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Berufserlaubnisse an Absolventen einer polnischen Arztausbildung

Schwerin – Aufgrund des Bedarfs an Ärzten wird Absolventen der polnischen Arztausbildung eine Berufserlaubnis zur ärztlichen Tätigkeit in abhängiger Beschäftigung mit den Rechten und Pflichten eines Arztes auf Antrag erteilt. Hierzu hat das Gesundheitsministerium einen Erlass erarbeitet, der Ende März in Kraft getreten ist.

„Wir setzen auf diese landesspezifische Lösung. Mit dieser wollen wir Klarheit für die Absolventen schaffen. In Polen werden deutsche Studenten qualifiziert ausgebildet. Wir brauchen sie auch in Mecklenburg-Vorpommern, um die medizinische Versorgung weiter zu verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Von dem Erlass könnten bis zu 65 Absolventinnen und Absolventen von englischsprachigen Studiengängen in Polen profitieren.

Grund für die rechtliche Unsicherheit ist die Auslegung einer EU-Richtlinie über die Berufsqualifikationsanerkennung. Demnach können seit der Änderung der Richtlinie im Jahr 2019 deutsche Absolventen polnischer Medizinstudiengänge nicht mehr automatisch die Approbation erhalten.

„Wir haben mit dem Erlass eine Übergangsregelung für unser Land geschaffen, bis der Bund eine einheitliche Lösung für Deutschland schafft. Die Berufserlaubnis berechtigt zur Ausübung des ärztlichen Berufs in abhängiger Beschäftigung für zunächst ein Jahr gegebenenfalls für 13 Monate in einer ärztlich geleiteten Einrichtung. Hierzu zählen beispielsweise ein Krankenhaus, ein Medizinisches Versorgungszentrum oder eine Arztpraxis. Dabei können, soweit die notwendige Zulassung als Weiterbildungsstätte und eine Weiterbildungsbefugnis vorliegen, bis zu sechs Monate auf eine Weiterbildung angerechnet werden“, machte Glawe deutlich. „Es ist weiterhin vorgesehen, dieses Anerkennungsjahr mit einer Kenntnisprüfung abzuschließen, welches Voraussetzung für die Approbationserteilung für in Mecklenburg-Vorpommern tätige Absolventen ist.“

Rechtlich fußt der Erlass unter anderem auf § 10 Absatz 5 Bundesärzteordnung (BÄO) zusammen mit § 10 Absatz 6 BÄO. Voraussetzung ist, dass von staatlicher polnischer Seite die Konformität der jeweiligen Arztausbildung an einer polnischen Hochschule mit den Anforderungen an eine abgeschlossene ärztliche Grundausbildung nach europäischem Recht bescheinigt wird und zudem die sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Berufserlaubnis nach § 10 Absatz 5 Bundesärzteordnung in dem in diesem Zusammenhang erforderlichen Umfang gegeben sind.

Der Erlass erfolgte in Abstimmung mit der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sowie mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). „Wir brauchen am Ende weiter Klarheit vom Bund. Der Bund sollte seinen Spielraum nutzen und eindeutige rechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit der polnischen Arztausbildung schaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Ohne ersten Wohnsitz keine Jagd in M-V

Schwerin – Trotz der allgemein bekannten Regelungen zum Schutz vor der schnellen Ausbreitung des Corona-Virus halten die Diskussionen über die Reisebeschränkungen in Deutschland an. Betroffen von der Landesverordnung sind auch Jäger, die ihren ersten Wohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Dazu stellt der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus erneut klar: „Die Corona-Krise zwingt uns alle zu Opfern. Und ich appelliere an die Einsicht der Menschen, die in unser schönes Land reisen wollen, um hier der Jagd nachzugehen: Dies ist derzeit grundsätzlich nicht möglich. Reisen in unser Land sind Menschen die hier nicht ihren ersten Wohnsitz haben nur dann erlaubt, wenn die Reisen für die berufliche Tätigkeit zwingend erforderlich sind. Dies trifft für Jäger in aller Regel nicht zu. Auch können sich Jagdausübungsberechtigte aus anderen Bundesländern hier durch ortsansässige Jäger vertreten lassen, wenn es zum Beispiel darum geht, den Verpflichtungen aus der Jagdverpachtung nachzukommen. Es ist eine Tatsache, dass Jägerinnen und Jäger für die Gesunderhaltung und Regulierung unserer Wildbestände und damit mittelbar für unsere Ernährungssicherheit eine wichtige Aufgabe übernehmen. Auch angesichts der Bedrohung durch die afrikanische Schweinepest schätze ich besonders das Engagement der Jägerschaft. Doch im Falle der gegenwärtigen Krise gilt es, zwischenmenschliche Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Jede Ausnahme von aktuellen Regelungen führt dabei zu neuen Diskussionen und Begehrlichkeiten, die am Ende die Akzeptanz dieser Regelungen schmälern. Das ist nicht im Interesse der Menschen in unserem Land.“

Ergänzter Zeitplan für Abiturprüfungen

Schwerin – Das Bildungsministerium hat den Zeitplan für die diesjährigen Abiturprüfungen ergänzt. Die Abiturprüfungen starten demnach am Freitag, 8. Mai 2020, mit dem Fach Deutsch. Außerdem wurde die Prüfung für Biologie von Freitag, 15. Mai 2020, auf Mittwoch, 20. Mai 2020, verschoben. Damit werden die Prüfungstermine insgesamt entzerrt. Letzter Prüfungstermin bleibt weiterhin Samstag, 30 Mai 2020. An den Prüfungen zur Mittleren Reife ändert sich nichts.

„Ich habe von Anfang an gesagt, dass es im März und April keine Prüfungen geben wird und wir im Mai beginnen. Wir haben damit Planungssicherheit gegeben“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mir ist wichtig, dass wir den Schülerinnen und Schülern nach dem 19. April genügend Zeit geben, damit sie von ihren Lehrerinnen und Lehrern gezielt auf ihre Prüfungen vorbereitet werden können. Wichtig ist mir auch, dass sich die Prüfungen nicht in die Sommerferien hineinziehen. Dabei bleibt es auch. Vor diesem Hintergrund habe ich die Hinweise von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften sorgsam abgewogen und den Zeitplan entzerrt. Damit entlasten wir Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte“, sagte die Ministerin.

Treffen in Bus oder Bahn kann teuer werden

Schwerin – Aus gegebenem Anlass appelliert Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel an alle Bürgerinnen und Bürger, die Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln strengstens zu beachten.

„Nach unserer Kenntnis treffen sich vermehrt und besonders an den Wochenenden Gruppen von Menschen in Regionalzügen und auch Straßenbahnen und verstoßen so gegen die aktuellen Maßnahmen der Landesregierung gegen die Ausbreitung des Virus. Ich rufe diese Menschen dringend auf, dies im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme zu unterlassen“, so der Minister.

Er weist darauf hin, dass Landes- und Bundespolizei wie auch die Sicherheitsdienste der Verkehrsunternehmen die Einhaltung der Auflagen in den öffentlichen Verkehrsmitteln verstärkt kontrollieren: „Wer in einer Gruppe von mehr als zwei Personen angetroffen wird, die nicht im selben Haushalt leben, muss mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 150 Euro pro Person rechnen. . Ebenso hoch wird die Nichteinhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen als denen, die im Haushalt leben, geahndet, wo immer dieser möglich ist. Wer zudem unberechtigt nach Mecklenburg-Vorpommern reist, kann mit bis zu 2.000 Euro belangt werden.“

Diese Sanktionen gelten beim ersten Verstoß. Bei wiederholtem Zuwiderhandeln können die Bußgelder bis zu doppelt so hoch ausfallen.

A20 bei Tribsees zwei Tage gesperrt

Tribsees – Für den Bau des Teilstücks östlich der Trebeltalbrücke muss am kommenden Mittwoch und Donnerstag, 15. und 16. April, die Autobahn 20 zwischen den Anschlussstellen Tribsees und Bad Sülze in beiden Richtungen voll gesperrt werden. Grund ist der Bau der Hauptentwässerungsleitung.

Die Sperrung beginnt am Mittwochmorgen um 6.30 Uhr und dauert voraussichtlich bis Donnerstagabend, 22 Uhr. Um die Sperrung auf zwei Tage zu minimieren, wird auch nachts gearbeitet.

Der Verkehr wird wie in der Vergangenheit über die Landesstraßen 19 und 23 zwischen den Anschlussstelle Tribsees und Bad Sülze umgeleitet.

Die Bauarbeiten und damit einhergehenden Verkehrseinschränkungen sind dringend erforderlich. Wir bedanken uns für das Verständnis der Autofahrerinnen und Autofahrer.

Online-Angebote der Kirchen zu Ostern

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister, zuständig auch für Kirchenangelegenheiten lobt die Kirchen für ihr Engagement zum Fest. Dieses fördere den Zusammenhalt der Menschen.

„Ich finde das Engagement der Nordkirche, der Erzbistümer Hamburg und Berlin sowie weiterer kirchlicher Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern großartig. Es zeigt, dass die Christen auch in dieser für Kirchen sehr außergewöhnlichen Situation zusammenhalten. Neue Wege werden beschritten mit dem Ziel, die Kirche weiter erlebbar zu machen. Ich bin mir auch sicher, dass die vielen Online-Angebote zum Osterwochenende nicht den gewohnten Gang in die Kirche ersetzen werden. Sie sind aber für die Zukunft eine Möglichkeit, um häufiger und egal wo auf der Welt mit der heimatlichen Kirchengemeinde verbunden zu sein. So sehe ich die Beschränkungen wegen der sich ausbreitenden Corona-Epidemie als Notwendigkeit und Chance zugleich auch für die Kirche, sich digital stärker zu präsentieren“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Die kirchlichen Angebote zum Osterfest sind vielfältig. Sie reichen vom Podcast der Landesbischöfin der Nordkirche über die digital produzierte Osternacht in der Hospitalkapelle des Bibelzentrums Barth bis hin zu Gottesdiensten per Livestream oder im Radio. Für Einzelpersonen bleiben viele Kirchen zum Gebet geöffnet. „Dann gibt es kreative Einzelideen wie in Wittenburg, wo Jugendliche in den sozialen Medien geistliche Impulse und konkrete Hilfe für die katholischen Gemeindemitglieder anbieten. In Güstrow haben die Pfarrteams Osterpakete zusammengestellt mit Symbolen und Anregungen für das Gebet zu Hause. Das beweist, dass jeder das wichtigste Fest im Kirchenjahr trotz der Maßnahmen gegen das Coronavirus feiern kann. Ich wünsche allen ein friedliches und gesegnetes Osterfest“, so Ministerin Hoffmeister.

Immer mehr Betriebe melden Kurzarbeit an

Nürnberg – Bis zum 06. April 2020 haben rund 650.000 Betriebe bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Damit ist die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit planen, gegenüber dem letzten Vergleichswert von vor einer Woche nochmals um knapp 40 Prozent gestiegen. Bis zum 27. März 2020 waren im Zuge der Corona-Krise insgesamt Kurzarbeitsanzeigen von rund 470.000 Betrieben eingegangen.

Für wie viele Personen insgesamt die Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben, lässt sich anhand der Daten derzeit nicht ermitteln. Die BA geht aber davon aus, dass die Zahl der Kurzarbeiter deutlich über dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise liegen wird. Damals haben in der Spitze bis zu 1,4 Millionen Beschäftigte kurzgearbeitet.

Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen. Schwerpunkte sind unter anderem der Einzelhandel und das Gastgewerbe. Die Daten basieren auf Sonderauswertungen der Bundesagenturf für Arbeit und bilden nicht die amtliche Statistik ab.

„Wie viele Betriebe am Ende tatsächlich Kurzarbeit realisieren und in welchem Umfang sie das tun, können wir erst genau sagen, wenn die Kurzarbeit abgerechnet wird. Die Listen dafür reichen die Arbeitgeber zum großen Teil erst in einigen Wochen ein. Wir richten zurzeit so gut wie alle unsere Aktivitäten darauf aus, die betroffenen Betriebe zu beraten, die Anzeigen schnell aufzunehmen und Kurzarbeit zügig abzurechnen. Unsere zuständigen Teams stocken wir personell weiter auf“, sagt Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA. Inzwischen bearbeiten knapp 8.000 BA-Beschäftigte Kurzarbeitsanzeigen und rechnen Kurzarbeit ab. Das sind zehn Mal so viele wie in normalen Zeiten

Der BA-Chef betont: „Es gibt in der Politik eine Diskussion, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen oder auszuweiten. Für uns als Verwaltung ist entscheidend, dass wir den Anstieg der Anzeigen nur bewältigen können, wenn das Verfahren weiter so unbürokratisch bleibt wie es jetzt ist. Es darf nicht komplizierter werden.“

Scheele wies nochmals darauf hin, dass Kurzarbeitergeld derzeit das beste Instrument sei, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. „Wer zusätzlich schnelle Liquiditätshilfen benötigt, sollte die vielfältigen Möglichkeiten aus dem Sozialschutzpaket wie Zuschüsse oder Kredite nutzen.“

Damit ein Betrieb Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat, muss er in jedem Fall zuerst Kurzarbeit anzeigen. Damit signalisiert der Betrieb, dass er Kurzarbeit plant. Nicht immer wird Kurzarbeit auch realisiert: Wenn sich zum Beispiel die Auftragslage kurzfristig verbessert oder behördliche Maßnahmen aufgehoben werden, kann der Betrieb möglicherweise wieder normal arbeiten. Dann wurde zwar Kurzarbeit angezeigt, aber nie realisiert.

Wenn ein Betrieb in einem Monat tatsächlich Kurzarbeit durchführt, zahlt er neben dem Lohn für geleistete Arbeit auch das Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten aus. Er sendet anschließend eine Abrechnungsliste mit den Namen aller Kurzarbeitenden und dem konkreten Arbeitsausfall für jeden Beschäftigten an die Arbeitsagentur. Dafür hat er gesetzlich bis zu drei Monate Zeit. Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden diese geprüft und das Kurzarbeitergeld an das Unternehmen ausgezahlt.

Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld sind schnell, sicher und jederzeit online möglich. Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den erleichterten Regelungen finden Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf den Internetseiten der BA unter www.arbeitsagentur.de.