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Schließung der Stellnetzfischerei

Wissenschaftlicher Rat empfiehlt EU, Ostsee-Schweinswal besser zu schützen

Berlin/Bremen – Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) haben richtungsweisende Empfehlungen zum Schutz des Ostsee-Schweinswals veröffentlicht und die Europäische Kommission dazu aufgerufen, Notfallmaßnahmen für geschützte Meeressäuger zu erlassen. Whale and Dolphin Conservation (WDC) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordern die EU und das Bundesministerium für Fischerei auf, endlich den Tod von Schweinswalen als Beifang in Fischernetzen zu stoppen.

Der Schweinswal der zentralen Ostsee ist vom Aussterben bedroht, diese Population besteht nur noch aus wenigen Hundert Tieren. Der Tod von nur einem Weibchen kann bereits die Zukunft der gesamten Population gefährden. Dennoch kommen sie jedes Jahr regelmäßig in Stellnetzen der Fischerinnen und Fischer um. Die Umsetzung der nun vorgeschlagenen Maßnahmen wäre ein wichtiger Schritt zum Erhalt dieser streng geschützten Tiere.

WDC hatte bereits im vergangenen Jahr im Rahmen einer Koalition von 22 Umweltschutzorganisationen der EU-Kommission konkrete Forderungen zur Regulierung der Fischerei im Sinne des Meeressäugerschutzes vorgelegt. Diese wurden von den ICES-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als Grundlage für Empfehlungen an die Kommission genutzt. So empfehlen die Expertinnen und Experten auch die zeitliche und räumliche Einschränkung der Stellnetz-Fischerei in bestimmten Gebieten der deutschen, polnischen und schwedischen Ostsee. Darüber hinaus sollen vermehrt Vergrämungsgeräte (sogenannte Pinger) zum Einsatz kommen, um die Schweinswale von Netzen fernzuhalten. ICES empfiehlt der EU außerdem, dass der Beifang von Meeressäugern und der Fischereiaufwand stärker dokumentiert werden, um eine verbesserte Datengrundlage zu erhalten.

Weiterhin betont der ICES-Rat, dass diese Maßnahmen nur dann zum Ziel führen, wenn sie über längere Zeiträume implementiert werden. Deswegen solle die Europäische Kommission sie nicht nur als kurzfristige Notfallmaßnahmen begreifen, sondern auch dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die betreffenden Populationen langfristig erhalten.

„Fast 30 Jahre lang haben es die Mitgliedsstaaten versäumt, den Beifang zu stoppen. Das hat zur Folge, dass Notfallmaßnahmen notwendig sind, um den Ostsee-Schweinswal vor dem Aussterben zu schützen. Die jetzt veröffentlichten Empfehlungen sind also die Quittung für die Versäumnisse der Vergangenheit“, so Fabian Ritter, Meeresschutzexperte bei WDC.

„Die EU-Mitgliedstaaten vernachlässigen ihre gesetzliche Pflicht, wenn sie den Beifang von Meeressäugern nicht verhindern. Die Kommission muss daher ihre Rolle als Wächterin der EU-Gesetzgebung erfüllen und die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, den unnötigen Tod Tausender Delfine und Schweinswale zu verhindern“, so Bettina Taylor vom BUND-Meeresschutzbüro.

„Wir begrüßen die empfohlenen Maßnahmen sehr, die auf den besten wissenschaftlichen Daten beruhen, die es gibt. Vor allem die Langfristigkeit dieser – oder noch strengerer – Maßnahmen ist dabei von großer Bedeutung“, so Ida Carlén von der Coalition Clean Baltic.

Neubau einer Schwimmhalle

Anklam – Landesbauminister Christian Pegel, der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und Anklams Bürgermeister Michael Galander setzen heute feierlich den ersten Spatenstich für den Neubau der Schwimmhalle in Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald).

Geplant ist ein Niedrigenergie-Bad in Fertigteilbauweise mit acht Bahnen im 25-Meter-Becken und einem Hubboden zur Teilung des Beckens sowie unterschiedlicher Wassertiefen und Wassertemperaturen. Nach Fertigstellung steht die Halle für Schwimmunterricht, Vereins- und Freizeitsport für die Anklamer und ihre Nachbarn aus den umliegenden Gemeinden zur Verfügung.

„Mit der modularen Bauweise wird ein besonders zügiges Bauen ermöglicht, ohne dass die Energieeffizienz dabei auf der Strecke bleibt“, lobte Pegel, der auch für das Energieressort der Landesregierung zuständig ist. Weiter führte er aus: „Das Land trägt hier gern mit den aus Bundesgeldern stammenden Mitteln zur deutlichen Stärkung des Schwimmsports und des Schulschwimmens – im Übrigen weit über Anklams Grenzen hinaus – bei. Das Geld ist hier mehr als gut angelegt und wird Sport- und Schulschwimmen langfristig in Anklam zukunftsfähig machen. Ich bin allen Beteiligten für das engagierte Bemühen und Verhandeln in den vergangenen Monaten dankbar, die den Bau jetzt zu einem gemeinsam finanzierbaren Preis möglich machen. Das gilt insbesondere für Herrn Galander, der dieses Projekt von Anfang an zur Chefsache gemacht hat.“

„Mit dem heutigen Spatenstich beginnt nun neben Schulcampus und Ikareum auch das dritte Projekt des Anklamer Dreiklangs. Das stärkt die Lebensqualität der Menschen in und um Anklam und macht die ganze Region noch attraktiver. Hier ist mit Unterstützung des Landes eine dynamische und lebenswerte Stadt entstanden. Auf diesen Tag haben viele lange hin gefiebert und mit ihrem Einsatz diesen Neubau überhaupt erst ermöglicht. Mein Dank gilt vor allem allen Akteuren des Betreibervereins Peenerobben. Dass der Neubau jetzt sogar von vorpommerschen Unternehmen realisiert wird, macht das Ganze rundum perfekt“, sagte der parlamentarische Staatssekretär Patrick Dahlemann.

Für den Bau der Schwimmhalle Anklam stellt das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung im Rahmen der Kommunalinvestitionsförderung ca. 9,8 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind 90 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von 10,9 Millionen Euro. Die übrigen zehn Prozent entsprechen dem Eigenanteil der Stadt Anklam. Die vorpommerschen Unternehmen ME-LE Torgelow und HAB Wusterhusen haben den Zuschlag für diesen Auftrag erhalten.

Den Zuschlag für das Vorhaben hat die Arbeitsgemeinschaft Neubau Schwimmhalle Anklam, vertreten durch die HAB Hallen- und Anlagen GmbH Wusterhausen und die Me-Le Energietechnik GmbH Torgelow, erhalten.

Radweg bei Levenhagen

Levenhagen – Heute gibt Verkehrsminister Christian Pegel den ersten Bauabschnitt des Radwegs zwischen Groß Bisdorf und der Ortsumgehung Levenhagen (Landkreis Vorpommern-Greifswald) für den Verkehr frei.

Nach rund neunmonatiger Bauzeit wurde der ca. 3,4 Kilometer lange erste Bauabschnitt des straßenbegleitenden Radwegs an der Bundesstraße 109 und dem westlich an die Autobahn A 20 angrenzenden Abschnitt der Landesstraße 26 fertig gestellt. Der in beiden Fahrtrichtungen nutzbare Radweg wurde in 2,50 Meter Breite mit einer Asphaltdecke gebaut. Durch die getrennte Verkehrsführung von Kfz- und Radverkehr wird die Verkehrssicherheit auf diesem stark genutzten Autobahnzubringer deutlich verbessert.

Als Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in die Natur soll an der L 26 und an der B 109 beidseitig eine Allee mit insgesamt 410 Bäumen gepflanzt werden. Außerdem werden am Feldweg von Wüsteney nach Barkow Einzelbäume gepflanzt und ein Stillgewässer renaturiert.

Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt betragen ca. 1,45 Millionen Euro. Die Kosten für den ca. 2,7 Kilometer langen Radwegteil an der B 109 in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro trägt der Bund. Die Kosten des 665 Meter langen Radwegs an der L 26 in Höhe von ca. 254.000 Euro werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Lückenschlussprogramms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Radwege an Landesstraßen.

Der zweite Bauabschnitt vom Ende der Ortsumgehung Levenhagen bis zum Beginn der Ortsumgehung Greifswald mit einer Länge von 3,9 Kilometern soll voraussichtlich im November dieses Jahres in Angriff genommen werden. Nach Abschluss auch dieser Maßnahme wird eine durchgehende sichere Radverkehrsverbindung zwischen der Gemeinde Süderholz und der Hansestadt Greifswald hergestellt sein.

Anerkennungsprämie für pflegende Angehörige

Schwerin – Für besondere Belastungen infolge der Coronakrise können Privatpersonen, die in der Häuslichkeit Angehörige pflegen oder Menschen mit Behinderung betreuen, vom Land eine Prämie von 500 Euro erhalten. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Wir wollen damit die Leistungen und das Engagement von pflegenden Angehörigen würdigen. Sie sind eine unverzichtbare Stütze unseres Pflegesystems. Das wird in der Coronakrise besonders deutlich“, sagte Drese.

Durch die Schließungen von Tagespflegen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben pflegende Angehörige vielfach die Pflege in der Häuslichkeit komplett übernommen. Dabei kommt es zu finanziellen Belastungen, etwa durch Verdienstausfälle oder pflegebedingte Mehrkosten.

Das Sozialministerium stellt vor diesem Hintergrund insgesamt 1,4 Millionen Euro aus dem Sozialfonds des Landes zur Verfügung. Pflegenden Angehörigen soll auf Antrag eine Prämie von 500 Euro als Einmalzahlung gewährt werden. Diese Zuwendungen können Privatpersonen erhalten, die ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und eine pflegebedürftige Person, für die mindestens der Pflegegrad 1 durch die Pflegekasse anerkannt wurde, oder einen Menschen mit Behinderung betreuen.

Drese: „Die Prämie kann natürlich kein finanzieller Ausgleich sein. Sie ist eine Anerkennungsleistung für pflegende Angehörige. Das ist mir ein besonderes Anliegen.“

Informationen zu den Fördergrundsätzen der Anerkennungsprämie für pflegende Angehörige sowie das Antragsformular sind auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter www.lagus.mv-regierung.de abrufbar.

Kindertagesförderung in der Corona-Krise

Drese: Kitas und Jugendämter leisten zurzeit Außergewöhnliches

Schwerin – Mit der Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs in den Krippen, Kindergärten und im Hort ist am Montag (25. Mai) eine wichtige Phase der Kindertagesförderung in der Corona-Krise gestartet.

„Land, Kommunen und Einrichtungsträger wollen nach zehn langen Wochen allen Kindern wieder den Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten ermöglichen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Gleichzeitig solle die Notfallbetreuung nach den zuletzt gültigen Maßgaben für die Eltern, die auf sie angewiesen sind, fortgesetzt werden und gelte es Kinder und Kita-Beschäftigte mit der Einhaltung von Hygienekonzepten zu schützen.

Drese: „Ich weiß, welche Herausforderungen damit vor Ort verbunden sind. Mein herzlicher Dank gilt deshalb den Kita-Leitungen und Erzieherinnen und Erziehern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jugendämtern sowie den Einrichtungsträgern für das große Engagement bei der Umsetzung der Vorgaben. Überall im Land wird zurzeit eine herausragende Arbeit geleistet im Interesse der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

In Richtung der Eltern betonte Ministerin Drese: „Auch die Mütter und Väter in unserem Land haben in den letzten Wochen Enormes vollbracht und den schwierigen Spagat zwischen Kindeserziehung und Erwerbstätigkeit gemeistert. Das hat an den Kräften gezehrt. Umso größer ist bei vielen von ihnen der Wunsch nach möglichst umfassender Betreuung. Die Kitas im Land versuchen, den größtmöglichen Stundenumfang zu gewährleisten. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis bei den Eltern, aber auch bei den Arbeitgebern, dass es aufgrund der Schutzmaßnahmen einen Normalbetrieb noch nicht wieder geben kann“, so Drese.

Krippe und Kindergarten stehen seit dem 25. Mai allen Kindern offen. Dabei sollen Kinder mit Anspruch auf Ganztagsförderung mindestens im Umfang von sechs Stunden täglich gefördert werden. Im Hort beträgt der Umfang maximal vier Stunden täglich in der Regel am Nachmittag. Vorrangig sollen dabei die Kinder der schulischen Jahrgangsstufen 1 und 2 berücksichtigt werden. Um den Übergang für die Kommunen und Einrichtungsträger zu erleichtern, ist diese Woche eine Übergangswoche.

Deutscher Diversity-Tag

Schwerin – Zum heutigen bundesweiten Diversity-Tag spricht sich die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, für ein vielfältiges Mecklenburg-Vorpommern aus. „Wir alle profitieren von der Vielfalt der Gesellschaft. Deshalb sollte Diversität in einer repräsentativen Demokratie auch tatsächlich abgebildet werden. Das gilt für Menschen mit Migrationsbiografie, Menschen mit verschiedenen sexuellen Orientierungen und Menschen mit Behinderungen“, erklärte Alabali-Radovan in Schwerin.

Die Landesintegrationsbeauftragte machte darauf aufmerksam, dass insbesondere der öffentliche Sektor diverse Perspektiven berücksichtigen müsse. Sie verwies auf die aktuelle Integrationskonzeption der Landesregierung, welche einen besonderen Fokus auf die Interkulturelle Öffnung legt.

Ein höherer Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund fördere die Identifikation Zugewanderter mit der Gesellschaft. Zugleich würde eine angemessene Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund aufzeigen, dass sie ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft seien, so Alabali-Radovan. „Diversität in den Teams bringt neue Perspektiven in viele unserer Arbeitsbereiche. Das ist eine große Chance, die wir nutzen sollten“, sagte die Integrationsbeauftragte.

Auch der Fachkräftemangel sei ein wesentlicher Faktor, um mehr Interkulturelle Öffnung zu wagen, so Alabali-Radovan. Sie spiele deshalb für MV künftig eine wesentlich größere Rolle. „Ein Arbeitgeber mit einem Arbeitsumfeld, in dem Vielfalt und Toleranz selbstverständlich gelebt wird, ist auch ein attraktiver Arbeitgeber“, verdeutlichte Alabali-Radovan.

Der Diversity-Tag stellt die Vielfalt in den Mittelpunkt und wendet sich gegen die Ausgrenzung von Menschen – sei es aufgrund ihrer Religion, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientierung oder einer Behinderung. Initiator des Aktionstages ist „Die Charta der Vielfalt“ – eine Arbeitgeberinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen.