Richtigstellung zur Berichterstattung in der OZ

Schwerin – Auf den Beitrag der Ostsee-Zeitung vom 29. Juli 2023 („Nord-Stream-2-Projekt in Rostock: Neue Mails belasten Minister Pegel“) erklärt das Innenministerium: Die Darstellungen der Ostsee-Zeitung sind falsch und werden von den dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss – PUA – übergebenen Unterlagen in keiner Weise getragen.

Soweit der Beitrag suggeriert, die Landesregierung habe mit der Firma Rokai selbst aktiv verhandelt, zeigt der gesamte dem PUA übergebene Email-Verkehr, dass kein unmittelbarer Kontakt zwischen dem Unternehmen Rokai und der Landesregierung im Dezember 2020 im Zusammenhang mit der möglichen Verpachtung bestand. Die Stadt Rostock wandte sich an die Verkehrsabteilung im damaligen Energieministerium mit der Frage, ob das Energieministerium politische Bedenken hätte, wenn die Stadt Rostock dem Unternehmen ein wassernahes Grundstück verpachtet, um darauf mit der Pipeline zusammenhängende Arbeiten zu verrichten. Es ergibt sich daraus keinerlei eigenes Verhandeln, Anregen dieser Verpachtung oder Mitwirkung am Pachtvertragsabschluss. Diese suggerierte Darstellung ist und bleibt also falsch.

Soweit der Eindruck erweckt wird, die Landesregierung habe wissentlich Arbeitsplätze einer zum für die Verpachtung beabsichtigten Grundstück benachbarten Werft gefährdet, ist auch dies ausweislich der übergebenen Emails grob falsch. Der Email-Verkehr schließt mit dem Hinweis, dass die Stadt Rostock ihrerseits – erkennbar erstmalig – gegenüber dem Ministerium von Bedenken der benachbarten Werft gegen eine solche Verpachtung berichtet hatte – und zwar geäußert durch die Werft gegenüber der Hansestadt Rostock. Zudem wird darin festgehalten, dass die Stadt dieses Risiko nicht eingehen wollte.

Es hat schon keinen Einsatz der Landesregierung für eine Verpachtung des städtischen Grundstücks an das private Unternehmen gegeben – diese Initiative ging ausweislich des Mail-Verkehrs von der Hansestadt Rostock aus. Es gab auch kein aktives Werben der Landesregierung gegenüber der Stadt Rostock für diese Verpachtung. Diese Frage ging alleinig von der Stadt aus und richtete sich an die Landesregierung, nicht umgekehrt.

Erst Recht hat die Landesregierung ein möglicher Weggang der Bestandswerft aus Rostock nicht „nicht gekümmert“ – vielmehr erfuhr das Energieministerium von diesen Bedenken der Werft erst durch die Stadt Rostock, die zugleich mitteilte, deshalb von einer solchen Verpachtung Abstand nehmen zu wollen und nach Alternativen suchte. Es gab danach keinerlei in den Emails erkennbare Reaktion der Landesregierung gegenüber der Stadt Rostock, mit der für ein anderes Handeln geworben worden wäre. Diese Vorwürfe sind also nicht nur an den Haaren herbeigezogen, sondern die Emails sind für diese haltlosen Vorwürfe entgegen ihres ausdrücklichen Inhalts ausgelegt worden!

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