Seit der Zielvereinbarung sanken in der Sozialgerichtsbarkeit die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten um bis zu 8,4 Monate.
Schwerin – „Mein Dank gilt der Sozialgerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zielvereinbarung wird erfolgreich umgesetzt. Die Dauer der Verfahren und auch der Bestand an Altverfahren sinken. Die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit war zum Stichtag 30. Juni 2025 um bis zu 8,42 Monate geringer als am 31. Dezember 2023. Im selben Zeitraum ist der Anteil der Verfahren, die älter als zwei Jahre sind, um bis zu 22 Prozentpunkte gesunken“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.
„Der Abbau der Bestände und die Reduzierung der Verfahrensdauern ist für alle Verfahrensbeteiligte erfreulich. Immerhin handelt es sich um sozialgerichtliche Verfahren, die für Menschen existenziell sein können. Ich danke dem Präsidenten des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, dass er den Impuls aus der Praxis initiiert hat, der augenscheinlich sehr gut funktioniert. Waren Ende 2023 insgesamt noch rund 9.360 Verfahren anhängig, wurde der Gesamtbestand trotz teils steigender Eingänge zum 30. Juni 2025 insgesamt um rund 600 Verfahren im Endbestand verringert“, sagt Justizministerin Bernhardt.
„Im Gesamtbild konnte ebenso die Dauer der Verfahren verringert werden. Lag die durchschnittliche Erledigungszeit an den Sozialgerichten Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Stralsund Ende 2023 im Schnitt noch zwischen 13,3 und 21,39 Monaten, so verringerte sich die Dauer zur Mitte dieses Jahres auf 11,02 bis 15,13 Monaten. Auch am Landessozialgericht in Neustrelitz konnte eine Reduzierung der Verfahrensdauer im Schnitt um nahezu ein halbes Jahr von 28,42 auf 23,96 Monate erreicht werden. Dabei ist zu beachten, dass der Bestandsabbau in der ersten Instanz naturgemäß zu einem erheblichen Zuwachs an Rechtsmittelverfahren in der zweiten Instanz führt. Der Abbau der Verfahren, die älter als drei Jahre sind, geht ebenfalls kontinuierlich im Sinne der Zielvereinbarung voran. Der Anteil dieser anhängigen Hauptsacheverfahren an den Sozialgerichten verringerte sich von 2023 bis heute von 10,9 auf 7,57 Prozent, am Landessozialgericht von 32,03 auf 24,41 Prozent. Die erste Bilanz ist sehr erfreulich und lässt für die weitere Laufzeit der Zielvereinbarung bis 2028 noch einen weiteren Rückgang erwarten“, so Justizministerin Bernhardt.
Der Präsident des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern Axel Wagner: „Ich freue mich, dass die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit an den Sozialgerichten des Landes in Klageverfahren jetzt wieder auf weniger als 14 Monate gesunken ist. Dieser Wert wurde in einer Zielvereinbarung zwischen Justizministerin Bernhardt und mir angestrebt und bedeutet, dass die Sozialgerichte in Mecklenburg-Vorpommern jetzt sogar wieder etwas schneller sind als der Bundesdurchschnitt. Den Richterinnen und Richtern gebührt Dank für Ihren zeitweise überobligatorischen Einsatz und das fortbestehende Bemühen, Verfahren zeitnah abzuarbeiten.“
„Die Sozialgerichtsbarkeit war ab 2005 von einer historisch wohl einmaligen Klagewelle auf Grund der sogenannten Hartz-IV-Gesetze betroffen, die das Verfahrensaufkommen bei den Sozialgerichten in wenigen Jahren verdoppelt bis teilweise verdreifacht hat. Die damit verbundene Überlastung der Sozialgerichte, gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern, hat zu bedauerlich langen Verfahrenslaufzeiten geführt, weil auch in Verfahren, die nach den notwendigen Ermittlungen entscheidungsreif waren, oft geraume Zeit bis zu einer mündlichen Verhandlung gewartet werden musste. Soweit natürlich auch jetzt noch viele Verfahren länger als 14 Monate dauern, ist dies in aller Regel dem Umstand geschuldet, dass die Gerichte im Interesse der Bürgerinnen und Bürger langwierige Sachverhaltsaufklärung, z.B. mehrere medizinische Gutachten, betreiben müssen“, erklärt Landessozialgerichtspräsident Wagner weiter.