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Kategorie: Wirtschaft

Sehr positive Mai-Steuerschätzung

Geue: „Mai-Steuerschätzung fällt positiver aus als erwartet. Aber kein Grund zur Entwarnung.“

Schwerin – Der Arbeitskreis Steuerschätzungen ist in dieser Woche zu seiner regulären Mai-Steuerschätzung zusammengekommen, in der Prognosen für das laufende Jahr sowie die vier Folgejahre abgegeben werden.

Die bisherige Prognose aus dem November 2021 wurde in allen Jahren des Schätzzeitraums nach oben korrigiert. Für Bund, Länder und Gemeinden werden zusammen Verbesserungen um etwas mehr als 40 Mrd. Euro jährlich erwartet. In diesem Ergebnis sind aber die spürbaren Mindereinnahmen der anstehenden Entlastungspakete noch nicht abgebildet. Zu diesen Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger gehören beispielsweise die Energiepreispauschale und der Kinderbonus 2022.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Es ist eine erfreuliche Nachricht, dass – entgegen anderslautender Erwartungen – die bisherigen Prognosen trotz fortwährender Pandemie und Ukraine-Krieg nicht nach unten korrigiert werden mussten. Gleichwohl bergen die andauernden Krisen erhebliche konjunkturelle Risiken. Zusammen mit der hohen Inflation steigt damit für alle öffentlichen Haushalte die Notwendigkeit, Vorsorge zu treffen. Es gibt keinen Grund zur Entwarnung.“

4. Arbeitsschutztag für M-V

Schulte: Arbeitsschutz im Alltag vorausschauend denken

Güstrow – In Güstrow hat der 4. Arbeitsschutztag für Mecklenburg-Vorpommern stattgefunden. Im Mittelpunkt des Fachtages stand die Bedeutung aktueller Gesetzesänderungen sowie Fragen rund um die Arbeitsschutzorganisation in den Einrichtungen.

„Der Arbeitsschutz ist ein enorm wichtiger Faktor, die Wirtschaft im Land weiter voranzubringen. Die Basis hierfür sind gesunde und engagierte Beschäftigte und niedrigere Krankenstände in den Unternehmen und Behörden. Für die Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements ist es notwendig, dass sowohl die Unternehmensinhaber als auch ihre Beschäftigten selbstverständlich mit dem Thema umgehen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte am Donnerstag in Güstrow.

„Die ungebrochen große Resonanz auf unseren Arbeitsschutztag auch bei seiner vierten Auflage zeigt, dass kleine und große Unternehmen das Angebot der kompakten Information und Fortbildung und des direkten Austauschs vor Ort zu schätzen wissen“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS). „Wir haben das Programm bewusst so gestaltet, dass darin die aktuellen Gesetzesänderungen genauso Platz finden wie die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt, beispielsweise Homeoffice und Digitalisierung.“

Schulte macht vor Ort deutlich, dass vor allem beim Arbeitsschutz im praktischen Alltag vorausschauend gedacht werden muss. „Der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht an oberster Stelle. Schon die kleinste Unachtsamkeit kann schwere Folgen haben. Jeder Unfall ist einer zu viel. Wenn es doch einmal zu einem Unfall kommt, müssen daraus die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden, um den Arbeitsschutz vor Ort weiter zu verbessern“, machte Schulte deutlich.

Im Jahr 2021 wurden dem LAGuS 68 besonders schwere und tödliche Unfälle in Mecklenburg-Vorpommern angezeigt. Durch die Arbeitsschutzbehörde des Landes wurden 35 besonders schwere und sieben tödliche Unfallereignisse untersucht.

Staatssekretär Jochen Schulte dankte abschließend allen Beteiligten, die das Versorgungssystem während der Corona-Pandemie weiter am Laufen halten. „Das sind viele Unternehmen, Einrichtungen und Behörden. Sie alle sorgen in der gesamten Pandemiezeit gemeinsam dafür, dass das gesellschaftliche System stabil bleibt – dazu zählt beispielsweise die Versorgung mit Rohstoffen und Nahrungsmitteln, genauso wie die medizinische Versorgung vor Ort. Das verdient unser aller Respekt“, betonte Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte abschließend.

Organisiert wurde der 4. Arbeitsschutztag für Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V. Insgesamt 186 Teilnehmerinnen und Teilnehmer widmeten sich dem Themenfeld Arbeitsschutz in ihrem Berufsalltag. Neben den Referenten waren unter anderem auch die Berufsgenossenschaften und die Unfallkasse MV mit ihren Ausstellungsständen vor Ort.

Backhaus: Özdemirs Weizen-Plan ist ein Irrweg

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt kritisiert Pläne des Bundeslandwirtschaftsministers für mehr Weizenanbau.

Demnach möchte Cem Özdemir EU-Vorgaben zur Fruchtfolge, die ab 2023 gelten sollen, verschieben. So könnte also Weizen auf Weizen folgen.

„Ich frage mich allmählich, wer Herrn Özdemir berät. Unsere Landwirtschaftsbetriebe brauchen endlich Planungssicherheit für das neue Anbaujahr. Die EU-Regeln sollen den Boden schonen, die Biodiversität fördern und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren und die Erträge stabilisieren.

Das ist genau der richtige Weg. Wo bleiben da die grünen Positionen? Ich hatte zur Agrarministerkonferenz vorgeschlagen, die geplanten Stilllegungsflächen nicht nur für den Futteranbau freizugeben, sondern sie auch für die Nahrungsmittelproduktion zu nutzen.

Und zwar mit einer vielfältigen Fruchtfolge: Getreide, Leguminosen, Ölsaaten. Damit würde man einerseits einen wichtigen Beitrag leisten, um den Hunger in der Welt abzumildern und gleichzeitig Monokulturen vermeiden. Allein Mecklenburg-Vorpommern könnte mit seinen 22.000 Hektar Stilllegungsflächen rund eine Million Menschen ein Jahr lang ernähren.

Angesichts der sich dramatisch zuspitzenden Situation vor allem auf der Südhalbkugel bitte ich Herrn Özdemir nochmal neu nachzudenken.  Flächen einerseits nur für Tierfutter zu nutzen und gleichzeitig an anderer Stelle wertvolle Böden weiter auszubeuten ist ein Irrweg,“ so Minister Dr. Backhaus.

Seehotel Zarrentin feiert Richtfest

Zarrentin – Minister Dr. Till Backhaus hat am Mittwoch in Vertretung der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am Richtfest des Seehotels Zarrentin teilgenommen.

„Ich bin nicht nur dieser Region geboren und aufgewachsen, sondern habe hier auch meine ersten beruflichen Erfahrungen gesammelt. Deswegen liegt mir diese schöne Ecke Mecklenburg-Vorpommerns besonders am Herzen. In den vergangenen 30 Jahren hat sich hier viel getan. Durch Landes- und EU-Mittel, insbesondere der Richtlinie für Integrierte ländliche Entwicklung (ILERL) und der LEADER-Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), konnten hier viele Infrastrukturprojekte realisiert werden.

Ich denke da etwa an den Neubau der Kita am Sophientalring, die Außenanlage des Klosters und die Umgestaltung des Bienenzuchtzentrums Bantin zum Apineum. Ein wichtiges Projekt ist auch der Neue Schulcampus Zarrentin. Hier entstehen bis 2023 eine neugebaute Regionale Schule, eine Grundschule mit Hort, eine Zweifeldsporthalle mit Mensa sowie eine Sportplatzanlage und Freianlagen zum Spielen. Sie bieten Platz für 650 Schülerinnen und Schüler.

Allein diese rund 4,9 Millionen Euro teure Maßnahme wurde mit 3,6 Millionen Euro EU-Mitteln bezuschusst. Weitere 4,8 Millionen Euro aus dem ELER flossen in die Erschließungsarbeiten und Freianlagen des Campus‘. Insgesamt wurden in Zarrentin Gesamtinvestitionen in Höhe von fast 11 Millionen Euro getätigt, bei denen sich das Land mit fast 6 Millionen Euro beteiligte. Dadurch haben wir die gesamte Schaalsee-Region lebenswerter und attraktiver gemacht“, sagte der Minister.

Anders als in anderen Kleinstädten und Dörfern im Land ist die Bevölkerungszahl hier stetig gestiegen –  und dass nicht nur durch Eingemeindungen.
Auch der Tourismus nahm dank der landschaftlichen Vorzüge des Biosphärenreservates Schaalsee-Elbe und der vielen kulturellen Angebote stetig zu und hat sich zu einem wichtigen wirtschaftlichen Standbein entwickelt.

Vor diesem Hintergrund investiert die Eugen-Block-Holding GmbH rund 15 Millionen Euro in den Neubau des Seehotels Zarrentin. Errichtet werden drei Gebäude im Landhaus-Stil, unter anderem mit 45 Zimmern und 90 Betten, Wellnessangebot, Veranstaltungssaal und Tiefgarage.

Das Hamburger Unternehmen betreibt im Ort bereits das „Fischhaus Hotel am Schaalsee“  und die Produktionsstätte „Block Menü“. Die Eröffnung ist für Frühjahr 2023 geplant.

Maßnahmenpaket für Ostseefischerei

Zweiter Runder Tisch im BMEL zur kritischen Lage der Ostseefischerei

Schwerin – Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender, hat heute zum zweiten Mal, die Amtskolleg*innen der drei Küstenländer sowie Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Fischereiverbände eingeladen, um über die Zukunft der Ostseefischerei zu sprechen.

Beim Zweiten Runden Tisch beschlossen Bund und Länder gemeinsam kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung der deutschen Ostseefischerei sowie die Einrichtung einer Leitbildkommission. Im Rahmen der Kommission sollen tragfähige Zukunftsperspektiven entwickelt werden.

Die Lage für die deutsche Ostseefischerei ist infolge der schlechten Bestandssituation der „Brotfische“ Hering und Dorsch weiterhin sehr kritisch und hat sich durch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine noch weiter verschärft.

Dazu Staatssekretärin Silvia Bender: „Mit unserem Maßnahmenpaket leisten wir einen ersten wichtigen Schritt zur Unterstützung der Fischerinnen und Fischer. Schnelles Handeln ist angesichts der Lage erforderlich – das haben wir heute getan. Ich danke allen Beteiligten für diesen pragmatischen Runden Tisch mit sehr konkreten Ergebnissen. Gerne hätten wir im Rahmen des Ergänzungshaushalts mehr bereitgestellt – für Hilfsmaßnahmen infolge des Ukraine-Krieges. Hier setzen wir uns weiterhin beim Bundesfinanzministerium für entsprechende Mittel ein. In Anbetracht der ernsten Lage der Ostseefischerei werden weitere Maßnahmen folgen müssen.“

Elisabeth Aßmann, Staatssekretärin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: „Ich begrüße das Maßnahmenpaket sehr. Außerdem muss jetzt schnell mit der Kommission geklärt werden, dass bei betriebsbezogener Ausrichtung sowohl der EMFF als auch der EMFAF für die zeitweilige Stilllegung eingesetzt werden können. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits zugesichert, dass hierfür ein Vorgriff auf Mittel aus dem EMFAF erfolgen kann, damit die Maßnahme zur Schonung des Herings in der westlichen Ostsee wie geplant im Zeitraum August bis Oktober durchführbar ist und die Betriebe hieraus zusätzliche Mittel in Form von Stillliegeprämien noch in 2022 und so früh wie möglich erhalten können.“

Prof. Dr. Ludwig Theuvsen, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Die Situation der Fischerei in der Ostsee und der Fischerei insgesamt ist aktuell herausfordernder denn je. Das auf dem Runden Tisch zur Zukunft der Ostseefischerei beschlossene Paket mit kurzfristigen Maßnahmen ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Betriebe. Niedersachsen, das ebenfalls an der Ostseefischerei teilnimmt, unterstützt die Maßnahmen und setzt sich für die Entwicklung einer Zukunftsperspektive ein.“

Das heute beschlossene Maßnahmenpaket umfasst insbesondere

  • eine Aufstockung der finanziellen Hilfen bei vorübergehenden Stilllegungen,
  • Erweiterung der Förderberechtigten durch eine Neudefinition des Fischereihauptbetriebes,
  • die Neuauflage eines bereits in 2021 durchgeführten Abwrackprogramms auf nunmehr insgesamt 1000 BRZ (Bruttoraumzahl) sowie
  • spezifische Regelungen für die Zuteilung der durch Abwrackungen frei gewordenen Fangquoten.

Ergänzend soll kurzfristig eine „Bereinigungsmaßnahme“ aufgelegt werden. Damit können Fischereibetriebe Fangschiffe, an die noch Quotenansprüche gekoppelt sind, aus der Flotte nehmen und diese Quote auf ein anderes Fahrzeug ihres Betriebes übertragen. „Dies kann zu wichtigen Kosteneinsparungen in den Betrieben führen“, so die Staatssekretärin weiter.

 Die Leitbildkommission zur deutschen Ostseefischerei soll kurzfristig – noch vor der Sommerpause – eingerichtet werden. Ziel ist es, bis Mitte 2023 unter Einbindung der Fischerei sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft und weiterer lokaler Gruppen eine gemeinsame Sicht zur Zukunft der krisengeschüttelten deutschen Fischerei in der Ostsee zu entwickeln. Daraus sollen sich Ansätze für eine weitergehende strukturelle Reform und Ausrichtung der deutschen Ostseefischerei ergeben.

Wetterverhältnisse und Ernte

Backhaus: Nächste Wochen entscheidend für Ernte

Schwerin – Auf einen feuchten Winter folgte 2022 ein bislang sehr trockenes Frühjahr. Die Wetterverhältnisse bewegten sich laut Minister jedoch noch im Bereich des Normalen. Entscheidend für einen Ernteerfolg seien hingegen die kommenden Wochen.

„Wir haben einen sehr trockenen April gesehen mit relativ kühlen Temperaturen und kaum Niederschlägen. Für unsere Region ist das jedoch nicht untypisch und die hiesigen Landwirtinnen und Landwirte sind auf solche Situationen eingestellt. Tatsächlich sind unsere Böden im Land noch gut mit Wasser versorgt und die Vegetation ist im langjährigen Vergleich durchaus noch im normalen Bereich einzugruppieren. Die Bestände der meisten Winterungen präsentieren sich aktuell in einem durchschnittlichen bis guten Zustand. Die Winterungen finden in den durchwurzelten Bodenschichten ausreichend Wasser und mit den allmählich steigenden Temperaturen werden dann auch die Entwicklungs­prozesse der Bestände zunehmen. Zur Beunruhigung besteht deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Veranlassung“, so Backhaus.

„Allerdings“, so der Minister weiter, „wird die Witterung in den nächsten Wochen maßgeblich darüber entscheiden, wie für die Winterungen das Erntejahr ausfallen wird. Einfach gesagt: Es ist noch alles offen, also ist auch alles noch möglich.“

Der arktische Witterungseinfluss hat laut Minister in den letzten Apriltagen für kühle Temperaturen mit leichten Nachtfrösten gesorgt. Das hat zwar besonders das Auflaufen und die Jugendentwicklung der Sommerungen gebremst, aber auch die Aktivitäten von Schadinsekten wie der Rapsglanzkäfer.

Verzögerte Entwicklungen seien laut Minister je nach Standort zu beobachten: „Auf Sandböden, wo sich der geringe Niederschlag natürlich zuerst bemerkbar macht, da sehen wir zum Teil noch eine geringe Bestockung beim Winterroggen. Die Rapsbestände sind etwas unruhig, örtlich hat er ein geringes Längenwachstum. Ebenso zögerlich laufen durch die kühlen Temperaturen noch die Rüben auf. Und auch der Mais ist etwas hinterher, da er durch die kühle Witterung in diesem Jahr etwas später ausgebracht wurde als sonst. Aber das bewegt sich alles noch im Rahmen.“

Backhaus abschließend: „Gute Entwicklungen zeigen hingegen die Sommergetreidearten. Je nach Aussaattermin sind diese in der Blattentwicklung oder gehen bereits in die Bestockung über. Die Lupinen laufen auf, Erbsen und Ackerbohnen befinden sich in der Blattentwicklung und bei Sommergetreide und Leguminosen ist zurzeit die Unkrautregulierung uneingeschränkt möglich. Das Ackerfutter zeigte bei guter Bodenfeuchte und durch die viele Sonne zuletzt einen guten Massezuwachs. Durch den ausbleibenden Regen sehen wir aber auch wieder eine verminderte Zunahme.“

Jugend gründet – Regionalevent MV

Schülerteams präsentieren ihre Geschäftsideen

Schwerin – Am Montag, 9. Mai 2022, werden die fünf besten Schülerteams aus MV mit den besten Businessplänen im Wettbewerbsjahr 2021/2022 von JUGEND GRÜNDET geehrt. Beim Bundesschülerwettbewerb stehen die Themen Innovation und Gründung im Mittelpunkt. Trotz Corona-Pandemie haben sich im Schuljahr 2021/2022 viele Jugendliche an dem Wettbewerb beteiligt. Bundesweit wurden 729 Businesspläne mit neuen Lösungsansätzen eingereicht – 26 aus MV. 

Die besten Teams aus Mecklenburg-Vorpommern haben sich mit ihren Geschäftsideen für das JUGEND GRÜNDET-Regionalevent qualifiziert – bei der Entwicklung ihrer Projekte bewiesen die Teams Kreativität, Problemlösungskompetenz und Teamgeist.

In ihren Businessplänen zu smarten Endgeräten und Technik für die Lebensmittelindustrie entwerfen sie auch ihre ganz persönlichen Gründungsvisionen für eine Zukunft, in der mehr Ökologie und eine bessere Bildung für mehr Menschen möglich sind und in der digitale Lösungen und smarte Produkte den Alltag erleichtern. Beim Regionalevent werden die Wettbewerbsteams ihre Geschäftsideen vor einer Jury vortragen, um sich dann den Fragen der Expertinnen und Experten zu stellen. 

JUGEND GRÜNDET ist ein bundesweiter Online-Wettbewerb, der seit 2003 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und einer Reihe namhafter Förderer unterstützt wird. Partner für das digitale Regionalevent Mecklenburg-Vorpommern sind die IHK zu Schwerin und der Innovation Port Wismar. Das Bundesfinale läuft im Juni.

Weitere Informationen: www.jugend-gruendet.de

Mikrodarlehen neu aufgelegt

Meyer: Unterstützung bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen – Erweiterung förderfähiger Branchen

Schwerin – Das Förderinstrument Mikrodarlehen ist neu aufgelegt worden. „Mit dem Mikrodarlehen sollen Existenzgründungen wieder stärker unterstützt werden. Oftmals fehlt es bei den Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen an finanziellen Mitteln bei den Betriebsausgaben oder die Einnahmen reichen am Anfang noch nicht aus, um auch die Kosten des Lebensunterhalts vollständig damit decken zu können. Hinzu kommt, dass aufgrund der geringen Betriebsgröße des geplanten Unternehmens die Vergabe kleinvolumiger Kredite für Finanzinstitute wenig attraktiv ist. Hier wird das Land behilflich sein und den Schritt in die Selbständigkeit durch die Gewährung von Mikrodarlehen unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.

Gründungswillige können für Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit der Gründung stehen, ab sofort wieder verzinsliche Mikrodarlehen in Form eines rückzahlbaren Zuschusses bis zu 25.000 Euro beantragen. „Auch aufgrund der COVID19-Pandemie gibt es einen höheren Bedarf an Mikrodarlehen. Mit Beginn der Pandemie wurden viele Gründungsplanungen vorerst unterbrochen. Diese Gründungsideen wieder zu beleben und Wirklichkeit werden zu lassen, dazu möchte das Land mit dem Mikrodarlehen einen Beitrag leisten“, erläuterte Meyer weiter.

Die Zuwendung erfolgt im Kontext eines Gründungsvorhabens vor oder in den ersten 36 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit einer Neugründung oder einer Gründung als Unternehmensnachfolge. Das Land stellt hierfür aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) insgesamt acht Millionen Euro bereit.

Mit der Wiederaufnahme der Gewährung von Mikrodarlehen geht eine Erweiterung der förderfähigen Branchen einher. „Künftig können auch Gründungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe mit einem Darlehen unterstützt werden. Mit Blick auf die Fachkräftesicherung ist dies ein zukunftsweisender Schritt, um Gründungen und Übernahmen von Handwerksbetrieben zu erleichtern“, erläuterte Meyer weiter.

Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars elektronisch sowie ergänzend schriftlich einzureichen. Die Antragsformulare werden unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt.

Dem Antrag ist ein aussagefähiges Unternehmenskonzept, aus dem insbesondere eine Darstellung der Marktfähigkeit des Produktes oder der Dienstleistung hervorgeht, beizufügen. Die Beurteilung der Marktfähigkeit kann auch durch eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammer oder einer geeigneten Institution erfolgen.

Weitere Informationen zu den Mikrodarlehen finden Sie auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de.

Das Mikrodarlehen wurde von 2004 bis 2019 als revolvierender Fonds bewirtschaftet. Eingespeist wurden in diesen Fonds ursprünglich 6,9 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds. Die Refinanzierung des Fonds erfolgte durch Zins- und Tilgungsrückflüsse, so dass bis zum 31. Dezember 2019 ein Darlehensvolumen in Höhe von insgesamt rund 14,4 Millionen Euro zur Auszahlung gelangen konnte. Das entspricht einer Darlehensanzahl von rund 1.500 Darlehen. Zum Kreis der Berechtigten gehören Existenzgründerinnen und -gründer, die neu gründen oder einen Betrieb übernehmen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in der Wachstumsphase innerhalb der ersten 36 Monate nach Gründung bzw. Übernahme. Der Hauptwohnsitz und zukünftige Betriebssitz müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.