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Autor: Rügenbote

Flächendeckender Online-Zugang

Christian Pegel: „Flächendeckender Online-Zugang für Bürger und Unternehmen ist gemeinsames Ziel“

Schwerin – Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Verwaltungsvereinbarung mit dem Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unterzeichnet. Ziel bleibt es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in MV Stück für Stück einen durchgehend digitalen Zugang zu sämtlichen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

„Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen. Der eGo-MV ist dabei unser zentraler Partner für eine wirtschaftliche, nachhaltige und bürgernahe Umsetzung“, betont Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Bereits im Rahmen einer vorangegangenen Vereinbarung wurden mehr als 100 Online-Dienste entwickelt, pilotiert und in einzelnen Behörden eingeführt – viele davon nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA). Diese Dienste sollen nun unter der Koordination des Landesamtes Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (ZD MV) in den landesweiten Regelbetrieb überführt werden.

Die größte Herausforderung bleibt dabei die flächendeckende Einführung in den bis zu 114 kommunalen Ämtern Mecklenburg-Vorpommerns. Hierfür wird der eGo-MV gezielt Strukturen schaffen, um den Rollout vor Ort zu koordinieren und zu begleiten.

„Digitale Angebote dürfen nicht an Amtsgrenzen scheitern. Wir brauchen landesweit einheitliche, nutzerfreundliche Onlinedienste – egal ob in Greifswald, Ludwigslust oder auf Rügen“, so Minister Pegel und: „Deshalb bauen wir gemeinsam mit dem eGo-MV eine starke digitale Brücke zwischen Land und Kommunen.“

Die Vereinbarung setzt dabei auch auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung der digitalen Verwaltungsleistungen. Im Fokus steht unter anderem das Once-Only-Prinzip, wonach Bürgerinnen und Bürger Nachweise künftig nicht mehrfach einreichen müssen, wenn diese der Verwaltung bereits vorliegen.

Minister Pegel betonte die strategische Bedeutung der Partnerschaft: „Wir wollen nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern echte digitale Mehrwerte für die Menschen in unserem Land schaffen. Dafür braucht es Verlässlichkeit, Nähe zu den Kommunen und die Bereitschaft, gemeinsam weiterzudenken.“

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Ostseeraum

Dr. Wolfgang Blank: „Europäische Fördermittel wirken direkt vor Ort – innovativ, nachhaltig und bürgernah“

Sila(Polen) – Im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg Südliche Ostsee 2021–2027 wurden am 17./18. Juni 2025 in Siła (Polen) 13 neue grenzüberschreitende Projekte zur Förderung ausgewählt. Sieben der bewilligten Vorhaben werden mit Partnern aus Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.

„Wir nutzen die Chancen der europäischen Zusammenarbeit konsequent. Für die ausgewählten Projekte werden euro­päische Mittel eingesetzt, um in Mecklenburg-Vorpommern Innovation, Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Zusammen­halt zu fördern“, sagte Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirt­schaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

Besonderes Augenmerk liegt auf zwei bürgernahen Projekten:

  • Das Projekt FASD-Bridge unter Beteiligung der Universitätsmedizin Greifswald zielt auf den Aufbau grenzüberschreitender Strukturen zur frühzeitigen Unterstützung von Familien, die von Fetalen Alko­holspektrumstörungen betroffen sind. Das sind Schädi­gungen und Entwicklungsstörungen, die entstehen, wenn ein ungeborenes Kind Alkohol ausgesetzt ist. Das Fördervolumen beträgt rund 1,1 Mio. Euro.
  • Das Projekt Back2Woods von der Hochschule Wismar, dem Bäderverband MV und der inwl gGmbH, verbindet Waldtherapie, Umweltbildung und nach­haltigen Tourismus. Ziel ist die Steigerung der regio­nalen Attraktivität und die Verbesserung der gesund­heitlichen Situation insbesondere unter Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Das Förder­volumen beträgt rund 2 Mio. Euro.

Die weiteren MV-Projektbeteiligungen spiegeln die Bandbreite des Interreg-Programms wider:

  • Das Projekt BES der Stadtwerke Rostock AG unter­sucht die Alterung von Fernwärmerohrsystemen, um Sanierungsstrategien zu verbessern, Investitionen in der kommunalen Energiewirtschaft effizienter zu ge­stalten und die Wirtschaftlichkeit der Fernwärme zu er­höhen. Das Fördervolumen beträgt rund 1,4 Mio. Euro.
  • Im Projekt IMPETUS bringt das IWEN Energy Institute gGmbH aus Rostock seine Expertise zur Entwicklung vertikaler Windkraftanlagen ein. In einem praxisnahen Hochschulnetzwerk arbeiten Studierendengruppen aus mehreren Ostseeländern an innovativen Lösungen zur Energiewende. Mit dem Projekt werden künftige Fach- und Führungskräfte für die Windenergiebranche in Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Insgesamt leistet das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen. Das Fördervolumen beträgt rund 1,6 Mio. Euro.
  • Mit dem Projekt BalticGrow treibt das IWEN Energy Institute gGmbH die Entwicklung multifunktionaler Gründächer in urbanen Räumen voran. Ziel ist die Ver­besserung der Klimaresilienz durch Begrünung, Regen­wassermanagement, Biodiversität und Integration er­neuerbarer Energien. IoT-gestützte Systeme ermög­lichen die Echtzeitüberwachung der Pilotinstallationen. Damit soll ein dauerhafter ökologischer und wirtschaft­licher Nutzen für Städte im gesamten südlichen Ost­seeraum geschaffen werden. Das Fördervolumen be­trägt rund 1,5 Mio. Euro.
  • Das Projekt AIMused unter Beteiligung der TH Wildau und KL Kulturland MV gGmbH entwickelt digitale und physische Werkzeuge, um die Barrierefreiheit und In­klusion in Museen und touristischen Einrichtungen zu verbessern. Dabei stehen insbesondere Menschen mit sensorischen und kognitiven Einschränkungen im Fokus. Das Fördervolumen beträgt rund 1,7 Mio. Euro.
  • Mit dem Projekt WAW des Leibniz – Instituts für Plas­maforschung und Technologie (Greifwald) werden unter dem Einsatz fortschrittlicher Methoden praktische Lösungen zur Umwandlung von nicht recycelbarem Abfall in Energie entwickelt und erprobt. Das Förder­volumen beträgt rund 1,5 Mio. Euro.

Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch den Be­gleitausschuss des Interreg-Programms South Baltic 2021–2027. In diesem Gremium sind alle am Programm beteiligten Mitgliedstaaten vertreten; seine einstimmigen Entscheidungen beruhen auf einer fachlichen Vorbewertung durch das Ge­meinsame Sekretariat sowie unabhängige externe Exper­tinnen und Experten.

Das Interreg-Programm Südliche Ostsee 2021–2027 fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Partnern aus Mecklenburg-Vorpommern, Polen, Schweden, Dänemark und Litauen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltig­keit und Lebensqualität im südlichen Ostseeraum durch ge­meinsame Projekte zu stärken. Thematisch umfasst das Pro­gramm grüne Energie, nachhaltige Wassernutzung, Digitali­sierung, nachhaltigen und innovativen Tourismus sowie Stär­kung der Kooperationsfähigkeit von unterschiedlichen Akteu­ren des südlichen Ostseeraumes.

Das Gesamtbudget des Programms beträgt rund 87,7 Millio­nen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwick­lung (EFRE). Die Förderquote liegt bei bis zu 80 Prozent. För­derfähig sind unter anderem öffentliche Verwaltungen, For­schungseinrichtungen, Kammern, Vereine und kleine und mitt­lere Unternehmen.

Mecklenburg-Vorpommern bringt rund 13,5 Millionen Euro EFRE-Mittel in das Programm ein – etwa eine halbe Million Euro mehr als in der vorherigen Förderperiode. Damit unter­streicht das Land sein kontinuierliches Engagement für die europäische Zusammenarbeit im Ostseeraum.

Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Land

Schwerin – Die Landesregierung will den Kinderschutz im Land durch die Schaffung besserer Strukturen weiter stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, soll es in Mecklenburg-Vorpommern erstmals ein eigenständiges Kinderschutzgesetz geben. Das Kabinett beschloss am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf von Sozialministerin Stefanie Drese. Nun wird der Gesetzentwurf dem Landtag zum Start der parlamentarischen Beratungen zugeleitet.

„Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Damit diese elementaren Rechte flächendeckend verwirklicht werden können, bedarf es weiterer Anstrengungen und Maßnahmen“, betonte Drese nach der Sitzung des Landeskabinetts. Dabei gehe es vor allem um die Stärkung der Handlungssicherheit von Fachkräften, den Ausbau der fachübergreifenden Kooperation, eine konzeptionelle Weiterentwicklung sowie um kontinuierliche Qualifizierung und Weiterbildung.

Drese hob hervor, dass die Sensibilität für das Thema Kinderschutz in den letzten Jahren berechtigterweise deutlich gestiegen sei und der Schutzauftrag im Kontext der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung stärker in den Fokus gerückt ist. Dadurch hätten sich auch die Anforderungen und Erwartungen an die Kinder- und Jugendhilfe verändert. „Mehr als bisher ist es erforderlich, kooperativ zu denken und zu handeln. Insbesondere dann, wenn sich Risiken für das Kindeswohl abzeichnen. Wir definieren deshalb im Gesetz den Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe “, so Drese.

Zu den Schwerpunkten des Gesetzentwurfes gehören die Stärkung der Prävention über alle Ebenen hinweg, die Schaffung von Schutzräumen und bedarfsgerechten Hilfen, um so die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen junger Menschen zu verbessern.

„Dazu gehört ausdrücklich auch die geplante Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz beim Landesjugendamt, die als interaktive Service- und Vermittlungsinstanz zur fachübergreifenden Zusammenarbeit und Weiterentwicklung im Handlungsfeld beitragen soll“, verdeutlichte Drese. Durch diese Stelle würden regionale und überregionale Prozesse künftig besser aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt.

Ein damit zusammenhängendes zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Rückübertragung des bisher beim Kommunalen Sozialverband angesiedelten Landesjugendamtes zum Land. „Wir schlagen vor, das Landesjugendamt zum 01.01.2026 wieder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales anzusiedeln“, so Drese.

Verbunden damit sei eine personelle Aufstockung und eine Investition des Landes in Höhe von gut 1,6 Millionen Euro in das neue, gestärkte Landesjugendamt. „Dadurch können kinderschutzrelevante Verbesserungen insbesondere im Bereich der überörtlichen Jugendhilfeplanung, bei Ausnahmegenehmigungen nach dem KiföG, bei Widerspruchsverfahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen für die stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen erreicht werden“, betone die Ministerin.

Drese: „Mit dem neuen Kinderschutzgesetz und der Stärkung des Landesjugendamtes wollen wir nachhaltige Entwicklungsimpulse setzen. Grundlage bildet ein Präventionsverständnis, das nicht nur auf die Vermeidung von Kinderschutzfällen ausgerichtet ist, sondern die Förderung positiver Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche ebenso wie die gesamten Instrumente des Kinder- und Jugendhilfesystems in den Blick nimmt. Kinderschutz vereint damit Maßnahmen der Prävention und Intervention. Ein wirksamer Kinderschutz ist auf tragfähige Strukturen der Zusammenarbeit von familiären, staatlichen und nichtstaatlichen Strukturen angewiesen. Mit dem Kinderschutzgesetz schaffen wir dafür ein stabiles Fundament.“

Kabinett beschließt neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz M-V

Backhaus: „Wasser schützen, nachhaltig nutzen und Leben retten“

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Entwurf für das neue Landeswasser- und Küstenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaKüG M‑V) beschlossen. Damit wird das seit 1992 geltende Landeswassergesetz abgelöst. Die Novelle reagiert auf die Folgen des Klimawandels, stärkt den Schutz der wichtigsten Ressource Wasser als zentrale Lebens- und Wirtschaftsgrundlage des Landes und schafft Klarheit in Zuständigkeiten und Finanzierung – insbesondere im Küstenschutz.

„Wir erleben es jedes Jahr deutlicher: Wasser ist nicht selbstverständlich. In manchen Regionen fehlt es, in anderen bedroht es durch Hochwasser Menschen und Infrastruktur. Unser neues Wasserrecht trägt dieser Realität Rechnung – vorausschauend, klar geregelt und mit Augenmaß“, betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in der Landespressekonferenz in Schwerin, wo er das Gesetz in seinen Grundzügen vorstellte.

Mit dem neuen Gesetz werden vier wesentliche Ziele erreicht:

  • der Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern wird gestärkt, auch mit dem Ziel, die Trinkwasseraufbereitung langfristig bezahlbar zu halten
  • das Wasserentnahmeentgelt wird moderat erhöht, wobei die Bedarfe der Landwirtschaft gesondert berücksichtigt und sparender Verbrauch belohnt wird
  • der Schutz zusammenhängend bebauter Gebiete vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer wird als Aufgabenbereich des Landes endgültig gesetzlich verankert
  • und es wird die Grundlage für Maßnahmen zur Klimaanpassung geschaffen – etwa durch die Möglichkeit der Rückverlegung von Küstenschutzanlagen

„Wasser ist unsere wertvollste Ressource. Wir müssen es schützen und gerecht verteilen, weil Menschen, wirtschaftliche Tätigkeiten und Lebensräume davon abhängen – ob auf dem Land oder in unseren Städten“, sagte Backhaus und führte die vier Kernpunkte weiter aus.

Wasser schützen – als lebenswichtige unverzichtbare Ressource

Das neue Gesetz stärkt den Schutz von Grundwasser, Seen und Flüssen. Das Nachhaltigkeitsgebot stand bisher so nicht im Gesetz – jetzt wird es verbindlich. Ein Beispiel: Im 5-Meter-Gewässerrandstreifen gilt künftig: kein tiefes Pflügen, keine Düngemittel, kein Eintrag umweltschädigender Stoffe. Davon betroffen sind aktuell maximal 7.500 Hektar Ackerland in M-V. „Mit dieser Maßnahme unterstützen wir die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und verbessern den Zustand unserer Gewässer“, erläuterte der Minister. Das Nachhaltigkeitsgebot stärkt auch den Grundwasserschutz, um Wasser dauerhaft verfügbar und Kosten für die Trinkwasseraufbereitung bezahlbar zu halten. „Die Trinkwasserversorgung bleibt weiterhin ein öffentliches Gut und eine öffentliche Aufgabe“, stellte Backhaus klar.

Küstenschutz als staatliche Verantwortung

Das Land übernimmt die Verantwortung für den Schutz geschlossener Siedlungsbereiche vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer. Seit 1990 wurden ca. 500 Millionen Euro in den Neubau und die Verstärkung von Küstenschutz-Anlagen investiert; davon ca. 70 Millionen Euro von 2021 bis 2024 (ca. 17,1 Mio. Euro pro Jahr). Für den Schutz rein landwirtschaftlich genutzter Flächen bleiben Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände zuständig, für den Hochwasserschutz weiterer Flächen außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche wird ihnen die Verantwortung übertragen. Die Anlagen, die sie dafür vom Land erhalten, sind im wehrfähigen Zustand.

Wasserentnahmeentgelt: gerecht, lenkend und mit Ausnahmen

Das Gesetz führt zu Änderungen beim Wasserentnahmeentgelt. Die Entgeltsätze werden erhöht, aber nicht von heute auf morgen, sondern frühestens ab 01.01.2027. Die bisherige vollständige Entgeltbefreiung für die landwirtschaftliche Beregnung entfällt. Gleichzeitig bleibt die Frostschutzberegnung entgeltfrei. „Die Belastung wird auf breite Schultern verteilt. Jede und jeder leistet einen Beitrag für den Ressourcenschutz“, unterstrich Backhaus. Als Beispiel: eine vierköpfige Familie bezieht im Jahr durchschnittlich 152 Kubikmeter Trinkwasser. Dafür sind künftig rund 15 Euro mehr pro Jahr als bisher zu zahlen. „Das halte ich für unser wichtigstes Lebensmittel moderat“, sagte Backhaus weiter und betonte, dass es nicht um Bestrafung, sondern um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser geht. So werden die Einnahmen aus dem Entgelt ausschließlich zweckgebunden verwendet – unter anderem für Gewässerunterhaltung den Gewässerschutz und den Erhalt der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur.

Die Gemeinden und Zweckverbände investieren kontinuierlich in öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Seit 1991 wurde für ca. 2.400 Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 2,5 Milliarden Euro umgesetzt, welches das Land mit rund 900 Millionen Euro förderte. Für ca. 770 Trinkwasservorhaben wurde im gleichen Zeitraum ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 300 Millionen Euro bewegt, flankiert durch rund 110 Millionen Euro an Fördermitteln, die das Land ausreichte.

Klimaanpassung als Leitmotiv

Ein weiteres zentrales Ziel der Reform ist die Vorbereitung auf Extremwetterlagen und veränderte klimatische Bedingungen. Das Gesetz erlaubt künftig die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen, die Ausweisung von Küstenrückgangsgebieten und die Stärkung naturnaher Gewässerentwicklungsräume. Minister Backhaus: „Wir können den Klimawandel nicht rückgängig machen, aber wir können uns klug darauf vorbereiten. Dieses Gesetz gibt uns dafür die Instrumente in die Hand.“

Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch kommunale Akteure profitieren laut Backhaus von der praxistauglichen Ausgestaltung des Gesetzes:

  • Die Pflicht zur Aufstellung kommunaler Hochwasser- und Sturmflutpläne wurde überarbeitet – Gemeinden werden dort entlastet, wo keine unmittelbare Betroffenheit besteht.
  • Die geplante Neueinstufung von Gewässern in erste und zweite Ordnung wird nicht mit dem Gesetz kommen, sondern punktuell durch Rechtsverordnung – soweit notwendig, sinnvoll und mit Beteiligung der Betroffenen.
  • Die Pflege wasserwirtschaftlicher Bestandsdaten erfolgt zentral durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) – eine spürbare Vereinfachung für Landkreise und Städte.

Das Gesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Es bildet gemeinsam mit der neuen Landeswasserstrategie und dem zweiten Teil der Trinkwasserversorgungskonzeption den rechtlichen und strategischen Rahmen für die Wasserversorgung und den Gewässerschutz in Mecklenburg-Vorpommern. „Mit dieser Reform sorgen wir für Verlässlichkeit in einer unsicheren Zeit – für unsere Umwelt, unsere Bevölkerung und die künftigen Generationen“, so Backhaus abschließend.

Schwesig: Guter Kompromiss bei Bund-Länder-Verhandlungen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute zufrieden mit den Ergebnissen der Bund-Länder-Gespräche zur Kompensation für Länder und Kommunen beim Wachstumspaket der Bundesregierung gezeigt.

„Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass die Kommunen eine vollständige Kompensation für die Steuermindereinnahmen in Folge des Wachstumspaketes erhalten. Es ist gut, dass das jetzt auch so kommt. Die Finanzlage der Kommunen ist angespannt. Wir wollen nicht, dass Bürgermeister ihr Freibad schließen oder die Schule nicht sanieren können, weil es wegen des Wachstumsboosters Steuerausfälle gibt. Für die vollständige Kompensation über Umsatzsteuerbeiträge für die Kommunen haben wir Länder auf die vollständige Kompensation verzichtet“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Kompensation für die Länder über das Sondervermögen Infrastruktur und besondere Hilfen bei kommunalen Altschulden und dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz sei ein „guter Kompromiss“, so Schwesig. „Die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme bei den Ostrenten belasten die Haushalte der ostdeutschen Länder stark. Es ist deshalb gut, dass der Bund weitere 10 Prozentpunkte übernimmt. Das entlastet die ostdeutschen Länder auch dauerhaft.“

Die Länder stünden prinzipiell hinter dem Wachstumspaket der Bundesregierung. „Es ist wichtig, dass die Wirtschaft in Deutschland zügig angekurbelt wird. Die vorgesehenen Entlastungen gehen in die richtige Richtung. Das gilt insbesondere für die Möglichkeit zur schnelleren Abschreibung von Investitionen. Der Kompromiss zwischen Bund und Ländern ist ein wichtiger Schritt, um diese Maßnahmen schnell umsetzen zu können.“

Schnellere Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Berlin – Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz beschlossen. Dadurch sollen die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten erheblich verkürzt werden. Der Entwurf wurde als Formulierungshilfe beschlossen, so dass er im Anschluss von den Koalitionsfraktionen unmittelbar in den Deutschen Bundestag eingebracht werden kann. Damit kann das Gesetz nach der Sommerpause vom Parlament verabschiedet werden.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Schneller zu planen und zu bauen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Das gilt auch für die Energiewende, eines der prägenden Modernisierungs- und Investitionsprojekte unseres Landes. Dieses Gesetz ist ein Beitrag meines Ministeriums zur Planungsbeschleunigung und setzt zugleich einen Punkt aus dem Sofortprogramm der Koalition um. Wir erleichtern Antragsstellern mit vereinfachten und beschleunigten Zulassungsverfahren die Arbeit und setzen verstärkt auf Digitalisierung. Zugleich bleibt eine angemessene Prüfung von Umweltbelangen gewahrt.“

Zentrales Element des Gesetzentwurfes sind die Maßnahmen zur Verkürzung der immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dazu sind bestimmte Höchstfristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren vorgesehen, die je nach Vorhabenart unterschiedlich lang ausgestaltet sind und von einem Monat bis zu zwei Jahren betragen können. Darüber hinaus ist die Möglichkeit vorgesehen, den Zulassungsantrag bei einer einheitlichen Stelle einzureichen, die dann als zentraler Ansprechpartner das gesamte Verfahren abwickelt und gegebenenfalls andere Behörden einbindet. Überdies sind ab dem 21. November 2025 alle Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Vorhaben ausschließlich elektronisch durchzuführen. Die vorgesehenen Verfahrensbeschleunigungen ermöglichen weiterhin eine angemessene Prüfung der Umweltbelange.

Die im Jahr 2023 überarbeitete Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie insbesondere Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen.

Ehrung für junge Gründerinnen und Gründer in M-V

Oldenburg: Ideenwettbewerb bietet Schülerinnen und Schülern die Chance zur Beruflichen Orientierung

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat 15 Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern für ihre Wettbewerbsleistungen bei „Jugend gründet“ ausgezeichnet. Die Jugendlichen haben Businesspläne geschrieben und selbst Geschäftsideen entwickelt. Am bundesweiten Schülerwettbewerb nahmen im Wettbewerbsjahr 2024/2025 insgesamt 5.931 Schülerinnen und Schüler teil – aus MV waren 122 Mädchen und Jungen dabei.

„Mit ‚Jugend gründet‘ schaffen wir einen Raum, in dem innovative Ideen entstehen können und Jugendliche ermutigt werden, ihre unternehmerischen Fähigkeiten zu entdecken und zu entfalten. Gleichzeitig erhalten die Schülerinnen und Schüler die Chance, sich beruflich zu orientieren“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg, die im kommenden Jahr die Schirmherrschaft für den Wettbewerb „Jugend gründet“ übernehmen wird.

Schmuck selbst anpassen, Lebensmittel smart erfassen und viele Ideen mehr 

Die besten Teams aus MV lernen am Internatsgymnasium Schloss Torgelow und am Innerstädtischen Gymnasium Rostock. Die Erstplatzierten aus Torgelow setzen bei ihrem Geschäftsmodell auf magnetische Ohrringe, die durch verschiedene Aufsätze unterschiedliche Formen annehmen können. Die Zweitplatzierten (ebenfalls aus Torgelow) haben aus einem recycelten Altgerät einen „Fridginator“ entwickelt, der Lebensmitteln erfasst, sortiert, kurz vor dem Verfall an diesen erinnert und darauf basierend Rezepte vorschlägt.

„Der Gründergeist der Schülerinnen und Schüler wurde durch diesen Wettbewerb geweckt“, so die Bildungsministerin. „Sie haben Produkte entwickelt, die tragfähig sein können. Während ihrer Projektarbeit bewiesen die Teams Kreativität, Problemlösungskompetenz und Teamgeist. Die Erfahrungen, die die Jugendlichen in diesem Wettbewerb gesammelt habt, sind wertvoll und werden sie auf ihrem Weg begleiten“, sagte Oldenburg.

Prämierte Teams in MV: 

  • Platz 1 in MV: Projektname: Switch & Shine (Schloss Torgelow Internatsgymnasium)
  • Platz 2 in MV: Projektname: Mack’s (Schloss Torgelow Internatsgymnasium)
  • Platz 5 in MV: Projektname: Backsalon (Innerstädtisches Gymnasium Rostock)
  • Platz 9 in MV: Projektname: Foodify (Innerstädtisches Gymnasium Rostock)

Sponsoren und Förderer  

„Jugend gründet“ ist ein bundesweiter Online-Wettbewerb, der seit 2003 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (heute Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und einer Reihe namhafter Förderer unterstützt wird. Ziel des Wettbewerbs ist es, Schülerinnen und Schüler für unternehmerisches Denken zu begeistern und ihnen die Möglichkeit zu geben, eigene Geschäftsideen zu entwickeln. Das Bundesfinale findet am 25. und 26. Juni in Stuttgart statt.

Schulhof-Sommerfest in Gingst

Lehrer, Schüler und Eltern feiern mit ihren Gästen einen farbenfrohen Schuljahresabschluss 2025

Insel Rügen – Die Gingster Schule nutzt den Start in die warme Jahreszeit für eine gemeinsame Feier. Zusammen mit dem Schul- und Sportverein Gingst lädt sie alle Interessierten zum Schulhof-Sommerfest in Gingst ein. „Wir präsentieren die Neuauflage mit coolen Attraktionen und bewährten Angeboten“, erklärt Schulleiter André Farin die Grundidee des sommerlichen Vorhabens.

Der dreistündige Festzauber beginnt am Donnerstag, dem 10. Juli 2025, um 15 Uhr auf dem Hof der Grundschule. Das Gemeinschaftsprojekt aller Lehrer und Schüler wird von den Eltern unterstützt und soll alle Beteiligten zusammenzuführen. Bei Chef-Organisator Ulf Todenhagen laufen alle Fäden zusammen. „Kinderwünsche stehen in diesem Jahr wieder im Mittelpunkt“, sagt er beim Blick auf die vielfältigen Bausteine: Cocktails und Kinderschminken, Wikingerschach und Stock-Twister oder die Glücksrad-Station locken die aktiven Besucher. Kulinarische Besonderheiten bieten die schuleigenen Grillexperten an.

Höhepunkt des Tages wird die Auswertung des Spendenlaufs der Grundschüler sein. Dabei werden die besten Spendenläufer geehrt und eine Schulspende an eine gemeinnützige Einrichtung überreicht. Außerdem sind junge Archäologen unterwegs, die erneut nach den Schätzen auf dem Schulhof suchen und das Gefundene vor Ort bestimmen. Die Redakteure der Schülerzeitung „Gingster Welle“ verkaufen ihre aktuelle Ausgabe und recherchieren gleich für das nächste Blatt. Einen festen Programmpunkt in der Turnhalle gestalten die Mitglieder der Turn-AG, die mit ihrer Trainerin Birgit Eicke Einblicke in ihr sportliches Können unter Beweis stellen.