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Mecklenburg-Vorpommern legt Klimaverträglichkeitsgesetz vor

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat den Entwurf für ein Klimaverträglichkeitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zur Kabinettsbefassung im Rahmen einer externen Kabinettssitzung in Berlin vorgelegt. Umweltminister Dr. Till Backhaus betonte im Anschluss bei einer Pressekonferenz in der Landesvertretung MV die Dringlichkeit und Reichweite des Vorhabens.

„Die Folgen des Klimawandels sind auch bei uns angekommen und wir tragen eine Mitverantwortung. MV emittiert jährlich ca. 19 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente – weltweit liegen wir bei ca. 42 Mrd. Tonnen CO2-Äquivalente – und liegt damit im Bundesvergleich auf den hinteren Rängen, was in diesem Fall gut ist. Dennoch müssen auch wir einen Beitrag leisten, damit sich die Situation für nachfolgende Generationen nicht verschlimmert. Mit dem neuen Gesetz geben wir unserer Klimapolitik eine rechtlich verbindliche Grundlage – planbar, überprüfbar und gerecht.“

Klimaneutralität bis 2045 als verbindliches Ziel

Das Gesetz verankert das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045. Dabei dient das Jahr 2018 als Referenzbasis – eine realistische Datengrundlage, die auf dem eigenen Emissionsinventar des Landes beruht. Mit Zwischenzielen setzen wir uns konkrete Ziele für alle Sektoren. So soll bis bis zum Jahr 2035 der Bruttoendenergieverbrauch des Landes für Strom, Wärme und Mobilität bilanziell aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Verbindlicher Klimaschutzplan und Monitoring

Kernstück des Gesetzes ist ein Klimaschutzplan, der erstmals im Jahr 2026 erstellt und danach alle vier Jahre fortgeschrieben wird. Er enthält konkrete Einsparziele und -maßnahmen für sechs Sektoren: Energie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und Abfallwirtschaft. Ein regelmäßiges Monitoring soll sicherstellen, dass die gesetzten Ziele eingehalten werden. Ab dem Jahr 2028 werden alle Landesressorts dazu verpflichtet, ihre Fortschritte regelmäßig zu berichten. Ein öffentlich zugängliches Online-Tool wird die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Fortschritte gewährleisten. „Wir machen Klimaschutz transparent – und zur dauerhaften Aufgabe aller Ressorts“, so Backhaus.

Landesverwaltung geht mit gutem Vorbild voran

Die Landesverwaltung übernimmt in diesem eine Vorbildfunktion: Bis zum Jahr 2030 soll sie vollständig klimaneutral arbeiten. Dies gilt auch für landeseigene Hochschulen und Gesellschaften. Verpflichtend werden u. a. klimafreundliche Beschaffung, energieeffizientes Bauen und das Kompensieren verbleibender Emissionen. Nachgeordnete Einrichtungen des Landes sind zur Umsetzung der Maßnahmen angehalten.

Klimaanpassung gesetzlich geregelt

Neben dem Klimaschutz wird auch die Anpassung an den Klimawandel gesetzlich verankert. Geplant sind eine Landesstrategie zur Klimaanpassung, die alle fünf Jahre fortgeschrieben werden soll, eine Fachstelle beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) sowie eine Pflicht für Kreise und kreisfreie Städte, bis 2030 eigene Klimaanpassungskonzepte vorzulegen.

Moorschutz mit Vorrang

MV schützt, was uns schützt: Ein besonderer Schwerpunkt des Gesetzes liegt deshalb auf dem Moorschutz. Die rund 300.000 Hektar Moorflächen in MV sind der größte Hebel zur Erreichung der Landesklimaziele. Trockengelegte Moore emittieren hierzulande jährlich rund sechs Millionen Tonnen CO2 und sind damit die größte Einzelquelle für Treibhausgasemissionen in MV. Künftig gelten diese Flächen als von überragendem öffentlichen Interesse. Der Torfabbau wird bis spätestens 2030 beendet – mit Ausnahme medizinischer Anwendungen. Das Land erhält ein Vorkaufsrecht auf geeignete Flächen und unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wiedervernässung, Forschung und der Nutzung für Paludikultur. „Unsere Moore sind natürliche Klimaschützer. Dieses Potenzial werden wir konsequent nutzen“, betont Minister Backhaus.

Umsetzung mit Augenmaß

Das Gesetz ist bewusst schlank gestaltet und setzt auf bestehende Verwaltungsstrukturen. Lediglich die Fachstelle im LUNG erhält vier neue Stellen, die im Haushalt 2024/25 bereits eingeplant sind. Die Umsetzung erster Maßnahmen erfolgt schrittweise und haushaltsverträglich. Dazu gehört u.a. die Erstellung einer Treibhausgasbilanz und eines Energieatlas fürs Land. Kommunen werden durch digitale Tools zur Treibhausgasbilanzierung und Beratungsangebote bei der Umsetzung unterstützt.

Nächste Schritte

Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet. Minister Backhaus unterstreicht die Bedeutung des Vorhabens: „Wir machen Klimaschutz zur festen Grundlage unseres Handelns. Dieses Gesetz ist kein Startpunkt, sondern der nächste, konsequente Schritt – rechtlich abgesichert, finanziell unterfüttert und gesellschaftlich notwendig.“

Hintergrund: Was wurde bisher erreicht?

Seit 1990 hat MV 28,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (ca. 34%) eingespart.

Folgende Maßnahmen sind herauszustellen:

  • Die Landesenergie-uns Klimaschutzagentur bietet Beratungen zur Bürgerbeteiligung sowie zur Akzeptanz für erneuebare Energien und Energieeffizienz an, die vom Land mit Fördermitteln unterstützt werden. Allein 82 Millionen aus dem EFRE-Mittel sind bislang in Energieeffizienz-Projekte von Unternehmen und Kommunen gefloßen.
  • Die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen läuft noch bis Ende 2025, soll um zwei Jahre verlängert werden und ist weiterhin offen für Mieterinnen und Mieter.
  • Als moorreiches Bundesland trägt MV im Moorschutz eine besondere Verantwortung. Anfang Januar 2025 wurde die Strategie zum Schutz und zur Nutzung der Moore in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Die Umstellung auf nasse Bewirtschaftungsformen soll unterstützt werden, um natürliche Wasserstände wiederherzustellen, Moorböden als Kohlenstoffspeicher zu erhalten und als Kohlenstoffsenken zu reaktivieren sowie die ökologischen Bedingungen in den Moore zu verbessern.
  • Die MoorAgentur MV ist bei der Landgesellschaft MV mbH als Schnittstelle zwischen Praxis, Verwaltung und Wissenschaft für Moorschutzfragen mit Fördermitteln des Bundes aus dem ANK eingerichtet worden. Sie informiert über zentrale Fragestellungen, berät, vernetzt und steht den verschiedenen Akteuren beratend mit Fachexpertise zur Seite zu stehen.
  • Ergänzend werden sechs Moorschutzbeauftragte bei den Wasser- und Bodenverbände in MV (WBV) mit 3,6 Mio. € gefördert, um diese für Moorschutzvorhaben im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Zeitraum 2024 bis 2028 zu unterstützen.
  • Für die finanzielle Unterstützung wurde die „Moorschonende Stauhaltung“ eingeführt, sie gleicht geringere Erträge aufgrund von höheren Wasserständen finanziell aus. So werden 450 Euro für die Einstellung eines durchschnittlichen Zielwasserstandes von 10 cm unter Flur gewährt. Für 30 cm unter Flur gibt es 150 Euro.
  • Weitere bedeutende Moorschutzprojekte:
  • Moorklimaschutz an der Ostseeküste (Fokus auf Küstenmoore, 2024-2034, 31 Mio. €. ANK-Finanzierung)
  • Wiederansiedlung von Seegraswiesen an der Ostseeküste (2025-2032, 12 Mio. €. ANK-Finanzierung)
  • Ausbildung von Moorspezialisten: Qualifizierungs- und Praxisprogramm von jährlich ca. 20 bis 25 AbsolventInnen (2025-2032, ANK-Finanzierung
  • Aktuell existieren vier Ökowertpapiere (Waldaktie, MoorFutures, HeckenScheck, Streuobstgenussschein) mit vier unterschiedlichen Basisbiotopen. Diese sind inzwischen auch über eine online-Shop erhältlich. Weitere Informationen sind unter z-eco.de veröffentlicht.

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