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Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

112 Personen mussten/müssen bislang insgesamt im Krankenhaus behandelt werden, 19 davon auf einer Intensivstation. Insgesamt gab es in Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion 20 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

Ein aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald gemeldeter Fall wurde korrigiert und wird nun zum Landkreis Mecklenburgischer Seenplatte gezählt.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind etwa 711 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Selbsterklärung der Fleischwirtschaft

Schwerin – Die heimische Fleischwirtschaft hat heute eine freiwillige Selbsterklärung unterzeichnet. Die Unternehmen haben sie sich damit auf ein Konzept zur Bewältigung der hohen Anforderungen angesichts der Covid-19-Pandemie geeinigt. Dieses Konzept unterliegt der ständigen aktuellen Prüfung der Gesamtsituation in Deutschland und insbesondere im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Agrarminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Erklärung der sieben größten Unternehmen der Schlacht- und Fleischverarbeitung, die unter Federführung der Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) erarbeitet worden ist. Darin geht es sowohl um die Einhaltung erhöhter Hygienestandards und die Kontrolle des Gesundheitszustandes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch um die Vermeidung von betrieblicher Fluktuation und die Unterbringung der Mitarbeiter.

„Die Verhältnisse in der Fleischwirtschaft hinsichtlich Arbeits- und Unterkunftsbedingung sind schwierig und durchaus verbesserungswürdig. Aber sie sind nicht überall gleich. Sie unterscheiden sich in M-V gegenüber anderen Bundesländern. Ein wesentlicher Grund dafür ist die geringere Betriebsgröße im Vergleich zu Standorten in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen. So gibt es in Mecklenburg-Vorpommern auch keine Massenunterkünfte“, so Backhaus. „Das ist wohl auch ein Grund dafür, dass wir bisher keinen einzigen positiven Corona-Fall unter den Beschäftigten der Fleischwirtschaft in unserem Land hatten“, so der Minister weiter.

Überall dort, wo schwere körperliche oder manuelle Arbeit vorherrscht bzw. unter ungünstigen Bedingungen zu verrichten ist, sei der Anteil an ausländischen Arbeitskräften sehr hoch. Dies treffe nicht nur auf die Fleischwirtschaft zu und sei Ergebnis einer globalisierten Arbeitswelt und eines Wettbewerbs unter Weltmarktbedingungen um die kostengünstigste Produktion von Lebensmitteln und anderer Güter.

„Das ist kein Ruhmesblatt der Marktwirtschaft“, kritisiert der Minister. Backhaus betont: „Die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter ist auch in der Fleischwirtschaft oberstes Gebot. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Arbeitskräfte ausgetragen werden, hier muss gleiches Recht für alle gelten und auch durchgesetzt werden.“

Die Fleischwirtschaft hat in den letzten Jahren die Schlachtzahlen in Deutschland erheblich gesteigert, das trifft insbesondere für die Schweine- und Geflügelschlachtungen zu. Ohne die ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre diese Entwicklung nicht möglich gewesen, sagt der Minister und schließt einen Dank an die Beschäftigten in der Land- und Ernährungswirtschaft an:

„Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Landwirtschaft und der Ernährungsbranche sind auch in der Corona-Krise ihrer Verantwortung vollständig gerecht geworden und haben die Bevölkerung jederzeit ausreichend mit Lebensmitteln und Bedarfsgüter in hoher Qualität versorgt. Dafür gilt ihnen meine Anerkennung und mein ausgesprochener Dank.“

Hilfe für Länder und Kommunen

Investitions- und Innovationsfähigkeit für Länder und Kommunen sichern: Finanzminister*innen von Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern stellen Drei-Länder-Papier vor

Schwerin – Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold und Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer haben heute (27. Mai) ein gemeinsames Drei-Länder-Papier zum Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und bereits aufgelaufenen Altschulden der Kommunen vorgestellt. Der Vorschlag der Finanzminister*innen der drei Nordländer sieht einen Dreiklang aus Bundeskonjunkturprogramm, struktureller Hilfe für Städte und Gemeinden sowie Altschuldenbewältigung vor.

„Die Corona-Krise trifft Bund, Länder und Kommunen hart und stellt uns alle vor erhebliche Herausforderungen. Ob Tourismus oder Gastgewerbe, Kultur oder maritime Wirtschaft – gerade in diesen Bereichen sind wir Nordländer erheblich betroffen“, erklärte Finanzsenator Dr. Andreas Dressel.

Finanzministerin Monika Heinold sagte: „Das Corona-Virus darf uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit der Bewältigung der Klimakrise die nächste Mammutaufgabe schon vor der Tür steht“. Wir brauchen für Länder und Kommunen in der jetzigen Situation schnelle und flexible Lösungen, die zwingend an Klimaschutz- und Nachhaltigkeitskriterien gebunden sein müssen. Unser Ziel ist es, die Herausforderungen des Klimaschutzes mit der Bewältigung der Corona-Pandemie zu verbinden.“

„Im Schulterschluss mit allen staatlichen Ebenen müssen wir wirksame Maßnahmen erarbeiten, um die Innovations- und Investitionsfähigkeit von Ländern und Kommunen zu sichern. Unser Vorschlag sieht eine Kombination eines Bundeskonjunkturprogramms mit bereits eingeplanten Investitionsmitteln vor, um schnell und maximal wirksam investieren zu können“, so Finanzminister Reinhard Meyer.

Die drei Finanzminister*innen begrüßten das vom Bund angekündigte Konjunkturprogramm. Dieses müsse sich vor allem darauf konzentrieren, auch die Länder flexibel bei den jeweils spezifischen Herausforderungen zu unterstützen. „Unser Anspruch an ein solches Programm ist, dass wir auf bestehenden Programmen und Planungen aufsetzen können, dass die Gelder eine schnelle konjunkturelle Wirkung entfalten und zugleich die Innovations- und Investitionsfähigkeit stärken, indem sie die digitale und ökologische Transformation gestalten“, sagte Finanzsenator Dr. Dressel und wies zugleich darauf hin, dass eine zusätzliche finanzielle Beteiligung der Länder an einem Konjunkturprogramm aufgrund der angespannten Haushaltslage und Vorgaben der Schuldenbremse kaum leistbar sei.

„Bund, Länder und Kommunen müssen weiter in Nachhaltigkeit und Innovation, in Bildung, Digitalisierung und Klimaschutz investieren können“, so Finanzministerin Monika Heinold: „Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein stehen Investitionen in die notwendige Mobilitätswende ganz oben auf der Prioritätenliste.“

„Neben kurzfristig wirkenden Maßnahmen, wie z B. einem Soforthilfeprogramm für den Deutschlandtourismus, werden wir darauf achten, dass die Förderung des öffentlichen Schienen- und Personennahverkehrs, insbesondere auch im ländlichen Raum, einen Schwerpunkt in einem solchen Paket bildet“, so Finanzminister Meyer.

Das Bundeskonjunkturprogramm müsse auch die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Steuerausfälle in Folge der Corona-Pandemie unterstützen, so die Forderung der drei Finanzminister*innen. Dabei sei es besonders wichtig, die Fördermittel an Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu binden sowie an bestehende Programme und geplante Infrastrukturmaßnahmen anzuschließen, da deren Umsetzung angesichts der schwierigen Finanzlage sonst zu scheitern drohe. Insbesondere die Bereiche Schul- und Hochschulbau, kommunale Sportstätten und Schwimmbäder müssten hierbei im Vordergrund stehen, erklären die Minister*innen in dem Papier.

Ein weiteres Element müsse die Entlastung der Städte und Gemeinden bei den Sozialleistungen sein. Insbesondere für die Kosten der Unterkunft fordern die drei Länderminister*innen eine stärkere Beteiligung des Bundes: „Der Bund muss sich dauerhaft und strukturell an den Sozialleistungen beteiligen, damit die Daseinsvorsorge von den Kommunen weiterhin sichergestellt werden kann. Wir erwarten, dass der Bund bei den Kosten der Unterkunft statt nur 40 bis 50 Prozent künftig dauerhaft einen Anteil von 75 Prozent übernimmt“, so Finanzministerin Monika Heinold.

Neben der Unterstützung der Kommunen bei Corona-bedingten Steuerausfällen sei auch die Entlastung der Kommunen von Altschulden ein wichtiges Thema, betonten Dr. Dressel, Heinold und Meyer. Hierzu gebe es jedoch noch keinen Konsens mit dem Bund. „Wir sind zu einer solidarischen Lösung bereit, wenn die Verteilung der Mittel gerecht ist“, unterstrich Finanzministerin Heinold.

„Das Grundanliegen des Vorschlags des Bundesfinanzministers ist berechtigt, die Verteilungswirkungen haben aber noch deutliche Ungleichgewichte. Wir bringen heute die Perspektive der Nordländer mit hinein. Und auch die Stadtstaaten haben berechtigte Anliegen – wie schon ein Blick auf die dortige Pro-Kopf-Verschuldung zeigt. Wir sind gesprächsbereit, aber bis zu einem breiten Konsens ist noch einiges zu tun“, so Dressel.

„Oberstes Ziel muss es sein, die Handlungsfähigkeit aller staatlichen Ebenen auch zukünftig zu gewährleisten. Neben einer möglichen Altschuldenhilfe sollten wir uns darauf konzentrieren, den Kommunen schnell mit einem nachhaltigen Konjunkturprogramm und struktureller Unterstützung für wachsende kommunale Sozialausgaben zu helfen“, so Finanzminister Meyer.

Eilantrag abgelehnt

Ablehnung eines Eilantrags auf Außervollzugsetzung von § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a Corona-Landesverordnung M-V (Beherbergungsbeschränkung auf 60%) sowie von § 4 Abs. 2 Sätze 3 und 4 Corona-Landesverordnung-M-V (Beherbergungsverbot für Gäste aus „Risikogebieten“)

Greifswald – Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom heutigen Tag in einem gerichtlichen Eilverfahren (Az. 2 KM 439/20 OVG) den Antrag auf Außervollzugsetzung von § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a sowie Abs. 2 Sätze 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) abgelehnt.

Nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung ist für die Beherbergung die Auflage umzusetzen, dass ab dem 25. Mai 2020 die Tagesauslastung bei gewerblichen Betrieben von Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Ferienunterkünften, Jugendherbergen und Gruppenunterkünften auf jeweils insgesamt 60% der Betten begrenzt ist.

§ 4 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung untersagt es, Gäste aufzunehmen, die vor der Anreise keine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung oder ihren Wohnsitz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern höher als 50 ist. Satz 4 bestimmt eine Hinweis- und Dokumentationspflicht für die Betreiber.

Die Antragstellerin zu 1. ist Eigentümerin von Hotels auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst in M-V, die von der Antragstellerin zu 2. betrieben werden. Die Antragstellerinnen sind u. a. der Auffassung, die 60%-Regelung verletze Art. 3 GG, weil großräumige Hotels und kleine Pensionen gleichbehandelt werden würden. Zudem verstoße die Vorschrift gegen Art. 12 und Art. 14 GG. Das Verbot der Aufnahme von Gästen mit Wohnsitz in Kreisen mit erhöhtem Infektionsgeschehen sei nicht umsetzbar.

Der Senat hat den Antrag abgelehnt. Bei der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung erweise sich die angegriffene Regelung über die Beherbergungsbegrenzung auf 60% als mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig. Die angegriffene Norm genüge derzeit voraussichtlich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insoweit habe der Verordnungsgeber einen Entscheidungsspielraum. Nach den gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolge die Übertragung des Virus überwiegend durch Tröpfchen-Infektion zwischen Menschen. Dazu komme es insbesondere bei körperlicher Nähe von Menschen im privaten und beruflichen Umfeld unabhängig von direktem Körperkontakt. Durch die Beschränkung der Auslastung auf 60% der Betten wolle der Verordnungsgeber zum einen eine Beschränkung von Kontakten in den Beherbergungsbetrieben selbst erreichen, zum anderen sollen auf diese Weise auch die Kontakte im Land Mecklenburg-Vorpommern verringert werden.

Die Regelung sei voraussichtlich auch erforderlich und angemessen. Die von den Antragstellerinnen vorgelegten Hygiene-Maßnahmepläne erfassten nur einzelne eng begrenzte Abschnitte des Aufenthalts der Touristen. Sie könnten der abstrakten Gefahr der touristischen Reisen und Aufenthalte im Land nicht gleich effektiv begegnen. Hinsichtlich dieser Entscheidung stehe dem Verordnungsgeber ein Spielraum zu. Die Beschränkung der Bettenzahl diene auch der Begrenzung der einreisenden und sich im Land Mecklenburg-Vorpommern aufhaltenden Touristen. Deshalb sei die im Bereich des Einzelhandels geltende Mindestverkaufsfläche pro Kunde von 10 m² auf Beherbergungsbetriebe nicht übertragbar. Es sei nicht zu beanstanden, wenn der Verordnungsgeber angesichts der hohen Anzahl von Touristen deren Zahl unter Beobachtung des weiteren Infektionsgeschehens nur schrittweise erhöhe, die Entwicklung stetig unter Berücksichtigung der Infektionszeiten beobachte und die Regelungen entsprechend anpasse. Der Hotelbetreiberin sei auch zumutbar, eine Auswahlentscheidung hinsichtlich der über die 60%-Grenze hinausgehenden Buchungen zu treffen.

Die Begrenzung auf 60% der Betten für die Betreiber von gewerblichen Beherbergungen verstoße auch nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Der Verordnungsgeber gehe davon aus, dass bei privaten Anbietern von Ferienunterkünften wegen der geringeren Gästezahlen aus infektionsepidemiologischer Sicht eine erheblich geringere Gefahr bestehe. Das sei nicht zu beanstanden.

Auch die Vorschrift über das Beherbergungsverbot von Gästen ohne Übernachtungsbuchung bzw. aus Kreisen und kreisfreien Städten (§ 4 Abs. 2 Satz 3) sei voraussichtlich rechtmäßig. Diese Regelung sei geeignet und erforderlich, das Ziel der Verbreitung der Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus entgegenzuwirken, zu erreichen.

Die Außervollzugsetzung der Norm über die Hinweis- und Dokumentationspflicht für die Betreiber (§ 4 Abs. 2 Satz 4) sei jedenfalls nicht dringend geboten.

Neuer Anstaltsleiter in der JVA Stralsund

Stralsund – Justizministerin Katy Hoffmeister: „Mit Karel Gottschall übernimmt ein vollzugserfahrener Jurist zum 1. Juni die vakante Stelle. Ich wünsche ihm viel Erfolg.“ „Die Leitungsstelle der Justizvollzugsanstalt Stralsund wird zum 1. Juni 2020 wieder besetzt sein. Mit Karel Gottschall übernimmt ein vollzugserfahrener Jurist die Anstaltsleitung. Die Bediensteten der JVA Stralsund kennen ihn bereits als langjährigen Vollzugsleiter und Vertreter der Anstaltsleitung. Seit 2017 hatte er sowohl die Vollzugsleitung als auch die stellvertretende Anstaltsleitung in der JVA Waldeck inne. Ich wünsche Karel Gottschall für seine Rückkehr nach Stralsund viel Erfolg“, so Justizministerin Hoffmeister zur Übergabe der Ernennungsurkunde in Schwerin.

Karel Gottschall wurde 1982 in Rostock geboren, wo er auch sein erstes juristisches Staatsexamen absolvierte. Das zweite juristische Staatsexamen legte er 2011 nach seinem Rechtsreferendariat in Hamburg ab. Karel Gottschall wurde 2013 an das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern versetzt und arbeitete zwei Jahre als Referent in der Abteilung 2 Justizvollzug, Ambulante Straffälligenarbeit und Gnadenwesen. Im Jahr 2015 wurde er an die JVA Stralsund als Vollzugsleiter versetzt, ein Jahr später wurde er zum Vertreter der Anstaltsleitung bestellt. Karel Gottschall wurde 2017 an die JVA Waldeck versetzt, wo er ebenfalls Vollzugsleiter und stellvertretender Anstaltsleiter war.

Schließung der Stellnetzfischerei

Wissenschaftlicher Rat empfiehlt EU, Ostsee-Schweinswal besser zu schützen

Berlin/Bremen – Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) haben richtungsweisende Empfehlungen zum Schutz des Ostsee-Schweinswals veröffentlicht und die Europäische Kommission dazu aufgerufen, Notfallmaßnahmen für geschützte Meeressäuger zu erlassen. Whale and Dolphin Conservation (WDC) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordern die EU und das Bundesministerium für Fischerei auf, endlich den Tod von Schweinswalen als Beifang in Fischernetzen zu stoppen.

Der Schweinswal der zentralen Ostsee ist vom Aussterben bedroht, diese Population besteht nur noch aus wenigen Hundert Tieren. Der Tod von nur einem Weibchen kann bereits die Zukunft der gesamten Population gefährden. Dennoch kommen sie jedes Jahr regelmäßig in Stellnetzen der Fischerinnen und Fischer um. Die Umsetzung der nun vorgeschlagenen Maßnahmen wäre ein wichtiger Schritt zum Erhalt dieser streng geschützten Tiere.

WDC hatte bereits im vergangenen Jahr im Rahmen einer Koalition von 22 Umweltschutzorganisationen der EU-Kommission konkrete Forderungen zur Regulierung der Fischerei im Sinne des Meeressäugerschutzes vorgelegt. Diese wurden von den ICES-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als Grundlage für Empfehlungen an die Kommission genutzt. So empfehlen die Expertinnen und Experten auch die zeitliche und räumliche Einschränkung der Stellnetz-Fischerei in bestimmten Gebieten der deutschen, polnischen und schwedischen Ostsee. Darüber hinaus sollen vermehrt Vergrämungsgeräte (sogenannte Pinger) zum Einsatz kommen, um die Schweinswale von Netzen fernzuhalten. ICES empfiehlt der EU außerdem, dass der Beifang von Meeressäugern und der Fischereiaufwand stärker dokumentiert werden, um eine verbesserte Datengrundlage zu erhalten.

Weiterhin betont der ICES-Rat, dass diese Maßnahmen nur dann zum Ziel führen, wenn sie über längere Zeiträume implementiert werden. Deswegen solle die Europäische Kommission sie nicht nur als kurzfristige Notfallmaßnahmen begreifen, sondern auch dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die betreffenden Populationen langfristig erhalten.

„Fast 30 Jahre lang haben es die Mitgliedsstaaten versäumt, den Beifang zu stoppen. Das hat zur Folge, dass Notfallmaßnahmen notwendig sind, um den Ostsee-Schweinswal vor dem Aussterben zu schützen. Die jetzt veröffentlichten Empfehlungen sind also die Quittung für die Versäumnisse der Vergangenheit“, so Fabian Ritter, Meeresschutzexperte bei WDC.

„Die EU-Mitgliedstaaten vernachlässigen ihre gesetzliche Pflicht, wenn sie den Beifang von Meeressäugern nicht verhindern. Die Kommission muss daher ihre Rolle als Wächterin der EU-Gesetzgebung erfüllen und die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, den unnötigen Tod Tausender Delfine und Schweinswale zu verhindern“, so Bettina Taylor vom BUND-Meeresschutzbüro.

„Wir begrüßen die empfohlenen Maßnahmen sehr, die auf den besten wissenschaftlichen Daten beruhen, die es gibt. Vor allem die Langfristigkeit dieser – oder noch strengerer – Maßnahmen ist dabei von großer Bedeutung“, so Ida Carlén von der Coalition Clean Baltic.

Neubau einer Schwimmhalle

Anklam – Landesbauminister Christian Pegel, der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und Anklams Bürgermeister Michael Galander setzen heute feierlich den ersten Spatenstich für den Neubau der Schwimmhalle in Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald).

Geplant ist ein Niedrigenergie-Bad in Fertigteilbauweise mit acht Bahnen im 25-Meter-Becken und einem Hubboden zur Teilung des Beckens sowie unterschiedlicher Wassertiefen und Wassertemperaturen. Nach Fertigstellung steht die Halle für Schwimmunterricht, Vereins- und Freizeitsport für die Anklamer und ihre Nachbarn aus den umliegenden Gemeinden zur Verfügung.

„Mit der modularen Bauweise wird ein besonders zügiges Bauen ermöglicht, ohne dass die Energieeffizienz dabei auf der Strecke bleibt“, lobte Pegel, der auch für das Energieressort der Landesregierung zuständig ist. Weiter führte er aus: „Das Land trägt hier gern mit den aus Bundesgeldern stammenden Mitteln zur deutlichen Stärkung des Schwimmsports und des Schulschwimmens – im Übrigen weit über Anklams Grenzen hinaus – bei. Das Geld ist hier mehr als gut angelegt und wird Sport- und Schulschwimmen langfristig in Anklam zukunftsfähig machen. Ich bin allen Beteiligten für das engagierte Bemühen und Verhandeln in den vergangenen Monaten dankbar, die den Bau jetzt zu einem gemeinsam finanzierbaren Preis möglich machen. Das gilt insbesondere für Herrn Galander, der dieses Projekt von Anfang an zur Chefsache gemacht hat.“

„Mit dem heutigen Spatenstich beginnt nun neben Schulcampus und Ikareum auch das dritte Projekt des Anklamer Dreiklangs. Das stärkt die Lebensqualität der Menschen in und um Anklam und macht die ganze Region noch attraktiver. Hier ist mit Unterstützung des Landes eine dynamische und lebenswerte Stadt entstanden. Auf diesen Tag haben viele lange hin gefiebert und mit ihrem Einsatz diesen Neubau überhaupt erst ermöglicht. Mein Dank gilt vor allem allen Akteuren des Betreibervereins Peenerobben. Dass der Neubau jetzt sogar von vorpommerschen Unternehmen realisiert wird, macht das Ganze rundum perfekt“, sagte der parlamentarische Staatssekretär Patrick Dahlemann.

Für den Bau der Schwimmhalle Anklam stellt das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung im Rahmen der Kommunalinvestitionsförderung ca. 9,8 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind 90 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von 10,9 Millionen Euro. Die übrigen zehn Prozent entsprechen dem Eigenanteil der Stadt Anklam. Die vorpommerschen Unternehmen ME-LE Torgelow und HAB Wusterhusen haben den Zuschlag für diesen Auftrag erhalten.

Den Zuschlag für das Vorhaben hat die Arbeitsgemeinschaft Neubau Schwimmhalle Anklam, vertreten durch die HAB Hallen- und Anlagen GmbH Wusterhausen und die Me-Le Energietechnik GmbH Torgelow, erhalten.

Radweg bei Levenhagen

Levenhagen – Heute gibt Verkehrsminister Christian Pegel den ersten Bauabschnitt des Radwegs zwischen Groß Bisdorf und der Ortsumgehung Levenhagen (Landkreis Vorpommern-Greifswald) für den Verkehr frei.

Nach rund neunmonatiger Bauzeit wurde der ca. 3,4 Kilometer lange erste Bauabschnitt des straßenbegleitenden Radwegs an der Bundesstraße 109 und dem westlich an die Autobahn A 20 angrenzenden Abschnitt der Landesstraße 26 fertig gestellt. Der in beiden Fahrtrichtungen nutzbare Radweg wurde in 2,50 Meter Breite mit einer Asphaltdecke gebaut. Durch die getrennte Verkehrsführung von Kfz- und Radverkehr wird die Verkehrssicherheit auf diesem stark genutzten Autobahnzubringer deutlich verbessert.

Als Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in die Natur soll an der L 26 und an der B 109 beidseitig eine Allee mit insgesamt 410 Bäumen gepflanzt werden. Außerdem werden am Feldweg von Wüsteney nach Barkow Einzelbäume gepflanzt und ein Stillgewässer renaturiert.

Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt betragen ca. 1,45 Millionen Euro. Die Kosten für den ca. 2,7 Kilometer langen Radwegteil an der B 109 in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro trägt der Bund. Die Kosten des 665 Meter langen Radwegs an der L 26 in Höhe von ca. 254.000 Euro werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Lückenschlussprogramms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Radwege an Landesstraßen.

Der zweite Bauabschnitt vom Ende der Ortsumgehung Levenhagen bis zum Beginn der Ortsumgehung Greifswald mit einer Länge von 3,9 Kilometern soll voraussichtlich im November dieses Jahres in Angriff genommen werden. Nach Abschluss auch dieser Maßnahme wird eine durchgehende sichere Radverkehrsverbindung zwischen der Gemeinde Süderholz und der Hansestadt Greifswald hergestellt sein.