Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Alle Landgerichtsbezirke in M-V sind innerhalb der ursprünglichen Gesetzesfrist digitalisiert.“
Schwerin – „In Sachen Digitalisierung ist die Justiz von Mecklenburg-Vorpommern ein großes Stück vorangekommen. In allen Landgerichtsbezirken kann nunmehr auch in Strafsachen mit der elektronischen Akte gearbeitet werden. Zuletzt wurde die elektronische Aktenführung am Landgerichtsbezirk Stralsund gestartet. Damit ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen und digitalisierten Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gesetzt worden.
Von der aktuell durch den Bundesgesetzgeber verabschiedeten Möglichkeit, die Einführungsfristen zu verschieben, macht Mecklenburg-Vorpommern keinen Gebrauch. Ich danke allen Beteiligten herzlich, die diese Mammutaufgabe für die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gestemmt haben und weiter stemmen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.
„Die E-Akte in Strafsachen und die zum Jahresende folgende Einführung der E-Akte in Registersachen sind die letzten Steine, die zur Erfüllung der bundesgesetzlichen Einführungsvorgaben gesetzt werden mussten. Bei Zivilgerichten sowie den Fachgerichten ist sie bereits erfolgreich eingeführt. Die E-Akte in Straf- und Bußgeldsachen war eine große Herausforderung auf dem Weg des gesamten Prozesses der Digitalisierung, der seit nunmehr acht Jahren läuft.
Die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden und insbesondere dem Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand und Katastrophenschutz bei der Einführung der E-Akte war stets von Konstruktivität und Einsatz geprägt. Auch den beiden Dienstleistern, der DVZ M-V GmbH und der Dataport AöR sowie allen Mitarbeitenden bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften gilt großer Dank. Die Herausforderung haben alle in hervorragender Teamarbeit gemeistert. Auch die mit einem derart umfangreichen Erneuerungsprozess einhergehenden Modifikationen haben wir bisher und werden wir auch jetzt gemeinsam bewältigen“, erklärt Justizministerin Bernhardt.
Die Mitarbeitenden aller Gerichte und Staatsanwaltschaften können mittlerweile mit der E-Akte arbeiten. Rund eine halbe Million elektronische Akten wurden seit Start der ersten Pilotierung zum elektronischen Rechtsverkehr im Jahr 2018 angelegt.