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Geldauflagen an gemeinnützige Vereine

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „2022 haben Gerichte und Staatsanwaltschaften wieder viele soziale Projekte unterstützt.“

Schwerin – Rund 1,4 Millionen Euro haben Gerichte im vergangenen Jahr an Geldauflagen erteilt. Mehr als die Hälfte davon gingen an gemeinnützige Einrichtungen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hebt hervor, dass unter den zehn größten Zuwendungen hauptsächlich soziale Projekte unterstützt wurden. „Die Stiftung Betroffen in Vorpommern hilft krebskranken Menschen. Geld bekamen auch Vereine, die sich um krebskranke Kinder kümmern oder auch die Inklusion fördern.“

„Von den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird jeder Einzelfall verantwortungsbewusst abgewogen. Für alle sichtbar, werden die zehn meist bedachten Vereine auch transparent auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.“ ->Link Geldauflagen

Im vergangenen Jahr lag die Summe aller Zuwendungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte ähnlich hoch wie 2021. In Ermittlungs- und Strafverfahren sprachen die Richterinnen und Richter sowie und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rund 807.000 Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Es handelt sich dabei um die Höhe der zugewiesenen Gelder. Die tatsächlich bislang erfolgten Zahlungen können geringer ausfallen.

„In den vergangenen zehn Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern knapp 14 Mio. Euro an Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verteilt worden, rund 8,7 Mio. Euro davon an gemeinnützige Vereine. Das Oberlandesgericht Rostock führt eine Liste mit aktuell rund 650 gemeinnützigen Vereinen, die Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten können. Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss dem Oberlandesgericht Rostock insbesondere die Gemeinnützigkeit des Vereins nachgewiesen werden. Das Oberlandesgericht aktualisiert die Listen jährlich zum 1. Mai.

Nachfolgend finden Sie die Auflistung der zehn größten Summen an Geldauflagen, die 2022 gemeinnützigen Vereinen zugesprochen wurden.

Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) M-V

Minister Christian Pegel: Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für das Sicherheits- und Ordnungsgesetz eins zu eins umsetzen

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett ein Änderungsgesetz zum Sicherhits- und Ordnungsgesetz (SOG) Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt. „Der Gesetzentwurf wird nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu einigen Bestimmungen unseres SOG dessen Vorgaben eins zu eins umsetzen. Ziel ist es, diese innerhalb der vom Gericht aufgegebenen Frist zum Jahresende umzusetzen – sonst drohen Polizeibefugnisse ganz wegzufallen, das kann keiner bei Themen wie Terrorabwehr und ähnlichen wollen“, sagt Minister Pegel.

Nach der Ressort- und Verbandsanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes hat das Kabinett am vergangenen Dienstag den Gesetzentwurf freigegeben und beschlossen, diesen an den Landtag weiterzuleiten.

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden keine neuen Befugnisse für die Polizei eingeführt, sondern lediglich bestehende an die Anforderung des Bundesverfassungsgerichts angepasst“, bekräftigt der Minister und führt aus: „So wurden beispielsweise die Eingriffsschwellen für die Befugnisse zum Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung oder Überwachung der Telekommunikation, Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung und gezielten Kontrolle oder auch Rasterfahndung erhöht. Auch wurden die Regelungen zum Kernbereichsschutz ausgeweitet, um verdeckt Ermittelnden klarere Vorgaben an die Hand zu geben.“

Gleichzeitig betonte der Minister: „Dieses Gesetz ist lediglich der erste Aufschlag. Wir werden im kommenden Jahr, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das bestehende Sicherheits- und Ordnungsgesetz evaluieren und danach eine große Novelle in Angriff nehmen. Das kommende Gesetz soll unter anderem mehr Anwenderfreundlichkeit zum Beispiel zur Verständlichkeit der Regelungen zum Datenschutz bringen, sich aber auch mit der Wirksamkeit und den Auswirkungen der 2020 in Kraft getretenen, damals neu eingeführten Polizeibefugnisse im Rahmen beispielsweise der Terrorabwehr beschäftigen und für diese die im Gesetz ausdrücklich bereits 2020 vorgegebene Überprüfung umsetzen.“

Einzige Ausnahme vom Grundsatz, dass mit dem aktuellen Gesetzentwurf nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden, sei eine erweiterte Befugnis für den Landesbeauftragten für Datenschutz. „In diesem Fall wurde die Gelegenheit der aktuellen Gesetzesänderung genutzt, um diese zu aktualisieren und an Forderungen der Europäischen Kommission gegenüber der Mehrheit der deutschen Bundesländer und der Bundesregierung anzupassen. Damit wird die Transparenz weiter gestärkt“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Einführung der Kindergrundsicherung

Potsdam – Klares Bekenntnis zur Schaffung besserer Chancen für Kinder und Jugendliche: Die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz (JFMK) in Potsdam einen Beschluss zur Einführung der Kindergrundsicherung gefasst. Mecklenburg-Vorpommern war Mitantragsteller einer entsprechenden Initiative.

„Die JFMK sendet damit ein deutliches Signal der Unterstützung für eines der wichtigsten familienpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode und bringt sich mit konkreten Vorschlägen bei der Ausgestaltung ein“, sagte Sozial- und Jugendministerin Stefanie Drese nach Beendigung der Ministerkonferenz.

Die Einführung der Kindergrundsicherung ist nach Ansicht von Drese ein familien- und sozialpolitischer Meilenstein, um mehr Gerechtigkeit für Kinder, junge Menschen und ihre Familien in Deutschland herzustellen. „Wir wollen damit besser als bisher, gleiche Bildungschancen und soziale Teilhabe für alle Kinder ermöglichen. Für ein gutes Aufwachsen brauchen Kinder und Jugendliche eine bedarfsgerechte finanzielle Absicherung ihres Lebensunterhaltes“, so Drese.

Die Kindergrundsicherung führt das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Bürgergeld für Kinder und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets in einer einheitlichen Leistung zusammen. Sie soll aus einem einkommensunabhängigen Garantie- und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag für Kinder aus einkommensschwächeren Haushalten bestehen.

Zudem zielt die Einführung der Kindergrundsicherung auf die Verringerung von Bürokratie, die Schaffung von mehr Transparenz durch die Bündelung von Leistungen für Kinder und insbesondere die Verbesserung und Vereinfachung des Zugangs zu der Leistung, um eine verbesserte Inanspruchnahme sicherzustellen.

Drese: „Ich verbinde mit der Einführung der Kindergrundsicherung vor allem das Ziel, Kinderarmut und ihre Begleiterscheinungen zurückzudrängen und jungen Menschen eine individuelle Förderung unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer Herkunft zu garantieren.“

Neben bedarfsdeckenden finanziellen Leistungen seien dafür eine wohnortnahe Infrastruktur mit geeigneten Angeboten zur Information, Beratung und Unterstützung im direkten Lebensumfeld von jungen Menschen und ihren Familien notwendig. „Dazu gehören gute Kitas und Ganztagsangebote im Grundschulbereich sowie Angebote aus den Bereichen Soziales, Sport, Jugendhilfe, Gesundheit und Bildung, die enger miteinander verknüpft werden müssen“, so Drese.

94. Konferenz der Justizminister*innen

Der Beschlussvorschlag zum Unternehmenssanktionenrecht wurde angenommen, weitere von M-V unterstützte Themen vorangebracht

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt begrüßt die Ergebnisse der 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

Schutz von Mieterinnen und Mietern in Krisenzeiten

„Gerade jetzt in Zeiten der Energiepreiskrise ist das Signal der JuMiKo die Mieten betreffend sehr wichtig. Denn als Justizministerinnen und Justizminister haben wir uns deutlich auf die Seite der Mieterinnen und Mieter gestellt. Mecklenburg-Vorpommern hat sich einem Vorschlag aus Hamburg angeschlossen. Der gravierende Mangel an bezahlbarem Wohnraum betrifft immer mehr Menschen.

Daher sollte die Kappungsgrenze für eine Mieterhöhung gemäß § 558 Absatz 3 BGB in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt innerhalb von drei Jahren auf unter 15 Prozent abgesenkt werden können. Ziel muss es sein, die Bevölkerung ausreichend mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen versorgen zu können. Auch bleibt die Gefahr, dass Vermieterinnen und Vermieter, die die sogenannte Mietpreisbremse missachten, so gesetzeswidrig überhöhte Mieten verlangen.

Die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete sollte nicht mehr davon abhängen, ob Mieterinnen oder Mieter das zuvor als Rüge angezeigt haben. Der Bundesminister der Justiz wurde um unverzügliche und umfassende Maßnahmen gebeten, damit die Mietsituation entsprechend verbessert wird“, so die Justizministerin.

Reform des Unternehmenssanktionenrecht prüfen

„Ich freue mich, dass die Konferenz der Justizministerinnen und –minister dem Beschlussvorschlag aus M-V gefolgt ist. Wir brauchen ein reformiertes Unternehmenssanktionenrecht, so wie es vor einigen Jahren schon einmal angedacht war. Der Bundesminister der Justiz wurde gebeten, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Denn nach geltendem Recht können Straftaten, die von juristischen Personen und Personengruppen aus Verbänden heraus begangen werden, gegenüber dem Verband nur mit einer Geldbuße von maximal zehn Millionen Euro geahndet werden.

Für Global-Player oder deutschlandweite Konzerne ist diese Strafzahlung mit Sicherheit keine emp­findliche Sanktion. Kleine und mittelständische Unternehmen dagegen können durch Geldbußen empfindlich getroffen werden. Das ist eine Ungleichbehandlung. Die Sanktionierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollte jedoch auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, so wie es bereits geplant war. Das geltende Recht reicht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht aus.“

Ruhetage in den juristischen Staatsprüfungen beibehalten

Ministerin Bernhardt: „Die juristischen Staatsprüfungen öffnen die Tür auf dem Weg in die Justiz. Daher war die Diskussion auf der JuMiKo über eine Entscheidung der Landesjustizprüfungsämter und Justizprüfungsämter sehr wichtig.

Es geht um die beabsichtigte Streichung der zusätzlichen Ruhetage im schriftlichen Teil der juristischen Staatsprüfungen. Ich begrüße, dass die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sich dafür ausgesprochen hat, von einer Streichung abzusehen und darüber eine zeitnahe Entscheidung zu treffen.

Ruhetage in den juristischen Staatsprüfungen sind grundsätzlich gut. Die Entscheidung der Landesjustizprüfungsämter und Justizprüfungsämter vor dem Hintergrund der Einführung der elektronischen Klausuren bleibt nun abzuwarten“, erklärt Justizministerin Bernhardt in Berlin.

Digitalisierung weiter vorantreiben

„Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister war sich einig, dass gemeinsam mit dem Bund die Digitalisierung mit Nachdruck vorangebracht werden muss. Es gab einen konstruktiven Austausch. Wir haben uns auf eine Prioritätenliste verständigt, finanziert mit den vom Bund bereitgestellten Mitteln.

Ganz oben in der Prioritätenliste steht die Modernisierung der Grundbuchverfahren in den Ländern“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der JuMiKo in Berlin.

Moderne Technik für Feuerwehren

Schwerin – In den kommenden zehn Jahren werden die Freiwilligen Feuerwehren Schritt für Schritt mit moderner Technik ausgestattet. Durch Rahmenvereinbarungen möchte das Land bis 2033 durch das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) mehrere Löschfahrzeuge, Drehleitern, Geräte-, Mannschafts- oder auch Rüstwagen in großen Mengen beschaffen.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mit den Landkreisen sowie kreisfreien Städten einen Beschaffungsplan abgestimmt, um möglichst allen Bedarfen in der Fläche gerecht zu werden“, so Innenminister Christian Pegel und ergänzt: „Dieser wird jährlich fortgeschrieben, sodass sich die Gemeinden langfristig auf die anstehenden Maßnahmen einrichten können, insbesondere mit Blick auf ihre Haushaltsplanung.“

Bei den gängigen Fahrzeugtypen, wie den Löschfahrzeugen, soll es so sein, dass nach dem Auslaufen einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung gleich die nächste wieder ausgeschrieben wird. „Auf diese Weise ist durchlaufend immer eine Rahmenvereinbarung vorhanden, aus der durchweg das jeweilige Fahrzeug bezogen werden kann. Es wird dann wie in einem Warenhaus abrufbar sein“, sagt der Minister und erklärt weiter:

„Bei spezielleren Fahrzeugen, wie Leiterfahrzeugen oder auch Rüstwagen, bei denen die Stückzahlen nicht so hoch sein werden, sind die Intervalle für die Rahmenvereinbarung nicht so engmaschig. Da sind auch weiterhin gemeinsame Ausschreibungen mit dem Land Brandenburg angedacht, da diese für uns effektiver sind. Wir haben in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit gemeinsamen Ausschreibungen gemacht. Auch bei Fahrzeugen, die wir als Land für den Katastrophenschutz beschaffen, werden in Zukunft den Kreisen und Gemeinden angeboten, sich mit weiteren Stückzahlen an den Ausschreibungen zu beteiligen.“

Durch diese Zentralbeschaffungen können Land, Kreise und Gemeinden gemeinsam sparen. „So lassen sich je nach Fahrzeugtyp und Menge 15 bis 20 Prozent des Preises gegenüber einer Einzelbeschaffung sparen. Hinzu kommt noch der gesparte Aufwand der Ausschreibung in den Kommunalverwaltungen und Feuerwehren“, zeigt Innenminister Christian Pegel einen Vorteil auf.

„Ein weiterer Vorteil ist: Die Fahrzeuge sind dann standardisiert. Das heißt, jede Kameradin und jeder Kamerad findet sich auch mit der Technik anderer Wehren zurecht. Bei Alarmierungen zu überörtlichen Einsätzen ist genau bekannt, welche Fähigkeiten das Fahrzeug besitzt.“

Darüber hinaus wird auch an die Ausbildung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer schon jetzt mitgedacht, verspricht Minister Pegel: „Unsere Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz erhält von den ausgeschriebenen Fahrzeugen auch Exemplare, sodass die Ausbildung dann auch genau mit den Fahrzeugen durchgeführt wird, die in der Fläche am meisten vorhanden sind.“

Landesernte­dankfest 2023

Neu Kaliß – Nach der Absage der Stadt Tessin, das Landesernte­dankfest in diesem Jahr auszurichten, hat Landwirt­schafts­­minister Dr. Till  Backhaus unmittelbar an einer Alternativvariante gearbeitet. Die Gemeinde Neu Kaliß im LK LUP hat sich sofort bereiterklärt, einzuspringen.

Das LED 2023 wird demnach am 1.10.2023 in Neu Kaliß stattfinden. Minister Backhaus dankt dem Landrat Stefan Sternberg, dem Bürgermeister Burkhard Thees, den Gemeindevertretern und allen Bürgern der Gemeinde ausdrücklich für dieses Engagement.

„Ich bin froh, dass diese bedeutsame Tradition, den Landwirten für ihre Arbeit, das Einbringen der Ernte zu danken, keinen Schaden erleidet. Neu Kaliß hat bereits vor gut zehn Jahren ein beindruckendes und erlebnis­reiches Landeserntedankfest veranstaltet.

Viele Bürger und Bürgerinnen aus Stadt und Land haben dies noch gut in Erinnerung ist. Ich bin sicher, das wird auch in diesem Jahr wieder ein großer Erfolg“, so Backhaus.

Smart Farming – Zukunft der Landwirtschaft

Rövershagen – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, hat heute auf Karls Erdbeerhof einen Blick in die Zukunft der Landwirtschaftstechnologie geworfen.

Das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD und das Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP sowei weitere Partner entwickeln und erproben in Kooperation mit Karls verschiedene Smart-Farming-Technologien. Mit Smart Farming ist der Einsatz digitaler Lösungen und automatisierter Prozesse in der Landwirtschaft gemeint, bei denen beispielsweise Sensoren oder autonome Fahrzeuge zum Einsatz kommen.

„Es ist beeindruckend, wie weit wir mit der neuen Technik bereits sind. Das sieht man im Bereich der Sonderkulturen, wozu auch die Erdbeeren gehören. Hier ist bisher viel Handarbeit nötig und die ist nicht nur anstrengend, sondern auch teuer. Perspektivisch sollen Pflanzroboter alle Arbeitsschritte übernehmen, die sonst von Hand bei der Pflanzung der Erdbeersetzlinge anfallen.

Der Pflanzroboter, der hier seit dieser Saison im Einsatz ist, konnte im ersten Entwicklungsstadium die Pflanzzeit um die Hälfte reduzieren. Auch im Pflanzenschutz kommt die Robotik ins Spiel. Mit modernster Sensorik können Pflanzenkrankheiten erkannt und gezielt bekämpft werden, bevor sie sich großflächig verbreiten können“, so Backhaus.

Auch bei der Ernte helfen Roboter, Zeit und Kraft zu sparen, ergänzt der Minister: „Das junge Hamburger Unternehmen „Ant Robotics“ hat mit VALERA einen kollaborativen Roboter entwickelt, der eine intelligente, autonome Verbindung zwischen Arbeiter und Traktor darstellt. VALERA folgt den Erntehelfern auf dem Feld entlang der Pflanzreihen, mittels Kameratechnik und Sensoren, so dass diese leere Erntekisten entnehmen und volle jederzeit darauf platzieren können.

Mit dem intelligenten Transportroboter erhöht sich die Ernteleistung jedes einzelnen um bis zu 35 Prozent Und die körperliche Belastung durch das Schleppen schwerer Kisten wird für die Arbeiter reduziert. Doch mit diesem Schritt hört die Entwicklung längst nicht auf,“ erklärt der Minister.

„Die IAV (Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr) aus Berlin stellt einen Pflückroboter vor, der den Schritt in die automatisierte Erdbeerernte darstellt. Der Roboter wird bei Karls erprobt mit dem Ziel, das Problem des Arbeitskräftemangels in der Agrarwelt zu lösen, damit Erdbeeren auch weiterhin lokal produziert werden können. Was hier bei Karls passiert ist faszinierend und richtungsweisend,“ ist sich der Agrarminister sicher.