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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Gesundheitsminister Glawe fordert Aufrechterhaltung der Sonderregelung

Schwerin – Der Gemeinamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag (17.04.2020) beschlossen, dass die bis heute (Sonntag, 19. April 2020) geltende Sonderregelung, wonach Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch ohne persönliche Anamnese, nach telefonischer Befundaufnahme, ausgestellt werden können, nicht verlängert wird.

„Diesen G-BA-Beschluss halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt für kontraproduktiv zu unseren gemeinsamen Bemühungen, Infektionsketten SARS-CoV-2 bestmöglich zu unterbrechen, die Ausbreitung des Virus so zu verlangsamen, dass eine Balance zwischen Gesundheitswesen, Ökonomie und gesellschaftlichem Leben kontrolliert austariert werden kann“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe am Sonntag. Laut dem Beschluss gilt ab morgen (Montag, 20. April 2020) wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine entsprechende Krankschreibung erhält, eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Glawe hat sich mit einem Schreiben in dieser Sache an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt und um Klärung gebeten. „Wir haben, zwischen Bund und Ländern abgestimmt, begonnen, ab dem 20. April eine erste Phase der Lockerung bisheriger Restriktionen zu beginnen. Die hierfür notwendigen Rechtsverordnungen befinden sich bundesweit in ihrer Verkündungsphase. Der hier in Rede stehende G-BA-Beschluss würde die durch Bund und Länder gerade gefundene Balance zwischen Gesundheitswesen, Ökonomie und gesellschaftlichem Leben gefährden“, machte Glawe in seinem Schreiben deutlich.

Gesundheitsminister Glawe hat den Bundesgesundheitsminister gebeten, sich den G-BA-Beschluss bis auf weiteres nicht zu Eigen machen. „Ziel muss es sein, das Gesundheitswesen, insbesondere hier gleichermaßen Ärzte, Pflegekräfte und Patienten im ambulanten Bereich zu schützen. Deshalb muss hier weiter gelten, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch ohne persönliche Anamnese, nach telefonischer Befundaufnahme, ausgestellt werden können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Dorfkirche Groß Bisdorf

Groß Bisdorf – An der Dorfkirche Groß Bisdorf (Gemeinde Süderholz, Landkreis Vorpommern-Rügen) soll das Dach des Hauptschiffes, des Chores und der nördlichen Sakristei neu eingedeckt werden. „Historische kirchliche Gebäude sind prägend für das Ortsbild und das geschichtliche Umfeld in einer Region. Die Dorfkirche in Groß Bisdorf beeindruckt in idyllischer Lage mit ihrem barocken Altaraufsatz, einer historisch wertvoll gefertigten Orgel und einem Kruzifix aus dem 15. Jahrhundert. Um diese Schätze besser zu erhalten, soll jetzt das Dach saniert werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Die Orgel wurde vom berühmten Orgelbauer Friedrich Albert Mehmel im 1889 gefertigt.

Das geförderte Vorhaben umfasst die Neueindeckung des Daches des Hauptschiffes und des Chors einschließlich der nördlichen Sakristei der Dorfkirche Groß Bisdorf. „Mit den Fördermitteln kann die behutsame Sanierung der Dorfkirche weiter umgesetzt werden“, sagte Glawe weiter. Der Chor der dreischiffigen Backsteinhalle wurde in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts begonnen. Das Langhaus und die Sakristei stammen aus dem 14. Jahrhundert. Die Kanzel wurde 1703 errichtet und zeigt Landschaftsgemälde von Kirchen. Durch ein barockes Friedhofsportal gelangt man zu dem von einer Feldsteinmauer umgebenen Kirchhof. Auf dem Kirchhof befindet sich ein Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges.

Die evangelische Kirchengemeinde Groß Bisdorf erhält aus Mitteln des Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 50.000 Euro für die Baumaßnahmen. Die Gesamtinvestitionen betragen rund 129.000 Euro. Die evangelische Kirchgemeinde gehört seit 2012 zur Propstei Stralsund im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Unterstützung für polnische Berufspendler

Schwerin – „Über 1.400 Zugriffe auf das Antragsdokument sowie 400 Anmeldungen auf www.Metropolregion-Stettin.de und 300 telefonische Anfragen zeigen, dass es wichtig war, eine Lösung für polnische Berufspendler zu finden. Aufgrund der Verlängerung der Quarantäne-Verordnung des polnischen Gesundheitsministeriums hat die Landesregierung in der Kabinettssitzung die Unterstützung bis zum 3. Mai verlängert“, informierten der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann und der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph.

„Bisher wurden 93 gestellte Anträge für 466 Beschäftigte und 11 Angehörige mit insgesamt 290.355 Euro bewilligt. Davon sind 61 Tages- und 405 Wochenpendler. Mit der jetzigen Verlängerung haben sowohl die Betriebe als auch die polnischen Arbeitnehmer Planungssicherheit“, erklärten die beiden Staatssekretäre.

Dahlemann und Rudolph hoffen auf eine baldige Lockerung seitens der polnischen Regierung. Hier befindet sich die Landesregierung gemeinsam mit Brandenburg und Sachsen sowie dem Auswärtigen Amt im engen Austausch.

Die Förderrichtlinie für die Pendler gilt seit dem 28. März 2020. Das Antragsverfahren wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet. Alle Informationen finden Sie gebündelt unter www.Metropolregion-Stettin.de.

Rząd kraju związkowego przedłuża wsparcie dla Polaków dojeżdżających do pracy do 3 maja 2020 r.

„Ponad 1400 odsłon formularza wniosku oraz 400 rejestracji na stronie www.Metropolregion-Stettin.de, a także 300 zapytań telefonicznych świadczy o tym, że ważne było znalezienie rozwiązania dla Polaków dojeżdżających do pracy. W związku z przedłużeniem rozporządzenia o kwarantannie w polskim Ministerstwie Zdrowia, rząd kraju związkowego na posiedzeniu krajowej Rady Ministrów przedłużył wsparcie do 3 maja“ – poinformowali Parlamentarny Sekretarz Stanu ds. Pomorza Przedniego, Patrick Dahlemann, oraz Sekretarz Stanu w Ministerstwie Gospodarki, Pracy i Zdrowia dr Stefan Rudolph.

„Do tej pory zatwierdzono 93 wnioski dla 466 pracowników oraz 11 towarzyszących krewnych na łączną kwotę 290.355 euro. Spośród nich, 61 to osoby dojeżdżające do pracy codziennie, a 405 to osoby dojeżdżające do pracy co tydzień. Przy obecnym przedłużeniu przepisów zarówno firmy, jak i pracownicy z Polski mają pewność planowania“, wyjaśnili obaj sekretarze stanu.

Dahlemann und Rudolph mają nadzieję na rychłe rozluźnienie przez polski rząd aktualnych przepisów. W tej kwestii rząd kraju związkowego pozostaje w ścisłym kontakcie z Brandenburgią i Saksonią, a także z Federalnym Ministerstwem Spraw Zagranicznych.

Przepisy dotyczące finansowania dla osób dojeżdżających do pracy obowiązują od 28 marca 2020 r.

Procedura składania wniosków została opracowana wspólnie z Krajowym Urzędem Zdrowia i Spraw Społecznych (LAGuS). Wszystkie dostępne informacje znajdują się na stronie internetowej www.Metropolregion-Stettin.de.

Kein Besucherverkehr

Schwerin – Die Schließung der Finanzämter des Landes bleibt aufgrund der Corona-Pandemie bis auf weiteres bestehen.

Seit dem 16. März 2020 sind die Finanzämter für den Besucherverkehr geschlossen. Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit gab es bislang nicht. Die Erreichbarkeit wurde weiterhin per Telefon, E-Mail und Post gewährleistet.

Finanzminister Reinhard Meyer dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern für ihren Einsatz in der Krise: „Gerade im Steuerbereich gab es in den vergangenen Wochen viele Neuerungen, die von den Beschäftigten vor Ort umgesetzt werden mussten. Gleichzeitig lief das Alltagsgeschäft weiter. Zu den vielen Helden des Alltags, die den Laden gerade am laufen halten, gehören daher zweifelsohne auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern. Vielen Dank dafür.“

Steuererklärungen können die Bürgerinnen und Bürger elektronisch abgeben und haben so einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Für die Nutzung von „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf dem Portal kann dann nicht nur die Steuererklärung eingereicht, sondern auch elektronische Nachrichten an das Finanzamt gesendet werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung oder ein Einspruch ist ebenso elektronisch möglich.

Die Steuererklärungen für 2019 sind bis zum 31. Juli 2020 oder bei steuerlich beratenen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bis zum 28. Februar 2021 einzureichen.

Unterstützung für Kommunen

Schwerin – Die Minister für Finanzen und Inneres, Reinhard Meyer und Lorenz Caffier, haben sich in einem Schreiben an die kommunale Ebene gewandt und auf die zahlreichen Maßnahmen verwiesen, die die Landesregierung unternommen hat, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen aufrechtzuerhalten.

Als wichtigste steuerpolitische Maßnahme unterstrich Finanzminister Reinhard Meyer die Möglichkeit der Steuerstundung. Allerdings sind die Kommunen allein zuständig für die Stundung bei den sogenannten Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer). Als Orientierungshilfe sind den Kommunen daher die Maßstäbe mitgeteilt worden, nach denen die Finanzämter über Stundungsanträge entscheiden. Das für die kommunale Finanzaufsicht zuständige Innenministerium informierte in diesem Zusammenhang, dass bei einem Vorgehen in Anlehnung an das der Finanzämter, finanzaufsichtlich keine Bedenken bestehen. Verbindliche Leitlinien zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts im Rahmen der Auswirkungen der Corona-Pandemie werden aktuell abgestimmt.

Finanz- und Innenminister erinnern in ihrem Schreiben zudem an die erst kürzlich beschlossene Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Gegenüber dem Vorjahr wird sich mit der Neuregelung die kommunale Finanzausstattung um über 350 Mio. Euro verbessern. Im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung sind die Zahlungen an die Kommunen bereits angepasst worden, so dass sie schon jetzt höhere Zuweisungen erhalten. Als weitere Erleichterung werden zudem die Anteile der Kommunen an Einkommen- und Umsatzsteuer vorfristig ausgezahlt.

Auch beim Umgang mit Zuwendungen sagten die Ministerien zu, alles rechtlich Mögliche zu unternehmen, um Nachteile kommunaler Zuwendungsempfänger zu vermeiden. So sind die Bewilligungsbehörden angehalten, bei unverschuldeten Verstößen gegen Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid, etwa bei Zweckbindungen oder bei Fristen zur Abgabe von Verwendungsnachweisen im Rahmen ihres Ermessens, grundsätzlich auf Sanktionen zu verzichten. Auch Neu- oder Nachbewilligungen sollen im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten schnellstmöglich gewährt werden.

Nicht zuletzt baten beide Minister die Kommunen zu prüfen, inwiefern auch kommunale Unternehmen Wirtschaftshilfen beanspruchen könnten, die Bund und Land beschlossen haben. Neben Soforthilfen und Liquiditätskrediten käme hierbei nicht zuletzt auch Kurzarbeitergeld infrage.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Corona-Pandemie stellt alle staatlichen Ebenen vor erhebliche Herausforderungen. Wichtig ist, dass wir weiterhin als Team agieren. Dafür brauchen wir den stetigen Dialog, aber auch ein besseres Wissen darüber, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden und welche Angebote der Hilfe zur Verfügung stehen.“

Innenminister Lorenz Caffier ergänzt: „Wir wissen, was derzeit in den Städten und Kommunen, in allen Landkreisen geleistet wird. Dafür ist die Landesregierung nicht nur dankbar, sie unterstützt bestmöglich und unter weitgehender Ausschöpfung rechtlicher und administratorischer Möglichkeiten.“