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M-V unterstützt Aalbesatzmaßnahmen

Schwerin – Zur Unterstützung von Aalbesatzmaßnahmen hat Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, dem Landesanglerverband (LAV) und dem Landesverband der Binnenfischer (LVB) jeweils einen Zuwendungsbescheid übergeben. Die Förderhöhe für den LAV liegt bei rund 58.400 Euro, der LVB wird mit rund 73.400 Euro unterstützt. 75 Prozent der Fördermittel kommen aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

„Mein Anliegen ist es, den Europäischen Aal in seinem Bestand zu schützen. Das durch EU- und Landesmittel finanzierte Besatzprogramm mit Jungaalen ist eine wesentliche Säule des Managementplanes des Landes, um den Bestand des Europäischen Aales entsprechend der Europäischen Aalverordnung zu sichern“, sagte Minister Backhaus.

Der LAV hat Ende April/ Anfang Mai in Zusammenarbeit mit acht Angelvereinen in deren Pachtgewässern rund 244.000 vorgestreckte Aale ausgesetzt. Die Gesamt­kosten lagen bei rund 73.000 Euro.

Der LVB hat gemeinsam mit zehn Fischereibetrieben im Mai rund 330.000 vorgestreckte Aale ausgesetzt. Die Gesamtkosten betrugen rund 98.100 Euro.

Die beiden kollektiven Aalbesatzmaßnahmen wurden entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern (FischFöRL) zu 80 Prozent gefördert. Der für diese Förderhöhe erforderliche innovative Ansatz besteht darin, dass wissenschaftliche Vorgaben des Instituts für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA) zum gewässerspezifischen Besatz umgesetzt werden. So werden optimale Bedingungen für den Aufwuchs sichergestellt.

Der Europäische Aal steht auf der Liste der bedrohten Tierarten. Seit den 70-er Jahren wird eine ständige Abnahme des Bestandes festgestellt.

2007 erließ die EU deshalb eine Verordnung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Managementpläne zu erarbeiten und umzusetzen, die den Bestand des Europäischen Aals sichern (Verordnung (EG) Nr. 1100/2007).

„Kinderstube“ der Aale ist die Sargassosee im Atlantik östlich Florida. Die jungen Aale werden im Zeitraum von drei Jahren mit der Golfströmung über den Atlantik an die Küsten Westeuropas getrieben. Die Glasaale steigen in die Binnengewässer auf und pigmentieren sich. Nach etwa 20 Jahren wandern die laichbereiten Aale wieder in die Sargassosee.

Ziel der EU ist es, dass wieder 40 Prozent der Blankaale abwandern, um die Laichgebiete zu erreichen. Gemäß dem Deutschen Managementplan soll dieses Ziel bis 2040 erreicht werden.

Für das Flusseinzugsgebiet Warnow/Peene ist das Land Mecklenburg-Vorpommern eigenständig verantwortlich. Für die Einzugsgebiete Elbe, Oder und Schlei/Trave, bei denen nur Teilflächen im Bereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegen, sind andere Institutionen für das Aalmanagement verantwortlich.

Auch Dank der Fördermittel des Landes M-V und der EU wurden im Zeitraum 2009 bis 2019 insgesamt 67,6 t vorgestreckte Aale (Av) und Glasaal (Ao), das entspricht 11,29 Millionen Stück (davon 1,8 Mio. Glasaale) in die Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgebracht. Dafür wurden insgesamt EU- und Landesmittel in Höhe von 2,425 Mio. EUR ausgereicht.

Das Besatzprogramm wird von der Landesforschungs­anstalt für Landwirtschaft und Fischerei wissenschaftlich begleitet. Für die Sicherstellung optimaler Aufwuchs­bedingungen wird seitens des Instituts für Fischerei eine Besatzempfehlung in Abhängigkeit der Gewässer­eigenschaften ausgesprochen.

Quarantäne bei Einreise aus Schweden

Schwerin – Schweden hat aktuell eine sogenannte Inzidenz von 50 Corona-infizierten Personen pro 100.000 Einwohner überschritten. Deshalb müssen sich grundsätzlich Personen, die nach einem Aufenthalt in Schweden zurück an ihren Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern kommen, in 14-tägige Quarantäne in die eigene Häuslichkeit oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben.

In Paragraf 1, Absatz 5 sind die Regelungen für die Ein- und Rückreise in der „Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung – SARS-CoV-2-QuarV)“ festgelegt. Danach gilt, dass Personen, die aus einem Land mit Überschreitung der Grenze von 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner einreisen, in die häusliche Quarantäne gehen müssen.

Weitere Lockerungen

Erfolgreicher Start des eingeschränkten Kita-Regelbetriebs erlaubt weitere Lockerungen

Schwerin – Der aufwendige Start in den eingeschränkten Regelbetrieb der Kindertagesförderung unter Beibehaltung der Notfallbetreuung hat nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese bereits für 73 Prozent der Kinder in den Krippen und 76 Prozent der Kindergartenkinder die tägliche Rückkehr in die Kindertageseinrichtungen möglich gemacht.

„Vieles hat sich dabei in den vergangenen zwei Wochen eingespielt“, sagte Drese. Das sei bei einem Austausch mit Landräten und Oberbürgermeistern am Freitag deutlich geworden. Drese: „Ich bin den Einrichtungsträgern, den Jugendämtern und in aller erster Linie den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas sowie Kindertagespflegepersonen sehr dankbar, dass wir unseren Kindern im Land wieder den Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten ermöglichen können.“

Als „überaus erfreulich“ bezeichnet Ministerin Drese, dass trotz der weitgehenden Öffnung das Infektionsgeschehen weiterhin auf einem konstant geringen Niveau stehengeblieben ist. „Dies erlaubt es aus Sicht des Sozialministeriums und auch nach Einschätzung der Hygienikerinnen und Hygieniker des Landesamtes für Gesundheit und Soziales die Einschränkungen für Kinder, Eltern und pädagogisches Personal in der Kindertagesförderung weiter vorsichtig zu lockern“, so Drese.

In Abstimmung mit der Expertengruppe „Kindertagesförderung-Corona“ wurden deshalb die Hygienehinweise („Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus“) überarbeitet. So wurde u.a. klargestellt, dass eine Gruppe von mehreren Bezugspersonen gefördert und betreut werden kann. Bei der Abwesenheit eines pädagogischen Beschäftigten (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit) kann ein anderer pädagogischer Beschäftigter die Förderung der Kinder übernehmen.

Post vom Finanzamt

Informationen für Rentner zur „Steuererklärung light“

Schwerin – Über 30.000 Rentnerinnen und Rentner haben dieser Tage Post von ihrem Finanzamt erhalten. Die Finanzverwaltung informiert über das sogenannte Amtsveranlagungsverfahren. Damit können Rentnerinnen und Rentner unter bestimmten Voraussetzungen ihrer Steuerpflicht auf einem zweiseitigen Vordruck nachkommen.

Schon seit 2017 haben Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, dieses Angebot der Finanzämter zu nutzen. Einfach und übersichtlich ist die Steuerpflicht mit dem Ausfüllen einer Doppelseite im Handumdrehen erledigt. Mittlerweile ist diese „Steuererklärung light“ ein Exportschlager aus Mecklenburg-Vorpommern. War das Verfahren zunächst nur in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar, können heute auch die Rentenbezieher in Brandenburg, Bremen und Sachsen den Service der Finanzämter nutzen. In Mecklenburg-Vorpommern machen von der Möglichkeit der vereinfachten Steuererklärung immer mehr Rentnerinnen und Rentner Gebrauch. Im vergangenen Jahr gingen bereits mehr als 20.000 einfache Erklärungen bei den Finanzämtern ein – ein neuer Rekord.

In dem Anschreiben der Finanzämter sind der Vordruck und die Erläuterungen enthalten, so dass kein Besuch im Finanzamt notwendig ist. Auch wenn die Finanzämter jetzt wieder geöffnet sind, sollten Rückfragen telefonisch erfolgen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Steuererklärung ist für Rentnerinnen und Rentner meist eine unangenehme Pflicht, die mit großem Aufwand verbunden ist. Als Steuerverwaltung wollen wir unseren Rentnerinnen und Rentner helfen und machen mit dem Informationsschreiben gezielt auf diesen Service aufmerksam.“

Zum Hintergrund: Die Finanzämter bekommen jedes Jahr die für eine Steuererklärung wesentlichen Daten elektronisch übermittelt – von Rentenversicherungsträgern, Versicherungen und Krankenkassen. Sollten Rentnerinnen und Rentner außer Spenden, haushaltsnahen Dienstleistungen und sogenannten „außergewöhnlichen Belastungen“ keine weiteren Ausgaben haben, die die Steuerlast mindern, kümmert sich das Finanzamt auf Wunsch der Steuerpflichtigen um den Rest. Wer unsicher ist, ob das Verfahren für ihn infrage kommt, kann gerne telefonisch Kontakt mit seinem Finanzamt aufnehmen.

ICE-Verbindung Stuttgart-Binz

Schwerin – „Mit Freude habe ich die Nachricht der Deutschen Bahn heute aufgenommen, dass es ab 31. Juli an den Wochenenden eine neue ICE-Direktverbindung zwischen Stuttgart und Rügen geben wird. Der Start mitten in der Hauptreisezeit im Sommer ist ein Zugewinn für die Urlauber, die unser schönes Bundesland besuchen wollen und natürlich auch für unsere Gastgeber, die sie empfangen“, bezog Verkehrsminister Christian Pegel heute Stellung zu dieser Neuigkeit.

Er rechne damit, dass dieses Angebot gut angenommen werde: „Dann sind in allen Bundesländern Sommerferien. Und eine bequemere Anreise auf Deutschlands größte Insel gibt es kaum. Eine klimafreundlichere übrigens auch nicht.“ Im selben Atemzug wünscht sich der Minister: „Diese Stärkung des touristischen Bahnverkehrs brauchen wir auch in den kommenden Jahren.“

Von Freitag, 31. Juli , bis 20. September 2020 werden freitags und sonnabends die schnellen ICE von Stuttgart über Würzburg, Kassel, Berlin und Stralsund bis Binz fahren. Die Rückfahrten starten jeweils am Sonnabend und Sonntag am späten Vormittag. Die Angebote sind ab sofort buchbar über www.bahn.de.

Erfolgreiche Wels-Aquakultur in M-V

Schwerin – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat zwei etablierten Produzenten Afrikanischer Welse (Clarias gariepinus) in Mecklenburg-Vorpommern jeweils vor Ort einen Zuwendungsbescheid zur Förderung von Investitionen überreicht.

Es zeige sich, so der Minister, dass die Fischzucht solcher robusten und marktgängigen Fische im Lande ein sehr erfolgreiches Unterfangen geworden sei. Mecklenburg-Vorpommern sei mit einer Jahresproduktion von rd. 1.000 Tonnen Afrikanischer Welse mittlerweile führend in dieser Aquakultursparte Deutschlands, was insbesondere dem Engagement der einheimischen Unternehmen zu verdanken sei, die nicht unerhebliche Risiken eingegangen seien und jetzt die Früchte ihrer Arbeit ernteten.

Die Absätze haben sich stabilisiert, parallel dazu ist die Technologie der Produktion weiter ausgereift. „Hier ist es zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit der Forschungseinrichtungen im Lande und der Praktiker gekommen. Deren Ergebnisse zur Verbesserung der Technologie, des Wasserregimes und der Nachzucht spiegelten sich jetzt in weiteren zukunftsorientierten Investitionen der Unternehmen wider, die das Land gerne auch finanziell aus dem EMFF unterstützt“, so der Minister.

Zunächst überreicht der Minister Herrn Gottfried Marth von der NEN Gottfried Marth aus Walkendorf, Landkreis Rostock einen Bescheid zur Förderung der Erweiterung und Optimierung verschiedener Komponenten der in der dortigen Welszucht bereits vorhandenen und erfolgreich arbeiteten Aufzucht- und Verarbeitungsanlagen.

Die Welsproduktion von Herrn Marth startete 2003. Er ist inzwischen ein erfolgreicher Produzent Afrikanischer Welse mit einer jährlichen Produktionsmenge von bis zu 200 Tonnen. Trotzdem bestanden Bedarf als auch Möglichkeiten zur technologischen Verbesserung der Betriebsabläufe, insbesondere für eine verbesserte Haltung der Fische. Durch die zusätzliche Nutzung einer freiwerdenden Halle soll künftig ungefähr eine Verdoppelung der Produktion von Welsfilet möglich sein.

Auch der Wasserverbrauch soll optimiert werden. Durch eine neue Prozesswasser-aufbereitung kann das Wasser aus der Anlage teilweise wiederverwendet und damit den Wasserverbrauch deutlich reduziert werden. Außerdem wird die räumliche Anordnung der Schlachtung und Verarbeitung den Anforderungen an das HACCP-Hygienemanagement angepasst. Mit der Erweiterung und den Umbau dieses Bereiches werden die Voraussetzungen für eine weitere EU-Zulassung geschaffen.

Das Unternehmen investiert insgesamt rund 877.000 EUR. Das Land und der Europäische Meeres- und Fischereifonds unterstützen dies mit knapp 430.000 EUR.

Am selben Tag besucht der Minister einen weiteren Welsproduzenten, der ebenfalls im Landkreis Rostock ansässig ist. Herr Pommerehne und seine Mitgesellschafter der Bioenergie Lüchow GmbH & Co. KG erhalten einen Zuwendungsbescheid für die Errichtung einer eigenen Setzlingsproduktion für Welse und die Erweiterung verschiedener Komponenten der bereits vorhandenen Anlagen zur erfolgreichen Aufzucht von Afrikanischen Welsen. Das Unternehmen produziert bisher durchschnittlich 500 Tonnen Afrikanische Welse im Jahr und schafft nunmehr Voraussetzungen, die Produktionsmenge und deren Qualität zu sichern und ggf. zukünftig auszubauen.

Die Bioenergie Lüchow GmbH & Co.KG besteht seit 2006 und ist nach einem langen und zeitweise schwierigen Weg mittlerweile ein ebenfalls sehr erfolgreicher Produzent von Afrikanischen Welsen. Der Betrieb möchte mit der neuen Investition die Abhängigkeit von Zulieferern in dem Schlüsselbereich „Satzfischproduktion“ deutlich verringern. Deshalb will das Unternehmen die komplette Satzfischproduktion selbst in die Hand nehmen. Zunächst soll der Eigenbedarf gedeckt werden, und später könnten auch Satzfische an andere Produzenten verkauft werden.

Neben weiteren einzelnen Investitionen in die Technik der bereits vorhandenen Produktionsanlagen ist ein weiterer Investitionsschwerpunkt die Modernisierung der Filtertechnik bei den bestehenden Speisefischkreisläufen. Untersuchungen der Universität Rostock in der Anlage haben gezeigt, dass die neuen Filtermodelle eine höhere Reinigungsleistung und Zuverlässigkeit aufweisen.

Das Unternehmen investiert insgesamt rd. 1,57 Mio. EUR. Das Land und der Europäische Meeres- und Fischerei-fonds unterstützen das Unternehmen dabei mit Zu-schüssen in Höhe von bis zu 770.000,00 EURO.

Seit Anfang dieses Jahrtausends begleitet und fördert die Landesregierung die Aquakultur sehr intensiv. Es wurden u.a. Forschungseinrichtungen, vorzugsweise mit Sitz im Land M-V, mit dem Ziel unterstützt, in der angewandten Forschung Probleme von Unternehmen der Aquakultur zu lösen. Dieser vom Land MV eingeschlagene Weg führte auch hier erfolgreich zur Zusammenarbeit von Forschung und Praxis.

Die Förderung erfolgt für beide Vorhaben auf der Grundlage der Art. 48, 54 und 56 der VO EU 508/2014. Der Fördersatz nach der Förderrichtlinie MV beträgt hier bis zu 49 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben. Der Zuschuss setzt sich aus 75 % EU-Mitteln (EMFF) und 25 % Landesmitteln zusammen.

Schulranzen für Kita-Kinder

Uecker-Randow – Hoher Besuch in Vorpommern: Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey hat heute gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann, dem Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks Holger Hofmann und Vertretern des „Lokalen Bündnisses für Familien Uecker-Randow“ symbolisch für alle ABC-Schützen zwei Schulranzen an zwei Kita-Kinder und ihre Torgelower Familien übergeben. Zuvor hatte sich die Ministerin in das Gästebuch der vorpommerschen Kleinstadt eingetragen.

Zum 14. Mal gibt es diese Schulmappen-Aktion. Rund 230 stellt das Deutsche Kinderhilfswerk in diesem Jahr dafür zur Verfügung, finanziert aus Spendengeldern. Es handelt sich um hochwertige Ranzen mit einem Wert von je rund 250 Euro.

„Das ist eine schöne Tradition. Ich danke dem Deutschen Kinderhilfswerk und dem „Lokalen Bündnis für Familien Uecker-Randow“ sehr herzlich, dass sie auch in diesem Jahr wieder alles darangesetzt haben, damit Schulmappen kostenfrei verteilt werden konnten und können. Ich danke auch Bundesministerin Giffey, dass sie zu uns gekommen ist und die Schulranzen übergeben hat. Das ist eine große Wertschätzung für die Aktion, das „Lokale Bündnis für Familien Uecker-Randow“ und das Deutsche Kinderhilfswerk insgesamt. Wir brauchen und schätzen das ehrenamtliche Engagement. Dort, wo Menschen einander helfen, stärkt es die Identität und den sozialen Zusammenhalt“, betonte Dahlemann bei der Übergabe.

Am Nachmittag führen die Bundesministerin und der Parlamentarische Staatssekretär im Café Komm‘ mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Willkommenskultur Torgelow und geflüchteten Familien ein Gespräch zu ihren Erfahrungen mit Flucht, Integration, notwendige Toleranz, aber auch darüber, wie Betroffene mit Unverständnis und Ablehnung umgehen.

Haushalt 2020 des LK Mecklenb. Seenplatte

Schwerin – Das Ministerium für Inneres und Europa hat über die Haushaltssatzung 2020 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte entschieden. Damit ist die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beendet. Das Ministerium hat dem Landkreis die Aufnahme von Investitionskrediten bis zu 10,5 Mio. Euro genehmigt. So können wichtige Investitionen, u. a. bei den Schulen und Kreisstraßen, finanziert werden.

Der Landkreis hat, wie in den Vorjahren auch, für 2020 Überschüsse geplant, um die in früheren Jahren entstandenen Haushaltsdefizite weiter zu reduzieren. Da sich die im Zuge der Corona-Krise eintretenden finanziellen Belastungen gegenwärtig nicht abschätzen lassen, wurde der Haushalt ausschließlich anhand der Rahmenbedingungen geprüft, die der Haushaltsplanung zugrunde lagen.

„Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung gemacht“, lobt Innenminister Lorenz Caffier. „Ich bin zuversichtlich, dass die aufgelaufenen Fehlbeträge aus früheren Jahren trotz der besonderen Herausforderungen durch die Corona-Krise spätestens im nächsten Jahr abgebaut sein werden und sich die finanziellen Handlungsspielräume des Landkreises dadurch weiter vergrößern werden.“

Das Land unterstützt den Konsolidierungsprozess mit verschiedenen finanziellen Hilfen. Über eine Konsolidierungsvereinbarung, die das Innenministerium in 2016 mit dem Landkreis abgeschlossen hat, kann der Landkreis rund 20 Mio. Euro an Konsolidierungshilfen erhalten, sofern die für die Jahre 2016 bis 2020 vereinbarten Ziele erreicht werden. Davon wurden bislang bereits 8,25 Mio. Euro ausgezahlt. Mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes zum 1. Januar 2020 wurde zudem die weitere Unterstützung defizitärer Kommunen über den Kommunalen Entschuldungsfonds geregelt, von der auch der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte voraussichtlich profitieren wird.