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Kategorie: Arbeitsmarkt & Wirtschaft

Fischerei: Ab heute Beihilfen beantragen

Schwerin – Wegen der stark gestiegenen Betriebskosten für ihre Schiffe, sind die ohnehin angeschlagenen Fischerei­betriebe im Land weiter unter Druck geraten. Ab heute stehen den Betrieben 10 Mio. Euro für sogenannte Kleinbeihilfen zur Verfügung. Die Hilfe sei auch auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern zustande gekommen, so der für Fischerei zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Der Bundestag hat auf die extrem schwierige Situation des Fischereisektors, darunter besonders in der Küstenfischerei an der Ostsee, reagiert, die bereits seit längerer Zeit vorliegt und durch die vom Ukraine-Krieg ausgehende schwere politische und wirtschaftliche Krise massiv verschärft wurde. Es sind bis zu 10 Mio. EUR an Bundesmitteln bereitgestellt worden, um die hochangespannte Lage der Betriebe zumindest für dieses Jahr abzufedern. Das wird von Mecklenburg-Vorpommern als besonders betroffenes Küstenland außerordentlich begrüßt. Auch Bundestagsabgeordnete aus MV haben hieran aktiv mitgewirkt“, so der Minister.

„Je nach Größe und Anzahl der Fischereifahrzeuge im jeweiligen Betrieb werden pauschalisierte Zuschuss­beträge bereitgestellt, die sich an Berechnungen des Thünen-Instituts zu den veränderten Ausgaben durchschnittlicher Betriebe der jeweiligen Flotten­segmente orientieren. Damit sollen bis zu 80 Prozent der aktuellen Kostenzuwächse ausgeglichen werden können. Ich begrüße es im Übrigen sehr, dass die Anträge sehr einfach gehalten sind, was eine zügige Abwicklung und Bereitstellung der Beihilfen ermöglicht, die dringend benötigt werden.

Zusätzlich werden der Bund und die Länder ab Mitte August 2022 eine Stilllegungsmaßnahme zur Schonung des Herings als Vorgriff auf den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds auflegen, bei der Prämien für die zeitweilige Stilllegung der Betriebe für bis zu 30 Tage ausgereicht werden. Stilllegung ist sicherlich nicht das, was ein Fischer eigentlich will, aber sie hilft, angesichts extrem kleiner Quoten eine Balance zwischen Ökonomie und Nachhaltigkeit im Fischerei­betrieb herzustellen.

Hier werden die Länder 70 Prozent der Zuschüsse aus EU-Mitteln bereitstellen. Es können sich daran fast alle Unternehmen im Haupterwerb beteiligen, die über Quoten für Hering und Sprotte in der westliche Ostsee verfügen. Die Antragsunterlagen und Hinweise dazu werden in den nächsten Tagen über das LALLF und die Fischereiaufsichtsstationen an der Küste bereitgestellt. Eine vergleichbare Maßnahme zur Schonung des ebenfalls stark unter Druck befindlichen Dorschbestandes der westlichen Ostsee ist für die letzten beiden Monate des Jahres vorgesehen.“

Die Beihilfe können alle Fischereibetriebe der Seefischerei mit Sitz in DEU und unter deutscher Flagge erhalten, d.h. vom kleinsten Einzelbetrieb der kleinen Küstenfischerei bis zu den Unternehmen der Großen Hochseefischerei. Wesentliche Voraussetzungen sind: Unternehmen im Haupterwerb gemäß Regelung der Richtlinie MAF-BMEL; Aktivitäten als Fischereiunternehmen in 2021 und 2022; das Unternehmen ist nicht wegen eines schweren Verstoßes nach EU-Fischereirecht sanktioniert worden.

Die Beihilfe wird in Form einer Pauschale ausgereicht, die sich an der Zugehörigkeit der Fahrzeuge eines Unternehmens zu einem fischereilichen Flottensegment orientiert. Entsprechend erreicht die Beihilfe zwischen 450 EUR (Fahrzeuge unter 10 m LüA mit passivem Fanggerät) und 35 000 EUR (bestimmte Flottensegmente großer Fahrzeuge; hier erfolgt eine Kappung gemäß Vorgabe des EU-Beihilfenrechts für sog. nationale Kleinbeihilfen). Wird die Fischerei mit mehr als nur einem Fischereifahrzeug betrieben, werden die Pauschalsätze für jedes Fahrzeug ermittelt und für das jeweilige Unternehmen aufaddiert (auch hier kann es dann zu einer Kappung bei 35 000 EUR kommen).

Anträge müssen in vollständiger Form bis 31. Oktober 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 531, Haubachstraße 86, 22765 Hamburg gestellt werden.

Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite der BLE (www.ble.de/kleinbeihilfe-fischerei) zu finden. Hierbei ist das Antragsformular bisher lediglich als Muster veröffentlicht.

Des Weiteren hat die BLE eine Hotline (0228/6845-3133) und eine E-Mail-(kleinbeihilfe-fischerei@ble.de)  eingerichtet, über die Fragen rund um diese Unterstützungsmaßnahme beantwortet werden.

Preisträgertour „Unternehmer des Jahres in MV“

Schulte: Unternehmen behaupten sich mit Produkten am Markt – bedeutende Arbeitgeber in ihrer Region

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat am Montag drei Preisträger des Wettbewerbs „Unternehmer des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern“ besucht. Eingeladen und organisiert wurde die Preisträgertour von der IHK zu Schwerin.

„Mit der Preisträgertour wollen wir auf die Vorteile und Stärken unserer heimischen Wirtschaft aufmerksam machen. Mecklenburg-Vorpommern hat viele spannende Unternehmen. Teilweise besetzen die Unternehmen eine Nische, mit der sie in dem jeweiligen Segment sehr erfolgreich sind“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte am Montag.

Konkret hat Staatssekretär Schulte sich über die MALIE – Mecklenburgisches Matratzenwerk GmbH in Warin (Landkreis Nordwestmecklenburg) informiert. Das Unternehmen ist Ende Juni im Rahmen des Wettbewerbs „Unternehmer des Jahres in MV“ als Preisträger in der Kategorie „Unternehmensentwicklung“ geehrt geworden. Die WEMAG AG in Schwerin wurde in der neuen Kategorie „Nachhaltigkeit“ geehrt. Die Mecklenburger Landpute GmbH in Severin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ist im vergangenen Jahr Preisträger in der Kategorie „Unternehmensentwicklung“ gewesen.

„Alle drei Unternehmen spiegeln exemplarisch die Vielfalt der mittelständischen Wirtschaft wieder. Die Unternehmen sind allmählich gewachsen. Sie behaupten sich erfolgreich mit ihren Angeboten und Produkten im Wettbewerb. Darüber hinaus sind alle Unternehmen bedeutende Arbeitgeber, die Jobs sichern und neue Arbeitsplätze schaffen. Das zeichnet sie aus“, so Schulte weiter.

MALIE – Mecklenburgisches Matratzenwerk GmbH – Warin (Landkreis Nordwestmecklenburg)

Preisträger in der Kategorie „Unternehmensentwicklung“ (2022)

Die Mecklenburgische Matratzenwerk GmbH kann auf eine 80-jährige Firmenhistorie zurückblicken. Nach der Gründung in den 30er Jahren in Wismar verlegte das Unternehmen seinen Firmensitz im Jahr 1952 nach Warin. 1991 wurde die Malie GmbH aus einem Treuhandbetrieb heraus gegründet.

Im Jahr 2011 erfolgte eine Investition von rund drei Millionen Euro unter anderem für die Erweiterung des Fertig- und Rohwarenlagers. Jetzt produzieren über 100 Mitarbeitende zwischen 400 und 600 Matratzen täglich, die auch in den Export unter anderem nach China, Australien, Dänemark, Bulgarien und Taiwan gehen. Zum Produktportfolio gehören Federkern-, Schaumstoff- und Boxspringmatratzen in verschiedenen Ausführungen, die unter anderem von Hotels und Möbelhäusern gekauft werden. Im Jahr 2020 entschied sich der seit 26 Jahren im Unternehmen angestellte Geschäftsführer Bernd Kessler, die Unternehmensnachfolge anzutreten. Auf über 17.000 Quadratmetern produziert die Mecklenburgische Matratzenwerk GmbH. „Wir brauchen mehr solcher erfolgreicher Unternehmen, die den Schritt über die Landesgrenze wagen und neue Märkte erschließen“, machte Schulte vor Ort deutlich.

WEMAG AG – Schwerin

Preisträger in der Kategorie „Nachhaltigkeit“ (2022)

Die WEMAG Gruppe ist ein bundesweit tätiger Energieversorger mit eigenem Stromverteilnetz. In Mecklenburg-Vorpommern wird zudem unter anderem ein Glasfasernetz errichtet und betrieben sowie Abrechnung, Messwesen und Kundenservice angeboten. Das Unternehmen ist bereits seit einigen Jahren in einem Transformationsprozess und hat auf ressourcenschonende Produktion, innovative Konzepte und ökonomisches Handeln gesetzt. Dabei geht es beispielsweise um die Entwicklung und den Betrieb von Windparkprojekten sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Solarparks. Auch innerhalb der WEMAG Gruppe wurden Maßnahmen zur CO2-Reduktion umgesetzt, unter anderem durch die Bereitstellung von Elektroautos. Das Unternehmen hat eine Nachhaltigkeits- und Kompensationsstrategie, in der die Nachhaltigkeitsziele festgelegt sind. Der Strom- und Wärmeversorger beschäftigt rund 800 Mitarbeiter in der Unternehmensgruppe.

Bis 2026 wird ein umfassendes Nachhaltigkeitsmanagement aufgebaut. Aus dem Projekt „WEMAG Ökogas Natur“ fließen umfangreiche Mittel in naturnahe Projekte und die Umweltbildung. „Die WEMAG AG  ist bereit oft innovative Wege zu gehen und stellt sich flexibel auf Markterfordernisse ein. Gerade in diesen turbulenten Zeiten wird die Bedeutung der regionalen Energieversorgung einmal mehr deutlich“, betonte Staatssekretär Jochen Schulte in Schwerin

Mecklenburger Landpute GmbH aus Severin (Landkreis Ludwigslust-Parchim),

Preisträger in der Kategorie Unternehmensentwicklung“ (2021)

1990 gegründet, arbeiten heute bei der Mecklenburger Landpute GmbH 250 Mitarbeiter, die Puten- und Hähnchenprodukte verkaufen. Seit Unternehmensstart wurde kontinuierlich in den Standort investiert, beispielsweise über die Erweiterung der Verpackungshalle, den Umbau und die Modernisierung der Filialen sowie neue Wohnungen für die Mitarbeiter. Auch der Umweltschutz und eine nachhaltige Produktion werden beachtet – so besitzt die Firma seit 2012 ein Blockheizwerk und eine Photovoltaikanlage. „Mit seiner über 30-jährigen Unternehmensgeschichte zählt das Unternehmen heute mit zu den erfolgreichsten Geflügelverarbeitungsstätten im Land. Hierzu trägt auch bei, dass die Produktion und Veredlung aus einer Hand kommen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Staatssekretär Jochen Schulte abschließend.

Wettbewerb: Unternehmer des Jahres in MV

Der Preis „Unternehmer des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern“ wird seit 2008 jährlich ausgelobt und verliehen. Mit ihm werden herausragende unternehmerische Leistungen gewürdigt und gleichzeitig Werbung für die Wirtschaft, die Unternehmen und das Unternehmertum gemacht. Im Jahr 2022 wurden 120 Nominierungen eingereicht. Der Preis wird in folgenden Kategorien vergeben Unternehmerpersönlichkeit, Unternehmensentwicklung Familienfreundlichkeit und Fachkräftesicherung, Nachhaltigkeit (Neue Kategorie, 2022 erstmals verleihen). Darüber hinaus wird ein Sonderpreis vergeben.

Träger des Preises sind das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV, Ostdeutscher Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, Landesarbeitsgemeinschaft der IHK`s im Land, Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern.

Gründerstipendien

Meyer: Konkrete Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Gründungen auf den Weg gebracht – Elternzeit wird berücksichtigt

Schwerin – Vom Wirtschaftsministerium ist die neue Richtlinie  zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt – das so genannte Gründungstipendium – auf den Weg gebracht worden.

„Gründungen, die auf neuartige Produkten oder auch Dienstleistungen basieren, sind oft mit mehr Risiko behaftet als herkömmliche Geschäftsfelder. Die Förderung unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer von innovativen Gründungsvorhaben in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Kreativwirtschaft. Dabei geht es konkret um einen Zuschuss zum Lebensunterhalt, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Bei Banken und privaten Geldgebern besteht teilweise Zurückhaltung bei der Unterstützung junger Unternehmen. Das Gründerstipendium setzt hier an, um den Start zu erleichtern. Wir brauchen mehr nachhaltige und innovative Existenzgründungen im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag.

Die Richtlinie ist am Montag (11. Juli) im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2023.

Die Zuwendung wird als Festbetrag in Form einer personengebundenen Beihilfe als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Monat zuzüglich eines monatlichen Zuschusses je unterhaltpflichtigem Kind gewährt.

„Erstmalig berücksichtigt das Förderinstrument die Möglichkeit der Wahrnehmung von Elternzeit. Für die gesamte Dauer der Inanspruchnahme von Elternzeit wird die Zahlung des monatlichen Gründungsstipendiums ausgesetzt“, erläuterte Meyer weiter.

Im Anschluss an die Elternzeit kann mit dem Ziel der Ausschöpfung des Bewilligungszeitraums von 18 Monaten eine verlängerte Restlaufzeit gewährt werden. Die Mittel für die Gründerstipendien stammen aus dem ESF Plus-Programm für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027. Vorgesehen ist ein Programmvolumen von zwei Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Des Weiteren gibt es künftig die Möglichkeit der Gewährung eines Gründungstipendiums für gründungswillige Studierende, die während der Inanspruchnahme eines Urlaubssemesters gründen. Gefördert werden können Gründungsvorhaben mit einem hohem Innovationsgehalt. Das Gründungsstipendium wird ab dem Zeitpunkt der Gründung und für die Monate gezahlt, in denen der Gründende dem Gründungsvorhaben vollumfänglich zur Verfügung steht.

Im Falle der Nichtwiederaufnahme des Studiums nach der erfolgten Gründung, kann das Gründungsstipendium für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt werden. Die Teilnahme der Gründungswilligen an Veranstaltungen zum Thema Gründungen sowie zur Gründungslehre an der jeweiligen Hochschule während des Urlaubssemesters bleibt unbenommen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Programm ist, dass eine Projektidee eingereicht wird. Eine Fachjury, die unter anderem aus einer Vertretung des fachlich zuständigen Ministeriums, der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (Bewilligungsbehörde) und der Technologie- Beratungs-Institut GmbH besteht, erteilt ein Votum hinsichtlich der Zuwendungswürdigkeit der eingereichten Projektidee.

Danach kann ein formgebundener Antrag bei der GSA, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden. Die Antragsformulare werden von der Bewilligungsbehörde auf deren Internetseite unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt.

Die Antragstellung kann im Kontext einer Unternehmensgründung oder innerhalb von 12 Monaten nach der Unternehmensgründung erfolgen. Die Maßnahme richtet sich an natürliche Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern ihren Hauptwohnsitz und den zukünftigen Betriebssitz haben.

Bei der Existenzgründung muss es sich um eine wirtschaftlich tragfähige Vollerwerbsgründung handeln. Die Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen sein. Der Innovationscharakter ist durch die fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zu bestätigen.

Lösungen für Werftstandorte der MV Werften

Meyer: Auch Rostocker Werftstandort erhält Perspektive

Rostock – Der Bund übernimmt den Standort der MV Werften in Rostock. Ein entsprechender Kaufvertrag ist zwischen der Insolvenzverwaltung der MV Werften und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) geschlossen worden.

„Damit ist die letzte Hürde in dem Verfahren geschafft. Der Kauf ist eine gute Botschaft für den Rostocker Standort und vor allem für die Beschäftigen. Ein traditionsreicher Schiffbaustandort erhält nun weiter eine maritime Perspektive. Die internationale Sicherheitslage bedeutet einen wachsenden Bedarf an außerplanmäßigen Reparaturen und turnusmäßigen Wartungen bei der Marine. Rund 500 sichere Arbeitsplätze könnten im Herbst am Standort geschaffen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Bund hat sich in einem Bieterverfahren als Interessent für den Rostocker Standort durchgesetzt. Am Donnerstag hat der Haushaltsausschuss des Bundes dem Kauf zugestimmt.

„Der Verkauf des Rostocker Werftgeländes an die Bundesrepublik Deutschland ist ein bedeutender Schritt sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Gläubiger, unterstreicht der Insolvenzverwalter der MV Werften Dr. Christoph Morgen: „Mit dem Vertrag haben wir eine überzeugende Zukunftsperspektive für rund 500 Beschäftigte geschaffen, weiterhin im Schiffbau und der Instandhaltung tätig zu sein“, betonte  Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer zeigte sich abschließend erfreut darüber, dass an allen drei Werftstandorten Beschäftigungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

„In den vergangenen Monaten haben Bund, Land und Insolvenzverwaltung für die Werftstandorte Stralsund, Rostock und Wismar Lösungen erarbeitet und auch gefunden. Dies wäre ohne die kommunale Unterstützung, die Wirtschaftskammern, Gewerkschaften und die heimische Wirtschaft kaum umsetzbar gewesen“, betonte Meyer.

„Gleichzeitig, weiß ich, dass wir noch eine Menge Hausaufgaben zu erledigen haben. Oberstes Ziel ist es, dass die Menschen vor Ort wieder in Beschäftigung kommen. Die Wirtschaft ist energiehungrig. Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass wir weiter nach Lösungen suchen müssen, um innovative Energievorhaben im Land voranzubringen“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Neben der Übernahme des Rostocker Standortes durch die Marine, siedelt sich in Wismar die thyssenkrupp Marine Systems (tkMS) an. Darüber hinaus wurde der Standort der MV Werften Kabinenproduktion durch die Firma Eppendorf SE übernommen. Am ehemaligen MV Werften-Standort Stralsund entsteht ein maritimer Gewerbepark.

Neues ESF Plus Programm genehmigt

Meyer: Europäische Kommission gibt grünes Licht für EU-Programm

Schwerin – Die Europäische Kommission hat das Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) – das sogenannte „ESF Plus Programm 2021 – 2027 Mecklenburg-Vorpommern“ – genehmigt.

„Wir haben grünes Licht von der EU bekommen. Im Vordergrund steht die Entwicklung einer wertschöpfungsstarken, innovativen und nachhaltigen Wirtschaft mit attraktiven Arbeitsplätzen. Die Beschäftigung von Menschen, die Fachkräftesicherung und Weiterbildung sowie die Bekämpfung der Armut sind wichtige Säulen des Programms. Unser gemeinsames Ziel ist es, durch nachhaltiges Wirtschaftswachstum mehr Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen und zu sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin.

In der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 stehen insgesamt rund 556,3 Millionen Euro für das ESF Plus Programm zur Verfügung, davon 333,8 Millionen Euro ESF-Mittel. „Mit der EU-Unterstützung können wir konkrete Projekte vor Ort in den Regionen unseres Landes umsetzen. Es gibt eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen.

Es geht konkret darum, Menschen in den Arbeitsmarkt besser zu integrieren oder Beschäftigte durch Weiterbildung und Qualifizierungen fit für aktuelle Entwicklungen in der Wirtschafts- und Arbeitswelt zu machen. Das erhöht zudem die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Die Innovations- und Zukunftsfähigkeit der heimischen Unternehmen hängt von den Kompetenzen und Fähigkeiten seiner Beschäftigten ab. Wichtig ist es auch, Menschen ohne Berufsabschluss berufliche Perspektiven aufzuzeigen“, betonte Meyer.

Mit dem EU-Programm soll Europa sozialer und inklusiver gestaltet werden. Die ESF Plus-Förderung setzt dabei im Wesentlichen auf drei Handlungsfelder:

  1. „Fachkräfte sichern – Arbeitsmarktpotenziale von Frauen besser ausschöpfen – Strukturwandel gestalten“,
  2. „Bildungsbenachteiligungen abbauen – Schulerfolge verbessern“,
  3. „Soziale Inklusion fördern – Demokratie und Toleranz stärken“.

Im ersten Handlungsfeld („Fachkräfte sichern“) liegt der Schwerpunkt der Förderung auf den Maßnahmen vor allem um die Förderungen im Bereich Entrepreneurship und Existenzgründungen sowie Qualifizierung und berufliche Weiterbildung. Hierzu gehören beispielsweise die Neuauflage des Mikrodarlehens, die Existenzgründungsförderung, die Qualifizierungsförderung oder die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk.

„Neu ist in dieser EU-Förderperiode, dass im Bereich der Digitalisierung, zur Förderung der Kompetenzentwicklung in der Digitalisierung durch die Digitalen Innovationszentren, verstärkt ESF Plus-Mittel zur Unterstützung eingesetzt werden“, so Meyer weiter.

Im zweiten Handlungsfeld („Bildungsbenachteiligungen abbauen“) liegt der Schwerpunkt im Bereich der Maßnahmen im schulischen Umfeld und der beruflichen Orientierung. Hierzu zählen beispielsweise Schulsozialarbeit, Berufsorientierungsmaßnahmen oder die Freiwilligen Jahre.

Das dritte Handlungsfeld hat als Schwerpunkt die Förderungen im Bereich der sozialen Inklusion und der Integration von Geflüchteten sowie der Bekämpfung von Kinderarmut. „Hier sind vor allem die Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut neu in das Programm aufgenommen worden. Darüber hinaus sind wichtige Schwerpunkte Integrationsprojekte sowie die Berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten, die im Rahmen des EU-Programms gefördert werden“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Die Fondsverwaltung des ESF in Mecklenburg-Vorpommern ist im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit angesiedelt. Sie erarbeitet in Abstimmung mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern das ESF-Programm für Mecklenburg-Vorpommern und prüft die strategischen Rahmenbedingungen für die Verwendung der ESF-Mittel, plant, koordiniert und steuert den Mitteleinsatz des ESF und überwacht die Umsetzung der mit ESF-Mitteln finanzierten Fördermaßnahmen.

Genehmigungsverfahren abgeschlossen

Pasewalk – Der Parlamentarische Staatssekretär Heiko Miraß freut sich, dass das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Anlage zur Herstellung von Schuhen der Birkenstock Real Estate GmbH am Standort Pasewalk nunmehr abgeschlossen ist. Im Rahmen des Familien-Sommerfestes der Firma übergibt er den Genehmigungsbescheid.

„Mit der Ansiedlung des Unternehmens entsteht nun einer der künftigen Hauptarbeitgeber in der östlichen Region unseres Landes, der auch in der Vergangenheit bewiesen hat, dass er die Standortvorteile in unserem Land zu schätzen weiß“, sagt Miraß. Innerhalb von nur 4 Monaten sei das umfassende Genehmigungsverfahren durchgeführt worden, was insbesondere auf die gute Zusammenarbeit der Behörden untereinander und mit den Ansprechpartnern des Unternehmens zurückzuführen sei.

Birkenstock errichtet seine Anlage im mit dem Bebauungsplan Nr. 30/09 der Stadt Pasewalk festgesetzten „Industriegewerbegroßstandort Pasewalk“. Die Anlage zur Herstellung von Polyurethanformteilen (so die offizielle Bezeichnung) soll aus einer PU-Schäumerei mit 10 Gießanlagen und 20 EVA-Spritzgießmaschinen sowie einer Reihe von Nebenanlagen (BHKW, Gaskessel, Kühlanlagen) bestehen und zukünftig bis zu 6.400.000 Paar Schuhe pro Jahr produzieren.

Der über 40-seitige Genehmigungsbescheid konzentriert nahezu alle erforderlichen Genehmigungen und enthält eine Vielzahl von Nebenbestimmungen, insbesondere zum Immissions- und Arbeitsschutzrecht, aber auch zum Wasser-, Abfall-, Bodenschutz-, Denkmal-, Natur- und Baurecht.

Neue Reinraumfertigung eröffnet

Schulte: Wertvoller Beitrag des Unternehmens während Corona-Pandemie

Parchim – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat die neue Reinraumfertigung der RoweMed AG – Medical 4 Life in Parchim offiziell eingeweiht. Das kunststoffverarbeitende Medizintechnik-Unternehmen entwickelt, produziert und vermarktet innovative Medizinprodukte für die Bereiche Injektions-, Infusions- und Transfusionstechnik.

„Die RoweMed AG ist vom Standort Parchim aus als Entwickler und Hersteller von medizinischen Spezialprodukten weltweit aktiv. Und vor allem während der Corona-Pandemie hat das Unternehmen einen wertvollen Beitrag geleistet. Es war zu diesen Zeiten besonders wichtig, dass Einmalartikel für Infusions-, Injektions- und Transfusionstechnik verfügbar waren – und dazu hat das Parchimer Unternehmen beigetragen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte am Freitag vor Ort.

Die RoweMed AG entwickelt und produziert zudem kundenspezifische medizinische Einmalartikel für die Bereiche Medizintechnik, Pharma und Biotechnologie. Zum Produktionsprogramm gehören das klassische Infusionszubehör (Medical disposables) wie Injektions- und Infusions-Filter, komplexe Schlauchsysteme sowie Entnahme-Spikes.

Anwendungsgebiete sind spezielle medizinische Bereiche, wie beispielsweise Zell- und Gentherapie, Nuklear- und Intensivmedizin, Onkologie und Anästhesie. In Parchim mussten die Fertigungskapazitäten erweitert werden. Jetzt sind für die Montage von Produkten 400 Quadratmeter Reinraumfläche entstanden, in denen medizin-technische Apparate und Materialien hergestellt werden.

Der Neubau und der bestehende Altbau sind mit einer Schleuse verbunden. Zudem wurde in den Maschinenpark investiert und unter anderem eine Spritzgussmaschine, eine Verpackungsmaschine sowie Schweißmaschinen, Klebevorrichtungen und Hochregallager gekauft. „Mit der Erweiterung werden 122 Arbeitsplätze gesichert und 13 neue Jobs geschaffen“, sagte Schulte.

Die Gesamtinvestition des Unternehmens beträgt rund 5,5 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 962.500 Euro.

F e r i e n j o b s

Schutz von Jugendlichen muss an erster Stelle stehen

Schwerin – Viele Tausend Jugendliche verdienen sich in den Ferien zusätzliches Geld dazu. Anlässlich des Ferienstarts in Mecklenburg-Vorpommern appelliert Sozialministerin Stefanie Drese an Arbeitgeber:innen, Jugendliche und Eltern, die rechtlichen Vorgaben für die Ferienarbeit einzuhalten.

Drese: „Es ist absolut begrüßenswert, wenn junge Menschen bereit und motiviert sind, in den Ferien ihr eigenes Geld zu verdienen. Der Schutz der Jugendlichen bei der Arbeit muss aber immer an erster Stelle stehen.“

Der Kinder- und Jugendarbeitsschutz ist im Jugendarbeitsschutzgesetz verankert. Das Gesetz gibt vor, ab welchem Alter, in welchem Umfang und in welchen Tätigkeitsbereichen Jugendliche einer Arbeit nachgehen dürfen.

„Schwere körperliche Arbeiten können nachhaltig negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Jugendlichen haben. Deshalb dürfen sie nicht von jungen Menschen ausgeführt werden“, erläutert Drese. Gleiches gelte für Berufe, die ein erhöhtes Unfallrisiko aufweisen oder Arbeitszeiten, die nicht vereinbar mit dem Alter der Jugendlichen sind, erforderten.

Grundsätzlich dürfen junge Menschen ab dem 15. Lebensjahr bis zu vier Wochen im Jahr, innerhalb der Schulferien arbeiten. Die Arbeitszeit darf dabei 40 Stunden zwischen den Zeiten 6 bis 20 Uhr in der Woche nicht überschreiten. 16-Jährige dürfen unter bestimmten Umständen auch bis 23 Uhr arbeiten.