Schwerin – Ab dem kommenden Jahr müssen Auszubildende der Kranken- und Altenpflegehilfe sowie mehrerer Gesundheitsfachberufe für ihre Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern kein Schulgeld mehr bezahlen. Das Land stellt hierfür in 2024 und 2025 jeweils drei Millionen Euro zur Verfügung.
„Mit dem Start der kostenfreien generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 haben wir einen wichtigen Schritt für eine attraktivere Ausbildung und mehr Fachkräfte in der Pflege gemacht. Die nun geplante Ausweitung der Kostenfreiheit auf Pflegeassistenzkräfte und mehrere Gesundheitsfachberufe ist überfällig und wird dafür sorgen, dass weitere junge Menschen sich für eine berufliche Zukunft im Pflege- und Gesundheitssektor entscheiden. Das brauchen wir dringend“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese kurz vor dem Jahreswechsel.
Die Schulgeldfreiheit ab 2024 umfasst alle Auszubildenen (unabhängig vom Lehrjahr) in den Bildungsgängen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische/r Bademeister/in, die an staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen in freier Trägerschaft beschult werden.
Das genaue Verfahren zur raschen Umsetzung der Schulgeldfreiheit wird aktuell im Sozialministerium abgestimmt. Die betroffenen beruflichen Schulen sind in die Planung einbezogen.
Drese: „Die Pflege- und Gesundheitsberufe-Ausbildungen sind von grundlegender Bedeutung für eine qualitativ gute gesundheitliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Der demografische Wandel stellt uns dabei vor besondere Herausforderungen. Die Schulgeldfreiheit stellt einen wichtigen Baustein zur Personalgewinnung und Personalsicherung dar.“