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Pegel bedauert fehlenden Vertrauensschutz für Nord Stream 2

Schwerin – „Ich bedaure die Entscheidung der Bundesnetzagentur sehr, Nord Stream 2 die Übergangsregelung und damit den Vertrauensschutz zu verweigern“, reagierte Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel auf eine angekündigte Entscheidung der Bundesnetzagentur, dem Freistellungsantrag von einer regulierungsverschärfenden Regelung für die Gaspipeline quer durch die Ostsee nicht entsprechen zu wollen, die erst deutlich nach dem Baubeginn der Pipeline zunächst als europäisches und dann als deutsches Recht geschaffen wurde.

„Es geht um die Frage, ob nur wirklich physisch und endgültig fertiggestellte Pipelines von der Vertrauensschutzregelung erfasst werden oder auch bereits begonnene, bei denen alle wesentlichen wirtschaftlichen Entscheidungen aber schon unabänderlich getroffen wurden“, so Pegel. Er könne die Argumentation von Nord Stream 2 gut nachvollziehen, dass die in der neu geschaffenen gesetzlichen Regelung enthaltene Übergangsklausel für Nord Stream 2 gelten müsse.

„Wenn man nach Baubeginn, nachdem schon Milliarden investiert sind, die gesetzlichen Rahmenbedingungen verschärft, wie das Nord Stream 2 hier widerfahren ist, dann muss Vertrauensschutz gewährt werden, weil alle wirtschaftlichen Abwägungen und Entscheidungen längst getroffen sind und deshalb die Investoren den Anspruch an rechtsstaatlich denkende Gesetzgeber haben dürfen, dass man nicht im Nachhinein über Bord wirft, was Grundlage der Investitionsentscheidungen war – schade, dass dieser Vertrauensschutz hier nicht durch die begehrte Übergangsregelung ermöglicht wird“, zeigte sich Pegel enttäuscht.

Umweltminister fordern nachhaltige Corona-Krisenbewältigung

Schwerin – Die Umweltministerkonferenz (UMK) traf heute im Rahmen einer Videokonferenz zusammen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen dabei die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie und daraus abzuleitende Maßnahmen der Klima- und Umweltpolitik.

„In Zeiten von Corona haben die Menschen Sorge um ihre Gesundheit und die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie – das ist völlig verständlich. Dennoch dürfen die Herausforderungen des Klimawandels im aktuellen Krisenmodus nicht ins Hintertreffen geraten“, mahnte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Zwar werde Deutschland nach Einschätzung von Experten sein Klimaziel für das Jahr 2020 voraussichtlich erreichen.

Es sei aber davon auszugehen, dass die Corona-bedingten Klimaeffekte nur kurzfristig anhalten und nach dem Wiederanfahren von Wirtschaft und öffentlichem Leben ein schneller Anstieg der Treibhausgasemissionen auf das vorherige Niveau oder darüber hinaus zu erwarten stehe. Die UMK sprach sich daher einvernehmlich dafür aus, die Klimaschutzziele für das Jahr 2030 sowohl national als auch auf EU- und internationaler Ebene mit aller gebotenen Kraftanstrengung weiterzuverfolgen.

„Was wir jetzt dringender denn je brauchen, ist eine nachhaltige Wachstumsstrategie, mit der es uns gelingt, Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch zu entkoppeln. Dazu bedarf es entsprechender Strukturreformen in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen von der Industrieproduktion, der Energiewirtschaft und der Bauindustrie über den Verkehrssektor bis hin zur Landwirtschaft“, machte Backhaus deutlich. Aus diesem Grund halte er eine zügige und ambitionierte Weiterverfolgung des Green Deal auch in der Corona-Krise weiterhin für erforderlich.

„Der Green Deal ist keine Umweltspinnerei – er ist die europäische Chance für nachhaltiges Wachstum, Wohlstand, Beschäftigungssicherung sowie eine langfristig lebenswerte Umwelt“, so der Minister. „Diese Chance gilt es gerade jetzt zu ergreifen.“ Bei allen Maßnahmen zur Krisenbewältigung und Konjunkturbelebung müsse daher immer auch der Mehrwert für Umwelt und Klima im Blick behalten werden. Neue umwelt- und klimaschädliche Subventionen gelte es unbedingt zu vermeiden. „Wir fordern daher, dass in den zeitnah zu erwartenden bundesweiten Konjunkturprogrammen die Transformation hin zu einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Wirtschaft maßgeblich unterstützt wird“, bekräftigte Backhaus.

Aus diesem Grund sprach sich die UMK erneut dafür aus, den Kohleausstieg und den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben und damit den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 auf mindestens 65 Prozent zu erhöhen. Die Politik habe deshalb die vordringliche Aufgabe, verlässliche Rahmenbedingungen und damit Planungssicherheit für die Branche zu schaffen. Zudem seien alle Länder gleichermaßen gefordert, in deutlich größerem Umfang als bisher Flächen für den Zubau von Windenergieanlagen bereitzustellen.

„Die Last darf nicht bei den Nordländern abgeladen werden – sie muss auf alle Schultern verteilt werden“, bekräftigte Backhaus. Ebenso wichtig sei die bessere Einbindung der Menschen vor Ort sowie eine stärkere Beteiligung der betroffenen Kommunen an der regionalen Wertschöpfung durch Windenergie. „Nur so schaffen wir in der Bevölkerung die nötige Akzeptanz für die Energiewende.“

Auch das Thema Wolf wurde erneut beraten. „Angesichts der wachsenden Wolfsbestände ist auch hier die Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Naturschutzpolitik“, betonte der Minister und forderte daher vom Bund nochmals mit Nachdruck, endlich klare Kriterien für den guten Erhaltungszustand der Wolfspopulation festzulegen und gemeinsam mit den Ländern einen entsprechenden Handlungsrahmen zu erarbeiten.

„Keine Frage: wir wollen den Wolfsbestand in Deutschland nachhaltig schützen. Dabei müssen wir jedoch gleichermaßen dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und den Erfordernissen der Weidetierhaltung und Landschaftspflege gerecht werden“, sagte der Minister. Dazu brauche es dringend eine bundeseinheitliche und mit der EU-Kommission abgestimmte Vorgehensweise.

Corona-Krise: Erleichterungen beim Elterngeld

Berlin – Eltern sollen wegen der Corona-Krise keine Nachteile beim Elterngeld erleiden müssen: Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 einen entsprechende Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.

Danach dürfen Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben. Sie müssen sie also nicht bis zum 14. Lebensmonat des Kindes genommen haben.

Außerdem wird sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes nicht reduziert, wenn Eltern aufgrund der Corona-Krise ein geringeres Einkommen erhalten, sei es durch Freistellung zur Kinderbetreuung, Kurzarbeitergeld oder gar Arbeitslosigkeit. Hierfür wird die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld vorübergehend geändert: Monate, in denen der Verdienst wegen der Krise geringer als sonst ausfällt, werden aufgrund eines so genannten Ausklammerungstatbestands nicht mitgerechnet. Normalerweise bestimmt sich die Höhe des Elterngeldes anhand des durchschnittlichen Nettoeinkommens der 12 Monate vor der Geburt.

Außerdem gibt es Lockerungen beim Partnerschaftsbonus: Können Mütter und Väter wegen der Krise ihre eigentlichen Arbeitszeiten nicht einhalten, verlieren sie dennoch nicht ihren Anspruch auf den Bonus.

Der Bundestag hatte das Gesetz am 7. Mai beschlossen. Nach der fristverkürzten Behandlung durch den Bundesrat wird es nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.

Bundesrat stimmt Sozialschutz-Paket II zu

Berlin – Die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die Corona-Krise sollen weiter abgefedert werden: Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 dem so genannten Sozialschutz-Paket II zugestimmt, das der Bundestag einen Tag zuvor beschlossen hatte.

Es sieht eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor. Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem vierten Monat um 10 auf 70 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern erhalten weitere 7 Prozent mehr. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent bzw. 87 für Haushalte mit Kindern. Die Regelungen gelten bis Ende 2020.

Außerdem weitet das Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter aus: Ab 1. Mai 2020 dürfen sie in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Die Regelungen gelten bis Jahresende.

Erleichterungen kommen auch für Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 endet: Sie erhalten drei Monate länger Arbeitslosengeld.

Weitere Neuregelungen betreffen die Verfahren der Arbeits- und Sozialgerichte: Sie sollen befristet pandemiefest gemacht werden, indem anstelle der Teilnahme an der Verhandlung Video- und Telefonkonferenzen zugelassen werden. Auch ehrenamtliche Richter können sich in Zeiten einer Pandemie per Video zuschalten, wenn ihnen ein persönliches Erscheinen unzumutbar ist. Zudem erhalten das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht die Möglichkeit, gegen den Willen der Verfahrensbeteiligten im schriftlichen Verfahren entscheiden zu können.

Darüber hinaus stellt das Gesetz sicher, dass Kinder aus bedürftigen Familien in Zeiten von pandemiebedingten Kita- oder Schulschließungen weiterhin das kostenlose Mittagessen erhalten, das ihnen über das Bildungspaket zusteht. Auch Beschäftigte in Behinderten-Werkstätten sollen bei geschlossenen Einrichtungen weiterhin mit Mittagessen versorgt werden. Der Bundestag hat in seinem Gesetzesbeschluss ergänzend zum ursprünglichen Gesetzentwurf klargestellt, dass auch pandemiebedingten Mehrkosten sowie die Kosten für die Lieferung des Essens übernommen werden.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag danach in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass die pandemiebedingten Vereinfachungen von Gerichtsverfahren nur für die Arbeits- und Sozialgerichte gelten sollen. Schließlich seien alle Gerichtsbarkeiten von der Ausbreitung betroffen. Ein Verfahrensstau drohe nicht nur bei den Arbeits- und Sozialgerichten, weshalb eine solche Insellösung nicht tragfähig sei.

Erhebliche Bedenken äußert der Bundesrat angesichts der Möglichkeiten des Bundessozial- und Bundesarbeitsgerichts, im schriftlichen Verfahren gegen den Willen des Beteiligten entscheiden dürfen. Bei rechtlichen Grundsatzfragen, die von den Gerichten entschieden würden, habe die Transparenz einer öffentlichen Verhandlung besondere Bedeutung.

Weiter unterstreicht der Bundesrat in der Entschließung, dass aus den erweiterten Möglichkeiten, Videoverhandlungen zu nutzen, kein Ausstattungsanspruch der Gerichte abzuleiten sei. Es sei vielmehr weiterhin Sache der Länder, ihm Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten darüber zu entscheiden.

Vorsorglich weist der Bundesrat daraufhin, dass die Umsetzung der neuen Regelungen noch während der Corona-Pandemie in den meisten Ländern nicht möglich sein wird. Anders als in der Gesetzesbegründung ausgeführt, sei die für Videokonferenzen notwendige Ausstattung noch nicht flächendeckend vorhanden. Private Software dürfe sie nicht ersetzen, unterstreicht der Bundesrat.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Ausbildung in den Feuerwehren wieder möglich

Schwerin – Der Übungsbetrieb und regelmäßige Ausbildungsdienst in den Städten und Gemeinden musste für die Frauen und Männer in den Freiwilligen Feuerwehren wegen der Corona-Pandemie ausfallen. Nach der Corona-Schutzverordnung des Landes (§8 Abs.2) sind Veranstaltungen „die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind“ möglich. Daher kann die Feuerwehrausbildung wieder beginnen.

Innenminister Lorenz Caffier: „Die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren muss auch in der schwierigen Zeit der Pandemie gesichert sein. Deshalb kann mit der praktischen Ausbildung soweit wie möglich unter Einhaltung der Hygieneregeln und der Kontaktbeschränkungen gestartet werden. Damit wird auch den Wünschen vieler Feuerwehren im Land entsprochen. Vorerst sollen jedoch noch kein theoretischer Unterricht, keine Versammlungen, keine Jugendarbeit und auch keine geselligen Veranstaltungen stattfinden. Die Entscheidung über die Wiederaufnahme der Ausbildung wird natürlich vor Ort getroffen, aber ich bin sicher, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren unterstützen werden.“

Aufgenommen werden kann auch der Ausbildungsbetrieb auf Kreisebene, Lehrgänge der Kreisausbildung und die notwendigen Atemschutzunterweisungen zum Erhalt der Einsatzverwendung. Die Entscheidungen treffen die Landkreise.

Online-Portal für Familien in M-V

Schwerin – Pünktlich zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai startet das neue Familienportal in Mecklenburg-Vorpommern. „Die ‚FamilienInfo MV‘ bietet ab sofort Informationen, Veranstaltungstipps und Angebote für Mütter, Väter, Großeltern und Kinder“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese anlässlich der heutigen Freischaltung des Online-Angebotes.

Mit dem Familienportal soll nach Aussage der Ministerin gezeigt werden, wie bunt Familie ist. „Unser Anspruch ist es, die Menschen in allen Lebenssituationen abzuholen“, so Drese.

Die Website www.familieninfo-mv.de ist ein Relaunch der bisher bestehenden „Familienbotschaft MV“. „Wir haben unser Familienportal komplett neu aufgestellt und frischer und nutzerfreundlicher gestaltet. Mit der ‚FamilienInfo MV‘ wollen wir nun möglichst viele Menschen erreichen und über Leistungen und Hilfen informieren“, so die Ministerin.

Das Projekt wird gemeinsam mit dem Institut für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung (ISBW) gGmbH Neustrelitz umgesetzt. Das Sozialministerium förderte bisher die Erarbeitung des neuen Angebotes mit 100.000 Euro aus dem Digitalisierungsfonds. In 2020 wird das Projekt nach der Familienrichtlinie in Höhe von rund 80.000 Euro gefördert.

Die Geschäftsführerin des ISBW, Grit Thiede-Reichel, betonte: „Ich freue mich über den Start der Homepage ‚www.familieninfo-mv.de‘ und bin sehr gespannt, wie die neue Seite als Informationsplattform für Familien in MV angenommen wird. Für uns war es wichtig, nicht nur das Layout moderner und nutzerfreundlicher zu gestalten, sondern insbesondere den Informationsgehalt und die Funktionalität der Seite zu erhöhen. Insofern können Familien nunmehr auf eine deutlich größere Themenbreite zugreifen, finden zahlreiche Informationen zu Fragen des Familienalltags und können zudem über eine gezielte Suche auf wohnortnahe Freizeit- und Unterstützungsangebote zugreifen. Natürlich gehören auch aktuelle Hinweise für Leistungen für Familien zum Informationsspektrum des neuen Portals. Ich hoffe, dass wir mit damit den Nerv von Jung bis Alt treffen und diese Seite genau IHRE Seite wird.“

Die FamilienInfo MV ist mit dem Veranstaltungskalender vom Kulturportal MV verknüpft. Im Blog finden die Nutzer*innen Praxisberichte aus den Einrichtungen, Ferientipps, Ausflugstipps und vieles mehr.

Drese: „Mein großer Dank gilt dem ISBW für die Umsetzung dieses Kooperationsprojektes. Es ist toll, dass wir den Familien in Mecklenburg-Vorpommern ein modernes und funktionales Online-Portal zur Verfügung stellen und damit hoffentlich einen Mehrwert erzeugen können.“

A 19 wieder in beide Richtungen offen

Güstrow – Die Autobahn 19 zwischen den Anschlussstellen Güstrow und Krakow ist ab sofort wieder in beide Richtungen befahrbar. Die dringend erforderliche Sanierung der Standspur auf der Fahrbahn in Richtung Berlin wurde heute gegen 10 Uhr abgeschlossen.

Reisenden in Richtung Norden und Süden stehen nun wie geplant je zwei eingeengte Spuren pro Richtung zur Verfügung. Grund ist die Sanierung der Fahrbahn in Richtung Norden, die dafür seit Dienstag voll gesperrt ist. Der gesamte Verkehr wird über die Fahrbahn Richtung Süden, einschließlich der Standspur, an der Baustelle vorbeigeführt (siehe unsere Pressemitteilung vom 9. April).

Bei der Einrichtung dieser Verkehrsführung zu Wochenbeginn hatte sich gezeigt, dass die Standspur, die dafür benötigt wird, aufgrund starker Abnutzungsschäden repariert werden muss, bevor dort dauerhaft Fahrzeuge und insbesondere auch LKW rollen können.

Nachdem die Standspur nun auf einer Länge von 1,7 Kilometern eine neue Decke erhalten hat, kann auch der Verkehr in Richtung Berlin, der seit Montag umgeleitet werden musste, wieder über die Autobahn geführt werden. Der Verkehr in Richtung Norden war von der Umleitung nicht betroffen.

Wir danken den Nutzerinnen und Nutzern der Autobahn für ihr Verständnis für die dringend erforderlichen Bauarbeiten.

Jura-Studierende können „Freischuss“ nachholen

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister hat jetzt entschieden, dass das Sommersemerster 2020 wegen COVID-19 bei der Regelung zum Freiversuch nicht berücksichtigt wird.

Die Klausuren der ersten juristischen Prüfung, die ursprünglich im April angesetzt waren, sind neu terminiert. Die 47 zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten der Universität Greifswald treten nun geplant in der Zeit vom 20. bis 28. Juli 2020 an. Sollte auch dieser Termin aufgrund der Corona bedingten Entwicklung verschoben werden müssen, wird darüber rechtzeitig informiert.

Justizministerin Hoffmeister hat darüber hinaus mit dem Landesjustizprüfungsamt entschieden, dass das Sommersemerster 2020 nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet wird. „Wegen der Ausbreitung des Coronavirus und der damit verbundenen Einschränkungen haben wir uns wie auch andere Bundesländer zu diesem Schritt entschlossen. Da dieses Jahr nicht mit anderen Jahren zuvor vergleichbar ist, gibt es dieses Angebot im Zuge der Chancengleichheit. Daher gilt auch für alle Jura-Studierenden an der Universität Greifswald, egal in welchem Fachsemester sie im Sommersemester 2020 waren, dass das Semester nicht angerechnet wird, wenn es am Ende um einen Freiversuch geht. Erfolgreich abgelegte Scheine und Prüfungsleistungen bleiben anerkannt“, so die Ministerin.

Ein sogenannter Freischuss ist bei Studierenden beliebt. Wenn nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium ein Kandidat innerhalb einer bestimmten Frist (regelmäßig nach dem achten Semester) an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnimmt und diese nicht besteht, gilt der Versuch als nicht unternommen (§ 26 JAPO M-V). Im Ergebnis führt diese Regelung dazu, dass diejenigen Studierenden, die ihr Studium zügig vorangetrieben haben, die Prüfung im Fall eines Misserfolgs nicht nur einmal wiederholen dürfen, sondern eine dritte Chance erhalten.