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Autor: Rügenbote

Bundesrat billigt Rentenerhöhung

Berlin – Eine Woche nach dem Bundestag hat am 10. Juni 2022 auch der Bundesrat die Erhöhung der Altersrenten und Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten gebilligt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es wie geplant in Kraft treten.

Das Gesetz, das auf einen Entwurf der Bundesregierung zurückgeht, hebt zum 1. Juli 2022 den aktuellen Rentenwert auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro an. Damit steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent.

Die Zahlen beruhen auf Daten zur Lohnentwicklung des Statistischen Bundesamts sowie den Daten für die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors und zur Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

In diesem Jahr wurden dabei der so genannte Nachholfaktor reaktiviert: Dieser sorgt dafür, dass künftig wieder jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. In der Corona-Pandemie war der Nachholfaktor ausgesetzt worden.

Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand, die von bisherigen Leistungsverbesserungen nicht erreicht wurden, profitieren ab 1. Juli 2024 von einem pauschalen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten. Die Zuschlagshöhe richtet sich danach, wann erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde. Diese Änderung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf ausdrücklich begrüßt.

Zudem bestimmt das Gesetz für die Zeit ab 1. Juli 2022 die allgemeinen Rentenwerte in der landwirtschaftlichen Alterssicherung, die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung sowie den Anpassungsfaktor für Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Künstlersozialversicherung erhält nochmals einen staatlichen Stabilisierungszuschuss in Höhe von knapp 59 Millionen Euro, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und eine Steigerung der Künstlersozialabgabe zu dämpfen. Diese Ergänzung des ursprünglichen Gesetzentwurfs wurde erst im Lauf der Bundestagsberatungen beschlossen.

Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.

Sondervermögen für die Bundeswehr zugestimmt

Berlin – Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit haben die Länder am 10. Juni 2022 der vom Bundestag beschlossenen Verfassungsänderung zugestimmt, die die Voraussetzung für ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro zur Ertüchtigung der Streitkräfte schafft. Gebilligt hat der Bundesrat auch das Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetz – BwFinSVermG – zur Einrichtung dieses Sondersvermögens.

Angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine werden damit die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitgestellt, um Fähigkeitslücken bei der Bundeswehr zu schließen und die NATO-Fähigkeitsziele erfüllen.

Die Ermächtigung zur Einrichtung des geplanten Sondervermögens wird im Grundgesetz festgeschrieben, damit die Bindung an den Zweck der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit auf Verfassungsebene verankert ist und das Sondervermögen von der so genannten Schuldenbremse ausgenommen ist. Von dieser kann ohne eine entsprechende Verfassungsänderung nur dann abgewichen werden, wenn eine außergewöhnliche Notsituation besteht, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Diese Voraussetzungen hätten hier nicht vorgelegen, da strukturelle Defizite durch dauerhafte Nachholinvestitionen beseitigt werden sollen, die auch präventiven Charakter haben.

Das Sondervermögen ist mit einer eigenen Kreditermächtigung in Höhe von einmalig 100 Milliarden Euro ausgestattet, so dass es keiner Zuweisung aus dem Bundeshaushalt bedarf. Die Mittel stehen überjährig zur Verfügung.

Das Sondervermögen dient insgesamt der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit, ist aber nach der beschlossenen Grundgesetzänderung ausdrücklich „für die Bundeswehr“ bestimmt. Die zusätzlichen Investitionen aus dem Sondervermögen sollen die Bundeswehr in die Lage versetzen, wieder ihren verfassungsmäßigen Aufträgen, insbesondere zur Landes- und Bündnisverteidigung, nachkommen zu können. Auch die Vorgabe der NATO, insgesamt zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes in die Verteidigung zu investieren, soll so erfüllt werden – im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren aus dem Sondervermögen, nach dessen Ausschöpfung wieder aus dem Bundeshaushalt.

Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern werden nach dem BwFinSVermG nicht aus dem Sondervermögen, sondern weiter über den Bundeshaushalt finanziert.

Der in dem Gesetz enthaltene Wirtschaftsplan sieht rund 33,4 Milliarden Euro für Beschaffung im Bereich der Luftwaffe vor. Darunter fallen unter anderem die Entwicklung und der Kauf des Eurofighter ECR sowie der Kauf von F-35-Flugzeugen als Nachfolger des Tornados. Auf die „Beschaffung Dimension Land“ entfallen laut Wirtschaftsplan 16,6 Milliarden Euro, auf den Bereich See 8,8 Milliarden Euro. 20,8 Milliarden Euro sind für Führungsfähigkeit und Digitalisierung vorgesehen.

Das verfassungsändernde Gesetz und das BwFinSVermG können nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens jetzt vom Bundepräsidenten ausgefertigt und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Sie treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

12 Euro Mindestlohn ab 1. Oktober

Berlin – Zum 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Dies hat der Bundestag am 3. Juni 2022 beschlossen – der Bundesrat billigte am 10. Juni 2022 das Gesetz abschließend. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend in Kraft treten.

Die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns weicht vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die so genannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12 Euro angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der amtlichen Begründung.

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – die sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Sie passt sich künftig gleitend an.

Die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt.

Die Erhöhung betrifft nach Angaben der Bundesregierung, die das Vorhaben ursprünglich auf den Weg gebracht hatte, mehr als sechs Millionen Menschen. Ziel ist es, die Kaufkraft zu stärken und einen Impuls zur wirtschaftlichen Erholung zu geben.

Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung einstellen können – u.a. auch bei Tarifvertragsverhandlungen.

Reform der Lehrerbildung

Oldenburg: Referendariat attraktiver machen

Schwerin – Die Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern soll verbessert werden. Der Beirat für Lehrerbildung und Bildungsforschung ist dazu am Donnerstag erstmals wieder in Präsenz zusammengekommen.

Bildungsministerin Simone Oldenburg berät gemeinsam mit Wissenschaftsministerin Bettina Martin und dem Beirat, wie die Lehrerbildung und die Ausbildung der Lehrkräfte in MV reformiert werden kann.

Das Bildungsministerium ist unter anderem für die Ausgestaltung des Referendariats und für die Fortbildungen der Lehrerinnen und Lehrer zuständig.

„Das Referendariat ist die Schnittstelle zwischen Studium und dem Lehrerberuf an einer Schule; und diese Schnittstelle kann noch besser auf den zukünftigen Beruf vorbereiten. Welche Möglichkeiten es da gibt, werden wir in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe ausloten. Natürlich haben wir da auch Ideen für die Ausgestaltung des Praxisbezugs und für die Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Bildungsministerin Oldenburg.

Beide Ministerien beabsichtigen, in enger Zusammenarbeit die Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern weiterzuentwickeln, um mittel- und langfristig die Qualität und Effektivität zu erhöhen. Die Zahl der Lehramtsstudierenden und erfolgreich ausgebildeten Lehrenden soll steigen.

„Diese Aufgabe treiben wir mit dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung weiter voran, damit zukünftig die Hochschulen noch stärker mit den für die Aus-, Fort- und Weiterbildung verantwortlichen Einrichtungen des Landes zusammenwirken“, sagte in Vertretung von Wissenschaftsministerin Bettina Martin Staatssekretärin Susanne Bowen anlässlich der Sitzung.

Die Lehrerbildung und -ausbildung ressortübergreifend zu reformieren, ist auch Ziel des Koalitionsvertrages.

UNESCO-Anerkennung

Biosphärenreservat Schaalsee erhält UNESCO-Anerkennung

Zarrentin – Das Biosphärenreservat Schaalsee erhält für weitere 10 Jahre die UNESCO-Anerkennung. Dies ist das Ergebnis einer offiziellen Evaluierung des Biosphärenreservats im Juli 2021 durch den Internationalen Koordinierungsrat (ICC) des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB). Im Kloster Zarrentin wurde die Auszeichnung heute mit einer offiziellen Festveranstaltung begangen. Dort nahm Umweltminister Dr. Till Backhaus die UNESCO-Urkunde vom Vorsitzenden des MAB-Nationalkomitees, Dr. Stefan Lütkes, entgegen.

„Für mich ist diese Auszeichnung Anspruch und Verpflichtung zugleich: Wir haben bewiesen, dass wir seit der ersten UNESCO-Auszeichnung vor 20 Jahren viel erreicht haben und den Titel auch weiterhin verdient haben. Die Prüfung des MAB-Nationalkomittees hat einmal mehr gezeigt, dass wir in allen Bereichen, darunter Naturschutz, Regionalentwicklung oder Bildungsarbeit, sehr gute Erfolge vorweisen können. Beispielgebend ist sicherlich die intensive Netzwerkarbeit mit Verbänden, Vereinen, Stiftungen und Unternehmen aus der Region. Dadurch konnten eine Vielzahl verschiedener Projekte rund um das Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz umgesetzt werden. Diese reichen vom Errichten von Ladesäulen für Elektroautos bis hin zur Renaturierung von Seen, Bächen und Mooren. Darauf wollen wir uns aber nicht ausruhen. Wir haben immer noch viel vor und werden die inzwischen ca. 6.357 Hektar Naturschutzfläche im Eigentum des Biosphärenreservats auch weiterhin zu einer Modellregion entwickeln, die ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig ist“, sagte Backhaus in seiner Festrede.

Hervorzuheben seien laut Backhaus die im Auftrag des Biosphärenreservatsamtes durchgeführten umfangreichen und komplexen Maßnahmen zur Sanierung von Seen und deren Einzugsbereiche. Diese haben aktuell zur Reduzierung der Nährstoffbelastung und damit der Verbesserung der Trophie um 1-2 Stufen geführt.

„Innerhalb der deutschen Biosphärenreservate besitzt das Biosphärenreservat Schaalsee eine besondere Modellhaftigkeit. Knapp die Hälfte der Fläche ist Ackerland mit sehr produktiven Böden. Eine Kernaufgabe war und ist es, die intensive Landwirtschaft in der Entwicklungszone zusammen mit Landwirten und Bewohnern mit den Nachhaltigkeitszielen in Einklang zu bringen. Die Ergebnisse fließen in weitere Planungsprozesse wie die Erarbeitung von landwirtschaftlichen Förderprogrammen oder Projekten zur Steigerung der Biodiversität in der Entwicklungszone ein.
Heute können wir mit Stolz sagen, dass sich die Menschen in der Region mit unseren Zielen identifizieren. Und das ist wichtig, denn nur mit der Unterstützung der Bevölkerung können wir die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen angehen und bewältigen. Umso passender finde ich das Motto der heutigen Festveranstaltung – Wir sind Biosphäre“, hebt Anke Hollerbach, Amtsleiterin des Biosphärenreservatsamtes Schaalsee-Elbe, hervor.

Seit 2015 ist das Biosphärenreservatsamt ebenfalls für das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Beide Gebiete liegen am Grünen Band und in der Metropolregion Hamburg. Der Fokus besteht in der inhaltlichen Verknüpfung und einheitlichen Außendarstellung und Kommunikation beider Biosphärenreservate als BIOSPHÄRENBAND SCHAALSEE-ELBE als Eingangsbereich in die Metropolregion Hamburg.

Hauptinstrument der nachhaltigen Regionalentwicklung ist die patentrechtlich geschützte Regionalmarke „Biosphärenreservat Schaalsee – Für Leib und Seele“, die auf angrenzende Gebiete im Bundesland Schleswig-Holstein erweitert werden soll. Eine große Rolle zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele spielt weiterhin die Zusammenarbeit mit der mittelständischen Wirtschaft wie der Gläsernen Molkerei (Biomolkerei), BioBehr GmbH (Biogemüseanbau) oder riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG.

Export-Tour zum Baltic Sea Business Day

Schwerin – Die Export-Tour der Landesregierung geht unter dem Motto „Praktische Tipps für Exporteinsteiger“ weiter. Eingeladen sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die sich über Chancen im Export und Unterstützungsmöglichkeiten des Landes informieren können. Schwerpunkt der heutigen Export-Tour in der von Hippel GmbH war das Thema Zollabwicklung.

„Wer auf verschiedenen Märkten präsent ist, ist nicht so anfällig für Schwankungen der Konjunktur oder Schwierigkeiten bei einzelnen Abnehmern und Zulieferern. Heimische Märkte und Außenhandel zu kombinieren, ist das beste Risikomanagement“, betonte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann bei der Export-Tour in der Firma von HippelGmbH in Schwerin, die mit ihren beweglichen Figuren weit über die Landesgrenzen hinweg Erfolg hat.

Viele Unternehmen seien von der Corona-Pandemie stark getroffen. „Zum Glück“, so Dahlemann, „konnten wir als Land mit dem MV-Schutzfonds unterstützen und der Arbeitsmarkt ist stabil, auch dank des Kurzarbeitergeldes. Jetzt sind unsere Unternehmen zusätzlich vom furchtbaren Krieg in der Ukraine und den Rückwirkungen der Sanktionen gegen Russland betroffen. Hinzu kommen steigende Energiepreise und Engpässe bei Rohstoffen.“

Dennoch gebe es Chancen, an die gute wirtschaftliche Entwicklung vor Corona anzuknüpfen. „Die Landesregierung unterstützt die Wirtschaft, z.B. mit unserer Außenwirtschaftsförderung in Höhe von 1,4 Millionen Euro pro Jahr, gerade bei den Klein- und Kleinstunternehmen.“ Der Staatssekretär ermutigte alle Unternehmen: „Nutzen Sie die Möglichkeiten, Netzwerke aufzubauen. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit Delegationsreisen. Da nutzen wir unsere Kontakte auf politischer Ebene als Türöffner für die Wirtschaftskontakte.“

Seit vielen Jahren würden vertrauensvolle regionale Partnerschaften mit vielen Verbindungen auf unterschiedlichen Ebenen gepflegt, wie aktuell bei der Delegationsreise mit dem Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß nach Danzig. Dabei stehe die Zusammenarbeit im demokratischen Ostseeraum im Mittelpunkt. „Deshalb lade ich Sie sehr herzlich zum Baltic Sea Business Day am 22. September nach Rostock ein. Das ist eine tolle Möglichkeit, um Kontakte mit allen Anrainerländern der Ostsee zu knüpfen.“

Werften: Verlängerung der Transfergesellschaft

Meyer: Wichtige Botschaft für Beschäftigte – Fachkräfte werden für Wandel der maritimen Wirtschaft gebraucht

Schwerin – Die Landesregierung hat den Weg frei gemacht für eine Verlängerung der Transfergesellschaft. Aus dem MV-Schutzfonds soll dazu ein Betrag von bis zu 10,31 Millionen Euro bereitgestellt werden. Mit diesen Mitteln wird eine Verlängerung der Verweildauer der Beschäftigten um bis zu vier Monate, beginnend ab dem 01. Juli und längstens bis zum 31. Oktober 2022 ermöglicht.

„Das ist eine wichtige Botschaft für die Beschäftigten und auch für die Werften-Standorte. Die maritime Wirtschaft ist mitten im Umbruch. Standorte wandeln sich weg vom reinen Schiffbau hin zum maritimen Dienstleiter. Dafür brauchen wir Fachkräfte, die den Wandel begleiten. Durch die Verlängerung der Transfergesellschaft bietet sich die Möglichkeit, die Experten bei uns zu halten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Entscheidung des Kabinetts für die ehemaligen Beschäftigten der MV Werften Wismar GmbH, der MV Werften Rostock GmbH, der MV Werften Stralsund GmbH und der MV Werften Fertigmodule GmbH gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Lenkungsgruppe für den Schutzfonds und des Finanzausschusses des Landtages. Derzeit werden rund 1.775 Beschäftigte von der Transfergesellschaft betreut. Von diesen werden allerdings gut 300, die bereits im Sommer 2021 in die Transfergesellschaft gewechselt sind, sie nach Ablauf von maximal möglichen zwölf Monaten demnächst verlassen. Von der Entscheidung für die Verlängerung der Transfergesellschaft werden voraussichtlich bis zu 1.468 Beschäftigte betroffen sein.

„In der Transfergesellschaft werden die Beschäftigten qualifiziert und auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Hierbei haben wir besonders im Auge, dass bei möglichen Ansiedlungen auf den Werftenstandorten die Beschäftigten auch dorthin vermittelt werden können“, sagte Meyer.

So will beispielsweise die weltweit agierende Eppendorf Gruppe ein neues Werk für hochwertige Laborverbrauchsmaterialien aus funktionellen Hightech-Kunststoffen bauen und hat dafür ein ehemaliges Produktionsgelände am Standort der MV Werften Fertigmodule Property GmbH in Wismar erworben. Das Gelände umfasst mehr als 20.000 Quadratmeter Nutzungsfläche mit Produktions- und Lagerflächen sowie Büro- und Nebengebäuden.

Der Produktionsstart erster Hightech-Kunststoffmaterialien ist für Ende dieses Jahr geplant. Bei der Mitarbeitergewinnung möchte das Unternehmen ausdrücklich auch Fachkräften aus der Transfergesellschaft der MV Werften neue Perspektiven bieten.

Die zum Genting-Konzern gehörende Unternehmensgruppe MV Werften mit den drei Werftstandorten in Wismar, Rostock und Stralsund und der Fertigmodule GmbH hatte im Januar 2022 Insolvenz angemeldet. Alle Beschäftigten der MV-Werften, die Ende Februar 2022 noch an den drei Werftstandorten und bei der Fertigmodule GmbH beschäftigt waren, hatten die Möglichkeit, ab dem 01. März 2022 in die Transfergesellschaft zu wechseln.

Den ehemaligen Beschäftigten, die bereits vorher in die Transfergesellschaft eingetreten waren, hatte das Land ab 01. April 2022 eine bis zu viermonatige Verlängerung ermöglicht.

Geld für Kita-Neubau

Trollenhagen – Die Gemeinde Trollenhagen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhält vom Innenministerium eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 250.000 Euro für den Neubau einer Kindertageseinrichtung. Der Bewilligungsbescheid wurde an den Bürgermeister der Gemeinde, Peter Enthaler, versandt.

„Der Neubau der Kita hat für die Gemeinde Trollenhagen große Bedeutung: Mit ihr werden gute Betreuungsmöglichkeiten geschaffen, die vor allem junge Familien benötigen, um in der Region zu bleiben oder in die Region zu ziehen. Auch steigt mit dem Neubau die Zahl der Plätze, von 31 auf 54“, sagte Innenminister Christian Pegel.

Die Gesamtkosten des eingeschossigen Neubaus am Rotdornweg 4 belaufen sich auf rund 1,7 Millionen Euro.  Davon finanziert der Landkreis knapp 750.000 Euro, die Kommune den restlichen Betrag. Der Neubau ist notwendig, da der vorhandene Bau nicht mehr den geltenden baulichen und sicherheitstechnischen Vorschriften entspricht.

Der Grundriss des Neubaus in Modulbauweise wird L-förmig sein, um Krippe und Kindergarten räumlich voneinander zu trennen. Im Zentrum werden sich Gemeinschafts- und Personalräume befinden. Das alte Gebäude wird abgerissen, um in diesem Bereich Frei- und Spielflächen zu schaffen.

Das Vorhaben wird voraussichtlich Mitte des kommenden Jahres abgeschlossen.