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Entwurf des Klimaverträglichkeitsgesetzes im Landtag

Schwerin – Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat sich in seiner aktuellen Sitzung mit der ersten Lesung des Klimaverträglich­keitsgesetzes beschäftigt. Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus bezeichnete die Anstrengungen zum Klimaschutz in der Debatte als alternativlos.

„Klimaschutz ist wichtig – die Klimakonferenz in Brasilien zeigt dies aktuell auf internationaler Ebene. Jeder muss einen Beitrag leisten: Alle Länder der Welt, die Bundesländer und jeder Einzelne ist aufgerufen, unser Erde zu schützen.

Mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz setzen wir die Nr. 178 der Koalitionsvereinbarung um und stellen die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft.

Bisherige Klimaschutzaktivitäten waren schon erfolgreich. Der CO2-Ausstoß in MV ist seit 2018 bereits um 2 Mio. Tonnen pro Jahr gesunken. Wir fangen also nicht bei null an – aber wir brauchen aber mehr Verbindlichkeit.

Mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung das Klimaverträglichkeitsgesetz erarbeitet. Wissenschaftliche Grundlage ist die aktualisierte Sektorzielstudie, die den neuen Zielpfad beschreibt der auf der Grundlage der aktuellen verfügbaren Daten und Informationen nach aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen berechnet wurde.

Das Ziel ist ein klimaneutrales MV bis 2045 inklusive Rahmenvorgaben und Treibhausgasemissionsminderungspfaden für die einzelnen Sektoren.

Das Ergebnis des Abstimmungsprozesses ist auch, dass es abweichend vom Koalitionsvertrag sachgerecht ist, dasselbe Klimaschutzziel wie auf Bundesebene – also 2045 – als entsprechende landesrechtliche Regelung vorzulegen. In diese Abwägung wurden finanzielle, soziale und wirtschaftliche Aspekte einbezogen. Wir machen Klimaschutz nicht mit der Brechstange, sondern nehmen die Menschen und die Unternehmen mit. Und wir nehmen uns jetzt 20 Jahre Zeit, um den Prozess zu gestalten.

Die Struktur des Gesetzes orientiert sich an den Sektoren des Bundesklimaschutzgesetzes: Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstige. Alle Sektoren leisten Ihren Beitrag – ab 2046 sind nur noch Restemissionen in der Landwirtschaft und geringe Emissionen in allen andere Bereichen vorgesehen.

Zwischenziele der Minderung sind: 2030 minus 26 Prozent, 2035 minus 53 Prozent, 2040 –minus 78 Prozent der Treibhausgas­emissionen im Land. Der Ausgleich verbleibender Restemissionen erfolgt insbeson­dere durch den Wald, durch Festlegung von CO2 in Holz- und Paludiprodukten.

Das Gesetz legt weiterhin fest, dass ein Klimaschutzplan in 2026 zu erarbeiten ist. Der Klimaschutzplan enthält die konkreten Maßnahmen, um den Zielpfad einzuhalten.

Dabei geht es um eine kontinuierliche, überprüfbare Entwicklung, die regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst wird. Die Treibhausgasemissionen werden regelmäßig (alle 2 Jahre) sektorspezifisch überprüft. Die Ermittlung erfolgt über eine Quellenbilanz – dies entspricht der Herangehensweise in den anderen Bundesländern und auch den internationalen Protokollen.

Damit ist auch klargestellt, dass wir kein Treibhausgasbudget, sondern die Treibhausgasbilanz des Landes nutzen, um festzustellen, ob wir uns auf dem Zielpfad oder im besten Fall darunter bewegen.

Im Gesetz erhält jeder Sektor einen eigenen Abschnitt mit Zielen und Schwerpunkten.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern wurden berücksichtigt, insbesondere sind die entwässerten Moore die größte Treibhausgas-Einzelquelle. Durch jahrzehntelange Entwässerung verlieren Moore nicht nur ihre ökologische Funktion, sondern setzen große Mengen CO₂ frei.

Regelungen für den Moorschutz wurden daher aufgenommen: Erstens wurde das überragendes öffentliche Interesse des Landes und zweitens die Einstellung der Entwässerung ab 2045 festge­legt. Dies ist eine Herkulesaufgabe für alle Beteiligten, aber sie zu erledigen ist notwendig, um die Klimaziele zu erreichen und die Bodenqualität langfristig zu erhalten. Die aktuelle Regelung gibt langfristige Planungssicherheit für künftige Investitionen in der Landnutzung. Gleichzeitig ist die Einstellung der Entwässerung ein Prozess, der mit den Beteiligten vor Ort kooperativ zu entwickeln ist.

Auch die öffentliche Hand soll mit gutem Beispiel vorangehen. Die Landesverwaltung soll bis 2030 klimaneutral organisiert sein.

Der nächste wichtige Punkt im Gesetz ist die Pflicht zur Erstellung der Klimaanpassungsstrategie bis Anfang 2027 für Mecklenburg-Vorpommern. Verankert wird auch die Pflicht der Erstellung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte für die Landkreise und kreisfreien Städte. Ebenso werden die Aufgaben der Fach­stelle für Klimawandel und Klimaanpassung am LUNG geregelt.

Das Klimaverträglichkeitsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um unser Land auf die Zukunft vorzubereiten und nachhaltig auszurichten. Lassen sie uns gemeinsam den Klimaschutz voranbringen, um unsere Erde zu schützen“, so Minister Backhaus.

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