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Autor: Rügenbote

Mecklenburg-Vorpommern startet ins Schuljahr 2025/2026

Land schafft gute Bedingungen für erfolgreiches Lernen aller Schülerinnen und Schüler

Schwerin – Am Montag, 8. September 2025, klingelt für Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern wieder der Wecker. 164.900 Schülerinnen und Schüler an den 562 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft starten ins neue Schuljahr. „Ich hoffe, dass alle schöne Sommerferien hatten und gut erholt sind. Allen Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Beschäftigten an den Schulen wünsche ich einen guten Start in das neue Schuljahr. Den Kindern und Jugendlichen wünsche ich, dass sie Freude am Lernen haben und ihre gesteckten Ziele erreichen. Den Schülerinnen und Schülern in den Abschlussklassen drücke ich die Daumen, dass sie dieses besondere Schuljahr mit Erfolg abschließen“, so Oldenburg.

In diesem Schuljahr werden 14.300 Kinder eingeschult. Insgesamt besuchen 30.300 Schülerinnen und Schüler die Schuleingangsphase, die die Jahrgangsstufen 1 und 2 umfasst. „Für Erstklässlerinnen und Erstklässler beginnt bald eine aufregende Zeit. Sie werden Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Bei den Einschulungsfeiern lernen sie ihre Lehrerinnen und Lehrer und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler kennen. Ich wünsche auch ihnen einen guten Start in eine schöne und aufregende Schulzeit“, so Bildungsministerin Oldenburg weiter.

Für die 36.700 Schülerinnen und Schüler an den 60 beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft hat das neue Schuljahr bereits am Montag, 1. September 2025, begonnen. „Ob vollzeitschulischer Bildungsgang oder Berufsschulunterricht in der dualen Ausbildung – mit einem Berufsabschluss eröffnen sich vielfältige Chancen. Unsere Wirtschaft ist auf ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Allen Jugendlichen an den beruflichen Schulen wünsche ich ebenfalls ein erfolgreiches Schuljahr“, so Oldenburg.

Das Schuljahr 2025/2026 startet mit vielen Neuerungen und Verbesserungen, auf die sich die Schulen seit Längerem vorbereitet haben. Sie reichen von mehr Unterrichtsqualität über eine verbesserte Berufliche Orientierung bis hin zu neuen Regeln für ein respektvolles Miteinander.

Neues Schulgesetz am 1. August 2025 in Kraft getreten

  • Sicherung des Schulnetzes:Das Land sichert alle Schulstandorte, indem die Schülermindestzahlen für die Eingangsklassen an bestehenden Grundschulen im ländlichen Raum auf 15 Schülerinnen und Schüler und für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler reduziert werden.
  • Schullaufbahnempfehlung:Bei der Wahl der weiterführenden Schule ist wie bisher der Elternwille entscheidend. Eine Empfehlung für den Schulbesuch am Gymnasium wird dann erteilt, wenn der Durchschnitt in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch bei 2,5 und besser liegt. Hierbei ist darauf zu achten, dass es keine mangelhafte Note in einem dieser Fächer geben darf.
  • Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen: Die Förderschulen werden im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 organisatorisch aufgehoben. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe mit der Lehrkraft, die sie bislang unterrichtet, fortsetzen. Die Kinder und Jugendlichen werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt.
  • Digitale Landesschule:Die Digitale Landesschule wird gesetzlich verankert. Der Ausbau der Angebote geht stetig weiter. So bietet die Digitale Landesschule Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 nach einem festen Stundenplan an. Der Unterricht erfolgt per Videokonferenz mit Fachlehrkräften.
  • Digitalisierungsstrategie:Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen, können Schulen digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzen. Die Lernmittelfreiheit umfasst neben Büchern und Druckschriften auch digitale Lehrwerke und digitale Lernprogramme. Das Medienbildungskonzept wird Bestandteil des Schulprogramms.
  • Mittlere Reife am Gymnasium:Schülerinnen und Schülern, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen, ist der Zugang zur Prüfung der Mittleren Reife im gymnasialen Bildungsgang möglich, ohne dass sie das Gymnasium anschließend verlassen müssen.
  • Mitwirkungsrechte: An der Schulkonferenz nehmen auch eine Schülervertreterin oder ein Schülervertreter der Jahrgangsstufe 3 und 4 mit beratender Stimme teil. Außerdem können bereits Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 in die Schulkonferenz gewählt werden. Bisher gab es diese Möglichkeit erst ab der Jahrgangsstufe 7.

Konzept zur Beruflichen Orientierung verbindlich

Die Berufliche Orientierung von Kindern und Jugendlichen soll ihre Berufswahlkompetenzen stärken und trägt somit auch zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei. Das Land hat dazu das Konzept „Alle werden gebraucht! – Schulische Berufliche Orientierung für einen guten Übergang in Ausbildung und Beruf“ aufgelegt. Damit gibt es unter anderem ab der ersten Klasse bis zum Schulabschluss jährlich verbindliche Projekttage, um die Vielfalt der Unternehmen kennenzulernen.

Neben einem 25-tägigen Schülerbetriebspraktikum stehen in den Jahrgangsstufen 8 bis 11 weitere fünf Tage für Projekte mit externen Partnern wie Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern zur Verfügung. Regionale Schulen bieten zudem im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 oder in einem Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 wöchentlich einen Praxislerntag im Umfang von mindestens vier bis maximal sechs Stunden an.

Auch an den Gymnasien wird die Berufliche Orientierung ausgeweitet, um Schülerinnen und Schülern, die nach dem Abitur kein Studium aufnehmen möchten, zu fördern und ihnen berufspraktische Erfahrungen zu ermöglichen. Betriebsbesichtigungen, Berufsorientierungsmessen oder Unternehmenspatenschaften ergänzen das Konzept.

Neue Stundentafeln: Mehr Deutsch, Mathematik und Englisch 

Mecklenburg-Vorpommern stärkt die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Sie bilden die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen. Auch für die Förderung von Schülerinnen und Schülern steht im neuen Schuljahr mehr Zeit zur Verfügung. Grundlage dafür sind die neuen Stundentafeln an den allgemein bildenden Schulen: 

  • An Grundschulen zieht sich ein Leseband durch die Klassen 1 bis 4. Schülerinnen und Schüler haben jeden Tag 20 Minuten zusätzliche Zeit, um das Lesen zu üben.
  • In den Jahrgangsstufen 3 und 4 stehen eine weitere Deutsch- und Mathematikstunde auf dem Stundenplan.
  • Das Fach Geschichte wird in der Orientierungsstufe ab Klasse 5 erteilt, bislang begann der Unterricht erst ab Klasse 6.
  • Das Fach Arbeit/Wirtschaft/Technik (AWT) wird um die Bezeichnung Berufliche Orientierung ergänzt und in der Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) jeweils eine Stunde pro Woche unterrichtet.
  • Das Fach Informatik und Medienbildung wird eigenständig ausgewiesen und ab Klasse 5 durchgängig unterrichtet.
  • Der Chemieunterricht beginnt wieder in der Jahrgangsstufe 7.
  • Das Fach Sozialkunde heißt Politische Bildung/Sozialkunde und beginnt ebenfalls ab Jahrgangsstufe 7. Das Fach wird dabei zunächst in den Jahrgangsstufe 7 und 8 an Regionalen Schulen sowie am Gymnasium mit einer Wochenstunde unterrichtet. Während dieser Umfang am Gymnasium auch in den Jahrgangsstufen 9 und 10 beibehalten wird, erhöht sich die Stundenzahl an Regionalen Schulen in diesen Jahrgangsstufen auf zwei Wochenstunden.
  • An Regionalen Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen wird in den Klassen 7 bis 10 mehr Unterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch erteilt – auf vier Jahre sind es bis zu elf zusätzliche Wochenstunden. In diesen Fächern können Schulen je eine Stunde für die fachbezogene individuelle Förderung und Differenzierung oder für die Gestaltung individueller Lernzeiten nutzen.
  • Mit den flexiblen Stunden können Schulen die Schülerinnen und Schüler in Schwerpunkten, wie zum Beispiel Musik oder Sport, besser individuell fördern. An Gymnasien ist eine zusätzliche Stunde Berufliche Orientierung in der Jahrgangsstufe 10 verpflichtend.
  • Die Spezialgymnasien erhalten dieselbe Stundenausstattung wie bisher. Darüber hinaus erfolgt weiterhin eine zusätzliche Stundenzuweisung für die Profilbildung.

Neues Anti-Gewalt-Konzept für Schulen

Mecklenburg-Vorpommern verstärkt die Maßnahmen zur Gewaltprävention an Schulen. Das Land hat etablierte Angebote und neue Programme in einem Anti-Gewalt-Konzept zusammengeführt. Damit erhalten Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern einen Handlungsleitfaden, der sowohl klare Übersichten, Empfehlungen als auch Kontaktstellen für direkt und indirekt Betroffene aufführt.

Einen Schwerpunkt bilden die neu gegründeten Anti-Extreme-Netzwerke. Lehrkräfte finden hier vor allem Unterstützung zum Umgang mit extremistischen Tendenzen an Schulen. In den Anti-Extreme-Netzwerken arbeiten Polizei, Jugendhilfe und Demokratiezentren zusammen und beraten konkrete Fälle. Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) des Bildungsministeriums koordiniert diese Netzwerkarbeit.

Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte

In Mecklenburg-Vorpommern sollen Computer und Laptops gezielt im Unterricht eingesetzt, Schülerinnen und Schüler aber vor übermäßigem Medienkonsum bewahrt werden. Die Schulen haben daher zum neuen Schuljahr Empfehlungen für die Nutzung digitaler Endgeräte erhalten. Sie sehen vor, dass Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Unterricht, auf dem Schulhof und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes keine privaten Smartphones nutzen. In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 kann die Handynutzung demnach im Einzelfall für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. In den Klassen 10 bis 12 kann sie innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden.

Die Empfehlungen sind nach einem breiten Austausch mit Verbänden, den Schulleitungsvereinigungen, dem Landesschülerrat und dem Landeselternrat entstanden. Im neuen Schuljahr haben die Schulen Gelegenheit, ihre bestehenden Regeln zu überprüfen, gegebenenfalls neue Regelungen zu verfassen und in Kraft zu setzen.

Branchenumfrage Sommer 2025: Mehrheit der Gastgebenden zufrieden

Zweitstärkstes erstes Halbjahr seit der Wende / Wirtschaftliche Lage etwa auf Vorjahresniveau / Gästezufriedenheit laut Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen / UNESCO-Effekt in Schwerin bereits spürbar / Knapp jedes zweite Unternehmen stellt sich auf internationale Gäste ein / Erwartete Auslastung für den Herbst noch verhalten

Schwerin – In der aktuellen Umfrage des Landestourismusverbandes mit rund 250 Teilnehmenden, darunter Beherbergungsbetriebe, gastronomische Einrichtungen, Freizeit- und Erlebnisanbieter sowie Tourist-Informationen und Kurverwaltungen, zeichnet sich sowohl für das erste Halbjahr als auch für den Verlauf der Hauptsaison ein positiveres Bild im Vergleich zum Vorjahr ab. Demnach sind mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Betriebe (sehr) zufrieden mit dem Verlauf der Hauptsaison (vgl.: 2024: 37 Prozent). 22 Prozent verhielten sich neutral; 24 Prozent sind (sehr) unzufrieden (vgl.: 2024: 42 Prozent). Ähnlich verhält es sich bei der Einschätzung für das erste Halbjahr: 45 Prozent der Betriebe sind (sehr) zufrieden; ein Viertel verhält sich neutral; nur 29 Prozent sind (sehr) unzufrieden.

Allerdings haben sich laut den Befragten betriebswirtschaftliche Kennziffern wie Umsatz und Ertrag in der Hauptsaison rückläufig entwickelt. Ebenso rückläufig waren laut Einschätzung der Befragten die Gästezahlen aus dem In- und Ausland. Eine gestiegene Preissensibilität (gaben 77 Prozent der Betriebe an), wechselhaftes Wetter (gaben 59 Prozent der Betriebe an) und kürzere Aufenthaltsdauern (gaben 53 Prozent der Betriebe an) wurden dabei als Top 3-Gründe für den Nachfragerückgang bei den Gästezahlen angeführt.

Neben Umfrageergebnissen zum Verlauf des Sommers liegen jetzt auch die Halbjahreszahlen vom Statistischen Amt vor. Demnach gab es per Juni 3,5 Millionen Ankünfte (+2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und 13,2 Millionen Übernachtungen (+0,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) in Mecklenburg-Vorpommern. Damit liegt Mecklenburg-Vorpommerns Übernachtungsentwicklung über der in ganz Deutschland (Dtl.: 223,3 Millionen Übernachtungen, +0,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).

Dazu Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den beliebtesten Urlaubszielen in Deutschland – das zeigen die steigenden Ankünfte, Übernachtungen und die längere Aufenthaltsdauer unserer Gäste eindrucksvoll. Der Tourismus ist Schaufenster unseres Bundeslandes und zugleich ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor: Er schafft Arbeitsplätze, stärkt die Regionen und ermöglicht Investitionen, von denen die Menschen im Land direkt profitieren. Gleichzeitig dürfen wir uns auf Erfolgen nicht ausruhen. Entscheidend für die Zukunft wird sein, neue Zielgruppen im Ausland zu gewinnen, Fachkräfte dauerhaft zu binden und die Akzeptanz für den Tourismus weiter zu stärken. So stellen wir sicher, dass Mecklenburg-Vorpommern auch künftig 365 Tage im Jahr attraktiv bleibt.“

Birgit Hesse, Präsidentin des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, ergänzte: „Dieser Sommer war gefüllt mit zahlreichen Höhepunkten im Kultur- und Aktivbereich, viel Sonne im Juni, sehr wechselhaftem Wetter im Juli und längeren Sonnenschein-Perioden im Spätsommer. Mehr als vier Millionen Übernachtungsgäste haben ihren Urlaub zwischen Ostseeküste und Seenplatte verbracht. Der erste SailGP in Sassnitz, das sanierte Großherzogliche Palais in Neustrelitz, das modernisierte Meeresmuseum in Stralsund, aber auch neue Kulturformate wie das erste Literaturfestival in Graal-Müritz setzten dabei neue Akzente. Die Wiedereröffnung des Staatlichen Museums in der UNESCO-Welterbestadt Schwerin sowie die Eröffnung der Kranichwelten auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst bergen darüber hinaus Chancen, dass auch im Herbst viele Menschen nach Mecklenburg-Vorpommern reisen werden.

Dazu soll auch eine Herbstkampagne: (https://urlaubsnachrichten.de/artikel/tourismusmusverband-mecklenburg-vorpommern-wirbt-fuer-herbsturlaub-im-urlaubsland) des Landestourismusverbandes beitragen.“

Lars Schwarz, Präsident des Dehoga MV, fügte hinzu: „Übernachtungszahlen und Ankünfte sind eine Seite der Medaille, die zwar einen Überblick ermöglichen, aber keinen realitätsnahen Einblick in die Betriebe zulassen. Betrachtet man mit der wirtschaftlichen Situation die Kehrseite der Medaille, belegen unsere Umfrage-Ergebnisse die dramatische Entwicklung der Branche: Der sinkende Umsatz (-4,8 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr muss bei der gesamtheitlichen Einordnung der Statistiken ebenso berücksichtigt werden wie der Fakt, dass ein Drittel der Betriebe befürchtet, in diesem Jahr in die Verlustzone zu geraten und zwei Drittel der Betriebe in den letzten Jahren notwendige Investitionen nicht durchführen konnten. Sinkende Umsätze, steigende Kosten in allen Bereichen (Personal, Lebensmittel, Energie) und eine angespannte Buchungslage setzen die Betriebe wirtschaftlich massiv unter Druck. Die geplante Mehrwertsteuersenkung ist bitter notwendig, um die öffentlichen Wohnzimmer der Gesellschaft zu erhalten.“

Wirtschaftliche Lage etwa auf Vorjahresniveau

52 Prozent der touristischen Betriebe (vgl.: 2024: 46 Prozent) schätzten die aktuelle wirtschaftliche Lage als (sehr) sicher ein, 35 Prozent (vgl.: 2024: 41 Prozent) verhielten sich neutral; als wirtschaftlich (sehr) gefährdet schätzten sich 13 Prozent (vgl.: 2024: 12 Prozent) der Befragten ein. Damit bewerten die Betriebe ihre wirtschaftliche Lage als etwas besser als im Vorjahr.

Gästezufriedenheit laut Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen

Die Gästezufriedenheit ist nach Einschätzung der Gastgebenden weiterhin hoch: In der aktuellen Saison schätzen 82 Prozent die Gästezufriedenheit als (sehr) hoch ein. Sie ist damit zum Vorjahr (72 Prozent) gestiegen. Elf Prozent verhielten sich bei der Frage neutral; sieben Prozent gaben an, dass nach ihren Einschätzungen die Gästezufriedenheit (sehr) niedrig ist.

Gäste geben weniger aus

Zwei Drittel der Befragten gab an, dass ihre Gäste im Vergleich zum Vorjahr weniger ausgeben. 29 Prozent sagten, sie gäben gleich viel aus; 5 Prozent sagten, dass sie etwas mehr ausgegeben hätten. Dabei stellten die Betriebe fest, dass die Gäste bei der Verpflegung (gaben 77 Prozent der Betriebe an), bei der Dauer des Aufenthaltes (gaben 70 Prozent der Betriebe an) sowie bei den Freizeitaktivitäten (gaben 44 Prozent der Betriebe an) sparen. Weitere Nennungen zum Sparverhalten beziehen sich auf das Shopping-Verhalten (gaben 31 Prozent der Betriebe an) sowie die Unterkunft (gaben 29 Prozent der Betriebe an).

Ausblick: Erwarte Auslastung für die kommenden Monate

Die Beherbergungsunternehmen erwarten für den September eine Auslastung von rund 67 Prozent, die damit etwas höher liegt als im Vorjahreszeitraum (64 Prozent). Sowohl für den Oktober (2025: 51 Prozent; 2024: 52 Prozent) als auch für den November (2025: 25 Prozent; 2024: 27 Prozent) liegt die erwartete Auslastung allerdings etwas niedriger als im Vorjahreszeitraum. Für den Tag der Deutschen Einheit, den viele Gäste zum Anlass für einen Kurzurlaub nehmen, wird eine Auslastung von 64 Prozent erwartet.

Landestourismusverband verstärkt Herbstkampagne

Mit Blick auf die abnehmende Auslastung im Herbst wirbt der Landestourismusverband im Rahmen seiner jährlichen MV-Kampagne für einen Urlaub in der Nebensaison im Nordosten. Mit einem Mix aus Print- und Online-Maßnahmen sollen dabei Gäste aus ganz Deutschland und insbesondere Reiselustige aus Nordrhein-Westfalen und der Metropolregion Berlin angesprochen werden. Durch zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 Euro wird diese noch einmal verstärkt. Unter dem Titel „Abschalten und Auftanken? Schnell nach Mecklenburg-Vorpommern“ sollen dabei zusätzlich Gäste aus den ostdeutschen Bundesländern zu einer Spontanreise in den Nordosten animiert werden. Tipps für den Herbsturlaub finden Interessierte unter auf-nach-mv.de/herbst-winter.

Arbeitskräftemangel

Rund jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) ist laut Umfrage vom Arbeitskräftemangel betroffen. Das sind weniger als in den Vorjahren (vgl.: 2024: 42 Prozent, 2023: 40 Prozent, 2022: 49 Prozent). Den betroffenen Unternehmen fehlen vor allem Auszubildene (68 Prozent), Aushilfen (44 Prozent) sowie Teilzeitarbeitskräfte (36 Prozent). Bei den Vollzeitangestellten ist immer noch jede vierte Stelle (24 Prozent) unbesetzt. Die Mitarbeitenden in den betroffenen Unternehmen fehlen vor allem in der Küche (46 Prozent), im Service (45 Prozent), im Housekeeping (39 Prozent) sowie an der Rezeption (30 Prozent). „Die Unternehmen haben sich auf den Arbeitskräftemangel eingestellt, zum Beispiel, indem sie das Angebot oder die Öffnungszeiten angepasst oder Automatisierungsprozesse vorangetrieben haben. Einige Unternehmen haben ihr Geschäft auch aufgegeben müssen. Insofern bleibt das Thema als eine der größten Herausforderungen auch im Tourismus bestehen“, sagte Hesse.

Knapp jedes zweite Unternehmen stellt sich auf internationale Gäste ein

Laut Umfrage hält knapp jedes zweite Unternehmen (44 Prozent) spezielle Angebote für internationale Gäste bereit. Das betrifft vor allem die Zahlungsmöglichkeiten (83 Prozent), mehrsprachiges Informationsmaterial (64 Prozent), mehrsprachige Internetseiten (58 Prozent), mehrsprachige Speisekarten (36 Prozent) und spezielle Speisen und Getränke (22 Prozent).

Mehr Internationalität durch Zusammenarbeit

Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern (TMV) arbeitet im Rahmen der Internationalisierungsstrategie derweil weiter daran, mehr Gäste aus dem Ausland für das Urlaubsland zu begeistern. Seit Juni dieses Jahres koordiniert der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern nunmehr alle vier geplanten Marketinginitiativen, die so genannten Marktpools, mit denen Werbeaktivitäten in für Mecklenburg-Vorpommern wichtigen Auslandsmärkten im Verbund organisiert werden. Rund 60 Beherberger, Anbieter von Freizeiteinrichtungen sowie Touristiker aus den Reisegebieten des Urlaubslandes werben dabei gemeinsam in Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Skandinavien und Polen für Mecklenburg-Vorpommern. Zudem wurde die internationale Internetseite des Landestourismusverbandes, visit-mv.com, in englischer, niederländischer und polnischer Sprache neu aufgesetzt.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass der Veranstalter Eurotours das Angebot einer Flugverbindung ab Wien nach Rostock-Laage auch 2026 fortsetzt. Vom 9. Mai bis zum 12. September werden Flüge mit Air Nostrum, einer Tochter der Iberia Airline nach Mecklenburg-Vorpommern angeboten. Die Flüge mit Flugtag Samstag sind bereits buchbar.

UNESCO-Effekt in Schwerin spürbar

Seitdem das Schweriner Residenzensemble im Sommer 2024 in die UNESCO-Weltkulturerbeliste aufgenommen wurde, werden in touristischen Einrichtungen der Stadt steigende Besucherzahlen verzeichnet. Von Anfang Januar bis Ende Juli dieses Jahres besuchten rund 142.000 Gäste das Schlossmuseum, ein Plus von rund zehn Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Tourist-Information suchten rund 60.000 Menschen auf, ein Plus von rund acht Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Mehr als 22.000 Gäste buchen Führungen in der Landeshauptstadt. Das sind rund 18 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Qualität weiter im Fokus: Koserow auf der Insel Usedom engagiert sich für Barrierefreiheit

Nachdem Glowe im letzten Jahr als zweiter Ort in Mecklenburg-Vorpommern die Auszeichnung „Tourismusort Barrierefreiheit geprüft“ erhalten hat, macht sich jetzt Koserow auf der Insel Usedom auf den Weg, diese Zertifizierung ebenfalls zu erhalten, um damit weitere Besuchergruppen anzuziehen. Es wäre damit der dritte Ort im Urlaubsland, der sich eingehend mit dem Thema Barrierefreiheit befasst. Voraussetzung dafür ist die Zertifizierung von mindestens zehn touristischen Angeboten (Mindestanforderung abhängig von Größe des Ortes) nach „Reisen für Alle“, der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung für Barrierefreiheit, sowie die Entwicklung von drei so genannten Urlaubsinspirationen, die Gästen und Einheimischen mögliche barrierefrei gestaltete Erlebniswelten aufzeigen. Der Prozess soll im Oktober dieses Jahres abgeschlossen werden. Insgesamt können Gäste in Mecklenburg-Vorpommern aus 160 Orten, Einrichtungen, Angeboten und so genannten Urlaubsinspirationen wählen, die nach „Reisen für Alle“ zertifiziert sind. Lizenzgeber für das Zertifizierungssystem ist seit 1. Januar 2024 die Bayern Tourist GmbH.

So lief es bei größeren und kleineren bewährten und neuen Veranstaltungen

Die Organisatoren der 34. Hanse Sail zogen mit 500.000 Gästen (2024: 500.000) ein positives Fazit. Mit der Ausweitung des Festgeländes in die Innenstadt, der feierlichen Eröffnung mit einem Höhenfeuerwerk über der Ostsee vor Warnemünde und knapp 16.000 Menschen, die auf 120 Traditionsschiffen ausgefahren sind, habe das Fest laut Veranstalter nicht nur an die erfolgreiche Vergangenheit angeknüpft, sondern auch neue Perspektiven für die Weiterentwicklung der Traditionsveranstaltung aufgezeigt. Das 18. Umweltfotofestival »horizonte zingst« auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst zog rund 25.000 Gäste an. Die Kur- und Tourismus GmbH Zingst verzeichnete großes Interesse der Gäste für die Vernissagen, Foto-Workshops, Foto-Talks, Multivisionsshows und Panels. Die Zingster Fotoschule beispielsweise verweist allein auf 800 Teilnehmende bei den Fotoworkshops. Im Ostseebad Kühlungsborn konnten die Veranstalter des SEA&SAND-Festivals einen Erfolg verbuchen: Das erste Mal seit Beginn des Festivals war die Veranstaltung an beiden Tagen ausverkauft. Im August fand die internationale Segelveranstaltung „SailGP“ zum ersten Mal in Deutschland statt: in Sassnitz auf Rügen. Insgesamt war das Event, das auch im nächsten Jahr fortgeführt wird, mit rund 13.000 Besucherinnen und Besuchern ausverkauft. Bei den Rad-Events gab es neue Formate wie etwa den Seaside Ride mit dem ehemaligen professionellen Radrennsportler André Greipel an der Mecklenburgischen Ostseeküste (mehr als 200 Starter und 2.000 Schaulustige). Das erste Literaturfestival in Graal-Müritz lockte zahlreiche Kulturinteressierte in das Ostseeheilbad.

Hintergrund: So verlief das erste Halbjahr 2025

Betriebsarten:

Im ersten Halbjahr vermeldeten die Hotels garnis (+4,9 Prozent), die Ferienwohnungen/-Häuser (+4,4 Prozent), die Hotels (+3,5 Prozent) und die Vorsorge-/Rehakliniken (+1,3 Prozent) Übernachtungssteigerungen. Rückgänge bei den Übernachtungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gab es bei den Ferienzentren (-13,2 Prozent), den Jugendherbergen/Hütten (-10,9 Prozent) und auf den Campingplätzen (-3,3 Prozent).

Regionen:
Das stärkste Plus bei den Übernachtungen verzeichnete Westmecklenburg (+3,7 Prozent), gefolgt von der Mecklenburgischen Ostseeküste (+3,4 Prozent). Zudem gab es auf der Fischland-Darß-Zingst (+1,2 Prozent) und Rügen (+0,1 Prozent) Steigerungen bei den Übernachtungszahlen. Die Regionen Mecklenburgische Schweiz/Seenplatte (-0,2 Prozent), Usedom (-1,4 Prozent) und Vorpommern (Festland, -3,4 Prozent) liegen bei den Übernachtungen leicht unter dem Vorjahresniveau.

Weniger internationale Gäste im ersten Halbjahr

Von Januar bis Juni 2025 meldete das Statistische Amt rund 125.000 Ankünfte (-11,5 Prozent im Vergleich zu 2024, -15,9 Prozent im Vergleich zu 2019) und 352.000 Übernachtungen internationaler Gäste (-2,5 Prozent im Vergleich zu 2024, -13,3 Prozent im Vergleich zu 2019). Polen (48.000 Übernachtungen, +16,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) hat sich im ersten Halbjahr 2025 zum wichtigsten internationalen Markt für Mecklenburg-Vorpommern entwickelt und damit die Niederlande von der Spitze (44.000 Übernachtungen, -21,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) abgelöst. Aus der Schweiz (43.000 Übernachtungen, -3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und Schweden (23.000 Übernachtungen, -14,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) verzeichnete das Statistische Amt einen Rückgang. Die Übernachtungszahlen aus Österreich entwickelten sich positiv (+7,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum).

Städtetourismus
Folgende Entwicklung gab es in den sechs größten Städten: Während sich Wismar (+11,4 Prozent), Schwerin (+7,0 Prozent), Rostock (+6,4 Prozent) sowie Neubrandenburg (+2,9 Prozent) über überdurchschnittliche Übernachtungszuwächse freuen können; vermelden Stralsund (-6,5 Prozent) und Greifswald (-7,3 Prozent) deutlichere Übernachtungsrückgänge.

Zum achten Mal sucht M-V die „Frau des Jahres“

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt bitten um Vorschläge bis 30. Oktober 2025.

Schwerin – Auch im Jahr 2026 wird die Landesregierung den Frauen in Mecklenburg-Vorpommern einen ganz speziellen Dank für ihr Engagement und für ihre Leistungen aussprechen. Die Auszeichnung „Frau des Jahres“ wird zum achten Mal vergeben. Seit dem Jahr 2019 würdigt das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dieser Auszeichnung den gesellschaftlichen Einsatz von Frauen.

„Ob Heldin des Alltags, Wegbereiterin im ländlichen Raum oder Architektin der Zukunft. Frauen bringen sich überall in unserem Land ein. Noch zu selten erhalten sie dafür die Anerkennung, die ihnen gebührt. Mit der Auszeichnung „Frau des Jahres“ will das Land besonders herausragende Leistungen würdigen. Gleichzeitig möchten wir auf die gesellschaftlichen Verdienste von Frauen in Familie, Beruf und Gesellschaft aufmerksam machen“, sagt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Frauen leisten viel mehr als nur im eigenen Haushalt. Die Gesellschaft wäre nichts ohne die Frauen. Und trotzdem ist die Sichtbarkeit ihrer Leistungen noch immer nicht gleichberechtigt. Die rot-rote Landesregierung ist angetreten, das zu ändern. Wir sind auch schon ein ganzes Stück vorangekommen in der Gleichstellung und würdigen Verdienste und Engagement der Frauen auf allen Ebenen. Ich freue mich auf die vielen Vorschläge aus allen Landesteilen für die Ehrung engagierter Frauen.“

Vorschläge werden bis zum 30. Oktober 2025 erbeten. Vorgeschlagen werden können engagierte Frauen, die zum Beispiel auch durch eine einmalige, besondere Aktion oder eine Leistung aufgefallen sind. Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist, dass die vorgeschlagene Frau in Mecklenburg-Vorpommern wohnt oder in einer Einrichtung oder Organisation im Land beruflich oder ehrenamtlich aktiv ist.

Vorschlagsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte, Kommunen, Vereine, Verbände und Parteien sowie alle Bürgerinnen und Bürger von Mecklenburg-Vorpommern. Die namentlichen Vorschläge mit einer aussagekräftigen Begründung sowie einem kurzen Lebenslauf der vorgeschlagenen Person können bis einschließlich 30. Oktober 2025 beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingereicht werden. Füllen Sie bitte das ->Musterblatt aus und senden Ihren Vorschlag per E-Mail an

fraudesjahres@jm.mv-regierung.de

oder per Brief an

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Leitstelle für Frauen und Gleichstellung
Stichwort „Frau des Jahres“
Puschkinstraße 19 – 21
19055 Schwerin.

Die Auszeichnung wird auf dem Empfang zum Frauentag im März 2026 von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt erfolgen. Mehr Informationen zu den Preisträgerinnen der vergangenen Jahre finden Sie per Klick ->hier.

Suchtgefahren bei Kindern und Jugendlichen minimieren

Landeskabinett beschließt Bundesratsantrag zu Lootboxen

Schwerin – Das Kabinett hat heute einer Bundesratsinitiative von Gesundheitsministerin Stefanie Drese zugestimmt, mit der der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor glücksspielartigen Mechanismen in Videospielen verbessert werden soll. „Digitale Spiele sind aus der Lebenswelt junger Menschen nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es, dort klare Schutzstandards zu schaffen um Heranwachsende besser vor Suchtgefahren zu schützen“, betonte Drese bei der Einbringung.

Im Mittelpunkt der von Mecklenburg-Vorpommern ausgehenden Bundesratsinitiative stehen dabei die sogenannten Lootboxen.  Diese virtuellen Schatztruhen versprechen unter anderem ein schnelleres Vorankommen im Spiel, das Freischalten besonderer Charaktere oder auch seltene Ausrüstungsgegenstände. Bezahlt werden sie jedoch in der Regel durch den Tausch von echtem Geld in eine spieleigene Währung oder direkt per In-App-Kauf.

„Besonders problematisch daran ist, dass die Spielerinnen und Spieler beim Einsatz ihres Geldes nicht wissen, was sie im Tausch dafür erhalten. Die Lootboxen basieren auf einem reinen Zufallssystem und verleiten so dazu, sein Glück immer und wieder zu versuchen, um den gewünschten Gewinn zu erhalten. Das entspricht den Mechanismen des Glücksspiels – wird in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern wie Belgien bisher aber nicht als solches reguliert“, machte die Ministerin deutlich.

Die heute im Landeskabinett beschlossene Entschließung für das Bundesratsplenum am 26. September fordert deshalb eine Harmonisierung des Glücksspielrechts mit dem Jugendschutzrecht, um Lootboxen im Sinne des Kinder- und Jugendrechtes regulieren zu können. „Das wäre aus meiner Sicht der folgerichtige Schritt, denn gerade junge Menschen sind überdurchschnittlich anfällig für die suchttypischen Verhaltensmuster, die sich die Lootboxen zu Nutze machen“, so Drese. Das liege vor allem daran, dass in diesem Alter die Impulskontrolle noch nicht vollständig entwickelt ist. Auch deshalb bestehe in dieser Lebensphase auch ein besonders hohes Risiko für die Entwicklung einer Sucht. „Davor wollen wir sie durch mehr rechtliche Handhabe künftig noch besser schützen“, betonte Drese.

In der Bundesratsinitiative schlage Mecklenburg-Vorpommern deshalb verschiedene verhaltenspräventive und verhältnispräventive Maßnahmen vor, darunter eine verbindliche Altersverifikation von 18 Jahren für Spiele, die Lootboxen enthalten, verpflichtende Warnhinweise analog zur Werbung von Lottoanbietern oder auch eine verpflichtende Offenlegung von tatsächlichen Gewinnwahrscheinlichkeiten.

„Diese Vorschläge sollen dazu beitragen, Suchtgefahren offensichtlicher zu machen uns sie durch verbesserte Reglementierung zu verringern – ohne dabei den Spielspaß einzuschränken“, unterstrich Drese. Deutschland sei beim Kinder- und Jugendmedienschutz außerdem weltweit führend. „Und mit dieser Initiative wollen wir sicherstellen, dass dies auch in Zukunft so bleibt.“

Kita-Start: Verbesserter Übergang von der Kita in die Schule

Oldenburg: Entwicklung der Kinder gezielt begleiten und individuelle Förderung nahtlos fortsetzen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern verbessert den Übergang von der Kita in die Grundschule. Mit einem neuen landesweit einheitlichen Stammdatenblatt geben Kitas bzw. Kindertagespflegepersonen wichtige Informationen zum Lern- und Entwicklungsstand des Kindes an die Schule weiter. „Jeder Übergang kann ein Bruch in der Bildungslaufbahn sein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das Stammdatenblatt ist ein gutes Instrument, um die Entwicklung des Kindes weiter gezielt zu begleiten und nahtlos die individuelle Förderung in der Schule fortzusetzen. Wir verbessern damit die Zusammenarbeit von Kita und Grundschule“, so die Ministerin.

Neben persönlichen Angaben enthält das neue Stammdatenblatt Angaben zur Feinmotorik, Grobmotorik und motorischen Belastbarkeit der letzten sechs Monate. Hinzu kommen Einschätzungen zu sprachlichen, mathematischen und kommunikativen Kompetenzen. Angaben zu Aufmerksamkeit und Konzentration, sozialen Kompetenzen und zu sozialen Beziehungen vervollständigen das Portfolio. Pädagogische Fachkräfte schätzen ein, ob die Entwicklung des Kindes altersgerecht, nicht altersgerecht oder über dem altersgerechten Durschnitt verläuft. Das neue Stammdatenblatt ergänzt die bestehenden Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sprachförderung. Mit einer neuen ganzheitlichen Sprachbildungsstrategie für Kita und Schule verfolgt das Land einen umfassenden Ansatz. „Sprache ist der Schlüssel zum Bildungserfolg. Deshalb stärken wir die Sprachkompetenzen der Lütten. Sprachförderung fängt im Elternhaus an und setzt sich in Kita und Schule fort“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg weiter. Ein wichtiges Projekt dieser Initiative ist das landesweite Buchprojekt „Lesereise MV“. Alle 4- bis 5-jährigen Kinder in Mecklenburg-Vorpommern erhalten künftig ein eigens für sie entwickeltes Geschichtenbuch, das sie beim Übergang von der Kita in die Schule begleitet. Es enthält Geschichten, Reime, Bilder und Rätsel. Die Texte stammen von namhaften Autorinnen und Autoren wie Kirsten Boie oder Paul Maar und von Autorinnen und Autoren aus der Region. Ergänzt wird das Buch durch eine digitale Lernplattform und Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher.

Außerdem bereiten sich Land und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder intensiv vor. Ab 1. August 2026 gilt für alle Kinder bundesweit ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Einführung der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise, zunächst für Kinder der Jahrgangsstufe 1. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet, sodass mit dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind eine umfassende Betreuung erhalten kann.

Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs werden die Horte und Grundschulen durch das neue Kompetenzzentrum „Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“ (kurz: Big HuG) unterstützt. Das Land fördert das Modellprojekt mit 480.000 Euro. Träger des Projekts ist die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Waren/Müritz. „Mit dem Kompetenzzentrum schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle für alle, die den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Hort und Grundschule gemeinsam gestalten“, sagte Oldenburg. Das Kompetenzzentrum übernimmt dabei u. a. die Bestandsaufnahme bestehender Strukturen einschließlich der schulischen und außerschulischen Angebote. Darüber hinaus werden Horte und Grundschulen in ihrer Organisations- und Qualitätsentwicklung begleitet und beraten.

Neben diesen Neuerungen kann Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin auf eine starke Kita-Landschaft verweisen. Derzeit werden 114.237 Kinder in 1.142 Einrichtungen und in der Kindertagespflege gefördert und betreut. Die Besuchsquoten sind bundesweit führend: 60,3 Prozent der unter Dreijährigen und 94,6 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen besuchen eine Kita. Bei den Hortkindern liegt die Quote bei 77,5 Prozent.

Zudem profitieren Familien im Land von der Beitragsfreiheit. Seit über fünf Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern Kindertagespflege, Krippe, Kindergarten und Hort gebührenfrei. „Eltern sparen je Kind 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort. Das ist eine große Entlastung, auf die sich die Familien in unserem Bundesland auch weiterhin verlassen können“, so die Ministerin.

Auch die Qualität der Betreuung bleibt ein Markenzeichen: Mecklenburg-Vorpommern hat bundesweit die höchste Fachkraftquote. 95,5 Prozent des pädagogischen Personals sind ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher. Hinzu kommen bundesweit führende Öffnungszeiten und ein Höchstmaß an Verlässlichkeit.

In der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts nimmt Mecklenburg-Vorpommern bei der Zufriedenheit der Eltern mit den Kita-Öffnungszeiten bundesweit den ersten Platz ein. Für die repräsentative Studie werden deutschlandweit jedes Jahr Familien mit Kindern von der Geburt bis zum Ende der Grundschule befragt. Auch bei der Zufriedenheit mit der Verlässlichkeit führt MV bundesweit die Statistik an, da die Kitas nicht geschlossen werden, wenn Erzieherinnen und Erzieher ausfallen. Spitzenplätze belegt Mecklenburg-Vorpommern darüber hinaus bei der Flexibilität wegen der wenigsten Schließtage, bei der Zufriedenheit der Eltern mit den Kosten und bei der Beständigkeit der Betreuungspersonen, weil sie selten wechseln.

„Unsere Kitas sind Orte der Bildung, Betreuung und Förderung“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit den neuen Maßnahmen machen wir den Weg von der Kita in die Schule noch erfolgreicher und erhöhen die Chancengerechtigkeit – für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte sie.

Einstellungsverfahren für Lehrkräfte laufen weiter

Oldenburg: Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte schneller gewinnen und an den Schulen halten

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt das ganze Jahr über Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen ein. In dieser Woche sind 100 Stellen auf dem Karriereportal für den Schuldienst unter www.lehrer-in-mv.de öffentlich ausgeschrieben. Das sind 0,8 Prozent aller Stellen für Lehrkräfte an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Unter diesen Stellen befinden sich auch 20 Stellen für Ersatzlehrkräfte und Vertretungslehrkräfte, die zur Unterstützung vorgesehen sind.

„Die Bewerbungsverfahren für den Schuldienst laufen weiter“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Derzeit sind 100 Stellen online, auf die Bewerbungen vorliegen. In dieser Woche, also der Vorbereitungswoche, finden weitere Einstellungsgespräche statt. Mecklenburg-Vorpommern ist wie andere Bundesländer auf gut ausgebildete Lehrkräfte dringend angewiesen. Anfang kommender Woche können wir sagen, wie viele Lehrkräfte den Schuldienst wirklich angetreten haben“, so Oldenburg. Die Einstellungszahlen zum neuen Schuljahr stellt die Ministerin in der Landespressekonferenz am 9. September 2025 vor.

Das Land hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um möglichst viele Lehrkräfte einzustellen. So sollen Bewerbungsverfahren vom Zeitpunkt der Bewerbung bis zur Einstellung nicht länger als sechs Wochen dauern. „Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer in den Klassen, die gut ausgebildet sind und guten Unterricht für die Mädchen und Jungen gestalten. Deshalb setzen wir alles daran, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte schneller zu gewinnen und an den Schulen zu halten“, sagte Oldenburg.

Mit einer Übernahmegarantie sorgt das Land zudem dafür, dass Referendarinnen und Referendare nach ihrer praktischen Ausbildung direkt in den Schuldienst einsteigen können. Lehrkräfte für die Fächer Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie und Physik erhalten Zuschläge, wenn sie sich an Regionalen Schulen im ländlichen Raum bewerben.

Kommunale Abwasserbeseitigung

Aktueller Lagebericht für M-V veröffentlicht

Schwerin – Die kommunalen Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern gewährleisten, wie in den Jahren zuvor, eine stabile Abwasserentsorgung und eine hohe Reinigungsleistung. Dafür reinigen sie jedes Jahr etwa 90 Millionen Kubikmeter Abwasser und schützen so unsere Gewässer vor Verunreinigungen. Die Vorgaben der EU zur Abwasserbeseitigung werden in Mecklenburg-Vorpommern seit 2002 eingehalten. Dies bestätigt der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) erstellte Lagebericht 2025 über die kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern, der die Berichtsjahre 2023 und 2024 umfasst. Dieser Bericht ist jetzt online verfügbar.

„Für die in dem vergangenen Berichtszeitraum geleistete hervorragende Arbeit der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften und Unternehmen bedanke ich mich ausdrücklich“, sagt Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Der Blick nach vorne zeigt jedoch, dass wir uns trotz dieser positiven Bewertung der Situation vor einer neuen Epoche in der Abwasserbeseitigung mit großen Herausforderungen, Investitionsnotwendigkeiten und zahlreichen Vollzugsbedarfen befinden. Auch wenn die Umsetzung der Anforderungen aus der neuen Kommunalabwasserrichtlinie der EU sowohl die Abwasserentsorger und Anlagenbetreiber als auch die Behörden vor erhebliche Herausforderungen stellt – deren Umfang noch gar nicht abschließend abzuschätzen ist –, bin ich optimistisch, dass wir gemeinsam die anstehenden Veränderungen mit Weitsicht und Entschlossenheit angehen werden“, so der Minister weiter.

Die Abwasserbeseitigung wird in Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig von 105 abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften wahrgenommen. Hierbei handelt es sich um 32 Zweckverbände, einen auf Grundlage des Wasserverbandsgesetzes gegründeten Abwasserbeseitigungs-Wasser- und Bodenverband, 71 Städte und Gemeinden sowie ein Amt. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 existieren in Mecklenburg-Vorpommern 578 kommunale Kläranlagen ab 50 Einwohnerwerten (EW)[i]. Zudem fallen im Geltungsbereich der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sechs industrielle Betriebe.

Um die hohe Reinigungsleistung zu gewährleisten, verfügen derzeit alle kommunalen Kläranlagen mindestens über mechanische und biologische Behandlungsstufen. Das öffentliche Kanalnetz hat eine Länge von 16.681 Kilometern, davon sind 11.675 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 4.407 Kilometer Regenwasserkanäle und 599 Kilometer Mischwasserkanäle.

Seit 2016 besteht gemäß der Wasserförderrichtlinie MV die Möglichkeit, Zuschüsse für investive Vorhaben zur weitergehenden Abwasserbehandlung zu beantragen. Diese Vorhaben sollen punktuelle Gewässerbelastungen beseitigen und sind auf den guten Zustand des Gewässers nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet. Im Berichtszeitraum wurden etwas mehr als 700.000 Euro an Fördermitteln ausgezahlt, um eine weitergehende Abwasserreinigung bzw. Phosphorelimination auf zwei Kläranlagen zu gewährleisten sowie für die Überleitung des Abwassers von einer außer Betrieb genommenen Kläranlage zu einer Anlage mit wesentlich höherer Reinigungsleistung inklusive gezielter Phosphorelimination.

In der Kommunalabwasserrichtlinie der EU wird vorgeschrieben, dass die zuständigen Behörden alle zwei Jahre die Öffentlichkeit sowie die EU in einem Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich informieren müssen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) für die Erarbeitung des Lageberichts zuständig. Die Daten werden durch die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erhoben und seit Ende 2013 im „Fachinformationssystem wasserrechtlicher Vollzug Kläranlagen“ erfasst.

Start der Ausbildung neuer Straßenwärterinnen und Straßenwärter

Teterow – Traditionell gehört der erste Montag im September den jungen Straßenwärterinnen und Straßenwärtern im Land: Am Montag, den 01. September 2025, hat mit der feierlichen Begrüßung in der Straßenmeisterei Teterow (Landkreis Rostock) das Ausbildungsjahr für zwölf neue Auszubildende begonnen.

„Damit der Verkehr auf den Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern reibungslos fließt, sind rund 550 Straßenwärterinnen und Straßenwärter in unseren 25 Straßenmeistereien für ein Streckennetz von rund 6.350 Kilometern im Einsatz – eine verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe. Unter den zwölf neuen Auszubildenden sind in diesem Jahr auch zwei junge Frauen. Wir freuen uns sehr, die neuen Auszubildenden in unserer Straßenbaufamilie begrüßen zu dürfen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

Die Ausbildung zum Straßenwärter umfasst vielfältige Schwerpunkte: Dazu gehören das Bedienen und Warten von schwerem und leichtem Gerät – von Fahrzeugen über Maschinen bis hin zu Werkzeugen – sowie die Reparatur und Instandsetzung von Straßen, Radwegen und Brücken. Ebenso wichtig sind das Sichern von Arbeits- und Unfallstellen sowie die Pflege von Grünflächen und Gehölzen. Praktische Tätigkeiten erstrecken sich außerdem auf Arbeiten im Stein-, Beton- und Holzbau, das Vermessen von Gelände und Bauteilen, das Lesen von technischen Zeichnungen sowie das Anfertigen von Skizzen.

Die betriebliche Ausbildung findet in der zentralen Straßen- und Ausbildungsmeisterei in Teterow statt. Die berufspraktische Ausbildung erfolgt bei einem überbetrieblichen Ausbildungs-träger sowie an der Beruflichen Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Neustrelitz. Im weiteren Verlauf der Ausbildung sind zudem Praxisphasen in ver-schiedenen Straßenmeistereien vorgesehen.

Neben den zwölf Auszubildenden in der Straßenbauverwaltung des Landes haben in Mecklenburg-Vorpommern neun weitere junge Menschen bei Landkreisen und kreisfreien Städten eine Ausbildung zum Straßenwärter begonnen. Hinzu kommt ein neuer Umschüler bei privaten Bildungsträgern.