Weitere Kommunen können Kofinanzierungshilfen abrufen

Schwerin – Nach der Koalitionsvereinbarung wird der Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene fortgeführt. Die finanziellen Mittel dafür sollen jährlich aus dem Strategiefonds des Landes zur Verfügung gestellt werden. Auf seiner dritten Sitzung am 23. Oktober 2018 beschloss der Vergaberat, 25 Anträge mit einer Summe von rd. 7,6 Mio. EUR zu fördern. Dadurch werden Investitionen in Höhe von 52,5 Mio. EUR ermöglicht.

Bereits auf den beiden vorangegangenen Sitzungen im März und im Juni dieses Jahres beschloss der Vergaberat, 46 Vorhaben mit einer Summe von 10,5 Mio. EUR zu fördern. Dadurch können Investitionen in Höhe von rund 44,0 Mio. EUR bewirkt werden. Innenminister Caffier: „Die Landesregierung stellt diese Mittel zusätzlich aus dem Strategiefonds zur Verfügung und ermöglicht es den Kommunen so, an Förderprogrammen teilzunehmen, für die sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen.“

Zu den geförderten Vorhaben gehören z.B. Baumaßnahmen für die Kita „Pusteblume“ in Ahrenshagen-Daskow (Landkreis Vorpommern-Rügen), der Neubau einer Kita mit Hort in Roggendorf (Landkreis Nordwestmecklenburg), die Sanierung der Regionalen Schule „Siegfried Marcus“ mit Inklusionsmaßnahmen in der Stadt Malchin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte), die Umgestaltung des Ueckerparkes im Seebad Ueckermünde (Landkreis Vorpommern-Greifswald), die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in der Gemeinde Schönfeld (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) und in der Gemeinde Plüschow (Landkreis Nordwestmecklenburg).

„Die Hebelwirkung dieser Finanzhilfen ist recht groß“, freut sich Minister Caffier. „Sie tragen dazu bei, zahlreiche größere und kleinere und für die jeweils antragstellende Kommunen oftmals sehr wichtige Vorhaben finanziell abzusichern. Das letzte Förderprogramm war ein Erfolgsmodell, und ich bin sicher, dass auch dieses die Kommunen wieder unterstützen wird, von verschiedenen Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU zu profitieren.“

Die Kofinanzierungsrichtlinie lässt Anträge auf finanzielle Unterstützung des kommunalen Eigenanteils bei der Inanspruchnahme von Förderungen aus 24 Richtlinien des Landes zu. Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden, Ämter, Landkreise sowie kommunalen Zweckverbände. Die Höhe der Förderung beträgt, abhängig von der Leistungsfähigkeit des Antragstellers, in der Regel 50 bis 75%. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Auswahl der Projekte und die Festlegung der Förderhöhe trifft ein interministeriell besetzter Vergaberat.

Mit dem letzten Kofinanzierungsprogramm (2012-2016) i.H.v. insgesamt 50,0 Mio. EUR konnten 350 Anträge gefördert werden. Damit konnten die Kommunen Investitionen in Höhe von rund 230 Mio. EUR u.a. für Kindertages– und Sportstätten, Schulen, Wegebau in ländlichen Regionen, für städtebauliche Vorhaben oder für Technik und Bauvorhaben im Brandschutz auslösen. Abzüglich der Förderungen der Fachministerien betrug der kommunale Eigenanteil nur 33,0 Mio. EUR.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert