeitet.“

Ziel sei außerdem, die Bürgerinnen und Bürger über die Hilfsprogramme des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern zentral zu informieren. „Dazu wird die Landesregierung eine eigene Internetseite aufbauen, auf der die Bürgerinnen und Bürger die Informationen übersichtlich finden, die sie auch brauchen“, so der Staatssekretär.

Tourismusbilanz für 2022

Meyer: Tourismus zieht im Gesamtjahr an – verändertes Buchungsverhalten ist Herausforderung – Fachkräftesicherung gemeinsam mit der Wirtschaft angehen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat für das Tourismusjahr 2022 zum Jahresausklang Bilanz gezogen. „Mecklenburg-Vorpommern ist nach zwei Corona-Jahren (2020 und 2021) wieder ein sehr gefragtes Urlaubsland. Unter erschwerten Rahmenbedingungen hat die Tourismusbranche in den ersten acht Monaten 2022 ein gutes Ergebnis erzielt. Zwar verbessert sich die wirtschaftliche Lage touristischer Betriebe gerade in den stärker besuchten Sommermonaten, aber die Situation bleibt insgesamt weiter angespannt.

Wir sind längst noch nicht auf dem Vor-Coronaniveau von 2019. Corona und die Folgen des Ukrainekrieges machen der Branche weiter insgesamt zu schaffen. Warme Monate ziehen Touristen in unser Land. Das reicht aber nicht. Der Blick sollte noch stärker auf das Gesamtjahr gerichtet werden. Wir müssen vor allem auch in der Vor- und Nachsaison weiter mit starken Angeboten überzeugen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Von Januar bis September 2022 sind nach Angaben des Statistischen Amtes 26,5 Millionen Übernachtungen registriert worden. Das sind rund 28 Prozent mehr Übernachtungen in MV als im Vorjahreszeitraum 2021. Im Vergleich mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 liegt das Land bei den Übernachtungen leicht niedriger. Bis einschließlich September wurden in 2019 rund 28,4 Millionen Übernachtungen gezählt.

„Durch die Corona-Pandemie bedingte Lockdowns haben die Branche in 2020 und 2021 teilweise runterfahren müssen. Für das Gesamtjahr 2022 könnten wir am Ende bei um die 30 Millionen Übernachtungen liegen“, so Tourismusminister Meyer.

Der Tourismus sieht sich auch aufgrund der Corona-Pandemie und der Energiekrise mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. „Besonders das kurzfristige Buchungsverhalten macht der Branche zu schaffen. Das erschwert vor allem auch die Personal- und Warenplanung in den touristischen Unternehmen.

Hinzu kommt, dass viele Menschen aufgrund der insgesamt verunsicherten Lage eher sparen. Das bedeutet im Ergebnis auch, dass ein Urlaub wegfallen kann. Das merken Hoteliers und Gastronomen besonders in der jetzigen Situation“, erläuterte Meyer weiter.

Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat darüber hinaus für die Einrichtung einer Tourismusakademie geworben. „Wir müssen dem Fachkräftemangel in der wirtschaftlich wichtigen Schlüsselbranche, dem Tourismus, begegnen. Innovative Ideen sind gefragt, um Fachkräfte im Land zu halten und zu sichern. Deshalb wollen wir gemeinsam eine Tourismusakademie in Mecklenburg-Vorpommern aufbauen.

Die Rekrutierung und die Sicherung der touristischen Fachkräfte kann nur gemeinsam unter Beteiligung der Wirtschaft im Land gelingen. Darüber hinaus benötigen wir das Know-how der Aus- und Weiterbildungsakteure. Teilweise gibt es schon unterschiedliche Konzepte für die Aus- und Fortbildung sowie die akademische Bildung im Land. Eine bessere Verknüpfung und Vermarktung ist notwendig. Unser Land braucht eine moderne touristische Bildung mit starkem Praxisbezug.

Diese soll passgenau und bedarfsgerecht sein, damit die touristischen Unternehmen im Land direkt davon profitieren“, betonte Meyer. „Zunächst geht es um Inhalte der Akademie, der mögliche Ort wird später festgelegt.“ Inzwischen haben mehre Standorte Interesse zur Etablierung einer Tourismusakademie geäußert. Hierzu zählen unter anderem Bergen auf Rügen, Rostock, Schwerin, Plau am See, Mirow, Gadebusch, Bad Doberan und Neustrelitz.

In Stralsund und in Greifswald ist in diesem Jahr die Bettensteuer eingeführt worden. Darüber hinaus wird diese Steuer auch in Schwerin und in Wismar erhoben. „Es macht wenig Sinn eine Bettensteuer zu erheben. Diese landet in den allgemeinen kommunalen Haushalten. Sie ist häufig ohne Zweckbindung und wird leider eher nicht für den Tourismus eingesetzt.

Um für unser Land eine gerechte und langfristig stabile Tourismusfinanzierung zu sichern, arbeiten wir an der Einführung eines Tourismusgesetzes. Dieses soll durch gäste- und unternehmensbezogene Abgaben erfolgen, die dann im Gegensatz zur Bettensteuer zweckgebunden für den Tourismus eingesetzt werden“, forderte Tourismusminister Meyer.

Seit der Anpassung des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr haben 20 Tourismusorte und eine Tourismusregion die Auszeichnung erlangt. „Die Anerkennung berechtigt die Kommunen, eine Kurabgabe einzuführen. Damit stehen mehr Mittel zur Verfügung, um touristisch relevante Aufgaben wie beispielsweise Marketingmaßnahmen, digitale Gästekarten und fahrpreislose ÖPNV-Angebote anzubieten.

Entscheidend ist, dass in Infrastruktur, Mobilität und Qualität investiert wird“, sagte Meyer. Gemeinden, die über eine landschaftlich bevorzugte Lage oder bedeutende kulturelle Einrichtungen (insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung, Angebote für Naherholung wie insbesondere Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder wichtige Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte verfügen, können ein Prädikat als „Tourismusort“ erhalten.

Abschließend forderte Meyer, stetig weiter an der überregionalen und auch internationalen Wahrnehmung unseres Landes zu arbeiten. „Wir müssen auf die touristischen Vorzüge stärker aufmerksam machen. Intensives Marketing ist ein wichtiger Baustein für den Erfolg des Tourismus. Es geht darum, neue Gäste zu werben und auch Gründe zum Wiederkommen zu liefern. Ziel ist es, dass Urlauber, die einmal da waren, auch gern wiederkommen.

Dabei muss es auch gelingen, neue Zielgruppen zu erschließen. Im kommenden Jahr wollen wir auch wieder auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) in Berlin vor Ort sein“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer abschließend. Die ITB Berlin findet im kommenden Jahr vom 07. März bis 09. März als Fachmesse statt.

Bilanz Wirtschaft 2022 und Ausblick 2023

Meyer: Wirtschaft erweist sich als robust – Chancen durch Strukturwandel nutzen

Schwerin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat zum Ende dieses Jahres eine eher durchwachsene Wirtschaftsbilanz gezogen. „Es gibt Licht und Schatten. Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich insgesamt trotz der wirtschaftlich nicht einfachen Zeiten robust. Industrie, Handwerk und Gesundheitswirtschaft sind stabile Anker der heimischen Wirtschaft. Auch der Tourismus zieht wieder an. Unternehmen siedeln sich weiter an, neue Jobs entstehen.

Es ist gelungen, die maritimen Standorte Rostock, Wismar und Stralsund wirtschaftlich weiterzuentwickeln und neue Perspektiven aufzuzeigen. Allerdings machen die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges sowie die hohe Inflation den Unternehmen weiter zu schaffen. Teilweise veränderte Lieferketten, fehlende Materialien und das Suchen nach Fachkräften sind aktuell große Herausforderungen für die Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Im Gesamtjahr 2022 wird die Wirtschaft voraussichtlich weiter wachsen. „Wir rechnen mit einem moderaten Anstieg der Wirtschaftsleistung. Der Anstieg des Bruttoinlandsproduktes in Mecklenburg-Vorpommern dürfte im Rahmen der von der Bundesregierung und den Wirtschaftsforschungsinstituten für Gesamtdeutschland prognostizierten Werte zwischen 1,0 und 1,5 Prozent liegen“, erläuterte der Minister.

Für das kommende Jahr 2023 sind die Prognosen insgesamt noch sehr vage. „Sie variieren für Deutschland zwischen einem Rückgang, Stagnation oder einem leichten Wachstum der Wirtschaftsleistung. Zuverlässige Prognosen sind aufgrund der bestehenden Unsicherheiten nur sehr schwer möglich“, machte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer deutlich.

Im Jahr 2022 wurden für 107 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft insgesamt rund 46 Millionen Euro Zuschüsse bewilligt. Dadurch können Investitionen in Höhe von rund 175,9 Millionen Euro realisiert werden. Nach Abschluss aller Vorhaben werden rund 361 Arbeitsplätze neu entstanden und rund 3.050 Arbeitsplätze gesichert (Stand: 14. Dezember 2022) sein. „Es wird trotz Corona-Pandemie und Energiekrise weiter investiert, Unternehmen siedeln sich an“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

Der Weltkonzern Birkenstock siedelt sich in Pasewalk an. Hier soll modernes Schuhwerk produziert werden. Bis zu 1.000 Arbeitsplätze werden dabei entstehen. Ein Beispiel für eine Neuansiedlung in Wismar ist die Eppendorf Polymere GmbH. Eppendorf ist ein führendes Life-Science-Unternehmen; es entwickelt, produziert und vertreibt Systeme für den Einsatz in Laboren auf der ganzen Welt. Im Businesspark Valluhn-Gallin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) hat sich im Sommer die Firma Wollenhaupt Vanille GmbH neu angesiedelt. Etwa 50 Jobs werden hier geschaffen.

In den vergangenen Monaten haben Bund, Land und Insolvenzverwaltung für die Werftstandorte Rostock, Wismar und Stralsund Lösungen erarbeitet und auch gefunden. „Im Januar dieses Jahres hatten die MV Werften Insolvenz angemeldet. Wir haben für alle drei Standorte in Rostock, Wismar und Stralsund Perspektiven gefunden, trotz eines global insgesamt schwierigen Marktumfeldes in der maritimen Wirtschaft.

Diese Entwicklung wäre ohne den Insolvenzverwalter, die kommunale Unterstützung, die Wirtschaftskammern, der IG Metall und die heimische Wirtschaft kaum umsetzbar gewesen. Es gibt noch viel zu tun. Entscheidend ist, dass die Menschen wieder in eine dauerhafte gute Beschäftigung kommen und das möglichst in der Region. Hier sind wir auf einem guten Weg“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Der Rostocker Standort der MV Werften wurde durch die Deutsche Marine übernommen. Im Marinearsenal werden künftig Schiffe der Marine instandgesetzt. In Wismar siedelt sich die thyssenkrupp Marine Systems GmbH an. Darüber hinaus wurde die Betriebsstätte der MV Werften Kabinenproduktion (ebenfalls in Wismar) durch die Firma Eppendorf SE übernommen. Künftig werden hochwertige Laborverbrauchsmaterialien aus funktionellen Hightech-Kunststoffen produziert.

Die amerikanische Kreuzfahrtreederei Disney Cruise Line hat das Kreuzfahrtschiff „Global 1“ gekauft. Das Unternehmen gehört zu „The Walt Disney Company“. Die Fertigstellung des Schiffes soll durch die Meyer Werft Papenburg in Wismar erfolgen. Am ehemaligen MV Werften-Standort Stralsund entwickelt die Kommune einen maritimen Gewerbepark, wo sich Unternehmen ansiedeln bzw. einige auch schon angesiedelt haben.

Mecklenburg-Vorpommern wird die Chancen nutzen, die sich aus der Dekarbonisierung und den veränderten Bedingungen aufgrund des Ukrainekrieges ergeben.

„Unser Land steckt mitten im industriellen Strukturwandel. Die hieraus resultierenden Möglichkeiten müssen wir nutzen. Erneuerbare Energien sind dabei eine riesige Chance für die Zukunft unseres Bundeslandes. Die hervorragenden Voraussetzungen, die wir hier im Land für die Erzeugung erneuerbarer Energien haben, stellen eine einmalige Möglichkeit für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes dar.

Im Fokus stehen dabei insbesondere klimafreundliche Industrien auf Basis von erneuerbaren Energien und Wasserstoff. Gerade beim Thema Wasserstoff ist es wichtig, neben der energiepolitischen Bedeutung auch die wirtschaftlichen Potenziale von Anfang an für mehr Wertschöpfung zu nutzen. Wir legen in Mecklenburg-Vorpommern ein besonderes Augenmerk darauf, dass nicht nur Produktionskapazitäten für erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff aufgebaut werden, sondern dass wir komplette Wertschöpfungsketten inklusive des Verbrauchs hier im Land errichten.

Hier steckt viel Potential für Innovation und qualifizierte Beschäftigung im Land“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Darüber hinaus soll der Ausbau des Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, insbesondere im Bereich der anwendungsnahen Forschung ausgebaut werden.